Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde (Heimaufsicht) für die Jahre 2021-2022
Mitteilung Ausschuss 2451/2023 vom 09.08.2023
Stand: Am 14.09.2023 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/50/503 Vorlagen-Nummer 09.08.2023 2451/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.08.2023 Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde (Heimaufsicht) für die Jahre 2021-2022 Gemäß § 14 Absatz 12 Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen ist die WTG-Behörde verpflichtet, alle 2 Jahre einen Tätigkeitsbericht über ihre Arbeit zu erstellen. Der beigefügte Bericht umfasst die Jahre 2021-2022 und wird dem Ausschuss zur Kenntnis- nahme gegeben. Gez. Dr. Rau -
Tätigkeitsbericht 21-22 Mai 23 Endfassung
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1 Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde (Heimaufsicht) Köln für die Jahre 2021/2022 1. Allgemeines/Einleitung Gemäß § 14 Absatz 12 Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen (WTG NRW) ist die WTG-Behörde verpflichtet, alle 2 Jahre einen Tätigkeitsbericht über ihre Arbeit zu erstellen. Der nachfolgende Bericht umfasst die Jahre 2021 und 2022. Grundsätzlich lag der Fokus der heimaufsichtlichen Aktivitäten darauf, die Einhaltung der Bestimmungen aus dem WTG sowie aus der Durchführungsverordnung zum WTG (WTG DVO) durch die Leistungsanbieter*innen nach diesem Gesetz zu kontrollieren und hierbei ggf. zunächst beratend auf die Leistungsanbieter*innen einzuwirken, aber im Bedarfsfall auch ordnungsbehördlich etwa in Form von zu erlassenden Anordnungen tätig zu werden. Wie jedoch bereits das Jahr 2020 ab März, so standen auch die Jahre 2021 und 2022 noch sehr unter dem Einfluss insbesondere der Corona-Pandemie. Näheres dazu ist den Ausführungen unter Punkt 4.3 zu entnehmen. Hinzu kamen im Laufe des Berichtsjahres 2022 Auswirkungen des am 24.02.2022 begonnenen Krieges in der Ukraine. Hierzu wird auf Ziffer 5. dieses Berichts verwiesen. 2. Personelle Ausstattung der WTG-Behörde 2.1 Zahl und Qualifikation der Beschäftigten in den Berichtsjahren 0,45 Planstelle A 13 (Leitung) 1,0 Planstelle A 12 (Gruppenleitung) 12,0 Planstellen A 11 (Sachbearbeitung) Beschäftigt war überwiegend Verwaltungspersonal; 1,5 Stellen Sachbearbeitung waren mit Sozialarbeiter*innen besetzt. Für die Begutachtung von speziellen 2 Betreuungssituationen wurde zudem Fachpersonal auf Honorarbasis eingesetzt; insbesondere zur Erstellung von pflegefachlichen Gutachten. 2.2 Fortbildungen Die Mitarbeiter*innen der WTG-Behörde nehmen nach Bedarf an unterschiedlichen Fortbildungen teil. Das Fortbildungsangebot und die Teilnahmemöglichkeiten waren besonders im Jahr 2021 coronabedingt noch sehr begrenzt. Zum einen fanden in diesem Zeitraum nahezu unverändert kaum Fortbildungen statt, zum anderen ließen die auch weiterhin bestehenden zusätzlichen pandemiebedingten Aufgaben nach wie vor zeitlich nur wenige Möglichkeiten für Fortbildungen zu. Erst im Laufe des Jahres 2022 begann sich die Situation bezüglich eines Fortbildungsangebotes einerseits und der Teilnahme daran andererseits leicht zu entspannen. Fortbildungen 2021: - Einführung in „BEI_NRW“ Fortbildungen 2022: - Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege - Grundlagenseminar zum Wohn- und Teilhabegesetz (für neue Mitarbeiter*innen) - Ordnungsverfügungen und Ordnungswidrigkeitenverfahren auf der Grundlage des Wohn- und Teilhabegesetzes 2.3 Qualitätsmanagement Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter*innen untergliedert sich in zwei Schwerpunktbereiche: Etwa jeweils die Hälfte der Sachbearbeitungsstellen entfällt auf die Einrichtungen der Eingliederungshilfe und die Einrichtungen der Pflege. Für beide Bereiche werden je nach Bedarf und Angebot fachspezifische Fortbildungen besucht. Es wird Wert auf eine einheitliche Verfahrensweise bei gleicher Ausgangslage gelegt. Der regelmäßige Austausch aller Sachbearbeiter*innen sowie der Gruppenleitung und der Sachgebietsleitung findet im Rahmen von Dienstbesprechungen statt. Dabei werden aktuelle Fragen und Neuerungen thematisiert, Vorgehensweisen für die Praxis vereinbart und Rückmeldungen zur Umsetzung gegeben. Für die verschiedenen Themenbereiche wurden Standards erarbeitet, die einheitliche Prüfkriterien und Grundsätze festlegen. Die WTG-Behörde Köln ist in zwei überregionalen Arbeitskreisen der WTG- Behörden in Nordrhein-Westfalen vertreten (Arbeitskreise Bergheim und 3 Düsseldorf, siehe auch Ziffer 4.4), in denen regelmäßige Erfahrungsaustausche stattfinden und grundsätzliche Verfahrensweisen abgeglichen werden. Die WTG-Behörde Köln steht außerdem in engem Austausch mit der Bezirksregierung Köln als untere Aufsichtsbehörde sowie dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) als obere Aufsichtsbehörde. Auch in den Jahren 2021 und 2022 gab es insbesondere zu Themen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie weiterhin erhebliche Klärungsbedarfe, um die rechtssichere Anwendung der vielen und veränderten gesetzlichen Bestimmungen und Erlasse zu gewährleisten. 3. Wohn- und Betreuungsangebote 3.1 Grunddaten zu allen Wohn- und Betreuungsangeboten Wohn- und Betreuungsangebote 2021 Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (EULA) i. R. d. Pflege Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (EULA) i. R. d. Eingliederungshilfe Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (EULA) insgesamt Anzahl Plätze Anzahl Plätze Anzahl Plätze 94 7.754 103 1.487 197 9.241 Gasteinrichtungen i. R. d. Pflege Gasteinrichtungen i. R. d. Eingliederungshilfe Gasteinrichtungen insgesamt Anzahl Plätze Anzahl Plätze Anzahl Plätze 33 472 0 0 33 472 4 Anbieterverantworte Wohngemeinschaften i. R. d. Pflege Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften i. R. d. Eingliederungs- hilfe Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften insgesamt Anzahl Wohnmöglich- keiten Anzahl Wohnmöglich- keiten Anzahl Wohnmöglich- keiten 12 78 91 385 103 463 Angebote insgesamt 333 10.176 Wohn- und Betreuungsangebote 2022 Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (EULA) i. R. d. Pflege Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (EULA) i. R. d. Eingliederungshilfe Einrichtungen mit umfasendem Leistungsangebot (EULA) insgesamt Anzahl Plätze Anzahl Plätze Anzahl Wohnmöglich- keiten 94 7.754 103 1.487 197 9.241 Gasteinrichtungen i. R. d. Pflege Gasteinrichtungen i. R. d. Eingliederungshilfe Gasteinrichtungen insgesamt Anzahl Plätze Anzahl Plätze Anzahl Wohnmöglich- keiten 34 503 0 0 34 503 5 Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften i. R. d. Pflege Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften i. R. d. Eingliederungs- hilfe Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften insgesamt Anzahl Wohnmöglich- keiten Anzahl Wohnmöglich- keiten Anzahl Wohnmöglich- keiten 11 79 95 409 106 488 Angebote insgesamt 337 10.232 Selbstverantwortete Wohngemeinschaften 2021 nach erfolgter Statusprüfung Selbstverantwortete Wohngemeinschaften i. R. d. Pflege Selbstverantwortete Wohngemeinschaften i. R. d. Eingliederungs- hilfe Selbstverantwortete Wohngemeinschaften insgesamt Anzahl Wohnmöglich- keiten Anzahl Wohnmöglich- keiten Anzahl Wohnmöglich- keiten 22 168 91 267 113 435 6 Selbstverantwortete Wohngemeinschaften 2022 nach erfolgter Statusprüfung Selbstverantwortete Wohngemeinschaften i. R. d. Pflege Selbstverantwortete Wohngemeinschaften i. R. d. Eingliederungs- hilfe Selbstverantwortete Wohngemeinschaften insgesamt Anzahl Wohnmöglich- keiten Anzahl Wohnmöglich- keiten Anzahl Wohnmöglich- keiten 23 174 93 272 116 446 Die Belegungssituation wurde nur für Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot im Bereich Pflege erhoben. Die Auslastung lag zum Stichtag Januar 2021 bei durchschnittlich 95,82 %, zum Stichtag Januar 2022 bei durchschnittlich 95,60 %. Die Situation der Bestandsschutzeinrichtungen gemäß § 47 WTG NRW für den Bereich der Pflege gestaltete sich wie folgt: Im Januar 2021 erfüllten von 94 Bestandseinrichtungen 88 Einrichtungen die Voraussetzungen nach WTG und APG NRW und verfügten über die entsprechenden Bescheide. 2 Einrichtungen befanden sich im Umbau bzw. noch in der Abstimmung und hatten die Einzelzimmerquote durch Belegungsstopp oder Nichtbelegung von Zimmern wegen Umbau umgesetzt. 4 Einrichtungen haben auf Pflegewohngeld verzichtet und erfüllten die Einzelzimmerquote nicht. Im Januar 2022 erfüllten von 94 Bestandseinrichtungen 89 Einrichtungen die Voraussetzungen nach WTG und APG NRW und verfügten über die entsprechenden Bescheide. 1 Einrichtung befand sich im Umbau bzw. noch in der Abstimmung und hatte die Einzelzimmerquote durch Belegungsstopp oder Nichtbelegung von Zimmern wegen Umbau umgesetzt. 4 Einrichtungen haben weiterhin auf Pflegewohngeld verzichtet und erfüllten die Einzelzimmerquote nicht. Die Situation der Bestandsschutzeinrichtungen gemäß § 47 WTG NRW für den Bereich der Eingliederungshilfe gestaltete sich wie folgt: Alle Einrichtungen der Eingliederungshilfe erfüllten die gesetzlich vorgeschriebene Einzelzimmerquote von mindestens 80%. 3.2 Veränderungen gegenüber dem Vorbericht 7 Im Vergleich zum Tätigkeitsbericht der Jahre 2019 – 2020 haben sich bei den Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot sowohl im Bereich der Pflege als auch im Bereich der Eingliederungshilfe keine Änderungen in der Anzahl der Einrichtungen ergeben (Pflege: 94 Einrichtungen, Eingliederungshilfe: 103 Einrichtungen bzw. Besondere Wohnformen). Allerdings hat eine vollstationäre Einrichtung der Pflege mit 33 Plätzen mit Ablauf des Jahres 2022 ihren Betrieb eingestellt. Die von der Schließung betroffenen Nutzer*innen konnten in andere Pflegeeinrichtungen vermittelt werden. Es befinden sich 3 Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot in der Pflege mit insgesamt 225 Plätzen noch im Neubau bzw. im Abstimmungsprozess der WTG-Behörde mit der Fachplanung des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren. Im Bereich der Gasteinrichtungen und der Pflegewohngemeinschaften (insbesondere für intensivpflegebedürftige Nutzer*innen) sind einige neue Leistungsangebote in Betrieb genommen worden. Darüber hinaus befinden sich weitere dieser Leistungsangebote noch im Neubau bzw. im Abstimmungsprozess der WTG-Behörde mit der Fachplanung des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren. 4. Tätigkeiten der WTG-Behörde 4.1 Beratung und Information Im Jahr 2021 wurde hauptsächlich zu folgenden Themen beraten: Ständig wechselnde rechtliche Vorgaben im Rahmen der Corona-Pandemie, Umgang mit Corona-erkrankten Nutzer*innen und Beschäftigten, zahlreiche Fragestellungen zur Sicherstellung der Versorgungssituation bei Ausfall von Mitarbeitenden, Besuchs- und Verlassverbote, Sicherstellung von Quarantänemaßnahmen etc.. Auch der bereits in 2020 in PfAD.wtg installierte COVID-Melder mit der Verpflichtung der Leistungsanbieter*innen, täglich die Anzahl der erkrankten Nutzer*innen, der an COVID-19 verstorbenen Nutzer*innen sowie die erkrankten bzw. unter Quarantäne stehenden Mitarbeitenden in PfAD.wtg zu melden, zog hohen Beratungs- und immer wieder auch Erinnerungsbedarf gegenüber den Leistungsanbieter*innen nach sich. Die obigen Aufgaben wurden in 2021 im Umfang von ca. 40 % der Gesamtarbeitszeit aller Mitarbeitenden erledigt. Im Jahr 2022 ergab sich hinsichtlich der Beratungs- und Informationstätigkeit der WTG-Behörde noch immer ein ähnlich Pandemie-geprägtes Bild wie im Vorjahr. 8 Zu Beginn des Jahres 2022 wurde darüber hinaus in PfAD.wtg ein Tool zur Erfassung des Impfstatus der in den Leistungsangeboten Beschäftigten sowie der Nutzer*innen installiert (Impfmelder). Hiermit war für die WTG-Behörde zusätzlicher regelmäßiger Beratungs- sowie Erinnerungsbedarf gegenüber den Leistungsanbieterinnen verbunden. Hinzu kam der am 24.02.2022 begonnene Ukraine-Krieg. Zu den diesbezüglichen Auswirkungen auf die Tätigkeit der WTG-Behörde wird auf Ziffer 4.5.2 dieses Berichts verwiesen. Die obigen Aufgaben wurden in 2022 im Umfang von ca. 15 % der Gesamtarbeitszeit aller Mitarbeitenden erledigt. 4.2 Überwachung 4.2.1 Prüftätigkeit 4.2.1.1 Wiederkehrende Prüfungen (Regelprüfungen) Im Jahr 2021 wurden von der Heimaufsicht Köln in allen Angebotsformen gemäß § 3 WTG insgesamt 156 Regelprüfungen durchgeführt, im Jahr 2022 waren es 98 Regelprüfungen. Diese deutliche Verringerung der Regelprüfungen im Vergleich zum Vorjahr hatte mehrere Gründe. So fiel der Krankenstand unter den Mitarbeiter*innen der WTG-Behörde überdurchschnittlich hoch aus. Hinzu kam eine etwa ein halbes Jahr lang unbesetzte Stelle in der Sachbearbeitung mit anschließender zunächst erforderlicher Einarbeitung der Neubesetzung. Regelmäßig aufkeimendes Corona-Infektionsgeschehen innerhalb eigentlich zu prüfender Einrichtungen sowie innerhalb der WTG-Behörde selbst konterkarierten regelmäßig zusätzlich die Prüfungsplanungen. Anzahl und Art der bei den Regelprüfungen festgestellten Mängel in den beiden Berichtsjahren ergeben folgende Übersicht: Jahr 2021 Jahr 2022 Mängel in Kategorie 1 (Qualitätsmanagement) 8 4 Mängel in Kategorie 2 (Personelle Ausstattung) 13 6 Mängel in Kategorie 3 (Wohnqualität) 14 3 9 Mängel in Kategorie 4 (Hauswirtschaftliche Versorgung) 0 1 Mängel in Kategorie 5 (Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung) 3 0 Mängel in Kategorie 6 (Pflege und Soziale Betreuung) 22 17 Mängel in Kategorie 7 (Kundeninformation, Beratung, Mitwirkung und Mitbestimmung) 3 5 Keine Mängel festgestellt 130 69 4.2.1.2 Anlassprüfungen Im Jahr 2021 wurden von der WTG-Behörde Köln in allen Angebotsformen im Sinne des § 3 WTG insgesamt 401 anlassbezogene Prüfungen durchgeführt, im Jahr 2022 waren es insgesamt 298. Die Gründe für die anlassbezogenen Prüfungen sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Es erfolgten auch anlassbezogene Prüfungen, die sich auf mehrere Kategorien bezogen. Jahr 2021 Jahr 2022 Prüfung der Kategorie 1 4 1 Prüfung der Kategorie 2 33 33 Prüfung der Kategorie 3 27 21 Prüfung der Kategorie 4 7 21 Prüfung der Kategorie 5 20 15 Prüfung der Kategorie 6 116 147 Prüfung der Kategorie 7 219 114 4.2.1.3 Prüfungsergebnisse Sowohl bei allen Regelprüfungen als auch bei allen anlassbezogenen Prüfungen erfolgte jeweils eine Beratung durch die Heimaufsicht. Folgende ordnungsrechtliche Maßnahmen wurden insgesamt in den Berichtsjahren durchgeführt: 10 Im Jahr 2021 Im Jahr 2022 Anordnungen nach § 15 Abs. 2 WTG 68 13 Untersagungen nach § 15 Abs.2-3 WTG 0 0 Androhung von Bußgeldern auf Basis des § 42 WTG 0 0 Verhängung von Bußgeldern gemäß § 42 Abs. 2 WTG 0 0 Androhung von Zwangsgeldern gem. § 63 Verwaltungsvoll- streckungsgesetz NRW 0 0 Verhängung von Zwangsgeldern gem. § 64 Verwaltungsvoll- streckungsgesetz 0 0 4.2.1.4 Quantitative Angaben über gemeinsame Prüfungen mit dem MD (ehemals MDK) Im Berichtsjahr 2021 erfolgte keine gemeinsame Prüfung mit dem MD. Im Berichtsjahr 2022 fand eine gemeinsame anlassbezogene Prüfung mit dem MD statt. 4.2.1.5 Anzeigepflichtige Tatbestände/Mitteilungen Im Jahr 2021 wurden 9 Anzeigeverfahren gemäß § 9 WTG abgeschlossen; im Jahr 2022 wurden 13 Anzeigeverfahren abgeschlossen. 4.2.1.6 Quantitative Angaben über Betrugsfälle Betrugsfälle wurden in Kölner Einrichtungen in beiden Berichtsjahren nicht bekannt. 11 4.2.1.7 Beschwerdebearbeitung Anzahl und Gegenstand der Beschwerden sind unter Punkt 4.2.1.2 erfasst (anlassbezogene Prüfungen). Es werden unterschiedliche Zugangswege für Hinweise und Beschwerden genutzt. Die nachstehende Übersicht enthält dazu nähere Angaben. eingegangene Hinweise und Beschwerden im Jahr 2021 im Jahr 2022 schriftlich 21 12 per E-Mail 117 92 telefonisch 255 190 persönlich 8 4 insgesamt 401 298 Hinweise und Beschwerden kommen aus unterschiedlichen Quellen. Einzelheiten siehe nachfolgende Übersicht. eingegangene Hinweise und Beschwerden im Jahr 2021 im Jahr 2022 von Nutzerinnen und Nutzern 58 62 von Angehörigen 119 114 von Personal 183 95 von sonstigen Personen 28 15 anonym 13 12 insgesamt 401 298 Hinsichtlich der Beschwerden wurden in den Jahren 2021 und 2022 insbesondere Sachverhalte vorgetragen, die unmittelbar mit der Corona- Pandemie in Verbindung standen. So bezogen sich etliche Beschwerden auf das vorübergehende Besuchs- und Verlassverbot in den betroffenen Einrichtungen. Auch die notwendigen Hygienemaßnahmen sowie Testungen der Besuchenden waren immer wiederkehrende Themen. Es gingen außerdem vergleichsweise ungewöhnlich viele Hinweise von Seiten des Personals der Leistungsanbieter*innen bei der WTG-Behörde ein, die ebenfalls mit der 12 Pandemie-bedingt besonderen Gesamtsituation im Zusammenhang standen; so auch hier oftmals betreffend die u.a. für die Beschäftigten geltenden Hygienemaßnahmen oder Testregelungen. Regelmäßig erfolgten intensive Beratungen durch die WTG-Behörde. Im Berichtsjahr 2021 waren etwa 11 % der Beschwerden aus Sicht der WTG- Behörde begründet oder teilweise begründet sowie ca. 16 % unbegründet. Bei den übrigen 73 % handelt es sich um Hinweise, die eine Beratung der Einrichtung oder der/des Beschwerdeführenden nach sich zogen. Im Berichtsjahr 2022 erwiesen sich die Beschwerden nach Prüfung der WTG- Behörde zu 14 % als begründet oder teilweise begründet sowie zu 17% als unbegründet. Ca. 69 % der eingegangenen Hinweise hatten eine Beratung der Einrichtung oder der/des Beschwerdeführenden zur Folge. 4.2.1.8. Befreiungen Im Jahr 2021 wurden von der WTG-Behörde 2 Befreiungen ausgesprochen. Diese Einzelfallentscheidungen bezogen sich jeweils auf Abweichungen von den baulich-räumlichen Anforderungen des WTG, etwa Verzicht auf Barrierefreiheit. Im Jahr 2022 wurden 4 Befreiungen ausgesprochen. Diese bezogen sich auf eine vorübergehende geringfügige Überschreitung der Platzzahl zwecks Unterbringung zweier Ukrainischer Kriegsflüchtlinge, ferner auf eine vorübergehende Ausnahme von baulichen Anforderungen im Zuge anhängiger Sanierungsarbeiten sowie auf die tageweise Überschreitung der Platzzahl in 2 Tagespflegeeinrichtungen. 4.2.2 Gebührenerhebung Im Jahr 2021 wurden 189 Gebührenbescheide erlassen. Der Gesamtbetrag der Gebühreneinnahmen belief sich auf 146.540,00 Euro. Im Jahr 2022 wurden 158 Gebührenbescheide erlassen. Der Gesamtbetrag der Gebühreneinnahmen belief sich auf 112.217,00 Euro. Hintergrund der im Vergleich zu den Vorjahren deutlich erhöhten Gebühreneinnahmen ist eine zwischenzeitliche Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung, wonach die Gebührentarife betreffend die Durchführung von Tätigkeiten nach dem WTG NRW deutlich angehoben wurden. 4.2.3 Einnahmen aus ordnungsbehördlichen Maßnahmen 13 Im Jahr 2021 wurden keine Bußgelder erhoben. Auch Zwangsgelder wurden nicht festgesetzt. Im Jahr 2022 wurden ebenfalls keine Bußgelder oder Zwangsgelder erhoben. 4.3 Corona-bedingte Maßnahmen Im Berichtszeitraum 2021 und 2022 wurden zahlreiche, sich entsprechend der pandemischen Entwicklung auch kurzfristig immer wieder verändernde rechtliche Grundlagen für die Tätigkeiten der WTG-Behörde, des Gesundheitsamtes, aber insbesondere auch für die Leistungsangebote der Pflege und der Eingliederungshilfe während der Corona-Pandemie verabschiedet. Die wesentlichen Grundlagen waren dabei: Corona-bedingt erweiterter Teil des Bundesinfektionsschutzgesetzes Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen Coronabetreuungsverordnung NRW Corona-Test-und-Quarantäneverordnung NRW Corona-Allgemeinverfügung Einrichtungen NRW Erlasse des MAGS NRW Mittels der internetgestützten elektronischen Datenbank PfAD.wtg wurden die Leistungsanbieter*innen sowie die Träger*innen der Einrichtungen laufend über geänderte rechtliche Vorgaben informiert. Auch Informationen des Gesundheitsamtes, der Feuerwehr etc. wurden in dieser Form weitergegeben. Insgesamt wurden 103 Massenmails im Jahr 2021 allein mit Bezug zur Corona-Pandemie über PfAD.wtg an die Leistungsangebote versendet. Im Jahr 2022 waren es 49 Massenmails mit Bezug zur Corona-Pandemie. Themen waren beispielsweise die jeweils aktuell geltenden rechtlichen Vorgaben, ferner Informationen über Test- und Impfstrategien, Informationen über insbesondere seitens der Feuerwehr und des Gesundheitsamtes koordinierte sonstige Hilfen/Unterstützungsmöglichkeiten etc.. 4.3.1 Verstöße gegen Allgemeinverfügungen und Verordnungen Anordnungen von Besuchsverboten und/oder Verboten zum Verlassen der Einrichtungen aufgrund diffuser Infektionslage in den Einrichtungen (Ziffer II.8.1 der CoronaAVEinrichtungen bzw. unter mehrmals wechselnden Ziffern jeweils innerhalb der vorgenannten AV): 14 Im Jahr 2021 wurden insgesamt 67 Besuchsverbote und Verbote zum Verlassen der Einrichtung durch die WTG-Behörde ausgesprochen. Hierbei betrafen teils mehrere Verbote dieselbe Einrichtung (im Fall unterschiedlicher betroffener Wohnbereiche sowie ggf. bei einer erforderlichen Verlängerung der Maßnahmen aufgrund Fortbestehens der diffusen Infektionslage). Sämtliche dieser Verbote wurden in Absprache mit dem Gesundheitsamt nach dortiger Feststellung der jeweiligen diffusen Infektionslage ausgesprochen. Aufgrund der auch politischen Sensibilität zur Thematik eines Besuchs-/Verlassensverbotes war nach einer Änderung der Corona AV Einrichtungen ab Mai 2021 vor Erlass der Verbote durch die WTG- Behörde zusätzlich das Einvernehmen mit dem MAGS über die jeweilige Maßnahme herzustellen. Im Jahr 2022 wurden 12 Besuchsverbote und Verbote zum Verlassen der Einrichtung ausgesprochen. Darüber hinaus ergaben sich aus vorgetragenen Beschwerden (siehe Ziffer 4.2.1.7) und auch im Rahmen durchgeführter Regelprüfungen vor Ort oftmals Hinweise auf mögliche Verstöße gegen Allgemeinverfügungen und Verordnungen, die jedoch aufgrund der daraufhin seitens der WTG-Behörde erfolgten Beratungen umgehend abgestellt wurden. Auf eine weitergehende separate statistische Erfassung (etwa neben der Beschwerdestatistik) wurde daher verzichtet. 4.3.2 Sonstiges 4.3.2.1 Entwicklung des Infektionsgeschehens Anhand des COVID-Melders in PfAD.wtg wurden in vereinzelten Einrichtungen Ausbrüche von Infektionsgeschehen sowohl unter den Bewohner*innen als auch unter den Beschäftigten bekannt. Regelmäßig wurde zu den darunter besonders betroffenen Einrichtungen seitens der WTG-Behörde Kontakt aufgenommen, um dort u.a. die Versorgungslage zu prüfen und im Bedarfsfall zu Lösungsmöglichkeiten zu beraten. Zusätzlich meldete ab Mitte Oktober 2022 das Gesundheitsamt an die WTG- Behörde regelmäßig den Stand der Infektionszahlen unter den Beschäftigten und Bewohner*innen in besonders betroffenen Einrichtungen. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Infektionsgeschehen insgesamt jedoch bereits stark abgenommen. 15 Ungeachtet dessen wurde auch hier seitens der WTG-Behörde ggf. Kontakt zu den betreffenden Einrichtungen aufgenommen. Insgesamt ließ sich im Berichtszeitraum mit jeder konzertierten Impf- bzw. Boosteraktion eine insgesamt entspanntere Infektionslage mit milderen Krankheitsverläufen beobachten. 4.3.2.2 Ausweichquartier Die Stadt Köln hatte unter intensiver Beteiligung der WTG-Behörde mit einem Kölner Träger der Pflege und Eingliederungshilfe eine Notunterkunft entsprechend Corona-bedingter Vorschriften etabliert. Dieses Ausweichquartier stand Corona-infizierten Bewohner*innen aus anderen Einrichtungen, die über keine räumlichen Ausweichmöglichkeiten verfügten, zur Verfügung. Ebenso konnten dort pflege- und betreuungsbedürftige Personen aufgenommen werden, deren Versorgung coronabedingt nicht sichergestellt werden konnte. Die erstmalige Nutzung der Notunterkunft wurde ab Mitte Januar 2021 für einen kleinen Personenkreis (Pflegebedürftige und vor allem Menschen mit Behinderung) erforderlich. Anfang bis Mitte Mai 2021 erfolgte der letzte Aufenthalt einer infizierten Bewohnerin, kurz darauf wurde die Notunterkunft geschlossen. Insgesamt stand die Unterkunft 18 Personen als Ausweichquartier zur Verfügung. 4.3.2.3 Unterstützung des Impfverfahrens Die WTG-Behörde war insbesondere als Kommunikationsplattform/Vermittlerin über PfAD.wtg stark in die Vorbereitung und Organisation aller Impfprozesse eingebunden. Dies galt sowohl für die durch zwei Impfungen erfolgende Grundimmunisierung als auch für die später initiierten Auffrischungsimpfungen („Booster“-Impfungen). So hat die WTG-Behörde durchgehend den Informationsaustausch zwischen der Impfkoordination des Gesundheitsamtes/der Feuerwehr und den Leistungsangeboten unterstützt. 4.3.2.4 Beratungs- und Klärungsbedarf Die hohe Menge und die oftmals zeitlich sehr eng aufeinander folgenden wechselnden rechtlichen Bestimmungen zur Corona-Pandemie und ihren Auswirkungen auf die Leistungsangebote nach dem WTG zogen bei den Leistungsanbieter*innen, Nutzer*innen, Angehörigen/Besucher*innen sowie 16 Betreuer*innen regelmäßigen Beratungsbedarf nach sich. Vielfach mussten Fragen seitens der WTG-Behörde auch unter Einbeziehung der Aufsichtsbehörden (Bezirksregierung Köln und MAGS NRW) geklärt werden. Die WTG-Behörde fungierte zudem regelmäßig als Vermittlerin zwischen den Leistungsanbieter*innen und dem Gesundheitsamt, da die dortigen Kapazitäten aufgrund der Vielzahl an Terminen, Anfragen etc. erschöpft waren und zwangsläufig oftmals keine direkten Ansprechpartner zur Klärung von akuten Fragen erreichbar waren. Zu Beginn des Jahres 2022 konnte die WTG-Behörde die Leistungsanbieter*innen zu Corona-bedingt vielfach eingetretenen personellen Engpässen zusätzlich unterstützend beraten. Hintergrund war das sogenannte „KRITIS-Konzept“ der Stadt Köln, das dazu beitragen sollte, dass Betriebe der kritischen Infrastruktur wie etwa die WTG-rechtlichen Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe vor Corona-bedingt bedrohlichen Personalengpässen geschützt waren. So war in besonderen Einzelfällen der Einsatz von Mitarbeiter*innen, die nicht geboostert, nicht genesen und nicht zweifach geimpft waren, ausnahmsweise möglich. In absoluten Ausnahmefällen und unter besonderen weiteren Voraussetzungen konnten ggf. auch symptomlos infizierte Miterbeiter*innen eingesetzt werden. Entsprechende Anträge waren zur Prüfung beim Gesundheitsamt zu stellen. Es wurden dem Bedarf entsprechend zahlreiche Anträge gestellt und regelmäßig seitens der WTG-Behörde zum KRITIS-Konzept als Instrument gegen die Corona-bedingt vielfach drohende Personalverschärfung beraten. Zur Mitte des Jahres 2022 nahm entsprechend des sich vergleichsweise entspannenden Infektionsgeschehens die Zahl der gestellten Anträge deutlich ab. Die im März 2022 eingeführte einrichtungsbezogene Impfpflicht verschärfte wiederum in vielen Einrichtungen die personelle Situation noch und führte ebenfalls zu erhöhtem Beratungsbedarf durch die WTG-Behörde. 4.4 Zusammenarbeit und Kooperation Die WTG-Behörde Köln ist in 2 überregionalen Arbeitskreisen der WTG- Behörden in Nordrhein-Westfalen vertreten (Arbeitskreis Bergheim und Düsseldorf). Sie nimmt an den Dienstbesprechungen des MAGS NRW teil. Mit dem Gesundheitsamt (Hygieneaufsicht) und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen findet ein regelmäßiger Austausch zu aktuellen Themen statt. Ein enger Austausch erfolgt mit dem MD sowie der BKK Nordrhein Essen insbesondere in Bezug auf Mängelfeststellungen in den Leistungsangeboten der Pflege. Aufgrund der Corona-Pandemie hat sich auch eine intensive Zusammenarbeit mit dem städtischen Gesundheitsamt als untere Gesundheitsbehörde sowie mit der städtischen Feuerwehr ergeben. Teilweise 17 wurden coronabedingte Maßnahmen in den Leistungsangeboten nach WTG in Kooperation mit dem Gesundheitsamt eingeleitet. Im gesamten Berichtszeitraum bestand außerdem eine Unterarbeitsgemeinschaft des Krisenstabes der Stadt Köln, die zusammengesetzt war aus Vertreter*innen: - des Gesundheitsamtes - der städtischen Feuerwehr - des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren - des Wohnungsamtes - der Wohlfahrtsverbände - des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste - des Verbandes der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen NRW Diese Unterarbeitsgruppe hat sich regelmäßig zunächst insbesondere zu aktuellen pandemiebedingten Problemlagen beraten. Nach Beginn des Krieges in der Ukraine am 24.02.2022 erstreckten sich die Beratungen außerdem auf die kriegsbedingten Folgen wie etwa die Energiekrise (siehe auch Ziffer 4.5.2 dieses Berichts). Die WTG-Behörde hat in dieser Unterarbeitsgemeinschaft mitgewirkt. Im Rahmen der Beratungen und Begleitungen von Um- und Neubaumaßnahmen von Leistungsangeboten (Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot, Gasteinrichtungen, besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe, Wohngemeinschaften) besteht eine Kooperation mit der Fachplanung des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln sowie dem Architektenteam des Landschaftsverbandes Rheinland. Die WTG-Behörde nimmt gemäß § 12 Abs. 2 WTG eine koordinierende Funktion ein. Damit wird eine enge Abstimmung mit dem Gesundheitsamt (Hygieneaufsicht), der Lebensmittelüberwachung sowie der städtischen Feuerwehr über die jeweiligen Regel-und Anlassprüfungen sichergestellt. Bei einer Feststellung von Mängeln, die in den Kompetenzbereich der benannten Dienststellen fallen, werden hierzu Informationen ausgetauscht. 4.5 Sonstiges 4.5.1 Weitere Tätigkeiten der WTG-Behörde Im Jahr 2021 wurden 20 nicht einzelfallbezogene Besuche in den Leistungsangeboten nach § 2 Abs. 2 WTG durchgeführt, die auch nicht mit einer anlassbezogenen Prüfung im Sinne des § 14 Absatz 2 WTG in Zusammenhang standen. Grund waren beispielsweise Grundsatzgespräche, Besprechungen/Beratungen zu Konzepten oder Beratungen der Beiräte. 18 Zusätzlich wurden 56 Ortstermine der WTG-Behörde zur Erörterung und Prüfung von Neu- und Umbaumaßnahmen durchgeführt. Die Prüfung der Anwendbarkeit des WTG im Sinne von § 2 des Gesetzes erfolgte für 25 Angebote. Im Jahr 2022 wurden 22 nicht einzelfallbezogene Besuche in den Angeboten nach § 2 Abs. 2 WTG durchgeführt, die auch nicht mit einer anlassbezogenen Prüfung im Sinne des § 14 Abs. 1 WTG in Zusammenhang standen. Grund dafür waren beispielsweise Grundsatzgespräche zur allgemeinen Praxis der Geldverwaltung oder allgemeine Beratungen etwa zu Corona-bedingten Themen wie Besuchsregelungen und Testungsvorgaben. Zudem wurden 25 Ortstermine der WTG-Behörde zur Erörterung und Prüfung von Baumaßnahmen durchgeführt. Die Prüfung der Anwendbarkeit des WTG im Sinne von § 2 des Gesetzes erfolgte für 27 Angebote. 4.5.2 Auswirkungen des Krieges in der Ukraine Mit Beginn des Krieges in der Ukraine am 24.02.2022 ergaben sich im Laufe des Berichtsjahres 2022 weitere Auswirkungen auf die Tätigkeit der WTG-Behörde. So wies etwa im März 2022 das MAGS auf die bestehende besondere Notsituation durch traumatisierte und hilfsbedürftige Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine hin, die ggf. mit pragmatischen Lösungen unterstützt werden sollten. Es wurden situationsbedingte Befreiungen von WTG-rechtlichen Vorgaben wie etwa vorübergehende Überschreitungen von Platzahlen erteilt, um aus dem Personenkreis der ukrainischen Kriegsflüchtlinge Menschen mit Behinderungen und/oder Pflegebedarf in den entsprechend geeigneten Einrichtungen aufnehmen zu können. Mit Fortdauer des Krieges entwickelten sich weitreichendere Folgen insbesondere in Form der Energiekrise. Mit dieser Problematik beschäftigte sich zunehmend auch die unter Ziffer 4.4 genannte Unterarbeitsgemeinschaft des Krisenstabes der Stadt Köln, in der auch die WTG-Behörde regelmäßig vertreten ist. Über PfAD.wtg als Informationssystem, das sich bereits im Zuge der Corona- Pandemie bewährt hat, wurden den WTG-rechtlichen Leistungsanbieter*innen beispielsweise Informationen der Feuerwehr zum Umgang mit der Energiekrise übermittelt. 19 5. Fazit, Entwicklungen und Ausblick Die ursprünglichen Planungen der WTG-Behörde zur Durchführung der Regelprüfungen und sonstigen heimaufsichtlichen Aufgaben konnten unter dem Einfluss der in 2021 und 2022 gegenwärtigen Corona-Pandemie zum Teil nicht umgesetzt werden. Mit den im Laufe des Jahres 2021 weiter zunehmenden Impfungen und Booster- Impfungen der Bewohner*innen und Mitarbeitenden in den Leistungsangeboten nach WTG sowie den Impfungen/Booster-Impfungen der Mitarbeitenden der WTG-Behörde konnte der direkte Kontakt in den Einrichtungen vorsichtig intensiviert werden. Ungeachtet dessen musste jedoch in den Berichtsjahren 2021 und 2022 auf zahlreiche angedachte persönliche Kontakte aufgrund des vorherrschenden, immer wieder aufkeimenden Infektionsgeschehens kurzfristig verzichtet werden. Allerdings wurden in dieser Zeit digitale Formate etabliert, um einen Austausch zu ermöglichen. Die WTG-Behörde hat hiervon regen Gebrauch gemacht, um so selbst in den Hochphasen der Pandemie als verbindliche*r Ansprechpartner*in zur Verfügung zu stehen. Der MD (ehemals MDK) hatte im Laufe des Berichtszeitraumes grundsätzlich wieder mit Prüfungen vor Ort begonnen. Jedoch sah der MD in jedem Fall eines Infektionsgeschehens in einer Einrichtung von einer Prüfung dort ab. Folglich konnte oftmals kein Rückgriff auf vom MD ermittelte Prüfungsergebnisse der Pflegequalität erfolgen. Der zunehmende Fachkräftemangel stellt in den Einrichtungen ein großes Problem dar, das sich tendenziell noch weiter verschärfen wird. Noch können Personalausfälle größtenteils mit Zeitarbeitspersonal aufgefangen werden. Eine Tendenz zur häufigeren Unterschreitung der Personalquantität und -qualität ist aber erkennbar. Damit verbunden bleibt eine engmaschige heimaufsichtliche Begleitung, die unter Umständen zu ordnungsrechtlichen Konsequenzen, wie z.B. einem Bettenbelegungsstopp, führen kann. Zum 01.01.2023 tritt eine Neufassung des WTG NRW in Kraft. Die Überarbeitung der WTG DVO erfolgt zeitnah. Kernpunkte der Änderungen sind neben weiteren Neuerungen insbesondere eine verstärkte Fokussierung auf den Themenbereich Gewaltprävention/Freiheitsentziehende/-beschränkende Maßnahmen sowie die Aufnahme von Werkstätten für Menschen mit Behinderung in den Prüfauftrag der WTG-Behörden. Hiermit verbunden ist ferner eine engere Zusammenarbeit zwischen WTG-Behörde und dem Landschaftsverband Rheinland im Bereich der Eingliederungshilfe. Für das Jahr 2023 ist durch den Gesetzgeber die Einführung eines neuen Personalbemessungssystems für die vollstationären Einrichtungen der Pflege vorgesehen. 20 6. Ansprechpartner/innen bei der WTG-Behörde Köln Name Telefon Telefax E-Mail-Anschrift Sprenger, Gabriele (Sachgebietsleitung) 0221/221- 27404 -98418 gabriele.sprenger@stadt- koeln.de Peiffer, Christoph (Gruppenleitung) 0221/221- 24049 -98418 christoph.peiffer@stadt- koeln.de Cronert, Dieter 0221/221- 92124 -98418 dieter.cronert@stadt- koeln.de Crystall-Kloft, Brigitte 0221/221- 23125 -98418 brigitte.crystall-kloft@stadt- koeln.de Dahl, Angela 0221/221- 98681 -98418 angela.dahl@stadt-koeln.de Eich, Doris 0221/221- 27533 -98418 doris.eich@stadt-koeln.de Georg, Frank 0221/221- 23106 -98418 frank.georg@stadt-koeln.de Hackenberg, Gabriela 0221/221- 26580 -98418 gabriela.hackenberg@stadt- koeln.de Kreutz, Hildegard 0221/221- 98699 -98418 hildegard.kreutz@stadt- koeln.de Lethert, Martina 0221/221- 27572 -98418 martina.lethert@stadt- koeln.de Lisken, Britta 0221/221- 27532 -98418 britta.lisken@stadt-koeln.de Nocke, Bertram 0221/221- 27534 -98418 bertram.nocke@stadt- koeln.de Rakob, Martin 0221/221- 98641 -98418 martin.rakob@stadt- koeln.de Rechenberger, Frank 0221/221- 98419 -98418 frank.rechenberger@stadt- koeln.de Urmersbach, Ralph 0221/221- 98323 -98418 ralph.urmersbach@stadt- koeln.de Zielke, Astrid 0221/221- 27531 -98418 astrid.zielke@stadt-koeln.de 7. Anlagen, Links Anlage: Tätigkeitsbericht 2019-2020 der WTG-Behörde (Heimaufsicht) Köln Links: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000678 (Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen) 21 https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000512 (Durchführungsverordnung zum Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen) http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/senioren/pruefungen-von- angeboten-fuer-pflegebeduerftige-menschen (Ergebnisberichte der WTG-Behörde Köln zu Angeboten für Senioren) http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/behinderung/pruefungen-von- angeboten-fur-menschen-mit-behinderung (Ergebnisberichte der WTG-Behörde Köln zu Angeboten für Menschen mit Behinderung)
Beratungsverlauf
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14.09.2023
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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