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0169/2022

Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion im Rat "Impf- und Testangebote für Obdachlose, Wohnungslose, Menschen ohne Papiere und Geflüchtete in Sammelunterkünften

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 14.02.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 24.03.2022, TOP 10.1.4

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6087 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50 
 
Vorlagen-Nummer  14.02.2022 
 0169/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 15.02.2022 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 24.03.2022 
 
Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion im Rat "Impf- und Testangebote für Obdachlose, 
Wohnungslose, Menschen ohne Papiere und Geflüchtete in Sammelunterkünften" 
(AN/0074/2022) 
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen. 
 
1. Welche Möglichkeiten der kostenlosen Testung bietet die Stadt den oben aufgeführten Personen-
gruppen?  
 
Antwort der Verwaltung: 
Jede Person aus den genannten Personengruppen hat die Möglichkeit, sich bei einem lokalen 
Corona-Testzentrum kostenlos mit einem Bürgertest auf Covid-19 testen zu lassen.  
 
Darüber hinaus stellt die Stadt Köln mit Beschluss des Krisenstabes vom 03.12.2021 in Kontakt - 
und Beratungsstellen, Tagesangeboten sowie in Mehrbett -Unterbringungssystemen nach Ord-
nungsbehörden- (OBG) und Sozialrecht (§§ 67 ff. SGB XII) für Menschen in Wohnungslosigkeit 
und Obdachlosigkeit vorerst bis zum 28.02.2022 die Finanzierung von Schnelltests beim Betreten 
der Angebote gegenüber den Leistungsträgern und Anbietenden sicher, soweit diese nicht ander-
weitig abgerechnet werden können.  
 
Für von der Stadt untergebrachte Geflüchtete steht auch der Bürgertest nach § 4 a i.V.m. § 1 
Abs.1 Coronavirus-Testverordnung (TestV) als kostenlose Corona-Testmöglichkeit überall in der 
Stadt zur Verfügung. Darüber hinaus werden alle Kinder und Jugendlichen unter den Geflüchteten, 
welche eine Kita, eine Schule oder andere Bildungseinrichtung besuchen, dort regelmäßig und 
kostenlos auf Covid-19 getestet. Auch Geflüchtete, welche eine Arbeitsbeschäftigung haben, wer-
den dort häufig kostenlos vom Arbeitgeber getestet. Gesundheitlich beeinträchtigte Personen ha-
ben den gleichen Zugang zu kostenlosen Test und werden darüber hinaus im Rahmen ihrer ärztli-
cher Behandlung getestet.  
Wenn sich in einer Unterkunft eine Person infiziert hat, die weitere nicht klar eingrenzbare Sozial-
kontakte hatten, wird vom Gesundheitsamt eine kostenlose Testung aller Bewohner*innen der Un-
terkunft vorgenommen.  
 
Für Einrichtungen zur gemeinschaftliche Unterbringung - in Unterkünften mit Gemeinschaftssanitär 
und/ oder –küchen -, ist in § 8 Abs.1 Corona-Quarantäne und Test-Verordnung NRW vorgeschrie-
ben, dass die dort Untergebrachten mindestens einmal in der Woche getestet werden sollen. Es 
liegt ein Beschluss des Krisenstabes vom 21.01.2022 zur Finanzierung eines mobilen Teams vor, 
welches die 14 von der Regelung betroffenen Standorte im festen Turnus anfährt und dort allen 
Untergebrachten einen Schnelltest anbietet. Die Auftragsvergabe erfolgt derzeit.

2 
 
2. Welche Kosten würden entstehen, wenn man kostenlose Tests in den Unterkünften der von der 
Stadt untergebrachten Personengruppen zur Verfügung stellen würde?  
 
Antwort der Verwaltung: 
Die coronabedingten Mehrausgaben für das Testangebot in Kontakt - und Beratungsstellen, Ta-
gesangeboten sowie in Mehrbett-Unterbringungssystemen werden für den Zeitraum ab 03.12.2021 
bis zum 28.02.2022 mit bis zu 324.000 € Euro kalkuliert. 
 
Für die regelmäßigen Schnelltests für Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften werden 
coronabedingte Mehrausgaben in Höhe von maximal 98.670 Euro / Quartal veranschlagt. 
 
 
3. Gibt es in Köln eine ähnliche Einrichtung wie die „Schnellteststation für Bewohner der kommuna-
len Unterkünfte“ der Stadt Düsseldorf, und wenn nicht, warum? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Nein, eine solche Einrichtung existiert in Köln nicht. Es wird auf die in Frage 1 genannten dezent-
ralen lokalen Corona-Testmöglichkeiten für die Personengruppen verwiesen.  
 
 
4. Gibt es Angebote, sich impfen und testen zu lassen, für Menschen ohne Papiere in Köln?   
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Für die Testungen in einem Bürgertestzentrum muss die Identität immer anhand eines Ausweis-
dokuments nachgewiesen werden. Hierbei geht es darum, dass der Testnachweis zertifiziert einer 
Person zugeordnet werden kann. 
Bei Personen, die glaubhaft machen, dass sie keine Ausweispapiere vorlegen können, haben die 
Bürgerteststellen die Möglichkeit eigenständig zu entscheiden, ob eine Testung durchgeführt wird. 
Generell ist es möglich, Ausnahmen zu machen, da eine Testung andernfalls nicht möglich wäre.  
 
Alle Personen, die keinen Identitätsnachweis vorweisen können, haben die Möglichkeit, sich im 
Testzentrum am Neumarkt testen lassen. Dort erfolgt der Nachweis des Testergebnisses bei feh-
lendem Identitätsnachweis über ein sog. „Festival-Bändchen“. Das Ergebnis ist dem Träger die-
ses Bändchens somit eindeutig zuzuordnen. 
 
Impfangebote bspw. gegen SARS-CoV-2 werden durch den Mobilen Medizinischen Dienst (MMD) 
auch ohne Vorlage eines Identitätsnachweises gemacht. Menschen ohne Papiere können Imp-
fungen ebenfalls bei der „Malteser Migranten-Medizin“ in Anspruch nehmen. 
 
Auch in der Impfstelle im Gesundheitsamt sowie der Impfstelle an der Lanxess-Arena werden kei-
ne Personen abgewiesen. Für eine offizielle Dokumentation der Impfung ist jedoch die Vorlage 
eines Identitätsnachweises erforderlich – soweit der Betroffene nicht persönlich bekannt ist. 
 
 
5. In der Antwort auf die Anfrage der SPD -Fraktion „Impfungen von Obdachlosen, Wohnungslosen 
und Geflüchteten mit Johnson & Johnson und aufsuchende medizini sche Versorgung (zu 
AN/1781/2021)“ vom 05.10. heißt es, dass man sich derzeit noch abstimme, in welcher Form die 
Booster-Impfung bei wohnungslosen Menschen erfolgen könne. Wie ist der aktuelle Stand bei 
den Impfungen von wohnungs- und obdachlosen Menschen?  
 
Antwort der Verwaltung: 
Am 01. und 08.12.2021 hat diese Personengruppe ein Impfangebot mit einem mRNA -Impfstoff 
unterbreitet bekommen, das auch gut angenommen wurde. 
Aufgrund der aktuellen Impfempfehlung ist ein erneutes Impfangebot im März 2022 erneut mit ei-
nem mRNA-Impfstoff in Vorbereitung. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (2)

15.02.2022 Gesundheitsausschuss
TOP 3.4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.03.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0169/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
14.02.2022
Erstellt
13.01.2022 15:00