Annahme einer zweckgebundenen Spende und Umgestaltung des Spielplatzes An der Groov in Köln-Zündorf
Beschlussvorlage Ausschuss 4471/2020 vom 10.01.2020
Stand: Am 30.01.2020 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) ungeändert beschlossen.
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Anlage Visualisierung An der Groov
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© KOMPAN 2019Page 1 Neubau Kinderspielplatz „An der Groov“, Köln Flagschiff PCM721978: © KOMPAN 2019Page 2 Flagschiff PCM721978: Neubau Kinderspielplatz „An der Groov“, Köln © KOMPAN 2019Page 3 Flagschiff PCM721978: Neubau Kinderspielplatz „An der Groov“, Köln © KOMPAN 2019Page 4 Flagschiff PCM721978: Neubau Kinderspielplatz „An der Groov“, Köln © KOMPAN 2019Page 5 Flagschiff PCM721978: Neubau Kinderspielplatz „An der Groov“, Köln © KOMPAN 2019Page 6 Neubau Kinderspielplatz „An der Groov“, Köln © KOMPAN 2019Page 7 Neubau Kinderspielplatz „An der Groov“, Köln © KOMPAN 2019Page 8 Neubau Kinderspielplatz „An der Groov“, Köln Ausstattung Spielschiff PCM721978 • Stahlpfosten verzinkt und pulverbeschichtet • Rutschhemmende HPL-Podest-Böden • Aluminium-Unterzüge • HDPE-Wand-Elemente • Podesthöhen bis 2.68m • Edelstahlrutsche 1.80m • Hohe (Röhren-) Edelstahlrutsche 2.60m • Feuerwehr-Rutschstange • Barrenrutsche • Halbrundes senkrechtes Kletternetz mit unterschiedlichen Maschen • Schräges Kletternetz • Gedrehte Kletterleiter • Leiteraufstieg • Netzaufgang im Schiff • Hängematten aus PU • Balancierplatte auf dem Schiff • Sandspieltische auf Bodenebene • Taktiles Spiel in bodennahen Wandelementen (Schatztruhe, Sandförmchen, Bullaugen, Spieltresen, etc.) • Taktiles Spielauf dem Schiff (Fernglas, Steuerrad, etc.) • Segel aus HDPE, “Schiffskajüte” -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/512 Vorlagen-Nummer 4471/2020 Freigabedatum 10.01.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Annahme einer zweckgebundenen Spende und Umgestaltung des Spielplatzes An der Groov in Köln-Zündorf Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz nimmt die Spende der Groov Paten e.V. in Höhe 32.000 Euro für den Spielplatz „An der Groov“ an und beauftragt die Verwaltung die Umgestaltung in Höhe von 125.000 Euro durchzuführen. Jugendhilfeausschuss 28.01.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 125.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 32.000 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 12.500 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Erträge im Rahmen der Unterhaltung € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Verein „Die Groov Paten e. V.“ bietet der Stadt Köln für den in Zündorf liegenden öffentlichen Spielplatz „An der Groov“ eine Spende in Höhe von 32.000 Euro an. Diese wird für die Ausstattung mit einem großen Spielschiff verwendet werden. Das Spielangebot umfasst z.B. zwei Rutschen in unterschiedlicher Höhe, eine Barrenrutsche, eine Feuerwehr- Rutschstange, Kletternetze und -leiter sowie Sandspieltische. Durch zusätzliche Ausstattungselemen- te wie z.B. Steuerrad oder Schatztruhe wird taktiles Spiel gefördert. Da es sich bei der Groov um eine „Freizeitinsel“ handelt, die ein beliebtes und stark frequentiertes Ausflugsziel darstellt, ist die Erweiterung und Attraktivierung der vorhandene Spiel-, Bewegungs- und Aktionsangebot an der Groov erforderlich. Auswirkung auf den Klimaschutz Im Rahmen der Baumaßnahme werden ca. 500 qm Fläche entsiegelt. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 125.000 Euro. Die Finanzierung der Planung und Herrichtung in Höhe von insgesamt .125.000 Euro erfolgt durch die 3 Inanspruchnahme investiver Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplans 0604, Kinder- und Ju- gendarbeit, Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen), Finanzstelle/Maßnahme 5100-0604- 0-2002,Finanzposition 5102.578.5200.2. Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe von 12.500 Euro p. a. sind im Hpl-Entwurf 2019 ff. im TP 0604, Kinder-und Jugendarbeit, entspre- chend berücksichtigt. Die laufende Unterhaltung der Anlage erfolgt im Rahmen der hierfür veranschlagten Haushaltsmittel. In der Anlage wird eine Visualisierung des eigens für die Groov entwickelten Spielgeräts beigefügt. Anlagen
Beratungsverlauf
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28.01.2020
TOP 3.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen -
30.01.2020 zuletzt
TOP 11.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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