2546/2018
Freiraumplanung Innerer Grüngürtel / Parkstadt Süd
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Anlage 4 Honorarermittlung-LPH 1-9
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VgV-Verfahren - ‘Vollendung des Inneren Grüngürtels Parkstadt Süd, Köln‘, Leistungen der Freianlagen gemäß 88 38 ff. HOAI, LPH 1-9 Honorar Freianlagen LPH 1-3 für Gesamtgebiet ca. 310.000 m? je KG 500 Aussenanlagen 31.000.000,00 € “li Anrechenbare Kosten 3 31.000.000,00 € Grundhonorar IV unten RiFT 3.205.032,20 € LPH 1-3 = 29% des Grundhonorars 929.459,34 € ah Honorar Freianlagen LPH 4-9 für 1.BA (Rhein-Bonner Str.) ca. 80.000 m? ? KG 500 Aussenanlagen ‚ 8.000.000,00 € i Anrechenbare Kosten 8.000.000,00 € _ Grundhonorar IV unten RiFT 1.033.829,40 € er LPH 4-9 = 71% des Grundhonorars . 734.018,87 € Ti Honorar Freianlagen LPH 4-9 für 2.BA (Bonner Str.-Vorgebirgsstr.) ca. 160.000 m? KG 500 Aussenanlagen 16.000.000,00 € vi Anrechenbare Kosten 16.000.000,00€ / ä Grundhonorar IV unten RiFT 1.859.789,20 € i LPH 4-9 = 71% des Grundhonorars 1.320.450,33 € Honorar Freianlagen LPH 4-9 für 3.BA (Vorgebirgsstr.-Hönniger Weg/Eifelstr.) ca. 70.000 m? A j KG 500 Aussenanlagen 7.000.000,00 € Anrechenbare Kosten 7.000.000,00 € Grundhonorar IV unten RiFT 922.414,60€ 7 LPH 4-9 = 71% des Grundhonorars 654.914,37 € Grundhonorar LPH Honorar für Gesamtgebiet 1-3 929.459,34 € Honorar für 1.BA (Rhein-Bonner Str.) 49. 734.018,87 € Honorar für 2.BA (Bonner Str.-Vorgebirgsstr.) 4-9 1.320.450,33 € Honorar für 3.BA (Vorgebirgsstr.-Hönniger WegfEifelstr.) 4-9 _ 654.914,37 € y Summe Grundhonorar 3.638.842,91 € Besondere Leistungen zu Beginn LPH 2: Ortsbegehung mit der Öffentlichkeit zu Beginn LPH 2: Bürgerworkshop nach Abschluss LPH2: Vorstellung der Vorentwürfe, Bürgerinformation nach Abschluss LPH3: Vorstellung des Entwurfs, Bürgerinformation Erstellen von Vorlagen für die Politik Teilnahme an Sitzungen in politischen Gremien Erstellen von Förderanträgen Erstellen von Genehmigungsunterlagen Baustellespaziergänge Planerische Schnittstellen, Durchstiche Bahnkörper und Bebauung Parkstadt Süd Annahme 4x 500,00 € Fe Annahme 5x 300,00 € a Annahme 3x 500,00 € Annahme 3x 500,00 € Annahme %x 600,00 € Annahme 30x 300,00 € Überwachen der 2-jährigen Entwicklungspflege (je 1% vom Honorar pro BA) Summe Besondere Leistungen Summe Grundhonorar Summe Besondere Leistungen Zwischensumme Nebenkostenpauschale in Höhe von 4 % von 3.701.903,00 € Gesamthonorar inkl. Nebenkostenpauschale netto Gerundet Köln, den 24.10.2017 € 1.000,00 € 1.000,00 € 1.000,00 € er 1.000,00 € 2.000,00 € 1.500,00 € 1.500,00 € 1.500,00 € 5.400,00 € 9.000,00 € 38.160,00 € 63.060,00 € 3.638.81300€ 7° 63.060,00 € 3.701.903,00€ 148.076,12€7 3.849.979,12 € 3.850.000,00 € £ Ar \
Anlage 2 Honorarermittlung LPH 1-2
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VgV-Verfahren - 'Vollendung des Inneren Grüngürtels Parkstadt Süd, Köln', Leistungen der Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI, LPH 1-2 Honorar Freianlagen LPH 1-2 für Gesamtgebiet ca. 310.000 m² KG 500 Aussenanlagen 31.000.000,00 € Anrechenbare Kosten 31.000.000,00 € Grundhonorar IV unten RiFT 3.205.032,20 € LPH 1-2 = 13 % des Grundhonorars 416 .654,18 € Besondere Leistungen zu Beginn LPH 2: Ortsbegehung mit der Öffentlichkeit 1.000,00 € zu Beginn LPH 2: Bürgerworkshop 1.000,00 € nach Abschluss LPH2: Vorstellung der Vorentwürfe, Bürgerinformation 1.000,00 € Erstellen von Vorlagen für die Politik Annahme 1 x 500,00 € 500,00 € Summe Besondere Leistungen 3.500,00 € Summe Grundhonorar 416.654,18 € Summe Besondere Leistungen 3.500,00 € Zwischensumme 420.154,18 € Nebenkostenpauschale in Höhe von 4 % von 420.154,18 € 16.806,17 € Gesamthonorar inkl. Nebenkostenpauschale netto 436.960,35 € + 19 % MwSt. 83.022,46 € Gesamthonorar brutto 519.982, 81 € Gerundet 520.000,00 €
Anlage 3 Stellungnahme zum RPA
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Anlage 3 Das Rechnungsprüfungsamt hat mit Schreiben vom 23.03.2018 - RPA-Nr. BD 2017/1261 einer externen Planungsvergabe seine Zustimmung gegeben (Prüfsumme: 3.800.000,00 EUR netto; siehe Anlage 1). Zu den Empfehlungen wird wie folgt Stellung genommen: Bedarfsfeststellungsbeschluss: Der Bedarfsfeststellungsbeschluss wird hiermit eingeholt. Honorarberechnung: Das spätere Honorar wird auf Basis der Kostenberechnung ermittelt. Doppelbeauftragung: Der Siegerentwurf des kooperativen Verfahrens aus dem Jahr 2015 deckt nicht die Leistungsphasen 1 und 2 ab. Er gilt lediglich als räumliche Vorgabe für die jetzige europaweite Ausschreibung. Ausbaukostenobergrenze: Eine Ausbaukostenobergrenze wird vertraglich geregelt. Die genauen Daten liegen aber erst nach Vorlage der Entwurfsplanung vor. Die zu limitierenden Ausbaukosten werden sich an den Möglichkeiten künftiger Haushaltsbelastungen und den Förderoptionen verbindlich orientieren. Umbauzuschlag: Ein Umbauzuschlag wird vertraglich ausgeschlossen.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67 Vorlagen-Nummer 2546/2018 Freigabedatum 27.09.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freiraumplanung Innerer Grüngürtel / Parkstadt Süd Bedarfsfeststellung und Genehmigung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat stellt den Bedarf für die Planung und Ermittlung der Ausbaukosten für die Vollendung des Inneren Grüngürtels im Rahmen des Projektes „Parkstadt Süd“ mit den gesamten Pla- nungskosten in Höhe von 4.581.500,00 € (3.850.000,00 € netto) fest und beauftragt die Ver- waltung mit der Durchführung einer europaweiten Ausschreibung für die Leistungsphasen 1 bis 9. 2. Der Rat beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 520.000 € im Teilfinanzplan 1301 (Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen) bei Finanzstelle 6700-1301-0-1002 / Freiraumplanung Innerer Grüngürtel, Festwert. Die Deckung erfolgt im gleichen Teilfinanzplan bei Finanzstelle 6700-1301-0-9800 / EFRE Grüne Infrastruktur, Festwert. Ausschuss für Umwelt und Grün 20.11.2018 Stadtentwicklungsausschuss 13.12.2018 Finanzausschuss 17.12.2018 Rat 18.12.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 0,52 Mio. € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 0,52 Mio. € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 10.03.2016 (3832/2015) die Verwaltung u. a. mit der Erar- beitung eines integrierten Plans für die Parkstadt Süd in der Detailschärfe einer Vorentwurfsplanung einschließlich Sicherstellung der Finanzierung beauftragt. Basierend auf diesem Beschluss soll nun die europaweite Ausschreibung der Planung für die Vollen- dung des Inneren Grüngürtels in die Wege geleitet werden. Grundlage für die Planung ist der Entwurf von RMP Lenzen_O&O_BSV_BCE, der aus dem kooperativen Verfahren im Jahr 2015 als Sieger hervorgegangen ist. Der Siegerentwurf trifft in erster Linie eine Aussage zu der Flächenzonierung und nicht zur eigentlichen Parkgestaltung. Um eine Kontinuität der weiteren Planung zu gewährleisten, ist es geboten zum jetzigen Zeitpunkt die gesamten Planungsphasen auszuschreiben. Die Projek- tumsetzung wird nach dem heutigen Sachstand in mehreren Teilabschnitten über 10 bis 15 Jahre erfolgen. Im Rahmen einer Stufenbeauftragung werden aber zuerst nur die Leistungsphasen 1 und 2 in Höhe von 520.000,00 € verbindlich beauftragt (Grundlagenermittlung und Vorplanung, siehe Anla- ge 2). Die Projektkonkretisierung in Form eines Zeit-Maßnahmen-Planes sowie die Ermittlung von etwaigen Förderfähigkeiten (z. B. Stadterneuerung) werden erst im weiteren Planungsprozess er- möglicht werden. Nach Vorlage der Vorplanung einschl. Kostenschätzung werden diese dem Rat zur weiteren Be- schlussfassung einschl. der Vorgehensweise zur Umsetzung des Projektes vorgelegt. Nach dem der- zeitigen Stand wird dies im Frühjahr 2020 erfolgen. Das Rechnungsprüfungsamt hat mit Schreiben vom 23.03.2018 - RPA-Nr. BD 2017/1261 einer exter- nen Planungsvergabe seine Zustimmung gegeben (Prüfsumme: 3,85 Mio. € netto = 4,58 Mio. € brut- to; siehe Anlage 1). Zugrunde gelegt wurde hierbei eine vorläufige Honorarkalkulation auf Basis einer groben Kostenschätzung von rd. 31 Mio. € (netto) – siehe Anlage 4. Den Empfehlungen des Rechnungsprüfungsamtes wird von der Verwaltung Rechnung getragen (sie- he Anlage 3). Die zu limitierenden Ausbaukosten werden sich an den Möglichkeiten künftiger Haus- haltsbelastungen und den Förderoptionen zu orientieren haben. 3 Auswirkungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes zur Unwirksamkeit der Sanie- rungssatzung Nachdem das Bundesverwaltungsgericht Leipzig im April 2018 die seit dem Jahr 2013 bestehende Sanierungsatzung ESIE für unwirksam erklärt hatte, ist zukünftig eine neue Gebietskulisse zu definie- ren, die eine Förderfähigkeit des Projektes und insbesondere den neuen „Inneren Grüngürtel“ mit Stadtbaufördermitteln gewährleistet. Grundsätzlich bleibt das Planungsziel Vervollständigung des „Inneren Grüngürtels“ auch ohne Sanierungssatzung bestehen. Nach Auswertung der schriftlichen Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig kann bei Bedarf eine neue Sanierungs- satzung vorbereitet werden. Grundsätzlich sind auch weitere Fördergebietskulissen zu prüfen. Am 3. Mai 2018 hat der Rat der Stadt Köln für das Gebiet Parkstadt Süd eine Satzung für ein „Besonderes Vorkaufsrecht“ nach §25 Satz 1 Nr. 2 BauGB beschlossen (Session-Nr. 0963/2018), um die weitere liegenschaftliche Entwicklung des Gebietes steuern zu können. Das „Besondere Vorkaufsrecht“ ge- währleistet, dass die noch wenigen privaten Grundstücke im perspektivischen „Inneren Grüngürtel“ nicht an Dritte veräußert werden. Finanzierung Im Haushaltsplan 2018 sind für die Maßnahme Freiraumplanung Innerer Grüngürtel noch keine Aus- zahlungsermächtigungen veranschlagt, da die Planungskosten erst ab dem Haushaltsjahr 2019 zah- lungswirksam werden. Zur Herstellung der Submissions-/Auftragsfähigkeit ist die Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung (VE) erforderlich. Da bei der Projekt-Finanzstelle auch keine VE im Hj. 2018 veranschlagt sind, bedarf es gem. § 85 GO NW der außerplanmäßigen Bereitstellung einer VE. Die Deckung erfolgt im gleichen Teilfinanzplan durch Inanspruchnahme der bei Finanzstelle 6700- 1301-0-9800 / EFRE Grüne Infrastruktur, Festwert, veranschlagten VE, da sich die Maßnahmenums- etzung bei einigen Teilprojekten verzögern wird. Für die Freiraumplanung Innerer Grüngürtel sind im Hpl.-Entwurf 2019 im Teilfinanzplan 1301 (Öffent- liches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen) bei Finanzstelle 6700-1301-0-1002 / Frei- raumplanung Innerer Grüngürtel, Festwert, Auszahlungsermächtigungen für 2019-2022 i. H. v. insge- samt 1,16 Mio. € berücksichtigt. Die weiteren Finanz- und VE-Bedarfe lassen sich erst mit fortschreitender und erweiterter Planung spezifizieren. Die über den derzeitigen Hpl.-Planungszeitraum 2019 - 2022 hinausgehenden Mittelbe- darfe (voraussichtlich rd. 3,42 Mio. € gegenüber den vom RPA anerkannten und voraussichtlichen Gesamtkosten für die Freiraumplanung i. H. v. 4,58 Mio. €) werden im Zuge der weiteren – zeitlich noch offenen – Planungsphasen (weitere Stufenbeauftragungen ab Leistungsphase 3) in künftigen Haushaltsjahren berücksichtigt. Die Vollendung des Inneren Grüngürtels stellt eine Investition im als Festwert bewerteten städtischen Grünvermögen dar. Nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) entstehen für den Festwert keine jährlichen bilanziellen Abschreibungsaufwendungen, jedoch sind den Festwert betreffende Neu- und Ersatzinvestitionen in voller Höhe gleichfalls im Ergebnisplan als Aufwand abzubilden. Die haushaltsmäßigen Auswirkungen stellen sich somit sowohl als investive Auszahlung im Teilfinanzplan als auch als konsumtive Aufwendung im Teilergebnisplan dar und sind gleichfalls im Hpl.-Entwurf 2019 als Aufwandsplanung i.H.v. insgesamt 1,16 Mio. € für 2019 – 2022 im Teilergebnisplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Teilplanzeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen, berücksichtigt. Anlagen Prüfvotum des RPA (Anlage 1) Honorarermittlung Freianlagen LPH 1 – 2 (Anlage 2) Stellungnahme zu den Empfehlungen des RPA (Anlage 3) Honorarermittlung Freianlagen LPH 1 – 9 (Anlage 4)
Anlage 1 RPA-Prüfvotum
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14 .22..03. 2018 Herr Himmelsbach 28666 67 Vollendung Innerer Grüngürtel Parkstadt Süd hier: Bedarfsprüfung Planungsleistungen Freiraumplanung RPA-Nr. BD 2017/1261 Vorgelegte Kosten: 3.850.000,- € (netto) . Bestätigte Kosten: 3.850.000,- € (netto) Sehr geehrte Damen und Herren, : den Bedarf für die Vergabe freiberuflicher Leistungen nach der HOAI 2013 in Höhe von vo- raussichtlich rund 3.800.000,- € (netto) für notwendige Planungsleistungen im Leistungsbild Freianlagen, zur Vollendung des inneren Grüngürtels Parkstadt Süd, erkenne ich an. Ich bitte jedoch um Beachtung folgender Punkte: « Vor Einleitung des EU-weiten Vergabeverfahrens ist ein Bedarfsfeststellungsbe- schluss des Rates notwendig (Vorberatung durch den Fachausschuss und ggf. der Bezirksvertretung). « Bei der vorgelegten Honorarermittlung handelt es sich um eine vorläufige Berechnung auf Basis einer groben Kostenschätzung (Fläche 31 ha, projektierte Netto- Ausbaukosten von 100,- Euro/m?, anrechenbare Kosten in Höhe von insgesamt 31 Mio. Euro). Für die spätere Honorarberechnung sind die anrechenbaren Kosten auf Basis der Kostenberechnung zum Entwurf zu Grunde zu legen. «e Um eine Doppelbeauftragung von Leistungen zu vermeiden, ist vor Einleitung des EU-weiten Vergabeverfahrens noch einmal zu überprüfen, in wie fern durch bereits vorliegende Wettbewerbs- und Planungsergebnisse nicht schon (Teil-)Leistungen im Bereich der Leistungsphasen (LPH) 1 (Grundlagenermittlung) und LPH 2 (Vorpla- nung) erbracht wurden bzw. vorliegen. « Es wird empfohlen verbindliche Ausbaukostenobergrenzen vorzugeben und diese vertraglich zu vereinbaren. «e Ein Umbauzuschlag kommt nicht zum Tragen. Mit Verweis auf $6 Abs. 2 Satz 5 HOAI 2013, sollte dies deshalb vertraglich fixiert werden. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Bonner Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 2546/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 27.09.2018
- Erstellt
- 01.08.2018 10:41