V/0709/2021
Vorabgewinnausschüttung auf das Jahresergebnis der Spielzeit 2020/2021
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Anlage A
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Anlage A zur V/0709/2021 Anlage A zur V/0709/2021 Kurzüberblick Das Theater Münster schüttet aus dem für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 zu erwartenden Jahresüberschuss einen Betrag von 2.075.000 Euro vorab an die Stadt Münster aus. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Vorabgewinnausschüttung , wird zur Deckung der üpl- bzw. apl-Mittel benötigt, der der Rat mit der Vorlage V/0494/2021 zugestimmt hat Finanzierung Produktgruppe : 0407 Theater Münster Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig
Beschlussvorlage
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V/0709/2021 V/0709/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Vorabgewinnausschüttung auf das Jahresergebnis der Spielzeit 2020/2021 Beratungsfolge 05.10.2021 Kulturausschuss Vorberatung 09.11.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 10.11.2021 Hauptausschuss Vorberatung 10.11.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Das Theater Münster schüttet aus dem für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 zu erwartenden Jahresüberschuss einen Betrag von 2.075.000 Euro vorab an die Stadt Münster aus. Über die Verwendung von darüber hinaus gehenden Ergebnisanteilen wird zum Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses des Theater Münster für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung Produktgruppe 04 07 Theater Münster Zeile 19 Finanzerträge 2021 2.075.000 Begründung: Das Theater Münster ist als eigenbetriebsähnliche Einrichtung gesellschaftsrechtlich unselbstständiges Sondervermögen der Stadt Münster. Gemäß § 5 der Betriebssatzung des Theaters Münster entscheidet der Rat der Stadt Münster in allen Angelegenheiten von besonderer Bedeutung. Da die Feststellung und Verwendung des Jahresergebnisses bereits in der Zuständigkeit des Rates Theater Münster 23.09.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Feldmann T elefon:5909-110 Feldmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0709/2021 liegt, wird auch der Beschluss über diese nicht steuerbare Vorabgewinnausschüttung dem Rat vorgelegt. Der Betrag der Vorabgewinnausschüttung wird zur Deckung ungeplanter Haushaltsausgaben für das Jahr 2021 benötigt und verwendet werden (vgl. Vorlage V/0494/2021). Die Zahlung ist für den 30.11.2021 vorgesehen. I. V. I. V. gez. gez. Christine Zeller Cornelia Wilkens Stadtkämmerin Stadträtin Anlagen Anlage A
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0709/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.09.2021
- Erstellt
- 14.09.2021 09:24