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Mitteilung im Rahmen der Einwohnerfragestunde - Antwortschreiben an die Bürgergemeinschaft Rathenauplatz e. V.

Mitteilung BV 2666/2017 vom 29.08.2017

Stand: Am 14.09.2017 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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  • Antwort Bürgergemeinschaft Rathenauplatz

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    2. Eine telefonische Rückfrage bei 02-1 Dr. Höver am 16.08.2017 ergab, dass die nachfolgende Antwort an Herrn Adrian — so wie ursprünglich von Herrn Droske angegeben - im öffentlichen Teil vorgelegt werden soll (Einwohnerfragestunde). Die unter 3. aufgebaute Beantwortung lässt dies zu (Datenschutz). 3. Schreiben an: w Ak (dd Amt für Wohnungswesen Wohnungsaufsicht Stadthaus Deutz - Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Auskunft Herr Gloger Zimmer 7B28 Telefon 0221/221-25091, Telefax 0221/221-23100 56 Stadt Köln Amt für Wohnungswesen E-Mail wohnungsamt@stadt-koeln.de Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Internet ‚stadt-koeln.de en R Sprechzeiten Bürgergemeinschaft Mo., Di., Do. 08.00 - 12.00 Uhr Rathenauplatz e.V. und nach Vereinbarung Herrn Klaus Adrian KVB Stadtbahn Linien 1, 3, 4, 9 Bus Linien 150, 153, 156 Bathenauplatz 30 S-Bahn Linien S6, S11, 812, 813, S19 sowie RE-/RB- und Fern- 50674 Köln verkehr Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena Ihr Zeichen: Mein Zeichen 561/3-ZE 28. Aug. 2077 Wohnraumzweckentfremdung/Milieuschutzsatzung hier: Rathenauviertel Sehr geehrter Herr Adrian, ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 25.06.2017 an Herrn Hupke. Zunächst informiere ich darüber, dass erst seit Inkrafttreten der Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Köln (Wohnraumschutzsatzung) zum 01.07.2014 die Durchführung entsprechender Ermittlungsverfahren (wieder) möglich ist. Da für den Zeitraum vom 01.01.2007 bis 30.06.2014 gesetzliche Grundlagen fehlten, ist trotz längerer Leerstände eine Sanktionierung derselben vor dem 01.07.2014 nicht mög- lich. Die von Ihnen genannten Wohnungsleerstände in der Engelbertstrasse, dem Mauri- tiussteinweg sowie in der Heinsbergstraße waren hier schon bekannt. Neu war die Information betreffend die Görresstraße 2. In allen Fällen wurden die Verfügungsbe- rechtigen, teils schon vor längerer Zeit, deswegen kontaktiert. Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten wurden Schritte eingeleitet, um die be- troffenen Wohnungen wieder ihrem Zweck zuzuführen. Die wohnungsrechtlichen Überprüfungen werden auf der Grundlage der o.a. Wohnraumschutzsatzung durch- geführt. Es gibt unterschiedliche Entwicklungen in den einzelnen Verfahren. Teilweise wurden laufende Instandsetzungen an leerstehenden Wohnungen festgestellt. Details zu einzelnen noch laufenden Ermittlungsverfahren darf ich Ihnen aus Gründen des Da- tenschutzes leider nicht nennen. In allen Fällen aber werden die möglichen und ge- botenen Maßnahmen durch das Amt für Wohnungswesen ergriffen, um den Wohn- zweck wieder zu erreichen, ggf. auch mit Mitteln des Verwaltungszwangs. Eine absolute Zahl der im Rathenauviertel als Ferienwohnung genutzten Wohnein- heiten liegt hier nicht vor. Wohnungsrechtlich legal sind allerdings Nutzungen bzw. Umwandlungen, die schon vor Inkrafttreten der Wohnraumschutzsatzung erfolgten. Zwei bekannt gewordene und von hier aufgegriffene Verdachtsfälle von Umwandlung zu Nichtwohnzwecken bestätigten sich nicht. Schließlich erkundigten Sie sich danach, wann es auch für das Rathenauviertel eine Milieuschutzsatzung geben wird. Derzeit wird durch das Amt für Stadtentwicklung und Statistik eine Soziale Erhal- tungssatzung für das Severinsviertel vorbereitet. Der Aufstellungsbeschluss für die- ses Gebiet ist am 9. Februar 2017 durch den Stadtentwicklungsausschuss beschlos- sen worden. Der Einsatz des städtebaulichen Instrumentes dort dient auch der Sammlung von Erfahrungen zur Wirksamkeit Sozialer Erhaltungssatzungen (Pilotge- biet). Die Verwaltung führt die stadtweite Voruntersuchung zur Identifikation von Ver- dachtsgebieten zum Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen zukünftig jährlich als Dau- erbeobachtung durch. In den bisherigen Untersuchungen gehörte das Rathenauvier- tel nicht zu den identifizierten Verdachtsgebieten, wird aber wie alle Kölner Stadtvier- tel im Rahmen der Voruntersuchung weiter beobachtet. Werden bei der Voruntersu- chung weitere Stadtviertel bzw. Gebiete aus dem Bezirk Innenstadt identifiziert, wird die Bezirksvertretung in den weiteren Beratungsprozess eingebunden. Diese Beantwortung wird der Bezirksvertretung Innenstadt zur Sitzung am 14.09.2017 zur Kenntnis gegeben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Josef Ludwig Amtsleiter
  • Mitteilung BV

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 561 Vorlagen-Nummer 2666/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 14.09.2017 Mitteilung im Rahmen der Einwohnerfragestunde - Antwortschreiben an die Bürgergemeinschaft Rathenauplatz e. V. Wohnraumzweckentfremdung/Milieuschutzsatzung Rathenauviertel Als Mitteilung der Verwaltung im Rahmen der Einwohnerfragestunde ist in der Anlage das Antwort- schreiben an die Bürgergemeinschaft Rathenauplatz e. V., z. Hd. Herrn Klaus Adrian, beigefügt.

Beratungsverlauf

  1. 14.09.2017

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung).

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