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2666/2017

Mitteilung im Rahmen der Einwohnerfragestunde - Antwortschreiben an die Bürgergemeinschaft Rathenauplatz e. V.

Mitteilung BV 29.08.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 14.09.2017, TOP 1.1

Antwort Bürgergemeinschaft Rathenauplatz

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Antwort Bürgergemeinschaft Rathenauplatz

4239 Zeichen

2. Eine telefonische Rückfrage bei 02-1 Dr. Höver am 16.08.2017 ergab, dass die
nachfolgende Antwort an Herrn Adrian — so wie ursprünglich von Herrn Droske
angegeben - im öffentlichen Teil vorgelegt werden soll (Einwohnerfragestunde).
Die unter 3. aufgebaute Beantwortung lässt dies zu (Datenschutz).

3. Schreiben an: w Ak (dd

Amt für Wohnungswesen
Wohnungsaufsicht

Stadthaus Deutz - Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln

Auskunft Herr Gloger Zimmer 7B28

Telefon 0221/221-25091, Telefax 0221/221-23100

56 Stadt Köln Amt für Wohnungswesen E-Mail wohnungsamt@stadt-koeln.de
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Internet ‚stadt-koeln.de
en R Sprechzeiten
Bürgergemeinschaft Mo., Di., Do. 08.00 - 12.00 Uhr
Rathenauplatz e.V. und nach Vereinbarung
Herrn
Klaus Adrian KVB Stadtbahn Linien 1, 3, 4, 9
Bus Linien 150, 153, 156
Bathenauplatz 30 S-Bahn Linien S6, S11, 812, 813, S19 sowie RE-/RB- und Fern-
50674 Köln verkehr
Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena
Ihr Zeichen: Mein Zeichen

561/3-ZE 28. Aug. 2077

Wohnraumzweckentfremdung/Milieuschutzsatzung
hier: Rathenauviertel

Sehr geehrter Herr Adrian,
ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 25.06.2017 an Herrn Hupke.

Zunächst informiere ich darüber, dass erst seit Inkrafttreten der Satzung zum Schutz
und Erhalt von Wohnraum in Köln (Wohnraumschutzsatzung) zum 01.07.2014 die
Durchführung entsprechender Ermittlungsverfahren (wieder) möglich ist. Da für den
Zeitraum vom 01.01.2007 bis 30.06.2014 gesetzliche Grundlagen fehlten, ist trotz
längerer Leerstände eine Sanktionierung derselben vor dem 01.07.2014 nicht mög-
lich.

Die von Ihnen genannten Wohnungsleerstände in der Engelbertstrasse, dem Mauri-
tiussteinweg sowie in der Heinsbergstraße waren hier schon bekannt. Neu war die
Information betreffend die Görresstraße 2. In allen Fällen wurden die Verfügungsbe-
rechtigen, teils schon vor längerer Zeit, deswegen kontaktiert.

Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten wurden Schritte eingeleitet, um die be-
troffenen Wohnungen wieder ihrem Zweck zuzuführen. Die wohnungsrechtlichen
Überprüfungen werden auf der Grundlage der o.a. Wohnraumschutzsatzung durch-
geführt.

Es gibt unterschiedliche Entwicklungen in den einzelnen Verfahren. Teilweise wurden
laufende Instandsetzungen an leerstehenden Wohnungen festgestellt. Details zu
einzelnen noch laufenden Ermittlungsverfahren darf ich Ihnen aus Gründen des Da-
tenschutzes leider nicht nennen. In allen Fällen aber werden die möglichen und ge-
botenen Maßnahmen durch das Amt für Wohnungswesen ergriffen, um den Wohn-
zweck wieder zu erreichen, ggf. auch mit Mitteln des Verwaltungszwangs.

Eine absolute Zahl der im Rathenauviertel als Ferienwohnung genutzten Wohnein-
heiten liegt hier nicht vor. Wohnungsrechtlich legal sind allerdings Nutzungen bzw.
Umwandlungen, die schon vor Inkrafttreten der Wohnraumschutzsatzung erfolgten.
Zwei bekannt gewordene und von hier aufgegriffene Verdachtsfälle von Umwandlung
zu Nichtwohnzwecken bestätigten sich nicht.

Schließlich erkundigten Sie sich danach, wann es auch für das Rathenauviertel eine
Milieuschutzsatzung geben wird.

Derzeit wird durch das Amt für Stadtentwicklung und Statistik eine Soziale Erhal-
tungssatzung für das Severinsviertel vorbereitet. Der Aufstellungsbeschluss für die-
ses Gebiet ist am 9. Februar 2017 durch den Stadtentwicklungsausschuss beschlos-
sen worden. Der Einsatz des städtebaulichen Instrumentes dort dient auch der
Sammlung von Erfahrungen zur Wirksamkeit Sozialer Erhaltungssatzungen (Pilotge-
biet). Die Verwaltung führt die stadtweite Voruntersuchung zur Identifikation von Ver-
dachtsgebieten zum Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen zukünftig jährlich als Dau-
erbeobachtung durch. In den bisherigen Untersuchungen gehörte das Rathenauvier-
tel nicht zu den identifizierten Verdachtsgebieten, wird aber wie alle Kölner Stadtvier-
tel im Rahmen der Voruntersuchung weiter beobachtet. Werden bei der Voruntersu-
chung weitere Stadtviertel bzw. Gebiete aus dem Bezirk Innenstadt identifiziert, wird
die Bezirksvertretung in den weiteren Beratungsprozess eingebunden.

Diese Beantwortung wird der Bezirksvertretung Innenstadt zur Sitzung am
14.09.2017 zur Kenntnis gegeben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Josef Ludwig
Amtsleiter

Mitteilung BV

550 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/56 
561 
Vorlagen-Nummer 
 2666/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 14.09.2017 
 
Mitteilung im Rahmen der Einwohnerfragestunde - Antwortschreiben an die 
Bürgergemeinschaft Rathenauplatz e. V. 
Wohnraumzweckentfremdung/Milieuschutzsatzung 
Rathenauviertel 
 
Als Mitteilung der Verwaltung im Rahmen der Einwohnerfragestunde ist in der Anlage das Antwort-
schreiben an die Bürgergemeinschaft Rathenauplatz e. V., z. Hd. Herrn Klaus Adrian, beigefügt.

Beratungsverlauf (1)

14.09.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Orte (5)

  • Engelbertstraße
  • Heinsbergstraße
  • Görresstraße 2
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Rathenauplatz

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Details

Aktenzeichen
2666/2017
Typ
Mitteilung BV
Datum
29.08.2017
Erstellt
28.08.2017 10:53