BV3/113/2025
Antrag zum Bauwerksrückbau, Suitbertusstraße 74, 76 – Abbruch eines Garagenhofs
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Lageplan
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Flurkarte M 1:500 36 Dieser Ausdruck wurde im Geoportal NRW (www.geoportal.nrw) am 16.01.2025 um 15:09 Uhr erstellt. Beachten Sie die folgenden Lizenzbedingungen.
Luftbild
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Datum: 27.05.2025 Landeshauptstadt Düsseldorf 1cm = 10m
Katasterauszug
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Stadt Düsseldorf Katasteramt Brinckmannstraße 5 40225 Düsseldorf Auszug aus dem Liegenschaftskataster Flurkarte NRW 1 : 500 Flurstück: 185 Flur: 7 Gemarkung: Unterbilk Suitbertusstraße 74 u.a., Düsseldorf Erstellt: 27.02.2025 1010 5353 66 88 5555 1212 M erk urs tra ße 7878 1616 4141 1414 7474 7676 7979 7777 8181 8383 Suitbertusstraße 180180 193193 179179 185185 201201 178178 194194 182182 198198 200200 202202 199199 181181 190190 186186 184184 192192 183183 363363 189189 191191 6363 32344250 32344300 5674950 5675000 5675050 Maßstab 1 : 500 Meter 5 10 15 20 25Die Nutzung dieses Auszuges ist im Rahmen des § 11 (1) DVOzVermKatG NRW zulässig. Zuwiderhandlungen werden nach § 27 VermKatG NRW verfolgt.
Beschlussvorlage
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BV3/113/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Antrag zum Bauwerksrückbau, Suitbertusstraße 74, 76 – Abbruch eines Garagenhofs Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 3 24.06.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung des Abbruchs. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück Suitbertusstraße 74, 76 befindet sich im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung des Stadtgebiets 3. Geplant ist der Abbruch des Garagenhofs mit insgesamt 40 Garagen. 8 Garagenstellplätze werden durch Wohnungsmieter der Suitbertusstraße 74, 76 genutzt. 32 Garagenstellplätze sind an Nachbarbewohner vermietet. Während des Abbruchs des Garagenhofs stehen keine Stellplätze zur Verfügung. Aufgrund der Lage im Geltungsbereich einer Erhaltungs satzung fällt die Genehmigung des Abbruchs in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Begründung: Nach der hier geltenden Erhaltungssatzung kann die erforderliche Genehmigung für den Abbruch von baulichen Anlagen (hier: Garagenbebauung im Innenhof) ver sagt werden, wenn die bauliche Anlage das Ortsbild/Stadtgestalt prägt oder die bauliche Anlage von städtebaulicher Bedeutung ist. Dies trifft auf die Garagenbebauung im hinteren Grundstücksbereich nicht zu. Die Garagenbebauung ist nicht Seite 2 ortsbildprägend bzw . von städtebaulicher Bedeutung und fallen nicht unter die Satzung. In der näheren Umgebung können ersatzweise freie Stellplätze angemietet werden. Die vorhandenen Stellplätze stellen keine notwendigen Stellplätze für die Suitbertusstraße 74 und 76 dar. Sie sind auch nicht per Baulast für andere Grundstücke gesichert. In Bezug auf die Erhaltungssatzung bestehen keine Bedenken. Nachrichtlich: Geplant ist die Errichtung von Wohngebäuden auf dem Grundstück. Hierzu haben Vorgespräche stattgefunden. Ein Antrag würde der Bezirksvertretung zur Entscheidung vorgelegt werden. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Lageplan Grundriss, Schnitt
Grundriss, Schnitt
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV3/113/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 10.06.2025
- Erstellt
- 10.06.2025 07:06