A-R/0001/2024
Münster gründet einen Inklusionsbetrieb
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A-R-0001-2024-CDU-Gründung Inklusionsbetrieb
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A-R/0001/2024 RATSANTRAG Münster, 29. Januar 2024 Münster gründet einen Inklusionsbetrieb Gemeinsame Arbeit von Menschen mit und ohne Behinderung bei der Stadt Münster fördern Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Menschen mit Behinderungen sind wertvolle Mitglieder unserer Stadtgesellschaft, die auch als ArbeitnehmerInnen Wertschätzung verdienen. Dieser Verantwortung wird künftig auch die Stadt Münster als Arbeitgeber im vollen Umfang gerecht. 1. Die Stadt Münster prüft daher die Gründung eines eigenen Inklusionsbetriebes – ggf. mit Partnern. Mit diesem Schritt könnte die Inklusionsquote der Stadt Münster von derzeit 5,42 Prozent adäquat auf mindestens acht Prozent erhöht werden, wie seit Jahren gefordert. Der Betrieb könnte wichtige Dienstleistungen für den Konzern Stadt Münster erbringen - gemäß den Vorgaben, die der Rat gemäß seinen Zielen für eine klimabewusste, ökologisch und sozial agierende Stadt beschlossen hat. 2. Bei der Prüfung einer Betriebsgründung sind neben sozialen auch wirtschaftliche Aspekte, die Akquise von Fördermitteln etc. zu berücksichtigen. Es ist weiterhin zu prüfen, ob MitarbeiterInnen des von der Schließung bedrohten Münsteraner Inklusionsbetriebes MDS in diesem neuen städtischen Inklusionsbetrieb eine Anstellung finden können. 3. Mögliche Betätigungsfelder eines städtischen Inklusionsbetriebes sind beispielsweise die Produktion der Schul- und Kitaverpflegung (Bedarf Schulessen: rund 7.500 Essen täglich), die Pflege von Grünflächen, Logistikarbeiten etc. 4. Es wird geprüft, ob der Mühlenhof sowie das Café auf Gut Kinderhaus den neuen Inklusionsbetrieb mit ihrer gastronomischen Versorgung beauftragen können. 5. Der neue Inklusionsbetrieb sollte zeitnah, also nach Möglichkeit im Jahre 2024, gegründet werden. Begründung: Inklusionsquote der Stadtverwaltung Münster: Die Integration von Menschen mit einer körperlichen oder kognitiven Behinderung in den Arbeitsmarkt ist ein wichtiges gesellschaftspolitisches Anliegen. Trotz mehrerer Ratsbeschlüsse und Anträge (z.B. V/0303/2015/1, A_R 0067/2022 etc.) verfehlt die Stadt 2 Münster ihre eigenen Ziele als Arbeitgeber hier seit Jahren. Die Inklusionsquote (Beschäftigte nach SGB IX) stagniert immer noch bei unter 6 Prozent, Tendenz sinkend. Im September 2023 lag sie nur noch 5,42 Prozent. Im Umland wird in den kreisfreien Städten hingegen ein Wert von durchschnittlich 8,29 Prozent erreicht. Es besteht also dringender Handlungsbedarf. Für die Stadt Münster als Arbeitgeber ist es nicht ganz einfach, Menschen mit Handicap zu beschäftigen. Diese benötigen oft eine individuelle Betreuung und Anleitung – eine Aufgabe, für die in der Regel weiteres Personal erforderlich ist. Ein Inklusionsbetrieb kann diese Betreuungsaufgaben bündeln und spezialisierte Kräfte einsetzen. So werden sinnvolle Synergien geschaffen und die Quote von Beschäftigten mit Behinderungen kann deutlich erhöht werden. Auch das spricht für die Gründung eines solchen Inklusionsbetriebes. Inklusionsbetriebe sind Wirtschaftsunternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, die neben ihrer regulären wirtschaftlichen Betätigung einen besonderen sozialen Auftrag haben. Dieser soziale Auftrag besteht in der Beschäftigung, Qualifizierung und Vermittlung von Menschen mit einer Schwerbehinderung, die aufgrund von Art und Schwere ihrer Behinderung oder aufgrund von Langzeitarbeitslosigkeit oder anderen vermittlungshemmenden Umständen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besondere Unterstützung benötigen. Sie beschäftigen auf 30% bis 50 % der Arbeitsplätze besonders betroffene Menschen mit einer Schwerbehinderung. Bedarf an städtischer Gemeinschaftsverpflegung: Der Bedarf an Gemeinschaftsverpflegung der Stadt Münster sowie an gastronomischer Dienstleistung ist hoch. Rund 7.500 Schulkinder müssen täglich im offenen oder gebundenen Ganztag mit warmem Mittagessen versorgt werden. Hinzu kommen KiTas, Kantinen und andere Einrichtungen. Dieses Essen muss bestimmten sozialen und ökologischen Anforderungen genügen. Die Vergaberichtlinien hierfür werden derzeit gemäß V 0425/2022 durch einen Arbeitskreis, an dem Verwaltung und Politik beteiligt sind, überarbeitet. Mit weiterer Fokussierung auf soziale und ökologische Aspekte ist zu rechnen. Weitere Tätigkeitsfelder für einen städtischen Inklusionsbetrieb: Die Stadt Münster hat weitere interessante Betätigungsfelder, die ein Inklusionsbetrieb künftig abdecken könnte. Hierzu zählen beispielweise die Pflege von Grünanlagen, Reinigungs- oder Logistikarbeiten, aber auch geistig stärker fordernde Tätigkeiten. All das könnte über einen Inklusionsbetrieb gut abgewickelt werden. Deshalb sollte die Stadt Münster diesen Schritt gehen und ihrem Auftrag als sozial und nachhaltig agierender Arbeitgeber gerecht werden. Bevorstehende Schließung von MDS: Die Nachricht von der bevorstehenden Schließung des Münsteraner Inklusionsbetriebes MDS hat Münster erschüttert. Hier arbeiten viele Menschen mit überwiegend kognitiven Einschränkungen seit Jahren gut zusammen. Angeleitet werden diese von hoch qualifizierten Betreuern. Rund 90 Prozent der Tätigkeiten des Betriebes entfallen auf die Produktion von Gemeinschaftsverpflegung, der Rest auf Gastronomie, Catering etc. MDS verfügt über mehrere Standorte in Münster darunter eine moderne Großküche, die rund 2.500 Essen täglich produzieren kann. Es macht daher Sinn, zu prüfen, ob ein städtischer Inklusionsbetrieb den Mitarbeitern von MDS einen neuen Arbeitsplatz anbieten kann. 3 Gastronomiebedarf Mühlenhof und Gut Kinderhaus Der Mühlenhof hat laut Ratsbeschluss aus Dezember 2023 unter anderem die Aufgabe, sein Gastronomiekonzept zu überarbeiten. Auch hier existiert eine hochwertige neue Küche, in der mehrere hundert Essen täglich produziert werden können. Hierzu kommt ein hoher Bedarf für die dort stattfindenden Veranstaltungen sowie den vor allem am Wochenende gut frequentierten freien Gastrobetrieb. Auf Gut Kinderhaus gibt es seit Jahren ein beliebtes Café, das von der örtlichen Bevölkerung sowie von den vielen Gästen des Gutes sehr gut angenommen wird. Das Café wurde durch MDS betrieben und zum Jahresende 2023 geschlossen – ein harter Schlag für Kinderhaus, wo es sowieso kaum noch Gastronomie gibt. Hier muss dringend und kurzfristig ein Konzept für eine Wiedereröffnung – nach Möglichkeit wieder inklusiv – gefunden werden. Ein eingespieltes Team und eine sehr gute technische Ausstattung sind auch hier vorhanden. Gez. Stefan Weber und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0001/2024
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 30.01.2024
- Erstellt
- 30.01.2024 16:01