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V/0166/2022

Zulassung der Kreiswahlvorschläge zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 im Wahlkreis 85 Münster III – Coesfeld III

Vorlagen 14.03.2022

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Anlage A

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Anlage A

1110 Zeichen

Anlage A zur V/0166/2022
Kurzüberblick
Im Rahmen dieser Vorlage erfolgt die Zulassung von Kreiswahlvorschlägen zur Landtagswahl am
15. Mai 2022 im Wahlkreis 85 Münster III – Coesfeld III.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit dieser Vorlage werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die Kreiswahlvorschläge
zugelassen. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht.
Finanzierung
Produktgruppe: 0208 Wahlen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Bereits veranschlagt? Ja x Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Rechtliche Grundlage für diesen Beschluss ist § 21 Absatz 3 Satz 1 Landeswahlgesetz.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Für die Beschlussfassung nicht relevant.

Beschlussvorlage

4096 Zeichen

V/0166/2022
V/0166/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Zulassung der Kreiswahlvorschläge zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 im Wahlkreis 85 Münster
III – Coesfeld III
Beratungsfolge
18.03.2022 Kreiswahlausschuss für die Landtagswahl 2022 (WK 85) Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 21 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes über die Wahl zum Landtag des Landes Nordrhein-
Westfalen (Landeswahlgesetz) in Verbindung mit § 25 Absatz 3 Satz 1 Halbsatz 2 Alternative 1 der
Landeswahlordnung (LWahlO) werden die folgenden Kreiswahlvorschläge im Wahlkreis 85 Münster
III – Coesfeld III zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 zugelassen und mit den in § 23 Absatz 1 Satz 2
Ziffer 1 und 2 LWahlO bezeichneten Angaben festgestellt:
Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU
Bewerber: Dr. Allendorf, Julian
Betriebswirt
geb. 12.06.1990 in Coesfeld
Stockum 5, 48301 Nottuln
julian.allendorf@cdu-nottuln.de
Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD
Bewerber: Kollmann, Thomas
Geschäftsführer
geb. 28.08.1959 in Münster
Hasenbusch 33 b, 48159 Münster
kollma@muenster.de
Freie Demokratische Partei, FDP
Bewerberin: Belau, Linda
Lehramtsanwärterin
geb. 01.02.1993 in Münster
Steinfurter Str. 136, 48149 Münster
belau@fdp-ms.de
Amt für Bürger- und
Ratsservice
18.03.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Bracke
T elefon:492-3392
Bracke@stadt-muenster.de

- 3 -
V/0166/2022
Alternative für Deutschland, AfD
Bewerber: Pöhling, Ralf
Sicherheitskraft
geb. 21.06.1971 in Münster
Kolmarstr. 15, 48151 Münster
ralfpoehling@gmx.de
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, GRÜNE
Bewerberin: Deppermann, Dorothea
Beamtin
geb. 12.08.1983 in Bielefeld
Werneweg 50, 48163 Münster
deppermann@gruene-muenster.de
DIE LINKE, DIE LINKE
Bewerber: Strack, Joshua Samuel
Student
geb. 14.06.1998 in Helmstedt
Rather Kopf 9, 42855 Remscheid
joshua.strack@web.de
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative,
Die PARTEI
Bewerber: Hill, Ulrich
Student
geb. 21.01.1983 in Münster
Donders-Ring 13, 48151 Münster
uhill@gmx.de
Volt Deutschland, Volt
Bewerber: Dr. Stölting, T orsten
Medical Scientific Liaison Manager
geb. 26.05.1978 in München
Offerkämpe 40, 48163 Münster
torsten.stoelting@volteuropa.org
Begründung:
Gemäß § 22 Satz 1 LWahlO wurde im Amtsblatt der Stadt Münster vom 10. Dezember 2021 zur
Einreichung von Wahlvorschlägen für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 aufgerufen. Die genannten
Kreiswahlvorschläge wurden gemäß § 19 Absatz 1 Landeswahlgesetz fristgerecht beim
Kreiswahlleiter eingereicht und unverzüglich nach Eingang im Sinne des § 24 Absatz 1 LWahlO
geprüft.
Nach § 4 des Gesetzes zur Durchführung der Landtagswahl 2022 vom 1. Februar 2022 gelten bei der
Landtagswahl am 15. Mai 2022 § 19 Absatz 2 Satz 2 und § 20 Absatz 1 Satz 2 Landeswahlgesetz
sowie § 23 Absatz 2 und § 28 Absatz 2 Satz 1 der LWahlO mit der Maßgabe, dass die Zahl der
danach erforderlichen Unterstützungsunterschriften auf 50 Unterschriften für einen
Kreiswahlvorschlag und auf 500 Unterschriften für eine Landesliste reduziert ist.
Der Landeswahlausschuss hat auf seiner Sitzung am 25. Februar 2022 gemäß § 17a Absatz 4 Satz 1
Landeswahlgesetz verbindlich festgestellt, dass folgende Parteien im Deutschen Bundestag oder in
einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge vertreten sind. Bei der
Einreichung ihrer Wahlvorschläge für die Landtagswahl benötigen sie deshalb keine

- 3 -
V/0166/2022
Unterstützungsunterschriften:
1. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
2. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
3. Bündnis 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
4. Freie Demokratische Partei (FDP)
5. Alternative für Deutschland (AfD)
6. Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU)
7. DIE LINKE (DIE LINKE)
8. Südschleswigscher Wählerverband (SSW)
9. Freie Wähler (FREIE WÄHLER)
10. Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/Freie Wähler (BVB/FW)
Es erfüllen alle eingereichten Wahlvorschläge die gesetzlichen Voraussetzungen; auch die benötigte
Anzahl an gültigen Unterstützungsunterschriften ist jeweils erreicht worden.
In Vertretung
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor und Kreiswahlleiter

Beratungsverlauf (1)

18.03.2022 Sitzung
TOP 3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Steinfurter Straße 136
  • Kolmarstraße 15
  • Donders-Ring 13
  • Hasenbusch 33b
  • Werneweg 50
  • Offerkämpe 40

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0166/2022
Typ
Vorlagen
Datum
14.03.2022
Erstellt
03.03.2022 09:55