Antrag zur Chancengerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1314/2023 vom 07.09.2023
Stand: Am 12.09.2023 im Integrationsrat endgültig zurückgezogen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
FachAK 5 - Antrag Chancengerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
FachAK 5 02.08.2023 An den Vorsitzenden des Integrationsrates An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Antrag gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 15.08.2023 Antrag zur Chancengerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt – Handeln gegen rassistische Diskriminierung bei der Wohnungsvergabe Beschluss: Der Integrationsrat bittet den Rat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat stellt fest, dass in Köln, wie in vielen anderen deutschen Großstädten auch, bei der Vermietung von Wohnungen Wohnungsuchende trotz des Benach- teiligungsverbots des Grundgesetzes und des Allgemeinen Gleichbehandlungsge- setzes benachteiligt werden. Dies betrifft besonders Wohnungssuchende mit in- ternationaler Familiengeschichte. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die im Punkt 7 des Berichtes der Stadt Köln zum Sachstandsbericht über die Umsetzung des Zehn Punkte Aktionsplans der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus vom 21.10.2019 (Vorlage 3486/2019) in der Anlage I benannten Maßnahmen u.a. wie der ‚Wegeweiser Wohnen‘ des Kommunalen Integrationszentrum; oder das Sozial- und Qualitäts- management der GAG; wichtige Instrumente darstellen, um der Diskriminierung bei der Wohnungssuche zu begegnen, diese aber nicht ausreichen, um Diskrimi- nierung wirksam zu beseitigen und zu verhindern. 3. Der Rat beschließt die folgenden Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierungen am Wohnungsmarkt: 3.1. Die Verwaltung wird beauftragt zu evaluieren, wie und ob das AGG bei der Wohnungsvergabe Berücksichtigung findet. Darin einzubeziehen sind insbesondere die GAG als kommunales Wohnungsbauunternehmen und die in Köln tätige ‚Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH‘ und die ‚Antoniter Siedlungsgesellschaft mbH im Ev. Kirchenverband Köln und Region‘ als kirchennahe Wohnungsgesellschaften sowie weitere Woh- nungsbau- und Immobilienunternehmen. Im Rahmen dieser Evaluation sol- len die Kriterien, nach denen Wohnungen vergeben unter Maßgabe des AGG weiterentwickelt werden. 3.2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit einer Öffentlichkeitskampagne ge- meinsam mit den Akteuren auf dem Wohnungsmarkt sowie mit dem Kölner Runden Tisch für Integration, den Wohlfahrtsverbänden und Migrant*innen- selbstorganisationen für den Abbau von Diskriminierung bei der Woh- nungsvergabe zu werben. 3.3. Die Verwaltung wird gebeten auf die GAG als kommunales Wohnungs- bauunternehmen einzuwirken, damit dort künftig wieder persönliche Vor- sprachen an Stelle reiner Online Bewerbungen möglich sind. Dies ist ins- besondere für Bewerber*innen mit nicht perfekten Deutschkenntnissen sehr wichtig. 4. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen wie das Beratungsangebot der Antidiskri- minierungsbüros von Caritas und des Vereins Öffentlichkeit gegen Gewalt personell ausgebaut und in die Lage versetzt werden kann die Begleitung bei Schadensersatz- klagen (auf Grundlage des AGGs) zu begleiten (z.B. durch die Durchführung von T estings als Beweismittel vor Gericht - Beweislastumkehr). Da einzelne Themen von den beiden Beratungsstellen nicht abgedeckt werden können ist zu prüfen, wie diese Beratungsstruktur mit anderen Institutionen wie z.B. anderen Beratungsstellen, Stadt Köln, Mieterverein vernetzt werden kann. Dafür sollte in den beiden Beratungsbüros je eine zusätzliche Stelle eingerichtet werden, deren Stelleninhaber*in Zugang zu ei- ner im Antidiskriminierungsrecht ausgebildeten juristischen Beratung hat. Zudem be- darf es Mittel für eine regelmäßige Supervision der Berater*innen. 5. Die Verwaltung wird gebeten die Einrichtung einer Stelle in einem der bestehen- den Antidiskriminierungsbüros zu prüfen, die analog der Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt von der Verwaltung unabhängig, aber in enger Kooperation mit dem Kommunalen Integrationszentrum und des dortigen Fachreferates für Wohnen insbesondere die folgenden Aufgaben wahrnehmen soll: die Aufklärung über die Vorschriften des AGG sowie die Rechte der Wohnungssu- chenden und die Verpflichtungen der Vermietenden, die Vernetzung der Akteur*innen auf dem Wohnungsmarkt z.B. durch einen Beirat unter besonderer Berücksichtigung der Wohnungswirtschaft, der gemeinnützigen wie der privaten (GAG und Köln AG / Haus und Grund), die Erarbeitung einer Selbstverpflichtung aller Akteur*innen im Sinne des Berliner Mottos „Berlin vermietet fair“ Fachdialoge zu Themen der Vermietungspraxis, Öffentlichkeitsarbeit. Bis zur Einrichtung dieser Koordinationsstelle soll die Verwaltung (das Amt für In- tegration und Vielfalt) die Vernetzung der Akteur*innen und die Erarbeitung einer Selbstverpflichtung von Akteur*innen im Sinne des Berliner Mottos „Berlin vermietet fair“ in enger Abstimmung mit dem Kölner Runden Tisch für Integration zu beginnen. Hintergrund / Begründung: Die im Auftrag des Kölner Runden Tisches für Integration im Jahre 2020/ 21 in Köln durchgeführte wissenschaftliche Betrachtung zum Thema: ‚Chancengerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt – Handlungsmöglichkeiten gegen rassistische Diskriminierung bei der Wohnungsvergabe‘ kommt zu dem Ergebnis: Erstens sind für Menschen mit internationaler Geschichte die Zugänge zu Wohnraum in Köln grundsätzlich erschwert. So sind die Chancen in dem Prozess der Wohnungs- bewerbung (Wohnungssuche Online/telefonisch etc., Besichtigungstermine, Mietver- tragsunterzeichnung) eine Wohnung zu finden, durch rassistische Vorstellungen und Ausschluss von Bewerber*innen mit internationaler Geschichte, verringert. Außerdem weisen die verschiedenen Gatekeeper des Wohnungsmarktes, welche maßgeblich den Zugang zu Wohnraum steuern, Unterschiede in den Vergabepraktiken auf. Die Relevanz und Wirkmächtigkeit rassistischer Diskriminierung äußert sich bei privat em Vermieter*innen und institutionellen Wohnungsanbieter*innen in differenzierter Form. Bei privatem Vermieter*innen scheint dabei die subjektive Präferenz eine wichtige Rolle zu spielen, was rassistische Diskriminierung begünstigen kann. Zugleich er- scheint die Gruppe privater Vermieter*innen sehr heterogen, sodass hier keine allge- meinen Aussagen über grundsätzlich stärkere Diskriminierungstendenzen gemacht werden können. Im Hinblick auf größere Wohnungsunternehmen ist die Sicherstellung der Mieteinnahmen und damit die Liquidität der Mieter*innen das wesentliche Kriterium bei der Vermietung. Dennoch können auch hier diskriminierende Praktiken durch ein- zelne Sachbearbeiter*innen, interne Richtlinien sowie die Zuweisung von Menschen mit internationaler Geschichte in bestimmte Stadtteile vorliegen. Zweitens liegt teilweise eine Vermietung von überteuertem und qualitativ minderwerti- gem Wohnraum an Menschen mit internationaler Geschichte vor. Die angespannte Lage auf dem Kölner Wohnungsmarkt begünstigt informelle bis illegale Praktiken, vor allem für vulnerable Personengruppen, zu denen auch Menschen mit internationaler Geschichte zählen. Aufgrund der erschwerten Zugänge zu Wohnraum, die durch ras- sistische Diskriminierung verstärkt wird, erhöht sich auch die Gefahr der Preisdiskrimi- nierung. Drittens liegt eine T endenz der Zuweisung von Menschen mit internationaler Ge- schichte aus oder in bestimmte Kölner Stadtteile nahe. Durch diese Zuweisungseffekte – also die Zuordnung in bestimmte „passgenaue“ Nachbarschaften – kann es zu einer Erhöhung der Segregation in den Quartieren kommen. Die Auswirkungen solcher Zu- ordnungen können im Rahmen dieser Arbeit jedoch nicht näher betrachtet werden. Der Zusammenhang von rassistischer Diskriminierung und Segregation in Köln wirft hie r weiteren Forschungsbedarf auf.“ 1 Die wissenschaftliche Betrachtung entspricht damit den Ergebnissen einer repräsen- tativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Jahr 2020. Rund 15 % aller Befragten, die in den vergangenen zehn Jahren auf Wohnungssuche wa- ren, machten dabei Diskriminierungserfahrungen aus rassistischen Gründen, wegen der Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe oder der Herkunft aus einem anderen Land. Davon sind Menschen mit Migrationshintergrund besonders betroffen. Jede*r dritte Wohnungssuchende mit Migrationshintergrund (35 %) berichtete der Umfrage zu- folge von rassistischer Diskriminierung. 1 Chancengerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt. Bestandsaufnahme zur Vermeidung rassistischer Diskriminie - rung bei der Wohnungsvergabe in Köln, vorgelegt von Hannah Brill und Mariam Manz, gefördert von der Hans Böckler Stiftung, herausgegeben vom Förderverein des Kölner Runden Tisches für Integration Köln August 2022 S. 45f. Eine deutliche Mehrheit der Befragten (83 %) ist der Ansicht, dass Diskriminierung aus rassistischen Gründen, wegen der Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe o- der der Herkunft aus einem anderen Land bei der Wohnungssuche in Deutschland eher häufig vorkommt. Damit ist der Wohnungsmarkt der Lebensbereich, in dem die meisten Befragten ein Problem mit rassistischer Diskriminierung vermuten. (Web- seite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes abgerufen am 10. Januar 2023) Für den FachAK 5 Ahmet Edis, Vorsitzender des FachAK 5
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz