2451/2023
Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde (Heimaufsicht) für die Jahre 2021-2022
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Tätigkeitsbericht 21-22 Mai 23 Endfassung
36572 Zeichen
1
Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde
(Heimaufsicht) Köln für die Jahre 2021/2022
1. Allgemeines/Einleitung
Gemäß § 14 Absatz 12 Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen (WTG
NRW) ist die WTG-Behörde verpflichtet, alle 2 Jahre einen Tätigkeitsbericht über
ihre Arbeit zu erstellen.
Der nachfolgende Bericht umfasst die Jahre 2021 und 2022.
Grundsätzlich lag der Fokus der heimaufsichtlichen Aktivitäten darauf, die
Einhaltung der Bestimmungen aus dem WTG sowie aus der
Durchführungsverordnung zum WTG (WTG DVO) durch die
Leistungsanbieter*innen nach diesem Gesetz zu kontrollieren und hierbei ggf.
zunächst beratend auf die Leistungsanbieter*innen einzuwirken, aber im
Bedarfsfall auch ordnungsbehördlich etwa in Form von zu erlassenden
Anordnungen tätig zu werden.
Wie jedoch bereits das Jahr 2020 ab März, so standen auch die Jahre 2021 und
2022 noch sehr unter dem Einfluss insbesondere der Corona-Pandemie.
Näheres dazu ist den Ausführungen unter Punkt 4.3 zu entnehmen.
Hinzu kamen im Laufe des Berichtsjahres 2022 Auswirkungen des am
24.02.2022 begonnenen Krieges in der Ukraine. Hierzu wird auf Ziffer 5. dieses
Berichts verwiesen.
2. Personelle Ausstattung der WTG-Behörde
2.1 Zahl und Qualifikation der Beschäftigten in den
Berichtsjahren
0,45 Planstelle A 13 (Leitung)
1,0 Planstelle A 12 (Gruppenleitung)
12,0 Planstellen A 11 (Sachbearbeitung)
Beschäftigt war überwiegend Verwaltungspersonal; 1,5 Stellen Sachbearbeitung
waren mit Sozialarbeiter*innen besetzt. Für die Begutachtung von speziellen
2
Betreuungssituationen wurde zudem Fachpersonal auf Honorarbasis eingesetzt;
insbesondere zur Erstellung von pflegefachlichen Gutachten.
2.2 Fortbildungen
Die Mitarbeiter*innen der WTG-Behörde nehmen nach Bedarf an
unterschiedlichen Fortbildungen teil. Das Fortbildungsangebot und die
Teilnahmemöglichkeiten waren besonders im Jahr 2021 coronabedingt noch
sehr begrenzt. Zum einen fanden in diesem Zeitraum nahezu unverändert kaum
Fortbildungen statt, zum anderen ließen die auch weiterhin bestehenden
zusätzlichen pandemiebedingten Aufgaben nach wie vor zeitlich nur wenige
Möglichkeiten für Fortbildungen zu. Erst im Laufe des Jahres 2022 begann sich
die Situation bezüglich eines Fortbildungsangebotes einerseits und der
Teilnahme daran andererseits leicht zu entspannen.
Fortbildungen 2021:
- Einführung in „BEI_NRW“
Fortbildungen 2022:
- Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege
- Grundlagenseminar zum Wohn- und Teilhabegesetz (für neue
Mitarbeiter*innen)
- Ordnungsverfügungen und Ordnungswidrigkeitenverfahren auf der Grundlage
des Wohn- und Teilhabegesetzes
2.3 Qualitätsmanagement
Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter*innen untergliedert sich in zwei
Schwerpunktbereiche: Etwa jeweils die Hälfte der Sachbearbeitungsstellen
entfällt auf die Einrichtungen der Eingliederungshilfe und die Einrichtungen der
Pflege. Für beide Bereiche werden je nach Bedarf und Angebot fachspezifische
Fortbildungen besucht.
Es wird Wert auf eine einheitliche Verfahrensweise bei gleicher Ausgangslage
gelegt. Der regelmäßige Austausch aller Sachbearbeiter*innen sowie der
Gruppenleitung und der Sachgebietsleitung findet im Rahmen von
Dienstbesprechungen statt. Dabei werden aktuelle Fragen und Neuerungen
thematisiert, Vorgehensweisen für die Praxis vereinbart und Rückmeldungen zur
Umsetzung gegeben.
Für die verschiedenen Themenbereiche wurden Standards erarbeitet, die
einheitliche Prüfkriterien und Grundsätze festlegen.
Die WTG-Behörde Köln ist in zwei überregionalen Arbeitskreisen der WTG-
Behörden in Nordrhein-Westfalen vertreten (Arbeitskreise Bergheim und
3
Düsseldorf, siehe auch Ziffer 4.4), in denen regelmäßige Erfahrungsaustausche
stattfinden und grundsätzliche Verfahrensweisen abgeglichen werden.
Die WTG-Behörde Köln steht außerdem in engem Austausch mit der
Bezirksregierung Köln als untere Aufsichtsbehörde sowie dem Ministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW)
als obere Aufsichtsbehörde. Auch in den Jahren 2021 und 2022 gab es
insbesondere zu Themen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
weiterhin erhebliche Klärungsbedarfe, um die rechtssichere Anwendung der
vielen und veränderten gesetzlichen Bestimmungen und Erlasse zu
gewährleisten.
3. Wohn- und Betreuungsangebote
3.1 Grunddaten zu allen Wohn- und Betreuungsangeboten
Wohn- und Betreuungsangebote 2021
Einrichtungen mit
umfassendem
Leistungsangebot (EULA)
i. R. d. Pflege
Einrichtungen mit
umfassendem
Leistungsangebot
(EULA) i. R. d.
Eingliederungshilfe
Einrichtungen mit
umfassendem
Leistungsangebot (EULA)
insgesamt
Anzahl
Plätze
Anzahl
Plätze
Anzahl
Plätze
94
7.754
103
1.487
197
9.241
Gasteinrichtungen i. R. d.
Pflege
Gasteinrichtungen i. R.
d. Eingliederungshilfe
Gasteinrichtungen
insgesamt
Anzahl
Plätze
Anzahl
Plätze
Anzahl
Plätze
33
472
0
0
33
472
4
Anbieterverantworte
Wohngemeinschaften i. R.
d. Pflege
Anbieterverantwortete
Wohngemeinschaften
i. R. d. Eingliederungs-
hilfe
Anbieterverantwortete
Wohngemeinschaften
insgesamt
Anzahl
Wohnmöglich-
keiten
Anzahl
Wohnmöglich-
keiten
Anzahl
Wohnmöglich-
keiten
12
78
91
385
103
463
Angebote insgesamt 333 10.176
Wohn- und Betreuungsangebote 2022
Einrichtungen mit
umfassendem
Leistungsangebot
(EULA) i. R. d. Pflege
Einrichtungen mit
umfassendem
Leistungsangebot
(EULA) i. R. d.
Eingliederungshilfe
Einrichtungen mit
umfasendem
Leistungsangebot
(EULA) insgesamt
Anzahl
Plätze
Anzahl
Plätze
Anzahl
Wohnmöglich-
keiten
94
7.754
103
1.487
197
9.241
Gasteinrichtungen i. R.
d. Pflege
Gasteinrichtungen i. R. d.
Eingliederungshilfe
Gasteinrichtungen
insgesamt
Anzahl
Plätze
Anzahl
Plätze
Anzahl
Wohnmöglich-
keiten
34
503
0
0
34
503
5
Anbieterverantwortete
Wohngemeinschaften i.
R. d. Pflege
Anbieterverantwortete
Wohngemeinschaften
i. R. d. Eingliederungs-
hilfe
Anbieterverantwortete
Wohngemeinschaften
insgesamt
Anzahl
Wohnmöglich-
keiten
Anzahl
Wohnmöglich-
keiten
Anzahl
Wohnmöglich-
keiten
11
79
95
409
106
488
Angebote insgesamt 337 10.232
Selbstverantwortete Wohngemeinschaften 2021 nach erfolgter
Statusprüfung
Selbstverantwortete
Wohngemeinschaften i.
R. d. Pflege
Selbstverantwortete
Wohngemeinschaften i.
R. d. Eingliederungs-
hilfe
Selbstverantwortete
Wohngemeinschaften
insgesamt
Anzahl
Wohnmöglich-
keiten
Anzahl
Wohnmöglich-
keiten
Anzahl
Wohnmöglich-
keiten
22
168
91
267
113
435
6
Selbstverantwortete Wohngemeinschaften 2022 nach erfolgter
Statusprüfung
Selbstverantwortete
Wohngemeinschaften i.
R. d. Pflege
Selbstverantwortete
Wohngemeinschaften i.
R. d. Eingliederungs-
hilfe
Selbstverantwortete
Wohngemeinschaften
insgesamt
Anzahl
Wohnmöglich-
keiten
Anzahl
Wohnmöglich-
keiten
Anzahl
Wohnmöglich-
keiten
23
174
93
272
116
446
Die Belegungssituation wurde nur für Einrichtungen mit umfassendem
Leistungsangebot im Bereich Pflege erhoben. Die Auslastung lag zum Stichtag
Januar 2021 bei durchschnittlich 95,82 %, zum Stichtag Januar 2022 bei
durchschnittlich 95,60 %.
Die Situation der Bestandsschutzeinrichtungen gemäß § 47 WTG NRW für
den Bereich der Pflege gestaltete sich wie folgt:
Im Januar 2021 erfüllten von 94 Bestandseinrichtungen 88 Einrichtungen die
Voraussetzungen nach WTG und APG NRW und verfügten über die
entsprechenden Bescheide. 2 Einrichtungen befanden sich im Umbau bzw. noch
in der Abstimmung und hatten die Einzelzimmerquote durch Belegungsstopp
oder Nichtbelegung von Zimmern wegen Umbau umgesetzt. 4 Einrichtungen
haben auf Pflegewohngeld verzichtet und erfüllten die Einzelzimmerquote nicht.
Im Januar 2022 erfüllten von 94 Bestandseinrichtungen 89 Einrichtungen die
Voraussetzungen nach WTG und APG NRW und verfügten über die
entsprechenden Bescheide. 1 Einrichtung befand sich im Umbau bzw. noch in
der Abstimmung und hatte die Einzelzimmerquote durch Belegungsstopp oder
Nichtbelegung von Zimmern wegen Umbau umgesetzt. 4 Einrichtungen haben
weiterhin auf Pflegewohngeld verzichtet und erfüllten die Einzelzimmerquote
nicht.
Die Situation der Bestandsschutzeinrichtungen gemäß § 47 WTG NRW für
den Bereich der Eingliederungshilfe gestaltete sich wie folgt:
Alle Einrichtungen der Eingliederungshilfe erfüllten die gesetzlich
vorgeschriebene Einzelzimmerquote von mindestens 80%.
3.2 Veränderungen gegenüber dem Vorbericht
7
Im Vergleich zum Tätigkeitsbericht der Jahre 2019 – 2020 haben sich bei den
Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot sowohl im Bereich der Pflege
als auch im Bereich der Eingliederungshilfe keine Änderungen in der Anzahl der
Einrichtungen ergeben (Pflege: 94 Einrichtungen, Eingliederungshilfe: 103
Einrichtungen bzw. Besondere Wohnformen). Allerdings hat eine vollstationäre
Einrichtung der Pflege mit 33 Plätzen mit Ablauf des Jahres 2022 ihren Betrieb
eingestellt. Die von der Schließung betroffenen Nutzer*innen konnten in andere
Pflegeeinrichtungen vermittelt werden. Es befinden sich 3 Einrichtungen mit
umfassendem Leistungsangebot in der Pflege mit insgesamt 225 Plätzen noch
im Neubau bzw. im Abstimmungsprozess der WTG-Behörde mit der
Fachplanung des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren.
Im Bereich der Gasteinrichtungen und der Pflegewohngemeinschaften
(insbesondere für intensivpflegebedürftige Nutzer*innen) sind einige neue
Leistungsangebote in Betrieb genommen worden. Darüber hinaus befinden sich
weitere dieser Leistungsangebote noch im Neubau bzw. im
Abstimmungsprozess der WTG-Behörde mit der Fachplanung des Amtes für
Soziales, Arbeit und Senioren.
4. Tätigkeiten der WTG-Behörde
4.1 Beratung und Information
Im Jahr 2021 wurde hauptsächlich zu folgenden Themen beraten:
Ständig wechselnde rechtliche Vorgaben im Rahmen der Corona-Pandemie,
Umgang mit Corona-erkrankten Nutzer*innen und Beschäftigten, zahlreiche
Fragestellungen zur Sicherstellung der Versorgungssituation bei Ausfall von
Mitarbeitenden, Besuchs- und Verlassverbote, Sicherstellung von
Quarantänemaßnahmen etc..
Auch der bereits in 2020 in PfAD.wtg installierte COVID-Melder mit der
Verpflichtung der Leistungsanbieter*innen, täglich die Anzahl der erkrankten
Nutzer*innen, der an COVID-19 verstorbenen Nutzer*innen sowie die erkrankten
bzw. unter Quarantäne stehenden Mitarbeitenden in PfAD.wtg zu melden, zog
hohen Beratungs- und immer wieder auch Erinnerungsbedarf gegenüber den
Leistungsanbieter*innen nach sich.
Die obigen Aufgaben wurden in 2021 im Umfang von ca. 40 % der
Gesamtarbeitszeit aller Mitarbeitenden erledigt.
Im Jahr 2022 ergab sich hinsichtlich der Beratungs- und Informationstätigkeit der
WTG-Behörde noch immer ein ähnlich Pandemie-geprägtes Bild wie im Vorjahr.
8
Zu Beginn des Jahres 2022 wurde darüber hinaus in PfAD.wtg ein Tool zur
Erfassung des Impfstatus der in den Leistungsangeboten Beschäftigten sowie
der Nutzer*innen installiert (Impfmelder). Hiermit war für die WTG-Behörde
zusätzlicher regelmäßiger Beratungs- sowie Erinnerungsbedarf gegenüber den
Leistungsanbieterinnen verbunden.
Hinzu kam der am 24.02.2022 begonnene Ukraine-Krieg. Zu den
diesbezüglichen Auswirkungen auf die Tätigkeit der WTG-Behörde wird auf Ziffer
4.5.2 dieses Berichts verwiesen.
Die obigen Aufgaben wurden in 2022 im Umfang von ca. 15 % der
Gesamtarbeitszeit aller Mitarbeitenden erledigt.
4.2 Überwachung
4.2.1 Prüftätigkeit
4.2.1.1 Wiederkehrende Prüfungen (Regelprüfungen)
Im Jahr 2021 wurden von der Heimaufsicht Köln in allen Angebotsformen
gemäß § 3 WTG insgesamt 156 Regelprüfungen durchgeführt,
im Jahr 2022 waren es 98 Regelprüfungen. Diese deutliche Verringerung der
Regelprüfungen im Vergleich zum Vorjahr hatte mehrere Gründe. So fiel der
Krankenstand unter den Mitarbeiter*innen der WTG-Behörde
überdurchschnittlich hoch aus. Hinzu kam eine etwa ein halbes Jahr lang
unbesetzte Stelle in der Sachbearbeitung mit anschließender zunächst
erforderlicher Einarbeitung der Neubesetzung. Regelmäßig aufkeimendes
Corona-Infektionsgeschehen innerhalb eigentlich zu prüfender Einrichtungen
sowie innerhalb der WTG-Behörde selbst konterkarierten regelmäßig zusätzlich
die Prüfungsplanungen.
Anzahl und Art der bei den Regelprüfungen festgestellten Mängel in den beiden
Berichtsjahren ergeben folgende Übersicht:
Jahr 2021
Jahr 2022
Mängel in Kategorie 1
(Qualitätsmanagement)
8 4
Mängel in Kategorie 2
(Personelle Ausstattung)
13 6
Mängel in Kategorie 3
(Wohnqualität)
14 3
9
Mängel in Kategorie 4
(Hauswirtschaftliche
Versorgung)
0 1
Mängel in Kategorie 5
(Gemeinschaftsleben und
Alltagsgestaltung)
3 0
Mängel in Kategorie 6
(Pflege und Soziale
Betreuung)
22 17
Mängel in Kategorie 7
(Kundeninformation,
Beratung, Mitwirkung und
Mitbestimmung)
3 5
Keine Mängel festgestellt 130 69
4.2.1.2 Anlassprüfungen
Im Jahr 2021 wurden von der WTG-Behörde Köln in allen Angebotsformen im
Sinne des § 3 WTG insgesamt 401 anlassbezogene Prüfungen durchgeführt,
im Jahr 2022 waren es insgesamt 298.
Die Gründe für die anlassbezogenen Prüfungen sind der nachfolgenden
Übersicht zu entnehmen. Es erfolgten auch anlassbezogene Prüfungen, die sich
auf mehrere Kategorien bezogen.
Jahr 2021 Jahr 2022
Prüfung der Kategorie 1 4 1
Prüfung der Kategorie 2 33 33
Prüfung der Kategorie 3 27 21
Prüfung der Kategorie 4 7 21
Prüfung der Kategorie 5 20 15
Prüfung der Kategorie 6 116 147
Prüfung der Kategorie 7 219 114
4.2.1.3 Prüfungsergebnisse
Sowohl bei allen Regelprüfungen als auch bei allen anlassbezogenen Prüfungen
erfolgte jeweils eine Beratung durch die Heimaufsicht.
Folgende ordnungsrechtliche Maßnahmen wurden insgesamt in den
Berichtsjahren durchgeführt:
10
Im Jahr 2021
Im Jahr 2022
Anordnungen nach § 15
Abs. 2 WTG
68 13
Untersagungen nach §
15 Abs.2-3 WTG
0 0
Androhung von
Bußgeldern auf Basis
des § 42 WTG
0 0
Verhängung von
Bußgeldern gemäß § 42
Abs. 2 WTG
0 0
Androhung von
Zwangsgeldern gem. §
63 Verwaltungsvoll-
streckungsgesetz NRW
0 0
Verhängung von
Zwangsgeldern gem. §
64 Verwaltungsvoll-
streckungsgesetz
0 0
4.2.1.4 Quantitative Angaben über gemeinsame Prüfungen mit
dem MD (ehemals MDK)
Im Berichtsjahr 2021 erfolgte keine gemeinsame Prüfung mit dem MD.
Im Berichtsjahr 2022 fand eine gemeinsame anlassbezogene Prüfung mit dem
MD statt.
4.2.1.5 Anzeigepflichtige Tatbestände/Mitteilungen
Im Jahr 2021 wurden 9 Anzeigeverfahren gemäß § 9 WTG abgeschlossen;
im Jahr 2022 wurden 13 Anzeigeverfahren abgeschlossen.
4.2.1.6 Quantitative Angaben über Betrugsfälle
Betrugsfälle wurden in Kölner Einrichtungen in beiden Berichtsjahren nicht
bekannt.
11
4.2.1.7 Beschwerdebearbeitung
Anzahl und Gegenstand der Beschwerden sind unter Punkt 4.2.1.2 erfasst
(anlassbezogene Prüfungen).
Es werden unterschiedliche Zugangswege für Hinweise und Beschwerden
genutzt. Die nachstehende Übersicht enthält dazu nähere Angaben.
eingegangene Hinweise
und Beschwerden
im Jahr 2021
im Jahr 2022
schriftlich 21 12
per E-Mail 117 92
telefonisch 255 190
persönlich 8 4
insgesamt 401 298
Hinweise und Beschwerden kommen aus unterschiedlichen Quellen.
Einzelheiten siehe nachfolgende Übersicht.
eingegangene Hinweise
und Beschwerden
im Jahr 2021
im Jahr 2022
von Nutzerinnen und
Nutzern
58 62
von Angehörigen 119 114
von Personal 183 95
von sonstigen
Personen
28 15
anonym 13 12
insgesamt 401 298
Hinsichtlich der Beschwerden wurden in den Jahren 2021 und 2022
insbesondere Sachverhalte vorgetragen, die unmittelbar mit der Corona-
Pandemie in Verbindung standen. So bezogen sich etliche Beschwerden auf das
vorübergehende Besuchs- und Verlassverbot in den betroffenen Einrichtungen.
Auch die notwendigen Hygienemaßnahmen sowie Testungen der Besuchenden
waren immer wiederkehrende Themen. Es gingen außerdem vergleichsweise
ungewöhnlich viele Hinweise von Seiten des Personals der
Leistungsanbieter*innen bei der WTG-Behörde ein, die ebenfalls mit der
12
Pandemie-bedingt besonderen Gesamtsituation im Zusammenhang standen; so
auch hier oftmals betreffend die u.a. für die Beschäftigten geltenden
Hygienemaßnahmen oder Testregelungen. Regelmäßig erfolgten intensive
Beratungen durch die WTG-Behörde.
Im Berichtsjahr 2021 waren etwa 11 % der Beschwerden aus Sicht der WTG-
Behörde begründet oder teilweise begründet sowie ca. 16 % unbegründet. Bei
den übrigen 73 % handelt es sich um Hinweise, die eine Beratung der
Einrichtung oder der/des Beschwerdeführenden nach sich zogen.
Im Berichtsjahr 2022 erwiesen sich die Beschwerden nach Prüfung der WTG-
Behörde zu 14 % als begründet oder teilweise begründet sowie zu 17% als
unbegründet. Ca. 69 % der eingegangenen Hinweise hatten eine Beratung der
Einrichtung oder der/des Beschwerdeführenden zur Folge.
4.2.1.8. Befreiungen
Im Jahr 2021 wurden von der WTG-Behörde 2 Befreiungen ausgesprochen.
Diese Einzelfallentscheidungen bezogen sich jeweils auf Abweichungen von den
baulich-räumlichen Anforderungen des WTG, etwa Verzicht auf Barrierefreiheit.
Im Jahr 2022 wurden 4 Befreiungen ausgesprochen. Diese bezogen sich auf
eine vorübergehende geringfügige Überschreitung der Platzzahl zwecks
Unterbringung zweier Ukrainischer Kriegsflüchtlinge, ferner auf eine
vorübergehende Ausnahme von baulichen Anforderungen im Zuge anhängiger
Sanierungsarbeiten sowie auf die tageweise Überschreitung der Platzzahl in 2
Tagespflegeeinrichtungen.
4.2.2 Gebührenerhebung
Im Jahr 2021 wurden 189 Gebührenbescheide erlassen. Der Gesamtbetrag der
Gebühreneinnahmen belief sich auf 146.540,00 Euro.
Im Jahr 2022 wurden 158 Gebührenbescheide erlassen. Der Gesamtbetrag der
Gebühreneinnahmen belief sich auf 112.217,00 Euro.
Hintergrund der im Vergleich zu den Vorjahren deutlich erhöhten
Gebühreneinnahmen ist eine zwischenzeitliche Änderung der Allgemeinen
Verwaltungsgebührenordnung, wonach die Gebührentarife betreffend die
Durchführung von Tätigkeiten nach dem WTG NRW deutlich angehoben wurden.
4.2.3 Einnahmen aus ordnungsbehördlichen Maßnahmen
13
Im Jahr 2021 wurden keine Bußgelder erhoben. Auch Zwangsgelder wurden
nicht festgesetzt.
Im Jahr 2022 wurden ebenfalls keine Bußgelder oder Zwangsgelder erhoben.
4.3 Corona-bedingte Maßnahmen
Im Berichtszeitraum 2021 und 2022 wurden zahlreiche, sich entsprechend der
pandemischen Entwicklung auch kurzfristig immer wieder verändernde rechtliche
Grundlagen für die Tätigkeiten der WTG-Behörde, des Gesundheitsamtes, aber
insbesondere auch für die Leistungsangebote der Pflege und der
Eingliederungshilfe während der Corona-Pandemie verabschiedet. Die
wesentlichen Grundlagen waren dabei:
Corona-bedingt erweiterter Teil des Bundesinfektionsschutzgesetzes
Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
Coronabetreuungsverordnung NRW
Corona-Test-und-Quarantäneverordnung NRW
Corona-Allgemeinverfügung Einrichtungen NRW
Erlasse des MAGS NRW
Mittels der internetgestützten elektronischen Datenbank PfAD.wtg wurden die
Leistungsanbieter*innen sowie die Träger*innen der Einrichtungen laufend
über geänderte rechtliche Vorgaben informiert. Auch Informationen des
Gesundheitsamtes, der Feuerwehr etc. wurden in dieser Form
weitergegeben.
Insgesamt wurden 103 Massenmails im Jahr 2021 allein mit Bezug zur
Corona-Pandemie über PfAD.wtg an die Leistungsangebote versendet. Im
Jahr 2022 waren es 49 Massenmails mit Bezug zur Corona-Pandemie.
Themen waren beispielsweise die jeweils aktuell geltenden rechtlichen
Vorgaben, ferner Informationen über Test- und Impfstrategien, Informationen
über insbesondere seitens der Feuerwehr und des Gesundheitsamtes
koordinierte sonstige Hilfen/Unterstützungsmöglichkeiten etc..
4.3.1 Verstöße gegen Allgemeinverfügungen und Verordnungen
Anordnungen von Besuchsverboten und/oder Verboten zum
Verlassen der Einrichtungen aufgrund diffuser Infektionslage in den
Einrichtungen (Ziffer II.8.1 der CoronaAVEinrichtungen bzw. unter
mehrmals wechselnden Ziffern jeweils innerhalb der vorgenannten
AV):
14
Im Jahr 2021 wurden insgesamt 67 Besuchsverbote und Verbote zum
Verlassen der Einrichtung durch die WTG-Behörde ausgesprochen.
Hierbei betrafen teils mehrere Verbote dieselbe Einrichtung (im Fall
unterschiedlicher betroffener Wohnbereiche sowie ggf. bei einer
erforderlichen Verlängerung der Maßnahmen aufgrund Fortbestehens der
diffusen Infektionslage).
Sämtliche dieser Verbote wurden in Absprache mit dem Gesundheitsamt
nach dortiger Feststellung der jeweiligen diffusen Infektionslage
ausgesprochen. Aufgrund der auch politischen Sensibilität zur Thematik
eines Besuchs-/Verlassensverbotes war nach einer Änderung der Corona
AV Einrichtungen ab Mai 2021 vor Erlass der Verbote durch die WTG-
Behörde zusätzlich das Einvernehmen mit dem MAGS über die jeweilige
Maßnahme herzustellen.
Im Jahr 2022 wurden 12 Besuchsverbote und Verbote zum Verlassen der
Einrichtung ausgesprochen.
Darüber hinaus ergaben sich aus vorgetragenen Beschwerden (siehe
Ziffer 4.2.1.7) und auch im Rahmen durchgeführter Regelprüfungen
vor Ort oftmals Hinweise auf mögliche Verstöße gegen
Allgemeinverfügungen und Verordnungen, die jedoch aufgrund der
daraufhin seitens der WTG-Behörde erfolgten Beratungen umgehend
abgestellt wurden. Auf eine weitergehende separate statistische
Erfassung (etwa neben der Beschwerdestatistik) wurde daher
verzichtet.
4.3.2 Sonstiges
4.3.2.1 Entwicklung des Infektionsgeschehens
Anhand des COVID-Melders in PfAD.wtg wurden in vereinzelten Einrichtungen
Ausbrüche von Infektionsgeschehen sowohl unter den Bewohner*innen als auch
unter den Beschäftigten bekannt.
Regelmäßig wurde zu den darunter besonders betroffenen Einrichtungen seitens
der WTG-Behörde Kontakt aufgenommen, um dort u.a. die Versorgungslage zu
prüfen und im Bedarfsfall zu Lösungsmöglichkeiten zu beraten.
Zusätzlich meldete ab Mitte Oktober 2022 das Gesundheitsamt an die WTG-
Behörde regelmäßig den Stand der Infektionszahlen unter den Beschäftigten und
Bewohner*innen in besonders betroffenen Einrichtungen. Zu diesem Zeitpunkt
hatte das Infektionsgeschehen insgesamt jedoch bereits stark abgenommen.
15
Ungeachtet dessen wurde auch hier seitens der WTG-Behörde ggf. Kontakt zu
den betreffenden Einrichtungen aufgenommen.
Insgesamt ließ sich im Berichtszeitraum mit jeder konzertierten Impf- bzw.
Boosteraktion eine insgesamt entspanntere Infektionslage mit milderen
Krankheitsverläufen beobachten.
4.3.2.2 Ausweichquartier
Die Stadt Köln hatte unter intensiver Beteiligung der WTG-Behörde mit einem
Kölner Träger der Pflege und Eingliederungshilfe eine Notunterkunft
entsprechend Corona-bedingter Vorschriften etabliert. Dieses Ausweichquartier
stand Corona-infizierten Bewohner*innen aus anderen Einrichtungen, die über
keine räumlichen Ausweichmöglichkeiten verfügten, zur Verfügung. Ebenso
konnten dort pflege- und betreuungsbedürftige Personen aufgenommen werden,
deren Versorgung coronabedingt nicht sichergestellt werden konnte. Die
erstmalige Nutzung der Notunterkunft wurde ab Mitte Januar 2021 für einen
kleinen Personenkreis (Pflegebedürftige und vor allem Menschen mit
Behinderung) erforderlich. Anfang bis Mitte Mai 2021 erfolgte der letzte
Aufenthalt einer infizierten Bewohnerin, kurz darauf wurde die Notunterkunft
geschlossen. Insgesamt stand die Unterkunft 18 Personen als Ausweichquartier
zur Verfügung.
4.3.2.3 Unterstützung des Impfverfahrens
Die WTG-Behörde war insbesondere als Kommunikationsplattform/Vermittlerin
über PfAD.wtg stark in die Vorbereitung und Organisation aller Impfprozesse
eingebunden. Dies galt sowohl für die durch zwei Impfungen erfolgende
Grundimmunisierung als auch für die später initiierten Auffrischungsimpfungen
(„Booster“-Impfungen).
So hat die WTG-Behörde durchgehend den Informationsaustausch zwischen der
Impfkoordination des Gesundheitsamtes/der Feuerwehr und den
Leistungsangeboten unterstützt.
4.3.2.4 Beratungs- und Klärungsbedarf
Die hohe Menge und die oftmals zeitlich sehr eng aufeinander folgenden
wechselnden rechtlichen Bestimmungen zur Corona-Pandemie und ihren
Auswirkungen auf die Leistungsangebote nach dem WTG zogen bei den
Leistungsanbieter*innen, Nutzer*innen, Angehörigen/Besucher*innen sowie
16
Betreuer*innen regelmäßigen Beratungsbedarf nach sich. Vielfach mussten
Fragen seitens der WTG-Behörde auch unter Einbeziehung der
Aufsichtsbehörden (Bezirksregierung Köln und MAGS NRW) geklärt werden. Die
WTG-Behörde fungierte zudem regelmäßig als Vermittlerin zwischen den
Leistungsanbieter*innen und dem Gesundheitsamt, da die dortigen Kapazitäten
aufgrund der Vielzahl an Terminen, Anfragen etc. erschöpft waren und
zwangsläufig oftmals keine direkten Ansprechpartner zur Klärung von akuten
Fragen erreichbar waren.
Zu Beginn des Jahres 2022 konnte die WTG-Behörde die
Leistungsanbieter*innen zu Corona-bedingt vielfach eingetretenen personellen
Engpässen zusätzlich unterstützend beraten. Hintergrund war das sogenannte
„KRITIS-Konzept“ der Stadt Köln, das dazu beitragen sollte, dass Betriebe der
kritischen Infrastruktur wie etwa die WTG-rechtlichen Einrichtungen der Pflege
und der Eingliederungshilfe vor Corona-bedingt bedrohlichen
Personalengpässen geschützt waren. So war in besonderen Einzelfällen der
Einsatz von Mitarbeiter*innen, die nicht geboostert, nicht genesen und nicht
zweifach geimpft waren, ausnahmsweise möglich. In absoluten Ausnahmefällen
und unter besonderen weiteren Voraussetzungen konnten ggf. auch symptomlos
infizierte Miterbeiter*innen eingesetzt werden. Entsprechende Anträge waren zur
Prüfung beim Gesundheitsamt zu stellen. Es wurden dem Bedarf entsprechend
zahlreiche Anträge gestellt und regelmäßig seitens der WTG-Behörde zum
KRITIS-Konzept als Instrument gegen die Corona-bedingt vielfach drohende
Personalverschärfung beraten. Zur Mitte des Jahres 2022 nahm entsprechend
des sich vergleichsweise entspannenden Infektionsgeschehens die Zahl der
gestellten Anträge deutlich ab.
Die im März 2022 eingeführte einrichtungsbezogene Impfpflicht verschärfte
wiederum in vielen Einrichtungen die personelle Situation noch und führte
ebenfalls zu erhöhtem Beratungsbedarf durch die WTG-Behörde.
4.4 Zusammenarbeit und Kooperation
Die WTG-Behörde Köln ist in 2 überregionalen Arbeitskreisen der WTG-
Behörden in Nordrhein-Westfalen vertreten (Arbeitskreis Bergheim und
Düsseldorf). Sie nimmt an den Dienstbesprechungen des MAGS NRW teil.
Mit dem Gesundheitsamt (Hygieneaufsicht) und dem Medizinischen Dienst der
Krankenkassen findet ein regelmäßiger Austausch zu aktuellen Themen statt.
Ein enger Austausch erfolgt mit dem MD sowie der BKK Nordrhein Essen
insbesondere in Bezug auf Mängelfeststellungen in den Leistungsangeboten der
Pflege. Aufgrund der Corona-Pandemie hat sich auch eine intensive
Zusammenarbeit mit dem städtischen Gesundheitsamt als untere
Gesundheitsbehörde sowie mit der städtischen Feuerwehr ergeben. Teilweise
17
wurden coronabedingte Maßnahmen in den Leistungsangeboten nach WTG in
Kooperation mit dem Gesundheitsamt eingeleitet.
Im gesamten Berichtszeitraum bestand außerdem eine
Unterarbeitsgemeinschaft des Krisenstabes der Stadt Köln, die
zusammengesetzt war aus Vertreter*innen:
- des Gesundheitsamtes
- der städtischen Feuerwehr
- des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren
- des Wohnungsamtes
- der Wohlfahrtsverbände
- des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste
- des Verbandes der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen NRW
Diese Unterarbeitsgruppe hat sich regelmäßig zunächst insbesondere zu
aktuellen pandemiebedingten Problemlagen beraten. Nach Beginn des Krieges
in der Ukraine am 24.02.2022 erstreckten sich die Beratungen außerdem auf die
kriegsbedingten Folgen wie etwa die Energiekrise (siehe auch Ziffer 4.5.2 dieses
Berichts). Die WTG-Behörde hat in dieser Unterarbeitsgemeinschaft mitgewirkt.
Im Rahmen der Beratungen und Begleitungen von Um- und Neubaumaßnahmen
von Leistungsangeboten (Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot,
Gasteinrichtungen, besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe,
Wohngemeinschaften) besteht eine Kooperation mit der Fachplanung des Amtes
für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln sowie dem Architektenteam des
Landschaftsverbandes Rheinland.
Die WTG-Behörde nimmt gemäß § 12 Abs. 2 WTG eine koordinierende Funktion
ein. Damit wird eine enge Abstimmung mit dem Gesundheitsamt
(Hygieneaufsicht), der Lebensmittelüberwachung sowie der städtischen
Feuerwehr über die jeweiligen Regel-und Anlassprüfungen sichergestellt. Bei
einer Feststellung von Mängeln, die in den Kompetenzbereich der benannten
Dienststellen fallen, werden hierzu Informationen ausgetauscht.
4.5 Sonstiges
4.5.1 Weitere Tätigkeiten der WTG-Behörde
Im Jahr 2021 wurden 20 nicht einzelfallbezogene Besuche in den
Leistungsangeboten nach § 2 Abs. 2 WTG durchgeführt, die auch nicht mit einer
anlassbezogenen Prüfung im Sinne des § 14 Absatz 2 WTG in Zusammenhang
standen. Grund waren beispielsweise Grundsatzgespräche,
Besprechungen/Beratungen zu Konzepten oder Beratungen der Beiräte.
18
Zusätzlich wurden 56 Ortstermine der WTG-Behörde zur Erörterung und Prüfung
von Neu- und Umbaumaßnahmen durchgeführt.
Die Prüfung der Anwendbarkeit des WTG im Sinne von § 2 des Gesetzes
erfolgte für 25 Angebote.
Im Jahr 2022 wurden 22 nicht einzelfallbezogene Besuche in den Angeboten
nach § 2 Abs. 2 WTG durchgeführt, die auch nicht mit einer anlassbezogenen
Prüfung im Sinne des § 14 Abs. 1 WTG in Zusammenhang standen. Grund dafür
waren beispielsweise Grundsatzgespräche zur allgemeinen Praxis der
Geldverwaltung oder allgemeine Beratungen etwa zu Corona-bedingten Themen
wie Besuchsregelungen und Testungsvorgaben. Zudem wurden 25 Ortstermine
der WTG-Behörde zur Erörterung und Prüfung von Baumaßnahmen
durchgeführt.
Die Prüfung der Anwendbarkeit des WTG im Sinne von § 2 des Gesetzes
erfolgte für 27 Angebote.
4.5.2 Auswirkungen des Krieges in der Ukraine
Mit Beginn des Krieges in der Ukraine am 24.02.2022 ergaben sich im Laufe des
Berichtsjahres 2022 weitere Auswirkungen auf die Tätigkeit der WTG-Behörde.
So wies etwa im März 2022 das MAGS auf die bestehende besondere
Notsituation durch traumatisierte und hilfsbedürftige Kriegsflüchtlinge aus der
Ukraine hin, die ggf. mit pragmatischen Lösungen unterstützt werden sollten.
Es wurden situationsbedingte Befreiungen von WTG-rechtlichen Vorgaben wie
etwa vorübergehende Überschreitungen von Platzahlen erteilt, um aus dem
Personenkreis der ukrainischen Kriegsflüchtlinge Menschen mit Behinderungen
und/oder Pflegebedarf in den entsprechend geeigneten Einrichtungen
aufnehmen zu können.
Mit Fortdauer des Krieges entwickelten sich weitreichendere Folgen
insbesondere in Form der Energiekrise. Mit dieser Problematik beschäftigte sich
zunehmend auch die unter Ziffer 4.4 genannte Unterarbeitsgemeinschaft des
Krisenstabes der Stadt Köln, in der auch die WTG-Behörde regelmäßig vertreten
ist.
Über PfAD.wtg als Informationssystem, das sich bereits im Zuge der Corona-
Pandemie bewährt hat, wurden den WTG-rechtlichen Leistungsanbieter*innen
beispielsweise Informationen der Feuerwehr zum Umgang mit der Energiekrise
übermittelt.
19
5. Fazit, Entwicklungen und Ausblick
Die ursprünglichen Planungen der WTG-Behörde zur Durchführung der
Regelprüfungen und sonstigen heimaufsichtlichen Aufgaben konnten unter dem
Einfluss der in 2021 und 2022 gegenwärtigen Corona-Pandemie zum Teil nicht
umgesetzt werden.
Mit den im Laufe des Jahres 2021 weiter zunehmenden Impfungen und Booster-
Impfungen der Bewohner*innen und Mitarbeitenden in den Leistungsangeboten
nach WTG sowie den Impfungen/Booster-Impfungen der Mitarbeitenden der
WTG-Behörde konnte der direkte Kontakt in den Einrichtungen vorsichtig
intensiviert werden. Ungeachtet dessen musste jedoch in den Berichtsjahren
2021 und 2022 auf zahlreiche angedachte persönliche Kontakte aufgrund des
vorherrschenden, immer wieder aufkeimenden Infektionsgeschehens kurzfristig
verzichtet werden. Allerdings wurden in dieser Zeit digitale Formate etabliert, um
einen Austausch zu ermöglichen. Die WTG-Behörde hat hiervon regen Gebrauch
gemacht, um so selbst in den Hochphasen der Pandemie als verbindliche*r
Ansprechpartner*in zur Verfügung zu stehen.
Der MD (ehemals MDK) hatte im Laufe des Berichtszeitraumes grundsätzlich
wieder mit Prüfungen vor Ort begonnen. Jedoch sah der MD in jedem Fall eines
Infektionsgeschehens in einer Einrichtung von einer Prüfung dort ab. Folglich
konnte oftmals kein Rückgriff auf vom MD ermittelte Prüfungsergebnisse der
Pflegequalität erfolgen.
Der zunehmende Fachkräftemangel stellt in den Einrichtungen ein großes
Problem dar, das sich tendenziell noch weiter verschärfen wird. Noch können
Personalausfälle größtenteils mit Zeitarbeitspersonal aufgefangen werden. Eine
Tendenz zur häufigeren Unterschreitung der Personalquantität und -qualität ist
aber erkennbar. Damit verbunden bleibt eine engmaschige heimaufsichtliche
Begleitung, die unter Umständen zu ordnungsrechtlichen Konsequenzen, wie
z.B. einem Bettenbelegungsstopp, führen kann.
Zum 01.01.2023 tritt eine Neufassung des WTG NRW in Kraft. Die
Überarbeitung der WTG DVO erfolgt zeitnah. Kernpunkte der Änderungen sind
neben weiteren Neuerungen insbesondere eine verstärkte Fokussierung auf den
Themenbereich Gewaltprävention/Freiheitsentziehende/-beschränkende
Maßnahmen sowie die Aufnahme von Werkstätten für Menschen mit
Behinderung in den Prüfauftrag der WTG-Behörden. Hiermit verbunden ist ferner
eine engere Zusammenarbeit zwischen WTG-Behörde und dem
Landschaftsverband Rheinland im Bereich der Eingliederungshilfe.
Für das Jahr 2023 ist durch den Gesetzgeber die Einführung eines neuen
Personalbemessungssystems für die vollstationären Einrichtungen der Pflege
vorgesehen.
20
6. Ansprechpartner/innen bei der WTG-Behörde Köln
Name Telefon Telefax E-Mail-Anschrift
Sprenger, Gabriele
(Sachgebietsleitung)
0221/221-
27404
-98418 gabriele.sprenger@stadt-
koeln.de
Peiffer, Christoph
(Gruppenleitung)
0221/221-
24049
-98418 christoph.peiffer@stadt-
koeln.de
Cronert, Dieter 0221/221-
92124
-98418 dieter.cronert@stadt-
koeln.de
Crystall-Kloft, Brigitte 0221/221-
23125
-98418 brigitte.crystall-kloft@stadt-
koeln.de
Dahl, Angela 0221/221-
98681
-98418 angela.dahl@stadt-koeln.de
Eich, Doris 0221/221-
27533
-98418 doris.eich@stadt-koeln.de
Georg, Frank 0221/221-
23106
-98418 frank.georg@stadt-koeln.de
Hackenberg,
Gabriela
0221/221-
26580
-98418 gabriela.hackenberg@stadt-
koeln.de
Kreutz, Hildegard 0221/221-
98699
-98418 hildegard.kreutz@stadt-
koeln.de
Lethert, Martina 0221/221-
27572
-98418 martina.lethert@stadt-
koeln.de
Lisken, Britta 0221/221-
27532
-98418 britta.lisken@stadt-koeln.de
Nocke, Bertram 0221/221-
27534
-98418 bertram.nocke@stadt-
koeln.de
Rakob, Martin 0221/221-
98641
-98418 martin.rakob@stadt-
koeln.de
Rechenberger,
Frank
0221/221-
98419
-98418 frank.rechenberger@stadt-
koeln.de
Urmersbach, Ralph 0221/221-
98323
-98418 ralph.urmersbach@stadt-
koeln.de
Zielke, Astrid 0221/221-
27531
-98418 astrid.zielke@stadt-koeln.de
7. Anlagen, Links
Anlage: Tätigkeitsbericht 2019-2020 der WTG-Behörde (Heimaufsicht) Köln
Links:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000678
(Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen)
21
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000512
(Durchführungsverordnung zum Wohn- und Teilhabegesetz des Landes
Nordrhein-Westfalen)
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/senioren/pruefungen-von-
angeboten-fuer-pflegebeduerftige-menschen
(Ergebnisberichte der WTG-Behörde Köln zu Angeboten für Senioren)
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/behinderung/pruefungen-von-
angeboten-fur-menschen-mit-behinderung
(Ergebnisberichte der WTG-Behörde Köln zu Angeboten für Menschen mit
Behinderung)
Mitteilung Ausschuss
556 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/50/503 Vorlagen-Nummer 09.08.2023 2451/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.08.2023 Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde (Heimaufsicht) für die Jahre 2021-2022 Gemäß § 14 Absatz 12 Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen ist die WTG-Behörde verpflichtet, alle 2 Jahre einen Tätigkeitsbericht über ihre Arbeit zu erstellen. Der beigefügte Bericht umfasst die Jahre 2021-2022 und wird dem Ausschuss zur Kenntnis- nahme gegeben. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2451/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 09.08.2023
- Erstellt
- 02.08.2023 08:24