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1335/2018

Thema Flüchtlingsunterbringung

Mitteilung Ausschuss 18.05.2018

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Nächste Beratung: Runder Tisch für Flüchtlingsfragen, Sitzung am 15.06.2018

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

8391 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/562/5 
 
Vorlagen-Nummer 07.05.2018 
 1335/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 07.05.2018 
Ausschuss für Soziales und Senioren 14.06.2018 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 15.06.2018 
 
Thema Flüchtlingsunterbringung 
Der Integrationsrat hat am 16.04.2018 beschlossen, die Verwaltung zu bitten,  
1. kurzfristig einen bereits in der letzten Sitzung zugesagten Sachstand über das Verfahren der 
Eigenbeteiligung von erwerbstätigen Geflüchteten an den Unterbringungskosten zu geben und 
hierbei insbesondere die Kölner Beratungsstellen und Willkommensinitiativen einzubeziehen 
und zeitnah zu informieren, 
2. um Sicherstellung, dass bei der sehr kostenintensiven Hotelunterbringung auch seitens der 
Hoteliers entsprechende Mindestanforderungen bzgl. der Betreuung und Unterbringung (z.B. 
auch Prüfung der Angemessenheit von Hausordnungen) definiert und eingehaltern werden. 
Der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen ist adäquat einzubeziehen. 
3. um Vorstellung des Konzeptes Ressourcenmanagement der künftigen Unterbringung von Ge-
flüchteten in Hotels, Notunterbringungen etc.. Hierbei ist insbesondere auch darauf einzuge-
hen, inwieweit die Situation Geflüchteter in Containeranlagen mit Gemeinschaftsküchen und -
sanitäranlagen hinsichtlich einer Verbesserung der Privatsphäre optimiert werden kann. Der 
Runde Tisch für Flüchtlingsfragen ist adäquat einzubeziehen. 
 
Die Verwaltung teilt mit: 
 
Zu Punkt 1: 
Es ist zwischen Unterbringung von geflüchteten Personen in Wohnheimen und der Unterbringung in 
Hotels zu differenzieren. 
 
Unterbringung in Wohnheimen: 
Mit Unterstützung der Willkommensinitiativen wurde ein „Merkblatt bei Einkommen“ entwickelt, das 
durch Aushang in den Wohnheimen, Verteilung an die für den jeweiligen Standort verantwortlichen 
Sozialarbeiter*innen sowie den Willkommensinitiativen per Mail bekannt gemacht wurde. 
Hierin wurde darauf hingewiesen, dass Bewohner, die bereits vor Inkrafttreten der neuen Gebühren-
satzung sog. Selbstzahler waren (= Haushalte, die die monatliche Gebühr ohne Inanspruchnahme 
von jeglichen Transferleistungen bestreiten können), beim Amt für Wohnungswesen einen Antrag auf 
Senkung der Gebühr mit Stand 31.01.2018 stellen können, sodass sie durch die Gebührenerhöhung 
nicht in den Leistungsbezug fallen (sog. Härtefallregelung).  
Zwischenzeitlich wurden 195 Anträge auf Senkung der Gebühr gestellt. Der Bearbeitungsstand ist: 
• 89 Anträge wurden genehmigt und ein entsprechender Änderungsbescheid gefertigt 
• 31 Anträge wurden aufgrund zu geringen Einkommens, d.h. die Bewohner standen bereits vor 
Inkrafttreten der Gebührensatzung im Leistungsbezug, abgelehnt

2 
 
• 74 Anträge sind noch in der Bearbeitung (z.B. wegen fehlender Einkommensunterlagen) 
• 1 Antrag wurde zurückgezogen 
Nehmen Bewohner in Zukunft Arbeit auf, können auch diese einen Antrag auf Senkung der Gebühr 
zum Stand 31.01.2018 ab dem Tag der Arbeitsaufnahme stellen. 
 
Unterbringung im Hotel: 
Sollten Bewohner über eigenes Einkommen verfügen, ist eine Härtefallregelung nicht möglich, da hier 
die Leistung (Unterbringung) durch das Hotel erbracht wird und ein Hotelbetreiber*in aus marktwirt-
schaftlichen Gesichtspunkten auf keine Einnahme verzichten wird. Aus diesem Grund ist Einkommen, 
das über dem sozialhilferechtlichen Regelbedarf liegt, demnach von den untergebrachten geflüchte-
ten Personen einzusetzen. Hierzu wurde jedoch die Regelung getroffen, dass diese Personengruppe 
vorrangig über das Auszugsmanagement in Wohnungen vermittelt bzw. in Wohnheime verlegt wer-
den soll. 
Bis zu diesem Zeitpunkt stehen Geflüchteten folgende Möglichkeiten offen: 
• Zahlung des Eigenanteils bei Verbleib im Hotel, 
• Suche und selbständige Anmietung von privatrechtlichem Wohnraum (ggf. mit Unterstützung 
durch Sozialarbeiter bzw. Ehrenamt bzw. dem Auszugsmanagement), 
• Information des zuständigen Sozialarbeiters über den Vermittlungswunsch in ein Re-
gelwohnheim mit dem Ziel der Senkung der Unterkunftskosten, um damit Unabhängigkeit von 
Transferleistungen herzustellen. 
Sollte eine Vermittlung in eine reguläre städtische Unterkunft nach kostendeckender Gebühr erfolgen, 
tritt dort eine entsprechende Härtefallklausel in Kraft, sodass die Nutzungsgebühr aus eigenem Ein-
kommen bestritten werden kann und ggf. keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen werden 
müssen. 
 
Zu Punkt 2: 
In einer sog. Belegrechtsvereinbarung sind die durch den Hotelbetreiber*in zu erbringenden Leistun-
gen festgelegt. Diese beziehen sich sowohl auf Ausstattung (z.B. Bereitstellung von Koch- und Wä-
schewaschgelegenheiten) wie auch auf Personal (z.B. Besetzung der Rezeption). 
Im Vorfeld einer Vereinbarung wird u.a. vom Amt für Wohnungswesen eine Begutachtung zur  
Festlegung einer Sollbelegung der Zimmer durchgeführt. Die tatsächliche Belegung kann jedoch vari-
ieren je nach Konstellation von Familiengröße und Alter der Familienangehörigen. 
Fachliche Kriterien, nach denen eine Entscheidung zugunsten einer Unterbringung im Hotel getroffen 
wird, sind: 
 das Hotel erfüllt baurechtliche- und brandschutzrechtliche Voraussetzungen 
 die Zimmer verfügen in der Regel über eigene sanitäre Anlagen 
 Waschmaschinen stehen kostenfrei zur Verfügung 
 Möglichkeit der Zubereitung von Speisen und Getränken in Gemeinschaftsküchen oder durch 
Kleinküchen in den Zimmern 
 die Zimmer verfügen über Kühlschränke 
 die Zimmer sind möbliert und Bettwäsche wird zur Verfügung gestellt 
 das Hotel ist in einem gepflegten Zustand 
 Personal steht entsprechend der Vereinbarung Tag und Nacht zur Verfügung 
 gute Lage (öffentlich Verkehrsmittel, in fußläufiger Nähe sollten Geschäfte des täglichen Be-
darfs vorhanden sein, soziale Infrastruktur im Stadtteil, Kindertageseinrichtungen und Schulen 
etc.) wird berücksichtigt 
 Kinderspielmöglichkeiten am Objekt oder in unmittelbarer Nähe 
 zur Vermeidung von Konzentration von Geflüchteten an einem Ort sollte der Beherbergungs-
betrieb in einem Stadtteil liegen, in dem es wenig andere Unterbringungseinrichtungen für Ge-
flüchtete gibt. 
 
Im Rahmen der Arbeit mit den Geflüchteten steht die Integrationsarbeit, die begleitende Unterstüt-
zung der Bewohner*innen z.B. durch Beratungsangebote, aber auch die Hilfen bei der Beschaffung 
von Wohnraum im Vordergrund. Diese erfolgt durch Sozialarbeiter*innen im Sozialen Dienst. 
Die für den jeweiligen Standort verantwortlichen Sozialarbeiter*innen sind wöchentlich vor Ort, besu-
chen die einzelnen Parteien und halten regelmäßige Sprechstunden vor Ort ab. Die Sozialarbei-
ter*innen sind im Stadtteil vernetzt und arbeiten eng mit anderen Dienststellen wie z.B. dem Amt für

3 
 
Kinder, Jugend und Familie, freien Trägern, den Wohlfahrtsverbänden, den Kirchengemeinden und 
den Willkommensinitiativen vor Ort zusammen. Die städtischen Sozialarbeiter*innen sind Hauptan-
sprechpartner und stehen im ständigen Austausch auch mit den Betreibern*innen der Beherber-
gungsbetriebe. So werden z.B. auch der Erlass und der Inhalt von Hausordnungen abgesprochen. 
Falls es vor Ort zu besonderen Vorkommnissen oder Unstimmigkeiten kommt, werden die Sozialar-
beiter*innen darüber informiert, so dass in dieser Hinsicht ein weiterer Kontrollmechanismus zum 
Tragen kommt. 
 
Zu Punkt 3: 
Das Ressourcenmanagement wurde im November 2017 den politischen Gremien vorgestellt 
(3217/2017). Es wurde entwickelt, um einerseits den durch weltpolitische Ursachen verursachten 
deutlichen Schwankungen der Anzahl geflüchteter Menschen gerecht zu werden, andererseits um die 
Unterbringungsqualität in den städtischen Unterkünften - gerade hinsichtlich der notwendigen Pri-
vatsphäre -  für die geflüchteten Menschen stetig zu verbessern. 
Neben der Qualität der allgemeinen Unterbringungssituation steht die mittelfristige Rückkehr zu den 
Kölner Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten im Fokus. 
 
Der 20. Bericht zur Situation Geflüchteter gibt in Kapitel 2 einen ausführlichen Überblick über den 
Sachstand zur Unterbringung und den bisherigen Zielerreichungsgrad für 2018. Insbesondere wird in 
Kapitel 1.3 auf die Privatsphäre hinsichtlich der unterschiedlichen Unterbringungsarten und die Quali-
tätsmerkmale der Unterkünfte eingegangen. 
 
Diese Mitteilung wird auch dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen zur Kenntnis gegeben. 
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (3)

07.05.2018 Integrationsrat
TOP 5.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
14.06.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.06.2018 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1335/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
18.05.2018
Erstellt
24.04.2018 06:57