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2546/2018

Freiraumplanung Innerer Grüngürtel / Parkstadt Süd

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.09.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.12.2018, TOP 10.4

Anlage 4 Honorarermittlung-LPH 1-9

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Anlage 2 Honorarermittlung LPH 1-2

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Anlage 3 Stellungnahme zum RPA

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 RPA-Prüfvotum

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Ansehen

Anlage 4 Honorarermittlung-LPH 1-9

2580 Zeichen

VgV-Verfahren - ‘Vollendung des Inneren Grüngürtels Parkstadt Süd, Köln‘,

Leistungen der Freianlagen gemäß 88 38 ff. HOAI, LPH 1-9

Honorar Freianlagen LPH 1-3 für Gesamtgebiet ca. 310.000 m? je
KG 500 Aussenanlagen 31.000.000,00 € “li
Anrechenbare Kosten 3 31.000.000,00 €
Grundhonorar IV unten RiFT 3.205.032,20 €
LPH 1-3 = 29% des Grundhonorars 929.459,34 € ah

Honorar Freianlagen LPH 4-9 für 1.BA (Rhein-Bonner Str.) ca. 80.000 m? ?

KG 500 Aussenanlagen ‚ 8.000.000,00 € i
Anrechenbare Kosten 8.000.000,00 € _
Grundhonorar IV unten RiFT 1.033.829,40 € er
LPH 4-9 = 71% des Grundhonorars . 734.018,87 € Ti
Honorar Freianlagen LPH 4-9 für 2.BA (Bonner Str.-Vorgebirgsstr.) ca. 160.000 m?

KG 500 Aussenanlagen 16.000.000,00 € vi
Anrechenbare Kosten 16.000.000,00€ / ä
Grundhonorar IV unten RiFT 1.859.789,20 € i
LPH 4-9 = 71% des Grundhonorars 1.320.450,33 €
Honorar Freianlagen LPH 4-9 für 3.BA (Vorgebirgsstr.-Hönniger Weg/Eifelstr.) ca. 70.000 m? A j

KG 500 Aussenanlagen 7.000.000,00 €
Anrechenbare Kosten 7.000.000,00 €
Grundhonorar IV unten RiFT 922.414,60€ 7
LPH 4-9 = 71% des Grundhonorars 654.914,37 €
Grundhonorar LPH

Honorar für Gesamtgebiet 1-3 929.459,34 €
Honorar für 1.BA (Rhein-Bonner Str.) 49. 734.018,87 €
Honorar für 2.BA (Bonner Str.-Vorgebirgsstr.) 4-9 1.320.450,33 €
Honorar für 3.BA (Vorgebirgsstr.-Hönniger WegfEifelstr.) 4-9 _ 654.914,37 €

y

Summe Grundhonorar 3.638.842,91 €

Besondere Leistungen

zu Beginn LPH 2: Ortsbegehung mit der Öffentlichkeit

zu Beginn LPH 2: Bürgerworkshop

nach Abschluss LPH2: Vorstellung der Vorentwürfe, Bürgerinformation

nach Abschluss LPH3: Vorstellung des Entwurfs, Bürgerinformation

Erstellen von Vorlagen für die Politik

Teilnahme an Sitzungen in politischen Gremien

Erstellen von Förderanträgen

Erstellen von Genehmigungsunterlagen

Baustellespaziergänge

Planerische Schnittstellen, Durchstiche Bahnkörper

und Bebauung Parkstadt Süd

Annahme 4x 500,00 € Fe
Annahme 5x 300,00 € a
Annahme 3x 500,00 €
Annahme 3x 500,00 €

Annahme %x 600,00 €

Annahme 30x 300,00 €

Überwachen der 2-jährigen Entwicklungspflege (je 1% vom Honorar pro BA)

Summe Besondere Leistungen

Summe Grundhonorar
Summe Besondere Leistungen

Zwischensumme

Nebenkostenpauschale in Höhe von 4 % von 3.701.903,00 €

Gesamthonorar inkl. Nebenkostenpauschale netto

Gerundet

Köln, den 24.10.2017

€

1.000,00 €
1.000,00 €
1.000,00 € er
1.000,00 €
2.000,00 €
1.500,00 €
1.500,00 €
1.500,00 €

5.400,00 €

9.000,00 €
38.160,00 €
63.060,00 €

3.638.81300€ 7°
63.060,00 €
3.701.903,00€
148.076,12€7

3.849.979,12 €

3.850.000,00 €

£
Ar

\

Anlage 2 Honorarermittlung LPH 1-2

1215 Zeichen

VgV-Verfahren - 'Vollendung des Inneren Grüngürtels Parkstadt Süd, Köln', 
Leistungen der Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI, LPH 1-2 
Honorar Freianlagen LPH 1-2 für Gesamtgebiet ca. 310.000 m² 
KG 500 Aussenanlagen            31.000.000,00 € 
Anrechenbare Kosten            31.000.000,00 € 
Grundhonorar IV unten RiFT             3.205.032,20  € 
LPH 1-2 = 13 % des Grundhonorars                416 .654,18 € 
 
Besondere Leistungen 
zu Beginn LPH 2: Ortsbegehung mit der Öffentlichkeit       1.000,00 € 
zu Beginn LPH 2: Bürgerworkshop         1.000,00 € 
nach Abschluss LPH2: Vorstellung der Vorentwürfe, Bürgerinformation     1.000,00 € 
Erstellen von Vorlagen für die Politik    Annahme 1 x 500,00 €        500,00 € 
Summe Besondere Leistungen           3.500,00 € 
 
 
Summe Grundhonorar                     416.654,18 €  
Summe Besondere Leistungen            3.500,00 € 
Zwischensumme                     420.154,18 € 
Nebenkostenpauschale in Höhe von 4 % von 420.154,18 €      16.806,17 € 
Gesamthonorar inkl. Nebenkostenpauschale netto                  436.960,35 € 
+ 19 % MwSt.            83.022,46 € 
Gesamthonorar brutto                       519.982, 81 € 
Gerundet                        520.000,00 €

Anlage 3 Stellungnahme zum RPA

1032 Zeichen

Anlage 3 
 
Das Rechnungsprüfungsamt hat mit Schreiben vom 23.03.2018 - RPA-Nr. BD 2017/1261 
einer externen Planungsvergabe seine Zustimmung gegeben (Prüfsumme: 3.800.000,00 
EUR netto; siehe Anlage 1). Zu den Empfehlungen wird wie folgt Stellung genommen: 
 
Bedarfsfeststellungsbeschluss: 
Der Bedarfsfeststellungsbeschluss wird hiermit eingeholt. 
 
Honorarberechnung: 
Das spätere Honorar wird auf Basis der Kostenberechnung ermittelt. 
 
Doppelbeauftragung: 
Der Siegerentwurf des kooperativen Verfahrens aus dem Jahr 2015 deckt nicht die 
Leistungsphasen 1 und 2 ab. Er gilt lediglich als räumliche Vorgabe für die jetzige 
europaweite Ausschreibung. 
 
Ausbaukostenobergrenze: 
Eine Ausbaukostenobergrenze wird vertraglich geregelt. Die genauen Daten liegen aber erst 
nach Vorlage der Entwurfsplanung vor. Die zu limitierenden Ausbaukosten werden sich an 
den Möglichkeiten künftiger Haushaltsbelastungen und den Förderoptionen verbindlich 
orientieren. 
 
Umbauzuschlag: 
Ein Umbauzuschlag wird vertraglich ausgeschlossen.

Beschlussvorlage Rat

8083 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67 
 
Vorlagen-Nummer 
 2546/2018 
Freigabedatum  27.09.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Freiraumplanung Innerer Grüngürtel / Parkstadt Süd 
Bedarfsfeststellung und Genehmigung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat stellt den Bedarf für die Planung und Ermittlung der Ausbaukosten für die Vollendung 
des Inneren Grüngürtels im Rahmen des Projektes „Parkstadt Süd“ mit den gesamten Pla-
nungskosten in Höhe von 4.581.500,00 € (3.850.000,00 € netto) fest und beauftragt die Ver-
waltung mit der Durchführung einer europaweiten Ausschreibung für die Leistungsphasen 1 
bis 9. 
 
2. Der Rat beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung 
gem. § 85 GO NRW in Höhe von 520.000 € im Teilfinanzplan 1301 (Öffentliches Grün, Wald- 
und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen) bei Finanzstelle 6700-1301-0-1002 / Freiraumplanung 
Innerer Grüngürtel, Festwert.  
 
Die Deckung erfolgt im gleichen Teilfinanzplan bei Finanzstelle 6700-1301-0-9800 / EFRE 
Grüne Infrastruktur, Festwert. 
 
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 20.11.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 13.12.2018 
Finanzausschuss 17.12.2018 
Rat 18.12.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   0,52 Mio. € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  0,52 Mio. € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 10.03.2016 (3832/2015) die Verwaltung u. a. mit der Erar-
beitung eines integrierten Plans für die Parkstadt Süd in der Detailschärfe einer Vorentwurfsplanung 
einschließlich Sicherstellung der Finanzierung beauftragt.  
Basierend auf diesem Beschluss soll nun die europaweite Ausschreibung der Planung für die Vollen-
dung des Inneren Grüngürtels in die Wege geleitet werden. Grundlage für die Planung ist der Entwurf 
von RMP Lenzen_O&O_BSV_BCE, der aus dem kooperativen Verfahren im Jahr 2015 als Sieger 
hervorgegangen ist. Der Siegerentwurf trifft in erster Linie eine Aussage zu der Flächenzonierung und 
nicht zur eigentlichen Parkgestaltung. Um eine Kontinuität der weiteren Planung zu gewährleisten, ist 
es geboten zum jetzigen Zeitpunkt die gesamten Planungsphasen auszuschreiben. Die Projek-
tumsetzung wird nach dem heutigen Sachstand in mehreren Teilabschnitten über 10 bis 15 Jahre 
erfolgen. Im Rahmen einer Stufenbeauftragung werden aber zuerst nur die Leistungsphasen 1 und 2 
in Höhe von 520.000,00 € verbindlich beauftragt (Grundlagenermittlung und Vorplanung, siehe Anla-
ge 2). Die Projektkonkretisierung in Form eines Zeit-Maßnahmen-Planes sowie die Ermittlung von 
etwaigen Förderfähigkeiten (z. B. Stadterneuerung) werden erst  im weiteren Planungsprozess er-
möglicht werden.  
Nach Vorlage der Vorplanung einschl. Kostenschätzung werden diese dem Rat zur weiteren Be-
schlussfassung einschl. der Vorgehensweise zur Umsetzung des Projektes vorgelegt. Nach dem der-
zeitigen Stand wird dies im Frühjahr 2020 erfolgen. 
Das Rechnungsprüfungsamt hat mit Schreiben vom 23.03.2018 - RPA-Nr. BD 2017/1261 einer exter-
nen Planungsvergabe seine Zustimmung gegeben (Prüfsumme: 3,85 Mio. € netto = 4,58 Mio. € brut-
to; siehe Anlage 1). Zugrunde gelegt wurde hierbei eine vorläufige Honorarkalkulation auf Basis einer 
groben Kostenschätzung von rd. 31 Mio. € (netto) – siehe Anlage 4.   
Den Empfehlungen des Rechnungsprüfungsamtes wird von der Verwaltung Rechnung getragen (sie-
he Anlage 3). Die zu limitierenden Ausbaukosten werden sich an den Möglichkeiten künftiger Haus-
haltsbelastungen und den Förderoptionen zu orientieren haben.

3 
 
Auswirkungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes zur Unwirksamkeit der Sanie-
rungssatzung 
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht Leipzig im April 2018 die seit dem Jahr 2013 bestehende 
Sanierungsatzung ESIE für unwirksam erklärt hatte, ist zukünftig eine neue Gebietskulisse zu definie-
ren, die eine Förderfähigkeit des Projektes und insbesondere den neuen „Inneren Grüngürtel“ mit 
Stadtbaufördermitteln gewährleistet. Grundsätzlich bleibt das Planungsziel Vervollständigung des 
„Inneren Grüngürtels“ auch ohne Sanierungssatzung bestehen. Nach Auswertung der schriftlichen 
Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig kann bei Bedarf eine neue Sanierungs-
satzung vorbereitet werden. Grundsätzlich sind auch weitere Fördergebietskulissen zu prüfen. Am 3. 
Mai 2018 hat der Rat der Stadt Köln für das Gebiet Parkstadt Süd eine Satzung für ein „Besonderes 
Vorkaufsrecht“ nach §25 Satz 1 Nr. 2 BauGB beschlossen (Session-Nr. 0963/2018), um die weitere 
liegenschaftliche Entwicklung des Gebietes steuern zu können. Das „Besondere Vorkaufsrecht“ ge-
währleistet, dass die noch wenigen privaten Grundstücke im perspektivischen „Inneren Grüngürtel“ 
nicht an Dritte veräußert werden. 
 
Finanzierung 
Im Haushaltsplan 2018 sind für die Maßnahme Freiraumplanung Innerer Grüngürtel noch keine Aus-
zahlungsermächtigungen veranschlagt, da die Planungskosten erst ab dem Haushaltsjahr 2019 zah-
lungswirksam werden. Zur Herstellung der Submissions-/Auftragsfähigkeit ist die Bereitstellung einer 
Verpflichtungsermächtigung (VE) erforderlich. Da bei der Projekt-Finanzstelle auch keine VE im Hj. 
2018 veranschlagt sind, bedarf es gem. § 85 GO NW der außerplanmäßigen Bereitstellung einer VE. 
Die Deckung erfolgt im gleichen Teilfinanzplan durch Inanspruchnahme der bei Finanzstelle 6700-
1301-0-9800 / EFRE Grüne Infrastruktur, Festwert, veranschlagten VE, da sich die Maßnahmenums-
etzung bei einigen Teilprojekten verzögern wird.  
Für die Freiraumplanung Innerer Grüngürtel sind im Hpl.-Entwurf 2019 im Teilfinanzplan 1301 (Öffent-
liches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen) bei Finanzstelle 6700-1301-0-1002 / Frei-
raumplanung Innerer Grüngürtel, Festwert, Auszahlungsermächtigungen für 2019-2022 i. H. v. insge-
samt 1,16 Mio. € berücksichtigt.  
Die weiteren Finanz- und VE-Bedarfe lassen sich erst mit fortschreitender und erweiterter Planung 
spezifizieren. Die über den derzeitigen Hpl.-Planungszeitraum 2019 - 2022 hinausgehenden Mittelbe-
darfe (voraussichtlich rd. 3,42 Mio. € gegenüber den vom RPA anerkannten und voraussichtlichen 
Gesamtkosten für die Freiraumplanung i. H. v. 4,58 Mio. €) werden im Zuge der weiteren – zeitlich 
noch offenen – Planungsphasen (weitere Stufenbeauftragungen ab Leistungsphase 3) in künftigen 
Haushaltsjahren berücksichtigt.  
Die Vollendung des Inneren Grüngürtels stellt eine Investition im als Festwert bewerteten städtischen 
Grünvermögen dar. Nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) 
entstehen für den Festwert keine jährlichen bilanziellen Abschreibungsaufwendungen, jedoch sind 
den Festwert betreffende Neu- und Ersatzinvestitionen in voller Höhe gleichfalls im Ergebnisplan als 
Aufwand abzubilden. Die haushaltsmäßigen Auswirkungen stellen sich somit sowohl als investive 
Auszahlung im Teilfinanzplan als auch als konsumtive Aufwendung im Teilergebnisplan dar und  sind 
gleichfalls im Hpl.-Entwurf 2019 als Aufwandsplanung i.H.v. insgesamt 1,16 Mio. € für 2019 – 2022 im 
Teilergebnisplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Teilplanzeile 
16 Sonstige ordentliche Aufwendungen, berücksichtigt.  
 
Anlagen 
 
Prüfvotum des RPA (Anlage 1) 
Honorarermittlung Freianlagen  LPH 1 – 2 (Anlage 2) 
Stellungnahme zu den Empfehlungen des RPA (Anlage 3) 
Honorarermittlung Freianlagen LPH 1 – 9 (Anlage 4)

Anlage 1 RPA-Prüfvotum

1787 Zeichen

14 .22..03. 2018
Herr Himmelsbach
28666

67

Vollendung Innerer Grüngürtel Parkstadt Süd
hier: Bedarfsprüfung Planungsleistungen Freiraumplanung

RPA-Nr. BD 2017/1261

Vorgelegte Kosten: 3.850.000,- € (netto) .
Bestätigte Kosten: 3.850.000,- € (netto)

Sehr geehrte Damen und Herren, :

den Bedarf für die Vergabe freiberuflicher Leistungen nach der HOAI 2013 in Höhe von vo-
raussichtlich rund 3.800.000,- € (netto) für notwendige Planungsleistungen im Leistungsbild
Freianlagen, zur Vollendung des inneren Grüngürtels Parkstadt Süd, erkenne ich an.

Ich bitte jedoch um Beachtung folgender Punkte:

« Vor Einleitung des EU-weiten Vergabeverfahrens ist ein Bedarfsfeststellungsbe-
schluss des Rates notwendig (Vorberatung durch den Fachausschuss und ggf. der
Bezirksvertretung).

« Bei der vorgelegten Honorarermittlung handelt es sich um eine vorläufige Berechnung
auf Basis einer groben Kostenschätzung (Fläche 31 ha, projektierte Netto-
Ausbaukosten von 100,- Euro/m?, anrechenbare Kosten in Höhe von insgesamt 31
Mio. Euro). Für die spätere Honorarberechnung sind die anrechenbaren Kosten auf
Basis der Kostenberechnung zum Entwurf zu Grunde zu legen.

«e Um eine Doppelbeauftragung von Leistungen zu vermeiden, ist vor Einleitung des
EU-weiten Vergabeverfahrens noch einmal zu überprüfen, in wie fern durch bereits
vorliegende Wettbewerbs- und Planungsergebnisse nicht schon (Teil-)Leistungen im
Bereich der Leistungsphasen (LPH) 1 (Grundlagenermittlung) und LPH 2 (Vorpla-
nung) erbracht wurden bzw. vorliegen.

« Es wird empfohlen verbindliche Ausbaukostenobergrenzen vorzugeben und diese
vertraglich zu vereinbaren.

«e Ein Umbauzuschlag kommt nicht zum Tragen. Mit Verweis auf $6 Abs. 2 Satz 5 HOAI
2013, sollte dies deshalb vertraglich fixiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (4)

20.11.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
13.12.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
17.12.2018 Finanzausschuss
TOP 9.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.12.2018 Rat
TOP 10.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bonner Straße

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Details

Aktenzeichen
2546/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.09.2018
Erstellt
01.08.2018 10:41