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A-R/0001/2024

Münster gründet einen Inklusionsbetrieb

Antrag an den Rat 30.01.2024

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A-R-0001-2024-CDU-Gründung Inklusionsbetrieb

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A-R-0001-2024-CDU-Gründung Inklusionsbetrieb

6559 Zeichen

A-R/0001/2024 
 
 
RATSANTRAG 
 Münster, 29. Januar 2024 
 
Münster gründet einen Inklusionsbetrieb 
Gemeinsame Arbeit von Menschen mit und ohne Behinderung bei der Stadt Münster 
fördern 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1. Menschen mit Behinderungen sind wertvolle Mitglieder unserer Stadtgesellschaft, die 
auch als ArbeitnehmerInnen Wertschätzung verdienen. Dieser Verantwortung wird 
künftig auch die Stadt Münster als Arbeitgeber im vollen Umfang gerecht. 
 
1. Die Stadt Münster prüft daher die Gründung eines eigenen Inklusionsbetriebes – ggf. 
mit Partnern. Mit diesem Schritt könnte die Inklusionsquote der Stadt Münster von 
derzeit 5,42 Prozent adäquat auf mindestens acht Prozent erhöht werden, wie seit 
Jahren gefordert. Der Betrieb könnte wichtige Dienstleistungen für den Konzern Stadt 
Münster erbringen - gemäß den Vorgaben, die der Rat gemäß seinen Zielen für eine 
klimabewusste, ökologisch und sozial agierende Stadt beschlossen hat.  
2. Bei der Prüfung einer Betriebsgründung sind neben sozialen auch wirtschaftliche 
Aspekte, die Akquise von Fördermitteln etc. zu berücksichtigen. Es ist weiterhin zu 
prüfen, ob MitarbeiterInnen des von der Schließung bedrohten Münsteraner 
Inklusionsbetriebes MDS in diesem neuen städtischen Inklusionsbetrieb eine 
Anstellung finden können. 
3. Mögliche Betätigungsfelder eines städtischen Inklusionsbetriebes sind beispielsweise 
die Produktion der Schul- und Kitaverpflegung (Bedarf Schulessen: rund 7.500 Essen 
täglich), die Pflege von Grünflächen, Logistikarbeiten etc.  
4. Es wird geprüft, ob der Mühlenhof sowie das Café auf Gut Kinderhaus den neuen 
Inklusionsbetrieb mit ihrer gastronomischen Versorgung beauftragen können.  
5. Der neue Inklusionsbetrieb sollte zeitnah, also nach Möglichkeit im Jahre 2024, 
gegründet werden. 
 
Begründung: 
Inklusionsquote der Stadtverwaltung Münster: 
Die Integration von Menschen mit einer körperlichen oder kognitiven Behinderung in den 
Arbeitsmarkt ist ein wichtiges gesellschaftspolitisches Anliegen. Trotz mehrerer 
Ratsbeschlüsse und Anträge (z.B. V/0303/2015/1, A_R 0067/2022 etc.) verfehlt die Stadt

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Münster ihre eigenen Ziele als Arbeitgeber hier seit Jahren. Die Inklusionsquote 
(Beschäftigte nach SGB IX) stagniert immer noch bei unter 6 Prozent, Tendenz sinkend. Im 
September 2023 lag sie nur noch 5,42 Prozent. Im Umland wird in den kreisfreien Städten 
hingegen ein Wert von durchschnittlich 8,29 Prozent erreicht. Es besteht also dringender 
Handlungsbedarf.  
Für die Stadt Münster als Arbeitgeber ist es nicht ganz einfach, Menschen mit Handicap zu 
beschäftigen. Diese benötigen oft eine individuelle Betreuung und Anleitung – eine Aufgabe, 
für die in der Regel weiteres Personal erforderlich ist. Ein Inklusionsbetrieb kann diese 
Betreuungsaufgaben bündeln und spezialisierte Kräfte einsetzen. So werden sinnvolle 
Synergien geschaffen und die Quote von Beschäftigten mit Behinderungen kann deutlich 
erhöht werden. Auch das spricht für die Gründung eines solchen Inklusionsbetriebes. 
Inklusionsbetriebe sind Wirtschaftsunternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, die neben 
ihrer regulären wirtschaftlichen Betätigung einen besonderen sozialen Auftrag haben. Dieser 
soziale Auftrag besteht in der Beschäftigung, Qualifizierung und Vermittlung von Menschen 
mit einer Schwerbehinderung, die aufgrund von Art und Schwere ihrer Behinderung oder 
aufgrund von Langzeitarbeitslosigkeit oder anderen vermittlungshemmenden Umständen auf 
dem allgemeinen Arbeitsmarkt besondere Unterstützung benötigen. Sie beschäftigen auf 
30% bis 50 % der Arbeitsplätze besonders betroffene Menschen mit einer 
Schwerbehinderung. 
Bedarf an städtischer Gemeinschaftsverpflegung: 
Der Bedarf an Gemeinschaftsverpflegung der Stadt Münster sowie an gastronomischer 
Dienstleistung ist hoch. Rund 7.500 Schulkinder müssen täglich im offenen oder gebundenen 
Ganztag mit warmem Mittagessen versorgt werden. Hinzu kommen KiTas, Kantinen und 
andere Einrichtungen. Dieses Essen muss bestimmten sozialen und ökologischen 
Anforderungen genügen. Die Vergaberichtlinien hierfür werden derzeit gemäß  
V 0425/2022 durch einen Arbeitskreis, an dem Verwaltung und Politik beteiligt sind, 
überarbeitet. Mit weiterer Fokussierung auf soziale und ökologische Aspekte ist zu rechnen. 
Weitere Tätigkeitsfelder für einen städtischen Inklusionsbetrieb: 
Die Stadt Münster hat weitere interessante Betätigungsfelder, die ein Inklusionsbetrieb 
künftig abdecken könnte. Hierzu zählen beispielweise die Pflege von Grünanlagen, 
Reinigungs- oder Logistikarbeiten, aber auch geistig stärker fordernde Tätigkeiten. All das 
könnte über einen Inklusionsbetrieb gut abgewickelt werden. Deshalb sollte die Stadt 
Münster diesen Schritt gehen und ihrem Auftrag als sozial und nachhaltig agierender 
Arbeitgeber gerecht werden. 
Bevorstehende Schließung von MDS: 
Die Nachricht von der bevorstehenden Schließung des Münsteraner Inklusionsbetriebes 
MDS hat Münster erschüttert. Hier arbeiten viele Menschen mit überwiegend kognitiven 
Einschränkungen seit Jahren gut zusammen. Angeleitet werden diese von hoch qualifizierten 
Betreuern. Rund 90 Prozent der Tätigkeiten des Betriebes entfallen auf die Produktion von 
Gemeinschaftsverpflegung, der Rest auf Gastronomie, Catering etc. MDS verfügt über 
mehrere Standorte in Münster darunter eine moderne Großküche, die rund 2.500 Essen 
täglich produzieren kann. Es macht daher Sinn, zu prüfen, ob ein städtischer 
Inklusionsbetrieb den Mitarbeitern von MDS einen neuen Arbeitsplatz anbieten kann.

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Gastronomiebedarf Mühlenhof und Gut Kinderhaus 
Der Mühlenhof hat laut Ratsbeschluss aus Dezember 2023 unter anderem die Aufgabe, sein 
Gastronomiekonzept zu überarbeiten. Auch hier existiert eine hochwertige neue Küche, in 
der mehrere hundert Essen täglich produziert werden können. Hierzu kommt ein hoher 
Bedarf für die dort stattfindenden Veranstaltungen sowie den vor allem am Wochenende gut 
frequentierten freien Gastrobetrieb.  
Auf Gut Kinderhaus gibt es seit Jahren ein beliebtes Café, das von der örtlichen Bevölkerung 
sowie von den vielen Gästen des Gutes sehr gut angenommen wird. Das Café wurde durch 
MDS betrieben und zum Jahresende 2023 geschlossen – ein harter Schlag für Kinderhaus, 
wo es sowieso kaum noch Gastronomie gibt. Hier muss dringend und kurzfristig ein Konzept 
für eine Wiedereröffnung – nach Möglichkeit wieder inklusiv – gefunden werden. Ein 
eingespieltes Team und eine sehr gute technische Ausstattung sind auch hier vorhanden.  
 
Gez. 
Stefan Weber und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

21.02.2024 Rat
TOP 34.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
A-R/0001/2024
Typ
Antrag an den Rat
Datum
30.01.2024
Erstellt
30.01.2024 16:01