0314/2025
Mitteilung über die partizipative Entwicklung einer stadtweiten Konzeption "Mobil im lebenswerten Quartier" unter Erprobung des Formats "Bürgerrat"
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/2 Vorlagen-Nummer 30.01.2025 0314/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 06.02.2025 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 10.02.2025 Mitteilung über die partizipative Entwicklung einer stadtweiten Konzeption "Mobil im lebenswerten Quartier" unter Erprobung des Formats "Bürgerrat" In der Kölner Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ wurde festgehalten, dass ein nach- haltiger Mobilitätsplan für eine konsequente Mobilitätswende erstellt werden soll. Im Rahmen des Erarbeitungsprozesses des nachhaltigen Mobilitätsplans „Besser durch Köln“ wurde ein Leitbild entwickelt. Dieses wurde vom Rat der Stadt Köln am 07.09.2023 einstimmig beschlos- sen (Vorlage Nr. 2060/2023). Im Leitbild wird beschrieben, wie die Mobilität in Köln im Jahr 2035 aussehen soll. Das Leitbild enthält fünf Zielbilder, darunter eines, das sich explizit auf die Kölner Veedel bezieht: „Ich erledige vieles direkt im Veedel: Veedel ermöglichen kurze Wege, laden zum Verweilen ein und stellen Erreichbarkeit sicher. Die Kölner Veedel sind lebens- und liebenswerte Orte, die zur aktiven Fortbewegung einladen. Viele Orte des täglichen Lebens sind auf kurzem Wege zu Fuß oder mit dem Rad zu erreichen. Hierzu tragen kompakte, durchmischte und vielfältige Stadtteile bei. Die Nahversorgung und das nächste Bezirkszentrum sind gut zu erreichen. Die Veedel laden zum Verweilen ein. Die Neuverteilung des Straßenraums hat Platz für spielende Kinder, Begegnungen zwischen Menschen und Stadtgrün geschaffen. Es fahren spürbar weniger Autos und sie bewegen sich langsamer durch die Straßen. Die Erreichbarkeit wird dabei sichergestellt. Einsatzkräfte, Handwerker*innen, Lie- ferant*innen und andere Gewerbetreibende kommen ans Ziel. Mobilitätseinge- schränkte Menschen haben Zugang zu angemessener Mobilität und auch Patient*in- nen und Kund*innen erreichen ihre Ziele.“ Die Veedel nehmen damit eine zentrale Rolle im nachhaltigen Mobilitätsplan ein. Zum Errei- chen der Ziele sind vielfältige Maßnahmen notwendig, welche auch umfassende Veränderun- gen für die Menschen vor Ort bedeuten. Die Maßnahmen müssen dabei unter Beteiligung der betroffenen Menschen im jeweiligen Raum geschärft werden. Mit zu erarbeitenden Maßnah- men und einer Priorisierung von Räumen soll der Weg zum Erreichen dieser Ziele aufgezeigt werden. Die Kölner Verwaltung möchte sich daher auf den Weg machen, eine stadtweite Kon- zeption zum Thema „Mobil im lebenswerten Quartier“ zu erstellen. Dazu hat die Verwaltung 2 eine Beschlussvorlage in die Sitzung des Verkehrsausschusses gegeben, die am 28.01.2025 beschlossen wurde (Vorlage-Nr. 3979/2024). Die stadtweite Konzeption soll sich mit den Zielen für eine zukunftsfähige Gestaltung der Stra- ßenräume in Quartieren mit überwiegender Wohnnutzung, besonders in verdichteten Räu- men, befassen. Auf Grundlage dieser Ziele sollen konkrete Maßnahmen erarbeitet werden, mit denen diese Ziele erreicht werden können. Überdies soll die stadtweite Konzeption Aussa- gen darüber enthalten, anhand welcher Indikatoren geeignete Räume in Köln priorisiert wer- den und wie die Beteiligung der Öffentlichkeit bei einer konkreten Umsetzung erfolgen soll. Fest steht, dass dafür ein Bürgerrat als Beteiligungsformat eingesetzt werden soll. Bürgerräte werden vielerorts als neues Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung diskutiert und erprobt. Auch in Köln hat in der Stadtpolitik eine Diskussion über die Einführung von Bürgerräten statt- gefunden. Im Ergebnis soll das Beteiligungsformat als Pilot erprobt werden, um methodische Erkenntnisse für mögliche weitere Anwendungsfälle und Voraussetzungen für die Einbezie- hung von Bürgerräten zu erhalten. Dies wurde vom Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden beschlos- sen und für die Erprobung ein Budget in Höhe von 50.000 Euro bereitgestellt (Vorlage-Nr. AN/0258/2022). So ergibt sich die Chance, die in Köln geführten Diskussionen über die zu- künftige Rolle von Bürgerräten im demokratischen Zusammenhang durch konkrete praktische Erfahrungen zu bereichern und sie als Lernchance zu nutzen. Die Verwaltung hat dem Aus- schuss Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden sowie dem Verkehrsausschuss im Herbst 2022 dargelegt, welche Projekte hinsichtlich einer Eignung für die Erprobung eines Bürgerrates geprüft wurden und das Thema „Superblocks“ („Veedelsblöcke“) als dafür geeig- net benannt. Da der Begriff „Superblocks“ bereits sehr richtungsweisend ist und sehr stark mit dem aus Barcelona bekannten Konzept von Superblocks verknüpft wird, soll der Titel für den Bürgerrat offener formuliert werden. Dies lässt Offenheit für andere, für Köln spezifische Lö- sungen zu. Zwischenzeitlich wurde der Arbeitstitel „Verkehrswende im Quartier“ kommuni- ziert, jedoch zeigte sich in der weiteren Beratung, dass auch dieser Begriff bereits zu stark mit bestimmten Themen und Vorstellungen verbunden wird. Der Pilot-Bürgerrat soll nun also zur Entwicklung einer stadtweiten Konzeption unter dem Titel „Mobil im lebenswerten Quartier“ durchgeführt werden (Vorlage-Nr. 2907/2022 und 1989/2024). Der Bürgerrat ist ein Beteiligungsformat, in dem eine zufällig ausgewählte Gruppe von Perso- nen in einem moderierten Verfahren zu einem eingegrenzten Thema oder einer Fragestellung gemeinsam Empfehlungen oder Lösungen erarbeitet. Zielsetzung ist, eine vielfältige Zusam- mensetzung der Teilnehmenden zu erreichen (aus dem Positionspapier des Beirats Öffent- lichkeitsbeteiligung zum Thema „Bürgerräte für Köln“). Für die konkrete Ausgestaltung dieses Bürgerrats zur stadtweiten Konzeption „Mobil im le- benswerten Quartier“ wurde ein Beteiligungskonzept entwickelt. Neben dem zuvor genannten Budget von 50.000 Euro für die externe Unterstützung bei der Planung und Durchführung des Bürgerrats hat der Verkehrsausschuss weitere 106.000 Euro für weitere Kosten der Durchfüh- rung des Bürgerrats (z. B. Briefversand, Verpflegung der Teilnehmer*innen, Aufwandsent- schädigung, Kommunikation) bereitgestellt. Das Beteiligungskonzept war als Anlage der Be- schlussvorlage an den Verkehrsausschuss beigefügt und Gegenstand des dort beratenen Be- schlussvorschlags. Das Beteiligungskonzept ist ebenso dieser Mitteilung als Anlage 1 beige- fügt. Die Empfehlungen des Bürgerrates sind eine wichtige Grundlage für die zu erstellende stadt- weite Konzeption „Mobil im lebenswerten Quartier“. Die Verwaltung wird die Stellungnahme des Bürgerrates fachlich einordnen und im Anschluss das genaue Leistungsbild für die stadt- weite Konzeption definieren und den politischen Gremien zum Beschluss vorlegen. Sofern Abweichungen von den Empfehlungen des Bürgerrates notwendig sind, wird dies transparent dargestellt und begründet. Auch die politischen Gremien werden gemäß dem Po- sitionspapier „Bürgerräte für Köln“ transparent kommunizieren, inwieweit Kriterien und Be- gründungen gleichermaßen oder unterschiedlich angenommen werden und dies die Be- schlussfassung über die im Anschluss zu erstellende stadtweite Konzeption geprägt hat. 3 Die Methode Bürgerrat wird im Anschluss extern evaluiert. So kann die Methode Bürgerrat für mögliche zukünftige Vorhaben getestet und eingeordnet werden. Der Evaluationsbericht wird voraussichtlich im 4. Quartal 2025 vorgelegt. Gez. Egerer Anlagen Anlage 1 Beteiligungskonzept zur Einrichtung und Durchführung eines Bürgerrates: „Mobil im lebenswerten Quartier“
Anlage 1 Beteiligungskonzept
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Anlage 1
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Beteiligungskonzept zur Einrichtung und
Durchführung eines Bürgerrates:
„Mobil im lebenswerten Quartier“
Stand: 17.12.2024
Das vorliegende Konzept für die Öffentlichkeitsbeteiligung dient als Entscheidungsgrundlage über die
Durchführung einer solchen sowie deren grundsätzliche Ausgestaltung. Die einzelnen
Umsetzungsschritte werden auf dieser Basis weiter konkretisiert.
Die Erstellung erfolgte in Zusammenarbeit mit der Firma ifok GmbH und dem Zukunftsrat e.V., welche
als Bietergemeinschaft zur externen Unterstützung beauftragt wurden.
I. Grundlage n
Kontext
Am 31. Januar 2022 beauftragte der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
die Verwaltung, ein Konzept zur Erprobung von Bürgerräten in Köln zu erarbeiten und einen ersten
Bürgerrat für ein klar umrissenes Thema oder Projekt im Bereich Mobilität einzusetzen (Vorlage Nr.
AN/0258/2022). Durch den Beschluss des Ausschusses ist das Beteiligungsformat also bereits
vorgeschrieben: Die Durchführung e ines Bürgerrates. Der Bürgerrat ist ein Beteiligungsformat, in dem
eine zufäll ig ausgewählte Gruppe von Perso nen in einem moderierten Verfahren zu einem
eingegrenzten Thema oder einer Fragestellung gemeinsam Empfehlungen oder Lösungen erarbeitet.
Zielsetzung ist, eine vielfältige Zusammensetzung der Teilnehmenden zu erreichen.
Die Verwaltung hat dem Ausschuss Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden sowie dem
Verkehrsausschuss im Herbst 2022 dargelegt, welche Projekte hinsichtlich einer Eignung für di e
Erprobung eines Bürgerrates geprüft wurden und das Thema Superblocks („Veedelsblöcke“) als dafür
geeignet benannt (Vorlage Nr. 2907/2022).
Das Thema „Superblocks für Köln“ i st bereits sehr richtungsweisend und stark mit dem aus Barcelona
bekannten Konzept Superblocks verknüpft und lässt dadurch wenig Offenheit für andere Lösungen zu.
Zwischenzeitlich wurde der Arbeitstitel „Verkehrswende im Quartier“ kommuniziert, jedoch zeig te sich
in der weiteren Beratung, dass auch dieser Begriff bereits zu stark mit bestimmten Themen und
Vorstellungen verbunden wird. Der Pilot -Bürgerrat soll nun also zur Entwicklung einer stadtweiten
Konzeption unter dem Titel „ Mobil im lebe nswerten Quarti er“ durchgeführt werden (Vorlage Nr.
1989/2024).
Gestaltungsspielraum (ggf. rechtliche Rahmenbedingungen)
Der Pilot -Bürgerrat wird zum Thema „ Mobil im lebenswerten Quartier“ eingerichtet. Dieser stellt eine
frühzeitige Beteiligung für ein e zu erstellende stadtweite Konzeption zu dem Thema dar. Die stadtweite
Konzeption soll sich mit den Zielen für eine zukunftsfähige Gestaltung der Straßenräume in Quartieren
mit überwiegender Wohnnutzung, besonders in verdichteten Räumen, befassen. Auf Grundlage dieser
Ziele sollen konkrete Maßnahmen erarbeitet werden, mit denen diese Z iele erreicht werden können.
Überdies soll die stadtweite Konzeption Aussagen darüber enthalten, anhand welcher Indikatoren
geeignete Räume in Köln priorisiert werden und wie die Beteiligung der Öffentlichkeit bei einer konkreten
Umsetzung erfolgen soll.
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Erwartete Vorteile aus der Beteiligung
Der Bürgerrat verfolgt zwei zentrale Ziele :
- Die Einbindung der Kölner Stadtgesellschaft in die Erstellung einer stadtweiten
Konzeption „Mobil im lebenswerten Quartier“: Die Bedürfnisse der Bürgerrats -Mitglieder,
die a ufgrund ihrer Zusammensetzung stellvertretend für die Kölner Stadtgesellschaft stehen,
sollen sich in der stadtweiten Konzeption wiederfinden, es dadurch mittragen und so an der
erfolgreichen Umsetzung der stadtweiten Konzeption mitwirken.
- Die Erprobung ei nes Bürgerrats und Generierung methodischer Erkenntnisse für die
weitere Anwendung dieses Beteiligungsformats in Köln: Um methodische Erkenntnisse für
die weitere Anwendung des Bürgerrats als Beteiligungsformates zu erlangen, ist eine
begleitende externe E valuation vorgesehen.
Umsetzungsbedingungen
Die fachliche Projektleitung sowie die fachliche Begleitung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorhaben
„Stadtweite Konzeption Mobil im lebenswerten Quartier“ werden vom Amt für nachhaltige
Mobilitätsentwicklung übernommen. Das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung übernimmt die
Projektleitung für die Öffentlichkeitsbeteiligung, was die konzeptionelle und organisatorische
Vorbereitung und Begleitung des Bürgerrats als Methode der Öffentlichkeitsbeteiligung umfasst und
unterstützt damit sowohl das fachlich verantwortliche Amt als auch die externen Dienstleister.
Für die externe Begleitung des Beteiligungsformats Bürgerrat stehen finanzielle Ressourcen in Höhe
von 50.000 € gemäß beschlossenem politischen Veränderungsna chweis zur Verfügung. Da die
Verwaltung noch keine Erfahrungen mit dem Beteiligungsformat Bürgerrat hat, wurde diese Leistung
ausgeschrieben und d ie Firma ifok GmbH als Bietergemeinschaft mit dem Zukunftsrat e.V. zur externen
Unterstützung beauftragt.
Um den Bürgerrat qualitativ durchzuführen und dabei die Hinweise aus dem Positionspapier des Beirats
für Öffentlichkeitsbeteiligung zu Bürgerräten sowie den Beschluss des Ausschusses einzuhalten, im
Hinblick auf die Besetzung eine entsprechende Vielfalt de r Kölner Bürger*innen zu gewährleisten, sind
weitere finanzielle Ressourcen in Höhe von ca. 106.000 € notwendig. Diese setzen sich wie folgt
zusammen:
Porto für Rekrutierung der
Teilnehmenden
0,95 € - Standardbrief ab 01.01.2025;
7.000 Personen + Rücksendung von 350 Briefen
6.892,50 €
Raummiete und Technik inklusive
Sicherheitsdienst
1.000 bis 2.000 € pro Sitzungstag, 5
Sitzungstage
5.000 € -
10.000 €*
Aufwandsentschädigung für
Teilnehmende des Bürgerrates
400 € pro Person (Empfehlung des beauftragten
Dienstleisters), 60 Teilnehmende
24.000 €
Kinderbetreuung während des
Bürgerrates
500 € pro Sitzung, 5 Sitzungen 2.500 €*
Herstellung von Barrierefreiheit
während der Sitzungen
1.000 € pro Sitzung, 5 Sitzungen 5.000 €*
Verpflegung der Teilnehmenden Frühstück: 1.500 €, Mittagessen: 2.000 €,
Abendessen: 5.500 € , Getränke: 1.000 €
30.000 € -
37.000 €*
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- drei komplette Tage, ein Abend und ein
Vormittag
Honorar Expert*innen-Input 300 € bis 800 € pro Inputgeber*in, 7 Vorträge 2.100 € -
5.600 €*
Kosten Kommunikation (Druck
der Bürgerratsempfehlung, ggf.
Video bei Veranstaltung)
15.000 €*
Schätzung der Gesamtkosten: 90.492,50 € - 105.992,50 € €
*bei allen so gekennzeichneten Kosten handelt es sich um Schätzungen aufgrund der bisherigen
Erfahrungen bei vergleichbaren Veranstaltungen
Darüber hinaus werden weitere personelle Ressourcen aus anderen Fachbereichen für die
Konzeptionierung, Durchführung und Auswertung des Bürgerrates benötigt.
II. Inhalte, Ziel und Zusammensetzung des Bürgerrates
Beteiligungsthema und Ziele
Ziel des Bürgerrats „ Mobil im lebenswerten Quartier“ ist es, Empfehlungen für die stadtweite
Konzeption zur zukunftsfähigen Straßenraumgestaltung in den Kölner Veedeln zu erarbeiten. Hi erzu
sollen die Teilnehmenden:
1. Ziele für die Gestaltung von Straßenräumen entwickeln (Schwerpunkt Sitzung 1),
2. konkrete Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ziele vorschlagen (Schwerpunkt Sitzung 2),
3. Kriterien zur Priorisierung von geeigneten Räumen erarbeiten und
4. Ideen zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Umsetzung entwickeln (Schwerpunkte
Sitzung 3).
Zusammensetzung des Bürgerrats
Um die Vielfalt der Kölner Stadtbevölkerung abzubilden, werden die Teilnehmenden über eine
kriterienbasierte Zufallsauswahl rekru tiert. Vorgesehen ist eine Bürgerratsgröße von 55 -60 Personen.
60 Personen erhalten eine Zusage, wobei erfahrungsgemäß davon auszugehen ist , dass ein ige trotz
vorheriger Anmeldung nicht erscheinen . Der Bürgerrat soll die Kölner Stadtbevölkerung hinsichtlic h
folgender soziodemografischer Kriterien möglichst gut wiederspiegeln:
Wohnort: Stadtbezirk
Altersgruppe: 16 bis unter 18 Jahre/ 18 bis unter 30 Jahre/ 30 bis unter 45 Jahre/ 45 bis unter
60 Jahre/ 60 und älter
Geschlecht: Mann/ Frau/ Divers
Höchster berufsqualifizierender Abschluss: Kein Abschluss/ abgeschlossene
Berufsausbildung/ Hochschulabschluss
Haushaltsform: 1-Personenhaushalt, Mehrpersonenhaushalt, Haushalt mit Kind(ern),
Seniorenhaushalte
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Migrationshintergrund: Ja/ Nein
Verkehrsverhalten: Mit welchem Verkehrsmittel sind Sie innerhalb der Stadt am häufigsten
unterwegs? Auto/ ÖPNV/ zu Fuß/ mit dem Fahrrad
Das Merkmal „Mensch mit Behinderung“ wird bei der Zufallsauswahl nicht explizit berücksichtigt. Im
Einladungsschreiben wird jedoch hervorgehobe n, dass Menschen mit Behinderung ausdrücklich
willkommen sind und Unterstützungsangebote erhalten. Zusätzlich können Menschen mit Behinderung
über Multiplikator*innen gezielt eingeladen werden. Darüber hinaus ist angedacht, den Bürgerrat für die
Perspektive von Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen durch entsprechende
Inputs zu sensibilisieren. Die Rekrutierung der Teilnehmenden erfolgt in mehreren Schritten:
1) Einladung der Bürger*innen auf zwei Wegen:
a) per Brief: Eine Stichprobe von 7.000 Personen wird aus dem Melderegister gezogen. Dabei
erfolgt bereits eine Quotierung entlang der Kriterien Geschlecht, Wohnort und Alter. Da sich
junge Menschen erfahrungsgemäß seltener zurückmelden, werden Personen zwischen 18 und
unter 30 Jahren bei der Ziehung aus dem Melderegister überproportional berücksichtigt.
Ebenso überproportional berücksichtigt werden Personen aus dicht besiedelten Stadtteilen. Die
ausgewählten Personen werden per Brief zur Teilnahme am Bürgerrat eingelade n. Der Brief
wird in einfach verständlicher Sprache verfasst. Es wird darauf hingewiesen, dass
Teilnehmer*innen Unterstützung bekommen, wenn sie diese benötigen. So können
verschiedene Barrieren abgebaut werden. Es gibt einen gesonderten Hinweis, dass auch
Sprachmittler*innen eingesetzt werden können.
b) über Multiplikator*innen: Über die Einladung per Brief werden bereits viele Bürger*innen
jenseits der Menschen, die sich bereits regelmäßig engagieren erreicht. Dennoch gib t es
bestimmte Gruppen, die auch auf diesem Wege nur schwer erreicht werden und in öffentlichen
Debatten meistens nicht ausreichend Gehör finden. Diese Gruppen stammen häufig aus sozial
oder ökonomisch benachteiligten Verhältnissen und haben teilweise das Vertrauen in
demokratische und politische Prozesse verloren oder fühlen sich davon nicht angesprochen .
Dazu zählen beispielsweise Menschen mit Armutserfahrungen, niedrigem Einkommen,
eingeschränktem Bildungszugang, Migrationshintergrund oder Behinderung. 1 Um
sicherzustellen, dass auch diese „stillen Gruppen“ angemessen im Bürgerrat repräsentiert
werden, wird ein Teil der Teilnehmenden über Multiplikator*innen eingeladen.
Multiplikator*innen können Personen oder Institutionen sein, welche Informationen, Wiss en etc.
an andere weitergeben. Hier ist eine enge Zusammenarbeit mit de r Sozialraumkoordination in
Köln sowie der Kölner Freiwilligen Agentur als stadtgesellschaftlicher Teil des kooperativen
Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Über diese können soziale Einrichtungen und
Organisationen erreicht werden, die wiederum direkten Kontakt zu den stillen Gruppen haben
und die Menschen persönlich zum Bürgerrat einladen können. Die Multiplikator*innen werden
hierfür ausgiebig gebrieft.
2) Registrierung der interessierten Bürger*innen: Die per Brief oder über Multiplikator*innen
eingeladenen Personen können online auf dem Beteiligungsportal der Stadt ihr Interesse an einer
Teilnahme am Bürgerrat registrieren und machen dabei Angaben zu ihrem sozio -demografischen
Hintergrund. Um das Registrierungsverfahren möglichst inklusiv und niedrigschwellig zu gestalten,
1 siehe auch bspw. „Wegweiser breite Bürgerbeteiligung“ der Bertelsmann -Stiftung (2018) , Final Report
des Europäischen Beteiligungsprozesses “Fair Energy Transition for All” (2022) , und https://breite-
beteiligung.de/was-ist-breite-beteiligung/, zuletzt aufgerufen am 17.12.2024
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besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich über einen Rückmeldebogen per Post zu registrieren.
Erfahrungsgemäß melden sich ca. 5% auf eine Briefeinladung zu rück (also 350 Personen bei 7.000
Einladungen). Über die Multiplikator*innen streben wir die Registrierung von ca. 20 Personen an.
So wären im Auswahlpool ca. 370 Personen.
3) Auswahl der Teilnehmenden: Aus den eingegangenen Rückmeldungen werden Teilnehmende
anhand der zuvor festgelegten Kriterien ausgewählt. Die Personen, die über Multiplikator*innen
eingeladen wurden, werden bei der Zufallsauswahl zuerst berücksichtigt (angestrebt sind 10
Personen). Außerdem werden jüngere Personen (zwischen 16 und 18 Jahre n) überproportional bei
der Auswahl berücksichtigt, da der Anteil der Teilnehmer*innen, welche im laufenden Prozess
abbrechen bei dieser Gruppe erfahrungsgemäß besonders hoch ist.
4) Versand der Bestätigungsmails: Die 60 ausgewählten Teilnehmenden erhalten per Mail eine
Zusage für ihre Teilnahme am Bürgerrat. Bei Bedarf werden Personen ohne E -Mail-Adresse als
Ausnahme postalisch über die Zusage informiert. Alle weiteren Personen erhalten den Hinweis,
dass sie zunächst nicht teilnehmen können, aber weiterhin im Pool möglicher Nachrücker*innen
sind.
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III. Ablauf des Bürgerrats und Kommunikationsmaßnahmen
Der Bürgerrat wird an drei Sitzungswochenenden in Präsenz durchgeführt. Als geeignete Wochenenden
wurden bereits drei Termine festgelegt, welche auch in der Einla dung benannt werden.
Nachfolgend der Ablauf der Sitzungen im Überblick :
Der genaue Ablauf der einzelnen Sitzungstage wird in der weiteren Planung konkretisiert und bei Bedarf
angepasst.
Auf einige Punkte soll jedoch bereits jetzt eingegangen werden.
Einbindung Expert*innen: Informationsgrundlage für den Bürgerrat
Ziel der Einbindung von Exper t*innen ist es, den Teilnehmenden Wissen zur Relevanz und den
Möglichkeiten zur Thematik vermitteln und ihnen zu einem möglichst umfassenden Bild zu den
Interessenlagen rund um die Thematik zu verhelfen. Dadurch entsteht ein ausgewogener Diskurs, der
sowohl die fachlichen Anforderungen als auch die Diversität der Perspektiven in Köln realitätsnah
widerspiegelt. So werden die Teilnehmenden befähigt, bei Zielkonflikten eine informierte Abwägung
vornehmen zu können . Die Expert*innen erfüllen zwei Rollen: Sie führen als Inputgeber *in thematisch
ein und unterstützen die Bürger *innen während der Kleingruppendiskussionen als sogenannte Fakt-
Checker*innen.
Anforderungen an Expert*innen: Die Expert*innen sind inhaltlich spezialisiert mit dem
Themenkomplex Verkehrswende im Quartier befasst, sei es aus wissenschaftlicher, planerischer oder
zivilgesellschaftlich aktiver Perspektive. Neben der fachlichen Expertise spielt allerdings auch die
didaktische Kompetenz eine wichtige Rolle. Erfahrungen mit vergangenen Bürgerräten zeigen, wie
wichtig es ist, dass Inputgeber*innen langsam und verständlich sprechen, Fremdwörter vermeiden und
mit Beispielen arbeiten. Präsentationsfolien sollten übersichtlich und nicht zu textlastig sein. Die
Expert*innen werden vor der Sitzung bereits in einem persönlichen Gespräch für eine
zielgruppengerechte Sprache und Darstellung sensibilisiert. Entsprechende Hinweise werden den
Expert*innen zusätzlich in einem schriftlichen Briefingdokument zugesendet und eventuelle
Präsentationen vorab auf Verständlichkeit geprüft.
Auswahl der Expert*innen: Im Folgenden werden beispielhaft verschiedene Perspektiven auf gelistet,
die im Bürgerrat über einen Input eingebunden werden können. Die Teilnehmenden haben die
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Möglichkeit, während der ersten Sitzung ebenfalls Vorschläge für Expert*innen einzubringen, die sie für
ihre weitere Arbeit im Bürgerrat benötigen.
- Expert*innen aus dem Bereich der Stadt und Verkehrsplanung
- Expert*innen aus zivilgesellschaftlich engagierten Kreisen (Initiativen zu Superblocks in
Köln und/ oder Praxisbeispiele aus anderen Städten)
- Wirtschaftliche Perspektive
- Perspektive weiterer Betroffener (bspw. Kinder und Jugendliche oder Menschen mit
Behinderung. Dabei ist zu beachten, dass Betroffene vor allem bei der Umsetzung der
Maßnahmen beteiligt werden sollen. Die Teilnehmenden des Bürgerrats werden Vorschl äge
hierzu erarbeiten.)
Kommunikation
Der gesamte Prozess des Bürgerrates wird kommunikativ begleitet. Der genaue Kommunikationsplan
wird im weiteren Verlauf erstellt.
IV. Dokumentation und Evaluation
Eine kontinuierliche und transparente Ergebnissicherung und -aufarbeitung ist ein wesentlicher
Bestandteil jedes Beteiligungsprozesses. Sie stellt sicher, dass sowohl Bürger*innen als auch
außenstehende Personen den Prozess nachvollziehen können. Die Dokumentation des Bürgerrats
umfasst folgende Elemente:
1. Dokumentation der einzelnen Sitzung en: Während der Sitzungen werden alle Arbeitsschritte
und Zwischenergebnisse systematisch dokumentiert. Grafische Ergebnisse, Planskizzen oder
Umfragen werden bildlich festgehalten. In jeder Sitzung wird ausreichend Zeit für die
gemeinsame Reflexion und kurze Diskussi on der jeweiligen Sitzungsergebnisse eingeräumt.
Es werden außerdem Fotos von den Teilnehmenden und den Gruppendiskussionen gemacht,
wobei selbstverständlich Rücksicht auf Teilnehmende genommen wird, die nicht fotografiert
werden möchten. Die vollständige Dokumentation wird so gestaltet, dass sie der Öffentlichkeit
zum Abschluss des Bürgerrats über das Beteiligungsportal www.meinungfuer.koeln barrierefrei
zugänglich gemacht werden kann.
2. Abschlussbericht: Der Abschlussbericht stellt eine abschließende Gesamtdokumentation für
die Öffentlichkeit dar. Hier werden alle relevanten Informationen zusammengeführt:
Die Empfehlungen des Bürgerrats: Ziele, Maßnahmenvorschläge, Möglichkeiten der
Öffentlichkeitsbeteiligung und Kriterien zur Priorisierung von Räumen
Eine Darstellung des Gesamtprozesses inkl. Informationen zur Teilnehmendenauswahl,
den angehörten Expert*innen und den Sitzungsabläufen
Die vom Bürgerrat entwickelten Empfehlungen stellen selbstverständlich das Herzs tück des
Abschlussberichts dar. Um größtmögliche Legitimität des Abschlussberichts zu gewährleisten, wird ein
Redaktionsteam aus vier Bürger*innen zusammengestellt, das gemeinsam mit dem Projektteam am
Abschlussbericht mitarbeitet. Wichtig ist, dass hierbe i keine Änderungen oder Ergänzungen inhaltlicher
Art vorgenommen werden. Im Abschlussbericht wird auf Barrierefreiheit und eine bürgernahe,
verständliche, geschlechterumfassende Sprache geachtet. Liegt der erste Entwurf für den Bericht vor,
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wird dieser in einem Reflexionsworkshop mit dem genannten Personenkreis gespiegelt und geprüft,
ob die zu Beginn definierten Anforderungen erfüllt wurden und ob es darüberhinausgehe nd en
Anpassungsbedarf gibt .
3. Präsentation zum Abschlussbericht: Die Präsentation dient der Vorstellung der Ergebnisse
in Sitzungen der Verwaltung, des Beratungsgremium Öffentlichkeitsbeteiligung, von
Ausschüssen oder auf stadtgesellschaftlich organisierten Veranstaltungen. Dabei werden auch
beteiligte Bürgerratsmitgli eder eingebunden. Diese werden im Vorfeld der Sitzungen
bestmöglich auf ihre Aufgabe vorbereitet.
Evaluation
Um methodische Erkenntnisse für die weitere Anwendung des Bürgerrats als Format in Kölner
Beteiligungsverfahren zu erlangen, ist eine begleitende externe Evaluation angedacht
Der Gesamt -Beteiligungsprozess wird überdies mittels einer Selbstevaluation untersucht, um
Erkenntnisse für künftige Verfahren zu erhalten. Die Selbstevaluation soll eine hilfreiche Untersuchung
und Bewertung der Öffentlichkei tsbeteiligung und ihrer Formate sein. Grundlage der Selbstevaluation
sind die vom Rat der Stadt beschlossenen Qualitätsstandards für gute Öf fentlichkeitsbeteiligung
(Seite 5 der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung). Die Leitfrage lautet:
Inwieweit wurden bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Öffentlichkeits -
beteiligung die Qualitätsstandards eingehalten bzw. erreicht?
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0314/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 30.01.2025
- Erstellt
- 28.01.2025 07:43