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A-R/0049/2005

Lebenswert und bezahlbar - Münster zukunftsfähig erhalten Städtische Ausgaben an die Einnahmen anpas

Antrag an den Rat 28.11.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.12.2005, TOP 25.4

Originalantrag

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Originalantrag

21029 Zeichen

RATSFRAKTION
 
Münster, den 15.11.2005 
Antrag 
 
Lebenswert und bezahlbar - 
Münster zukunftsfähig erhalten  
Städtische Ausgaben an die Einnahmen anpassen 
I. Einführung 
Durch die dramatische Entwicklung der st ädtischen Finanzen mit wachsenden Ausgaben bei sin-
kenden Einnahmen droht der Stadt Münster die H aushaltssicherung, d.h. die kommunale Insol-
venz. Diese schwierige Situation zu meistern, bedarf es einer grundsätzlichen Neuausrichtung 
städtischen Handelns. Unter Beibehaltung der Schwerpunkte in den Bereichen Familie, Bildung 
und Wirtschaft muss ein Weg gefunden werden, um Münster zukunftsfähig zu erhalten. Denn die 
Haushaltssicherung wäre ein Einschnitt mit weit reichenden Konsequenzen für die Bürgerinnen 
und Bürger, für Politik und Stadtverwaltung. Wenn die Stadt Münster der Bezirksregierung ein 
Haushaltssicherungskonzept zur Genehmigung vorlegen müsste, wäre dies mit dem Verlust der 
finanzpolitischen Eigenständigkeit der Stadt Müns ter gleichzusetzen. Um den Haushalt wieder 
auszugleichen, müssten in der Haushaltssicherung neben radikalen Streichungen in allen Berei-
chen auch die kommunalen Steuern angehoben werden. Zentrale Projekte und Maßnahmen, die 
für das Profil und die Attraktivität der Stadt Münster auch parteiübergreifend als besonders prä-
gend und wichtig angesehen werden, wie z.B. Projekte in den Bereichen Bildung und Familienpoli-
tik, wären gefährdet. 
Oberstes Ziel der Fraktionen von CDU und FDP ist es daher, in Fortsetzung und Ergänzung der 
bereits beschlossenen Grundsatzanträge (z.B. Antrag der CDU-Fraktion Nr. 27/2002 „Münster 
muss sparen – auf dem Weg zur schlanken Stadt“) und in enger Anlehnung an die Koalitionsver-
einbarung zwischen CDU und FDP die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts zu vermei-
den und stattdessen ein ebenso wirksames, aber selbst verantwortetes Spar- und Konsolidie-
rungsprogramm auf den Weg zu bringen, mit dem die laufenden Ausgaben an die laufenden Ein-
nahmen angepasst werden können. Wir können uns nicht heute auf Kosten unserer Kinder und 
Enkelkinder etwas leisten, für das wir selbst nicht aufkommen können und müssen. Nur in einem 
gemeinsamen Kraftakt der gesamten Bürgerschaft kann die Finanzsituation der Stadt Münster so 
gestaltet werden, dass politische Handlungsspielräume erhalten bleiben.  
Dieses Unterfangen wird tiefe Einschnitte in Strukturen, Leistungen und Zuschüsse der Stadt Mün-
ster bedeuten. Zugleich sichert es aber weiterhin die Möglichkeit, dass wir uns noch immer mehr 
leisten als viele andere Städte.

- 2 - 
Auf der kommunalen Ebene lastet aber ein besonderer finanzieller Druck. Die konjunkturelle Lage, 
die fehlende Gemeindefinanzreform, die stetig angestiegenen Ausgaben im Sozial- und Jugendbe-
reich sowie zusätzliche Leistungsgesetze von Bund und Land haben dazu beigetragen, dass die 
finanzielle Lage der Stadt Münster sich in den letzten Jahren ständig verschlechtert hat. Machten 
z.B. die Sozialleistungen im Jahr 2000 noch 18% der Gesamtausgaben aus, sind es in diesem 
Jahr bereits 23,4%. Das Versprechen der alten rot-grünen Landesregierung, zumindest die Quali-
tätsstandards für die kommunale Umsetzung von Landesvorgaben in einigen Bereichen zu sen-
ken, wurde von dieser zum Teil sogar ins Gegenteil verkehrt. 
Wie dramatisch die Situation der öffentlichen Finanz en ist, zeigt die Tatsache, dass sich zur Zeit 
178 der 427 Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen in der Haushaltssicherung 
befinden. 77 Städte und Gemeinden unterliegen den noch strengeren Maßstäben der vorläufigen 
Haushaltsführung. Von den größeren Städten in NRW hat neben der Stadt Düsseldorf nur die 
Stadt Münster den Haushalt für das Jahr 2005 – wie in den Vorjahren auch – ausgleichen können.  
Dieser in Münster bisher stets erreichte Haushaltsausgleich ist jedoch für das Jahr 2006 und die 
Folgejahre in Gefahr. So mussten bereits in den vergangenen Jahren Einnahmen des Vermö-
genshaushaltes, z. B. Erlöse aus Grundstücksverkäufen, teilweise zum Ausgleich des Verwal-
tungshaushaltes, d. h. zur Finanzierung der konsumtiven Ausgaben, eingesetzt werden. Im Haus-
haltplan 2005 ist wiederum eine Zuführung vom Vermögenshaushalt zum Ausgleich des Verwal-
tungshaushalts von rund 40,5 Mio. € geplant. Das strukturelle Defizit zwischen Einnahmen und 
Ausgaben des münsterschen Verwaltungshaushalts liegt für die kommenden Jahre bei durch-
schnittlich rund 50 Mio. € pro Jahr.  
II. Vorgehen 
Um das strukturelle Defizit von rund 50 Mio. Euro in den kommenden Jahren abzubauen, ist fol-
gende Vorgehensweise erforderlich: 
1. Befristet bis zum Jahr 2009 wird der Verwaltungshaushalt noch teilweise über Transfers aus 
dem Vermögenshaushalt gedeckt werden, und zwar abnehmend von 20 Mio. Euro im Jahr 
2006 auf 5 Mio. Euro im Jahr 2009.  
2. Darüber hinaus müssen Sondereffekte einbezogen werden. In 2006 ist ein solcher Sonderef-
fekt der Teilerlös aus dem Verkauf der Straßenbeleuchtung. Weitere gestaffelt sinkende Son-
dererlöse müssen auch in den Folgejahren eingeplant werden.  
3. Für das Jahr 2006 verbleibt nach gegenwärtigem Kenntnisstand eine Lücke von 25 Mio. Euro. 
Diese Lücke ist durch Ausgabenreduzierung zu schließen. Die Reduzierung der Ausgaben 
muss in den Folgejahren entsprechend der Verringerung der oben genannten Stützungsmaß-
nahmen kontinuierlich erhöht werden. 
4. Im Jahr 2010 soll das Ziel ausgeglichener Einnahmen und Ausgaben erreicht sein.  
5. Die kommunalen Haushalte dürfen per Landesgesetz NRW spätestens 2009 nicht mehr nach 
den Prinzipien der kameralen Buchführung ausgeglichen werden. Stattdessen sind die Regeln 
des ‚Neuen Kommunalen Finanzmanagements’ anzuwenden, wonach die laufenden Erträge 
die laufenden Aufwendungen decken müssen. Daher soll in Münster bereits jetzt darauf hin-
gewirkt werden, dass diese neue Form des Haushaltsausgleichs möglichst mit Beginn der 
neuen Haushaltsrechnung erreicht wird.  
6. Zu einer gemeinsamen Stadtverantwortung gehört auch eine Reduzierung der Netto-
Neuverschuldung in der mittelfristigen Finanzplanung. Diese soll bis 2010 auf Null gebracht 
werden. Oder dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement entsprechend formuliert: Die Ei-
genkapitalbasis soll ab spätestens 2010 nicht mehr verringert werden.

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Das Gesamtkonzept muss sicherstellen, dass Münster auch nach der Anpassung von Ausgaben 
und Einnahmen bis zum Jahr 2010 weiterhin eine Stadt mit hoher Lebensqualität sein wird. Diese 
Lebensqualität darf dann aber nicht mehr über fortlaufend wachsende Schuldenberge auf Kosten 
der kommenden Generationen finanziert sein. Dieser Aufgabe wird sich die Koalition aus CDU und 
FDP mit aller Kraft stellen. Die ehrgeizigen Zielvorgaben können wir erreichen, wenn alle Beteilig-
ten an einem Strang ziehen und gemeinsame Verantwortung für diese Stadt leben. Wir werden ein 
Maßnahmenpaket erarbeiten, das vor allem auf der Ausgabenseite ansetzen muss. Besonders 
wichtig wird es dabei sein, dass wir den münsterschen Bürgerinnen und Bürgern frühzeitig die Pri-
oritäten der Politik und die daraus resultierenden finanziellen Konsequenzen genau vorstellen und 
erläutern. Diese Umstellungen werden ihnen in vielen Bereichen Verzicht auf gewohnte Leistungs-
qualitäten- und quantitäten abverlangen.  
III. Zehn Leitlinien für die münstersche Politik 
in den kommenden Jahren  
1. Kinder und Jugendliche, Familie und Bildung 
Kinder und Jugendliche sind die Zukunft unserer Stadt. Daher sind und bleiben Familien-, 
Schul- und Bildungspolitik Schwerpunkte für CDU und FDP. Wir wollen weiterhin die Voraus-
setzungen dafür schaffen, dass jedes Kind und jeder Jugendliche durch schulische Bildung 
und Qualifikation die Fähigkeit erhält, einen Beruf  zu erlernen. Angebote, die es Familien er-
leichtern, sich für Kinder zu entscheiden, haben weiterhin Priorität. 
Dennoch müssen auch in diesen Bereichen alle Abläufe und Strukturen daraufhin überprüft 
werden, ob die Leistungen noch effizienter erbracht werden können. Internationale Studien be-
legen, dass in Deutschland zwar überproportional viel Geld in diesen Bereichen ausgegeben 
wird, die Erfolge jedoch weitaus geringer ausfallen als in vergleichbaren anderen Nationen. 
Daher muss auch in diesen Bereichen überprüft werden, wie und in welchem Umfang wir künf-
tig Aufgaben für Familien, Kinder und Jugendliche umsetzen.  
2. Wirtschaft und Arbeit 
Eine dauerhafte dynamische wirtschaftliche Entwicklung verschafft der Stadt Münster die not-
wendigen Ressourcen, um ihre Aufgaben wahrzunehmen. Zugleich stellt die hohe Arbeitslo-
sigkeit auch in unserer Stadt das größte gesellschaftliche Problem dar. Daher werden alle 
Maßnahmen, die zur Schaffung oder Absicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen bei-
tragen, weiterhin im Mittelpunkt der münsterschen Politik stehen. Gleichzeitig muss der Wirt-
schaftsstandort Münster nachhaltig gestärkt werden.  
Auch im Bereich der Wirtschaftsförderung müssen alle Strukturen fortlaufend auf ihre Effizienz 
zur Erreichung dieser Ziele überprüft werden. 
3. Weitere Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements 
Münster ist die Stadt des bürgerschaftlichen Engagements. Das belegen vielfältige Aktivitäten 
der Bürgerinnen und Bürger insbesondere im sozialen, kulturellen, sportlichen und städtebau-
lichen Bereich. Diese Aktivitäten der Bürgerschaft zur Übernahme von Verantwortung gilt es 
weiter zu stärken und gezielt zu fördern, auch um die gewachsene Verantwortungspartner-
schaft zwischen Rat, Verwaltung und Bürgerschaft für unsere Stadt zu erhalten.  
4. Konzentration auf die Kernaufgaben  
In Zeiten knapper Kassen ist es unabdingbar, städtische Aufgaben auf die rechtlich gebotenen 
und die politisch gewollten Kernaufgaben zurückzuführen. Hier gilt es, den gesamten derzeiti-
gen kommunalen Aufgabenbestand zu überprüfen.

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Rat und Verwaltung sind kein Selbstzweck, sondern sie dienen dazu, die vom Bürger benötig-
ten und nachgefragten Leistungen zu erbringen.  
Bei der Konzentration und Umgestaltung der Leistungen der Stadt Münster ist neben hoheitli-
chen Pflichtaufgaben besonders die Perspektive der Bürger ausschlaggebend. So ist es z.B. 
erforderlich, Geschäftsprozesse derart zu bündeln, dass den Bürgern zusammenhängende 
Leistungen möglichst an einem Ort angeboten werden.  
5. Nutzung und Umsetzung von privatwirtschaftlichen Erfahrungen  
Mit Ausnahme hoheitlicher Leistungen der Stadtverwaltung ist zu prüfen, ob eine adäquate 
oder noch bessere private Leistungserbringung möglich ist. Entscheidungsmaßstab ist dabei 
vor allem, ob Private objektiv bei gleichen Qualitätsstandards Aufgaben zu gleichen oder nied-
rigeren Kosten erfüllen können. Bei kommunalen Infrastrukturprojekten, d.h. Hoch- und Tief-
baumaßnahmen, ist grundsätzlich anzustreben, diese über geeignete Modelle der Zusam-
menarbeit zwischen der Stadt und privaten Unternehmen umzusetzen, sofern dieses wirt-
schaftlich unter Kosten- und Finanzierungsgesichtspunkten sinnvoll ist. 
6. Demographischer Wandel als Herausforderung 
Die Veränderungen in der Altersstruktur unserer Gesellschaft werden Bund, Länder und Ge-
meinden in den nächsten Jahren zunehmend beschäftigen und vor große Aufgaben stellen. 
Angesichts der absehbaren demographischen Veränderung sind diese Entwicklungen in der 
Bevölkerungsstruktur bereits jetzt bei weit reichenden und auf viele Jahre angelegten Ent-
scheidungen mit einzubeziehen. Daher sind Vorschläge zu entwickeln, wie die unterschiedli-
chen Planungsbereiche in der Stadt Münster (z.B. Schulentwicklungsplanung, Sozial- und Ju-
gendhilfeplanung, Stadtplanung) so vernetzt und Planungskompetenzen so gebündelt werden 
können, dass diese übergreifenden und nachhaltigen Aspekte in die Entscheidungsprozesse 
einfließen können. 
Bei Baumaßnahmen, z.B. im Schulbereich oder bei Kindertageseinrichtungen, sind mögliche 
Auswirkungen aus der demographischen Entwicklung mit in die Entscheidungsfindung einzu-
beziehen und ggf. alternative Investitionsmodelle, die einen entsprechenden Rückbau, eine 
Umnutzung oder eine multifunktionale Nutzung ermöglichen, vorzuschlagen. 
7. Modernisierung der Münster - Standards 
In vielen Bereichen ist die Stadt Münster bislang über die in Bundes- und Landesvorgaben be-
schriebenen Standards erheblich hinausgegangen. Diese nur in Münster gültigen und kosten-
intensiveren Leistungen werden wir mit dem finanziellen Spielraum der Stadt in Einklang brin-
gen. In aller Regel sind daher in Zukunft bei der Erbringung von Leistungen aller Art die vor-
handenen Vorgaben 1:1 umzusetzen. 
Für alle Bereiche, in denen keine derartigen Vorgaben vorliegen, muss zukünftig ein Vergleich 
mit den Standards in anderen vergleichbaren Kommunen als Richtschnur dienen. Eine Orien-
tierung am jeweils höchsten Standard kann sich Münster auch hier nicht mehr leisten. 
Ausnahmen von diesen Prinzipien müssen in jedem Fall in allen sachlichen und finanziellen 
Aspekten offen gelegt werden und bedürfen einer besonderen Begründung. 
8. Prioritätensetzung bei Investitionen 
Um die städtische Neuverschuldung bis 2010 auf „Null“ zurückzuführen, werden sämtliche 
städtische Investitionen auf ihre Nachhaltigkeit überprüft und nach ihrer Bedeutung für die 
Stadt Münster geordnet. Vorbild können hierzu die Prioritätenlisten für Städtebauförderungs-
maßnahmen sein.  
Erster Schritt bei der Entscheidung für neue Maßnahmen muss zukünftig stets ein so genann-
ter grundsätzlicher „Errichtungsbeschluss“ des jeweils zuständigen politischen Gremiums sein, 
mit dem das jeweilige Projekt in der Sache nach Abwägen von Nutzen und Kosten positiv be-

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wertet wird. Erst danach darf die Maßnahme in eine Liste neuer Maßnahmen aufgenommen 
werden. Über diese wird dann im Rahmen de r Haushaltsberatungen unter Berücksichtigung 
der Realisierungsprioritäten entschieden.  
Städtische Flächen binden Ressourcen – unabhängig davon, ob es sich um Gebäude, Grund-
stücke oder öffentliche Grünflächen handelt. Deshalb ist ein geeignetes Flächenmanagement 
erforderlich, das Verdichtungen im Bestand und hierdurch eine Reduzierung des Gesamtflä-
chenbedarfs ermöglicht. Um diese Aufgabe zu bewält igen, erscheint es sinnvoll, die Ämter für 
Liegenschaften und Gebäudemanagement zusammenzuführen. Eine solche Organisations-
einheit hat dann den gesamten Lebenszyklus von Grundstücken und Gebäuden im Blick. 
9. Verlässliche Politik für die städtischen Partner 
Mit dem neuen Haushalt 2006 wird der Rahmen gesetzt, wo es für Institutionen, Einrichtun-
gen, freie Träger und die Bürgerinnen und Bürger in Münster Einschnitte geben muss und wa-
rum diese Entscheidungen notwendig sind. Mit den jetzigen Entscheidungen wird diesen Part-
nern der Stadt Planungssicherheit für die kommenden Jahre gegeben. Auch wenn es zum Teil 
deutliche Einschränkungen in einigen Bereichen geben wird, bedeutet dies aber nicht, dass 
Münster von seiner Rolle als kulturelles und wirtschaftliches Oberzentrum für die Region oder 
seinem Anspruch als soziale und familienfreundliche Stadt sowie Zentrum für Bildung und 
Wissenschaft abrückt. Es geht mit diesem Antrag darum, die Münster typischen Ansprüche 
und Standards so zu korrigieren, dass die hohe Lebensqualität in unserer Stadt dauerhaft er-
halten bleibt.  
10. Bürger und Unternehmen nicht stärker belasten 
Die Fraktionen von CDU und FDP haben sich das Ziel gesetzt, sowohl die münsterschen Un-
ternehmen als auch die Hausbesitzer und Mieter nicht weiter steuerlich zu belasten und ihnen 
verlässliche Rahmenbedingungen zu bieten. Es darf daher zu keiner Erhöhung der Gewerbe- 
und Grundsteuern kommen. Durch diese Planungssicherheit für münstersche Unternehmen 
soll die Schaffung neuer und die Stabilität bestehender Arbeits- und Ausbildungsplätze ge-
währleistet werden. Nur wenn die Stadt Münster wider Erwarten durch unvorhersehbare dra-
matisch steigende gesetzliche Ausgabeverpflic htungen oder Einnahmeausfälle in die Haus-
haltssicherung geraten oder akut davon bedroht wird, kann sich die Stadt einer solchen Ver-
pflichtung zur Erhöhung der Gewerbe- und / oder Grundsteuern nicht entziehen. 
IV. Einzelmaßnahmen 
Als konkrete Einzelmaßnahmen benennen die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion beispielhaft: 
1. Personal 
Aufgrund des hohen Anteils von Personalkosten an den laufenden Ausgaben sind Konsolidie-
rungseffekte im Personalbereich immer von besonderer Bedeutung. Betriebsbedingte Kündi-
gungen sollen dabei nach Möglichkeit vermieden werden. Zur Konsolidierung  sollen in diesem 
Bereich folgende Maßnahmen dienen: 
a. Frei werdende Stellen werden nur  wiederbesetzt, wenn sie nicht entfallen können. Not-
wendige Wiederbesetzungen werden in aller Regel intern und nicht extern vorgenommen. 
b. Befristete Verträge laufen im Regelfall aus. In Kinder betreuenden Einrichtungen können 
frei werdende Stellen nachbesetzt werden.  
c. Im Wissen um die besondere Bedeutung des pädagogischen Bereichs werden auch dort 
die Weichen so gestellt, dass neben der hohen Betreuungsqualität auch eine dauerhafte

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Finanzierung gesichert werden kann. Gemäß obiger Leitlinie werden daher auch in die-
sem Umfeld Bundes- und Landesvorgaben künftig in der Regel 1:1 umgesetzt. 
d. Der neue Tarifvertrag Öffentlicher Dienst (TVöD) wird auch zur Entlastung des Personal-
haushalts genutzt.  
e. Werden Aufgaben innerhalb des Konzerns Stadt Münster verlagert, so folgt nach Mög-
lichkeit auch eine Verlagerung des betroffenen Personals. 
f. Fallbezogen wird auch externes Projektmanagement in Anspruch genommen. 
g. Einsparungen müssen auch alle Leitungsebenen einbeziehen. Die Anzahl der Dezernate 
und Ämter soll weiter reduziert werden.  
h. Persönliche Referenten werden zukünftig den Beigeordneten befristet zugeordnet. 
2. Überprüfung städtischer Leistungen 
Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage ist es zwingend erforderlich, sämtliche städ-
tische Leistungen zu überprüfen. Dazu sind zunächst hinreichend systematisierte Übersichten 
über den Aufgabenbestand und Leistungsstandard der Stadtverwaltung sowie den Pflichtig-
keitsgrad dieser Aufgaben in den relevanten Ressorts erforderlich.  Zusätzlich ist dabei auch 
für alle Leistungen, die die Stadt für die Bürger erbringt, dezidiert darzulegen, ob es gleicharti-
ge oder ähnliche privatwirtschaftliche oder gemeinnützige Angebote gibt. 
Auf dieser Grundlage ist dann zu entscheiden, welche Aufgaben in private bzw. trägerschaftli-
che Hände übergeben werden können, welche Aufgaben als Kernaufgaben weiterhin bei der 
Stadt angesiedelt sein müssen und welche Leistungen abgebaut werden können.  
Zusätzlich stellt sich bei allen weiter zu erbringenden Leistungen die Frage nach einer Verän-
derung der Leistungsstandards. 
3. Neuausrichtung der Wohnbauentwicklung 
Bei der Entwicklung und Erschließung von Wohnbauflächen oder ganzer Baugebiete sollen 
zukünftig stärker Private eingebunden werden. Außerdem soll überlegt werden, ob Baugebiete 
noch in verstärktem Maße vollständig an Private zur Erschließung weitergegeben werden.  
Insgesamt wird die Entwicklung von Baugebieten u.a. wegen der hohen städtischen Vorleis-
tungen an die absehbare Nachfrage und an die demographische Entwicklung angepasst. 
4. Anpassung der auslaufenden Finanzformeln für die städtischen Gesellschaften / Ein-
richtungen 
Alle auslaufenden Finanzformeln zwischen Stadt und städtischen Gesellschaften und Einrich-
tungen sind bei Neuabschluss zukünftig stärker unter dem Aspekt der Konsolidierung neu zu 
fassen. Genauso wie die Kernverwaltung werden auch die städtischen Gesellschaften und 
Einrichtungen einen weiteren Beitrag zur Konsolidierung leisten müssen, der sich in den zu-
künftigen Finanzformeln und im zukünftigen Handeln widerspiegeln soll. 
5. Einbeziehung externen Sachverstandes 
Die mit diesem Leitantrag vorgeschlagene Neuausrichtung der kommunalen Leistungserbrin-
gung ist komplex und erfordert auch zum Teil einen unvoreingenommenen - d. h. interkommu-
nal ausgerichteten - Blick auf Strukturen und Abläufe. Daher sollen, soweit für die Prüfung und 
Abarbeitung von Antragsinhalten dieses Leitant rages notwendig und sinnvoll, externe Bera-
tung und Sachverstand hinzugezogen werden. Hier sind die notwendigen Vorbereitungen zu 
treffen, um ein Beratungsunternehmen für die Unterstützung der Umsetzung der Antragsanlie-
gen zu benennen und erforderliche Beschlüsse vorzubereiten.

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V. Beschluss 
Der Rat der Stadt Münster beauftragt daher die Verwaltung: 
• die im Leitantrag formulierten Einsparziele und Prüfaufträge – soweit möglich – spätestens bei 
Satzungsbeschluss im April in den Haushaltsplan 2006 einfließen zu lassen, um so einen 
ausgeglichenen Haushalt vorzulegen zu können. 
• die grundlegenden Antragsanliegen zügig - soweit erforderlich - unter Einbeziehung externer 
Beratung zu prüfen, Umsetzungsvorschläge für die zuständigen Gremien zu erarbeiten und 
weitere geeignete Konsolidierungsmaßnahmen für die Haushaltsplanberatungen 2006 vorzu-
schlagen, um die Einsparvorgabe von 25 Mio. Euro im Jahr 2006 zu erreichen. 
 
 
 
gez. H.-D. Sellenriek    gez. C. Möllemann-Appelhoff 
CDU-Fraktion     FDP-Fraktion

Beratungsverlauf (1)

07.12.2005 Rat
TOP 25.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0049/2005
Typ
Antrag an den Rat
Datum
28.11.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37