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BV3/113/2025

Antrag zum Bauwerksrückbau, Suitbertusstraße 74, 76 – Abbruch eines Garagenhofs

Beschlussvorlage 10.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3, Sitzung am 24.06.2025, TOP 6.18

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Lageplan

164 Zeichen

Flurkarte
M 1:500

36

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um 15:09 Uhr erstellt. Beachten Sie die folgenden Lizenzbedingungen.

Luftbild

57 Zeichen

Datum: 27.05.2025

Landeshauptstadt
Düsseldorf

1cm = 10m

Katasterauszug

704 Zeichen

Stadt Düsseldorf
Katasteramt
Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf
Auszug aus dem
Liegenschaftskataster
Flurkarte NRW 1 : 500
Flurstück: 185
Flur: 7
Gemarkung: Unterbilk
Suitbertusstraße 74 u.a., Düsseldorf
Erstellt: 27.02.2025
1010
5353
66
88
5555
1212
M
erk
urs
tra
ße
7878
1616
4141
1414
7474
7676
7979
7777
8181
8383
Suitbertusstraße
180180
193193
179179
185185
201201
178178
194194
182182
198198
200200
202202
199199
181181
190190
186186
184184
192192
183183
363363
189189
191191
6363 32344250 32344300
5674950 5675000 5675050
Maßstab 1 : 500
Meter 5 10 15 20 25Die Nutzung dieses Auszuges ist im
Rahmen des § 11 (1) DVOzVermKatG
NRW zulässig. Zuwiderhandlungen
werden nach § 27 VermKatG NRW
verfolgt.

Beschlussvorlage

2169 Zeichen

BV3/113/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Antrag zum Bauwerksrückbau, Suitbertusstraße 74, 76 – Abbruch eines Garagenhofs 
Fachbereich: 
63 - Bauaufsichtsamt     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordnete  Cornelia Zuschke      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 3 24.06.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
 
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung des Abbruchs. 
 
 
Sachdarstellung: 
 
Das Vorhabengrundstück Suitbertusstraße 74, 76 befindet sich im Geltungsbereich 
der Erhaltungssatzung des Stadtgebiets 3. 
 
Geplant ist der Abbruch des Garagenhofs mit insgesamt 40 Garagen. 8 
Garagenstellplätze werden durch Wohnungsmieter der Suitbertusstraße 74, 76 
genutzt. 32 Garagenstellplätze sind an Nachbarbewohner vermietet. 
  
Während des Abbruchs des Garagenhofs stehen keine Stellplätze zur Verfügung.  
 
Aufgrund der Lage im Geltungsbereich einer Erhaltungs satzung fällt die 
Genehmigung des Abbruchs in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. 
 
 
Begründung: 
 
Nach der hier geltenden Erhaltungssatzung kann die erforderliche Genehmigung für 
den Abbruch von baulichen Anlagen (hier: Garagenbebauung im Innenhof) ver sagt 
werden, wenn die bauliche Anlage das Ortsbild/Stadtgestalt prägt oder die bauliche 
Anlage von städtebaulicher Bedeutung ist. Dies trifft auf die Garagenbebauung im 
hinteren Grundstücksbereich nicht zu. Die Garagenbebauung ist nicht

Seite 2 
ortsbildprägend bzw . von städtebaulicher Bedeutung und fallen nicht unter die 
Satzung. 
 
In der näheren Umgebung können ersatzweise freie Stellplätze angemietet werden. 
  
Die vorhandenen Stellplätze stellen keine notwendigen Stellplätze für die 
Suitbertusstraße 74 und 76 dar.   Sie sind auch nicht per Baulast für andere 
Grundstücke gesichert. 
 
In Bezug auf die Erhaltungssatzung bestehen keine Bedenken. 
 
 
Nachrichtlich: 
 
Geplant ist die Errichtung von Wohngebäuden auf dem Grundstück. Hierzu haben 
Vorgespräche stattgefunden. Ein Antrag würde der Bezirksvertretung zur 
Entscheidung vorgelegt werden. 
 
 
Anlagen: 
Katasterauszug 
Luftbild 
Lageplan 
Grundriss, Schnitt

Grundriss, Schnitt

348 Zeichen

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Legende

Bestand

| mmm Grundstückgrenze
N rn Bestand
Suitbertusstraße 74-76

® | | 40223 Düsseldorf
je | | M 1:200
Lageplan / Schnitt

“Wohnen

Wohnen

Kite 38.29 OK Attika 38.22
Av

&o

Schnitt A-A

Beratungsverlauf (1)

24.06.2025 Bezirksvertretung 3
TOP 6.18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV3/113/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
10.06.2025
Erstellt
10.06.2025 07:06