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2451/2023

Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde (Heimaufsicht) für die Jahre 2021-2022

Mitteilung Ausschuss 09.08.2023

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Tätigkeitsbericht 21-22 Mai 23 Endfassung

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Tätigkeitsbericht 21-22 Mai 23 Endfassung

36572 Zeichen

1 
 
Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde 
(Heimaufsicht) Köln für die Jahre 2021/2022 
 
1. Allgemeines/Einleitung 
 
Gemäß § 14 Absatz 12 Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen (WTG 
NRW) ist die WTG-Behörde verpflichtet, alle 2 Jahre einen Tätigkeitsbericht über 
ihre Arbeit zu erstellen. 
Der nachfolgende Bericht umfasst die Jahre 2021 und 2022. 
 
Grundsätzlich lag der Fokus der heimaufsichtlichen Aktivitäten darauf, die 
Einhaltung der Bestimmungen aus dem WTG sowie aus der 
Durchführungsverordnung zum WTG (WTG DVO) durch die 
Leistungsanbieter*innen nach diesem Gesetz zu kontrollieren und hierbei ggf. 
zunächst beratend auf die Leistungsanbieter*innen einzuwirken, aber im 
Bedarfsfall auch ordnungsbehördlich etwa in Form von zu erlassenden 
Anordnungen tätig zu werden. 
 
Wie jedoch bereits das Jahr 2020 ab März, so standen auch die Jahre 2021 und 
2022 noch sehr unter dem Einfluss insbesondere der Corona-Pandemie. 
Näheres dazu ist den Ausführungen unter Punkt 4.3 zu entnehmen. 
 
Hinzu kamen im Laufe des Berichtsjahres 2022 Auswirkungen des am 
24.02.2022 begonnenen Krieges in der Ukraine. Hierzu wird auf Ziffer 5. dieses 
Berichts verwiesen. 
 
2. Personelle Ausstattung der WTG-Behörde 
 
2.1 Zahl und Qualifikation der Beschäftigten in den 
Berichtsjahren 
 
0,45 Planstelle A 13 (Leitung) 
1,0 Planstelle A 12 (Gruppenleitung) 
12,0 Planstellen A 11 (Sachbearbeitung) 
 
Beschäftigt war überwiegend Verwaltungspersonal; 1,5 Stellen Sachbearbeitung 
waren mit Sozialarbeiter*innen besetzt. Für die Begutachtung von speziellen

2 
 
Betreuungssituationen wurde zudem Fachpersonal auf Honorarbasis eingesetzt; 
insbesondere zur Erstellung von pflegefachlichen Gutachten. 
 
2.2 Fortbildungen 
 
Die Mitarbeiter*innen der WTG-Behörde nehmen nach Bedarf an 
unterschiedlichen Fortbildungen teil. Das Fortbildungsangebot und die 
Teilnahmemöglichkeiten waren besonders im Jahr 2021 coronabedingt noch 
sehr begrenzt. Zum einen fanden in diesem Zeitraum nahezu unverändert kaum 
Fortbildungen statt, zum anderen ließen die auch weiterhin bestehenden 
zusätzlichen pandemiebedingten Aufgaben nach wie vor zeitlich nur wenige 
Möglichkeiten für Fortbildungen zu. Erst im Laufe des Jahres 2022 begann sich 
die Situation bezüglich eines Fortbildungsangebotes einerseits und der 
Teilnahme daran andererseits leicht zu entspannen. 
 
Fortbildungen 2021: 
 
- Einführung in „BEI_NRW“ 
 
Fortbildungen 2022: 
 
- Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege 
- Grundlagenseminar zum Wohn- und Teilhabegesetz (für neue 
Mitarbeiter*innen) 
- Ordnungsverfügungen und Ordnungswidrigkeitenverfahren auf der Grundlage 
des Wohn- und Teilhabegesetzes 
 
2.3 Qualitätsmanagement 
 
Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter*innen untergliedert sich in zwei 
Schwerpunktbereiche: Etwa jeweils die Hälfte der Sachbearbeitungsstellen 
entfällt auf die Einrichtungen der Eingliederungshilfe und die Einrichtungen der 
Pflege. Für beide Bereiche werden je nach Bedarf und Angebot fachspezifische 
Fortbildungen besucht. 
 
Es wird Wert auf eine einheitliche Verfahrensweise bei gleicher Ausgangslage 
gelegt. Der regelmäßige Austausch aller Sachbearbeiter*innen sowie der 
Gruppenleitung und der Sachgebietsleitung findet im Rahmen von 
Dienstbesprechungen statt. Dabei werden aktuelle Fragen und Neuerungen 
thematisiert, Vorgehensweisen für die Praxis vereinbart und Rückmeldungen zur 
Umsetzung gegeben.  
Für die verschiedenen Themenbereiche wurden Standards erarbeitet, die 
einheitliche Prüfkriterien und Grundsätze festlegen.  
 
Die WTG-Behörde Köln ist in zwei überregionalen Arbeitskreisen der WTG-
Behörden in Nordrhein-Westfalen vertreten (Arbeitskreise Bergheim und

3 
 
Düsseldorf, siehe auch Ziffer 4.4), in denen regelmäßige Erfahrungsaustausche 
stattfinden und grundsätzliche Verfahrensweisen abgeglichen werden. 
 
Die WTG-Behörde Köln steht außerdem in engem Austausch mit der 
Bezirksregierung Köln als untere Aufsichtsbehörde sowie dem Ministerium für 
Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) 
als obere Aufsichtsbehörde. Auch in den Jahren 2021 und 2022 gab es 
insbesondere zu Themen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie 
weiterhin erhebliche Klärungsbedarfe, um die rechtssichere Anwendung der 
vielen und veränderten gesetzlichen Bestimmungen und Erlasse zu 
gewährleisten. 
 
 
 
3. Wohn- und Betreuungsangebote 
 
3.1 Grunddaten zu allen Wohn- und Betreuungsangeboten 
 
 
Wohn- und Betreuungsangebote 2021 
 
 
Einrichtungen mit 
umfassendem 
Leistungsangebot (EULA)  
i. R. d. Pflege 
 
 
Einrichtungen mit 
umfassendem 
Leistungsangebot 
(EULA) i. R. d. 
Eingliederungshilfe 
 
 
Einrichtungen mit 
umfassendem 
Leistungsangebot (EULA) 
insgesamt 
 
Anzahl 
 
 
Plätze 
 
Anzahl 
 
Plätze 
 
Anzahl 
 
Plätze 
 
94 
 
7.754 
 
103 
 
 
1.487 
 
197 
 
9.241 
 
 
Gasteinrichtungen i. R. d. 
Pflege 
 
 
Gasteinrichtungen i. R. 
d. Eingliederungshilfe 
 
Gasteinrichtungen 
insgesamt 
 
Anzahl 
 
 
Plätze 
 
Anzahl 
 
Plätze 
 
Anzahl 
 
Plätze 
 
33 
 
 
472 
 
0 
 
0 
 
33 
 
472

4 
 
 
Anbieterverantworte 
Wohngemeinschaften i. R. 
d. Pflege 
 
Anbieterverantwortete 
Wohngemeinschaften 
i. R. d. Eingliederungs- 
hilfe 
 
 
Anbieterverantwortete 
Wohngemeinschaften 
insgesamt 
 
Anzahl 
 
Wohnmöglich- 
keiten 
 
 
Anzahl 
 
Wohnmöglich- 
keiten 
 
Anzahl 
 
Wohnmöglich- 
keiten 
 
12 
 
 
78 
 
91 
 
385 
 
103 
 
463 
 
Angebote insgesamt 333 10.176 
 
 
 
Wohn- und Betreuungsangebote 2022 
 
 
Einrichtungen mit 
umfassendem 
Leistungsangebot 
(EULA) i. R. d. Pflege 
 
Einrichtungen mit 
umfassendem 
Leistungsangebot 
(EULA) i. R. d. 
Eingliederungshilfe 
 
 
Einrichtungen mit 
umfasendem 
Leistungsangebot 
(EULA) insgesamt 
 
Anzahl 
 
Plätze 
 
Anzahl 
 
Plätze 
 
Anzahl 
 
Wohnmöglich- 
keiten 
 
94 
 
 
7.754 
 
103 
 
1.487 
 
197 
 
9.241 
 
 
Gasteinrichtungen i. R. 
d. Pflege 
 
 
Gasteinrichtungen i. R. d. 
Eingliederungshilfe 
 
Gasteinrichtungen 
insgesamt 
 
Anzahl 
 
Plätze 
 
Anzahl 
 
Plätze 
 
Anzahl 
 
Wohnmöglich- 
keiten 
 
34 
 
 
503 
 
0 
 
0 
 
34 
 
503

5 
 
Anbieterverantwortete 
Wohngemeinschaften i. 
R. d. Pflege 
Anbieterverantwortete 
Wohngemeinschaften 
i. R. d. Eingliederungs- 
hilfe 
Anbieterverantwortete 
Wohngemeinschaften 
insgesamt 
 
Anzahl 
 
Wohnmöglich- 
keiten 
 
Anzahl 
 
Wohnmöglich- 
keiten 
 
Anzahl 
 
Wohnmöglich- 
keiten 
 
 
11 
 
79 
 
95 
 
409 
 
106 
 
488 
 
      
Angebote insgesamt 337 10.232 
 
 
 
 
 
 
 
Selbstverantwortete Wohngemeinschaften 2021 nach erfolgter 
Statusprüfung 
 
Selbstverantwortete 
Wohngemeinschaften i. 
R. d. Pflege 
Selbstverantwortete 
Wohngemeinschaften i. 
R. d. Eingliederungs- 
hilfe 
Selbstverantwortete 
Wohngemeinschaften 
insgesamt 
 
Anzahl 
 
Wohnmöglich- 
keiten 
 
Anzahl 
 
Wohnmöglich- 
keiten 
 
Anzahl 
 
Wohnmöglich- 
keiten 
 
 
22 
 
 
168 
 
91 
 
267 
 
113 
 
435

6 
 
 
 
Selbstverantwortete Wohngemeinschaften 2022 nach erfolgter 
Statusprüfung 
 
Selbstverantwortete 
Wohngemeinschaften i. 
R. d. Pflege 
Selbstverantwortete 
Wohngemeinschaften i. 
R. d. Eingliederungs- 
hilfe 
Selbstverantwortete 
Wohngemeinschaften 
insgesamt 
 
Anzahl 
 
Wohnmöglich- 
keiten 
 
Anzahl 
 
Wohnmöglich- 
keiten 
 
Anzahl 
 
Wohnmöglich- 
keiten 
 
 
23 
 
 
174 
 
93 
 
272 
 
116 
 
446 
 
Die Belegungssituation wurde nur für Einrichtungen mit umfassendem 
Leistungsangebot im Bereich Pflege erhoben. Die Auslastung lag zum Stichtag 
Januar 2021 bei durchschnittlich 95,82 %, zum Stichtag Januar 2022 bei 
durchschnittlich 95,60 %. 
 
Die Situation der Bestandsschutzeinrichtungen gemäß § 47 WTG NRW für 
den Bereich der Pflege gestaltete sich wie folgt: 
 
Im Januar 2021 erfüllten von 94 Bestandseinrichtungen 88 Einrichtungen die 
Voraussetzungen nach WTG und APG NRW und verfügten über die 
entsprechenden Bescheide. 2 Einrichtungen befanden sich im Umbau bzw. noch 
in der Abstimmung und hatten die Einzelzimmerquote durch Belegungsstopp 
oder Nichtbelegung von Zimmern wegen Umbau umgesetzt. 4 Einrichtungen 
haben auf Pflegewohngeld verzichtet und erfüllten die Einzelzimmerquote nicht. 
 
Im Januar 2022 erfüllten von 94 Bestandseinrichtungen 89 Einrichtungen die 
Voraussetzungen nach WTG und APG NRW und verfügten über die 
entsprechenden Bescheide. 1 Einrichtung befand sich im Umbau bzw. noch in 
der Abstimmung und hatte die Einzelzimmerquote durch Belegungsstopp oder 
Nichtbelegung von Zimmern wegen Umbau umgesetzt. 4 Einrichtungen haben 
weiterhin auf Pflegewohngeld verzichtet und erfüllten die Einzelzimmerquote 
nicht. 
 
Die Situation der Bestandsschutzeinrichtungen gemäß § 47 WTG NRW für 
den Bereich der Eingliederungshilfe gestaltete sich wie folgt: 
 
Alle Einrichtungen der Eingliederungshilfe erfüllten die gesetzlich 
vorgeschriebene Einzelzimmerquote von mindestens 80%. 
 
3.2 Veränderungen gegenüber dem Vorbericht

7 
 
 
Im Vergleich zum Tätigkeitsbericht der Jahre 2019 – 2020 haben sich bei den 
Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot sowohl im Bereich der Pflege 
als auch im Bereich der Eingliederungshilfe keine Änderungen in der Anzahl der 
Einrichtungen ergeben (Pflege: 94 Einrichtungen, Eingliederungshilfe: 103 
Einrichtungen bzw. Besondere Wohnformen). Allerdings hat eine vollstationäre 
Einrichtung der Pflege mit 33 Plätzen mit Ablauf des Jahres 2022 ihren Betrieb 
eingestellt. Die von der Schließung betroffenen Nutzer*innen konnten in andere 
Pflegeeinrichtungen vermittelt werden. Es befinden sich 3 Einrichtungen mit 
umfassendem Leistungsangebot in der Pflege mit insgesamt 225 Plätzen noch 
im Neubau bzw. im Abstimmungsprozess der WTG-Behörde mit der 
Fachplanung des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren. 
 
Im Bereich der Gasteinrichtungen und der Pflegewohngemeinschaften 
(insbesondere für intensivpflegebedürftige Nutzer*innen) sind einige neue 
Leistungsangebote in Betrieb genommen worden. Darüber hinaus befinden sich 
weitere dieser Leistungsangebote noch im Neubau bzw. im 
Abstimmungsprozess der WTG-Behörde mit der Fachplanung des Amtes für 
Soziales, Arbeit und Senioren. 
 
4. Tätigkeiten der WTG-Behörde 
 
4.1 Beratung und Information 
 
Im Jahr 2021 wurde hauptsächlich zu folgenden Themen beraten: 
 
Ständig wechselnde rechtliche Vorgaben im Rahmen der Corona-Pandemie, 
Umgang mit Corona-erkrankten Nutzer*innen und Beschäftigten, zahlreiche 
Fragestellungen zur Sicherstellung der Versorgungssituation bei Ausfall von 
Mitarbeitenden, Besuchs- und Verlassverbote, Sicherstellung von 
Quarantänemaßnahmen etc.. 
 
Auch der bereits in 2020 in PfAD.wtg installierte COVID-Melder mit der 
Verpflichtung der Leistungsanbieter*innen, täglich die Anzahl der erkrankten 
Nutzer*innen, der an COVID-19 verstorbenen Nutzer*innen sowie die erkrankten 
bzw. unter Quarantäne stehenden Mitarbeitenden in PfAD.wtg zu melden, zog 
hohen Beratungs- und immer wieder auch Erinnerungsbedarf gegenüber den 
Leistungsanbieter*innen nach sich. 
 
Die obigen Aufgaben wurden in 2021 im Umfang von ca. 40 % der 
Gesamtarbeitszeit aller Mitarbeitenden erledigt. 
 
Im Jahr 2022 ergab sich hinsichtlich der Beratungs- und Informationstätigkeit der 
WTG-Behörde noch immer ein ähnlich Pandemie-geprägtes Bild wie im Vorjahr.

8 
 
 
Zu Beginn des Jahres 2022 wurde darüber hinaus in PfAD.wtg ein Tool zur 
Erfassung des Impfstatus der in den Leistungsangeboten Beschäftigten sowie 
der Nutzer*innen installiert (Impfmelder). Hiermit war für die WTG-Behörde 
zusätzlicher regelmäßiger Beratungs- sowie Erinnerungsbedarf gegenüber den 
Leistungsanbieterinnen verbunden. 
 
Hinzu kam der am 24.02.2022 begonnene Ukraine-Krieg. Zu den 
diesbezüglichen Auswirkungen auf die Tätigkeit der WTG-Behörde wird auf Ziffer 
4.5.2 dieses Berichts verwiesen. 
 
Die obigen Aufgaben wurden in 2022 im Umfang von ca. 15 % der 
Gesamtarbeitszeit aller Mitarbeitenden erledigt. 
 
4.2 Überwachung 
 
4.2.1 Prüftätigkeit 
 
4.2.1.1 Wiederkehrende Prüfungen (Regelprüfungen)  
 
Im Jahr 2021 wurden von der Heimaufsicht Köln in allen Angebotsformen 
gemäß § 3 WTG insgesamt 156 Regelprüfungen durchgeführt, 
 
im Jahr 2022 waren es 98 Regelprüfungen. Diese deutliche Verringerung der 
Regelprüfungen im Vergleich zum Vorjahr hatte mehrere Gründe. So fiel der 
Krankenstand unter den Mitarbeiter*innen der WTG-Behörde 
überdurchschnittlich hoch aus. Hinzu kam eine etwa ein halbes Jahr lang 
unbesetzte Stelle in der Sachbearbeitung mit anschließender zunächst 
erforderlicher Einarbeitung der Neubesetzung. Regelmäßig aufkeimendes 
Corona-Infektionsgeschehen innerhalb eigentlich zu prüfender Einrichtungen 
sowie innerhalb der WTG-Behörde selbst konterkarierten regelmäßig zusätzlich 
die Prüfungsplanungen. 
 
Anzahl und Art der bei den Regelprüfungen festgestellten Mängel in den beiden 
Berichtsjahren ergeben folgende Übersicht: 
 
 Jahr 2021 
 
Jahr 2022 
Mängel in Kategorie 1 
(Qualitätsmanagement) 
8 4 
Mängel in Kategorie 2 
(Personelle Ausstattung) 
13 6 
Mängel in Kategorie 3 
(Wohnqualität) 
14 3

9 
 
Mängel in Kategorie 4 
(Hauswirtschaftliche 
Versorgung) 
0 1 
Mängel in Kategorie 5 
(Gemeinschaftsleben und 
Alltagsgestaltung) 
3 0 
Mängel in Kategorie 6 
(Pflege und Soziale 
Betreuung) 
22 17 
Mängel in Kategorie 7 
(Kundeninformation, 
Beratung, Mitwirkung und 
Mitbestimmung) 
3 5 
Keine Mängel festgestellt 130 69 
 
 
4.2.1.2 Anlassprüfungen 
 
Im Jahr 2021 wurden von der WTG-Behörde Köln in allen Angebotsformen im 
Sinne des § 3 WTG insgesamt 401 anlassbezogene Prüfungen durchgeführt, 
im Jahr 2022 waren es insgesamt 298. 
Die Gründe für die anlassbezogenen Prüfungen sind der nachfolgenden 
Übersicht zu entnehmen. Es erfolgten auch anlassbezogene Prüfungen, die sich 
auf mehrere Kategorien bezogen. 
 Jahr 2021 Jahr 2022 
 
Prüfung der Kategorie 1 4 1 
Prüfung der Kategorie 2 33 33 
Prüfung der Kategorie 3 27 21 
Prüfung der Kategorie 4 7 21 
Prüfung der Kategorie 5 20 15 
Prüfung der Kategorie 6 116 147 
Prüfung der Kategorie 7 219 114 
 
4.2.1.3 Prüfungsergebnisse 
Sowohl bei allen Regelprüfungen als auch bei allen anlassbezogenen Prüfungen 
erfolgte jeweils eine Beratung durch die Heimaufsicht.  
Folgende ordnungsrechtliche Maßnahmen wurden insgesamt in den 
Berichtsjahren durchgeführt:

10 
 
  
Im Jahr 2021 
 
 
 
Im Jahr 2022 
 
Anordnungen nach § 15 
Abs. 2 WTG  
68 13 
Untersagungen nach § 
15 Abs.2-3 WTG 
0 0 
Androhung von 
Bußgeldern auf Basis 
des § 42 WTG 
0 0 
Verhängung von 
Bußgeldern gemäß § 42 
Abs. 2 WTG 
0 0 
Androhung von 
Zwangsgeldern gem. § 
63 Verwaltungsvoll- 
streckungsgesetz NRW 
0 0 
Verhängung von 
Zwangsgeldern gem. § 
64 Verwaltungsvoll- 
streckungsgesetz 
0 0 
 
 
4.2.1.4 Quantitative Angaben über gemeinsame Prüfungen mit 
dem MD (ehemals MDK) 
Im Berichtsjahr 2021 erfolgte keine gemeinsame Prüfung mit dem MD. 
Im Berichtsjahr 2022 fand eine gemeinsame anlassbezogene Prüfung mit dem 
MD statt. 
4.2.1.5 Anzeigepflichtige Tatbestände/Mitteilungen 
Im Jahr 2021 wurden 9 Anzeigeverfahren gemäß § 9 WTG abgeschlossen;  
im Jahr 2022 wurden 13 Anzeigeverfahren abgeschlossen.  
 
4.2.1.6 Quantitative Angaben über Betrugsfälle 
Betrugsfälle wurden in Kölner Einrichtungen in beiden Berichtsjahren nicht 
bekannt.

11 
 
 
4.2.1.7 Beschwerdebearbeitung 
Anzahl und Gegenstand der Beschwerden sind unter Punkt 4.2.1.2 erfasst 
(anlassbezogene Prüfungen). 
Es werden unterschiedliche Zugangswege für Hinweise und Beschwerden 
genutzt. Die nachstehende Übersicht enthält dazu nähere Angaben. 
 
 
eingegangene Hinweise 
und Beschwerden  
 
 
im Jahr 2021 
 
im Jahr 2022 
schriftlich 21 12 
per E-Mail 117 92 
telefonisch 255 190 
persönlich 8 4 
insgesamt 401 298 
 
Hinweise und Beschwerden kommen aus unterschiedlichen Quellen. 
Einzelheiten siehe nachfolgende Übersicht. 
 
eingegangene Hinweise 
und Beschwerden 
 
 
im Jahr 2021 
 
im Jahr 2022 
von Nutzerinnen und 
Nutzern 
58 62 
von Angehörigen 119 114 
von Personal 183 95 
von sonstigen 
Personen  
28 15 
anonym 13 12 
insgesamt 401 298 
 
Hinsichtlich der Beschwerden wurden in den Jahren 2021 und 2022 
insbesondere Sachverhalte vorgetragen, die unmittelbar mit der Corona-
Pandemie in Verbindung standen. So bezogen sich etliche Beschwerden auf das 
vorübergehende Besuchs- und Verlassverbot in den betroffenen Einrichtungen. 
Auch die notwendigen Hygienemaßnahmen sowie Testungen der Besuchenden 
waren immer wiederkehrende Themen. Es gingen außerdem vergleichsweise 
ungewöhnlich viele Hinweise von Seiten des Personals der 
Leistungsanbieter*innen bei der WTG-Behörde ein, die ebenfalls mit der

12 
 
Pandemie-bedingt besonderen Gesamtsituation im Zusammenhang standen; so 
auch hier oftmals betreffend die u.a. für die Beschäftigten geltenden 
Hygienemaßnahmen oder Testregelungen. Regelmäßig erfolgten intensive 
Beratungen durch die WTG-Behörde. 
Im Berichtsjahr 2021 waren etwa 11 % der Beschwerden aus Sicht der WTG-
Behörde begründet oder teilweise begründet sowie ca. 16 % unbegründet. Bei 
den übrigen 73 % handelt es sich um Hinweise, die eine Beratung der 
Einrichtung oder der/des Beschwerdeführenden nach sich zogen.  
Im Berichtsjahr 2022 erwiesen sich die Beschwerden nach Prüfung der WTG-
Behörde zu 14 % als begründet oder teilweise begründet sowie zu 17% als 
unbegründet. Ca. 69 % der eingegangenen Hinweise hatten eine Beratung der 
Einrichtung oder der/des Beschwerdeführenden zur Folge.  
 
4.2.1.8. Befreiungen 
Im Jahr 2021 wurden von der WTG-Behörde 2 Befreiungen ausgesprochen. 
Diese Einzelfallentscheidungen bezogen sich jeweils auf Abweichungen von den 
baulich-räumlichen Anforderungen des WTG, etwa Verzicht auf Barrierefreiheit. 
Im Jahr 2022 wurden 4 Befreiungen ausgesprochen. Diese bezogen sich auf 
eine vorübergehende geringfügige Überschreitung der Platzzahl zwecks 
Unterbringung zweier Ukrainischer Kriegsflüchtlinge, ferner auf eine 
vorübergehende Ausnahme von baulichen Anforderungen im Zuge anhängiger 
Sanierungsarbeiten sowie auf die tageweise Überschreitung der Platzzahl in 2 
Tagespflegeeinrichtungen. 
4.2.2 Gebührenerhebung 
Im Jahr 2021 wurden 189 Gebührenbescheide erlassen. Der Gesamtbetrag der 
Gebühreneinnahmen belief sich auf 146.540,00 Euro. 
Im Jahr 2022 wurden 158 Gebührenbescheide erlassen. Der Gesamtbetrag der 
Gebühreneinnahmen belief sich auf 112.217,00 Euro. 
 
Hintergrund der im Vergleich zu den Vorjahren deutlich erhöhten 
Gebühreneinnahmen ist eine zwischenzeitliche Änderung der Allgemeinen 
Verwaltungsgebührenordnung, wonach die Gebührentarife betreffend die 
Durchführung von Tätigkeiten nach dem WTG NRW deutlich angehoben wurden. 
 
4.2.3 Einnahmen aus ordnungsbehördlichen Maßnahmen

13 
 
Im Jahr 2021 wurden keine Bußgelder erhoben. Auch Zwangsgelder wurden 
nicht festgesetzt.  
Im Jahr 2022 wurden ebenfalls keine Bußgelder oder Zwangsgelder erhoben. 
 
4.3 Corona-bedingte Maßnahmen 
 
Im Berichtszeitraum 2021 und 2022 wurden zahlreiche, sich entsprechend der 
pandemischen Entwicklung auch kurzfristig immer wieder verändernde rechtliche 
Grundlagen für die Tätigkeiten der WTG-Behörde, des Gesundheitsamtes, aber 
insbesondere auch für die Leistungsangebote der Pflege und der 
Eingliederungshilfe während der Corona-Pandemie verabschiedet. Die 
wesentlichen Grundlagen waren dabei: 
 Corona-bedingt erweiterter Teil des Bundesinfektionsschutzgesetzes 
 Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 
 Coronabetreuungsverordnung NRW 
 Corona-Test-und-Quarantäneverordnung NRW 
 Corona-Allgemeinverfügung Einrichtungen NRW 
 Erlasse des MAGS NRW 
 
Mittels der internetgestützten elektronischen Datenbank PfAD.wtg wurden die 
Leistungsanbieter*innen sowie die Träger*innen der Einrichtungen laufend 
über geänderte rechtliche Vorgaben informiert. Auch Informationen des 
Gesundheitsamtes, der Feuerwehr etc. wurden in dieser Form 
weitergegeben. 
 
Insgesamt wurden 103 Massenmails im Jahr 2021 allein mit Bezug zur 
Corona-Pandemie über PfAD.wtg an die Leistungsangebote versendet. Im 
Jahr 2022 waren es 49 Massenmails mit Bezug zur Corona-Pandemie. 
Themen waren beispielsweise die jeweils aktuell geltenden rechtlichen 
Vorgaben, ferner Informationen über Test- und Impfstrategien, Informationen 
über insbesondere seitens der Feuerwehr und des Gesundheitsamtes 
koordinierte sonstige Hilfen/Unterstützungsmöglichkeiten etc.. 
 
4.3.1 Verstöße gegen Allgemeinverfügungen und Verordnungen 
 Anordnungen von Besuchsverboten und/oder Verboten zum 
Verlassen der Einrichtungen aufgrund diffuser Infektionslage in den 
Einrichtungen (Ziffer II.8.1 der CoronaAVEinrichtungen bzw. unter 
mehrmals wechselnden Ziffern jeweils innerhalb der vorgenannten 
AV):

14 
 
 
Im Jahr 2021 wurden insgesamt 67 Besuchsverbote und Verbote zum 
Verlassen der Einrichtung durch die WTG-Behörde ausgesprochen. 
Hierbei betrafen teils mehrere Verbote dieselbe Einrichtung (im Fall 
unterschiedlicher betroffener Wohnbereiche sowie ggf. bei einer 
erforderlichen Verlängerung der Maßnahmen aufgrund Fortbestehens der 
diffusen Infektionslage). 
 
Sämtliche dieser Verbote wurden in Absprache mit dem Gesundheitsamt 
nach dortiger Feststellung der jeweiligen diffusen Infektionslage 
ausgesprochen. Aufgrund der auch politischen Sensibilität zur Thematik 
eines Besuchs-/Verlassensverbotes war nach einer Änderung der Corona 
AV Einrichtungen ab Mai 2021 vor Erlass der Verbote durch die WTG-
Behörde zusätzlich das Einvernehmen mit dem MAGS über die jeweilige 
Maßnahme herzustellen. 
 
 Im Jahr 2022 wurden 12 Besuchsverbote und Verbote zum Verlassen der 
Einrichtung ausgesprochen. 
 
 Darüber hinaus ergaben sich aus vorgetragenen Beschwerden (siehe 
Ziffer 4.2.1.7) und auch im Rahmen durchgeführter Regelprüfungen 
vor Ort oftmals Hinweise auf mögliche Verstöße gegen 
Allgemeinverfügungen und Verordnungen, die jedoch aufgrund der 
daraufhin seitens der WTG-Behörde erfolgten Beratungen umgehend 
abgestellt wurden. Auf eine weitergehende separate statistische 
Erfassung (etwa neben der Beschwerdestatistik) wurde daher 
verzichtet. 
 
4.3.2 Sonstiges 
 
4.3.2.1 Entwicklung des Infektionsgeschehens 
 
Anhand des COVID-Melders in PfAD.wtg wurden in vereinzelten Einrichtungen 
Ausbrüche von Infektionsgeschehen sowohl unter den Bewohner*innen als auch 
unter den Beschäftigten bekannt. 
Regelmäßig wurde zu den darunter besonders betroffenen Einrichtungen seitens 
der WTG-Behörde Kontakt aufgenommen, um dort u.a. die Versorgungslage zu 
prüfen und im Bedarfsfall zu Lösungsmöglichkeiten zu beraten. 
Zusätzlich meldete ab Mitte Oktober 2022 das Gesundheitsamt an die WTG-
Behörde regelmäßig den Stand der Infektionszahlen unter den Beschäftigten und 
Bewohner*innen in besonders betroffenen Einrichtungen. Zu diesem Zeitpunkt 
hatte das Infektionsgeschehen insgesamt jedoch bereits stark abgenommen.

15 
 
Ungeachtet dessen wurde auch hier seitens der WTG-Behörde ggf. Kontakt zu 
den betreffenden Einrichtungen aufgenommen. 
Insgesamt ließ sich im Berichtszeitraum mit jeder konzertierten Impf- bzw. 
Boosteraktion eine insgesamt entspanntere Infektionslage mit milderen 
Krankheitsverläufen beobachten. 
 
4.3.2.2 Ausweichquartier 
Die Stadt Köln hatte unter intensiver Beteiligung der WTG-Behörde mit einem 
Kölner Träger der Pflege und Eingliederungshilfe eine Notunterkunft 
entsprechend Corona-bedingter Vorschriften etabliert. Dieses Ausweichquartier 
stand Corona-infizierten Bewohner*innen aus anderen Einrichtungen, die über 
keine räumlichen Ausweichmöglichkeiten verfügten, zur Verfügung. Ebenso 
konnten dort pflege- und betreuungsbedürftige Personen aufgenommen werden, 
deren Versorgung coronabedingt nicht sichergestellt werden konnte. Die 
erstmalige Nutzung der Notunterkunft wurde ab Mitte Januar 2021 für einen 
kleinen Personenkreis (Pflegebedürftige und vor allem Menschen mit 
Behinderung) erforderlich. Anfang bis Mitte Mai 2021 erfolgte der letzte 
Aufenthalt einer infizierten Bewohnerin, kurz darauf wurde die Notunterkunft 
geschlossen. Insgesamt stand die Unterkunft 18 Personen als Ausweichquartier 
zur Verfügung. 
 
4.3.2.3 Unterstützung des Impfverfahrens 
 
Die WTG-Behörde war insbesondere als Kommunikationsplattform/Vermittlerin 
über PfAD.wtg stark in die Vorbereitung und Organisation aller Impfprozesse 
eingebunden. Dies galt sowohl für die durch zwei Impfungen erfolgende 
Grundimmunisierung als auch für die später initiierten Auffrischungsimpfungen 
(„Booster“-Impfungen). 
So hat die WTG-Behörde durchgehend den Informationsaustausch zwischen der 
Impfkoordination des Gesundheitsamtes/der Feuerwehr und den 
Leistungsangeboten unterstützt. 
 
4.3.2.4 Beratungs- und Klärungsbedarf 
Die hohe Menge und die oftmals zeitlich sehr eng aufeinander folgenden 
wechselnden rechtlichen Bestimmungen zur Corona-Pandemie und ihren 
Auswirkungen auf die Leistungsangebote nach dem WTG zogen bei den 
Leistungsanbieter*innen, Nutzer*innen, Angehörigen/Besucher*innen sowie

16 
 
Betreuer*innen regelmäßigen Beratungsbedarf nach sich. Vielfach mussten 
Fragen seitens der WTG-Behörde auch unter Einbeziehung der 
Aufsichtsbehörden (Bezirksregierung Köln und MAGS NRW) geklärt werden. Die 
WTG-Behörde fungierte zudem regelmäßig als Vermittlerin zwischen den 
Leistungsanbieter*innen und dem Gesundheitsamt, da die dortigen Kapazitäten 
aufgrund der Vielzahl an Terminen, Anfragen etc. erschöpft waren und 
zwangsläufig oftmals keine direkten Ansprechpartner zur Klärung von akuten 
Fragen erreichbar waren. 
Zu Beginn des Jahres 2022 konnte die WTG-Behörde die 
Leistungsanbieter*innen zu Corona-bedingt vielfach eingetretenen personellen 
Engpässen zusätzlich unterstützend beraten. Hintergrund war das sogenannte 
„KRITIS-Konzept“ der Stadt Köln, das dazu beitragen sollte, dass Betriebe der 
kritischen Infrastruktur wie etwa die WTG-rechtlichen Einrichtungen der Pflege 
und der Eingliederungshilfe vor Corona-bedingt bedrohlichen 
Personalengpässen geschützt waren. So war in besonderen Einzelfällen der 
Einsatz von Mitarbeiter*innen, die nicht geboostert, nicht genesen und nicht 
zweifach geimpft waren, ausnahmsweise möglich. In absoluten Ausnahmefällen 
und unter besonderen weiteren Voraussetzungen konnten ggf. auch symptomlos 
infizierte Miterbeiter*innen eingesetzt werden. Entsprechende Anträge waren zur 
Prüfung beim Gesundheitsamt zu stellen. Es wurden dem Bedarf entsprechend 
zahlreiche Anträge gestellt und regelmäßig seitens der WTG-Behörde zum 
KRITIS-Konzept als Instrument gegen die Corona-bedingt vielfach drohende 
Personalverschärfung beraten. Zur Mitte des Jahres 2022 nahm entsprechend 
des sich vergleichsweise entspannenden Infektionsgeschehens die Zahl der 
gestellten Anträge deutlich ab. 
Die im März 2022 eingeführte einrichtungsbezogene Impfpflicht verschärfte 
wiederum in vielen Einrichtungen die personelle Situation noch und führte 
ebenfalls zu erhöhtem Beratungsbedarf durch die WTG-Behörde. 
 
4.4 Zusammenarbeit und Kooperation 
Die WTG-Behörde Köln ist in 2 überregionalen Arbeitskreisen der WTG-
Behörden in Nordrhein-Westfalen vertreten (Arbeitskreis Bergheim und 
Düsseldorf). Sie nimmt an den Dienstbesprechungen des MAGS NRW teil.  
Mit dem Gesundheitsamt (Hygieneaufsicht) und dem Medizinischen Dienst der 
Krankenkassen findet ein regelmäßiger Austausch zu aktuellen Themen statt.  
Ein enger Austausch erfolgt mit dem MD sowie der BKK Nordrhein Essen 
insbesondere in Bezug auf Mängelfeststellungen in den Leistungsangeboten der 
Pflege. Aufgrund der Corona-Pandemie hat sich auch eine intensive 
Zusammenarbeit mit dem städtischen Gesundheitsamt als untere 
Gesundheitsbehörde sowie mit der städtischen Feuerwehr ergeben. Teilweise

17 
 
wurden coronabedingte Maßnahmen in den Leistungsangeboten nach WTG in 
Kooperation mit dem Gesundheitsamt eingeleitet. 
 
Im gesamten Berichtszeitraum bestand außerdem eine 
Unterarbeitsgemeinschaft des Krisenstabes der Stadt Köln, die 
zusammengesetzt war aus Vertreter*innen: 
- des Gesundheitsamtes 
- der städtischen Feuerwehr 
- des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren 
- des Wohnungsamtes 
- der Wohlfahrtsverbände 
- des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste 
- des Verbandes der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen NRW 
 
Diese Unterarbeitsgruppe hat sich regelmäßig zunächst insbesondere zu 
aktuellen pandemiebedingten Problemlagen beraten. Nach Beginn des Krieges 
in der Ukraine am 24.02.2022 erstreckten sich die Beratungen außerdem auf die 
kriegsbedingten Folgen wie etwa die Energiekrise (siehe auch Ziffer 4.5.2 dieses 
Berichts). Die WTG-Behörde hat in dieser Unterarbeitsgemeinschaft mitgewirkt. 
Im Rahmen der Beratungen und Begleitungen von Um- und Neubaumaßnahmen 
von Leistungsangeboten (Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot, 
Gasteinrichtungen, besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe, 
Wohngemeinschaften) besteht eine Kooperation mit der Fachplanung des Amtes 
für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln sowie dem Architektenteam des 
Landschaftsverbandes Rheinland. 
Die WTG-Behörde nimmt gemäß § 12 Abs. 2 WTG eine koordinierende Funktion 
ein. Damit wird eine enge Abstimmung mit dem Gesundheitsamt 
(Hygieneaufsicht), der Lebensmittelüberwachung sowie der städtischen 
Feuerwehr über die jeweiligen Regel-und Anlassprüfungen sichergestellt. Bei 
einer Feststellung von Mängeln, die in den Kompetenzbereich der benannten 
Dienststellen fallen, werden hierzu Informationen ausgetauscht.  
 
4.5 Sonstiges  
 
4.5.1 Weitere Tätigkeiten der WTG-Behörde 
Im Jahr 2021 wurden 20 nicht einzelfallbezogene Besuche in den 
Leistungsangeboten nach § 2 Abs. 2 WTG durchgeführt, die auch nicht mit einer 
anlassbezogenen Prüfung im Sinne des § 14 Absatz 2 WTG in Zusammenhang 
standen. Grund waren beispielsweise Grundsatzgespräche, 
Besprechungen/Beratungen zu Konzepten oder Beratungen der Beiräte.

18 
 
Zusätzlich wurden 56 Ortstermine der WTG-Behörde zur Erörterung und Prüfung 
von Neu- und Umbaumaßnahmen durchgeführt. 
Die Prüfung der Anwendbarkeit des WTG im Sinne von § 2 des Gesetzes 
erfolgte für 25 Angebote. 
Im Jahr 2022 wurden 22 nicht einzelfallbezogene Besuche in den Angeboten 
nach § 2 Abs. 2 WTG durchgeführt, die auch nicht mit einer anlassbezogenen 
Prüfung im Sinne des § 14 Abs. 1 WTG in Zusammenhang standen. Grund dafür 
waren beispielsweise Grundsatzgespräche zur allgemeinen Praxis der 
Geldverwaltung oder allgemeine Beratungen etwa zu Corona-bedingten Themen 
wie Besuchsregelungen und Testungsvorgaben. Zudem wurden 25 Ortstermine 
der WTG-Behörde zur Erörterung und Prüfung von Baumaßnahmen 
durchgeführt. 
Die Prüfung der Anwendbarkeit des WTG im Sinne von § 2 des Gesetzes 
erfolgte für 27 Angebote. 
 
4.5.2 Auswirkungen des Krieges in der Ukraine 
Mit Beginn des Krieges in der Ukraine am 24.02.2022 ergaben sich im Laufe des 
Berichtsjahres 2022 weitere Auswirkungen auf die Tätigkeit der WTG-Behörde. 
So wies etwa im März 2022 das MAGS auf die bestehende besondere 
Notsituation durch traumatisierte und hilfsbedürftige Kriegsflüchtlinge aus der 
Ukraine hin, die ggf. mit pragmatischen Lösungen unterstützt werden sollten. 
Es wurden situationsbedingte Befreiungen von WTG-rechtlichen Vorgaben wie 
etwa vorübergehende Überschreitungen von Platzahlen erteilt, um aus dem 
Personenkreis der ukrainischen Kriegsflüchtlinge Menschen mit Behinderungen 
und/oder Pflegebedarf in den entsprechend geeigneten Einrichtungen 
aufnehmen zu können. 
Mit Fortdauer des Krieges entwickelten sich weitreichendere Folgen 
insbesondere in Form der Energiekrise. Mit dieser Problematik beschäftigte sich 
zunehmend auch die unter Ziffer 4.4 genannte Unterarbeitsgemeinschaft des 
Krisenstabes der Stadt Köln, in der auch die WTG-Behörde regelmäßig vertreten 
ist. 
Über PfAD.wtg als Informationssystem, das sich bereits im Zuge der Corona-
Pandemie bewährt hat, wurden den WTG-rechtlichen Leistungsanbieter*innen 
beispielsweise Informationen der Feuerwehr zum Umgang mit der Energiekrise 
übermittelt.

19 
 
5. Fazit, Entwicklungen und Ausblick 
 
Die ursprünglichen Planungen der WTG-Behörde zur Durchführung der 
Regelprüfungen und sonstigen heimaufsichtlichen Aufgaben konnten unter dem 
Einfluss der in 2021 und 2022 gegenwärtigen Corona-Pandemie zum Teil nicht 
umgesetzt werden. 
 
Mit den im Laufe des Jahres 2021 weiter zunehmenden Impfungen und Booster-
Impfungen der Bewohner*innen und Mitarbeitenden in den Leistungsangeboten 
nach WTG sowie den Impfungen/Booster-Impfungen der Mitarbeitenden der 
WTG-Behörde konnte der direkte Kontakt in den Einrichtungen vorsichtig 
intensiviert werden. Ungeachtet dessen musste jedoch in den Berichtsjahren 
2021 und 2022 auf zahlreiche angedachte persönliche Kontakte aufgrund des 
vorherrschenden, immer wieder aufkeimenden Infektionsgeschehens kurzfristig 
verzichtet werden. Allerdings wurden in dieser Zeit digitale Formate etabliert, um 
einen Austausch zu ermöglichen. Die WTG-Behörde hat hiervon regen Gebrauch 
gemacht, um so selbst in den Hochphasen der Pandemie als verbindliche*r 
Ansprechpartner*in zur Verfügung zu stehen. 
 
Der MD (ehemals MDK) hatte im Laufe des Berichtszeitraumes grundsätzlich 
wieder mit Prüfungen vor Ort begonnen. Jedoch sah der MD in jedem Fall eines 
Infektionsgeschehens in einer Einrichtung von einer Prüfung dort ab. Folglich 
konnte oftmals kein Rückgriff auf vom MD ermittelte Prüfungsergebnisse der 
Pflegequalität erfolgen. 
 
Der zunehmende Fachkräftemangel stellt in den Einrichtungen ein großes 
Problem dar, das sich tendenziell noch weiter verschärfen wird. Noch können 
Personalausfälle größtenteils mit Zeitarbeitspersonal aufgefangen werden. Eine 
Tendenz zur häufigeren Unterschreitung der Personalquantität und -qualität ist 
aber erkennbar. Damit verbunden bleibt eine engmaschige heimaufsichtliche 
Begleitung, die unter Umständen zu ordnungsrechtlichen Konsequenzen, wie 
z.B. einem Bettenbelegungsstopp, führen kann. 
 
Zum 01.01.2023 tritt eine Neufassung des WTG NRW in Kraft. Die 
Überarbeitung der WTG DVO erfolgt zeitnah. Kernpunkte der Änderungen sind 
neben weiteren Neuerungen insbesondere eine verstärkte Fokussierung auf den 
Themenbereich Gewaltprävention/Freiheitsentziehende/-beschränkende 
Maßnahmen sowie die Aufnahme von Werkstätten für Menschen mit 
Behinderung in den Prüfauftrag der WTG-Behörden. Hiermit verbunden ist ferner 
eine engere Zusammenarbeit zwischen WTG-Behörde und dem 
Landschaftsverband Rheinland im Bereich der Eingliederungshilfe. 
 
Für das Jahr 2023 ist durch den Gesetzgeber die Einführung eines neuen 
Personalbemessungssystems für die vollstationären Einrichtungen der Pflege 
vorgesehen.

20 
 
 
6. Ansprechpartner/innen bei der WTG-Behörde Köln 
 
Name Telefon Telefax E-Mail-Anschrift 
Sprenger, Gabriele 
(Sachgebietsleitung) 
0221/221-
27404 
-98418 gabriele.sprenger@stadt-
koeln.de 
Peiffer, Christoph 
(Gruppenleitung) 
0221/221-
24049 
-98418 christoph.peiffer@stadt-
koeln.de 
Cronert, Dieter 0221/221-
92124 
-98418 dieter.cronert@stadt-
koeln.de 
Crystall-Kloft, Brigitte 0221/221-
23125 
-98418 brigitte.crystall-kloft@stadt-
koeln.de 
Dahl, Angela 0221/221-
98681 
-98418 angela.dahl@stadt-koeln.de 
Eich, Doris 0221/221-
27533 
-98418 doris.eich@stadt-koeln.de 
Georg, Frank 0221/221-
23106 
-98418 frank.georg@stadt-koeln.de 
Hackenberg, 
Gabriela 
0221/221-
26580 
-98418 gabriela.hackenberg@stadt-
koeln.de 
Kreutz, Hildegard 0221/221-
98699 
-98418 hildegard.kreutz@stadt-
koeln.de 
Lethert, Martina 0221/221-
27572 
-98418 martina.lethert@stadt-
koeln.de 
Lisken, Britta 0221/221-
27532 
-98418 britta.lisken@stadt-koeln.de 
Nocke, Bertram 0221/221-
27534 
-98418 bertram.nocke@stadt-
koeln.de 
Rakob, Martin 0221/221-
98641 
-98418 martin.rakob@stadt-
koeln.de 
Rechenberger, 
Frank 
0221/221-
98419 
-98418 frank.rechenberger@stadt-
koeln.de 
Urmersbach, Ralph 0221/221-
98323 
-98418 ralph.urmersbach@stadt-
koeln.de 
Zielke, Astrid 0221/221-
27531 
-98418 astrid.zielke@stadt-koeln.de 
 
7. Anlagen, Links 
 
Anlage: Tätigkeitsbericht 2019-2020 der WTG-Behörde (Heimaufsicht) Köln  
 
Links: 
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000678 
(Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen)

21 
 
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000512 
(Durchführungsverordnung zum Wohn- und Teilhabegesetz des Landes 
Nordrhein-Westfalen) 
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/senioren/pruefungen-von-
angeboten-fuer-pflegebeduerftige-menschen 
(Ergebnisberichte der WTG-Behörde Köln zu Angeboten für Senioren) 
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/behinderung/pruefungen-von-
angeboten-fur-menschen-mit-behinderung 
(Ergebnisberichte der WTG-Behörde Köln zu Angeboten für Menschen mit 
Behinderung)

Mitteilung Ausschuss

556 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50/503 
 
Vorlagen-Nummer 09.08.2023 
 2451/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.08.2023 
 
Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde (Heimaufsicht) für die Jahre 2021-2022 
Gemäß § 14 Absatz 12 Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen ist die WTG-Behörde 
verpflichtet, alle 2 Jahre einen Tätigkeitsbericht über ihre Arbeit zu erstellen.  
 
Der beigefügte Bericht umfasst die Jahre 2021-2022 und wird dem Ausschuss zur Kenntnis-
nahme gegeben.  
 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

14.09.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2451/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
09.08.2023
Erstellt
02.08.2023 08:24