V/0384/2021
Handlungsfelder und Prozess in der Schulentwicklungsplanung der weiterführenden Schulen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
13983 Zeichen
V/0384/2021 V/0384/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Handlungsfelder und Prozess in der Schulentwicklungsplanung der weiterführenden Schulen Beratungsfolge 23.09.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 28.09.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 29.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung 29.09.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat beschließt die Durchführung einer Schulentwicklungsplanung (SEP) für die weiterführenden Schulen der Stadt Münster. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, diese SEP turnusmäßig fortzuschreiben, um über die Entwicklungen in der münsterschen Schullandschaft insgesamt zu berichten und Handlungsfelder aufzuzeigen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Ausschreibung für eine externe Begleitung der SEP für die weiterführenden Schulen vorzubereiten. Die Ergebnisse sollen Ende 2022 vorliegen. Ein erster Zwischenbericht des externen Dienstleisters soll zum Ende des dritten Quartals 2022 vorliegen. 4. Unter Berücksichtigung von Elternwahlverhalten, demografischer Entwicklung / Schülerprognosen und Stadtteilversorgung sollen vorrangig drei Handlungsfelder in den Blick genommen werden: Aufnahmekapazität und Bedarfe in den einzelnen Schulformen Perspektive der einzelnen Schulformen Entwicklung des Ganztages Für diese drei vorrangigen Handlungsfelder soll eine externe Begleitung beauftragt werden. Amt für Schule und Weiterbildung 15.09.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Zurfähr T elefon:492-4024 Zurfaehr@stadt-muenster.de - 5 - V/0384/2021 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zeitgleich weitere Handlungsfelder verwaltungsintern aufbereitet werden: Inklusion Musterraumprogramm und Bedeutung der „Schule im Quartier“ Übergangsmanagement Insbesondere die Themenfelder Wechsel von G8 auf G9 an den Gymnasien und die Verortung einer 3. Gesamtschule in Münster bedürfen aufgrund ihrer Dringlichkeit zeitnaher Entscheidungen, die vor dem Abschluss der extern begleiteten SEP erfolgen müssen. Dabei müssen deren Auswirkungen in den SEP-Prozess eingebracht und berücksichtigt werden. 6. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die sich aus der SEP ergebenden Handlungsbedarfe und -empfehlungen zu bewerten und Vorschläge für die Umsetzung zu machen. 7. Zur Begleitung des Prozesses wird in einem ersten Schritt eine politische Arbeitsgruppe gebildet, die sich aus den schulpolitischen Sprecherinnen und Sprechern zusammensetzt. Die Beteiligung weiterer Akteurinnen und Akteure erfolgt in Absprache mit dieser Arbeitsgruppe. Die Geschäftsführung liegt beim Amt für Schule und Weiterbildung. 8. Der Antrag Nr. A-R/0002/2021 der CDU-Fraktion „Bildung ernst nehmen: Münster als Stadt der Bildung und Wissenschaft weiterhin stärken – Schulentwicklungsplanung vorantreiben“ (Anlage 1) wird damit aufgegriffen und erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung von Kosten in Höhe von maximal 100.000 € ausgeht. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2021 100.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der Produktgruppe 0301 veranschlagt. Begründung: Ausgangslage – bisherige Beschlüsse Im Jahr 2014 wurde das Rahmenkonzept Schulentwicklungsplanung, mit dem u.a. die schulpolitischen Leitlinien formuliert worden sind, fortgeschrieben (V/0588/2014). Neben den darin beschriebenen Themenfeldern (u.a. 2. städtische Gesamtschule, Entwicklung einer inklusiven Schullandschaft, etc.) ist ab 2015 der quantitative Aspekt in den Fokus geraten, da der prognostizierte Zuwachs an Schülerinnen und Schülern (SuS) erhebliche Handlungsbedarfe an den städtischen Grundschulen ausgelöst hat (vgl. Vorlage V/0111/2015). Auf der Grundlage der Vorlage V/0420/2016/1 hat der Rat die Verwaltung im Sommer 2016 beauftragt, für etliche Schulstandorte - 5 - V/0384/2021 Machbarkeitsstudien zu erstellen, um die Möglichkeiten einer baulichen Erweiterung vorrangig mit dem Ziel der Erhöhung der Zügigkeit der einzelnen Schulen zu prüfen. Die Verwaltung wurde darüber hinaus beauftragt, Vorschläge zur Erfüllung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe für die Schulen zu erarbeiten, deren Zügigkeit zwar nicht erhöht werden soll, die aber auch insbesondere für die Bereiche Ganztag, Inklusion und Verwaltung Raumbedarfe haben. Im Juli 2017 hat der Rat als Planungsgrundlage und Orientierung für die Machbarkeitsstudien ein Musterraumprogramm für Grundschulen festgelegt. Darüber hinaus wurden auf der Grundlage der im 4. Quartal 2016 vorgestellten Kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2015 – 2025 weitere Handlungsbedarfe benannt (Vorlage V/0328/2017/1). Auf der Grundlage der fertiggestellten Machbarkeitsstudien hat der Rat der Stadt Münster am 12.07.2017 zunächst den Errichtungsbeschluss zur Erweiterung des Schulzentrums Kinderhaus (Vorlage V/0421/2017/1) und dann in den Jahren 2017 und 2018 Errichtungsbeschlüsse in 3 Tranchen für weitere 20 Standorte (Vorlagen V/0845/2017/1, V/0224/2018/1 und V/0705/2018/2) gefasst. Über die 3 Tranchen hinaus wurden 2019 Errichtungsbeschlüsse für den Neubau von Grundschulen in den Konversionsgebieten York und Oxford gefasst. Aktuell liegen die Ergebnisse der Kleinräumige Bevölkerungsprognose 2019 – 2030 vor und werden aufbereitet (V/0549/2021). Die CDU-Fraktion hat zu Beginn des Jahres den Antrag „Bildung ernst nehmen: Münster als Stadt der Bildung und Wissenschaft weiterhin stärken – Schulentwicklungsplanung vorantreiben“ (Nr. A- R/0002/2021) gestellt. Darin wird der Auftrag an die Verwaltung formuliert, ein Verfahren zur Fortschreibung der partizipativen, qualitativen und systematischen Schulentwicklungsplanung „Münster 2030“ vorzulegen. Ferner werden Grundparameter in Hinblick auf Partizipation, Qualität und Systematik formuliert. Der Antrag wird mit dieser Vorlage aufgegriffen. 1. Auftrag und Verfahren Mit dem Instrument der SEP ist die Aufgabe verbunden, durch frühzeitige Weichenstellungen erkennbaren zukünftigen Anforderungen an schulische Bildung gerecht werden zu können. Aus § 78 Absatz 4 i.V.m. § 80 Abs. 1 Satz 2 SchulG NRW geht die quantitative Aufgabenstellung für den Schulträger hervor. Demnach hat die SEP die Zielsetzung, nach Maßgabe der Bedürfnisse, für die Sicherung eines gleichmäßigen, inklusiven und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots Sorge zu tragen. Das zentrale qualitative Ziel der SEP für die Stadt Münster orientiert sich dabei weiterhin an den vier Leitlinien (V/0678/2010/1) und besteht darin, ein innovatives und zukunftsfähiges Bildungsangebot sicherzustellen, das einer Stadt mit dem Anspruch eines führenden Bildungsstandortes gerecht wird. Die bestmögliche individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Veränderungen und differenzierter Lebenssituationen hat bei den Fragen der weiteren Entwicklung der Schullandschaft oberste Priorität. Dies schließt Maßnahmen und Instrumente zur Vermeidung negativer Schulkarrieren/Schulabgänger ohne Abschluss mit ein. 1.1. Eckpunkte Durch prognostiziert steigende Schülerzahlen ist die Schaffung einer ausreichenden Anzahl an Schulplätzen (quantitative SEP) von größter Bedeutung. Das Ausbauprogramm für den Primarbereich ist dabei ein erster wesentlicher Schritt. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Schulformen und des Elternwahlverhaltens sind nun für die weiterführenden Schulen passende Angebote bereitzustellen. Die Aufgabe beinhaltet zudem eine qualitative Schulentwicklungsplanung, die zu einer Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Bildungslandschaft führen soll. 1.2. Datengrundlage Die systematische Schulentwicklungsplanung fußt auf einer datenbasierten analytischen Grundlage. Hier stehen im Wesentlichen folgende Quellen zur Verfügung: Kleinräumige Bevölkerungsprognose (Aktuell 2019 – 2030) Baulandprogramm - 5 - V/0384/2021 Amtliche Schuldaten (IT .NRW) Daten des Anmeldeverfahrens Melderegister (additive Datenquelle für kurzfristige Planungen, da lediglich der aktuelle Stand widergespiegelt wird) 1.3. Externer Blick Der Prozess der Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufen soll dabei extern begleitet werden. Die Beauftragung geht über eine Prozessbegleitung hinaus. Erwartet wird eine Analyse der Ist-Situation sowie konkrete Handlungsempfehlungen, die in eine künftige verwaltungsseitige turnusmäßige Fortschreibung gründen soll. Vorstellbar ist die Entwicklung von Indikatoren für notwendig werdende Veränderungsprozesse (z.B. ab welchem Wert muss das entsprechende Angebot an Zügen erweitert werden) und die Schaffung eines entsprechenden Grundgerüstes (z.B. die Darstellung in einem „Ampelsystem“), das ressourcenschonend verwaltungsintern aktualisiert werden kann. Spezialisierte Büros können die Daten mit einem breiten Erfahrungspotenzial und insbesondere auch mit Blick auf die Entwicklungen innerhalb des Landes / Bundes aufbereiten und Handlungsempfehlungen formulieren. 2. Zeitschiene Schulentwicklungsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, in dessen Rahmen es gilt, erforderliche Entscheidungen auch kurzfristig zu treffen, aber dennoch mittel- und langfristige Weichenstellungen vornehmen zu können. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund sehr langer Vorlaufzeiten für Schulneugründungen und Erweiterungen, um unzulängliche Bedingungen oder teure Übergangslösungen zu vermeiden. Auch sind Wechselwirkungen auf vorhandene Schulformen und –standorte zu beachten. Durch den sich abzeichnenden zeitnahen Bedarf an Schulplätzen in der Sekundarstufe und den Druck durch die hohe Ablehnungsquote in der Schulform der Gesamtschulen existiert bereits jetzt ein hoher Handlungsbedarf. Eine Entscheidung bzgl. einer dritten städtischen Gesamtschule und deren Verortung sowie des Ausbaus zu G9 an den Gymnasien (die zum Schuljahr 2026/2027 den kompletten zusätzlichen Jahrgang abbilden müssen) wird daher unberührt von diesem Verfahren zeitnah anstehen, da der entsprechende Handlungsdruck keinen weiteren Aufschub zulässt. Dabei ist sicherzustellen, dass die Ergebnisse und deren Auswirkungen in den SEP-Prozess eingebracht und berücksichtigt werden. 3. Beteiligungen Die Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen sollte dabei partizipativ gestaltet sein, d.h. in einem Prozess, bei dem Beteiligte und Öffentlichkeit aktiv einbezogen werden. Hierzu soll in einem ersten Schritt eine politische Arbeitsgruppe gebildet werden, die sich aus den schulpolitischen Sprecherinnen und Sprechern zusammensetzen soll. Des Weiteren wird angestrebt, die Schulen/die Sprecherinnen und Sprecher der Schulformen, die Schulaufsicht, die Stadtelternschaft und die Bezirksschüler*innenvertretung, die Jugendhilfe, den Jugendrat, Fachgremien wie z.B. die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung (KIB) oder den Integrationsrat sowie ggf. auch Vertreterinnen und Vertreter anderer Schulträger im Prozessverlauf einzubeziehen. 4. Grundlagen und Handlungsfelder Die aus der analytischen Betrachtung gewonnenen Erkenntnisse hinsichtlich des Elternwahlverhaltens, der demografischen Entwicklung und Prognose der SuS-Zahlen sollen unter Berücksichtigung des Aspekts der Stadtteilversorgung die Basis für die Handlungsfelder - 5 - V/0384/2021 darstellen. Folgende Handlungsfelder wurden identifiziert: Aufnahmekapazität und Bedarfe in den einzelnen Schulformen Perspektive der Schulformen Entwicklungen des Ganztages Inklusion Musterraumprogramm und Bedeutung der „Schule im Quartier“ Übergangsmanagement Aus der Komplexität der Handlungsfelder, dem unterschiedlichen Handlungsdruck, aber auch den unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten ergibt sich letztlich die zeitliche Struktur für die Umsetzung. Dabei ist es unrealistisch, alle Handlungsfelder zeitlich zu synchronisieren und zu einem gewissen Zeitpunkt das Verfahren abzuschließen. Einige Punkte können und müssen kurzfristig gelöst werden, andere bedürfen noch vorbereitender Arbeiten/Überlegungen. Bei der Umsetzung wird es deshalb darauf ankommen, kurzfristig erforderliche Entscheidungen zu treffen, für mittel- und langfristige Entscheidungen jedoch die notwendigen Vorarbeiten, Grundlagen und den zeitlichen Rahmen zu definieren. Aktuell soll daher bei der externen Begleitung der SEP der Fokus auf die analytische Aufbereitung der Datengrundlagen, die Fragestellung hinsichtlich der Zukunft der einzelnen Schulformen und das Thema Ganztag gerichtet werden. Die weiteren Handlungsfelder sollen in einem separaten Prozess verwaltungsintern intensiv betrachtet werden. 5. Handlungsempfehlung Die Schulentwicklungsplanung soll eine Verständigung über grundlegende Entwicklungen der Schullandschaft und konkrete Handlungserfordernisse aufzeigen, um Richtungsentscheidungen für die weitere Arbeit treffen zu können. Vom Dienstleister wird erwartet, dass dieser seine Ergebnisse in Form eines schriftlichen Abschlussberichts vorstellt und dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien und den Bezirksvertretungen berichtet. 6. Bewertung und Vorschläge Die sich aus der SEP ergebenden Handlungsbedarfe und -empfehlungen müssen anschließend durch die Schulverwaltung bewertet, in Vorschläge für eine Umsetzung weiterverarbeitet und letztlich für politische Entscheidungen aufbereitet werden. 7. Politischer Antrag Der von der CDU-Fraktion zu Beginn des Jahres gestellte Antrag „Bildung ernst nehmen: Münster als Stadt der Bildung und Wissenschaft weiterhin stärken – Schulentwicklungsplanung vorantreiben“ (Nr. A-R/0002/2021) wird durch das beschriebene Vorgehen aufgegriffen und damit erledigt. i.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlage: - 5 - V/0384/2021 Anlage A Anlage 1: Ratsantrag Nr. A-R/0002/2021 der CDU-Fraktion „Bildung ernst nehmen: Münster als Stadt der Bildung und Wissenschaft weiterhin stärken – Schulentwicklungsplanung vorantreiben“
Anlage 1 - Ratsantrag A-R-0002-2021
4181 Zeichen
Antrag an den Rat A-R/0002/2021
RATSANTRAG
Bildung ernst nehmen: Münster als Stadt der Bildung und
Wissenschaft weiterhin stärken - Schulentwicklungspla-
nung vorantreiben
Münster, 13. Januar 2021
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verfahren zur Fortschreibung der partizipativen, qualitati-
ven und systematischen Schulentwicklungsplanung „Münster 2030“ vorzulegen.
Dabei sind folgende Grundparameter zu berücksichtigen:
1. Partizipativ:
a) Die bisherige Umsetzung von Maßnahmen wird hinsichtlich der Akzeptanz in Form
einer Elternbefragung evaluiert. Die Kenntnisse der Eltern über das bestehende
städtische Schulangebot und Schulwahlpräferenzen im Sinne des Elternwahlrechts
sind zu eruieren. Verfahren, Inhalt und Finanzierung der Elternumfrage werden mit
einer gesonderten Vorlage beschlossen.
b) Zur Begleitung wird eine politische Arbeitsgruppe eingerichtet. Die im Rat vertrete
nen Fraktionen und die Ratsgruppe benennen jeweils ein Ratsmitglied oder ein Mit
glied des Ausschusses für Schule und Weiterbildung sowie eine persönliche
Stellvertretung.
2. Qualitativ:
a) Es ist ein inhaltliches Rahmenkonzept zu erstellen, das u.a. die Themen
- 3. städtische Gesamtschule
- Weiterführendes Schulangebot für Gremmendorf
- Raumstandards im Offenen Ganztag
- Angebot für Schulverweigerer
- Schulentwicklungsplanung Berufskollegs
- Digitalisierung der Schulen
- Zukunft der Hauptschulen
- Zukunft des Förderschulwesens, Erfordernisse eines inklusiven Schulangebots
- Weiterführende Schulangebote in Stadtbezirken/-teilen aufgreift.
b) Die Pluralität des Schulformenangebots bleibt erhalten, um Wahlfreiheit zu
gewährleisten.
Anlage 1 zur Vorlage V/0384/2021
Seite 2 von 2
3. Systematisch:
a) Es ist ein Bildungsbericht als Grundlage für Handlungsentscheidungen vorzulegen,
der u.a.
- das pädagogische Angebot an den Münsteraner Schule n
- das Übergangsmanagement Schule/Beruf
- die Kooperation mit dem tertiären Sektor (Fachhoch schulen, Universität),
- die Kooperation mit außerschulischen Partnern und kommunalen
Bildungseinrichtungen
- die Schulpsychologische Beratung aufzeigt.
b) Kleinräumige Bevölkerungsprognose: Für die quantitativen Aspekte der Schul-
entwicklungsplanung bis 2030 sind die Bestandszahl en zum Stichtag 31.12.2020 zu
Grunde zu legen. Die Schülerzahlprognose (Ende Jun i 2021) soll Aufschluss über die
Entwicklung der Schülerzahlen insgesamt wie auch ü ber die Verteilung auf die
jeweiligen Schulformen und Schulen geben.
c) Es erfolgt eine Portfolioanalyse des aktuellen Gebäudebestandes sowie bereits
beschlossener Schulraumentwicklungen. Begründung: Die letzte grundlegende
Schulentwicklungsplanung beauftragte der Rat im Ja hre 2010 (V/0678/2010/1). Diese
erfuhr eine Fortschreibung im Jahre 2014 (V/0588/2 014). Münsters Bildungsland
schaft ist seither im steten Wandel. Die Digitalis ierung als pädagogische Herausfor-
derung braucht technische Voraussetzungen und eine Anpassung der qualitativen
Schulentwicklungsplanung für alle Schulen Münsters . Als wachsende Stadt hat
Münster als Oberzentrum den Anspruch, ein plurales Bildungsangebot vorzuhalten,
das dem Elternwillen einerseits und der individuel len Förderung des Kindes ander-
seits Rechnung trägt: Die Auswirkungen der Umstell ung von G8 auf G9 mit
zusätzlichem Raumbedarf für Gymnasien, die weiter hohe Nachfrage nach Gesamt-
schulangeboten, die Bevölkerungsentwicklung der wachsenden Stadt, aber auch die
Notwendigkeit einer Prioritätensetzung aufgrund beschränkter finanzieller Ressour-
cen sind beachtliche Herausforderungen. Zu Beginn des neuen Jahrzehnts greift der
Rat mit der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung „Münster 2030“ ein syste-
misches Entwicklungs- und Handlungsinstrument auf, welcher der Bedeutung Müns-
ters als bedeutender Standort von Bildung und Wissenschaft gerecht wird.
gez. Stefan Weber
und Fraktion
Anlage A
1498 Zeichen
Anlage A zur V/0384/2021 Kurzüberblick Durch die Entwicklung der Bevölkerungszahlen und den sich daraus ergebenen prognostizierten Schülerzuwachs hat die Schaffung einer ausreichenden Anzahl an Schulplätzen größte Bedeutung. Das Ausbauprogramm für den Primarbereich war dabei ein erster Schritt. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Schulformen und des Elternwahlverhaltens sind nun für die weiterführenden Schulen passende Angebote bereit zu stellen. Dieser Prozess der Schulentwicklungsplanung (SEP) soll dabei extern begleitet werden, um zu bestimmten Themenfeldern Handlungsempfehlungen aufgezeigt zu bekommen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das T eilziellautet „Externe Begleitung der SEP für die weiterführenden Schulen“. Zielerreichung: Die Ausschreibung für die externe Begleitung soll zeitnah erfolgen, so dass schnellstmöglich mit dem Prozess begonnen werden kann. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die zu leistende SEP ist gesetzlich verankert, wobei die externe Begleitung dieses Prozesses eine „freiwillige Maßnahme“ darstellt.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0384/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.05.2021
- Erstellt
- 07.05.2021 11:56