Mandari Insight

V/0384/2021

Handlungsfelder und Prozess in der Schulentwicklungsplanung der weiterführenden Schulen

Vorlagen 25.05.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.09.2021, TOP 26.1

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Ratsantrag A-R-0002-2021

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

13983 Zeichen

V/0384/2021
V/0384/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Handlungsfelder und Prozess in der Schulentwicklungsplanung der weiterführenden Schulen
Beratungsfolge
23.09.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
28.09.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
29.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung
29.09.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat beschließt die Durchführung einer Schulentwicklungsplanung (SEP) für die
weiterführenden Schulen der Stadt Münster.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, diese SEP turnusmäßig fortzuschreiben, um über die
Entwicklungen in der münsterschen Schullandschaft insgesamt zu berichten und
Handlungsfelder aufzuzeigen.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Ausschreibung für eine externe Begleitung der SEP
für die weiterführenden Schulen vorzubereiten. Die Ergebnisse sollen Ende 2022 vorliegen.
Ein erster Zwischenbericht des externen Dienstleisters soll zum Ende des dritten Quartals
2022 vorliegen.
4. Unter Berücksichtigung von Elternwahlverhalten, demografischer Entwicklung /
Schülerprognosen und Stadtteilversorgung sollen vorrangig drei Handlungsfelder in den Blick
genommen werden:
 Aufnahmekapazität und Bedarfe in den einzelnen Schulformen
 Perspektive der einzelnen Schulformen
 Entwicklung des Ganztages
Für diese drei vorrangigen Handlungsfelder soll eine externe Begleitung beauftragt werden.
Amt für Schule und
Weiterbildung
15.09.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Zurfähr
T elefon:492-4024
Zurfaehr@stadt-muenster.de

- 5 -
V/0384/2021
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zeitgleich weitere Handlungsfelder verwaltungsintern
aufbereitet werden:
 Inklusion
 Musterraumprogramm und Bedeutung der „Schule im Quartier“
 Übergangsmanagement
Insbesondere die Themenfelder
 Wechsel von G8 auf G9 an den Gymnasien und die
 Verortung einer 3. Gesamtschule in Münster
bedürfen aufgrund ihrer Dringlichkeit zeitnaher Entscheidungen, die vor dem Abschluss der
extern begleiteten SEP erfolgen müssen.
Dabei müssen deren Auswirkungen in den SEP-Prozess eingebracht und berücksichtigt
werden.
6. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die sich aus der SEP ergebenden Handlungsbedarfe und
-empfehlungen zu bewerten und Vorschläge für die Umsetzung zu machen.
7. Zur Begleitung des Prozesses wird in einem ersten Schritt eine politische Arbeitsgruppe
gebildet, die sich aus den schulpolitischen Sprecherinnen und Sprechern zusammensetzt.
Die Beteiligung weiterer Akteurinnen und Akteure erfolgt in Absprache mit dieser
Arbeitsgruppe. Die Geschäftsführung liegt beim Amt für Schule und Weiterbildung.
8. Der Antrag Nr. A-R/0002/2021 der CDU-Fraktion „Bildung ernst nehmen: Münster als Stadt
der Bildung und Wissenschaft weiterhin stärken – Schulentwicklungsplanung vorantreiben“
(Anlage 1) wird damit aufgegriffen und erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung von Kosten in Höhe von maximal 100.000 €
ausgeht.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
2021 100.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der
Produktgruppe 0301 veranschlagt.
Begründung:
Ausgangslage – bisherige Beschlüsse
Im Jahr 2014 wurde das Rahmenkonzept Schulentwicklungsplanung, mit dem u.a. die
schulpolitischen Leitlinien formuliert worden sind, fortgeschrieben (V/0588/2014). Neben den darin
beschriebenen Themenfeldern (u.a. 2. städtische Gesamtschule, Entwicklung einer inklusiven
Schullandschaft, etc.) ist ab 2015 der quantitative Aspekt in den Fokus geraten, da der prognostizierte
Zuwachs an Schülerinnen und Schülern (SuS) erhebliche Handlungsbedarfe an den städtischen
Grundschulen ausgelöst hat (vgl. Vorlage V/0111/2015). Auf der Grundlage der Vorlage
V/0420/2016/1 hat der Rat die Verwaltung im Sommer 2016 beauftragt, für etliche Schulstandorte

- 5 -
V/0384/2021
Machbarkeitsstudien zu erstellen, um die Möglichkeiten einer baulichen Erweiterung vorrangig mit
dem Ziel der Erhöhung der Zügigkeit der einzelnen Schulen zu prüfen. Die Verwaltung wurde darüber
hinaus beauftragt, Vorschläge zur Erfüllung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe für die
Schulen zu erarbeiten, deren Zügigkeit zwar nicht erhöht werden soll, die aber auch insbesondere für
die Bereiche Ganztag, Inklusion und Verwaltung Raumbedarfe haben.
Im Juli 2017 hat der Rat als Planungsgrundlage und Orientierung für die Machbarkeitsstudien ein
Musterraumprogramm für Grundschulen festgelegt. Darüber hinaus wurden auf der Grundlage der im
4. Quartal 2016 vorgestellten Kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2015 – 2025 weitere
Handlungsbedarfe benannt (Vorlage V/0328/2017/1).
Auf der Grundlage der fertiggestellten Machbarkeitsstudien hat der Rat der Stadt Münster am
12.07.2017 zunächst den Errichtungsbeschluss zur Erweiterung des Schulzentrums Kinderhaus
(Vorlage V/0421/2017/1) und dann in den Jahren 2017 und 2018 Errichtungsbeschlüsse in 3
Tranchen für weitere 20 Standorte (Vorlagen V/0845/2017/1, V/0224/2018/1 und V/0705/2018/2)
gefasst. Über die 3 Tranchen hinaus wurden 2019 Errichtungsbeschlüsse für den Neubau von
Grundschulen in den Konversionsgebieten York und Oxford gefasst. Aktuell liegen die Ergebnisse der
Kleinräumige Bevölkerungsprognose 2019 – 2030 vor und werden aufbereitet (V/0549/2021).
Die CDU-Fraktion hat zu Beginn des Jahres den Antrag „Bildung ernst nehmen: Münster als Stadt der
Bildung und Wissenschaft weiterhin stärken – Schulentwicklungsplanung vorantreiben“ (Nr. A-
R/0002/2021) gestellt. Darin wird der Auftrag an die Verwaltung formuliert, ein Verfahren zur
Fortschreibung der partizipativen, qualitativen und systematischen Schulentwicklungsplanung
„Münster 2030“ vorzulegen. Ferner werden Grundparameter in Hinblick auf Partizipation, Qualität und
Systematik formuliert. Der Antrag wird mit dieser Vorlage aufgegriffen.
1. Auftrag und Verfahren
Mit dem Instrument der SEP ist die Aufgabe verbunden, durch frühzeitige Weichenstellungen
erkennbaren zukünftigen Anforderungen an schulische Bildung gerecht werden zu können. Aus
§ 78 Absatz 4 i.V.m. § 80 Abs. 1 Satz 2 SchulG NRW geht die quantitative Aufgabenstellung für
den Schulträger hervor. Demnach hat die SEP die Zielsetzung, nach Maßgabe der Bedürfnisse,
für die Sicherung eines gleichmäßigen, inklusiven und alle Schulformen und Schularten
umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots Sorge zu tragen. Das zentrale qualitative Ziel
der SEP für die Stadt Münster orientiert sich dabei weiterhin an den vier Leitlinien
(V/0678/2010/1) und besteht darin, ein innovatives und zukunftsfähiges Bildungsangebot
sicherzustellen, das einer Stadt mit dem Anspruch eines führenden Bildungsstandortes gerecht
wird. Die bestmögliche individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler unter
Berücksichtigung gesellschaftlicher Veränderungen und differenzierter Lebenssituationen hat bei
den Fragen der weiteren Entwicklung der Schullandschaft oberste Priorität. Dies schließt
Maßnahmen und Instrumente zur Vermeidung negativer Schulkarrieren/Schulabgänger ohne
Abschluss mit ein.
1.1. Eckpunkte
Durch prognostiziert steigende Schülerzahlen ist die Schaffung einer ausreichenden Anzahl
an Schulplätzen (quantitative SEP) von größter Bedeutung. Das Ausbauprogramm für den
Primarbereich ist dabei ein erster wesentlicher Schritt. Unter Berücksichtigung der jeweiligen
Schulformen und des Elternwahlverhaltens sind nun für die weiterführenden Schulen
passende Angebote bereitzustellen.
Die Aufgabe beinhaltet zudem eine qualitative Schulentwicklungsplanung, die zu einer
Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Bildungslandschaft führen soll.
1.2. Datengrundlage
Die systematische Schulentwicklungsplanung fußt auf einer datenbasierten analytischen
Grundlage. Hier stehen im Wesentlichen folgende Quellen zur Verfügung:
 Kleinräumige Bevölkerungsprognose (Aktuell 2019 – 2030)
 Baulandprogramm

- 5 -
V/0384/2021
 Amtliche Schuldaten (IT .NRW)
 Daten des Anmeldeverfahrens
 Melderegister (additive Datenquelle für kurzfristige Planungen, da lediglich der aktuelle
Stand widergespiegelt wird)
1.3. Externer Blick
Der Prozess der Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufen soll dabei extern begleitet
werden. Die Beauftragung geht über eine Prozessbegleitung hinaus. Erwartet wird eine
Analyse der Ist-Situation sowie konkrete Handlungsempfehlungen, die in eine künftige
verwaltungsseitige turnusmäßige Fortschreibung gründen soll.
Vorstellbar ist die Entwicklung von Indikatoren für notwendig werdende
Veränderungsprozesse (z.B. ab welchem Wert muss das entsprechende Angebot an Zügen
erweitert werden) und die Schaffung eines entsprechenden Grundgerüstes (z.B. die
Darstellung in einem „Ampelsystem“), das ressourcenschonend verwaltungsintern aktualisiert
werden kann.
Spezialisierte Büros können die Daten mit einem breiten Erfahrungspotenzial und
insbesondere auch mit Blick auf die Entwicklungen innerhalb des Landes / Bundes
aufbereiten und Handlungsempfehlungen formulieren.
2. Zeitschiene
Schulentwicklungsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, in dessen Rahmen es gilt,
erforderliche Entscheidungen auch kurzfristig zu treffen, aber dennoch mittel- und langfristige
Weichenstellungen vornehmen zu können. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund sehr
langer Vorlaufzeiten für Schulneugründungen und Erweiterungen, um unzulängliche Bedingungen
oder teure Übergangslösungen zu vermeiden. Auch sind Wechselwirkungen auf vorhandene
Schulformen und –standorte zu beachten.
Durch den sich abzeichnenden zeitnahen Bedarf an Schulplätzen in der Sekundarstufe und den
Druck durch die hohe Ablehnungsquote in der Schulform der Gesamtschulen existiert bereits jetzt
ein hoher Handlungsbedarf.
Eine Entscheidung bzgl. einer dritten städtischen Gesamtschule und deren Verortung sowie des
Ausbaus zu G9 an den Gymnasien (die zum Schuljahr 2026/2027 den kompletten zusätzlichen
Jahrgang abbilden müssen) wird daher unberührt von diesem Verfahren zeitnah anstehen, da der
entsprechende Handlungsdruck keinen weiteren Aufschub zulässt. Dabei ist sicherzustellen,
dass die Ergebnisse und deren Auswirkungen in den SEP-Prozess eingebracht und
berücksichtigt werden.
3. Beteiligungen
Die Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen sollte dabei partizipativ gestaltet
sein, d.h. in einem Prozess, bei dem Beteiligte und Öffentlichkeit aktiv einbezogen werden.
Hierzu soll in einem ersten Schritt eine politische Arbeitsgruppe gebildet werden, die sich aus den
schulpolitischen Sprecherinnen und Sprechern zusammensetzen soll. Des Weiteren wird
angestrebt, die Schulen/die Sprecherinnen und Sprecher der Schulformen, die Schulaufsicht, die
Stadtelternschaft und die Bezirksschüler*innenvertretung, die Jugendhilfe, den Jugendrat,
Fachgremien wie z.B. die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderung (KIB) oder den Integrationsrat sowie ggf. auch Vertreterinnen und Vertreter anderer
Schulträger im Prozessverlauf einzubeziehen.
4. Grundlagen und Handlungsfelder
Die aus der analytischen Betrachtung gewonnenen Erkenntnisse hinsichtlich des
Elternwahlverhaltens, der demografischen Entwicklung und Prognose der SuS-Zahlen sollen unter
Berücksichtigung des Aspekts der Stadtteilversorgung die Basis für die Handlungsfelder

- 5 -
V/0384/2021
darstellen.
Folgende Handlungsfelder wurden identifiziert:
 Aufnahmekapazität und Bedarfe in den einzelnen Schulformen
 Perspektive der Schulformen
 Entwicklungen des Ganztages
 Inklusion
 Musterraumprogramm und Bedeutung der „Schule im Quartier“
 Übergangsmanagement
Aus der Komplexität der Handlungsfelder, dem unterschiedlichen Handlungsdruck, aber auch den
unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten ergibt sich letztlich die zeitliche Struktur für die
Umsetzung. Dabei ist es unrealistisch, alle Handlungsfelder zeitlich zu synchronisieren und zu
einem gewissen Zeitpunkt das Verfahren abzuschließen. Einige Punkte können und müssen
kurzfristig gelöst werden, andere bedürfen noch vorbereitender Arbeiten/Überlegungen.
Bei der Umsetzung wird es deshalb darauf ankommen, kurzfristig erforderliche Entscheidungen zu
treffen, für mittel- und langfristige Entscheidungen jedoch die notwendigen Vorarbeiten,
Grundlagen und den zeitlichen Rahmen zu definieren.
Aktuell soll daher bei der externen Begleitung der SEP der Fokus auf die analytische Aufbereitung
der Datengrundlagen, die Fragestellung hinsichtlich der Zukunft der einzelnen Schulformen und
das Thema Ganztag gerichtet werden.
Die weiteren Handlungsfelder sollen in einem separaten Prozess verwaltungsintern intensiv
betrachtet werden.
5. Handlungsempfehlung
Die Schulentwicklungsplanung soll eine Verständigung über grundlegende Entwicklungen der
Schullandschaft und konkrete Handlungserfordernisse aufzeigen, um Richtungsentscheidungen
für die weitere Arbeit treffen zu können.
Vom Dienstleister wird erwartet, dass dieser seine Ergebnisse in Form eines schriftlichen
Abschlussberichts vorstellt und dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, dem Ausschuss für
Kinder, Jugendliche und Familien und den Bezirksvertretungen berichtet.
6. Bewertung und Vorschläge
Die sich aus der SEP ergebenden Handlungsbedarfe und -empfehlungen müssen anschließend
durch die Schulverwaltung bewertet, in Vorschläge für eine Umsetzung weiterverarbeitet und
letztlich für politische Entscheidungen aufbereitet werden.
7. Politischer Antrag
Der von der CDU-Fraktion zu Beginn des Jahres gestellte Antrag „Bildung ernst nehmen: Münster
als Stadt der Bildung und Wissenschaft weiterhin stärken – Schulentwicklungsplanung
vorantreiben“ (Nr. A-R/0002/2021) wird durch das beschriebene Vorgehen aufgegriffen und damit
erledigt.
i.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlage:

- 5 -
V/0384/2021
 Anlage A
 Anlage 1: Ratsantrag Nr. A-R/0002/2021 der CDU-Fraktion „Bildung ernst nehmen: Münster
als Stadt der Bildung und Wissenschaft weiterhin stärken – Schulentwicklungsplanung
vorantreiben“

Anlage 1 - Ratsantrag A-R-0002-2021

4181 Zeichen

Antrag an den Rat A-R/0002/2021                                                                                                                         
 
 
 
RATSANTRAG  
 
 
 
Bildung ernst nehmen: Münster als Stadt der Bildung und 
Wissenschaft weiterhin stärken - Schulentwicklungspla-
nung vorantreiben 
  
 Münster, 13. Januar 2021 
    
  
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verfahren zur Fortschreibung der partizipativen, qualitati-
ven und systematischen Schulentwicklungsplanung „Münster 2030“ vorzulegen.  
 
Dabei sind folgende Grundparameter zu berücksichtigen:  
 
1. Partizipativ:  
a)  Die bisherige Umsetzung von Maßnahmen wird hinsichtlich der Akzeptanz in Form 
 einer Elternbefragung evaluiert. Die Kenntnisse der Eltern über das bestehende  
  städtische Schulangebot und Schulwahlpräferenzen im Sinne des Elternwahlrechts 
 sind zu eruieren. Verfahren, Inhalt und Finanzierung der Elternumfrage werden mit  
 einer gesonderten Vorlage beschlossen.  
b) Zur Begleitung wird eine politische Arbeitsgruppe eingerichtet. Die im Rat vertrete
 nen Fraktionen und die Ratsgruppe benennen jeweils ein Ratsmitglied oder ein Mit
 glied des Ausschusses für Schule und Weiterbildung sowie eine persönliche  
  Stellvertretung.  
 
2. Qualitativ:  
 
a)  Es ist ein inhaltliches Rahmenkonzept zu erstellen, das u.a. die Themen  
 
- 3. städtische Gesamtschule  
- Weiterführendes Schulangebot für Gremmendorf  
- Raumstandards im Offenen Ganztag  
- Angebot für Schulverweigerer  
- Schulentwicklungsplanung Berufskollegs  
- Digitalisierung der Schulen  
- Zukunft der Hauptschulen  
- Zukunft des Förderschulwesens, Erfordernisse eines inklusiven Schulangebots 
- Weiterführende Schulangebote in Stadtbezirken/-teilen aufgreift.  
 
b)  Die Pluralität des Schulformenangebots bleibt erhalten, um Wahlfreiheit zu 
 gewährleisten.  
 
 
Anlage 1 zur Vorlage V/0384/2021

Seite 2 von 2 
 
 
3. Systematisch:  
 
a) Es ist ein Bildungsbericht  als Grundlage für Handlungsentscheidungen vorzulegen, 
 der u.a.  
- das pädagogische Angebot an den Münsteraner Schule n  
- das Übergangsmanagement Schule/Beruf  
- die Kooperation mit dem tertiären Sektor (Fachhoch schulen, Universität),  
- die Kooperation mit außerschulischen Partnern und kommunalen  
 Bildungseinrichtungen  
- die Schulpsychologische Beratung aufzeigt.  
 
b)  Kleinräumige Bevölkerungsprognose:  Für die quantitativen Aspekte der Schul- 
 entwicklungsplanung bis 2030 sind die Bestandszahl en zum Stichtag 31.12.2020 zu 
 Grunde zu legen. Die Schülerzahlprognose (Ende Jun i 2021) soll Aufschluss über die 
 Entwicklung der Schülerzahlen insgesamt wie auch ü ber die Verteilung auf die  
 jeweiligen Schulformen und Schulen geben.  
 
c)  Es erfolgt eine Portfolioanalyse des aktuellen Gebäudebestandes sowie bereits  
 beschlossener Schulraumentwicklungen. Begründung: Die letzte grundlegende 
 Schulentwicklungsplanung beauftragte der Rat im Ja hre 2010 (V/0678/2010/1). Diese 
 erfuhr eine Fortschreibung im Jahre 2014 (V/0588/2 014). Münsters Bildungsland 
 schaft ist seither im steten Wandel. Die Digitalis ierung als pädagogische Herausfor-
 derung braucht technische Voraussetzungen und eine  Anpassung der qualitativen 
 Schulentwicklungsplanung für alle Schulen Münsters . Als wachsende Stadt hat  
 Münster als Oberzentrum den Anspruch, ein plurales  Bildungsangebot vorzuhalten, 
 das dem Elternwillen einerseits und der individuel len Förderung des Kindes ander-
 seits Rechnung trägt: Die Auswirkungen der Umstell ung von G8 auf G9 mit  
zusätzlichem Raumbedarf für Gymnasien, die weiter hohe Nachfrage nach Gesamt- 
schulangeboten, die Bevölkerungsentwicklung der wachsenden Stadt, aber auch die 
Notwendigkeit einer Prioritätensetzung aufgrund beschränkter finanzieller Ressour- 
cen sind beachtliche Herausforderungen. Zu Beginn des neuen Jahrzehnts greift der 
Rat mit der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung „Münster 2030“ ein syste- 
misches Entwicklungs- und Handlungsinstrument auf, welcher der Bedeutung Müns- 
ters als bedeutender Standort von Bildung und Wissenschaft gerecht wird. 
 
 
 
gez. Stefan Weber  
und Fraktion

Anlage A

1498 Zeichen

Anlage A zur V/0384/2021
Kurzüberblick
Durch die Entwicklung der Bevölkerungszahlen und den sich daraus ergebenen prognostizierten
Schülerzuwachs hat die Schaffung einer ausreichenden Anzahl an Schulplätzen größte
Bedeutung. Das Ausbauprogramm für den Primarbereich war dabei ein erster Schritt. Unter
Berücksichtigung der jeweiligen Schulformen und des Elternwahlverhaltens sind nun für die
weiterführenden Schulen passende Angebote bereit zu stellen. Dieser Prozess der
Schulentwicklungsplanung (SEP) soll dabei extern begleitet werden, um zu bestimmten
Themenfeldern Handlungsempfehlungen aufgezeigt zu bekommen.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-,
Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt.
Das T eilziellautet „Externe Begleitung der SEP für die weiterführenden Schulen“.
Zielerreichung: Die Ausschreibung für die externe Begleitung soll zeitnah erfolgen, so dass
schnellstmöglich mit dem Prozess begonnen werden kann.
Finanzierung
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein teilw.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Die zu leistende SEP ist gesetzlich verankert, wobei die externe Begleitung dieses Prozesses eine
„freiwillige Maßnahme“ darstellt.

Beratungsverlauf (4)

23.09.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
28.09.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2021 Hauptausschuss
TOP 22.1 Vorberatung
Zur Sitzung
29.09.2021 Rat
TOP 26.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0384/2021
Typ
Vorlagen
Datum
25.05.2021
Erstellt
07.05.2021 11:56