Mandari Insight

2913/2018

Berichtspflicht gem. § 42 Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen

Mitteilung Ausschuss 07.11.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 20.11.2018, TOP 7.3

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage_1_Beschlussübersicht_AUG_Beschlüsse_Umwelt

· application/pdf

Ansehen

Anlage_2_Berichtsblätter57

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

1107 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57 
 
Vorlagen-Nummer 17.10.2018 
 2913/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 20.11.2018 
 
Berichtspflicht gem. § 42 Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 
Bericht an den Ausschuss Umwelt und Grün - Teilbereich Umwelt 
Im Rahmen der Berichtspflicht nach § 42 der Geschäftsordnung des Rates erhält der Ausschuss für 
Umwelt und Grün alle Sachstände zu den Beschlüssen des Gremiums, Teilbereich Umwelt, zur 
Kenntnis. 
Die Beschlüsse, zu denen ein Sachstandsbericht zum Stand 30.06.2018 vorgelegt wird, sind der Ta-
belle zu entnehmen (Anlage 1). 
Neben den Sachständen zu den Beschlüssen über Anträge (ehemaliger Halbjahresbericht) werden 
auch alle weiteren ab 01.01.2011 gefassten Beschlüsse (über Verwaltungsvorlagen, Satzungen 
etc.) des Gremiums sowie die Beschlüsse des Rates und des Hauptausschusses berücksichtigt (s. 
Anlage 2). 
Lediglich Punkte, die ausschließlich zur Kenntnis genommen (Mitteilungen, Beantwortungen) oder 
vorberaten wurden, bleiben unberücksichtigt. 
 
Gez. Dr. Rau

Anlage_1_Beschlussübersicht_AUG_Beschlüsse_Umwelt

8256 Zeichen

Anlage 1   
Beschlussübersicht / Inhaltsverzeichnis Ausschuss Umwelt und Grün; alle Beschlüsse Umwelt 
Betreff Vorlagen-Nr. Beschlussgremium Sitzung Feder- 
führung 
Status der 
Erledigung 
Angestrebter 
Zeitpunkt d 
Erledigung 
Seite 
Aufbau eines Altstandortkatasters 0771/006 Umwelt, Ge sundheit 
und Grün 
01.06.2006 V/57/573 in Bearbeitung keine Angabe: 
Abhängig von 
Fördermitteln / 
Daueraufgabe 
1
Projekt "ÖkoProfit" AN/0214/2011 Ausschuss für Umwelt  
und Grün 
17.02.2011 V/57/574 
in Bearbeitung Anfang 2020 3
Städtische Altdeponie Nonis in Köln-Merheim 
Hier: Planung einer Gassperre 
1324/2011 Ausschuss für Umwelt 
und Grün 
12.05.2011 V/57/573 
in Bearbeitung 5
Erweiterung des Biergartens Aachener Weiher 
in K-Neustadt-Süd, Bezirk 1, 
Landschaftsschutzgebiet L 16 
hier: Widerspruchsverfahren nach §69 
Landschaftsgesetz (LG NW) 
4738/2011 
Ausschuss Umwelt und 
Grün 
08.12.2011 V/57/571 Zurückgestellt 7
Klimaschutzkonzept Köln - vorgezogenes 
Sofortmaßnahmenprogramm 2012 
3272/2011 
AN/2312/2012 
Rat 20.12.2011 V/7 
in Bearbeitung 8
Cyanidbelastung des Grundwassers im Bereich 
des Kalkberges I 
Hier: Gutachterliche Leistungen 
(Dringlichkeitsentscheidung) 
2413/2013 
Ausschuss Umwelt und 
Grün 
19.09.2013 V/57/573 erledigt 12 
Integriertes Klimaschutzkonzept Köln 2013 2567/2013 R at 08.04.2014 V/7 in Bearbeitung 13 
Energieberatung für Privathaushalte durch die 
Verbraucherzentrale - Fortführung nach 2014 
0935/2014 Rat 08.04.2014 V/7 erledigt 16 
Fortschreibung des Konzepts zur 
medienübergreifenden Überwachung von 
Industrie- und Gewerbebetrieben 
2680/2013 Rat 13.11.2014 V/57/572 
in Bearbeitung 17 
EU-Projekt Grow Smarter 3160/2014 Rat 16.12.2014 V/7 in Bearbeitung 31.12.2019 19 
1

Anlage 1   
Betreff Vorlagen-Nr. Beschlussgremium Sitzung Feder- 
führung 
Status der 
Erledigung 
Angestrebter 
Zeitpunkt d 
Erledigung 
Seite 
Anpassung an den Klimawandel 2216/2014 
AN/0055/2015 
Rat 05.02.2015 V/57/574 in Bearbeitung 21 
Stilllegung der städtischen Altdeponie Butzweiler 
Straße in Köln Ossendorf 
Hier: Bauleistungen zur Herstellung der 
Oberflächenabdichtung 
0270/2016 Rat 28.06.2016 V/57/573 
in Bearbeitung Sep 20 23 
Konzept zur Einrichtung eines kommunalen 
Ökokontos für Köln 
0241/2016 
AN/1495/2016 
Ausschuss Umwelt und 
Grün 
15.09.2016 V/57/571 in Bearbeitung Beschluss am 
18.09.2018 
24 
Lärmaktionsplanung nach EU- 
Umgebungslärmrichtlinie bzw. § 47 d BImSchG / 
Handlungs- und Maßnahmenkatalog der Firma 
LK-Argus für die weiteren Arbeiten zur Kölner 
Lärmaktionsplanung 
2422/2015 Rat 22.09.2016 V/57/574 erledigt 25 
Neuregelung der Unterbringung und Betreuung 
von Fund- und Verwahrtieren durch die 
Tierheime Dellbrück und Zollstock 
0721/2016 Rat 22.09.2016 V/57/576 erledigt 28 
Beleuchtung des Hauptwegs vom Clouth- 
Gelände zur KVB-Haltestelle 
Kinderkrankenhaus 
AN/0767/2016 
3160/2016 
Ausschuss Umwelt und 
Grün 
03.11.2016 VIII/66 erledigt 30 
Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische 
Vielfalt e.V.“ 
AN/1982/2016 
Ausschuss Umwelt und 
Grün 
08.12.2016 V/57/574 erledigt 31 
Förderaufruf “KommunalerKlimaschutz.NRW“ AN/1980/201 6 Ausschuss Umwelt und 
Grün 
08.12.2016 V/7 erledigt 32 
Freigabe zusätzlicher Mittel für Maßnahmen zur 
Biodiversität und Umweltbildung Teilplan 1401 - 
Umweltordnung und Umweltvorsorge 
3860/2016 
Ausschuss Umwelt und 
Grün 
02.02.2017 V/57/574 in Bearbeitung 33 
2

Anlage 1   
Betreff Vorlagen-Nr. Beschlussgremium Sitzung Feder- 
führung 
Status der 
Erledigung 
Angestrebter 
Zeitpunkt d 
Erledigung 
Seite 
Ausbau von Gut Leidenhausen zu einem 
Umweltzentrum 
Gemeinsamer Antrag von SPD- und CDU- 
Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und 
FDP-Fraktion 
AN/0109/2017 
Ausschuss Umwelt und 
Grün 
02.02.2017 V/57/574 erledigt 35 
Vergrämung von Halsbandsittichen 
Gemeinsamer Antrag von SPD- und CDU- 
Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und 
FDP-Fraktion 
AN/0110/2017 
Ausschuss Umwelt und 
Grün 
02.02.2017 V/57/571 in Bearbeitung 2,5 Jahre Zeit 36 
Energieberatung für Privathaushalte durch die 
Verbraucherzentrale - Verlängerung für das Jahr 
2020 
0144/2017 Ausschuss Umwelt und 
Grün 
16.03.2017 V/7 erledigt 37 
Antrag der Fraktion Die Linke betreffend "Luft 
verbessern - Braunkohleverbrennung in 
Merkenich beenden" 
Änderungsantrag der SPD, CDU und Bündnis 
90 / Die Grünen 
AN/0511/2017 
AN/0545/2017 
Rat 04.04.2017 V/7 
in Bearbeitung 38 
Beitritt zum Bündnis "Kommunen für Biologische 
Vielfalt e.V." 
4221/2016 Rat 04.04.2017 V/57/574 erledigt 39 
Luftreinhalteplanung Stadt Köln 3786/2016 
AN/0403/2017 
Rat 04.04.2017 V/57/574 erledigt 40 
Altdeponie Colonia (Al 70111) 
hier: Langfristige Anmietung einer 
Gasbehandlungsanlage 
0918/2017 
Ausschuss Umwelt und 
Grün 
04.05.2017 V/57/573 erledigt 41 
Vogelschlag – KVB Wartehäuschen AN/0984/2017 Ausschuss Umwelt und 
Grün 
07.07.2017 V/57/571 in Bearbeitung 42 
Ernährungsrat Köln und Umgebung, hier: 
Finanzielle Förderung 
0515/2017 Rat 11.07.2017 V/57/574 erledigt 43 
Verein Taste of Heimat e.V. , hier: Mitgliedschaft 
der Stadt Köln 
0521/2017 Rat 11.07.2017 V/57/574 erledigt 44 
3

Anlage 1   
Betreff Vorlagen-Nr. Beschlussgremium Sitzung Feder- 
führung 
Status der 
Erledigung 
Angestrebter 
Zeitpunkt d 
Erledigung 
Seite 
Antrag der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / 
Die Grünen und der Gruppe GUT betreffend 
"Klimapartnerschaft mit einer indigenen 
Gemeinde in Peru" 
AN/1007/2017 Rat 11.07.2017 V/7 erledigt 45 
Antrag der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / 
Die Grünen, FDP-Fraktion und der Gruppe GUT 
betreffend "Förderung der E-Mobilität im ÖPNV" 
Änderungsantrag der Fraktion Die Linke 
AN/1008/2017 
AN/1056/2017 
Rat 11.07.2017 VIII erledigt 46 
Altlastensanierung der Sportanlage 
Humboldtstraße in Köln-Porz 
2446/2017 
Ausschuss Umwelt und 
Grün 
12.10.2017 V/57/573 erledigt 48 
Energieleitlinien Stadt Köln 2017 - Anpassung 
der bestehenden Energieleitlinien an geänderte 
gesetzliche Rahmenbedingungen 
Änderungsantrag der SPD-Fraktion 
1895/2017 
AN/1507/2017 
Betriebsausschuss 
Gebäudewirtschaft 
06.11.2017 VI/26 erledigt 49 
Umweltbildungszentrum auf Gut Leidenhausen 2304/2017 Rat 14.11.2017 V/57/574 erledigt 51 
Belastung der Atemluft 
Gemeinsamer Änderungsantrag von CDU- 
Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und 
Ratsgruppe BUNT 
AN/1853/2017 
Ausschuss Umwelt und 
Grün 
07.12.2017 V/57/574 in Bearbeitung 52 
Lärmaktionsplanung nach EU- 
Umgebungslärmrichtlinie bzw. § 47 d BImSchG / 
Ergebnisse der öffentlichen Auslegung und 
abschließender Beschluss zur Stufe 2 der 
Lärmaktionsplanung gemäß EU- 
Umgebungslärmrichtlinie 
2437/2017 Rat 19.12.2017 V/57/574 erledigt 53 
Bienenfreundliches Köln AN/0076/2018 
Ausschuss Umwelt und 
Grün 
18.01.2018 V/57/574 in Bearbeitung 54 
4

Anlage 1   
Betreff Vorlagen-Nr. Beschlussgremium Sitzung Feder- 
führung 
Status der 
Erledigung 
Angestrebter 
Zeitpunkt d 
Erledigung 
Seite 
Zollstocker Weg entlang des Kalscheurer 
Weihers 
hier: Ganzjährige Sperrung 
4022/2017 Bezirksvertretung 
Rodenkirchen 
22.01.2018 V/57/571 erledigt 56 
Luftreinhaltung - Position der Stadt Köln zur 
Fortschreibung des Luftreinhalteplans 
Änderungsantrag der Fraktionen CDU und 
Bündnis 90/Die Grünen und der Gruppe GUT 
3428/2017 
AN/0200/2018 
Rat 06.02.2018 V/57/574 
in Bearbeitung Ende 2018 57 
Katzenschutzverordnung mit einer Kastration- 
und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen 
3723/2017 Rat 06.02.2018 V/57/576 erledigt 60 
Richtlinie des Förderprogramms 
„Altbausanierung und Energieeffizienz - 
klimafreundliches Wohnen" 
3520/2017 Rat 20.03.2018 V/7 
in Bearbeitung 61 
Analyse verschiedener Kleinrammbohrungen 
(KRB) aus dem Kalkberg 
(mündlicher Änderungsantrag aller Fraktionen) 
AN/0297/2018 
Ausschuss Umwelt und 
Grün 
29.05.2018 V/57/573 in Bearbeitung 62 
Gefährdungsabschätzung des PFT-Schadens 
"Fuggerstraße" in Köln-Porz 
Hier: Bedarf für freiberufliche Leistungen 
1353/2018 
Ausschuss Umwelt und 
Grün 
29.05.2018 V/57/573 in Bearbeitung Sep 18 63 
„Klima und Lebensqualität in unseren Veedeln 
verbessern – Offensive für Dach- und 
Fassadenbegrünung“ 
0982/2018 Rat 05.07.2018 V/57/574 
in Bearbeitung Berichterstattung 
nach 3 Jahren im 
Oktober 2021 
64 
Wasserversorgungskonzept der Stadt Köln 1274/2018 Rat 05.07.2018 V/57/574 erledigt 65 
5

Anlage_2_Berichtsblätter57

105705 Zeichen

Anlage 2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Jahresbericht 2018  
über die beschlossenen Vorlagen und Anträge 
aus dem Geschäftsbereich des Ausschusses Umwelt und Grün 
mit Stand vom 30.06.2018 
 
- Teilbereich Umwelt –

1 
 
 
 
 
Betreff:  
Aufbau eines Altstandortkatasters   
 
 
Gremium: Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün 
Sitzungsdatum: 01.06.2006 
Vorlagen-Nr. 0771/006 
Federführung:  V/57 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, für das gesamte Stadtgebiet eine systematische Erfas-
sung aller ehemals gewerblichen oder militärisch genutzten Flächen (Altstandorte) durch-
zuführen. Im Sinne einer strategischen Flächenplanung sollen hierbei auch Flächen be-
rücksichtigt werden, die derzeit minder genutzt sind. 
In einem nächsten Schritt sollen diese Flächendaten mit relevanten Daten aus den Berei-
chen Artenschutz und Immissionsschutz angereichert werden mit dem Ziel, die gesamten 
Informationen für Investoren und Bauherren zugänglich zu machen. 
 
Ziel eines solchen Katasters ist auch, Flächen zu identifizieren, die für eine Vervollständi-
gung oder Vernetzung bestehender Grünflächen genutzt werden können. 
 
Daneben ist auch der Wert der jeweiligen Fläche nach Köln-Code (Berechnungsmethode 
nach Sporbeck/Ludwig) zu ermitteln und im Kataster zu erfassen, um so dem Investor eine 
Möglichkeit zu geben, abzuschätzen, was an Ausgleich vorgenommen werden müsse. 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert, spätestens nach der Sommerpause ein entsprechendes 
Konzept ggf. mit Zeit-/ Maßnahmeplan zum Aufbau dieses Altstandortkatasters vorzule-
gen. 
 
Sachstand: 
 
Die Konzeption zur systematischen Erfassung von ehemals gewerblichen und militärisch 
genutzten Flächen wurde dem Ausschuss  für Umwelt, Gesundheit und Grün am 
13.09.2007 vorgelegt und dort zur Kenntnis genommen.

2 
 
Als erste Maßnahme zur Umsetzung des Konzeptes wurde im Zeitraum 2008 bis 2010 ein 
Pilotprojekt in Ehrenfeld für 200 Grundstücke durchgeführt.  
Die weitere flächendeckende Erfassung der Altstandorte musste jedoch einerseits auf-
grund von fehlenden personellen Ressourcen und andererseits aus fachlichen bzw. wirt-
schaftlichen Gründen zurückgestellt werden: 
 2009 wurden vom Land NRW neue fachliche Vorgaben zum Thema angekündigt, 
die bei der Bearbeitung berücksichtigt werden sollten. Die Arbeitshilfe für flächen-
deckende Erhebungen über Altstandorte und Altablagerungen liegt seit 2013 und 
der Leitfaden zur Erfassung von Brachflächen seit 2015 vor. 
 2012 wurde vom Land angekündigt, die Altlastenförderrichtlinien zu ändern. Seit 
2015 fördert das Land NRW die Erfassung von Altstandorten und Altablagerungen. 
Vor dem Hintergrund zunehmender Flächenansprüche wurde in Abstimmung mit dem Amt 
für Stadtentwicklung und Statistik die prioritäre Untersuchung von 265 Brachflächen und 
Mindergenutzten Flächen mit Hinweisen zu ehemaligen altlastrelevanten Vornutzungen 
festgelegt. Zurzeit erfolgt die Bearbeitung technischer Teilleistungen. Die erforderlichen 
Mittel stehen zur Verfügung. 
Die Altstandortrecherche für das restliche Stadtgebiet soll anschließend mit Fördermitteln 
des Landes NW auf der Basis der dann vorliegenden Erfahrungen erfolgen. 
Eine Verknüpfung der Daten zu Altstandorten mit bereits vorliegenden Daten aus dem Bio-
topkataster sowie den Lärm- und Luftschadstoffbelastungsdaten ist technisch bereits heu-
te möglich. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

3 
 
 
 
 
Betreff:  
Projekt ÖkoProfit   
 
 
Gremium:  Ausschuss Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 17.02.2011  
Vorlagen-Nr. AN/0214/2011 
Federführung:  V/57 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der im Hpl 2010/2011 bereitgestellten Ressour-
cen die Fortführung des Projekts „ÖkoProfit“ sicherzustellen und die dafür notwendigen 
personellen Maßnahmen durchzuführen. Die Fördermöglichkeiten des Landes NRW für 
das Projekt „ÖkoProfit“ sind vollständig auszuschöpfen. 
Die Verwaltung soll in Fortsetzung des Projekts darauf hinwirken, auch städtische Ein-
richtungen und Unternehmen, wie z.B. Museen, Bühnen, Schulen und Kliniken, einzube-
ziehen. 
 
Sachstand: 
 
Seit 2010 wurden drei Programmrunden durchgeführt. Dabei haben insgesamt 36 Unter-
nehmen die ÖKOPROFIT Betrieb Köln Auszeichnung erhalten (plus eine Rezertifizierung). 
Ressourcenschonendes Wirtschaften, wie es ÖKOPROFIT lehrt, führt zu messbaren öko-
logischen Effekten und zu betriebswirtschaftlichen Vorteilen, wie die Zahlen der drei 
ÖKOPROFIT Runden in den Jahren 2010/11, 2012/13 und 2015/16 wie folgt belegen: 
2011 wurden die ersten dreizehn Unternehmen ausgezeichnet. Sie erzielten mit 63 mone-
tär bewertbaren Maßnahmen Einsparungen von 170.463 Euro bei einer Investitionssum-
me von 276.606 Euro, so dass sich die Maßnahmen im Mittel nach 1,6 Jahren bereits 
amortisierten. Durch ÖKOPROFIT Köln 2010/11 verringerte sich der Energieverbrauch der 
beteiligten Betriebe um jährlich 1,1 Millionen Kilowattstunden, umgerechnet ca. 514 Ton-
nen des Treibhausgases CO2. Die jährliche Abfallmenge sank um 42 Tonnen, der Was-
serverbrauch um 2.157 Kubikmeter. 
2013 wurden weitere elf Unternehmen ausgezeichnet. Mit insgesamt 55 monetär bewert-
baren Maßnahmen wurden Einsparungen von 387.158 Euro erzielt. Investitionen in Höhe 
von 690.964 Euro standen diesen entgegen, so dass sich die Maßnahmen im Schnitt nach 
zwei Jahren rechneten. Die elf Firmen konnten Ihren Energieverbrauch um jährlich 2,9

4 
 
Millionen Kilowattstunden senken und umgerechnet ca. 945 Tonnen des Treibhausgases 
CO2 einsparen. Die jährliche Abfallmenge sank um 57 Tonnen, der Wasserverbrauch um 
150 Kubikmeter. 
2016 wurden erneut dreizehn Unternehmen ausgezeichnet. Sie erzielten mit 66 monetär 
bewertbaren Maßnahmen Einsparungen von 882.459 Euro. Ihnen steht eine Investitions-
summe von rund 4 Millionen Euro gegenüber. Im Schnitt rechnen sich die getätigten Maß-
nahmen demnach nach 4,4 Jahren. Dabei verzerren einzelne Großmaßnahmen, wie die 
Errichtung des BHKW der Koelnmesse GmbH, die Statistik, so dass eine Betrachtung der 
Einzelmaßnahmen im Detail bei Interesse empfohlen wird. Durch ÖKOPROFIT verringerte 
sich der Energieverbrauch der beteiligten Betriebe um jährlich rund 2,5 Mio. Kilowattstun-
den und damit der CO2 Ausstoß um mindestens 3.961 Tonnen, pro Jahr. Der jährliche 
Wasserverbrauch sank um 164.300 Kubikmeter, das Abfallvolumen konnte um 259 Ton-
nen reduziert werden.  
Detaillierte Ergebnisbilanzen können den jeweiligen Auszeichnungsbroschüren unter 
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/klima/nachhaltig-wirtschaften-mit-
oekoprofit-koeln entnommen werden. 
Am 2. Februar 2018 wurde der Antrag auf Fördermittel für die vierte Programmrunde 
ÖKOPROFIT Köln beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-
schutz des Landes NRW eingereicht und aufgrund von Nachforderungen am 27. April 
2018 ergänzt. Am 6 Juni 2018 wurde der Stadt Köln der Zuwendungsbescheid über 
17.873,00 Euro zugestellt. Daraufhin wurde am 20. Juni 2018 das Beratungsbüro „Res-
sourcen Managen“ Michael Homeyer beauftragt, die vierte Runde ÖKOPROFIT Köln zu 
begleiten. Die erste Projektphase der Vorbereitung und Akquise hat somit begonnen. Im 
Oktober wird es eine erste Lenkungskreissitzung geben. Der Projektstart ist nach der er-
folgreichen Akquise (aktive Akquise startet nach den Sommerferien) mindestens 10 Un-
ternehmen voraussichtlich Ende des Jahres bzw. im Januar 2019 geplant. Der Abschluss 
des Projektes nach ca. 12 Monaten ist für Anfang 2020 geplant. Bisher (vor Start der akti-
ven Akquisephase) stehen 6 Unternehmen auf der Interessensliste. Über den Fortgang 
des Projektes wird laufend berichtet. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

5 
 
 
 
 
Betreff:   
Städtische Altdeponie Nonis in Köln-Merheim, hier: Planung einer Gassperre 
 
 
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 12.05.2011 
Vorlagen-Nr. 1324/2011 
Federführung:  V/57 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün stellt den Bedarf für freiberufliche Leistungen zur 
Herstellung einer Gassperre fest und beauftragt die Verwaltung, die Planung erstellen zu 
lassen. 
Die Kosten der freiberuflichen Leistung werden auf 57.602 € brutto geschätzt. 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch die Inanspruchnahme der gebildeten Rück-
stellung. 
 
Sachstand: 
 
Die freiberuflichen Leistungen zur Planung der Gassperre wurden im September 2011 an 
ein externes Planungsbüro vergeben. Bis heute wurden die Leistungen bis zur Leistungs-
phase 4 „Genehmigungsplanung“ abgearbeitet. Die Genehmigungsplanung ist die Grund-
lage der bei der Bezirksregierung beantragten Plangenehmigung für die Herstellung der 
Gassperre.  
Bislang wurden für die erbrachten Leistungen ca. 33.300 € abgerechnet. 
 
Ende 2016 wurden die Altdeponie Nonis von der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Be-
zirksregierung Köln, überprüft. Hierbei wurde festgestellt, dass die bisher durchgeführten 
Schutzvorkehrungen vor Deponiegasmigration in die benachbarte Wohnbebauung nicht 
ausreichen. Zum Schutz der betroffenen Wohnbereiche wurden bis zum Bau der Gassper-
re zusätzliche Abwehrmaßnahmen durch eine Bodenluftabsaugung empfohlen und in 
2017 durch die Stadt Köln umgesetzt. 
Nach Auswertung des Probebetriebs der Bodenluftabsaugung kam die Bezirksregierung 
zu dem Ergebnis, dass die Deponiegasabsaugung ein geeignetes und verhältnismäßiges 
Verfahren ist, die Gasmigration Richtung Wohnbebauung zu verringern und das Deponie-
gas schadlos zu beseitigen. 
Im Juni 2018 erklärte die Bezirksregierung, dass sie, entgegen Ihrer Aussage vom 
02.03.2011, die geplante Gassperrwand nicht mehr als erforderliche und geeignete Maß-

6 
 
nahme zur Deponiestillegung halte. Deren Bau würde erhebliche nachteilige Umweltein-
flüsse (Lärm) verursachen. Deshalb sei die Genehmigungsfähigkeit einer Gassperrwand 
nicht gegeben, zumal es Alternativlösungen gibt. 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, den stufenweise abgeschlossenen Vertrag mit dem Pla-
nungsbüro aufzuheben und den dauerhaften Betrieb einer Deponiegasabsaugung als 
Grundlage für die endgültige Deponiestillegung zu veranlassen.  
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

7 
 
 
 
Betreff:  
Erweiterung des Biergartens Aachener Weiher in K-Neustadt-Süd, Bezirk 1, Land-
schaftsschutzgebiet L 16 
hier: Widerspruchsverfahren nach §69 Landschaftsgesetz (LG NW)  
 
 
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 08.12.2011 
Vorlagen-Nr. 4738/2011 
Federführung:  V/57 
Status: Zurückgestellt  
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss hält den Widerspruch des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde für 
unberechtigt und stimmt einer Befreiung gem. §67 (1) BNatSchG i.V. mit § 69 LG NW unter 
der Auflage zu, dass eine Bebauungsplanaufstellung erfolgt, um die Nutzung der Flächen am 
Aachener Weiher dauerhaft zu regeln.  
 
Sachstand: 
 
 
Die Verwaltung teilte dem Ausschuss im Jahre 2016 mit, dass die Erteilung einer unbefris-
teten Baugenehmigung bislang an den Festsetzungen des noch nicht geänderten Bebau-
ungsplans scheiterte. 
Im Jahre 2016 wurde ein Moderationsverfahren in Gang gesetzt, in welchem die städti-
schen Dienststellen nach einer Lösung suchen, um die Nutzung der Flächen am Aachener 
Weiher dauerhaft zu sichern 
Bezirksregierung und Umweltministerium wurden zu diesem Zeitpunkt auch in das Verfah-
ren eingebunden. 
Einhellige Auffassung hinsichtlich des eingeleiteten Moderationsverfahrens war, dass des-
sen Scheitern zwangsläufig zu ordnungsbehördlichen Maßnahmen gegen die nicht ge-
nehmigten Nutzungen führen wird. 
An diesem Sachstand hat sich bislang nichts geändert. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

8 
 
 
 
Betreff:  
 
Klimaschutzkonzept Köln – Vorgezogenes Sofortmaßnahmenprogramm 2012 
und Änderungs- bzw. Zusatzantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen  
 
 
Gremium:  Rat  
Sitzungsdatum: 20.12.2011  
Vorlagen-Nr. 3272/2011 und AN/2312/2012 
Federführung:  V/57 
Status: siehe Sachstand-Tabelle Seite 10 
 
Beschluss: 
 
Ratsbeschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen: 
Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt:  
Der Rat nimmt das als Anlage beigefügte „Klimaschutzkonzept Köln – vorgezogenes So-
fortmaßnahmenprogramm 2012“ zur Kenntnis. 
Die Verwaltung wird aufgefordert, die vorgesehenen Projektbausteine im Rahmen der 
Ausarbeitung des Gesamtkonzeptes zu konkretisieren und, wo erforderlich, konkrete Um-
setzungsvorschläge in einer jeweils separaten Vorlage den Fachausschüssen zur ab-
schließenden Beschlussfassung vorzulegen. 
Die Verwaltung wird gebeten, zu den Projektbausteinen im Einzelnen folgende Gesichts-
punkte in die weitere Ausarbeitung des Gesamtkonzeptes einfließen zu lassen: 
I. Sofortmaßnahmen 
A2: Zentrum für Energieeffizienz 
Die Koordinierung der Gesamtkommunikation im Bereich Energieeffizienz und Klima-
schutz für alle Verbrauchergruppen, insbesondere Privathaushalte und kleine Unterneh-
men, durch eine zentrale Beratungsstelle ist eine zentrale Aufgabe im Rahmen der ge-
samtstädtischen Klimaschutzbestrebungen. Eine solche Beratungsstelle soll in enger Ko-
operation mit erfahrenen Akteuren (Verbraucherzentrale, Handwerk, RheinEnergie AG 
usw.) aufgebaut werden. Die Stadt soll im Rahmen ihrer gesamtstädtischen Verantwor-
tung auch organisatorisch die Führungsrolle und Hauptverantwortung bei der Aufgaben-
wahrnehmung übernehmen. 
A5/A6 – Energiemanagement Kultureinrichtungen/Gebäudewirtschaft 
Dem Vorschlag der Verwaltung ist in der Zielsetzung uneingeschränkt zuzustimmen. In 
der genauen Ausgestaltung möge jedoch geprüft werden, inwieweit die Aufgabe wegen 
der mit ihr verbundenen Anforderungen an die technischen Kenntnisse in verschiedensten 
Bereichen, wie Wärmedämmung, Heizungstechnik, Stromversorgung etc. professioneller 
Fachverstand auch über die Einbindung von Contractingmodellen genutzt werden sollte.

9 
 
A8: Klimaschutzfonds 
Der vorgesehene Klimaschutzfonds mit nur 300.000 € entfällt, da dieser Fonds zu klein 
und damit ein Rückschritt zum Status Quo wäre. Es soll bei der Regelung bleiben, dass 
energie-sparende Maßnahmen, die sich mittelfristig amortisieren, aus dem Wirtschaftsplan 
der Gebäudewirtschaft bzw. bei den anderen Gebäudebetreibern aus dem Haushalt vorfi-
nanziert werden, gleichfalls sollen seitens der Gebäudewirtschaft nur Geräte beschafft 
werden, die besonders energieeffizient sind. 
A9: Kommunales Förderprogramm für die private Altbausanierung 
Im Rahmen der im Klimaschutzkonzept geplanten Beratungsaktivitäten ist auf vorhandene 
Förderprogramme z.B. von Land und Bund und vorhandene Klimaprogramme verstärkt 
hinzuweisen. Die Umsetzung einer kommunalen Förderung wird aufgrund der angespann-
ten Haushaltssituation einstweilen zurückgestellt. Die seitens des Landes NRW in Planung 
befindlichen Maßnahmen sind den Fachausschüssen zeitnah darzustellen. 
A11: Integration des Themas „Energie“ im Wohnungsbauforum 
Die verstärkte Integration des Themas „Energie“ im Wohnungsbauforum ist voranzutrei-
ben. Auf Bereitstellung von Haushaltsmitteln wird verzichtet. 
V2: Mobilitätspaket für Neubürger 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die KVB im Rahmen ihrer Kundenwerbemaßnahmen 
ein Mobilitätspaket für Neubürger einführen möchte. 
Neu: Stromspar-Check 
Das Pilotprojekt „Stromspar-Check“ der Caritas in Chorweiler der aufsuchenden Energie-
beratung durch ehemals Langzeitarbeitslose soll nach Ablauf der Pilotzeit überprüft und 
bewertet werden. Auf der Grundlage des Evaluationsberichtes ist zu entscheiden, ob das 
Projekt schrittweise auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet werden kann und ob die 
Maßnahmen in ein Regelangebot überführt werden sollen. 
Neu: Jobticket-Angebote im städtischen Konzern 
Bei allen städtischen Beteiligungsunternehmen sollen Jobtickets eingeführt werden. So-
fern bei Unternehmen, wie z.B. der RheinEnergie AG, nach den bisherigen Kriterien eine 
Einführung nicht funktioniert hat, sollen durch Alternativen, wie z.B. ein Jobticket für den 
gesamten SWK–Konzern statt für jede Tochter-Gesellschaft, geprüft werden. 
Neu: Städtische Dienstreisen 
Bei allen städtischen Dienstreisen unter 500 km ist eine Beförderung mit öffentlichen Ver-
kehrsmitteln zu bevorzugen. Flugreisen sind nur in begründeten Ausnahmen zu genehmi-
gen. Die Verwaltung soll überprüfen, inwieweit sich durch Rabattsysteme, wie z.B. Bahn 
Card, die Wirtschaftlichkeit erhöhen lässt. Die städtischen Beteiligungsunternehmen wer-
den gebeten sich analog zu verhalten. 
II. Umsetzung 
Im Sinne der Vorbildfunktion des Konzern Stadt Köln werden alle städtischen Beteili-
gungsunternehmen in geeigneter Weise angewiesen, das Klimaschutzkonzept Köln nach 
Kräften zu unterstützen und sich durch eigene Teilbilanzierungen an der 2-3 jährigen Er-
folgskontrolle zu beteiligen.

10 
 
 
Sachstand: 
 
 
Rat 2011-12 Klimaschutzmaßnahme Stand der Umsetzung 
A1 Koordinationsstelle Klimaschutz Eingerichtet 
(V/7) 
A2 "Zentrum für Energieeffizienz" in Bearbeitung 
(V/7) 
A3 Klimaschutz-Check der Verwaltungsaktivitäten und Teil-
nahme am European Energy Award® 
in Bearbeitung 
(V/7) 
A4 
Regelmäßige Erfolgskontrolle: Bilanzen und Maßnah-
menprogramme für Stadtverwaltung, 
Konzerntöchter und Gesamtstadt 
in Bearbeitung 
(V/57) 
A5 Aufbau eines eigenständigen Energiemanagements 
für die Kultureinrichtungen der Stadt Köln 
in Bearbeitung 
(Dez VI/26) 
A6 Optimierung des Energiemanagements der 
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
in Bearbeitung  
(Dez VI/26) 
A7 Erhöhung des Ökostromanteils bei den städtischen 
Gebäuden / Liegenschaften 
in Bearbeitung 
(Dez VI) 
A8 Klimaschutzfonds für die Finanzierung von Energie-
effizienzmaßnahmen bei den städtischen Gebäuden Siehe Beschlusstext 
A9 Kommunales Förderprogramm für die private 
Altbaumodernisierung 
Siehe 3520/2017 
In Bearbeitung 
A10 Weitere Leuchtturmprojekte initiieren und kommunizieren 
(z.B. Klimaschutzsiedlungen) 
in Bearbeitung 
im Rahmen SmartCity 
Cologne (V/7) 
A11 Integration des Themas “Energie“ im 
Wohnungsbauforum 
erledigt 
(VI/15) 
A12 Entwicklung und Umsetzung einer Stromsparinitiative 
für private Haushalte 
Gezielte Aktionen mit 
der Verbraucherzentra-
le 
A13 Klimapartnerschaften zwischen der Stadt Köln 
und prominenten Kölner Unternehmen 
in Bearbeitung 
im Rahmen SmartCity 
Cologne (V/7) 
A14 Fortschreibbarer Wärmeatlas – Strateg. Planungsinstru-
ment zum Ausbau der Fern- und Nahwärme 
In Bearbeitung 
Kooperation mit 
LANUV (RheinEnergie/ 
V/7) 
A15 Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für Klimaschutz-
kommunikation “Gutes Klima für Klimaschutz" 
in Bearbeitung 
(V/7) 
V1 Ausweitung der Förderung des Radverkehrs – 
 Einrichtung zusätzlicher Fahrradabstellanlagen 
Erledigt 
(VIII/66) 
V2 Mobilitätspaket für Neubürger Erledigt 
(KVB)

11 
 
V3 Dienstfahrräder für die Stadtverwaltung Erledigt 
(V/57) 
Erneute Behandlung im Rahmen des “Gesamtkonzeptes“ im Rat am 08.04.2014 (Vorlage-
Nr. 2567/2013) 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

12 
 
 
 
 
Betreff:   
Cyanidbelastung des Grundwassers im Bereich des Kalkberges I, hier: Gutachterli-
che Leistungen (Dringlichkeitsentscheidung) 
 
 
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 19.09.2013 
Vorlagen-Nr. 2413/2013 
Federführung:  V/57 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün stellt den Bedarf für freiberufliche Leistungen zur Koor-
dination und Durchführung einer Detailuntersuchung hinsichtlich der im Grundwasser fest-
gestellten Cyanide fest und beauftragt die Verwaltung, die Leistungen zu beauftragen. 
 
Die Kosten der freiberuflichen Leistungen werden auf 77.400 € brutto eingeschätzt. Die 
Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch Inanspruchnahme der gebildeten Rückstellun-
gen bei der Feuerwehr. 
 
Sachstand: 
 
Der Gutachterauftrag wurde am 17.12.2013 an die Conzept Umweltberatung GmbH ver-
geben.  
Die Detailuntersuchung ist abgeschlossen. Das Gutachten des Ingenieurbüros liegt der 
Verwaltung seit dem 08.12.2017 vor. Die politischen Gremien wurden mit der Mitteilung 
0780/2018 unterrichtet. 
Der Kostenrahmen für die freiberuflichen Leistungen wurde eingehalten.  
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

13 
 
 
Betreff:   
Beschluss “Integriertes Klimaschutzkonzept Köln 2013“  
 
 
Gremium: Rat  
Sitzungsdatum: 08.04.2014  
Vorlagen-Nr. 2567/2013  
Federführung: V/7  
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
Der Rat nimmt das als Anlage beigefügte “Integrierte Klimaschutzkonzept Köln 2013“ zur 
Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung folgende Einzelmaßnahmen als integriertes Klima-
schutzkonzept Köln 2014 weiter zu bearbeiten und dem Rat zur weiteren Beschluss-
fassung vorzulegen: 
5.3.1 Fortschreibbarer Wärmeatlas 
5.3.2 Ausbau der Fern- und Nahwärmeversorgung (Kraft-Wärme-Kopplung) 
5.3.6 Entwicklung und Umsetzung eines Strategieplans zur gezielten Senkung des 
Stromverbrauchs der städtischen Gebäude 
5.3.11 Umstellung der Erdgastankstellen im Raum Köln auf biogenes Erdgas 
5.3.12 Ergänzung der Busflotte im ÖPNV um Fahrzeuge mit alternativen Antrieben 
5.3.14 Stromspar-Check des Diözesancaritasverbandes Erzbistum Köln e.V. 
5.4.10 Einrichtung von zusätzlichen Fahrradabstellmöglichkeiten 
5.4.11 Einrichtung und Betrieb einer Naviki-Seite 
5.4.12 ZeroEmission Mobilität – Image- und Informationskampagne für das Zufußgehen 
und für die Fahrradnutzung auf Kurzstrecken 
5.4.13 Förderung des Einsatzes von Lastenfahrrädern im Lieferverkehr 
5.6.1 Klimapartnerschaften zwischen der Stadt Köln und prominenten Kölner Unter-
nehmen 
5.8.2 Energetische Sanierung der städtischen Museen 
5.5.5 Förderung privater Altbausanierung 
Die energetische Altbausanierung führt zu einem sehr hohen CO2-Einspareffekt 
und leistet zudem einen signifikanten Beitrag zur regionalen Wirtschaftsförderung. 
Die Verwaltung wird daher beauftragt, im Rahmen ihrer Beratungsaktivitäten ge-
genüber Hauseigentümern und Bauherren verstärkt für vorhandene Förderpro-
gramme von Bund und Land, z.B. KfW-Förderprogramm, Förderprogramm von 
NRW-Urban und NRW.Bank zu werben. Von einer kommunalen Spitzenfinan-
zierung der Förderangebote wird aufgrund der angespannten Haushaltssituation 
abgesehen.

14 
 
 
Sachstand: 
 
In der Beantwortung der Anfrage AN/1151/2015 wurde dem Ausschuss Umwelt und Grün 
in seiner Sitzung am 15.09.2016 ein Sachstandsbericht zur bisherigen Umsetzung der 
nachfolgend genannten Klimaschutzmaßnahmen sowie der Projekte und Aktivitäten der 
SmartCityCologne (SCC) Initiative mit der RheinEnergie AG informiert (siehe Vorlage-Nr. 
1942/2016). 
Der aktuelle Sachstand ist aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich 
Klimaschutzmaßnahme Sachstand 
5.3.1  Fortschreibbarer Wärmeatlas Die RheinEnergie setzt als Planungs-
instrument zur Sicherung des Fernwär-
meatlas einen selbst entwickelten Wär-
meatlas ein. In der modellhaften Erpro-
bung des vorgeschlagenen GIS-
basierten Wärmeatlas mit Gebäudetypo-
logien wurde kein zusätzlicher Nutzen 
gesehen. 
Kooperation mit dem LANUV zur strate-
gischen Nutzung von industrieller Ab-
wärme  
5.3.2 Ausbau der Fern- und Nahwärmeversor-
gung  (Kraft-Wärme-Kopplung) 
Im Rahmen von Niehl III wird dies um-
gesetzt.  
 
5.3.6 Entwicklung und Umsetzung eines Stra-
tegieplans zur gezielten Senkung des Strom-
verbrauchs der städtischen Gebäude 
Projekt Mission E in der Verwaltung ge-
plant 
5.3.11 Umstellung der Erdgastankstellen im 
Raum  Köln auf biogenes Erdgas 
Vor dem Hintergrund der aktuellen För-
derpriorität des Bundes für Elektromobi-
lität wird die Umstellung der Kölner Erd-
gastankstellen auf biogenes Gas nicht 
weiter verfolgt. 
5.3.12 Ergänzung der Busflotte im ÖPNV um 
Fahrzeuge mit alternativen Antrieben 
In Umsetzung durch die KVB 
5.3.14 Stromspar-Check des Diözesancaritas-
verbandes des Erzbistum Köln e.V. 
integriert in das Förderprogramm Alt-
bausanierung und Energieeffizienz 
siehe 3520/2017 
5.4.10 Einrichtung von zusätzlichen Fahrradab-
stellmöglichkeiten 
erledigt 
5.4.11 Einrichtung und Betrieb einer Naviki-
Seite 
umgesetzt 
5.4.12  ZeroEmission Mobilität –  Image- und 
Informationskampagne für das Zufußgehen und 
Stadtradeln wird seit 3 Jahren umge-

15 
 
für die Fahrradnutzung auf Kurzstrecken setzt 
5.4.13 Förderung des Einsatzes von Lastenfahr-
rädern im Lieferverkehr 
Kooperation mit Ford, UPS, Unterstüt-
zung mit Fördermittelberatung von ein-
zelnen Initiativen, Förderprogramm in 
Bearbeitung bei Dez. VIII 
5.6.1 Klimapartnerschaften zwischen der Stadt 
Köln und prominenten Kölner Unternehmen 
Umsetzung im Rahmen der Initiative 
SmartCity Cologne 
5.8.2 Energetische Sanierung der städtischen 
Museen 
Die durchgeführten Maßnahmen sind im 
Sachstandsbericht und Energiebericht 
benannt. 
5.5.5 Förderung privater  Altbausanierung Förderprogramm vom Rat beschlossen 
siehe 3520/2017 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

16 
 
 
 
Betreff:  
Energieberatung für Privathaushalte durch die Verbraucherzentrale – Fortführung nach 
2014 
 
 
Gremium:  Rat  
Sitzungsdatum:  08.04.2014   
Vorlagen-Nr.  0935/2014  
Federführung:  V/7  
Status:  erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt, die Verbraucherzentrale NRW bei der Durchführung der Energiebera-
tung für Privathaushalte in Köln weiterhin, in der Zeit von 2015 bis 2019, mit einem Zu-
schuss zu unterstützen.  
Die Maßnahme ist ein Baustein des „Integrierten Klimaschutzkonzeptes Köln 2013“ zur 
Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand in Köln. 
Die notwendigen Mittel in Höhe von 57.500 € pro Jahr sind im Haushaltsplan 2015 ff., im 
Teilplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, bei Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen 
bereit zu stellen. 
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der ergänzenden Finanzierung der Energiebera-
tungsstelle aus Mitteln des Landes NRW (unter Ausnutzung von EU-Mitteln aus dem Eu-
ropäischen Fonds für regionale Entwicklung). 
 
 
Sachstand: 
 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün hat in seiner Sitzung vom 16.03.2017 die Verlänge-
rung des Zuschusses bis 2020 beschlossen (0144/2017) 
Ein entsprechender Vertrag wurde mit der Verbraucherzentrale geschlossen 
 
 
 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

17 
 
 
 
 
Betreff:   
Fortschreibung des Konzepts zur medienübergreifenden Überwachung von Indust-
rie- und Gewerbebetrieben 
 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 13.11.2014 
Vorlagen-Nr. 2680/2013 
Federführung:  V/57 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
1. 
Der Rat beschließt das fortgeschriebene Konzept zur medienübergreifenden Überwa-
chung von Industrie- und Gewerbebetrieben (Anlage). 
2. 
Er beauftragt die Verwaltung, das Konzept unverzüglich umzusetzen und unter Beachtung 
der Vorgaben des Landes und der Erkenntnisse aus der Überwachungspraxis regelmäßig 
fortzuschreiben, um Gefahren für Mensch und Umwelt zu minimieren. 
3. 
Der Rat beschließt zur Umsetzung des Überwachungskonzeptes die Einrichtung von 2,5 
Mehrstellen Ingenieur/Ingenieurin, Vergütungsgruppe Vb/IVb/IVa, Fg. 1/1/1c + TZ BAT 
zum Stellenplan 2015. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2015 werden verwaltungsin-
tern entsprechende Stellen bereitgestellt. Die im Haushaltsjahr 2014 erforderlichen Mittel 
in Höhe von rd. 32.000 € stehen im Teilplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, zur Verfü-
gung. Ab dem Haushaltsjahr 2015 sind 191.850 € im Aufwand und 57.555 € als Ertrag im 
Teilplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, zusätzlich im Haushalt zu veranschlagen. 
 
 
Sachstand: 
 
Das angepasste und erweiterte Konzept enthält grundsätzliche Informationen zu den 
Gründen und dem notwendigen Umfang der medienübergreifenden Umweltinspektionen. 
Auch die Kriterien, die zur Festlegung der Inspektionsintervalle geführt haben, sind aufge-
führt. 
Dieser Verpflichtung kommt die Stadt Köln weiterhin mit einer Veröffentlichung der allge-
meinen Bewertung der wichtigen Umweltprobleme im Gebiet der Stadt Köln auf der Inter-

18 
 
netseite http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/ueberwachung-von-
industrie-und-gewerbebetrieben nach. 
Die Besetzung der 2,5 Mehrstellen ist zum Jahreswechsel 2014/15 auf drei neue Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter erfolgt. Wegen Arbeitsplatzwechsel bzw. Eintritte in den Ruhe-
stand sind Stellen lange vakant geblieben, so dass die medienübergreifende Überwa-
chung nur schrittweise durchgeführt werden kann. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

19 
 
 
 
 
Betreff:  
EU-Projekt Grow Smarter 
 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 16.12.2014 
Vorlagen-Nr. 3160/2014 
Federführung:  V/7 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat ermächtigt den Oberbürgermeister die Verträge (Finanzhilfevereinbarung und 
Konsortialvertrag) zur Umsetzung des EU-Projektes „Grow Smarter“ mit Gesamtpro-
jektkosten (Personal- und Sachkosten) in Höhe von 1.553.750 € und einer Projektlauf-
zeit von fünf Jahren, zu unterzeichnen.  
 Neben der Fremdfinanzierung aus EU-Mitteln in Höhe von 953.750 € beläuft sich der 
städtische Eigenanteil für das Gesamtprojekt auf 600.000 €. 
 Im Haushaltsplanentwurf 2015 ff sind bereits Mittel zur Finanzierung des Eigenanteils in 
Höhe von 452.000 € veranschlagt. Die darüber hinaus für die Jahre 2015-2019 anfal-
lenden Erträge und Aufwendungen zur Umsetzung des Projektes sind im Rahmen des 
Veränderungsnachweises zum Haushaltsplan 2015 bzw. im Haushaltsplan 2019 zu 
veranschlagen.  
2. Der Rat beschließt weiterhin zur Realisierung des Projektes befristet für die Projektlauf-
zeit 2015-2019 die Einrichtung folgender Stellen zum Stellenplan 2015: 
 0,5 Stelle VA VGr. II, Fg. 1a BAT (EG 13 TVÖD) für die Projektkoordinierung bei 01/4, 
0,5 Stelle VA VGr. II, Fg. 1a BAT (EG 13 TVÖD) für die Leitung des Arbeitspaketes 3 
„Integrierte Infrastrukturen“ bei V/7, 0,5 Stelle VA VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT (EG 11 
TVÖD) für die fachliche Projektleitung bei 1300 und 0,5 Stelle technischer Angestellter 
(Ingenieur) VGr. II/II, Fg. 1/1 +VG+TZ BAT (EG 13 TVÖD) für die fachliche Projektlei-
tung bei 66.  
Die Besetzung der Stellen erfolgt bedarfsorientiert im Rahmen des Projektverlaufes. 
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2015 werden die entsprechenden Stellen verwal-
tungsintern zur Verfügung gestellt.  
In den Gesamtprojektkosten von 1.553.750 Euro sind die o.g. Personalkosten enthalten.

20 
 
 
Sachstand: 
 
Die Finanzhilfevereinbarung und Konsortialvertrag wurden unterzeichnet, die Stellen ein-
gerichtet und besetzt. Die Mittel zur Finanzierung des Eigenanteils wurden im Haushalts-
plan 2015, 2016/2017 und 2018 veranschlagt. Die Mittel für 2019 sind im Haushaltsplan 
2019 zu berücksichtigen. 
Zum Ende der 2. Abrechnungsperiode (30.06.2017) sind EU-Fördermittel in Höhe von 
565.758,69 € abgerufen. Die Restmittel werden nach Abschluss des Projektes von der 
EU-Kommission an die Stadt Köln ausgereicht. 
Die Umsetzungsphase des Projektes wurde formal am 31.12.2017 beendet. Das Projekt-
konsortium wurde von keinem der beteiligten Partner verlassen. Die sich im Januar 2018 
anschließende Evaluationsphase beendet das Projekt regulär Ende 2019. 
Die Sanierungsarbeiten in der Stegerwaldsiedlung werden sich faktisch bis Anfang bzw. 
Mitte 2019 erstrecken. Rein rechnerisch könnten ca. 29 % Nebenkosten eingespart wer-
den. Dies hängt jedoch wesentlich von dem Heiz- und Lüftungsverhalten der Mieter ab. 
Hinsichtlich der Mietpreise gilt, dass in der Stegerwaldsiedlung eine Erhaltungssatzung die 
übermäßige Steigerung der Mietpreise verhindert. Von 2008 bis 2014 ist die Hälfte der 
Stegerwaldsiedlung saniert worden und die Mietpreise sind bis auf 8,30 €/m² angestiegen. 
Nun geht man von einer Steigerung der Durchschnittsmiete von 7,60 €/m² auf 9,00 €/m² 
aus. Die Differenz beträgt also 0,70 €/m². Neben energetischen Verbesserungen sind 
auch Aufzüge und Appartements in die Dachgeschosse eingebaut worden, um auch ande-
res Klientel anzusprechen. Diese Mieten betragen ca. 10,00 €/m² / 11,00 €/m². Das soge-
nannte Mieterstrommodell mit einem Mischprodukt von Strom aus PV-Anlagen vor Ort und 
Ökostrom der RE ist 2c günstiger als der normale Tarif, wird aber trotz enormer Bera-
tungsangebote und Werbung nur wenig angenommen. 
Im Bereich Mobilität wurden zehn Mobilstationen in Mülheim und im Stadtbezirk Mülheim 
diverser Größen von allen Partnern in Betrieb genommen, u.a. auch in der Stegerwald-
siedlung. Über das Projekt hinaus hat sich die Idee der Mobilstation für die Stadt Köln 
schon in ein sog. Roll-out verwandelt, da Lösungsansätze für ein stadtweites Mobilitäts-
konzept mit Mobilstationen zusammen mit einem Gutachter erarbeitet wurden. 
Zur Erreichung des Ziels eine offene urbane Big-Data-Plattform zu installieren und zu kon-
figurieren, die in der Lage ist, urbane Daten in Echtzeit zu speichern und zu verarbeiten, 
wird im Rahmen des GrowSmarter Projektes mit den Daten der Projektpartner in einer 
geschlossenen, projektinternen Form an dieser Konfiguration gearbeitet. 
Mit zahlreichen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit wird das Projekt national und inter-
national präsentiert. Die Bürgerschaft wurde mit verschiedenen Maßnahmen, wie Bürger-
sprechstunden, Mieterveranstaltungen sowie Informationsständen auf öffentlichen Veran-
staltungen informiert. 
Finanziell bewegt sich das Projekt im Rahmen der Planvorgaben.   
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

21 
 
 
 
 
Betreff:   
Anpassung an den Klimawandel 
Verwaltungsvorlage und 
Gemeinsamer Änderungsantrag von SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90 / Die 
Grünen vom 13.01.2015 
 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 05.02.2015  
Vorlagen-Nr. 2216/2014 und AN/0055/2015  
Federführung:  V/574/2 
Status: in Bearbeitung 
 
 
Beschluss: 
 
Beschluss gemäß Empfehlung des Ausschusses Umwelt und Grün aus seiner Sitzung 
am 13.01.2015:  
 
1. Der Rat der Stadt Köln nimmt die Ergebnisse der Studie "Klimawandelgerechte Metropole 
Köln" zur Kenntnis und stellt den dringenden Handlungsbedarf fest.  
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Studie, An-
passungsstrategien und ein Maßnahmenprogramm zu entwickeln sowie für den Umset-
zungsprozess eine ressortübergreifende Arbeitsstruktur zu schaffen. Dazu sind die in der 
Studie enthaltenen Maßnahmenvorschläge nach Kosten-Nutzen-Kriterien zu priorisieren. 
Der detaillierte Zeit-Maßnahmenplan inklusive der jeweils notwendigen Finanzierung sind 
dem Rat noch 2015 zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.  
 
3. Die kosten- und personalneutral durchzuführenden Maßnahmen  
 
a)  Kleinräumige Auswertung der Planungshinweiskarte / klimawandelgerechte Gestaltung 
städtischer Planungen  
 
b)  Sensibilisierung Starkregenereignisse  
 
werden im Vorgriff auf das vollständige Maßnahmenprogramm sofort umgesetzt. 
 
 
Sachstand: 
 
Das Umweltamt hat zu einigen Arbeitstreffen eingeladen und konnte insbesondere die 
Planungs-und Gesundheitsverwaltung für das Thema sensibilisieren. Die Erarbeitung ei-

22 
 
nes detaillierten Zeit- und Maßnahmenplanes für die konkrete Umsetzung, der in LANUV 
Fachbericht 50 dargestellten Maßnahmen, erfordern eine dezernatsübergreifende Ab-
stimmung und eine Bereitstellung von finanziellen Mitteln. Es sind folgende Projekte initi-
iert worden: 
Zur Durchführung von Begrünungsmaßnahmen wurde das Programm GRÜN hoch 3 mit 
einem Finanzvolumen von 3,5 Mio. € konzipiert. 
In Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt, der Uni Bonn und der RheinEnergie wird 
das Gemeinschaftsprojekt der Aufbau eines Hitzeaktionsplans für Köln zur Sensibilisie-
rung älterer Menschen durchgeführt.  
Zur Sensibilisierung für Starkregenereignisse wird zusammen mit dem Stadtentwässe-
rungsbetrieben Köln ein gemeinsamer Leitfaden zum Thema „Regenwasser und Grün“ für 
Bürger herauszugeben. 
Die kosten- u. personalneutralen Maßnahmen wurden sofort umgesetzt. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend) 
Die Verwaltung wird in regelmäßigen Abständen über den Umsetzungsstand berichten.

23 
 
 
 
 
Betreff:   
Stilllegung der städtischen Altdeponie Butzweiler Straße in Köln Ossendorf,  
hier: Bauleistungen zur Herstellung der Oberflächenabdichtung 
 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 28.06.2016 
Vorlagen-Nr. 0270/2016 
Federführung:  V/57 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung die weiteren Planungsschritte zur Ausführung, die Bau-
begleitung und den Bau des Oberflächenabdichtungssystems der ehemaligen Hausmüll-
deponie „Butzweiler Straße“ zu beauftragen. 
Der Bedarf der vorstehenden Leistungen wird festgestellt. 
Die Gesamtkosten für den Bau, incl. der weiteren Baunebenkosten, werden auf 
12.165.547 € geschätzt. 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch Inanspruchnahme der gebildeten Rückstel-
lungen. 
 
Sachstand: 
 
 
Im August 2016 beauftragte die Verwaltung ein externes Ingenieurbüro mit den weiteren 
Planungsschritten zur Ausführung der Oberflächenabdichtung. Die Beauftragung der die 
Maßnahme begleitenden Fremdüberwachung und der Bauoberleitung erfolgten bis Anfang 
April 2018.  
Die Gesamtleistung zur Herstellung des Oberflächenabdichtungssystems wurde aufgeteilt 
in einen Auftrag für die Fällarbeiten und den Auftrag für die Ausführung der Oberflächen-
abdichtung. 
Die Fällarbeiten für den 1. Bauabschnitt erfolgten im November und Dezember 2017. 
Baubeginn der Oberflächenabdichtung ist Mitte April 2018 gewesen. 
Der voraussichtliche Abschluss der Bauarbeiten ist Ende September 2020. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

24 
 
 
 
 
Betreff:  
Konzept zur Einrichtung eines kommunalen Ökokontos für Köln 
 
 
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 15.09.2016 
Vorlagen-Nr. 0241/2016 und AN/1495/2016 
Federführung:  V/57/571 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün nimmt den in der Vorlage unter Punkt 6 dargestellten 
Konzeptvorschlag für die Einrichtung eines kommunalen Ökokontos für Köln zur Kenntnis 
und betont, dass das Ziel des kommunalen Ökokontos die Steigerung der Biodiversität, 
die Biotopvernetzung, die Weiterentwicklung wertvoller Flächen, die Kernzonenentwick-
lung sowie die qualitative Steigerung der Biotopwertigkeit ist.  
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt konkret darzulegen, welche Flächen für den Ausbau des 
Startguthabens in Anspruch genommen und / oder welche Maßnahmen umgesetzt werden 
sollen (Maßnahmenkonzept).  
2. Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, wie die bereitgestellten Mittel für die Vorfinan-
zierung zur Einrichtung des kommunalen Ökokontos verwendet werden sollen und welche 
Beträge nicht refinanzierbar sind.  
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Stellenbedarf zu ermitteln und darzulegen, wie die Auf-
gabenerledigung organisiert werden soll.  
 
 
Sachstand: 
 
 
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün am 18.09.2018 hat die Verwaltung dem 
Ausschuss die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Einrichtung eines kommunalen Ökokontos 
als Beschlussvorschlag (1745/2018) vorgelegt. 
. 
 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

25 
 
 
 
 
Betreff:  
Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. § 47 d BImSchG / 
Handlungs- und Maßnahmenkatalog der Firma LK-Argus für die weiteren Arbeiten 
zur Kölner Lärmaktionsplanung 
 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 22.09.201632 
 
Vorlagen-Nr. 2422/2015 
Federführung:  V/57 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat nimmt den von der Firma LK-Argus erarbeiteten und als Anlage 1 beigefügten 
„Handlungs- und Maßnahmenkatalog zum Lärmaktionsplan der Stadt Köln“ zur Kenntnis 
und beauftragt die Verwaltung: 
 
1. die Lärmaktionsplanung zukünftig entsprechend der dort beschriebenen und in Tabelle 
11 des Katalogs (siehe auch Anlage 2) zusammengefassten Verfahrensschritte und Pri-
oritäten zu den einzelnen Handlungsebenen fortzuführen. Ziel dieser Arbeiten ist es, in 
einem größtmöglichen Umfang konkrete Einzelmaßnahmen mit lärmmindernder Wir-
kung herauszuarbeiten und dort umzusetzen, wo im Sinne der EU-
Umgebungslärmrichtlinie Handlungsbedarf besteht. Mangels Mittelbereitstellung durch 
EU, Bund und Land müssen hierbei Instrumente aus bestehenden Tätigkeitsfeldern der 
Stadt genutzt werden, die lärmmindernde Effekte haben. Der finanzielle Rahmen wird 
dabei durch die städtische Haushaltslage bestimmt. 
 
2. auf der Grundlage dieses Handlungs- und Maßnahmenkatalogs inklusive der dort in 
Tabelle 10 und Karte 7 (siehe auch Anlage 3) gelisteten ruhigen Gebiete als zentrales 
Element des Lärmaktionsplans die Offenlage des Lärmaktionsplanentwurfs vorzuberei-
ten und durchzuführen.  
 
3. als Zeitraum für die Durchführung der weiteren planerisch konzeptionellen Arbeiten 
beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt wird ein Zeitraum von 3 Jahren veranschlagt. 
Die hierfür benötigte Personalkapazität einer/s Technischen Angestellten, VGr. IVa/III 
BAT, wird im Rahmen einer geänderten Prioritätensetzung durch interne Umschichtung 
beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt bereitgestellt. Die einzelnen Tätigkeiten im 
Rahmen der Lärmaktionsplanung sind der Anlage 2 zu entnehmen

26 
 
Die erforderlichen Sachmittel in Höhe von max. 40.000 € werden aus den bereits veran-
schlagten Mitteln im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung,- vorsorge, in der Teilplan-
zeile 13, Auf-wendungen für Sach- und Dienstleistungen, ab dem Haushaltsjahr 2017, 
beim Amt für Umweltschutz, finanziert. Die Jahresergebnisse lassen einen erweiterten 
Spielraum erkennen. Es erfolgt derzeit keine Budgeterhöhung. 
4. im Rahmen der Arbeiten zu den einzelnen Handlungsebenen gemäß den Anlagen 1 
und 2 ist noch zu ermitteln, welche weiteren Personal- und Sachkosten bei anderen 
städtischen Dienststellen sowohl bei den planerisch konzeptionellen Arbeiten im Sinne 
des Handlungs- und Maßnahmenkatalogs sowie bei der Umsetzung der daraus resultie-
renden Einzelmaßnahmen anzusetzen sind. Dabei sind die personellen und finanziellen 
Konsequenzen dieser zusätzlichen Aufgaben konkret bezogen auf die betroffenen Äm-
ter zu ermitteln und in Form einer entsprechenden gesonderten Beschlussvorlage dem 
Rat zur Entscheidung vorzulegen, damit mit der konkreten Umsetzung der Lärmaktions-
planung begonnen werden kann.  
 
5. Fahrbahnsanierungen bei Straßen mit Handlungsbedarf 1. und 2. Ordnung werden mit 
„lärmmindernden Fahrbahnbelägen“ ausgeführt.  
 
6. Die Maßnahmen der Priorität 2 in Tabelle 11 werden entsprechend mit Priorität 1 abge-
arbeitet.  
 
7. Ein gesamtstädtisches Geschwindigkeitskonzept wird entwickelt. Der Verkehrsfluss für 
den motorisierten Individualverkehr (MIV) soll dabei auf den Hauptverkehrsachsen opti-
miert werden, während er in den Wohngebieten reduziert werden soll, weshalb das Vor-
behaltsnetz überprüft werden muss. Ziel ist eine Verstetigung des fließenden Verkehrs 
unter Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten.  
 
8. Die Programme „Abbau der Ampeln“ sowie „Alternative Betriebsformen für Ampeln“ 
werden konsequent und effektiver fortgeführt.  
 
9. Der Rat der Stadt Köln fordert die Verwaltung auf, ein wirksames und effektives Über-
wachungssystem mit stationären und mobilen Anlagen und Kontrollen für das LKW-
Führungskonzept und das LKW-Nachtfahrverbot zu entwickeln und anzuwenden. 
Die Prioritäten unter dem Gesichtspunkt der Luftreinhaltung zu überarbeiten mit dem 
Ziel, Bereiche des Stadtgebietes, die neben der Lärmbelastung auch bezüglich der Luft-
qualität (NOx, Staub) Optimierungspotential aufweisen, besonders hoch zu priorisieren. 
 
10. Für die weiteren planerischen konzeptionellen Aufgaben und für die Koordination der 
zuständigen Ämter wird beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt zusätzliche Perso-
nalkapazität geschaffen.

27 
 
11. Die Verwaltung erarbeitet mit den Akteuren ein Citylogistikkonzept dies beinhaltet auch 
ein Konzept zur Reduzierung des Lärms durch Sprinter- und Lieferfahrzeuge sowie 
Fahrzeugen mit Kühlaggregaten. 
 
Sachstand: 
 
Die beschlossene öffentliche Auslegung wurde von der Verwaltung November / Dezember 
2016 durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Auslegung wurde in die Verwaltungsvorlage 
2437/2017 eingearbeitet. Der Rat hat diese Verwaltungsvorlage und somit den Lärmakti-
onsplan am 19.12.2017 abschließend beschlossen. Die Verwaltung setzt die Arbeiten zur 
Lärmaktionsplanung im Sinne dieses Ratsbeschlusses in den kommenden Jahren um. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

28 
 
 
 
 
Betreff:   
Neuregelung der Unterbringung und Betreuung von Fund- und Verwahrtieren durch 
die Tierheime Dellbrück und Zollstock 
 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 22.09.2016 
Vorlagen-Nr. 0721/2016 
Federführung:  V/570 u. 576 
Status: Erledigt 
 
Beschluss: 
 
Beschluss gemäß Empfehlung des Ausschusses Umwelt und Grün aus seiner Sitzung 
am 15.09.2016 unter Berücksichtigung der mündlichen Protokollanmerkung von Rats-
mitglied Frank:  
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, mit den Trägervereinen der beiden Köl-
ner Tierheime (Kölner Tierschutzverein von 1868 e.V., Vorgebirgsstr. 76, 50969 Köln – 
KTV – sowie der Bund gegen den Missbrauch der Tiere e.V., Iddelsfelder Hardt, 51069 
Köln – bmt -) den als Anlage 1 beigefügten Vertrag abzuschließen. 
Die durchschnittlich pro Jahr benötigten Mittel in Höhe von insgesamt 794.000,00 € (inkl. 
MwSt.) sind im Teilergebnis 0206, Verbraucherschutz und Veterinäraufsicht, in der Teil-
planzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt. 
Um die Vermittlungsquoten weiter zu erhöhen, wird die Verwaltung zudem beauftragt,  
 
a) mit den Mitarbeitern der Trägervereine "Vermittlungsschulungen" durch-zuführen,  
 
b) gegenüber den Trägervereinen auf flexiblere Öffnungszeiten zu drängen.  
 
____________  
Anmerkungen:  
 
- Ratsmitglied Frank stellt zu Buchstabe a) klar, der Beschluss des Ausschusses für Umwelt 
und Grün sei nicht so zu verstehen, dass die Verwaltung die Ausbildung der Beschäftigten der 
Tierheime für eine bessere Vermittlung selbst übernehmen solle. Die Ausbildung solle viel-
mehr durch die Verbände erfolgen, die bereits über entsprechende Ausbildungsangebote ver-
fügen. Es sei nicht beabsichtigt, eine eigene Ausbildungsabteilung für Tierheime beim Veteri-
näramt einzurichten.

29 
 
 
 
Sachstand: 
 
 
2017 hat es eine erste Abrechnung für das Jahr 2016 gegeben. Hierbei sind keine Prob-
leme aufgetreten. Die veranschlagten Mittel für 2017 von 920.000 € wurden aber um rund 
25.000 überschritten. 
Die Zusammenarbeit mit den Tierheimen verläuft reibungslos und durch die jetzt gegebe-
ne Kostendeckung kommt es kaum noch zu Beantragungen von zusätzlichen Mittel für 
aufwendigere Behandlungsmaßnahmen.  
 
 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

30 
 
 
 
 
Betreff:   
Beleuchtung des Hauptwegs vom Clouth-Gelände zur KVB-Haltestelle Kinderkran-
kenhaus, Antrag der FDP-Fraktion vom 22.04.2016  
und  
Vorlage der Verwaltung: Beleuchtung des Hauptweges im Johannes-Giesberts-Park 
 
 
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 03.11.2016 
Vorlagen-Nr. AN/0767/2016 und 3160/2016 
Federführung:  VIII/66 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Hauptweg vom Clouth-Gelände in Verlängerung der Josefine-Clouth-Straße zur KVB-
Haltestelle Kinderkrankenhaus wird beleuchtet. 
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit dieser Weg als öffentlicher Fuß- und 
Radweg gewidmet wird, um ihn von anderen nicht beleuchteten Wegen durch den Johan-
nes-Giesberts-Park zu differenzieren. 
Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt und Grün der Beleuchtung des 
Hauptweges im Johannes-Giesberts-Park im Clouth-Quartier und den Beschlüssen des 
Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde und der Bezirksvertretung Nippes zuzu-
stimmen. 
Eine Ausnahme zum Grundsatzbeschluss ist notwendig, um einen gesicherten Zugang 
zum ÖPNV an der Amsterdamer Straße, Haltestelle Kinderkrankenhaus, zu gewährleisten. 
 
Sachstand: 
 
Die Fertigstellung der Beleuchtungsanlage auf dem Hauptweg des Johannes-Giesberts-
Parks ist im Januar 2017 erfolgt.  
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

31 
 
 
 
 
Betreff:    
Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ 
Antrag der Fraktion Die Linke vom 25.11.2016 
 
 
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 8.12.2016 
Vorlagen-Nr. AN/1982/2016 
Federführung:  V/57 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln möge beschließen dem Bündnis „Kommunen für biologische Viel-
falt e.V. im Jahr 2017 beizutreten. 
 
Sachstand: 
 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün hat in seiner Sitzung vom 08.12.2016 empfohlen, 
dem Bündnis „Kommunen für Biologische Vielfalt e.V.“ beizutreten. Der Rat der Stadt Köln 
ist der Empfehlung des Ausschusses Umwelt und Grün gefolgt und hat den Beitritt der 
Stadt Köln zum Bündnis „Kommunen für Biologische Vielfalt e.V.“ in seiner Sitzung am 
04.04.2017 beschlossen.  
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung

32 
 
 
 
 
Betreff:  
 
“Förderaufruf KommunalerKlimaschutz.NRW“  
Antrag der SPD-Fraktion vom 24.11.2016 
 
 
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 08.12.2016  
Vorlagen-Nr. AN/1980/2016  
Federführung:  V/7 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
 
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung darzustellen, welche Projekte und Maßnahmen 
 des Integrierten Klimaschutzkonzepts, 
 der Initiative SmartCity Cologne 
 zur Anpassung an den Klimawandel und 
 bestehender Verkehrskonzepte zur Senkung der Verkehrsemissionen 
für eine Bewerbung um Fördermittel aus dem Landesprogramm “Kommunaler Klima-
schutz.NRW“ geeignet sind. 
Eine entsprechende Vorschlagsliste soll dem Ausschuss zu seiner nächsten Sitzung am 
02.02.2017, nach Vorberatung durch den Verkehrsausschuss, vorgelegt werden. 
 
 
Sachstand: 
 
Unter Berücksichtigung der insgesamt vorliegenden Informationen wurden keine Projek-
tanträge eingereicht. Dem Ausschuss wurde dies mit Mitteilung vom 2066/2017 mitgeteilt. 
 
 
 
 Es erfolgt keine weitere Berichterstattung. 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

33 
 
 
 
Betreff: Freigabe zusätzlicher Mittel für Maßnahmen zur Biodiversität und Umwelt-
bildung Teilplan 1401 – Umweltordnung und Umweltvorsorge  
 
 
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 02.02.2017 
Vorlagen-Nr. 3860/2016/ 
Federführung:  V/57 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
Vorbehaltlich der Entscheidung der Stadtkämmerin bezüglich einer Ermächtigungsüber-
tragung der in 2016 nicht ausgegebenen Mittel beschließt der Ausschuss Umwelt und 
Grün die Freigabe von 315.000 € für die Maßnahmen: „Biodiversität“, „kommunale Ernäh-
rungspolitik“, sowie Umweltbildung „Köln als Lebensraum“. Die im Haushaltsplan 
2016/2017 veranschlagten Maßnahmen wurden mit dem Bewirtschaftungsvermerk „Mittel-
freigabe erfolgt durch Fachausschuss“ versehen.  
Die konkrete Verwendung der Mittel erfolgt maßnahmenbezogen (Erläuterung s. Begrün-
dung). 
Die Mittel wurden im Haushaltsplan 2016/2017, Teilergebnisplan 1401 – Umweltordnung 
und –vorsorge, in den Teilplanzeilen 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
und Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, veranschlagt: 
 
                                             2016             2017        Teilplanzeile 
1. Biodiversität                   40.000 €       75.000 €    16, sonstige ordentl. Aufwendungen, 
2. Kommunale  
Ernährungspolitik              40.000 €       40.000 €    13, Aufw. für Sach- u. Dienstleistungen, 
3. Umweltbildung 
„Köln als Lebensraum“      40.000 €       80.000 €    13, Aufw. für Sach- u. Dienstleistungen. 
 
 
Sachstand: 
1) Biodiversität:  
Folgende Projekte sind in der Umsetzung: 
Anlegen von Wildbienenlehr-Pfaden an Lernorten (z.B. Standort Forstbotanischer Garten, Gut Lei-
denhausen)

34 
 
Gestaltung von Wildbienenlebensräumen in Kooperation mit Trägern und Verbänden an 20 ver-
schiedenen Standorten, u.a. Bürgerzentren, von Wildwiesen an Schulen und weiteren Bildungs-
stätten, z.B. VHS Biogarten Thurner Hof 
Aufbau von 30 Nisthilfen/ Insektenhotels und Anlegen von 30 Wildblumenwiesen, begleitet von 
Umweltbildungsmaßnahmen (110.000 € ab 2018-2020) 
Zuständigkeit für die Insektenfreundliche Stadt Köln, hier insbesondere zum Wildbienen-Schutz 
Die Erstellung einer Biodiversitätsstrategie konnte mangels personeller Ressourcen noch nicht 
umgesetzt werden. 
2) Kommunale Ernährungspolitik: 
 
Fortsetzung Projekt "Schad dröm" zur Verringerung von Lebensmittelabfällen an Kölner Schulen 
und Aufstockung aufgrund großer Nachfrage (14.000 € bis Herbst 2018).  
In Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale und weiteren Träger ab Herbst 2018; Aufbau ei-
ner App/Software/Eingabehilfe für Schul-/Kita-Küche-Mitarbeiter/innen und Schüler/innen/ Müllta-
gebuch und Teilnahme an einem europäischen Interreg-Förderprojekt (rd. 30.000 €) mit europäi-
schen Partnern.  
Kurzfilm (20 Min.) „Sternekochen an Kölner Schulen“ (32.200 €): Vervielfältigung von 1000 DVD 
inkl. Begleitmaterial/ Booklet (11.000 €) mit Informationen dazu, wie Wertschätzung von Lebens-
mitteln und Vermeidung von Lebensmittelverschwendung umgesetzt werden können.  
3) Köln als Lebensraum: 
"Modell-Schulgarten-Projekt“ Konzeptionelle Ausrichtung der Modellschulgärten (22.000 € bis En-
de 2018/ Anfang 2019) und Weiterführung der gärtnerischen und naturwissenschaftlichen Unter-
stützung dieser. 
„Biodiversitätskampagne der Kinder für Köln“ 
Videoclip „Spatz muss sein“, drei Workshops zum Naturerleben in Köln für Schüler/innen u.a. Foto-
/Filmsafari zu den in Köln ‚wild‘ lebenden Tieren und ihren Lebensräumen, Multiplikatoren-
Workshop für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte. Ausstellung und Präsentation (33.000 €)  
Das Umweltbildungskonzept wurde am 21.09.2018 vom Rat beschlossen.  
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

35 
 
 
Betreff: Ausbau von Gut Leidenhausen zu einem Umweltzentrum 
Gemeinsamer Antrag von SPD- und CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
und FDP-Fraktion vom 24.01.2017 
 
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 02.02.2017 
Vorlagen-Nr. AN/0109/2017 
Federführung:  V/57 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Um diese Idee weiter zu konkretisieren und die bestehenden Möglichkeiten auf ihre  
Umsetzbarkeit hin zu überprüfen, wird die Verwaltung gebeten, einen entsprechenden 
Vorschlag zu erarbeiten. Dieser sollte insbesondere folgende Punkte beinhalten: 
1. Erstellung eines Konzeptes in Zusammenarbeit mit den bereits vor Ort tätigen Vereinen 
2. Prüfung, welche personellen Kapazitäten zur Umsetzung dieses Konzeptes erforderlich 
sind 
3. Aufstellung der zusätzlich erforderlichen finanziellen Mittel (einmalig und dauerhaft) 
4. Prüfung, ob die Landesmittel zur Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung 
(BNE) eine Teilfinanzierung ermöglichen und welche anderen Finanzierungsmöglichkeiten 
über Drittmittel genutzt werden könnten. 
 
 
Sachstand: 
 
Zu 1 und 2: Ein Konzept wurde erstellt und vom Rat am 14.11.2017 beschlossen, ein Ge-
schäftsführer (Diplom-Biologe) wurde über den Trägerverein eingestellt.  
Zu 3: Per Ratsbeschluss wird zur Finanzierung der Maßnahme ein jährlicher Zuschuss in 
Höhe von 220.700 Euro an den Träger gewährt.  
Zu 4: Im Konzept wird die Akquise von Fördermitteln als eine der Aufgaben des Projekt-
managements des Trägervereins aufgeführt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. 
Es findet eine regelmäßige Berichterstattung über die Entwicklung des Umweltbil-
dungskonzeptes statt. 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

36 
 
 
Betreff:   
Vergrämung von Halsbandsittichen 
Gemeinsamer Antrag von SPD- und CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen 
und FDP-Fraktion 
 
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 02.02.2017 
Vorlagen-Nr. AN/0110/2017 
Federführung:  V/57/571 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
1. Belastungen für Bürgerinnen und Bürger durch Sammelplätze (mehr als 10 Tiere) von 
Halsband- oder Großen Alexandersittichen sind in der Regel aus Tierschutzgründen für 
einen Zeitraum von zwei Jahren zumutbar. 
2. Geht die Belastung über diesen Zeitraum hinaus und liegen Beschwerden aus der Be-
völkerung vor, sind die Tiere zu vergrämen. Gelingt es die Tiere an einen Standort zu 
verdrängen, an dem sie keine oder wenige Störungen verursachen, sind Bemühungen 
zu unternehmen, sie an diesem Standort zu halten. Darüber entscheidet das Umwelt-
amt nach Abwägung der standortspezifischen Gegebenheiten. 
3. Eine letale Bestandsregulierung (z. B. Bejagung oder Vergiftung) alleine durch die 
Stadt Köln ist ob der Größe der Population hingegen nicht sinnvoll. Daher sind letale 
Maßnahmen nur dann durchzuführen, wenn sie in ein Gesamtkonzept eingebettet sind, 
welches alle Bestände (in der BRD) regelt und ist bis zur Erstellung eines überregiona-
len Managementplans zu unterlassen. Sollte es Ansätze mit Eiattrappen geben, die ei-
ne nicht letale Bestandsreduktion ähnlich zur Reduktion des Taubenbestandes errei-
chen, so ist hierzu dem Umweltausschuss ein Konzept vorzulegen. 
4. Für den bekannten Schlafplatz an der Kreuzung Dreikönigenstr. / Bayenstr. sind zum 
nächstmöglichen Zeitpunkt Vergrämungsmaßnahmen durchzuführen, da dort die Tole-
ranzfrist von zwei Jahren bereits überschritten ist. 
 
Sachstand: 
 
Die Aufgabe wird extern im Rahmen eines Werkvertrags vergeben und wissenschaftlich 
begleitet. Aus der Vergrämungsmaßnahme wird ein Maßnahmenkatalog abgeleitet. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

37 
 
 
Betreff:  
Energieberatung für Privathaushalte durch die Verbraucherzentrale - Verlängerung 
für das Jahr 2020   
 
 
Gremium:  Ausschuss Umwelt und Grün  
Sitzungsdatum:  16.03.2017  
Vorlagen-Nr.  0144/2017  
Federführung:  V/7  
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün beschließt, die Verbraucherzentrale NRW bei der Durch-
führung der Energieberatung für Privathaushalte in Köln über den aktuellen Zeitraum bis 
Ende 2019 gemäß Ratsbeschluss vom 08.04.2014 (0935/2014) hinaus für das Jahr 2020 
mit einem Zuschuss zu unterstützen. 
Die Mittel i.H.v. 57.500 € für das Haushaltsjahr 2020, werden im Haushaltsplan 2018, beim 
Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, bei Teilplanzeile 15, Transferaufwen-
dungen, veranschlagt. 
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der ergänzenden Finanzierung der Energiebera-
tungsstelle aus Mitteln des Landes NRW (unter Ausnutzung von EU-Mitteln aus dem Eu-
ropäischen Fonds für regionale Entwicklung). 
 
 
Sachstand: 
 
Ein entsprechender Vertrag wurde mit der Verbraucherzentrale geschlossen. Die Mittel 
werden in der Haushaltsplanung berücksichtigt. 
 
 
 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

38 
 
 
Betreff: 
Antrag der Fraktion Die Linke betreffend "Luft verbessern - Braunkohleverbrennung 
in Merkenich beenden" 
Änderungsantrag der SPD, CDU und Bündnis 90 / Die Grünen 
 
 
Gremium:  Rat  
Sitzungsdatum:  04.04.2017  
Vorlagen-Nr.  AN/0511/2017 und AN/0545/2017  
Federführung:  V/7  
Status:  In Bearbeitung  
 
Beschluss: 
 
Der Beschlussvorschlag soll wie folgt ersetzt werden: 
1. Der Rat der Stadt Köln begrüßt, dass die RheinEnergie AG derzeit untersucht, ob und 
inwieweit der Einsatz von Braunkohle im Kessel 6 des Kraftwerkes Merkenich durch ande-
re Brennstoffe, z.B. Klärschlamm oder Holz, ersetzt werden kann. Beim Einsatz alternati-
ver Brennstoffe ist die Minimierung der Emissionen, die durch Verbrennung auftreten, zu 
gewährleisten. 
2. Für den Fall, dass diese Untersuchungen negativ verlaufen sollten, wird RheinEnergie 
aufgefordert, unverzüglich Planungen für eine alternative Gesamtversorgungslösung am 
Standort Merkenich – unter vollständigem Verzicht auf den Brennstoff Braunkohle – einzu-
leiten. Über die Zwischenergebnisse dieser Untersuchung ist der Ausschuss Umwelt und 
Grün kontinuierlich zu informieren. 
3. Gleichzeitig fordert der Rat die RheinEnergie auf, den Ausbau der Strom- und Wärme-
erzeugung auf Basis erneuerbarer Energien weiter zu forcieren. Über den Fortschritt bei 
der Umstellung auf erneuerbare Energien soll dem Ausschuss Umwelt und Grün und dem 
Finanzausschuss als Beteiligungsausschuss jährlich berichtet werden. 
 
 
Sachstand: 
 
Ausschuss Umwelt und Grün sowie Finanzausschuss wurden am 24.04.2018 über den 
aktuellen Sachstand unterrichtet. (1039/2018) 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

39 
 
 
Betreff: Beitritt zum Bündnis Kommunen für biologische Vielfalt e.V.  
 
 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 04.04.2017 
Vorlagen-Nr. 4221/2016 
Federführung:  V/57 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün hat in seiner Sitzung vom 08.12.2016 empfohlen, 
dem Bündnis „Kommunen für Biologische Vielfalt e.V.“ beizutreten. 
Der Rat der Stadt Köln folgt der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Grün und 
beschließt den Beitritt der Stadt Köln zum Bündnis „Kommunen für Biologische Vielfalt 
e.V.“. 
Der Jahresbeitrag für 2017 in Höhe von 5.000 € steht im Teilergebnisplan 1401, Umwelt-
ordnung und -vorsorge, bei Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen zur Ver-
fügung. Aufgrund des bestehenden Bewirtschaftungsvermerks beschließt der Rat der 
Stadt Köln gleichzeitig die Mittelfreigabe in entsprechender Höhe. Der künftige Jahresbei-
trag ab 2018 wird bei der Haushaltsplanung 2018 ff. berücksichtigt. 
 
Sachstand: 
 
Der Rat der Stadt Köln ist der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Grün vom 
08.12.2016 gefolgt und hat den Beitritt der Stadt Köln zum Bündnis „Kommunen für Biolo-
gische Vielfalt e.V.“ beschlossen. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt.  
 
Über die Aktivitäten wird kontinuierlich berichtet. 
 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

40 
 
 
Betreff:   
Luftreinhaltung Stadt Köln 
 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 04.04.2017 
Vorlagen-Nr. 3786/2016 und AN/0403/2017 
Federführung:  V/57/574 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass an fast allen verkehrsnahen Messstationen in Köln 
Überschreitungen der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) auftreten. Zur Reduzierung 
sind kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen notwendig.  
2. Die Verwaltung wird beauftragt, verursacherbezogene Erhebungen der Belastungssitua-
tion und sich daraus ableitender Minderungspotenziale an Belastungsschwerpunkten 
durchzuführen. Im Haushaltsplan 2016/2017 stehen für die Luftreinhalteplanung keine Mit-
tel zur Verfügung. Der Rat beschließt, für die Erstellung eines Maßnahmenkonzeptes 
Haushaltsmittel in der Höhe von 100.000 € bereitzustellen. Die Bereitstellung erfolgt durch 
Sollverlagerung innerhalb des Teilergebnisplans 1401 - Umweltordnung, -vorsorge, bei 
Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.  
3. Die Verwaltung wird beauftragt 2017 ein Gesamtkonzept mit der Auflistung effektiver 
kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen zur Schadstoffreduzierung mit Wirkungsab-
schätzung und Kosten vorzulegen.  
 
Sachstand: 
 
Im Herbst 2016 hat das Dezernat V einen „Runden Tisch zur Luftreinhaltung“ eingerichtet. 
Die Ergebnisse wurden mit der Ratsvorlage 3428/2017 den politischen Gremien eine um-
fangreiche Darstellung der Position der Stadt Köln zur Luftreinhaltung vorgelegt. Diese 
Vorlage enthält in der Anlage 2 einen Maßnahmenkatalog mit der Differenzierung nach 
kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen zur Reduzierung der Stickoxidbelastung. In 
Anlage 5 sind die Ergebnisse des Gutachtens zur Ermittlung der Minderungspotenziale an 
drei Belastungsschwerpunkten dargestellt. 
 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend) 
Auf den neuen Ratsbeschluss vom 06.02.2018 und die entsprechende Berichterstat-
tung wird verwiesen.

41 
 
 
Betreff: 
 
Altdeponie Colonia (Al 70111), hier: Langfristige Anmietung einer Gasbehandlungs-
anlage 
 
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 04.05.2017 
Vorlagen-Nr. 0918/2017 
Federführung:  V/57 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün stellt den Bedarf für die langfristige Anmietung einer Gasbe-
handlungsanlage fest und beauftragt die Verwaltung den Betrieb der Gaszentrale vorzunehmen 
und den damit verbundenen Auftrag in Abstimmung mit dem zentralen Vergabeamt zu vergeben. 
Die Kosten werden auf 256.445 € brutto für die geplante 5-jährige Laufzeit geschätzt. Für die 
Maßnahme wurden Rückstellungen gebildet. Die Mittel stehen unter der Finanzposition 
5703.572.9200.4 zur Verfügung. 
 
 
Sachstand: 
 
Der Auftrag zur Anmietung einer Gasbehandlungsanlage ist im Oktober 2017 erfolgt. Die 
Laufzeit beträgt 5 Jahre und die Kosten liegen bei rund  217.000 € brutto. Insofern wurde 
der Kostenrahmen eingehalten.  
 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

42 
 
 
Betreff:   
 
Vogelschlag – KVB Wartehäuschen 
 
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 07.07.2017 
Vorlagen-Nr. AN/0984/2017 
Federführung:  V/57/571 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
Die Wartehäuschen und baulichen Anlagen der KVB in denen Glaselemente verwendet 
werden, werden bis zum Jahr 2020 vollständig mit einem Vogelschutz nachgerüstet. 
Ist dies aus rechtlichen Gründen (z. B. Rechte eines Architekten) nicht möglich, wird über 
die Ausnahmen im Umweltausschuss berichtet.  
Bei der Ausschreibung von neuen Anlagen findet der Vogelschutz vorab Berücksichtigung.  
 
 
 
Sachstand: 
 
Es fanden Gespräche mit dem Stadtwerkekonzern, der KVB und der Wall GmbH statt.  
Die ersten Fahrgastunterstände wurden bereits vogelschlagsicher gestaltet. Bei zukünfti-
gem Austausch von Fahrgastunterständen (z. B. wegen Vandalismus) werden diese eben-
falls durch vogelschlagsicheres Glas ersetzt. So werden sukzessive alle Fahrgastunter-
stände in Köln entsprechend gesichert.  
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

43 
 
 
Betreff: Ernährungsrat Köln und Umgebung, Finanzielle Förderung   
 
 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 11.07.2017 
Vorlagen-Nr. 0515/2017 
Federführung:  V/57 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt, als neue freiwillige Aufgabe, den „Ernährungsrat Köln und Umgebung“ 
mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 50.000 € p.a. ab 09/2017 zunächst für 3 Jahre 
zu unterstützen. Die Finanzierung in den Haushaltsjahren 2017 bis 2020 erfolgt durch 
Umschichtung veranschlagter Mittel im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, 
bei Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, aufgrund erfolgter Neupriorisierung von Auf-
gaben und führt nicht zu einer Vergrößerung des bereits bestehenden Haushaltsdefizits. 
 
Der Rat beauftragt den jeweiligen Beigeordneten / die jeweilige Beigeordnete des Dezer-
nates für Soziales, Integration und Umwelt bzw. den jeweiligen Amtsleiter / die jeweilige 
Amtsleiterin des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes, als festes Mitglied die Stadt Köln 
im „Ernährungsrat Köln und Umgebung“ zu vertreten. 
 
 
Sachstand: 
 
Der Rat ist der Empfehlung des Ausschusses Umwelt und Grün gefolgt und hat den auf 
zunächst drei Jahre befristeten jährlichen Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro für den „Er-
nährungsrat Köln und Umgebung“ beschlossen. 
 
Als feste Mitglieder der Stadt Köln sind der Beigeordnete des Dezernates für Soziales, 
Integration und Umwelt, bzw. der Amtsleiter des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes in 
diesem Gremium vertreten.  
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt.  
 Im Ausschuss Umwelt und Grün wird regelmäßig über Initiativen des Ernäh-
rungsrates berichtet. 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

44 
 
 
Betreff: Verein Taste of Heimat e.V., Mitgliedschaft der Stadt Köln 
 
 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 11.07.2017 
Vorlagen-Nr. 0521/2017 
Federführung:  V/57/574 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Mitgliedschaft im Verein „Taste of Heimat e.V.“ zum 
01.09.2017 zu beantragen. Der Jahresbeitrag beläuft sich auf 250,- Euro für staatliche Or-
ganisationen.  
Der Rat beauftragt den jeweiligen Beigeordneten oder die jeweilige Beigeordnete des De-
zernates für Soziales, Integration und Umwelt bzw. den jeweiligen Amtsleiter oder die je-
weilige Amtsleiterin des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes, die Mitgliedsrechte der 
Stadt Köln im Verein wahrzunehmen. 
Die Mittel zur Finanzierung des vorgesehenen Mitgliedsbeitrags in Höhe von jährlich 250,- 
Euro stehen im Teilplan 1401- Umweltordnung, -vorsorge bei Teilplanzeile 16, sonstige 
ordentliche Aufwendungen zur Verfügung.  
 
 
Sachstand: 
 
Der Rat der Stadt Köln ist der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Grün gefolgt 
und hat die Mitgliedschaft der Stadt Köln im Verein „Taste of Heimat e.V.“ beschlossen. 
Die Mitgliedsrechte im Verein nimmt der jeweilige Beigeordnete, die jeweilige Beigeordne-
te, bzw. der jeweilige Amtsleiter oder die jeweilige Amtsleiterin des Umwelt- und Verbrau-
cherschutzamtes wahr. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

45 
 
 
Betreff: 
Antrag der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der Gruppe GUT 
betreffend "Klimapartnerschaft mit einer indigenen Gemeinde in Peru  
 
 
Gremium: Rat  
Sitzungsdatum:  11.07.2017 
Vorlagen-Nr.  AN/1007/2017 
Federführung:  V/7 
Status: umgesetzt 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen ihrer Aktivitäten für Klimapartnerschaften im 
Klima-Bündnis der europäischen Städte und Gemeinden eine weitere Klimapartnerschaft 
mit einer indigenen Gemeinde im Amazonasgebiet Feconau/Yarinacocha in der Provinz 
Pucallpa in Peru aufzubauen. Mit dieser Klimapartnerschaft soll die indigene Gemein-
schaft in ihrem Engagement für den Erhalt des Regenwaldes und ihrer Lebensgrundlagen 
unterstützt werden. Die Klimapartnerschaft soll mit der „Servicestelle Kommunen in der 
Einen Welt“ (SKEW) sowie mit dem „Klimabündnis in der Einen Welt“ und mit Beteiligung 
von in Köln bereits aktiven bürgerschaftlichen Initiativen (NGOs) und Institutionen, wie z.B. 
dem Institut für Ökologie und Aktions-Ethnologie (INFOE), entwickelt werden. 
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales und der 
Ausschuss Umwelt und Grün werden über die weitere Umsetzung informiert bzw. ihnen 
werden notwendige Beschlussvorlagen zugeleitet. 
 
Sachstand: 
 
Die Stadt Köln hat seit 2017 eine Klimapartnerschaft zu der im Amazonasgebiet liegenden 
indigenen Gemeinde Yarinacocha in Peru.  
Im Rahmen dieser Partnerschaft entwickelt die Stadt Köln gemeinsam mit den dortigen 
Gemeinschaften eine Strategie, wie die vom Klimawandel gefährdete Gemeinde dessen 
Folgen abmildern kann. Die Klimaschutzstrategie soll sich dabei auf erneuerbare Ener-
gien, die Abfallwirtschaft, die Entwaldung und biologische Vielfalt und Landwirtschaft kon-
zentrieren. 
Im Februar 2018 fand eine zehntägige Expertenentsendung von Köln nach Yarinacocha 
statt, um relevante Überschneidungen zwischen der Kommunalpolitik und Zivilgesellschaft 
zu finden und gemeinsame Schwerpunkte auszuarbeiten. 
Seit der Unterzeichnung der Klimapartnerschaft mit Yarinacocha wurde eine enge Zu-
sammenarbeit mit den anderen beiden Klimapartnerschaften der Stadt mit Corinto/ El Re-
alejo (Nicaragua) und Rio de Janeiro vereinbart, um die Möglichkeit des Austauschs zu 
gemeinsamen Themen aktiv zu nutzen.) 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

46 
 
 
 
Betreff:  
Antrag der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, FDP-Fraktion und der 
Gruppe GUT betreffend "Förderung der E-Mobilität im ÖPNV" 
Änderungsantrag der Fraktion Die Linke  
 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 11.07.2017 
Vorlagen-Nr. AN/1008/2017 und AN/1056/2017 
Federführung:  66 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der KVB und in Abstimmung mit der Rhein-
Energie einen Plan für den weiteren Ausbau des E-Bus-Netzes zu erstellen. Die Planung soll 
die sukzessive Erweiterung des E-Bus-Netzes beinhalten und dabei vordringlich diejenigen 
Buslinien berücksichtigen, die in Bereichen hoher Schadstoffbelastungen bzw. in der Innen-
stadt verkehren. Ziel dieser Planung soll eine Umstellung der kompletten Busflotte auf elektri-
schen Antrieb sein. Der Strom soll dabei – wie schon bei den Stadtbahnen – zu 100% aus  
regenerativen Quellen stammen. 
 
2. Mit der Planung soll ein Zeit-Maßnahmenplan unter Berücksichtigung folgender Punkte vor-
gelegt werden: 
- Welche Buslinien können kurz-, mittel-, und langfristig - inklusive des Aufbaus multifunk-
tionaler Ladestationen - umgestellt werden. 
- Aufgrund der zurzeit noch sehr hohen Mehrkosten soll die Umsetzung jedoch erst in Ab-
hängigkeit von hierzu zur Verfügung stehenden Drittmitteln (beispielsweise einer Landes-
förderung) erfolgen. 
- Neben den zu erwartenden Mehrkosten sind auch die CO2-Einsparungen und die Min-
derbelastung durch NOx und Feinstaub sowohl absolut als auch in Relation zur betroffe-
nen Bevölkerung darzustellen. 
- Spätestens Ende 2017 ist die Planung dem Rat und den fachlich involvierten Ausschüs-
sen zur Entscheidung vorzulegen. 
3. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit werden Verwaltung und KVB AG 
gebeten, mit den Verkehrsunternehmen im Umland, insbesondere der RVK, bei der Er-
probung und Einführung weiterer umweltfreundlicher Antriebstechniken zu kooperieren. 
Dies umfasst insbesondere auch Brennstoffzellen-Hybridbusse auf Wasserstoff-Basis im 
Rahmen des EU-Förderprogramms JIVE.

47 
 
 
Sachstand: 
 
Der Änderungsantrag AN/1056/2017 wurde am 11.07.2017 vom Rat mehrheitlich abge-
lehnt. 
Der beschlossene Antrag AN/1008/2017 ist die Grundlage für die erstellte und derzeit in 
den Gremien befindliche Vorlage mit der Nummer 1094/2018 (Umstellung des Linienbus-
netzes auf alternative Antriebsformen). 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

48 
 
 
Betreff: Altlastensanierung der Sportanlage Humboldtstraße in Köln-Porz  
 
 
 
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 12.10.2017 
Vorlagen-Nr. 2446/2017 
Federführung:  V/57 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün beschließt die Durchführung der bodenschutzrechtli-
chen Sanierung der Sportanlage Humboldtstraße in Köln-Porz und beauftragt die Verwal-
tung mit der Umsetzung der Maßnahme. 
 
Die Gesamtausgaben für das Projekt (Baukosten und Baunebenkosten) werden mit 
871.780 € brutto kalkuliert. Für die Baumaßnahme wurden beim Sportamt Rückstellungen 
gebildet. Die Mittel stehen im Teilplan 0801 Sportförderung zur Verfügung.  
Für die Maßnahme wurden von der Bezirksregierung bereits Fördermittel in Höhe von 
603.200 € brutto bewilligt.  
 
Sachstand: 
 
Die Sanierung der Sportanlage wurde im Zeitraum vom 04.12.2017 bis zum 14.02.2018 
durchgeführt. Das festgelegte Sanierungsziel, die Dekontamination des Sportplatzes durch 
das Abtragen und Entsorgen des kieselrotbelasteten Bodens von den kontaminierten Flä-
chen wurde vollständig erreicht. 
Während der Sanierungsarbeiten wurden auf der Sportanlage unterlagernde Entwässe-
rungseinrichtungen (Drainagen und Sickerschächte) vorgefunden. Diese mussten zur Er-
reichung des Sanierungsziels ebenfalls ausgebaut und entsorgt werden. Auf Grund der 
zusätzlichen Leistungen haben sich die Baukosten und die Bauzeit erhöht. 
Die Gesamtkosten für das Projekt (Baukosten und Baunebenkosten) belaufen sich derzeit 
auf 1.014.612.59 € brutto. Auf Grund der zusätzlichen Leistungen für den Ausbau der 
Entwässerungsanlagen wurde eine Erhöhung der Fördermittel beantragt. Von der Bezirks-
regierung wurden Fördermittel in Höhe von insgesamt 718.400 € brutto bewilligt.  
Derzeit erfolgen die Prüfung der Sanierungsdokumentation, sowie die Schlussabrechnung 
der Maßnahme.  
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

49 
 
 
 
Betreff: Energieleitlinien Stadt Köln 2017 - Anpassung der bestehenden 
Energieleitlinien an geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen; 
Änderungsanträge der SPD-Fraktion  
und der CDU-Fraktion mit Bündnis90/Die Grünen 
 
 
Gremium: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln  
Sitzungsdatum: 06.11.2017 
Vorlagen-Nr. 1895/2017, AN/1507/2017, AN/1598/2017 
Federführung:  VI/26 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Geänderter Beschluss mit Ergänzungen gem. Änderungsantrag CDU-Fraktion und 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und gem. Änderungsantrag SPD-Fraktion: 
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft nimmt die Anpassung der Energieleitlinien zur 
Kenntnis und beschließt, dass diese unter dem neuen Titel „Energieleitlinien Stadt Köln - 
2017“ ab sofort verbindlich bei allen städtischen Neubau- und Sanierungsmaß-nahmen in 
dieser Form umgesetzt werden. 
Änderung der Anlage 1 gem. Änderungsantrag CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen: 
in Punkt: 2 Wirtschaftlichkeit sind die Umweltfolgekosten wie in der bisherigen Fassung 
wieder aufzunehmen. Als letzter Satz wird hinzugefügt: 
„Die Umweltfolgekosten werden in Höhe von mindestens 80 €/t CO2 als Beitrag zum Kli-
maschutz angesetzt.“ 
Bei der Fernwärme wird der Absatz 5.3 wie folgt geändert: 
Punkt 5.3 Fernwärme 
„Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung, wie in Köln verfügbar, ist unter Nachhaltigkeits-
gesichtspunkten gegenüber anderen Heizsystemen zu bevorzugen. Dabei ist sowohl bei 
Neubaumaßnahmen wie auch bei Sanierungen zu überprüfen, ob Fernwärme in der Nähe 
des Objektes vorhanden ist. Ist eine Fernwärmeversorgung möglich, ist beim Versorger 
RheinEnergie AG eine Anschlussanfrage zu stellen und zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit 
beim Energiemanagement im Rahmen der energiewirtschaftlichen Prüfung vorzulegen. 
Dabei ist die Anschlussleistung auf Grund der hohen Kosten der Leistungsvorhaltung auf 
den kleinstmöglichen Wert auszulegen. Wenn keine Fernwärme genutzt werden kann, ist 
der Einsatz von regenerativen Heizungssystemen bzw. anderen geeigneten alternativen 
Heizungskonzepten (siehe auch 5.9) zu prüfen “

50 
 
Änderung der Anlage 1 gem. Änderungsantrag SPD-Fraktion: 
Bei der Umsetzung der Energieleitlinien sollen die Vorteile einer Dachbegrünung in den 
Ausführungen unter 4.3 und 8.5 bei der konkreten Realisierung von Projekten Berücksich-
tigung finden und für das jeweilige Bauvorhaben geprüft werden. Die Punkte 4.3 und 8.5 
sind somit entsprechend zu ergänzen (Ergänzungen fett gedruckt): 
4.3 Dachflächen für Solaranlagen Bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen von Dä-
chern ist immer die Möglichkeit zur Installation von Solarstromanlagen (Photovoltaik) ein-
zubeziehen. Die Dachflächen sind statisch so auszulegen, dass eine Photovoltaikanlage 
installiert werden kann. Zusätzliche Lastreserven und notwendige Schächte/Leerrohre für 
die Führung von Leitungen sind entsprechend den Vorgaben der TGA-Planung vorzuse-
hen. Die Möglichkeiten einer Kombination von Solarstromanlagen mit Dachbegrünung sind 
zu prüfen und bei Eignung der Dachflächen umzusetzen. 
8.5 Dach- und Flächenentwässerung Zur Minimierung der Flächenabwässer sind Hof- und 
Wegeflächen möglichst offenporig als Versickerungsflächen auszuführen. Zur Reduzie-
rung der Flächenabwässer sind immer auch die Möglichkeiten einer Dachbegrünung zu 
prüfen. Die Vorgaben der Stadtentwässerungsbetriebe Köln (STEB) zum Kanalanschluss 
sind dabei zu beachten und eventuelle Genehmigungen im Zuge der Entwurfsplanung 
einzuholen. 
4.2.1 Neubau Passivhauskomponenten Neubauten sollen mit Passivhauskomponenten 
geplant und ausgeführt werden (nach der Passivhaus-Bauweise: sehr gute Wärmedäm-
mung, Vermeidung von Wärmebrücken, Luftdichtigkeit, flächendeckende Lüftung mit 
Wärmerückgewinnung). Zur Gebäudedämmung sollten bevorzugt Baustoffe verwendet 
werden, deren Entsorgung wirtschaftlich und ökologisch vertretbar ist. 
 
 
Sachstand: 
 
 
Alle im Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie 
im Änderungsantrag der SPD-Fraktion genannten Punkte sind in die „Energieleitlinien 
Stadt Köln 2017“ eingearbeitet worden. 
 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

51 
 
 
 
Betreff: Ausbau von Gut Leidenhausen zu einem Umweltzentrum 
 
 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 14.11.2017 
Vorlagen-Nr. 2304/2017 
Federführung:  V/57 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt im Rahmen des ganzheitlichen Kölner Umweltbildungs-
konzeptes die Gründung eines Umweltbildungszentrums auf Gut Leidenhausen, um auf 
diese Weise als größte Stadt in NRW der Verantwortung nachzukommen, ein umfangrei-
ches, kostenfreies Angebot für alle Bevölkerungsschichten im Bereich der Umweltbildung 
zur Verfügung zu stellen. Die Umsetzung orientiert sich an den Ausführungen des vorlie-
genden Konzeptes.  
Zur Finanzierung der Maßnahme wird ab 2018 ein Zuschuss an den Träger in Höhe von 
220.700 Euro p.a. gewährt. Für die Jahre 2018 – 2021 sind die erforderlichen Mittel in den 
jeweiligen Haushaltsplänen, im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, in der 
Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, veranschlagt. 
 
 
Sachstand: 
 
Ein Zuwendungsbescheid an den im Gut Leidenhausen ansässigen Trägerverein wurde 
durch die Verwaltung beschieden und beträgt 220.700 €/Jahr. Dem Zuwendungsbescheid 
liegt eine Leistungsbeschreibung zu Grunde und beinhaltet gemäß Ratsbeschluss eine 
Schwerpunktsetzung im Bereich Biodiversität. Hierzu sollen u.a. Veranstaltungen durchge-
führt, Schaubiotope angelegt und eine Webseite aufgelegt werden. Eine Abstimmung der 
genauen Inhalte ist mit dem Umweltamt vorzunehmen und ein jährlicher Tätigkeits-und 
Finanzbericht vorzulegen.  
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt eine jährliche Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

52 
 
 
 
Betreff:   
Belastung der Atemluft 
 
 
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 07.12.2017 
Vorlagen-Nr. AN/1287/2017, 3261/2017 1853/2017 
Federführung:  V/57/574 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Wirksamkeit der vom „Runden Tisch“ vorgesehenen 
Maßnahmen zur NO2-Senkung, die durch die Bezirksregierung zur Fortschreibung des 
Luftreinhalteplans beschlossen werden, mit Messungen durch das Land begleiten zu las-
sen. Dabei ist sicher zu stellen, dass Erkenntnisse von Messungen aus dem gesamten 
Stadtgebiet als Grundlage herangezogen werden. Soweit erforderlich kann dabei die Auf-
stellung von weiteren Messstationen nötig sein, um ein umfassendes Bild der städtischen 
Belastung zu erhalten. Die Ergebnisse sind dem Ausschuss jährlich zur Kenntnis zu ge-
ben. 
 
Sachstand: 
 
Das Umweltamt hat in der Vergangenheit ein langjähriges städtisches Messnetz betrieben, 
u.a. mit einem mobilen Messfahrzeug. Diese Messungen wurden aus haushaltstechni-
schen Gründen (freiwillige Aufgabe) im Jahr 2003 auf Grundlage eines Ratsbeschlusses 
eingestellt. 
Seitdem liegen für das Stadtgebiet Daten aus dem landesweiten Luftqualitäts-
Überwachungssystem (LUQS) vor. Im landesweiten Vergleich ist das Stadtgebiet im Jahr 
2018 mit 12 Passivsammlern und 4 Messcontainern mit Städten ähnlicher Struktur über-
durchschnittlich ausgestattet. Die Messnetzplanung für das Jahr 2019 zur Aufnahme neu-
er Messpunkte beginnt beim LANUV im September. Potentielle Messstandorte werden mit 
rechnergestützten Strömungs- und Ausbreitungsmodellen durch das Umweltamt ermittelt. 
Der Messzeitraum bezieht sich jeweils auf ein Kalenderjahr. Für das Jahr 2018 werden die 
Messergebnisse nach Ablauf des Jahres 2018 voraussichtlich im März/April 2019 freige-
geben. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

53 
 
 
 
Betreff: Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. § 47 d BIm-
SchG / Ergebnisse der öffentlichen Auslegung und abschließender Beschluss zur 
Stufe 2 der Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie 
 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 19.12.2017 
Vorlagen-Nr. 2437/2017 
Federführung:  V/57 
Status: Erledigt 
 
Beschluss: 
 
 
Der Rat beschließt  
- den Lärmaktionsplan in der nach der öffentlichen Auslegung redaktionell überarbeite-
ten und aktualisierten Fassung des öffentlich ausgelegten Berichts der Firma LK-
Argus (Anhang 1)  
 
- und die zur öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen entsprechend 
der in Anhang 2 aufgeführten Entscheidungsvorschläge zu behandeln.  
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 20.000 Euro für 2017, bzw. 40.000 Euro für 2018 
sind im Haushaltsplan 2017 und 2018 im Teilergebnisplan 1401 Umweltordnung, -
vorsorge, in der Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, veran-
schlagt. Die Mittel für die Jahre 2019 ff. sind im Haushaltsplan 2019 zu veranschlagen. 
 
 
Sachstand: 
 
Die Verwaltung setzt die Arbeiten zur Lärmaktionsplanung im Sinne des Beschlusses in 
den kommenden Jahren um. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

54 
 
 
 
Betreff: Bienenfreundliches Köln  
Änderungs-bzw. Zusatzantrag gem. §13 der Geschäftsordnung des Rates  
Gemeinsamer Antrag von SPD- und CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 
FDP-Fraktion, Fraktion Die Linke Köln, Ratsgruppe Bunt, Freie Wähler Köln und 
Ratsgruppe GUT vom 17.01.2018 
 
 
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 18.01.2018 
Vorlagen-Nr. AN/0076/2018 
Federführung:  V/57 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
1. Angesichts des in Deutschland zu beobachtenden bedrohlichen Insektensterbens und 
allgemein schwieriger gewordenen Möglichkeiten für das Überleben von Insekten, richten 
die zuständigen Ämter der Stadt Köln ihre Handlungsweisen auch an dem Ziel besserer 
Bedingungen für Insekten aus. 
2. Auf geeigneten städtischen Flächen werden sogenannte „Insektennisthilfen“ aufgestellt. 
Die Verwaltung schlägt entsprechende Flächen vor. Prioritär sollen Schulen und KiTas wie 
auch Bürgerhäuser solche Insektennisthilfen angeboten werden, auch um die Bedeutung 
von Insekten bereits im Kinder- und Jugendalter sichtbar zu machen. Wenn möglich sollen 
Insektenhotels in Zusammenarbeit von Berufskollegs und Schulen selber gebaut werden. 
Die Verwaltung nimmt hierzu Kontakt auf.  
Hierbei sollen möglichst vorhandene abgelagerte Holzbestände/-stücke genutzt werden, 
die durch das Bohren von mehreren, unterschiedlich großen Löchern das Nisten von In-
sekten ermöglichen. 
3. Um Insekten genügend Nahrung zu bieten, überprüft die Verwaltung ihre Bepflanzung, 
auf Kita- und Schulgeländen und Grünflächen (z. B. insektenfreundliche Stauden) ebenso 
wie ihr Scherrasen- und Wiesenmanagement. Beim Einkauf von Saatgut, Zier- und Ge-
hölzpflanzen etc. wird verstärkt auf Insektenfreundlichkeit geachtet.  
Die Verwaltung wird beauftragt weitere sog. Blühstreifen auf städtischen Flächen zu initiie-
ren. 
4. Bei den anstehenden Neu- und Umbauten von Schulen und sonstigen städtischen Ge-
bäuden sind ökologische Aspekte direkt zu berücksichtigt. Das Belassen eines größeren, 
unversiegelten Geländes zur Anlage eines Schulgartens, sowie die Grüngestaltung mit 
heimischen Arten sind hier grundsätzlich zu setzen.  
5. Die Verwaltung berichtet innerhalb eines Jahres den Ratsgremien über die entspre-
chend der genannten Zielrichtung eingeleiteten Maßnahmen und ihre Umsetzung sowie 
über eine weitere Strategie der Öffentlichkeitsarbeit.

55 
 
 
Sachstand: 
 
Punkt 1:  
Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln übernimmt als das für Biodiversität zu-
ständige Fach-Amt die Koordination der zur Umsetzung erforderlichen Arbeitsschritte und die Zu-
ständigkeit für die Insektenfreundliche Stadt Köln sowie den Themenschwerpunkt Bienenfreundli-
ches Köln unter besonderer Berücksichtigung der Wildbienen. 
Punkt 2: 
In der Vergabe (24.05.2018 Mittelfreigabe) wurden der Aufbau von 30 Nisthilfen/ Insektenhotels 
und Anlegen von 30 Wildblumenwiesen, begleitet von Umweltbildungsmaßnahmen (110.000 € ab 
2018-2020) positiv beschieden. Derzeit erfolgt durch die Verwaltung die Einholung von Angeboten 
für die Einzelmaßnahmen gemäß Leistungsbeschreibung. 
Punkt 3 und Punkt 4: 
Hier wurden erste Gespräche mit den zuständigen Ämtern in Bezug auf einzelne Objekte geführt, 
um zu eruieren, wie ein solches Vorhaben in der Praxis umsetzbar ist. 
Punkt 5: 
Eine erste Unterrichtung erfolgte durch Mitteilung an den Ausschuss für Umwelt und Grün 
am 29.05.2018 (1381/2018). 
 
Es soll eine jährliche Berichterstattung erfolgen. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

56 
 
 
 
Betreff: Zollstocker Weg entlang des Kalscheurer Weihers 
hier:     Ganzjährige Sperrung 
 
 
Gremium: Bezirksvertretung Rodenkirchen 
Sitzungsdatum: 22.01.2018 
Vorlagen-Nr. 4022/2017 
Federführung:  V/57/571 
Status: erledigt 
 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) stimmt einer ganzjährigen Sperrung des Zollstocker 
Weges entlang des Kalscheurer Weihers zu und beauftragt die Verwaltung mit der sofortigen 
Umsetzung dieser Maßnahme. 
 
 
Sachstand: 
 
Am 21.02.2018 wurde der Zollstocker Weg entlang des Kalscheurer Weihers beidseitig für Fahr-
zeuge aller Art, ausgenommen Fahrräder, mit abschließbaren und im Boden verankerten Sperrgit-
tern gesperrt. Die entsprechende Beschilderung wurde montiert. 
 
 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

57 
 
 
 
Betreff:   
Luftreinhaltung - Position der Stadt Köln zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans 
Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen und der Gruppe 
GUT 
 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 06.02.2018 
Vorlagen-Nr. 3428/2017 und AN/0200/2018 
Federführung:  V/57/574 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
3428/2017: 
1. Der Rat der Stadt Köln bekräftigt, den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung im Zu-
sammenhang mit der Luftreinhaltung als sehr hohe Priorität zu behandeln.  
2. Der Rat nimmt die Ergebnisse des sogenannten „Runden Tisches Luftreinhaltung“ im 
Hinblick auf die Einhaltung der Grenzwerte für Stickoxid zur Kenntnis, die auf einer Priori-
sierung der Einzelmaßnahmen nach Priorität, Zeit und Nutzwert basieren.  
3. Der Rat beschließt, den Maßnahmenkatalog des Runden Tisches in den Prozess zur 
Fort-schreibung des Luftreinhalteplans der Bezirksregierung Köln einzuspeisen.  
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für den Fall der Einführung einer Blauen Plakette 
durch den Bund oder der Bestätigung der Rechtmäßigkeit von vergleichbaren Maßnah-
men durch das Bundesverwaltungsgericht einen Entwurf für eine entsprechende Anpas-
sung der bestehenden Umweltzone zur erneuten Beschlussfassung vorzulegen. Ein derart 
beschlossener Vorschlag soll sodann in den Prozess der Fortschreibung des Luftreinhal-
teplans der Bezirksregierung Köln eingebracht werden. 
 
AN/0200/2018 (Änderungsantrag CDU-Fraktion): 
Die Beschlussvorlage der Verwaltung soll wie folgt geändert und ergänzt werden:  
Ziffer 1:  
Der Rat der Stadt Köln bekräftigt, den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung im Zu-
sammenhang mit der Luftreinhaltung als höchste Priorität zu behandeln.  
Ziffer 2:  
Der Rat nimmt die Ergebnisse und Maßnahmenvorschläge des sog. „Runden Tisches 
Luftreinhaltung“ im Hinblick auf die Grenzwerte für Stickoxid zur Kenntnis. Diese sind im 
Rahmen weiterer Untersuchungen zu präzisieren und priorisieren. Kurzfristige Maß-

58 
 
nahmen sind möglichst als vom Bund geförderte „Sofortmaßnahmen Saubere Luft 2017 – 
2020“ umzusetzen, um Verkehrseinschränkungen zu vermeiden. Die Verwaltung wird mit 
Erstellung des zugehörigen Masterplanes beauftragt.  
Ziffer 3:  
3. Der Rat beschließt, den Maßnahmenkatalog des Runden Tisches, zur Fortschreibung 
des Luftreinhalteplans der Bezirksregierung Köln mit folgenden Maßgaben einzuspeisen:  
3.a Der Rat bekräftigt, dass vor allem Maßnahmen, die kurzfristig umsetzbar sind und eine 
signifikante Wirksamkeit zur Verringerung der Luftschadstoffe haben, höchste Priorität ha-
ben sollen. 
•  Die Einführung der sogenannten „Blauen Plakette“, die nur Dieselfahrzeugen mit niedri-
gem Schadstoffausstoß die Einfahrt in die Umweltzone gestattet. Maßnahmen, die unspe-
zifizierte Fahrverbote vorsehen, werden nicht weiter verfolgt. (MaßnNr. 2 und 41)  
•  Die ÖPNV-Maßnahmen, die bereits im ÖPNV-Bedarfsplan mit Vordringlichem Bedarf 
gemeldet sind, erhalten höchste Priorität ( Verlängerung der Linie 7 in Porz-Zündorf bis zur 
Ranzeler Straße (MaßnNr. 46), Ausbau und Förderung des ÖPNV Stadtbahn-anbindung 
Neubrück (MaßnNr. 56), ÖPNV Köln-Weiden West – Köln-Widdersdorf (MaßnNr. 56), 
Rechtsrheinische Gürtelverlängerung von Bf Mülheim nach Ostheim und Frankfurter Stra-
ße; Verknüpfung S 13, RB 25 mit Stadtbahnlinie 13 (MaßnNr. 50)  
•  Zudem sollen die geplanten Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4 und 13 sowie die 
Weiterentwicklung der Busangebote (strukturelle Erweiterungen, Interimsbuslinien, Um-
stellung der Busflotte auf alternative Antriebe) ergänzt und der Ratsbeschluss zur Stär-
kung und Ausweitung des KVB-Busnetzes (AN/1589/2017; 14.11.2017) beschleunigt um-
gesetzt werden.  
•  Vorrangiger Einsatz von KVB-Bussen mit Elektro- oder alternativem Antrieb auf Stre-
cken mit hoher Schadstoffkonzentration, wie z.B. Clevischer Ring, Aachener Straße und 
Luxemburger Str.  
•  Mobilitätsstationen an Bahnhöfen und Umstiegsknotenpunkten (MaßnNr. 17)  
•  Die Umsetzung des LKW-Führungskonzepts für das gesamte Stadtgebiet sowie eines 
Transitverbots für LKW für die Innenstadt mit Ausnahme des Ziel- und Quellverkehrs im 
Innenstadtbereich. Emissionsarme bzw. emissionsfreie Lieferverkehre (E-Mobilität oder 
alternative Antriebe) sollen gefördert werden. (MaßnNr. 8 und 35)  
•  Die Steuerung des Reisebusverkehrs im Stadtbereich einschließlich der beschleunigten 
Umsetzung einer alternativen Anlaufstelle für den Touristenbusverkehr anstatt der Komö-
dienstraße. (MaßnNr. 27)  
• An ausgewählten Zufahrtsstraßen, wo es umweltpolitisch und verkehrlich sinnvoll ist, 
werden Pförtnerampeln und umweltsensitive Ampelschaltungen eingerichtet; ausreichen-
der Rückstauraum und keine Wohnbebauung sind Voraussetzungen. (MaßnNr. 11 und 18)  
•  Integrierte, internetbasierte Verkehrsleitsysteme sowie ein modernisiertes Ampelsystem 
(Lichtsignalanlagen) fördern den individuellen Mobilitätsmix und den Verkehrsfluss. Der 
Verkehrsfluss für den motorisierten Individualverkehr (MIV) soll auf den Hauptverkehrs-
achsen optimiert werden, während er in den Wohngebieten reduziert werden soll, weshalb 
das Vorbehaltsnetz überprüft werden muss. (anstelle von MaßnNr. 5, 7, 15, 20, 25 und 38)  
•  Prüfung eines Tempolimits für den Schiffsverkehr auf dem Rhein. Zwecks Reduzierung 
der Luftschadstoffbelastung wird die Verwaltung beauftragt, sich beim Wasser- und Schiff-

59 
 
fahrtsamt Köln sowie weiteren zuständigen Stellen auf Landes-, Bundes und EU-Ebene für 
ein Tempolimit auf dem Rhein einzusetzen.  
•  Förderung emissionsarmer bzw. emissionsfreier Lieferverkehr-Mikrodepots (MaßnNr. 
34). In der Kölner Innenstadt sollen möglichst alle Lieferverkehre im Rahmen eines City-
Logistikkonzepts durch emissionsarme bzw. emissionsfreie Transportdienstleistungen er-
folgen.  
3.b Maßnahmen, die mittel- und langfristig umsetzbar sind:  
•  Bei Siedlungskonzepten (Neuplanung und Bestand) sind die Ansiedelung von Car-
Sharing und die Errichtung von Parkhäusern am Siedlungsrand zu fördern (anstelle von 
MaßnNr. 39, 43 und 47).  
3.c Folgende Maßnahmen werden nicht weiter verfolgt:  
•  Einführung einer Citymaut (MaßnNr. 45 und 48)  
•  Einsatz von Baustoffen, die Stickoxide umwandeln; (MaßnNr. 12)  
3.d Die Verwaltung wird beauftragt, die Mitwirkungsmöglichkeiten der Stadt Köln, wie sie 
in Anlage 6 dargestellt werden und im Rahmen von § 47 BImschG vorgesehen sind, zu 
gewährleisten.  
3.e Der Rat empfiehlt der Verwaltung als Bestandteil des Dezernates VIII ein neues Amt 
für „Fuß- und Radverkehr“ einzurichten. Die Verwaltung soll bei der geplanten Neu-
aufstellung des Dezernates VIII eine angemessene personelle und sachliche Ressourcen-
ausstattung gewährleisten (Hpl und Stellenplan).  
Ziffer 4  
unverändert wie Beschlussvorlage 
 
Sachstand: 
 
Zur Umsetzung des Ratsbeschlusses wurde eine Arbeitsgruppe zur „Umsetzung von Mo-
bilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung“ für den Zeitraum von 3 Jahren eingerichtet. Eine 
Auftaktveranstaltung hat am 29.05.2018 stattgefunden.  
Ziel der Arbeitsgruppe ist die schnellstmögliche Umsetzung der mobilitätsrelevanten Maß-
nahmen aus dem Maßnahmenkatalog „Luftreinhaltung“. Weiterhin liegen seit Ende Juli 
2018 die Ergebnisse des Green City Masterplans vor. Der Masterplan stellt eine vertiefte 
Untersuchung und Bewertung der durch den Runden Tisch „Luftreinhaltung“ identifizierten 
Maßnahmen vor.  
Derzeit findet die Fortschreibung des Luftreinhalteplans durch die Bezirksregierung Köln 
statt. Gemäß Zeitplan der Ministerien soll der Luftreinhalteplan bis Ende des Jahres 2018 
fertig gestellt sein, eine Offenlegung ist im Herbst 2018 geplant. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

60 
 
 
 
Betreff: Katzenschutzverordnung mit einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht 
 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 06.02.2018 
Vorlagen-Nr. 3723/2017 
Federführung:  V/57/567 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt gemäß § 41 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 13 b TierSchG 
und § 5 ZustVO Tierschutz NRW den Erlass der Verordnung zum Schutz freilebender Kat-
zen im Stadtgebiet Köln (Katzenschutzverordnung Köln – KatSchutzVO). 
 
 
 
 
Sachstand: 
 
Am 04.04.2018 trat die Katzenschutzverordnung Köln in Kraft. 
Bisher können noch keine Aussagen über die Auswirkungen gemacht werden. 
 
 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

61 
 
 
Betreff: 
Richtlinie des Förderprogramms „Altbausanierung und Energieeffizienz - klima-
freundliches Wohnen 
 
 
Gremium:  Rat  
Sitzungsdatum:  20.03.2018  
Vorlagen-Nr.  3520/2017  
Federführung:  V/7  
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Förderrichtlinie „Altbausanierung und Energieeffizi-
enz - klimafreundliches Wohnen“ und beauftragt die Verwaltung diese umzusetzen. 
Zur Umsetzung des Konzeptes beschließt der Rat der Stadt Köln die Einrichtung von 2,0 
Mehrstellen (1,0 Stelle in der EG 12 TVöD VKA zur Abwicklung und Fortschreibung der 
Förderrichtlinie und 1,0 Stelle EG 11 TVöD VKA zur Entwicklung und Umsetzung eines 
Monitorings) zum Stellenplan 2019 beim Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt, 
Koordinationsstelle Klimaschutz. 
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans sind verwaltungsinterne Verrechnungsstellen be-
reitzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine umgehende Besetzung der Stellen zu 
ermöglichen. 
Zur Finanzierung der Maßnahme stehen Mittel in Höhe von insgesamt 1.000.000 Euro p.a. 
für die Haushaltsjahre 2018 bis 2021 im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, -
vorsorge, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zur Verfügung. Die aufgrund der 
Stellenzusetzung benötigten jährlichen Personalaufwendungen von 167.500 Euro werden 
ab 2018 durch entsprechende Umschichtung innerhalb des Teilplans zu Lasten der Trans-
feraufwendungen sichergestellt. 
 
 
Sachstand: 
 
 
Die Umsetzung der Maßnahme wurde begonnen. Eine erste Stelle wurde besetzt, für die 
zweite Stelle läuft das Stellenbesetzungsverfahren. Antragsformulare und das Inkrafttreten 
der Richtlinie werden derzeit vorbereitet.  
 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

62 
 
 
 
Betreff:   
 
Analyse verschiedener Kleinrammbohrungen (KRB) aus dem Kalkberg  
(mündlicher Änderungsantrag aller Fraktionen) 
 
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 29.05.2018 
Vorlagen-Nr. AN/0297/2018 
Federführung:  V/57/573 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
Insgesamt 20 Proben sollen auf das bisher übliche Analysespektrum untersucht werden:  
 Bohrung 1: die unteren 5 Proben 
 Bohrung 3: die unteren 5 Proben 
 Bohrung 6: die unteren 5 Proben 
 Bohrung 26: die unteren 2 Proben 
 Bohrung 38: 38/14, 38/15 und 38/16, d.h. die bei der letzten Untersuchung ausgelassenen 
3 Proben 
Sollten einzelne Proben nicht mehr zur Verfügung stehen, dann sind eine entsprechende Anzahl 
von Proben aus dem unteren Bereich der Bohrung 4 zu untersuchen. 
Eine Probe, die geruchlich stark auffällig war, z.B. 38/16, soll zusätzlich gaschromatographisch 
untersucht werden. 
 
Sachstand: 
 
20 Proben gemäß Beschluss wurden am 01.06.2018 dem beauftragten Labor zur Analyse 
übergeben. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

63 
 
 
 
Betreff:  
Gefährdungsabschätzung des PFT-Schadens "Fuggerstraße" in Köln-Porz; hier: 
Bedarf für freiberufliche Leistungen  
 
 
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 29.05.2018 
Vorlagen-Nr. 1353/2018 
Federführung:  V/57 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün stellt den Bedarf für freiberufliche Leistungen zur 
Planung und Überwachung der Maßnahmen zur abschließenden Gefährdungsabschät-
zung fest und beauftragt die Verwaltung, die Leistungen entsprechend der Kölner Verga-
beordnung zu vergeben. 
Die Kosten der freiberuflichen Leistungen werden auf insgesamt 47.600 € brutto einge-
schätzt. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch die Abbildung im Teilergebnisplan 
1401 „Umweltordnung und –vorsorge“, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen und in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen. Die 
benötigten Mittel werden bedarfsgerecht bereitgestellt. 
 
 
Sachstand: 
 
Die Fachdienststelle bereitet die Ausschreibungsunterlagen zur Vergabe der freiberufli-
chen Leistungen vor. Da für die zu beauftragenden Leistungen kein Preisrecht gilt, werden 
diese im Wettbewerb nach einer Angebotsbeiziehung freihändig vergeben. Der Auswahl 
der Fachbüros ging eine Markterforschung hinsichtlich Fachkompetenz und Leistungsfä-
higkeit voraus. 
Das Vergabeverfahren soll im August 2018 erfolgen. Mit der Auftragsvergabe ist im Sep-
tember 2018 zu rechnen. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

64 
 
 
 
Betreff:   
„Klima und Lebensqualität in unseren Veedeln verbessern – Offensive für Dach- und 
Fassadenbegrünung„ 
 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 05.07.2018 
Vorlagen-Nr. 0982/2018 
Federführung:  V/57/574 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt im Rahmen der städtischen Anpassung an den Klimawandel die neue 
freiwillige Maßnahme „Kölner Strategie GRÜN hoch 3  Dächer | Fassaden | Höfe“. Der Auf-
wand beläuft sich auf insg. 3.854.500 Euro und wird zunächst für 5 Jahre (2018 bis 2022), 
jährlich mit 770.900 Euro, zur Verfügung gestellt. 
Zur Finanzierung der Maßnahme wurden bereits im HJ 2018 Transferaufwendungen in 
Höhe von 600.000 Euro im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, - vorsorge, in der Teil-
planzeile 15, Transferaufwendungen, bereitgestellt. Ebenso sind im Stellenplan zwei Stel-
len, 1 x E10 (66.900 Euro), 1 x E 11 (78.400 Euro) aufgenommen worden. Die Sachauf-
wendungen für diese beiden Stellen sind im HJ 2018 i.H.v. 25.600 Euro beim Dezernat für 
Soziales, Integration und Umwelt budgetneutral zur Verfügung zu stellen. 
Die für die Maßnahme erforderlichen Aufwendungen sind für die HJ 2019 bis 2022 beim 
Haushaltsplanentwurf für das HJ 2019 ff. im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, -
vorsorge, jährlich, wie folgt zu veranschlagen: 
145.300 Euro  Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen 
600.000 Euro  Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen 
  25.600 Euro  Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen 
Der Rat beauftragt die Umweltverwaltung, nach drei Jahren über den Erfolg des Pro-
gramms im Rahmen einer Mitteilung zu berichten. 
 
Sachstand: 
 
Das Projekt wird im Oktober 2018 starten. Gem. Ratsbeschluss wird nach einem Ablauf 
von drei Jahren Bericht erstattet. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

65 
 
 
 
Betreff:   
Wasserversorgungskonzept der Stadt Köln 
 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 05.07.2018 
Vorlagen-Nr. 1274/2018 
Federführung:  V/57/574 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt das Wasserversorgungskonzept der Stadt Köln. 
 
 
Sachstand: 
 
Das Wasserversorgungskonzept ist vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bezirksre-
gierung beschlossen. 
 
 
 
 
 
 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

Beratungsverlauf (1)

20.11.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (14)

  • Humboldtstraße
  • Fuggerstraße
  • Amsterdamer Straße
  • Bayenstraße
  • Ranzeler Straße
  • Aachener Straße
  • Luxemburger Straße
  • Zollstocker Weg
  • Hauptweg
  • Clevischer Ring
  • Josefine-Clouth-Straße
  • Iddelsfelder Hardt
  • Dreikönigenstraße
  • Gut Leidenhausen 2304

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2913/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
07.11.2018
Erstellt
31.08.2018 14:36