2654/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt aus der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 11.06.2024 (AN/0881/2024) betreffend "Personal in der Kümmerei Chorweiler"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2237 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 02.09.2024 2654/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 05.09.2024 Gesundheitsausschuss 10.09.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt aus der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 11.06.2024 (AN/0881/2024) betreffend "Personal in der Kümmerei Chorweiler" Mit der Anfrage AN/0881/2024 bitten die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche Unterstützungsmöglichkeiten sieht die Verwaltung, um die operative Arbeit der „Kümmerei“ in Chorweiler über das Jahr 2024 hinaus aufrechtzuerhalten (auch unter Einbezug der eigenen personellen Kapazitäten im Gesundheitsamt)? 2. Welche Möglichkeiten der Fortführung sieht die Verwaltung mit Blick auf eine Auswei- tung des Modells auf andere Stadtbezirke? 3. Steht die Verwaltung im Kontakt mit den Krankenkassen, um ein mögliches Finanzie- rungsmodell für die „Kümmerei“ zu besprechen? Die Verwaltung teilt dazu folgendes mit: Zu 1. Das Gesundheitsamt prüft momentan Angebote aus verschiedenen Fachbereichen, um die Arbeit der Kümmerei zu unterstützen. Dies betrifft Angebote aus den Bereichen des Kinder- und Jugendärztlichen und –psychiatrischen Dienstes, der Beratung für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte, dem Fachdienst der STI und sexuelle Gesundheit sowie dem So- zialpsychiatrischen Dienst und dem Sozialpsychiatrischen Zentrum Nippes/Chorweiler. Sobald die konkrete Planung vorliegt, wird zum weiteren Vorgehen berichtet. Zu 2. Im Hinblick auf die noch ausstehenden Haushaltsentscheidungen kann diese Frage noch nicht beantwortet werden. Auch hinsichtlich der kommunalen Kosten von Gesundheitskiosken ist die Information wichtig, dass das frühere Gesetzvorhaben gescheitert ist, das noch 20% kommunale Kostenübernahme vorsah. Inzwischen sind über den Bundesrat neue gesetzliche Eckpunkte definiert worden. Diese sehen nun eine noch höhere kommunale Kostenüber- nahme vor. 2 Zu 3. Die Verwaltung ist mit der Kümmerei und der AOK im Austausch. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2654/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 02.09.2024
- Erstellt
- 29.08.2024 15:53