1335/2018
Thema Flüchtlingsunterbringung
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/5 Vorlagen-Nummer 07.05.2018 1335/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 07.05.2018 Ausschuss für Soziales und Senioren 14.06.2018 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 15.06.2018 Thema Flüchtlingsunterbringung Der Integrationsrat hat am 16.04.2018 beschlossen, die Verwaltung zu bitten, 1. kurzfristig einen bereits in der letzten Sitzung zugesagten Sachstand über das Verfahren der Eigenbeteiligung von erwerbstätigen Geflüchteten an den Unterbringungskosten zu geben und hierbei insbesondere die Kölner Beratungsstellen und Willkommensinitiativen einzubeziehen und zeitnah zu informieren, 2. um Sicherstellung, dass bei der sehr kostenintensiven Hotelunterbringung auch seitens der Hoteliers entsprechende Mindestanforderungen bzgl. der Betreuung und Unterbringung (z.B. auch Prüfung der Angemessenheit von Hausordnungen) definiert und eingehaltern werden. Der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen ist adäquat einzubeziehen. 3. um Vorstellung des Konzeptes Ressourcenmanagement der künftigen Unterbringung von Ge- flüchteten in Hotels, Notunterbringungen etc.. Hierbei ist insbesondere auch darauf einzuge- hen, inwieweit die Situation Geflüchteter in Containeranlagen mit Gemeinschaftsküchen und - sanitäranlagen hinsichtlich einer Verbesserung der Privatsphäre optimiert werden kann. Der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen ist adäquat einzubeziehen. Die Verwaltung teilt mit: Zu Punkt 1: Es ist zwischen Unterbringung von geflüchteten Personen in Wohnheimen und der Unterbringung in Hotels zu differenzieren. Unterbringung in Wohnheimen: Mit Unterstützung der Willkommensinitiativen wurde ein „Merkblatt bei Einkommen“ entwickelt, das durch Aushang in den Wohnheimen, Verteilung an die für den jeweiligen Standort verantwortlichen Sozialarbeiter*innen sowie den Willkommensinitiativen per Mail bekannt gemacht wurde. Hierin wurde darauf hingewiesen, dass Bewohner, die bereits vor Inkrafttreten der neuen Gebühren- satzung sog. Selbstzahler waren (= Haushalte, die die monatliche Gebühr ohne Inanspruchnahme von jeglichen Transferleistungen bestreiten können), beim Amt für Wohnungswesen einen Antrag auf Senkung der Gebühr mit Stand 31.01.2018 stellen können, sodass sie durch die Gebührenerhöhung nicht in den Leistungsbezug fallen (sog. Härtefallregelung). Zwischenzeitlich wurden 195 Anträge auf Senkung der Gebühr gestellt. Der Bearbeitungsstand ist: • 89 Anträge wurden genehmigt und ein entsprechender Änderungsbescheid gefertigt • 31 Anträge wurden aufgrund zu geringen Einkommens, d.h. die Bewohner standen bereits vor Inkrafttreten der Gebührensatzung im Leistungsbezug, abgelehnt 2 • 74 Anträge sind noch in der Bearbeitung (z.B. wegen fehlender Einkommensunterlagen) • 1 Antrag wurde zurückgezogen Nehmen Bewohner in Zukunft Arbeit auf, können auch diese einen Antrag auf Senkung der Gebühr zum Stand 31.01.2018 ab dem Tag der Arbeitsaufnahme stellen. Unterbringung im Hotel: Sollten Bewohner über eigenes Einkommen verfügen, ist eine Härtefallregelung nicht möglich, da hier die Leistung (Unterbringung) durch das Hotel erbracht wird und ein Hotelbetreiber*in aus marktwirt- schaftlichen Gesichtspunkten auf keine Einnahme verzichten wird. Aus diesem Grund ist Einkommen, das über dem sozialhilferechtlichen Regelbedarf liegt, demnach von den untergebrachten geflüchte- ten Personen einzusetzen. Hierzu wurde jedoch die Regelung getroffen, dass diese Personengruppe vorrangig über das Auszugsmanagement in Wohnungen vermittelt bzw. in Wohnheime verlegt wer- den soll. Bis zu diesem Zeitpunkt stehen Geflüchteten folgende Möglichkeiten offen: • Zahlung des Eigenanteils bei Verbleib im Hotel, • Suche und selbständige Anmietung von privatrechtlichem Wohnraum (ggf. mit Unterstützung durch Sozialarbeiter bzw. Ehrenamt bzw. dem Auszugsmanagement), • Information des zuständigen Sozialarbeiters über den Vermittlungswunsch in ein Re- gelwohnheim mit dem Ziel der Senkung der Unterkunftskosten, um damit Unabhängigkeit von Transferleistungen herzustellen. Sollte eine Vermittlung in eine reguläre städtische Unterkunft nach kostendeckender Gebühr erfolgen, tritt dort eine entsprechende Härtefallklausel in Kraft, sodass die Nutzungsgebühr aus eigenem Ein- kommen bestritten werden kann und ggf. keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen werden müssen. Zu Punkt 2: In einer sog. Belegrechtsvereinbarung sind die durch den Hotelbetreiber*in zu erbringenden Leistun- gen festgelegt. Diese beziehen sich sowohl auf Ausstattung (z.B. Bereitstellung von Koch- und Wä- schewaschgelegenheiten) wie auch auf Personal (z.B. Besetzung der Rezeption). Im Vorfeld einer Vereinbarung wird u.a. vom Amt für Wohnungswesen eine Begutachtung zur Festlegung einer Sollbelegung der Zimmer durchgeführt. Die tatsächliche Belegung kann jedoch vari- ieren je nach Konstellation von Familiengröße und Alter der Familienangehörigen. Fachliche Kriterien, nach denen eine Entscheidung zugunsten einer Unterbringung im Hotel getroffen wird, sind: das Hotel erfüllt baurechtliche- und brandschutzrechtliche Voraussetzungen die Zimmer verfügen in der Regel über eigene sanitäre Anlagen Waschmaschinen stehen kostenfrei zur Verfügung Möglichkeit der Zubereitung von Speisen und Getränken in Gemeinschaftsküchen oder durch Kleinküchen in den Zimmern die Zimmer verfügen über Kühlschränke die Zimmer sind möbliert und Bettwäsche wird zur Verfügung gestellt das Hotel ist in einem gepflegten Zustand Personal steht entsprechend der Vereinbarung Tag und Nacht zur Verfügung gute Lage (öffentlich Verkehrsmittel, in fußläufiger Nähe sollten Geschäfte des täglichen Be- darfs vorhanden sein, soziale Infrastruktur im Stadtteil, Kindertageseinrichtungen und Schulen etc.) wird berücksichtigt Kinderspielmöglichkeiten am Objekt oder in unmittelbarer Nähe zur Vermeidung von Konzentration von Geflüchteten an einem Ort sollte der Beherbergungs- betrieb in einem Stadtteil liegen, in dem es wenig andere Unterbringungseinrichtungen für Ge- flüchtete gibt. Im Rahmen der Arbeit mit den Geflüchteten steht die Integrationsarbeit, die begleitende Unterstüt- zung der Bewohner*innen z.B. durch Beratungsangebote, aber auch die Hilfen bei der Beschaffung von Wohnraum im Vordergrund. Diese erfolgt durch Sozialarbeiter*innen im Sozialen Dienst. Die für den jeweiligen Standort verantwortlichen Sozialarbeiter*innen sind wöchentlich vor Ort, besu- chen die einzelnen Parteien und halten regelmäßige Sprechstunden vor Ort ab. Die Sozialarbei- ter*innen sind im Stadtteil vernetzt und arbeiten eng mit anderen Dienststellen wie z.B. dem Amt für 3 Kinder, Jugend und Familie, freien Trägern, den Wohlfahrtsverbänden, den Kirchengemeinden und den Willkommensinitiativen vor Ort zusammen. Die städtischen Sozialarbeiter*innen sind Hauptan- sprechpartner und stehen im ständigen Austausch auch mit den Betreibern*innen der Beherber- gungsbetriebe. So werden z.B. auch der Erlass und der Inhalt von Hausordnungen abgesprochen. Falls es vor Ort zu besonderen Vorkommnissen oder Unstimmigkeiten kommt, werden die Sozialar- beiter*innen darüber informiert, so dass in dieser Hinsicht ein weiterer Kontrollmechanismus zum Tragen kommt. Zu Punkt 3: Das Ressourcenmanagement wurde im November 2017 den politischen Gremien vorgestellt (3217/2017). Es wurde entwickelt, um einerseits den durch weltpolitische Ursachen verursachten deutlichen Schwankungen der Anzahl geflüchteter Menschen gerecht zu werden, andererseits um die Unterbringungsqualität in den städtischen Unterkünften - gerade hinsichtlich der notwendigen Pri- vatsphäre - für die geflüchteten Menschen stetig zu verbessern. Neben der Qualität der allgemeinen Unterbringungssituation steht die mittelfristige Rückkehr zu den Kölner Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten im Fokus. Der 20. Bericht zur Situation Geflüchteter gibt in Kapitel 2 einen ausführlichen Überblick über den Sachstand zur Unterbringung und den bisherigen Zielerreichungsgrad für 2018. Insbesondere wird in Kapitel 1.3 auf die Privatsphäre hinsichtlich der unterschiedlichen Unterbringungsarten und die Quali- tätsmerkmale der Unterkünfte eingegangen. Diese Mitteilung wird auch dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen zur Kenntnis gegeben. gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1335/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 18.05.2018
- Erstellt
- 24.04.2018 06:57