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A-R/0033/2019

Vermüllung öffentlicher Räume stoppen – Stadt muss ein Konzept entwickeln

Antrag an den Rat 13.05.2019

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a-r-0033-2019-Vermüllung im öffentlichen Raum stoppen

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a-r-0033-2019-Vermüllung im öffentlichen Raum stoppen

7918 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0033/2019  
 
AfD -Ratsgruppe Münster  Mitglieder    
Leostraße  16 B  
48153 Münster 
Marrtin Schiller (Sprecher)  
Richard Frederik Mol 
  +49(251) 60688623  
 
 martin.schiller@afd-muenster.de 
www. afd -muenster.de  
 
 
Vermüllung öffentlicher Räume 
stoppen – Stadt muss ein Konzept 
entwickeln 
AfD-Ratsgruppe 
im Rat der Stadt Münster 
 
Leostr. 16-B 
 
48153 Münster 
Tel. (0251) 60688623 
martin.schiller@afd-muenster.de 
 
Antrag an den Rat der Stadt Münster 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1.  Die Stadt Münster entwickelt ein Konzept um die Vermüllung öffentlicher Räume 
(Littering) zu stoppen. Hierzu greift sie im Rahmen eines Best-Practice-Ansatzes auch 
Lösungsvorschläge anderer Kommunen in NRW für dieses Problem auf. 
2.  Die Stadtverwaltung prüft die Einführung eines stadtweiten Konzeptes zur 
Sauberhaltung der Stadt Münster und zur Vermeidung von Müll. Auf der Grundlage der 
Erkenntnisse der Studie „Wahrnehmung von Sauberkeit und Littering im öffentlichen 
Raum“ der Humboldt-Universität-Berlin. 
3.  Die Verwaltung prüft hierbei auch den Einsatz ordnungsrechtlicher Maßnahmen in der 
Form von Bußgeldern. Ebenso prüft sie im Rahmen der Haushaltsberatungen die 
Aufstockung der Personalkapazitäten des kommunalen Ordnungsdienstes. Und die 
Einführung von Ordnungskräften, die speziell für die Situation Vermüllung öffentlicher 
Grünflächen geschult wurden. Die Verwaltung prüft ebenfalls die Möglichkeit der 
Zuweisung fester Flächen. Und die Nennung von persönlich verantwortlichen für dieses 
Areal. 
4.  Die Stadtverwaltung prüft, wie sie die Abfallwirtschaftsbetriebe als kommunalen 
Entsorgungsbetrieb vor allem in den Quartieren und den Plätzen unterstützen kann, wo 
das Risiko für eine Vermüllung im öffentlichen Raum am größten ist. 
 
Begründung: 
Seit einigen Jahren ist in Münster das folgende Phänomen zu beobachten: Sobald die 
Temperaturen draußen wärmer werden und die Tage länger, strömen Massen von 
Menschen auf öffentlich zugängliche Flächen und Plätze. Wie den Wiesen rund um den 
Aasee, den Uferböschungen am Kanal oder den Grünflächen im Südpark. 
 
Um dort in Gemeinschaft mit anderen Menschen zu feiern. Typisch ist die gemeinsam 
vollzogene Einnahme von Nahrungsmitteln und das konsumieren von vorwiegend 
alkoholischen Getränken. Ebenso typisch ist das Grillen im öffentlichen Raum, wobei 
auch schon einmal ein ganzes Schaf oder ein Hammel auf öffentlichen Plätzen gegrillt

wird. Dazu wird laut Musik gehört aus mitgebrachten Musikanlagen. Und im weiteren 
Verlauf der Feierlichkeiten erfolgen auch öfters für diese Veranstaltungen typische 
Spiele, wie das Schweden-Schach. 
Am Morgen nach diesen an Bacchanalen erinnernden Feierlichkeiten ist dann ein 
weiteres Phänomen zu beobachten: Die für die Feier verwendeten Flächen sind übersät 
mit Müll. Seien es liegen gelassene Bierflaschen, ausgekohlte Einmallgrills, Plastiktüten, 
Einmalpapbecher, Einmalwegwerfgeschirr und dergleichen mehr. 
Der öffentliche Raum ist nach diesen Feierlichkeiten vermüllt. Aus dem Englischen hat 
sich hierfür das Wort Littering in die deutsche Sprache eingebürgert. Und trotz aller 
Maßnahmen der Stadt Münster in den vergangenen Jahren hat sich an der Vermüllung 
des öffentlichen Raumes nichts geändert. Ganz im Gegenteil. Die Vermüllung hat in 
Ausmaß und Intensität in den letzten Jahren noch zugenommen. 
 
Hiervon zeugt auch der Hilferuf der städtischen Abfallwirtschaftsbetriebe in Münster. 
Denn diese haben nach den Feiern zum 1.Mai 2019 am Aasee bewusst auf eine 
Reinigung der Grünflächen verzichtet. Um auf die Problematik der Vermüllung des 
öffentlichen Raumes aufmerksam zu machen. Aber auch um zu zeigen, dass die bislang 
hierzu ergriffenen politischen Maßnahmen nicht ausreichen. 
Daher ist die Stadt Münster gefordert, umgehend ein Konzept für das Problem der 
Vermüllung des öffentlichen Raumes zu entwickeln. Hierbei darf dieses Problem aber 
nicht nur auf die Situation von Feierlichkeiten im öffentlichen Raum begrenzt werden. 
Denn eine weitere Ursache für die Vermüllung des öffentlichen Raumes liegt im 
wachsenden Trend des Essens und Trinken unterwegs und im öffentlichen Raum. 
Immer mehr Einwegverpackungen werden hierfür verbraucht. 106.000 Tonnen Abfall 
allein durch Getränkeverpackungen wurden im letzten Jahr verbraucht. Das entspricht 
2.600.000.000 To-Go-Bechern im Jahr. Der To-Go-becher hat mittlerweile die 
Plastiktüte als Abfallverursacher Nr.1 abgelöst.  
Zugleich ist in den letzten Jahren eine weitere Entwicklung zu beobachten: Der 
öffentliche Raum wird in immer stärkeren Maße zur Freizeitgestaltung genutzt. Ergebnis 
sind dann die oben zur Einleitung beschriebenen Feiern und deren Ergebnisse. In Form 
von achtlos weggeworfenen Müllbergen, die dann die öffentlichen Grünflächen 
verschandeln. 
Und die einzige Lösung bestand bislang darin, dass die städtischen ABM am 
drauffolgenden Tag klaglos den Müll eingesammelt haben. Und damit der 
Verschandelung der öffentlichen Landschaft ein Ende gesetzt haben. 
Das kann aber keine Lösung sein. Zudem macht die Entwicklung eines deutlich: Die 
bislang im Nutzungskonzept für den Aasee aufgezeigten Lösungen, funktionieren nicht. 
Daher muss das bisherige Konzept grundlegend überarbeitet werden. 
 
Dies auch aus Gründen des Umweltschutzes: Denn etwa ein Drittel der Einwegbecjher 
besteht aus Kunststoff. Landet dieser Müll in der Umwelt dann zerfällt er im Laufe der 
Zeit zu Mikroplastik und gelangt so wieder in die Nahrungskette und schädigt die 
Gesundheit von Menschen und Tieren.

Hinzu tritt auch ein finanzieller Aspekt: Für die Reinigung von Straßen und Grünflächen 
müssen von Jahr zu Jahr höhere Kosten aufgewendet werden. Studien schätzen die 
Kosten bundesweit auf 800 Millionen bis 1 Milliarde Euro.  Auf die Stadt Münster 
umgerechnet entspricht dies 3,2 bis 4 Millionen Euro pro Jahr. 
Litterin senkt die Lebensqualität in den betroffenen Stadteilen: Denn nach der Broken-
Windows-Theorie wird Müll vor allem dort hingeworfen, wo bereits Müll liegt. So 
entstehen schnell Müllbrennpunkte. Dort wo bereits Müll liegenbleibt wird dann noch 
mehr Müll achtlos weggeworfen.  
Weil durch die Vermüllung die Bereitschaft der Passanten sinkt, ihren Müll 
ordnungsgemäß in den vorhandenen Abfalleimern zu entsorgen. Und weil damit 
signalisiert wird, dass die Regeln im öffentlichen Raum nicht mehr gelten. Durch die 
Vermüllung wird der öffentliche Raum damit zu einem rechtsfreien Raum. Das ist in 
einem Rechtsstaat daher auch aus übergeordneten ordnungs- und 
sicherheitspolitischen Erwägungen nicht hinnehmbar. 
Nur eine saubere Stadt ist deshalb eine sichere Stadt. Und nur eine saubere Stadt bietet 
den Menschen eine hohe Lebensqualität.  Deshalb ist ein Konzept gegen eine 
Vermüllung und für die Instandhaltung der öffentlichen Räume eine wichtige Grundlage 
für objektive und subjektive Sicherheit und Stabilität im Quartier. Entsprechend sind 
deshalb auch quartiersbezogene Lösungen unter Einbezug der ABM zu entwickeln. 
 
Die Lösungen der Stadt Münster funktionieren nicht. Daher ist ein Blick über den 
Tellerrand hinaus nötig. Und zu gucken und zu prüfen, wie andere Kommunen mit 
diesem Problem umgehen und welche Lösungen sie für die Situation der Vermüllung 
des öffentlichens Raumes entwickelt haben. Dies im Sinne der Übernahme erfolgreicher 
Lösungen aus anderen Städten und Gemeinden. 
Ebenso hat sich die Wissenschaft mit diesem Thema befasst. In der oben genannten 
Studie der Humboldt-Universität zu Berlin finden sich eine Reihe von praktikablen 
Vorschlägen für die Situation der Vermüllung im öffentlichen Raumes.  
Die Stadt Münster kann für sich diesen Erfahrungsschatz nutzen. Daher gibt es keine 
Ausreden mehr für Trägheit in dieser Sache. Die Stadt Münster muss endlich ein 
wirksames Konzept für die Müllproblematik im öffentlichen Raum entwickeln. 
 
gez. 
 
Martin Schiller 
Richard Mol

Beratungsverlauf (1)

22.05.2019 Rat
TOP 34.8 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Leostraße 16B

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Details

Aktenzeichen
A-R/0033/2019
Typ
Antrag an den Rat
Datum
13.05.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37