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V/0384/2025

Frauenstiftung Münster „fair für frauen" | Zukünftige Verwaltung der rechtlich unselbstständigen Stiftung durch die Stadt Münster

Vorlagen 22.05.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2025, TOP 24

Anlage A

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Anlage A

778 Zeichen

Anlage A zur V/0384/2025 
Kurzüberblick 
Übernahme der Stiftung „fair für frauen“ zur Verwaltung durch die Stadt Münster. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Mädchen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0114 Stiftungsmanagement 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplans 2025 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
./.

Beschlussvorlage

5258 Zeichen

V/0384/2025 
V/0384/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Frauenstiftung Münster „fair für frauen" | Zukünftige Verwaltung der rechtlich unselbstständigen 
Stiftung durch die Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.06.2025 Stiftungskommission Vorberatung 
   02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   02.07.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die nicht rechtsfähige Stiftung „fair für frauen“ wird in die Treuhänderschaft der Stadt Münster über-
nommen und durch diese rechtlich und wirtschaftlich verwaltet.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Aufwendungen für die Betreuung der S tiftung „fair für frauen“ durch das Stiftungsmanagement 
werden im Budget der Produktgruppe 01 14 „Stiftungsmanagement“ aufgefangen.  
Die entstehenden Kosten werden abhängig sein von der zukünftigen Höhe und der Struktur des 
Grundstockkapitals; sie werden durch Stiftungserträge gedeckt. 
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage  
Die Treuhandstiftung „fair für frauen“ wurde im Jahr 2007 als Gemeinschaftsstiftung für Frauen und 
Mädchen in Münster gegründet. Sie will das Gemeinwesen in Stadt und Region stärken, indem sie 
die Gleichberechtigung von Frauen und Mädchen in ökonomischer, kultureller und rechtlicher Hinsicht 
mit dem Ziel fördert, auf ein von Abhängigkeit und Überlegenheit freies Verhältnis der Geschlechter in 
der Gesellschaft hinzuwirken. 
 
Ein wesentliches Projekt der Stiftung ist zurzeit das Patinnenprojekt „Ronja“. Es unterstützt Frauen, 
die in einem Frauenhaus in Münster Schutz gesucht haben und sich danach ein neues Leben auf-
bauen müssen. Darüber hinaus entfaltet die Stiftung kleinere Förderaktivitäten zugunste n einzelner 
Geschäftsstelle der 
Kommunalen Stiftungen  
 
02.06.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Großbröhmer 
Telefon: 492-5900 
Grossbroehmer@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0384/2025 
Frauen und Mädchen. Da das Stiftungskapital von rund 13.500 Euro keine entsprechenden Erträgnis-
se abwirft, werden die operative Arbeit und die Fördertätigkeiten durch Spenden finanziert.  
Die rechtlich unselbstständige Stiftung „fair für frauen “ wird seit ihrer Errichtung bislang treuhände-
risch durch eine Rechtsanwältin verwaltet. 
 
Wechsel der Treuhänderschaft 
Die zukünftige Treuhänderin der Frauenstiftung Münster „fair für frauen“ soll auf Wunsch ihres Stif-
tungsforums die Stadt Münster sein. Anlass für den Wechsel der Treuhänderschaft ist - auch aus Al-
tersgründen der jetzigen Akteurinnen - die Zukunftssicherung der Stiftung. 
 
Gemeinnützige Stiftungen sind Vorbild für individuelles bürgerschaftliches Engagement und als feste 
Säule im Gemeinwese n Münsters verankert. Die Stadtgesellschaft Münsters profitiert insbesondere 
von Stiftungen, die nach dem Willen der Stiftenden von der Kommune verwaltet werden und deren 
Stiftungszwecke eng mit der Stadt verbunden sind. 
 
Die Frauenstiftung „fair für frauen“ ist eine willkommene Erweiterung und Ergänzung des kommunal 
verwalteten Stiftungsportfolios. Mit der Stiftung wird es in Münster eine Stelle für Stiftende und Spen-
dende geben, die sich für Gleichstellung einsetzen möchten.  
 
Die Stiftung motiviert, den Blick auf die Lebenswirklichkeiten von Frauen zu schärfen. Ziel ist es, 
durch solidarisches Handeln besonders vulnerable Frauen ( -gruppen) zu unterstützen und deren 
Möglichkeiten (oder Freiräume) zur eigenständiger Lebensgestaltung zu verbessern. Eine Übernah-
me ins städtische Stiftungsportfolio wird aus Sicht des Amtes für Gleichstellung deutlich befürwortet. 
 
Die Frauenstiftung wird eine „Vorhalte-Stiftung“ für zukünftige Zustiftungen sein und soll wirtschaftlich, 
rechtlich und öffentlichkeitswirksam durch  die Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen Münster 
verwaltet werden. Bereits angekündigt wurde eine erste Zustiftung in fünfstelliger Höhe. Ein Stiftungs-
rat soll zukünftig über die inhaltliche Ausgestaltung der Stiftungszweckerfüllung (mit)entscheiden.  
  
Zeitpunkt der Übernahme 
Die Stiftung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt übernommen werden. Dazu sind vom aktuellen Vor-
stand der Frauenstiftung folgende Voraussetzungen zu schaffen: 
 
 Die Stiftungssatzung ist an die Erfordernisse der Finanzverwaltung, der Abgabenordnung und an 
die Erfordernisse der kommunal verwalteten Stiftungen Münsters anzupassen.  
 Der bestehende Treuhandvertrag ist aufzulösen. 
 
Bis zum Stichtag der Übertragung der T reuhänderschaft unternimmt die Stiftung alle notwendigen 
Tätigkeiten bzw. Nacharbeiten für die ordnungsgemäße Führung der Stiftung sowie die Nachweiser-
bringung gegenüber Aufsichtsbehörden.  
Mitglieder des Vorstands bzw. des Stiftungsforums engagieren sich zukünftig in einem Stiftungsbeirat. 
Dieser Beirat besteht aus drei bis fünf Personen; er sichert die Kontinuität der Stiftungsarbeit und die 
Akzeptanz für weitere Zustiftungen. 
 
Fazit 
Wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein entsprech ender Treuhandvertrag 
mit der Stadt Münster geschlossen werden. Mit Vertragsabschluss wird die Geschäftsstelle der Kom-
munalen Stiftungen die rechtlich unselbstständige Frauenstiftung Münster „fair für frauen“ rechtlich 
und wirtschaftlich verwalten sowie öffentlich vertreten. 
 
I. V. 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (3)

24.06.2025 Stiftungskommission
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 23 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Rat
TOP 24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0384/2025
Typ
Vorlagen
Datum
22.05.2025
Erstellt
22.05.2025 10:43