Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. §§ 81 und 82 GO NRW im Haushaltsjahr 2005; hier: Überplanmäßiger Bedarf bei HSt. 2.65000.000.956200 - Horster Straße von Waldorfschule bis Wilhelmstraße -
Beschlussvorlage 06/0017 vom 10.01.2006
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Dokumente
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06/0017
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Beratungsverlauf
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Termin unbekannt
Sitzung
TOP 6, beschließend. -
Termin unbekannt
Sitzung
TOP 8, vorberatend.
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