V/0804/2013
Überplanmäßige Mittelbereitstellungen im Haushaltsjahr 2013 durch den Rat der Stadt Münster
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Beschlussvorlage
7755 Zeichen
V/0804/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Überplanmäßige Mittelbereitstellungen im Haushaltsjahr 2013 durch den Rat der Stadt Münster Beratungsfolge 12.11.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 13.11.2013 Hauptausschuss Vorberatung 13.11.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Den überplanmäßigen Mittelbereitstellungen gemäß § 83 GO NRW in Höhe von insg esamt 2.903.360 € wird in folgenden Teilergebnisplänen bzw. Teilfinanzplänen zugestimmt: 1.1 Teilergebnisplan Produktgruppe „0209 Brandschutz- u. feuerwehrtechnische Hilfeleistung“, Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, 100.000 € 1.2 Teilergebnisplan Produktgruppe „0407 Theater Münster“, Zeile 15 Transferaufwendungen, 228.340 € 1.3 Teilergebnisplan Produktgruppe „0502 Sicherung des Lebensunterhalts“, Zeile 15 Transferaufwendungen, 1.880.000 € 1.4 Teilergebnisplan Produktgruppe „0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe“, Zeile 15 Transferaufwendungen, 160.000 € 1.5 Teilergebnisplan Produktgruppe „0701 Gesundheitsdienste“, Zeile 15 Transferaufwendungen, 105.020 € 1.6 Teilergebnisplan Produktgruppe „0302 Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte"; Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen, 310.000 € 1.7 Teilfinanzplan Produktgruppe „1301 Grün- und Freiflächen“, Investitionsmaßnahme „0000 Fahrzeuge und Geräte“, Auszahlung 120.000 € Vorlagen-Nr.: V/0804/2013 Auskunft erteilt: Herr Winter Ruf: 492 20 30 E-Mail: WinterF@stadt-muenster.de Datum: 25.10.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0804/2013 2. Die haushaltsrechtliche Deckung der unter Punkt 1 genannten überplanmäßigen Mittelbe- reitstellungen in Höhe von insgesamt 2.903.360 € erfolgt folgendermaßen: 2.1 zu den Beschlusspunkten 1.1 – 1.5: Teilergebnisplan „1601 Allgemeine Finanzwirtschaft“, Zeile 15 Transferaufwendungen, Minderaufwand von 2.473.360 € 2.2 zum Beschlusspunkt 1.6: Teilergebnisplan Produktgruppe „0502 Sicherung des Lebensunterhaltes", Zeile 15 Transferaufwendungen, Minderaufwand von 310.000 € (BuT-Mittel) 2.3 zum Beschlusspunkt 1.7: Teilfinanzplan Produktgruppe „0111 Immobilienmanagement“, Investitionsmaßnahme „0000 Ankauf von Grundvermögen“, Minderauszahlung von 120.000 €, bei gleichzeitiger Sperrung im Teilergebnisplan Produk t- gruppe „ 1301 Grün- und Freiflächen“, Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“, in Höhe von 120.000 € Begründung: Zu Beschlusspunkt 1. Gegenüber dem vom Rat am 12.12.2012 beschlossenen Haushaltplan 2013 besteht die Notwe n- digkeit von Mittelumschichtungen inne rhalb des Gesamtbudgets, die von der Höhe her zum Tei l den Zuständigkeitsbereich des Stadtkämmerers übersteigen und daher der Zustimmung des Rates bedürfen. Da die Deckung der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in den genannten Teilerge b- nisplänen im Gesa mthaushalt gegeben ist, schlägt die Verwaltung den Weg der Mittelbereitste l- lung gemäß § 83 GO NRW vor. Die Notwendigkeit zur Erstellung eines Nachtragshaushalt splanes wird nicht gesehen. Gemäß § 81 GO NRW ist eine Nachtragssatzung (mit Haushaltsplan) zwi n- gend zu erlassen, wenn sich zeigt, dass u. a. der Jahresfehlbetrag erheblich höher ausfa llen wird als geplant. Dies ist erkennbar für den Haushaltsplan 2013 nicht der Fall. Zu Beschlusspunkt 1.1 Mehrbedarf ergibt sich für Kraftstoffe und die Wartung der Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr. Z u- sätzlich fallen im 4. Quartal erstmalig Aufwendungen von ca. 10.000 € für die Anmietung von Ha l- len zur Unterstellung von Fahrzeugen der Feuerwehr in der York -Kaserne in Münster Gremme n- dorf an. Zu Beschlusspunkt 1.2 Der Rat der Stadt Münster hat am 27.06.2012 (Vorlage 0434/2012) die Übernahme des Tarifa b- schlusses 2012 fü r das Theater Münster beschlossen und demzufolge den städtischen Zuschuss für die Spielzeit 2012/2013 um 685 T€ erhöht. Bei der Bildung des Haushaltsansatzes 2013 wu r- den jedoch nur 8/12 (und nicht 12/12) des erhöhten Zuschusses berücksichtigt. 4/12 des Bet rages (= rd. 228.333 €) blieben (versehentlich) unberücksichtigt. Unabhängig davon ist die Konsolidierungsvorgabe für das Theater Münster von insgesamt 700.000 € mit dem vom Rat am 12.06.2013 beschlossenen Managementkontrakt (V/0240/2013/1) umgesetzt. - 3 - V/0804/2013 Zu Beschlusspunkt 1.3 Die Kalkulation des Bedarfs für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen für Personen nach § 41 Abs. 2 und 3 SGB XII in Höhe von 18.380.000 € erfolgte im vergangenem Jahr in Anlehnung an die Fallzahlen- und Ausgabeentwicklung. Die Steigerung des Aufwands um 1.080.000 € wird durch die Fallzahlsteigerung sowie durch höhere Aufwendu n- gen im Einzelfall und steigende Mie t- und Nebenkostenabrechnungen verursacht. Während in der ersten Jahreshälfte 2012 noch 2.865 Personen im Leistungsbezug waren, lag die Zahl im Septe m- ber 2013 bei 3.188. Die Kalkulation des Bedarfs für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von 5.300.000 € erfolgte im vergangenen Jahr in Anlehnung an die Fallzahl- und Ausgabeentwicklung unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 zur Höhe der Grundleistungen. Die hohe Aufwandssteigerung von 800.000 € resultiert u. a. aus der Fallza h- lenentwicklung. Zu Beschlusspunkt 1.4 Entsprechend des tatsächlichen Mittelabflusses im Bereich der Beratung und Leistung bei Pfleg e- bedürftigkeit nach dem SBG XII ist die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 160.000 € in der Produktgruppe 0503 „Sicherung besonderer sozialer Bedarf“ (Zeile 15) erforde r- lich. Die Steigerung der Aufwendungen in diesem Produkt entsteht vorwiegend im Bereich der Leistungen in vollstationären Einrichtungen. Zu Beschlusspunkt 1.5 Die Gemeinden sind verpflichtet sich an der Krankenhausfinanzierung durch das Land zu beteil i- gen (sog. Krankenhausumlage). Im Haushalt 2013 sind hierfür Aufwandsermächtigungen in Höhe von 3,1 Mio. € veranschlagt. In den Vorjahren war dieser Betrag s tets auskömmlich. Für das Jahr 2013 wurde die Krankenhausumlage von der Bezirksregierung Münster auf 3.205.018 € festg e- setzt. Zu Beschlusspunkt 1.6 Die notwendigen Mittel für die BuT-Lernförderung werden durch das Amt für Schule und Weiterbil- dung in der Produktgruppe „0302 Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte" bewirtschaftet. Die Refinanzierung erfolgt aus den beim Sozialamt in der Produktgruppe 0502 "Sicherung des Lebensunterhaltes" veranschlagten Gesamtmitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes. Zu Beschlusspunkt 1.7 Die kurzfristige Ersatzbeschaffung eines Hubsteigers ist dringend erforderlich, da dieser aufgrund eines größeren Defekts nur noch eingeschränkt einsetzbar ist. Die betriebsübliche Nutzungsdauer ist weit überschritten. Zu Beschlusspunkt 2.1 Aufgrund der gegenüber der Planung geringeren Gewerbesteuereinnahmen fallen auch die G e- werbesteuerumlage und die Umlage Fonds Deutsche Einheit geringer aus. Die nicht benötigten Mittel können zur Deckung der unabweisbaren Mehraufwendungen herangezogen werden. Zu Beschlusspunkt 2.2 siehe Begründung zum Beschlusspunkt 1.6 - 4 - V/0804/2013 Zu Beschlusspunkt 2.3 Haushaltsrechtlich werden nicht benötigte Mittel aus dem „Investitionstopf“ zum allgemeinen Grunderwerb herangezogen. Gleichzeitig werden konsumtiv e Mittel (Teilergebnisplan) des Fachamtes gesperrt. Dies ist möglich, da u. a. durch den trockenen Sommer die geplanten Ansät- ze für Rasenschnitt und Grünflächenpflege nicht ausgeschöpft wurden. I. V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0804/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.10.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37