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AN/0507/2026

Prüfung und Neuordnung der Nutzung der Freifläche am Grafenmühlenweg gegenüber Hausnummer 88

Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag) 12.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 27.04.2026, TOP 8.1.1

Dringlichkeitsantrag Parkflaeche Grafenmuehlenweg

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Dringlichkeitsantrag Parkflaeche Grafenmuehlenweg

3878 Zeichen

KÖLNER StadtGesellschaft in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
51065 Köln - Wiener Platz 2a 
 
Gleichlautend an: 
 
Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester 
Rathaus Köln 
 
Herrn Bezirksbürgermeister Vincent Morawietz 
Bezirksrathaus Köln  
 
 
Köln, den 12.03.2026 
 
Dringlichkeitsantrag zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung 
hier: Prüfung und Neuordnung der Nutzung der Freifläche am 
Grafenmühlenweg gegenüber Hausnummer 88 (s. Anlage) 
 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die KSG, SPD- und CDU-Fraktionen bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf 
die Tagesordnung der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim zu setzen: 
Beschlussvorschlag 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim bittet die Verwaltung, folgenden Sachverhalt zu 
prüfen: 
1. die derzeitige Nutzung der städtischen Freifläche am Grafenmühlenweg 
gegenüber der Hausnummer 88, direkt am Bahnübergang der KVB, zu prüfen, 
2. Konzepte für eine alternative, geordnete Nutzung der Fläche zu entwickeln, 
insbesondere 
o die Einrichtung einer kostenpflichtigen Parkfläche oder 
o die Einbeziehung der Fläche in ein Anwohnerparkkonzept, 
3. die Bezirksvertretung über die Ergebnisse der Prüfung sowie über mögliche 
Einnahmepotenziale für den städtischen Haushalt zu informieren. 
Sachverhalt 
Die Freifläche am Grafenmühlenweg gegenüber der Hausnummer 88 befindet sich 
im Eigentum der Stadt Köln. Es handelt sich um eine unversiegelte Fläche mit 
teilweise starkem Wildbewuchs, darunter Dornenhecken und ungepflegte Vegetation. 
Aufgrund ihrer Lage unmittelbar am Bahnübergang der KVB wird die Fläche derzeit 
ungeregelt von Anwohnenden, Wohnmobilbesitzern sowie teilweise auch von 
Gewerbetreibenden als kostenlose Park- und Abstellfläche genutzt.

Auf der Fläche befinden sich zudem seit mehreren Jahrzehnten zwei stark 
beschädigte LKW-Brücken. Diese wurden zeitweise von wohnungslosen Personen 
als Unterkunft genutzt. Das Ordnungsamt hat dies inzwischen unterbunden. Die 
Entfernung der LKW-Brücken wurde durch das Ordnungsamt in Abstimmung mit der 
AWB bereits veranlasst; die entsprechenden Maßnahmen laufen.  
Vor diesem Hintergrund besteht die Zielsetzung, im Anschluss an die Entfernung der 
LKW-Brücken auch den vorhandenen Wildbewuchs durch das zuständige Amt 
beseitigen zu lassen. Dadurch soll ein geordneter Zustand der städtischen Fläche 
hergestellt werden, um eine bessere Beurteilung ihrer weiteren Nutzungs-
möglichkeiten zu ermöglichen. 
Für die Durchführung der Arbeiten wird seitens des Ordnungsamtes eine temporäre 
Halteverbotszone eingerichtet. Es erscheint sinnvoll, diese Halteverbotsregelung 
zeitgleich sowohl für die Entfernung der LKW-Brücken als auch für die Beseitigung 
des Wildbewuchses zu nutzen. Auf diese Weise können zusätzliche Kosten 
vermieden und eine wiederholte Belastung der Anwohnenden durch erneute 
verkehrsrechtliche Maßnahmen reduziert werden. 
Begründung 
Da es sich um eine städtische Fläche handelt, besteht ein öffentliches Interesse an 
einer geordneten, rechtssicheren und gemeinwohlorientierten Nutzung. Die 
derzeitige ungeregelte Nutzung als kostenloser Parkplatz stellt weder eine 
nachhaltige Flächennutzung noch eine Einnahmequelle für die Stadt Köln dar. 
Angesichts der angespannten Haushaltslage der Stadt erscheint es sinnvoll, zu 
prüfen, ob die Fläche künftig beispielsweise als kostenpflichtige Parkfläche oder im 
Rahmen eines Anwohnerparkkonzepts genutzt werden kann. Hierdurch könnten 
zusätzliche Einnahmen für den städtischen Haushalt generiert und zugleich eine 
klare Ordnung der Nutzung geschaffen werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 gez. Patrick van den Berg      
Patrick van den Berg, KSG                 
 
 
 gez. Alexander Lünenbach 
Alexander Lünenbach, SPD-Fraktionsvorsitzender 
 
 
 gez.Dr. Thomas Portz 
Dr. Thomas Portz, CDU-Fraktionsvorsitzender

Anlage

Beratungsverlauf (1)

27.04.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 8.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0507/2026
Typ
Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag)
Datum
12.03.2026
Erstellt
12.03.2026 17:38