2026/0180
Neuerstellung eines qualifizierten Mietspiegels für das Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2026
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2026/0180
6732 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
02.06.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für
Wohnungswesen (64) OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0180
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 522020
Kostenstelle: 064-003-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5220-21 Sachkonto: 6179830
Betreff: Neuerstellung eines qualifizierten Mietspiegels für das Gebiet der
Wissenschaftsstadt Darmstadt 2026
Vorlage vom: 01.06.2026
Beschlussvorschlag :
Die Ergebnisse der Erhebungen des Instituts Wohnen und Umwelt GmbH (IWU) und der
Beratungen in der Mietspiegelkommission werden als qualifizierter Mietspiegel im Sinne des §
558d des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) anerkannt und beschlossen und als „Qualifizierter
Mietspiegel 2026 der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ veröffentlicht.
Anlagen: Basistabelle der durchnittlichen Nettomieten
Tabelle der energetischen Beschaffenheit und Ausstattung
QMS 2026 Wohnlagenkarte Arheilgen -Wixhausen
QMS 2026 Wohnlagenkarte Kranichstein
QMS 2026 Wohnlagenkarte Nordost
QMS 2026 Wohnlagenkarte Nordwest
- 2 -
QMS 2026 Wohnlagenkarte Südost
QMS 2026 Wohnlagenkarte Südwest
QMS 2026 Wohnlagenkarte Eberstadt
Tabelle der Zu - und Abschläge
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.06.2026
Gemäß Beschluss des Magistrats vom 26.03.2025, lfd. Nr. 79, wurde das Institut Wohnen
und Umwelt GmbH (IWU) beauftragt, die notwendigen statistischen Erhebungen zur
Erstellung eines neuen qualifizierten Mietspiegels für das Gebiet der Wissenschaftsstadt
Darmstadt durchzuführen. Zur Begleitung des Projektes wurde, wie in den vorangegangenen
Jahren, eine Mietspiegelkommission gebildet, die sich aus Vertretungen von Mieterbund
Darmstadt, Region Südhessen e.V., Haus & Grund Darmstadt e.V., bauverein AG in
Vertretung für die Wohnungswirtschaft, Amtsgericht Darmstadt Zivilabteilung, der
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Immobilienwerte, des Amtes für
Wohnungswesen und der Bürgermeisterin der Wissenschaftsstadt Darmstadt, als
Wohnungsdezernentin, zusamme nsetzte.
Die Ergebnisse der Mietspiegeluntersuchungen und der Beratungen in der
Mietspiegelkommission sind als Anlage beigefügt.
Die Mieten in der Wissenschaftsstadt Darmstadt stiegen demnach im Durchschnitt nach den
neuen Berechnungen im qualifizierten Mietspiegel 2026, im Vergleich zum qualifizierten
Mietspiegel 2022, um 3,1 Prozent jährlich, somit gesamt 13,1 Prozent von 10,44 Euro/qm
auf 11,81 Euro/qm. Mietspiegelrelevant sind nur Mietwohnungen aus dem freifinanzierten
Wohnungsmarkt.
Für die Erstellu ng des neuen qualifizierten Mietspiegels wurden wieder Stichproben mit dem
Erhebungsstichtag zum 01.11.2025 herangezogen. Basis dafür war das Melderegister der
Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die durchschnittliche Vergleichsmiete, die aus der
Stichprobe berechnet wird, steht stellvertretend für den gesamten Mietwohnungsmarkt der
Wissenschaftsstadt Darmstadt (durchschnittliche Nettomieten).
Die sachliche Abgrenzung des mietspiegelrelevanten Wohnungsbestandes ergibt sich aus
§ 549 Abs.1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Für den zu erstellenden qu alifizierten
Mietspiegel wurden die notwendigen Informationen seitens der Mietenden schriftlich per
Fragebogen eingeholt, alternativ konnte ein Onlineformular genutzt werden. Auch hier wurde
wieder, wie bereits bei der Erhebung zum Qualifizierten Mietspieg el 2022 der
Wissenschaftsstadt Darmstadt, am Ende des Fragebogens um die Angabe des Namens des
Vermietenden und wenn es sich nicht um eine große vermietende Institution handelte -
zusätzlich um die Anschrift gebeten. Im Anschluss erfolgte konsekutiv die
Vermietendenbefragung zu energetischen Fragen, wobei institutionelle Vermietende per
Datenbankformular antworten konnten.
Wie schon im letzten qualifizierten Mietspiegel basieren die Wohnlagen nicht ausschließlich
auf der durch die Geschäftsstelle des Guta chterausschusses erstellten Wohnlagekarte.
Vielmehr wurde auch hier wieder anhand der Daten der Mietendenbefragung die Wohnlage
wissenschaftlich untersucht. Diese Untersuchungen bestätigen die unterschiedlichen
Wohnlagen. Die Ergebnisse sind in die als Anl age beigefügten Wohnlageklassen eingeflossen.
Um die besondere Bedeutung der vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungsergebnisse
zu dokumentieren sowie zur Schaffung klarer Rechtsgrundlagen, soll der „Qualifizierte
Mietspiegel der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2026“ nach der empirischen Erhebung als
qualifiziert beschlossen werden.
Nach der Beschlussfassung wird wieder eine kommentierte Druckversion des neuen
Qualifizierten Mietspiegels 2026 der Wissenschaftsstadt Darmstadt online veröffentlicht.
Aufgrund der Haushaltskonsolidierung erfolgt kein Druck einer Broschüre. Für Menschen,
welche keinen Zugang zum Internet haben, kann eine kopierte Version für eine Schutzgebühr
von 2,00 € zur Verfügung gestellt werden.
- 4 -
Außerdem wird mit dem neuen Qualifizierten Mietspiegel für die Wissenschaftsstadt
Darmstadt 2026 wieder eine Onlineberechnung auf der Internetseite www.darmstadt.de
kostenfrei zur Verfügung gestellt. Somit ist eine vereinfachte Berech nung für alle Nutzenden
möglich.
Gemäß § 558d Abs. 1 BGB tritt mit dem Datum des Beschlusses im Magistrat die
Anerkennung ein. Diese Anerkennung ist entsprechend zu veröffentlichen. Nach dem
Beschluss ist gemäß § 558d Abs. 2 BGB hierdurch eine Gültigkeit der Qualifizierung für die
Dauer von 2 Jahren gegeben. Alsdann hat eine einmalige Fortschreibung zu erfolgen, um für
weitere 2 Jahre die Qualifizierung er erhalten.
Darmstadt, 01.06.2026
Dezernat II
Barbara Akdeniz
Bürgermeisterin
anlage 2
1430 Zeichen
Qualifizierter Mietspiegel für die Wissenschaftsstadt Darmstadt 2026: Basistabelle Baujahresklasse Wohnfläche bis 1977 1978 - 2001 2002 - 2013 2014-2021 2022-2025 15 16,08 18,69 23,64 38,37 41,68 20 14,37 16,32 20,04 31,09 33,57 25 13,34 14,91 17,88 26,72 28,70 30 12,66 13,96 16,44 23,80 25,46 35 12,17 13,28 15,41 21,72 23,14 40 11,80 12,78 14,64 20,16 21,40 45 11,51 12,38 14,04 18,95 20,05 50 11,29 12,07 13,55 17,97 18,97 55 11,10 11,81 13,16 17,18 18,08 60 10,94 11,60 12,83 16,52 17,34 65 10,81 11,41 12,56 15,96 16,72 70 10,70 11,26 12,32 15,48 16,19 75 10,60 11,12 12,11 15,06 15,72 80 10,52 11,00 11,93 14,70 15,32 85 10,44 10,90 11,77 14,37 14,96 90 10,37 10,81 11,63 14,09 14,64 95 10,31 10,72 11,51 13,83 14,36 100 10,26 10,65 11,39 13,60 14,10 105 10,21 10,58 11,29 13,39 13,87 110 10,17 10,52 11,20 13,21 13,66 115 10,12 10,46 11,11 13,03 13,46 120 10,09 10,41 11,03 12,87 13,29 125 10,05 10,37 10,96 12,73 13,13 130 10,02 10,32 10,89 12,59 12,98 135 9,99 10,28 10,83 12,47 12,84 140 9,97 10,24 10,78 12,35 12,71 145 9,94 10,21 10,72 12,25 12,59 150 9,92 10,18 10,67 12,15 12,48 155 9,89 10,15 10,63 12,05 12,37 160 9,87 10,12 10,58 11,96 12,27 165 9,85 10,09 10,54 11,88 12,18 170 9,84 10,07 10,50 11,80 12,09 175 9,82 10,04 10,47 11,73 12,01 180 9,80 10,02 10,43 11,66 11,94 185 9,79 10,00 10,40 11,59 11,86 190 9,77 9,98 10,37 11,53 11,79 195 9,76 9,96 10,34 11,47 11,73
anlage 4
2005 Zeichen
Energetische Beschaffenheit und Ausstattung
Ermittlung der Wärmepunkte
Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4
Anteil der Bauteilfläche, der mindestens
diese Kategorie erreichen muss: 67% 85% 85%
Außenwand Baujahr bis 1977,
Dämmstoffdicke bis 2 cm
Baujahr 1978 - 2001 oder
Dämmstoffdicke 3 - 9 cm
Baujahr ab 2002 oder
Dämmstoffdicke 10 - 17 cm
Dämmstoffdicke ab 18 cm
oder
U-Wert ≤ 0,20 W/m²K
hier jeweils die
zutreffenden
Wärmepunkte
eintragen
↓
Wärmepunkte Wand 0 15 25 34
Dach / Obergeschossdecke Baujahr bis 1977,
Dämmstoffdicke bis 5 cm
Baujahr 1978 - 2001 oder
Dämmstoffdicke 6 - 13 cm
Baujahr ab 2002 oder
Dämmstoffdicke 14 - 21 cm
Dämmstoffdicke ab 22 cm
oder
U-Wert ≤ 0,18 W/m²K +
Wärmepunkte Dach/Obergeschossdecke 0 6 8 13
Fußboden / Kellerdecke Baujahr bis 1977,
Dämmstoffdicke bis 2 cm
Baujahr 1978 - 2001 oder
Dämmstoffdicke 3 - 9 cm
Baujahr ab 2002 oder
Dämmstoffdicke ab 10 cm
(Kategorie 4 entfällt)
+
Wärmepunkte Fußboden/Kellerdecke 0 5 6
Fenster Ein-Scheiben-Verglasung Zwei- oder Drei-Scheiben-
Verglasung, Einbau bis 1994,
keine Wärmeschutzverglasung
Zwei-Scheiben-
Wärmeschutzverglasung,
Einbau 1995 - 2015
Zwei-Scheiben-
Wärmeschutzverglasung ab 2016
oder Drei-Scheiben-
Wärmeschutzverglasung ab 1995
oder
Fenster-U-Wert ≤ 1,3 W/m²K
+
Wärmpunkte Fenster 0 4 10 12
Lüftung ohne Lüftungsanlage oder keine
Wärmerückgewinnung
Lüftungsanlage mit Wär-
merückgewinnung vorhanden +
Wärmepunkte Lüftung 0 6
Solaranlage keine Solaranlage zur
Wärmeversorgung
mit Solaranlage zur
Wärmeversorgung +
Wärmepunkte Solaranlage 0 12
=
Wärmepunkte gesamt Punkte für Außenwand, Dach/Obergeschossdecke, Fußboden/Kellerdecke, Lüftung und Solaranlage addieren
Abzug je nach Gebäudebaualter Baujahr bis 1977 Baujahr 1978 - 2001 Baujahr ab 2002 -
Abzugswert 0 30 49
Dieser Wert wird abgezogen
("minus")
Zusatzwärmepunkte gegenüber Minimalstandard der jeweiligen Baualtersperiode =
Zusatz-Wärmepunkte Zusatz-Wärmepunkte = "Wärmepunkte gesamt" minus Abzugswert
anlage 8
427 Zeichen
Wohnlagenkarte für den qualifizierten Mietspiegel Darmstadt 2026 Innenstadt NW B; I Nup N >27, Mehr Infos online unter: p EN 3d.darmstadt.de/v/mietspiegel/ NIS N 7 Wohnlageklassen Lageklasse | Lageklasse II .... Lageklasse Ill | Lageklasse IV Lageklasse V Grundlage: Amtlicher Stadtplan Darmstadt, 2026 Maßstab 1:15.000 Carl-Schenck-Ring Hausfür I Industie- /& kultur 48 & Starkonburg- kasene Ihelm- \ auschner- Schulo
anlage 7
809 Zeichen
Wohnlagenkarte für den qualifizierten Mietspiegel Darmstadt 2026 Inne stadt NO Versorgung d Soziales u ehem. Messpiatz „8 / Iiyama entm Ibeiör/ / / Berufsschuk N Weg / &/_” zentrum Ni ( 5 fatin-Behalm-Sch, H-Emanuel-Merck-Sch. para Frelist-Senule ristoph-Gfaupfer- [I | „E7Elas- Ohniian-Morgendi NiebergallSch. | Schule r, \ Werkanbee" Iy-Brandi= platz risians jathilden) Stadthaus ‚sit Elisabeihs! enstele. „1 Momewregschul enegschüle |, _UrsulsFüchs- Enns Schü —.S Mehr Infos online unter: 3d.darmstadt.de/v/mietspiegel/ 2 = Wohnlageklassen one ER Bess. Schüle s N = f m \ Lageklasse I Bezirks: NOrangerie- 4 el ‚gaiten| Air f | Lageklasse Il IE hnabensthu i Ä . Lageklasse Ill 2| _ IF : . \ all Lageklasse IV & \ Lageklasse V Grundlage: Amtlicher Stadtplan Darmstadt, 2026 Maßstab 1:15.000
anlage 5
394 Zeichen
Wohnlagenkarte für den qualifizierten Mietspiegel Darmstadt 2026 Arheilgen/Wixhausen I || wiesen IF I Ms ‚Rückhalte> ‚becken N me Zöller- Z en N 2 im Leimen = IN 3 Y n % Seewidse Mehr Infos online unter: 3d.darmstadt.de/v/mietspiegel/ Wohnlageklassen DE Lageklasse | Lageklasse Il Lageklasse Ill Lageklasse IV Lageklasse V Grundlage: Amtlicher Stadtplan Darmstadt, 2026 Maßstab 1:15.000
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242 Zeichen
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323 Zeichen
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Wohnlagenkarte für den qualifizierten Mietspiegel Darmstadt 2026 Eberstadt — 2, Nikolaus, Mehr Infos online unter: 3d.darmstadt.de/v/mietspiegel/ Wohnlageklassen Lageklasse | Lageklasse Il Lageklasse Ill Lageklasse IV Lageklasse V ‚Amtlicher Stadtplan Darmstadt, 2026 Maßstab 1:15.000 2, z re jesenmühle 2 u m Eichwäldchen Riedberg
anlage 9
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Wohnlagenkarte für den qualifizierten Mietspiegel Darmstadt 2026 Innenstadt SO = ‚Georg-Hensel-, — isoleum Keyserling- weg zZ InW st al gr 2 Gerichte — Zeughet ich 3 \ı Wländsberger- Reg. € . O0 | Platz Rp, Sue “ ichs. SrBienstst PraSEE Bleic! nn 7 TU-L EL D\ Elisen- pneinstt, EMS 1 Altertur& cl = blatz = haus = sit Elisabeihs! asufoney « z A \ I je a R, [x EIN 2 58 7 NL s 5 BEN. Sn Now m N & senstelle, Ei Mornewegschule - \ üchner- re \ " Schule, 15 den) \ NY N € & ® ser Freibe: I 5 St | Alarlch.W Ex 1, ler. JPlmz, mi 4) Kletter- per Ioriner em Key, "zantm | sureiiey BL ger Piste. Orangerie Hallenbatı Bess, Schüie Bezirks IOrarigerie- garten kei SFC Dar [ner Mehr Infos online unter: 3d.darmstadt.de/v/mietspiegel/ Wohnlageklassen DEE Lageklasse I Lageklasse Il Lageklasse Ill Lageklasse IV Lageklasse V Grundlage: Amtlicher Stadtplan Darmstadt, 2026 Maßstab 1:15.000
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4333 Zeichen
Qualifizierter Mietspiegel für die Wissenschaftsstadt Darmstadt 2026: Zu- und Abschläge Zuschläge Abschläge Lage Die Einordnung einer Wohnung erfolgt anhand der Wohnlagenkarte im Anhang. Wohnlagenklasse I -7% Wohnlagenklasse II -3% Wohnlagenklasse III 0% Wohnlagenklasse IV 2% Wohnlagenklasse V 13% Hochwertiger Fußboden In überwiegender Anzahl der Wohn-/Schlafräume Fußboden mit Massivparkett (Vollholzparkett) oder Massivholzdielen. 3% Einfacher Fußboden In überwiegender Anzahl der Wohn-/Schlafräume ODER in der Küche ODER im Bad Linoleum, PVC-Belag oder Teppich. Als sonstige einfache Fußböden zählen nicht: Massivparkett (Vollholzparkett), Mehrschichtparkett, Massivholzdielen, Platten/Fliesen aus Keramik, Naturstein oder Terrazzo, Laminat oder Klick-Vinyl (sog. Design-Vinyl). -4% Kein Fußboden In überwiegender Anzahl der Wohn-/Schlafräume ODER in der Küche ODER im Bad kein Fußboden. -9% Umfangreiche und moderne Einbauküche Umfangreiche moderne Einbauküchenmöbel mit Elektro- oder Gasherd, Dunstabzugshaube, Kühlschrank und Geschirrspülmaschine; vor bis zu 5 Jahren vor Mietvertragsabschluss oder Zugang des Mieterhöhungsverlangens eingebaut. In der Regel verfügen umfangreiche Einbauküchen über eine Arbeitsfläche von mindestens 1,80 Meter Länge. Der Zeitraum von 5 Jahren, innerhalb derer der Zuschlag geltend gemacht werden kann, bezieht sich jeweils auf den Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt des Einbaus und dem Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses oder des Mieterhöhungsverlangens. 6% Einzimmerwohnung Nicht zu berücksichtigen sind Küche, Bad, Toilette, Flur, Hauswirtschaftsraum oder sonstige Nebenräume. Sogenannte halbe Zimmer zählen als ganze Räume, wenn sie zu Wohnzwecken dienen, mindestens 6 m² groß sind und einen gesonderten Raum darstellen. Wenn sie kleiner oder nicht von einem anderen Raum getrennt sind, sind sie nicht als eigener Wohn- / Schlafraum zu betrachten. 5% Umfangreiches Bad Bad mit mind. 6 m² Fläche, mit Badewanne, separater Dusche, Doppelwaschbecken oder zwei Waschbecken und feuchtigkeitsunempfindliche Oberfläche. 10% Grundlegende Badezimmermodernisierung Zuschlag bezieht sich bei mehreren Bädern mindestens auf das besser / umfangreicher ausgestattete Bad bei Modernisierung - innerhalb der letzten 10 Jahre MIT - Anbringung neuer feuchtigkeitsunempfindlicher Oberflächen im Spritzwasserbereich (i. d. R. Fliesen) UND - Erneuerung der Sanitärobjekte. Zuschlag nur anwendbar, wenn - Baujahr der Wohnung bis 2009, - Bad mindestens 4 m² groß, - Waschbecken vorhanden, - Fußboden aus keramischen Fliesen, Naturstein, Terrazzo o.ä. UND - Fenster oder mechanische Belüftung vorhanden. Der Zeitraum von 10 Jahren, innerhalb derer der Zuschlag geltend gemacht werden kann, bezieht sich jeweils auf den Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt des Abschlusses der Maßnahmen und dem Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses oder des Mieterhöhungsverlangens. 6% Vollständige – rohbaugleiche – Modernisierung des Gebäudes Zuschlag nicht kombinierbar mit der grundlegenden Badezimmermodernisierung - Modernisierung innerhalb der letzten 10 Jahre, - die zu einem Zustand führt, der einem Neubau vergleichbar ist, UND - die eine zeitgemäße Erneuerung von Fenstern, Bad, Elektroinstallation, Wasser- und Heizungsleitungen, Innenputz und Fußböden umfasst (bei Wohnungen vor 1945 ist der hochwertige Originalfußboden, d.h. Parkett, Parkettdielen, alte historische Kachel- und Natursteinböden, der im Rahmen der Modernisierung in einen zeitgemäßen Zustand versetzt wurde, dem erneuerten Fußboden gleichgestellt). Der Zeitraum von 10 Jahren, innerhalb derer der Zuschlag geltend gemacht werden kann, bezieht sich jeweils auf den Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt des Abschlusses der Maßnahmen und dem Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses oder des Mieterhöhungsverlangens. 7% Energetische Beschaffenheit und Ausstattung Zuschläge abhängig von der Zahl der erreichten Zusatz-Wärmepunkte 5 – 13 Zusatz-Wärmepunkte 1% 14 – 22 Zusatz-Wärmepunkte 2% 23 – 30 Zusatz-Wärmepunkte 3% 31 – 39 Zusatz-Wärmepunkte 4% 40 – 48 Zusatz-Wärmepunkte 5% 49 – 57 Zusatz-Wärmepunkte 6% 58 – 66 Zusatz-Wärmepunkte 7% 67 – 74 Zusatz-Wärmepunkte 8% ab 75 Zusatz-Wärmepunkte 9%
Beratungsverlauf (3)
Orte (2)
- Carl-Schenck-Ring
- Im Leimen
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2026/0180
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 01.06.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00