V/0384/2025
Frauenstiftung Münster „fair für frauen" | Zukünftige Verwaltung der rechtlich unselbstständigen Stiftung durch die Stadt Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0384/2025 Kurzüberblick Übernahme der Stiftung „fair für frauen“ zur Verwaltung durch die Stadt Münster. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Mädchen. Finanzierung Produktgruppe: 0114 Stiftungsmanagement Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplans 2025 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Beschlussvorlage
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V/0384/2025 V/0384/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Frauenstiftung Münster „fair für frauen" | Zukünftige Verwaltung der rechtlich unselbstständigen Stiftung durch die Stadt Münster Beratungsfolge 24.06.2025 Stiftungskommission Vorberatung 02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 02.07.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die nicht rechtsfähige Stiftung „fair für frauen“ wird in die Treuhänderschaft der Stadt Münster über- nommen und durch diese rechtlich und wirtschaftlich verwaltet. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Aufwendungen für die Betreuung der S tiftung „fair für frauen“ durch das Stiftungsmanagement werden im Budget der Produktgruppe 01 14 „Stiftungsmanagement“ aufgefangen. Die entstehenden Kosten werden abhängig sein von der zukünftigen Höhe und der Struktur des Grundstockkapitals; sie werden durch Stiftungserträge gedeckt. Begründung: Ausgangslage Die Treuhandstiftung „fair für frauen“ wurde im Jahr 2007 als Gemeinschaftsstiftung für Frauen und Mädchen in Münster gegründet. Sie will das Gemeinwesen in Stadt und Region stärken, indem sie die Gleichberechtigung von Frauen und Mädchen in ökonomischer, kultureller und rechtlicher Hinsicht mit dem Ziel fördert, auf ein von Abhängigkeit und Überlegenheit freies Verhältnis der Geschlechter in der Gesellschaft hinzuwirken. Ein wesentliches Projekt der Stiftung ist zurzeit das Patinnenprojekt „Ronja“. Es unterstützt Frauen, die in einem Frauenhaus in Münster Schutz gesucht haben und sich danach ein neues Leben auf- bauen müssen. Darüber hinaus entfaltet die Stiftung kleinere Förderaktivitäten zugunste n einzelner Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen 02.06.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Großbröhmer Telefon: 492-5900 Grossbroehmer@stadt- muenster.de - 2 - V/0384/2025 Frauen und Mädchen. Da das Stiftungskapital von rund 13.500 Euro keine entsprechenden Erträgnis- se abwirft, werden die operative Arbeit und die Fördertätigkeiten durch Spenden finanziert. Die rechtlich unselbstständige Stiftung „fair für frauen “ wird seit ihrer Errichtung bislang treuhände- risch durch eine Rechtsanwältin verwaltet. Wechsel der Treuhänderschaft Die zukünftige Treuhänderin der Frauenstiftung Münster „fair für frauen“ soll auf Wunsch ihres Stif- tungsforums die Stadt Münster sein. Anlass für den Wechsel der Treuhänderschaft ist - auch aus Al- tersgründen der jetzigen Akteurinnen - die Zukunftssicherung der Stiftung. Gemeinnützige Stiftungen sind Vorbild für individuelles bürgerschaftliches Engagement und als feste Säule im Gemeinwese n Münsters verankert. Die Stadtgesellschaft Münsters profitiert insbesondere von Stiftungen, die nach dem Willen der Stiftenden von der Kommune verwaltet werden und deren Stiftungszwecke eng mit der Stadt verbunden sind. Die Frauenstiftung „fair für frauen“ ist eine willkommene Erweiterung und Ergänzung des kommunal verwalteten Stiftungsportfolios. Mit der Stiftung wird es in Münster eine Stelle für Stiftende und Spen- dende geben, die sich für Gleichstellung einsetzen möchten. Die Stiftung motiviert, den Blick auf die Lebenswirklichkeiten von Frauen zu schärfen. Ziel ist es, durch solidarisches Handeln besonders vulnerable Frauen ( -gruppen) zu unterstützen und deren Möglichkeiten (oder Freiräume) zur eigenständiger Lebensgestaltung zu verbessern. Eine Übernah- me ins städtische Stiftungsportfolio wird aus Sicht des Amtes für Gleichstellung deutlich befürwortet. Die Frauenstiftung wird eine „Vorhalte-Stiftung“ für zukünftige Zustiftungen sein und soll wirtschaftlich, rechtlich und öffentlichkeitswirksam durch die Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen Münster verwaltet werden. Bereits angekündigt wurde eine erste Zustiftung in fünfstelliger Höhe. Ein Stiftungs- rat soll zukünftig über die inhaltliche Ausgestaltung der Stiftungszweckerfüllung (mit)entscheiden. Zeitpunkt der Übernahme Die Stiftung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt übernommen werden. Dazu sind vom aktuellen Vor- stand der Frauenstiftung folgende Voraussetzungen zu schaffen: Die Stiftungssatzung ist an die Erfordernisse der Finanzverwaltung, der Abgabenordnung und an die Erfordernisse der kommunal verwalteten Stiftungen Münsters anzupassen. Der bestehende Treuhandvertrag ist aufzulösen. Bis zum Stichtag der Übertragung der T reuhänderschaft unternimmt die Stiftung alle notwendigen Tätigkeiten bzw. Nacharbeiten für die ordnungsgemäße Führung der Stiftung sowie die Nachweiser- bringung gegenüber Aufsichtsbehörden. Mitglieder des Vorstands bzw. des Stiftungsforums engagieren sich zukünftig in einem Stiftungsbeirat. Dieser Beirat besteht aus drei bis fünf Personen; er sichert die Kontinuität der Stiftungsarbeit und die Akzeptanz für weitere Zustiftungen. Fazit Wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein entsprech ender Treuhandvertrag mit der Stadt Münster geschlossen werden. Mit Vertragsabschluss wird die Geschäftsstelle der Kom- munalen Stiftungen die rechtlich unselbstständige Frauenstiftung Münster „fair für frauen“ rechtlich und wirtschaftlich verwalten sowie öffentlich vertreten. I. V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0384/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.05.2025
- Erstellt
- 22.05.2025 10:43