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V/0804/2013

Überplanmäßige Mittelbereitstellungen im Haushaltsjahr 2013 durch den Rat der Stadt Münster

Vorlagen 21.10.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.11.2013, TOP 12

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

7755 Zeichen

V/0804/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Überplanmäßige Mittelbereitstellungen im Haushaltsjahr 2013 durch den Rat der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.11.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
13.11.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
13.11.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Den überplanmäßigen Mittelbereitstellungen gemäß § 83 GO NRW in Höhe von insg esamt 
2.903.360 € wird in folgenden Teilergebnisplänen bzw. Teilfinanzplänen zugestimmt: 
 
1.1 Teilergebnisplan Produktgruppe „0209 Brandschutz- u. feuerwehrtechnische Hilfeleistung“, 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, 100.000 € 
 
1.2 Teilergebnisplan Produktgruppe „0407 Theater Münster“, 
Zeile 15 Transferaufwendungen, 228.340 €   
 
1.3 Teilergebnisplan Produktgruppe „0502 Sicherung des Lebensunterhalts“, 
Zeile 15 Transferaufwendungen, 1.880.000 €   
 
1.4  Teilergebnisplan Produktgruppe „0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe“, 
Zeile 15 Transferaufwendungen, 160.000 €   
 
1.5 Teilergebnisplan Produktgruppe „0701 Gesundheitsdienste“,  
Zeile 15 Transferaufwendungen, 105.020 €  
 
1.6 Teilergebnisplan Produktgruppe „0302 Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte";  
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen,  310.000 €  
 
1.7 Teilfinanzplan Produktgruppe „1301 Grün- und Freiflächen“, 
Investitionsmaßnahme „0000 Fahrzeuge  und Geräte“,   
Auszahlung 120.000 €  
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0804/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter 
Ruf: 
492 20 30 
E-Mail: 
WinterF@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.10.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0804/2013 
2. Die haushaltsrechtliche Deckung der unter Punkt 1 genannten überplanmäßigen Mittelbe-
reitstellungen in Höhe von insgesamt 2.903.360 € erfolgt folgendermaßen: 
 
2.1 zu den Beschlusspunkten 1.1 – 1.5: 
Teilergebnisplan „1601 Allgemeine Finanzwirtschaft“, 
Zeile 15 Transferaufwendungen, Minderaufwand von 2.473.360 €   
 
2.2 zum Beschlusspunkt 1.6: 
Teilergebnisplan Produktgruppe „0502 Sicherung des Lebensunterhaltes",  
Zeile 15 Transferaufwendungen, Minderaufwand von 310.000 € (BuT-Mittel) 
 
2.3 zum Beschlusspunkt 1.7: 
Teilfinanzplan Produktgruppe „0111 Immobilienmanagement“, 
Investitionsmaßnahme „0000 Ankauf von Grundvermögen“, 
Minderauszahlung von 120.000 €, bei gleichzeitiger Sperrung im Teilergebnisplan Produk t-
gruppe „ 1301 Grün- und Freiflächen“, 
Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“, in Höhe von 120.000 € 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu Beschlusspunkt 1. 
 
Gegenüber dem vom Rat am 12.12.2012 beschlossenen Haushaltplan 2013 besteht die Notwe n-
digkeit von Mittelumschichtungen inne rhalb des Gesamtbudgets, die von der Höhe her zum Tei l 
den Zuständigkeitsbereich des Stadtkämmerers übersteigen und daher der Zustimmung des Rates 
bedürfen. Da die Deckung der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in den genannten Teilerge b-
nisplänen im Gesa mthaushalt gegeben ist, schlägt die Verwaltung den Weg der Mittelbereitste l-
lung gemäß § 83 GO NRW vor. Die Notwendigkeit zur Erstellung eines Nachtragshaushalt splanes 
wird nicht gesehen. Gemäß § 81 GO NRW ist eine Nachtragssatzung (mit Haushaltsplan) zwi n-
gend zu erlassen, wenn sich zeigt, dass u. a. der Jahresfehlbetrag erheblich höher ausfa llen wird 
als geplant. Dies ist erkennbar für den Haushaltsplan 2013 nicht der Fall.  
 
Zu Beschlusspunkt 1.1 
 
Mehrbedarf ergibt sich für Kraftstoffe und die Wartung der Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr. Z u-
sätzlich fallen im 4. Quartal erstmalig Aufwendungen von ca. 10.000  € für die Anmietung von Ha l-
len zur Unterstellung von Fahrzeugen der Feuerwehr in der York -Kaserne in Münster Gremme n-
dorf an. 
 
Zu Beschlusspunkt 1.2 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 27.06.2012 (Vorlage 0434/2012) die Übernahme des Tarifa b-
schlusses 2012 fü r das Theater Münster beschlossen und demzufolge den städtischen Zuschuss 
für die Spielzeit 2012/2013 um 685  T€ erhöht. Bei der Bildung des Haushaltsansatzes 2013 wu r-
den jedoch nur 8/12 (und nicht 12/12) des erhöhten Zuschusses berücksichtigt. 4/12 des Bet rages 
(= rd. 228.333 €) blieben (versehentlich) unberücksichtigt. 
Unabhängig davon ist die Konsolidierungsvorgabe für das Theater Münster von insgesamt 
700.000 € mit dem vom Rat am 12.06.2013 beschlossenen Managementkontrakt (V/0240/2013/1) 
umgesetzt.

- 3 - 
V/0804/2013 
Zu Beschlusspunkt 1.3 
 
Die Kalkulation des Bedarfs für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb 
von Einrichtungen für Personen nach § 41 Abs. 2 und 3 SGB XII in Höhe von 18.380.000 € erfolgte 
im vergangenem  Jahr  in  Anlehnung  an die Fallzahlen- und Ausgabeentwicklung. Die Steigerung 
des Aufwands um 1.080.000 € wird  durch die Fallzahlsteigerung sowie durch höhere Aufwendu n-
gen im Einzelfall und steigende Mie t- und Nebenkostenabrechnungen verursacht. Während in der 
ersten Jahreshälfte 2012 noch 2.865 Personen im Leistungsbezug waren, lag die Zahl im Septe m-
ber 2013 bei 3.188. 
 
Die Kalkulation des Bedarfs für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von 
5.300.000 € erfolgte im vergangenen  Jahr  in Anlehnung  an die Fallzahl- und Ausgabeentwicklung 
unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 zur Höhe 
der Grundleistungen. Die hohe Aufwandssteigerung von 800.000 € resultiert u. a. aus der Fallza h-
lenentwicklung.  
 
Zu Beschlusspunkt 1.4 
 
Entsprechend des tatsächlichen Mittelabflusses im Bereich der Beratung und Leistung bei Pfleg e-
bedürftigkeit nach dem SBG XII ist die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 
160.000 € in der Produktgruppe 0503 „Sicherung besonderer sozialer Bedarf“ (Zeile 15) erforde r-
lich. Die Steigerung der Aufwendungen in diesem Produkt entsteht vorwiegend im Bereich der 
Leistungen in vollstationären Einrichtungen. 
 
Zu Beschlusspunkt 1.5 
 
Die Gemeinden sind verpflichtet sich an der Krankenhausfinanzierung durch das Land zu beteil i-
gen (sog. Krankenhausumlage). Im Haushalt 2013 sind hierfür Aufwandsermächtigungen in Höhe 
von 3,1 Mio. € veranschlagt. In den Vorjahren war dieser Betrag s tets auskömmlich. Für das Jahr 
2013 wurde die Krankenhausumlage von der Bezirksregierung Münster auf 3.205.018 € festg e-
setzt. 
 
Zu Beschlusspunkt 1.6 
 
Die notwendigen Mittel für die BuT-Lernförderung werden durch das Amt für Schule und Weiterbil-
dung in der Produktgruppe „0302 Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte" bewirtschaftet. 
Die Refinanzierung erfolgt aus den beim Sozialamt in der Produktgruppe 0502 "Sicherung des 
Lebensunterhaltes" veranschlagten Gesamtmitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes. 
 
Zu Beschlusspunkt 1.7 
 
Die kurzfristige Ersatzbeschaffung eines Hubsteigers  ist dringend erforderlich, da dieser aufgrund 
eines größeren Defekts nur noch eingeschränkt einsetzbar ist. Die betriebsübliche Nutzungsdauer 
ist weit überschritten. 
 
Zu Beschlusspunkt 2.1 
 
Aufgrund der gegenüber der Planung geringeren Gewerbesteuereinnahmen fallen auch die G e-
werbesteuerumlage und die Umlage Fonds Deutsche Einheit geringer aus. Die nicht benötigten 
Mittel können zur Deckung der unabweisbaren Mehraufwendungen herangezogen werden.  
 
Zu Beschlusspunkt 2.2 
 
siehe Begründung zum Beschlusspunkt 1.6

- 4 - 
V/0804/2013 
Zu Beschlusspunkt 2.3 
 
Haushaltsrechtlich werden nicht benötigte Mittel aus dem „Investitionstopf“ zum allgemeinen 
Grunderwerb herangezogen. Gleichzeitig werden konsumtiv e Mittel (Teilergebnisplan)   des     
Fachamtes gesperrt. Dies ist möglich, da u. a. durch den trockenen Sommer die geplanten Ansät-
ze für Rasenschnitt und Grünflächenpflege nicht ausgeschöpft wurden. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (3)

12.11.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.11.2013 Hauptausschuss
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.11.2013 Rat
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0804/2013
Typ
Vorlagen
Datum
21.10.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37