V/0166/2022
Zulassung der Kreiswahlvorschläge zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 im Wahlkreis 85 Münster III – Coesfeld III
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Anlage A
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Anlage A zur V/0166/2022 Kurzüberblick Im Rahmen dieser Vorlage erfolgt die Zulassung von Kreiswahlvorschlägen zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 im Wahlkreis 85 Münster III – Coesfeld III. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dieser Vorlage werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die Kreiswahlvorschläge zugelassen. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0208 Wahlen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage für diesen Beschluss ist § 21 Absatz 3 Satz 1 Landeswahlgesetz. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Für die Beschlussfassung nicht relevant.
Beschlussvorlage
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V/0166/2022 V/0166/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Zulassung der Kreiswahlvorschläge zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 im Wahlkreis 85 Münster III – Coesfeld III Beratungsfolge 18.03.2022 Kreiswahlausschuss für die Landtagswahl 2022 (WK 85) Entscheidung Beschlussvorschlag: Gemäß § 21 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes über die Wahl zum Landtag des Landes Nordrhein- Westfalen (Landeswahlgesetz) in Verbindung mit § 25 Absatz 3 Satz 1 Halbsatz 2 Alternative 1 der Landeswahlordnung (LWahlO) werden die folgenden Kreiswahlvorschläge im Wahlkreis 85 Münster III – Coesfeld III zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 zugelassen und mit den in § 23 Absatz 1 Satz 2 Ziffer 1 und 2 LWahlO bezeichneten Angaben festgestellt: Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU Bewerber: Dr. Allendorf, Julian Betriebswirt geb. 12.06.1990 in Coesfeld Stockum 5, 48301 Nottuln julian.allendorf@cdu-nottuln.de Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD Bewerber: Kollmann, Thomas Geschäftsführer geb. 28.08.1959 in Münster Hasenbusch 33 b, 48159 Münster kollma@muenster.de Freie Demokratische Partei, FDP Bewerberin: Belau, Linda Lehramtsanwärterin geb. 01.02.1993 in Münster Steinfurter Str. 136, 48149 Münster belau@fdp-ms.de Amt für Bürger- und Ratsservice 18.03.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Bracke T elefon:492-3392 Bracke@stadt-muenster.de - 3 - V/0166/2022 Alternative für Deutschland, AfD Bewerber: Pöhling, Ralf Sicherheitskraft geb. 21.06.1971 in Münster Kolmarstr. 15, 48151 Münster ralfpoehling@gmx.de BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, GRÜNE Bewerberin: Deppermann, Dorothea Beamtin geb. 12.08.1983 in Bielefeld Werneweg 50, 48163 Münster deppermann@gruene-muenster.de DIE LINKE, DIE LINKE Bewerber: Strack, Joshua Samuel Student geb. 14.06.1998 in Helmstedt Rather Kopf 9, 42855 Remscheid joshua.strack@web.de Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative, Die PARTEI Bewerber: Hill, Ulrich Student geb. 21.01.1983 in Münster Donders-Ring 13, 48151 Münster uhill@gmx.de Volt Deutschland, Volt Bewerber: Dr. Stölting, T orsten Medical Scientific Liaison Manager geb. 26.05.1978 in München Offerkämpe 40, 48163 Münster torsten.stoelting@volteuropa.org Begründung: Gemäß § 22 Satz 1 LWahlO wurde im Amtsblatt der Stadt Münster vom 10. Dezember 2021 zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 aufgerufen. Die genannten Kreiswahlvorschläge wurden gemäß § 19 Absatz 1 Landeswahlgesetz fristgerecht beim Kreiswahlleiter eingereicht und unverzüglich nach Eingang im Sinne des § 24 Absatz 1 LWahlO geprüft. Nach § 4 des Gesetzes zur Durchführung der Landtagswahl 2022 vom 1. Februar 2022 gelten bei der Landtagswahl am 15. Mai 2022 § 19 Absatz 2 Satz 2 und § 20 Absatz 1 Satz 2 Landeswahlgesetz sowie § 23 Absatz 2 und § 28 Absatz 2 Satz 1 der LWahlO mit der Maßgabe, dass die Zahl der danach erforderlichen Unterstützungsunterschriften auf 50 Unterschriften für einen Kreiswahlvorschlag und auf 500 Unterschriften für eine Landesliste reduziert ist. Der Landeswahlausschuss hat auf seiner Sitzung am 25. Februar 2022 gemäß § 17a Absatz 4 Satz 1 Landeswahlgesetz verbindlich festgestellt, dass folgende Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge vertreten sind. Bei der Einreichung ihrer Wahlvorschläge für die Landtagswahl benötigen sie deshalb keine - 3 - V/0166/2022 Unterstützungsunterschriften: 1. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 2. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 3. Bündnis 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) 4. Freie Demokratische Partei (FDP) 5. Alternative für Deutschland (AfD) 6. Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU) 7. DIE LINKE (DIE LINKE) 8. Südschleswigscher Wählerverband (SSW) 9. Freie Wähler (FREIE WÄHLER) 10. Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/Freie Wähler (BVB/FW) Es erfüllen alle eingereichten Wahlvorschläge die gesetzlichen Voraussetzungen; auch die benötigte Anzahl an gültigen Unterstützungsunterschriften ist jeweils erreicht worden. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor und Kreiswahlleiter
Beratungsverlauf (1)
Orte (6)
- Steinfurter Straße 136
- Kolmarstraße 15
- Donders-Ring 13
- Hasenbusch 33b
- Werneweg 50
- Offerkämpe 40
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0166/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.03.2022
- Erstellt
- 03.03.2022 09:55