Mandari Insight

1698/2020

Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.07.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2020, TOP 10.40

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 5, Auszug AVR 31.08.2020

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Anlage 4, Auszug Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020

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Ansehen

Anlage 3, Auszug Integrationsrat 18.08.2020

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Anlage 2 Kooperationsvereinbarung-Bleiberechtsprojekt

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Anlage 6, Auszug Finanzausschuss 07.09.2020

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Anlage 1 Konzept Bleiberechtsprojekt Mai 2020

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Beschlussvorlage Rat

13937 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/33 
 
Vorlagen-Nummer 
 1698/2020 
Freigabedatum 
 23.07.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat bekräftigt seinen Beschluss vom 20.03.2018 über die Einrichtung des Projektes und 
beauftragt die Verwaltung die Aufgabe dauerhaft fort zu führen und jährlich über den Sach-
stand zu berichten. 
 
2. Der Rat beschließt zur dauerhaften Fortführung der Aufgabe jährlich Aufwandsermächtigun-
gen in Höhe von 256.800 € für Personal sowie 175.000 € für Fördermittel nach Förderpro-
gramm bereit zu stellen. Die Personal- und Sachkosten sind im Doppelhaushalt 2020/2021 
einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2024 entsprechend veranschlagt bzw. ein-
geplant. 
 
 
Integrationsrat 18.08.2020 
Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 31.08.2020 
Finanzausschuss 07.09.2020 
Rat 10.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 
a) Personalaufwendungen    256.800 € 
b) Sachaufwendungen etc.    175.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    900.000 € 
Beginn, Dauer 2019 kumuliert jährlich  
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 20.03.2018 richtete die Verwaltung ab Ende 2018 die Pro-
jektgruppe „Bleiberechtsprüfung für Langzeitgeduldete“ ein. Ziel war es primär, den Menschen, die 
seit vielen Jahren in Köln im Status der Duldung leben, sich aber dauerhaft integrieren wollen, ein 
Bleiberecht einzuräumen bzw. gemeinsam mit betreuenden Trägern eine Bleiberechtsperspektive 
aufzubauen.  
Umgekehrt sind in Fällen, in denen sich langjährig geduldete Menschen der Integration nachhaltig 
verweigern oder bei denen ausländerrechtlich zwingende Abschiebegründe, z.B. aufgrund von Straf-
taten, vorliegen, auch die Voraussetzungen des Projekts nicht gegeben. 
Das Projekt „Langzeitgeduldete“ wurde zunächst auf die Fallgruppe der Menschen ausgerichtet, die 
bereits seit mehr als acht Jahren in Köln im Status der Duldung leben. Zudem wurde das Projekt zu-
nächst auf zwei Jahre angelegt.  
Für die Projektgruppe wurden fünf Stellen bereitgestellt (zwei neue Stellen Soziale Arbeit/ Sozialpä-
dagogik, zwei neue Stellen im mittleren nichttechnischen Dienst sowie eine Stelle im gehobenen 
nichttechnischen Dienst aus dem jetzigen Bestand). Die intensive Betreuung der in das Projekt auf-
genommenen Langzeitgeduldeten sollte sowohl durch die Sozialpädagogen als auch durch Träger 
erfolgen. Es standen hierfür Haushaltsmittel in Höhe von 175.000 € pro Jahr zur Verfügung.

3 
 
1. Ausgangslage 
 
Das Projekt ist im Herbst 2018 mit 1104 Fällen aus der Regelsachbearbeitung gestartet. Bis Ende 
2019 wurden 60 Personen wegen Inhaftierung, schwerer Straffälligkeit und/oder akuter Wiederho-
lungsgefahr aus dem Projekt ausgeschlossen und in die Regelsachbearbeitung zurückgegeben. Die 
gleiche Anzahl Personen wurde in das Projekt nachgemeldet.  
Im Herbst 2019 wurden zusätzlich 115 Personen in das Projekt aufgenommen, bei denen die Grund-
voraussetzung eines mindestens 8 Jahre geduldeten Aufenthalts im Bundesgebiet vorlag.  
Derzeit nehmen 1065 Personen am Projekt teil. Ein überwiegender Teil (85%) davon stammt aus 
dem ehemaligen Jugoslawien und gehört der ethnischen Gruppe der Roma an.  
25% dieser Menschen sind minderjährig, weitere 25% zwischen 18 und 30 Jahren alt. Gemeinsam 
mit den fünf Beratungseinrichtungen (Rom e.V., Caritas, Diakonie, Flüchtlingsrat und Agisra) werden 
zur Zeit 536 Personen aktiv beraten.  
In der Beratung hat sich die Verwaltung zunächst auf die drei Fallgruppen Alleinerziehende, Über-60-
Jährige und junge Menschen zwischen 14 und 18 Jahren im Übergang Schule/Beruf konzentriert.  
Hier sehen die gesetzlichen Regelungen eine Erteilung eines Aufenthalts unter erleichterten Voraus-
setzungen vor (zu der Auswahl des Personenkreises und den rechtlichen Rahmenbedingungen siehe 
Konzept Bleiberechtsprojekt in der Anlage). 
Bis zum Stichtag 01.05.2020 konnte bei 154 Personen nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzun-
gen ein Aufenthaltstitel erteilt werden. Diese schlüsseln sich im Einzelnen wie folgt auf: 
• 17 Fälle § 25a AufenthG (gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende) 
• 74 Fälle § 25b AufenthG (nachhaltige Integration) 
• 51 Fälle § 25 Abs. 5 AufenthG (humanitärer Aufenthalt) 
• 7 Fälle § 28 Abs.1 .S1 Nr.3 AufenthG (Eltern von aufenthaltsberechtigten Minderjährigen) 
• 5 Fälle  § 33 AufenthG (Kinder von aufenthaltsberechtigten Eltern) 
 
2. Interdisziplinäre Beratungsarbeit 
 
Die Verfahren laufen weiterhin wie folgt ab: Im Anschluss an den Vorsprachetermin zur Verlängerung 
der Duldung findet im persönlichen Gespräch eine aktuelle Aufnahme der Potenziale und Bedürfnisse 
der Menschen statt.  
In diesem oder einem der Folgegespräche wird ein Integrationsfahrplan vereinbart, der in internen 
Fallkonferenzen vorbereitet wird.  
Während der Projektlaufzeit haben Stand April 2020 bereits 741 solcher sozialpädagogischen Bera-
tungen inkl. Folgeberatungen von 403 Personen durch die direkt bei der Stadt Köln angestellten So-
zialarbeiterinnen stattgefunden. 
Nach wie vor stellen fehlende Pässe und Straffälligkeit die größten Erteilungshindernisse dar. Ca. 
80% der Teilnehmenden des Projekts haben keinen Nationalpass vorgelegt. Nach eingehender Bera-
tung wurden zum Stichtag 30.04.2020 79, vorher nicht bekannte Pässe vorgelegt.  
Die Sicherung des Lebensunterhalts ist häufig problematisch, da viele Teilnehmenden aufgrund feh-
lender Berufsausbildung, Berufserfahrung oder Arbeitserlaubnis bislang über kein eigenes Einkom-
men verfügen.  
Weitere Hindernisse stellen fehlende Deutschkenntnisse, Analphabetismus sowie Nichterfüllung der 
Vollzeitschulpflicht dar.  
Ebenfalls problematisch ist der mangelnde Zugang für Duldungsinhaber zum Arbeits- und Ausbil-
dungsmarkt. 
Positiv ist aus Sicht der Verwaltung, dass die Beratung nach anfänglicher Skepsis und großer Distanz

4 
sehr gut angenommen wird. Das Vertrauen in die Verwaltung wächst und die interdisziplinäre Zu-
sammenarbeit von Sozialarbeit und Verwaltung ermöglicht eine umfassende Gesamtbetrachtung und 
passgenaue Zielsetzung. Im Ergebnis spiegelt sich dies in kontinuierlicherer Terminwahrnehmung, 
zeitnaher ämterübergreifender Klärung von Anliegen der Teilnehmenden, zunehmenden Passabga-
bezahlen und fristgerechterer Einreichung von Unterlagen wieder. 
Aus Sicht der Verwaltung bewährt sich die für das Projekt gewählte Konzeption.  
Die Zahl der erteilten Aufenthaltserlaubnisse bestätigt die Annahme, dass die Verwaltung durch 
Kenntnis bisher fehlender Informationen über Integrationserfolge und durch Beratung und Begleitung 
weiterer Integrationsschritte in der Lage ist, positive Bleiberechtsentscheidungen zu treffen.  
 
3. Finanzielle Auswirkungen auf die Stadt Köln 
 
Durch diese positiven Entscheidungen gelingt es, die betroffenen Menschen in die Regelsysteme zu 
bringen und letztlich auch den städtischen Haushalt im Bereich der Transferleistungen nach dem 
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu entlasten. Die Zielgruppe des Projektes bilden Menschen 
mit dem ausländerrechtlichen Status „Duldung“. Dieser Personenkreis erhält Leistungen nach dem 
AsylbLG, welche jedoch nicht erstattungsfähig nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz sind (FlüAG). 
Ein derartiger Aufenthaltsstatuswechsel ist gleichzeitig mit einem Rechtskreiswechsel verbunden, so 
dass mit dem Erhalt des Titels „Aufenthaltserlaubnis“ ein Wechsel aus dem Leistungsbezug nach 
dem AsylbLG in den Leistungsbezug nach dem SGB II erfolgt.  
Durch diesen Rechtskreiswechsel werden Lebensunterhalt und ein Teil der Kosten der Unterkunft aus 
Bundesmitteln finanziert und es verbleibt lediglich ein städtischer Eigenanteil an den Unterkunftskos-
ten. Die durchschnittlichen jährlichen Minderaufwendungen pro Person belaufen sich überschläglich 
bei einem Wechsel in den Rechtskreis des SGB II auf etwa 9.000 € (netto). In 2019 sind mindestens 
100 Personen durch die Erteilung eines Aufenthaltstitels in den Rechtskreis des SGB II gewechselt, 
was bedeutet, dass in 2019 eine Einsparung in Höhe von etwa 900.000 € für den städtischen Haus-
halt realisiert werden konnte. 
 
Die jährlich eingesparten Summen kumulieren im weiteren Projektverlauf, da davon ausgegangen 
wird, dass nur wenige Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, nach Ablauf ihrer Gül-
tigkeit wieder in den Duldungsstatus zurückfallen. 
 
Die jährlichen Personalaufwendungen in Höhe von 256.800 € sowie 175.000 € Fördermittel nach 
Förderprogramm sind bereits in der Mittelfristplanung des Haushaltsplans 2020/2021 im Teilergeb-
nisplan 0209 – Ausländerangelegenheiten, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen bzw. Teilplan-
zeile 15 – Transferaufwendungen berücksichtigt.  
Neben den o. g. positiven Auswirkungen dient die Fortführung des Projektes der Sicherstellung be-
stehender Strukturen. Die Voraussetzungen der Bewirtschaftungsverfügung vom 25.03.2020 zur 
Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise sind daher erfüllt. 
 
4. Ausblick und Einbindung der Träger 
 
Im nächsten Schritt fokussiert sich die Verwaltung auf die Menschen, die aktuell die Bleiberechtsvo-
raussetzungen noch in vielen Teilen nicht erfüllen, um sie davon zu überzeugen und zu motivieren, 
sich aktiv zu beteiligen, mit der Verwaltung und den Trägern zu kooperieren und einen Plan für eine 
Bleiberechtsperspektive zu erarbeiten. 
Die Forderungen müssen für diesen Personenkreis noch gezielter gestellt werden – eine konsequen-
te Mitwirkung bei der Identitätsklärung und Tätigkeitssuche (Vorsprachen bei den Auslandsvertretun-
gen und/oder Behörden in den Heimatländern, Alphabetisierungs- und Weiterschulungskurse, Einbin-
dung in die Maßnahmen zur Heranführung an den Arbeitsmarkt) werden neben der Straffreiheit eben-

5 
falls als Voraussetzungen für den weiteren Verbleib im Projekt festgelegt.  
Die Zusammenarbeit mit den fünf Trägern wird weiter optimiert. Zu diesem Zweck wurde am 
20.02.2020 eine Kooperationsvereinbarung (siehe Anlage) geschlossen.  
Damit auch weiterhin dieser Erfolg und damit einhergehend eine finanzielle Entlastung der Kommune 
und eine erfolgreiche Integration von Menschen im Langzeitduldungsstatus in Köln (derzeit ca. 6000 
Personen) gewährleistet werden kann, wird die Aufgabe dauerhaft fortgesetzt und den Gremien re-
gelmäßig berichtet, 
Die Beratungseinrichtungen Rom e.V., Caritas, Diakonie, Flüchtlingsrat und Agisra erhalten auch wei-
terhin 175.000 € Fördermittel pro Jahr gemäß Ratsbeschluss vom 20.03.2018. 
Nach Prüfung der Verwendung der Fördermittel in 2019 und der Beratungserfolgsquote hinsichtlich 
der erteilten Aufenthaltserlaubnisse (14 bei den Trägern in Beratung befindenden Personen) wird ein 
Förderprogramm mit einer entsprechenden Förderrichtlinie ab 2021 erstellt, das die Kooperationsver-
einbarung ersetzt. 
Das finanzielle Volumen des Förderprogramms soll bei 175.000 EUR liegen und wird unter den ge-
eigneten Bewerbungen nach einem noch fest zu legenden Schlüssel verteilt, so dass ein Festbetrag 
an die jeweiligen Träger gezahlt wird. 
 
5. Relevanz des Projektes 
 
Zielsetzung des Projektes ist es weiterhin, die Perspektive der Menschen, die seit mehr als acht Jah-
ren in Köln mit dem ungesicherten Status der Duldung leben, zu verbessern, sofern möglich, eine 
Existenzsicherheit zu geben und damit die Integration zu erleichtern. Die Aufnahme der neuen Pro-
jektteilnehmenden zum jeweiligen Jahresende erfolgt weiterhin durch die Ausländerbehörde.  
 
Ziel bleibt auch, langwierige Verwaltungsverfahren effektiver zu gestalten und früher zum Abschluss 
zu bringen. Jeder Fall, der aus der Duldung in ein Bleiberecht überführt werden kann, entlastet nicht 
nur den städtischen Haushalt und führt damit zu Ressourceneinsparungen, gesellschaftspolitisch ist 
es zudem im Interesse von Stadt und Stadtgesellschaft, diese Menschen aus dem Schwebezustand 
der Duldung in ein geregeltes Verfahren zu überführen und sie zu unterstützen, durch Schulbesuch, 
Ausbildung, Studium oder Beruf, Verantwortung für das eigene Leben und den Lebensunterhalt zu 
übernehmen. 
Schließlich soll dieses Projekt als Best-Practice-Beispiel dienen. In dem Projekt werden die gesetzli-
chen Möglichkeiten des Aufenthaltsrechts umfassend genutzt und umgesetzt. Das Verfahren ist ler-
nend und agil. Die Integrationsfortschritte der Teilnehmenden werden fortlaufend dokumentiert. Die 
Implementierung einer sozial-pädagogischen Beratung direkt in der Behörde gewährleistet eine 
„Hand in Hand“- Sachbearbeitung und einen neuen ganzheitlichen Ansatz, der sich auch auf die Re-
gelsachbearbeitung positiv auswirkt. Durch die engmaschige Fallbegleitung innerhalb der Behörde 
wird eine zügige und zielführende Bearbeitung gewährleistet. 
 
Das Projektergebnis kann dazu beitragen, auch über Köln hinaus ein Umdenken anzustoßen und 
beispielsweise die Integrationsförderung im Rahmen einer ähnlich gestalteten multidisziplinären Bera-
tung und Betreuung (Ausländeramt – Sozialarbeiter – Träger) auch in anderen Städten einzuführen 
und weiter zu entwickeln. 
 
 
Anlagen: 
Konzept Projekt 
Kooperationsvereinbarung

Anlage 5, Auszug AVR 31.08.2020

1709 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
Frau Schacknat 
Telefon:  (0221) 221 25001  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Melina.Schacknat@STADT-KOELN.DE 
Datum: 02.09.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses 
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales vom 31.08.2020 
öffentlich 
10.1 Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln 
1698/2020 
Beschluss in der Fassung des Ausschusses für Soziales und Senioren: 
Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: 
  
1. Der Rat bekräftigt seinen Beschluss vom 20.03.2018 über die Einrichtung des Pro-
jektes und beauftragt die Verwaltung die Aufgabe dauerh aft fort zu führen und jähr-
lich über den Sachstand zu berichten. 
 
2. Der Rat beschließt zur dauerhaften Fortführung der Aufgabe, bis zur Vorlage des 
Konzepts unter Ziff.3. jährlich Aufwandsermächtigungen in Höhe von 256.800€ für 
Personal sowie 175.000€für Fördermittel nach Förderprogramm bereit zu stellen. 
 
3. Die Verwa ltung wird gebeten, zusammen mit den Trägern des Bleiberechtspro-
jekts bis spätestens Februar 2021 dem Rat ein verbessertes  Konzept unter Berück-
sichtigung der im Schreiben des Runden Tisches für Integ ration vom 12.08.2020 ge-
nannten Bedenken vorzulegen. Soba ld das Projekt ausgeweitet w ird muss eine Mit-
telaufstockung erfolgen. 
 
4. Die Verwaltung und die Oberbürgermeisterin werden gebeten, darauf hinzuwirken, 
dass mehr Menschen, die im Status der Duldung leben, in das Projekt aufgenommen 
werden, z.B. auch Menschen, die weniger als acht Jahre mit einer Duldung in Köln 
leben. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 4, Auszug Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020

1553 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Soziales und Senioren 
Herr Krämer 
Telefon:  (0221) 221-27467  
Fax       :  (0221) 221-22528 
E-Mail:   Thomas.Kraemer@Stadt-koeln.de 
Datum:  21.08.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 47. Sitzung des Ausschusses 
Soziales und Senioren vom 20.08.2020 
öffentlich 
4.3 Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln 
1698/2020 
Beschluss: 
1. Der Rat bekräftigt seinen Beschluss vom 20.03.2018 über die Einrichtung des Pro-
jektes und beauftragt die Verwaltung die Aufgabe dauerhaft fort zu führen und jähr-
lich über den Sachstand zu berichten. 
 
2. Der Rat beschließt zur dauerhaften Fortführung der Aufgabe, bis zur Vorlage des 
Konzepts unter Ziff.3. jährlich Aufwandsermächtigungen in Höhe von 256.800€ für 
Personal sowie 175.000€ für Fördermittel nach Förderprogramm bereit zu stellen. 
 
3. Die Verwaltung wird gebeten, zusammen mit den Trägern des Bleiberechtspro-
jekts bis spätestens Februar 2021 dem Rat ein verbessertes Konzept unter Berück-
sichtigung der im Schreiben des Runden Tisches für Integration vom 12.08.2020 ge-
nannten Bedenken vorzulegen. Sobald das Projekt ausgeweitet wird muss eine Mit-
telaufstockung erfolgen. 
 
4. Die Verwaltung und die Oberbürgermeisterin werden gebeten, darauf hinzuwirken, 
dass mehr Menschen, die im Status der Duldung leben, in das Projekt aufgenommen 
werden, z.B. auch Menschen, die weniger als acht Jahre mit einer Duldung in Köln 
leben. 
 
Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei Enthaltung der FDP, wie Integrations-
rat, beschlossen.

Anlage 3, Auszug Integrationsrat 18.08.2020

4186 Zeichen

Geschäftsführung  
Integrationsrat 
Frau Arikan 
Telefon:  (0221) 29725  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Neslihan.Arikan@STADT-KOELN.DE  
Datum: 28.08.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 
18.08.2020 
öffentlich 
 8.2 Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in 
Köln 
1698/2020 
Änderungsantrag der Mitglieder des Integrationsrates  
AN/1009/2020 (Tayfun Keltek, Eli Abeke, Ahmet Edis, Antonella Giurano, Ste-
fan Mitu, Figen Maleki): 
 
Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen    
AN/1029/2020 
Änderungsantrag der SPD 
AN/1030/2020 
Es liegen zu der Vorlage folgende Änderungsanträge vor: 
 
I. Änderungsantrag der Mitglieder des Integrationsrates (Tayfun Keltek, Eli Abe-
ke, Ahmet Edis, Antonella Giurano, Stefan Mitu, Figen Maleki): 
Beschluss: 
Punkt 2 der Beschlussvorlage wird gestrichen und erhält folgenden Wortlaut: 
 
„Die Verwaltung wird gebeten, zusammen mit den Trägern des Bleiberechtsprojekts 
bis Februar 2021 dem Rat ein verbessertes Konzept unter Berücksichtigung der im 
Schreiben des Runden Tisches für Integration vom 12.08.2020 genannten Bedenken 
vorzulegen." 
 
II. Änderungsantrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen : 
 
Beschluss:  
 
Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:

Ziff.2: Der Rat beschließt zur dauerhaften Fortführung der Aufgabe, bis zur Vorlage 
des Konzepts unter Ziff.3. jährlich Aufwandsermächtigungen in Höhe von 256.800€ 
für Personal sowie 175.000€ für Fördermittel nach Förderprogramm bereit zu stellen. 
 
Ziff. 3: Die Verwaltung wird gebeten, zusammen mit den Trägern des Bleibe-
rechtsprojekts bis spätestens Februar 2021 dem Rat ein verbessertes Konzept unter 
Berücksichtigung der im Schreiben des Runden Tisches für Integration vom 
12.08.2020 genannten Bedenken vorzulegen. 
 
 
III. Änderungsantrag der Fraktion SPD 
 
Beschluss: 
 
Der Beschluss wird um den Punkt 3 ergänzt und wie folgt geändert:  
 
2. Der Rat beschließt, zur dauerhaften Fortführung der Aufgabe jährlich Auf-
wandsermächtigungen in Höhe von 256.800€ Personal sowie 243.000 € für Förder-
mittel nach Förderprogramm bereit zu stellen. Die Personal-und Sachkosten sind im 
Doppelhaushalt 2020/2021 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2024 
entsprechend veranschlagt bzw. eingeplant. In der mittelfristigen Finanzplanung 
müssen daneben auch die Tarifsteigerungen der Personalkosten eingeplant werden. 
 
3.  Der Rat bittet die Verwaltung und die Oberbürgermeisterin, darauf hinzuwir-
ken, dass mehr Menschen, die im Status der Duldung leben, in das Projekt aufge-
nommen werden, z. B. auch Menschen, die weniger als acht Jahre mit einer Duldung 
in Köln leben. Sobald das Projekt ausgeweitet wird, müssen Mittelaufstockungen er-
folgen.  
 
 
IV. Abstimmung über die nach Diskussion geänderten Fassung der Ursprungsvor-
lage 
Nach längerer Diskussion schlägt der Integrationsrat folgende Beschlussfassung vor: 
Geänderter Beschluss: 
1. Der Rat bekräftigt seinen Beschluss vom 20.03.2018 über die Einrichtung des Projek-
tes und beauftragt die Verwaltung die Aufgabe dauerhaft fort zu führen und jährlich 
über den Sachstand zu berichten. 
 
2. Der Rat beschließt zur dauerhaften Fortführung der Aufgabe, bis zur Vorlage des 
Konzepts unter Ziff.3. jährlich Aufwandsermächtigungen in Höhe von 256.800€ für 
Personal sowie 175.000€ für Fördermittel nach Förderprogramm bereit zu stellen. 
 
3. Die Verwaltung wird gebeten, zusammen mit den Trägern des Bleiberechtsprojekts 
bis spätestens Februar 2021 dem Rat ein verbessertes Konzept unter Berücksichti-
gung der im Schreiben des Runden Tisches für Integration vom 12.08.2020 genann-
ten Bedenken vorzulegen. Sobald das Projekt ausgeweitet wird muss eine Mittelauf-
stockung erfolgen. 
 
 
4. Die Verwaltung und die Oberbürgermeisterin werden gebeten, darauf hinzuwirken, 
dass mehr Menschen , die im Status der Duldung leben, in das Projekt aufgenommen 
werden, z.B. auch Menschen, die weniger als acht Jahre mit einer Duldung in Köln 
leben.

Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP 
 
Über die einzelnen Änderungsanträge wurde nicht getrennt abgestimmt.

Anlage 2 Kooperationsvereinbarung-Bleiberechtsprojekt

6153 Zeichen

Seite 1 von 3 
 
KOOPERATIONSVEREINBARUNG                                                           Stand: 19.02.2019 
 
zwischen dem Ausländeramt Köln als Projektleitung  
 
und den fünf Kölner unabhängigen Beratungsstellen  
 agisra e.V.,  
 Caritasverband für die Stadt Köln e.V.,  
 Diakonisches Werk Köln und Region e.V.,  
 Kölner Flüchtlingsrat e.V.,  
 Rom e.V. 
 
 
Mit Ratsbeschluss vom 28.03.2018 wurde  die Umsetzung des Projektes „Bleiberechts-
perspektiven für Langzeitgeduldete“ in Köln beschlossen. Ziel des Projektes ist es, Menschen, 
die seit mehr als acht Jahren in Köln mit einer Duldung leben, sich aber dauerhaft in Köln 
integrieren möchten, eine aufenthaltsrechtliche Perspektive zu geben und ein Bleiberecht zu 
ermöglichen. Die hierfür Unterst ützung durch das Ausländeramt und unabhängige 
Beratungsstellen bei noch weiter erforderlichen Integrationsschritten und  
-prozessen ist anzubieten. 
 
Eine erfolgreiche Projektteilnahme ist an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft, primär 
an gesetzliche Voraussetzungen (u.a. § 25a, 25b und 25V Aufenthaltsgesetz), an die Nutzung 
etwaiger Ermessensspielräume (s. auch hierfür erarbeitete „Leitlinien zum Bleiberecht“) und 
an die richtige Information und Mitwirkung der Betroffenen.  
 
Ziel ist deshalb von Anfang an die Herstellung einer guten und vertrauensvollen Kooperation 
zwischen Ausländeramt, unabhängigen Beratungsstellen und Zielgruppe des Projektes, damit 
die Projektarbeit und Hilfen im integrativen Prozess möglichst effektiv und zielführend gestaltet 
werden kann.  
 
Voraussetzung für diese Zusammenarbeit ist die Zustimmung der bei den unabhängigen 
Trägern in Beratung befindlichen Personen, ihre personenbezogenen Daten zu erheben und 
zur Umsetzung des Projektes zu verwenden. Damit wird die Projektteilnahme bestätigt. 
Das Ausländeramt Köln wird im Rahmen der halbjährlichen Statistiken informiert, wer sich bei 
den Trägern in Beratung befindet. 
 
Diese Kooperationsvereinbarung beschreibt die einzelnen Bausteine und Schritte der 
Zusammenarbeit: 
 
1. Kommunikation und Gremien im Rahmen der Projektarbeit 
2. Berichterstattung zum Projekt 
3. Berichterstattung und Zusammenarbeit im Einzelfall 
 
 
1. Kommunikation und Gremien im Rahmen der Projektarbeit 
 
1.1. Eine Projektgruppe – bestehend aus der zuständigen Projektleitung des 
Ausländeramtes und den Projektleitungen der unabhängigen Beratungsstellen – trifft 
sich weiterhin regelmäßig zum Austausch über den Stand des Projektes, erörtert die 
Weiterentwicklung, spezifische Herausforderungen und zeigt ggf. Lösungswege auf. 
Vorgeschlagen werden mindestens vierteljährliche Treffen bzw. weitere Treffen bei 
Bedarf. 
Die Projektgruppe hält weiterhin engen Kontakt zur ausländerrechtlichen 
Beratungskommission bzw. dem für aufenthaltsrechtli che Fragen zuständigen 
Arbeitskreis.

Seite 2 von 3 
 
 
1.2. Die Fallgruppe – bestehend aus der zuständigen Fachgruppe des Ausländeramtes 
und den Berater*innen der unabhängigen Beratungsstellen - trifft sich zur Besprechung 
und zum Austausch von Einzelfällen. Sollten sich hierbei besondere Problemgruppen 
ergeben, werden diese wieder zum Thema in der Projektgruppe gemacht. 
 
 
2. Berichterstattung zum Projekt 
 
Die unabhängigen Beratungsstellen erstellen regelmäßige, halbjährliche Statistiken – als 
Excel-Tabelle - zu Namen und Tei lnehmerzahl der im Rahmen des Projektes beratenen 
Personen, damit ggf. bzgl. Zuweisung zu Trägern im Einzelfall oder generell nachgesteuert 
werden kann. Die Aufstellung enthält die für den genannten Zeitraum aktiven Beratungsfälle. 
Die Statistik soll jeweils am 15.01. bzw. 15.07. dem Ausländeramt zugefaxt werden (Fax -Nr. 
0221 2216569784) 
 
Zudem wird ein jährlicher gemeinsamer inhaltlicher Projektbericht mit Schwerpunkten der 
Beratungsarbeit unter Beachtung festgelegter projektspezifischer Kriterien  verfasst (aktuell 
durch Rom e.V.) und bis zum 31.03. des Folgejahres an das Ausländeramt weitergeleitet.  
 
Die einzelnen  Projektträger erstellen bis zum 31.03. für das Vorjahr einen finanziellen 
Verwendungsnachweis zu Einnahmen und Ausgaben im Rahmen des Projektes . Die 
Verwendung der Fördergelder ist durch aussagekräftige Belege zu dokumentieren.  
 
 
3. Berichterstattung und Zusammenarbeit im Einzelfall 
 
3.1. Rückmeldebogen 
 
Das Ausländeramt Köln verweist bei Bedarf potentielle  Projektteilnehmende an die 
unabhängigen Beratungsstellen – und gibt den Betroffenen hierfür einen Rückmeldebogen 
und eine Liste der beteiligten Beratungsstellen mit.  
Das Ausländeramt informiert auch die Betroffenen, dass es eine Rückmeldung binnen eines 
Monats erwartet. 
Die von der/dem Langzeitgeduldeten aufgesuchte Beratungsstelle bestätigt auf dem Bogen  
die Kontaktaufnahme und leitet diese an das Ausländeramt zurück, eine Kopie erhält der/die 
Betroffene. 
 
Auch die unabhängigen Beratungsstellen besitzen diese Rückmeldebögen als Blanko -
formular, falls Betroffene – unabhängig von einer Zuweisung des  Ausländeramtes – sie 
aufsuchen oder das Papier nicht mehr haben. 
 
 
3.2. Weiterer Informationsaustausch  
 
Im Rahmen der kooperativen Zusammenarbeit im Einzelfall wird  der hierfür vorgesehene 
Bogen zum aktuellen Sachstand  ausgefüllt und je nach Entwicklung ergänzt. Der Bogen 
enthält kurze Angaben des Ausländeramtes und der beteiligten Beratungsstellen zu 
notwendigen Schritten im Integrationsprozess und dem aktuellen Sachstand hierzu. 
Falls das Ausländeramt den Projektausschluss in bestimmten Fällen für erforderlich hält, 
informiert sie die zuständige Beratungsstelle im Vorfeld.

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3.3. Integrationsvereinbarung 
 
In Einzelfällen, die erkennen lassen, dass die notwendigen Integrationsnachweise nicht 
kurzfristig erbracht werden können, werden Integrationsvereinbarungen erarbeitet, die die 
genaueren Schritte zum Erreichen des Projektziels darstellen. 
Diese Integrationsvereinbarung wird zwischen Ausländeramt, beteiligter Beratungsstelle und 
Betroffenen abgestimmt. 
 
Wichtige Veränderungen, die den Integrationsprozess von Projektteilnehmenden 
beeinflussen, werden zwischen Ausländeramt und Beratungsstellen kommuniziert.

Anlage 6, Auszug Finanzausschuss 07.09.2020

1696 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 08.09.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 07.09.2020  
öffentlich 
10.17 Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln 
1698/2020 
 
 
Geänderter Beschluss in der Fassung des Ausschusses Allgemeine Verwal-
tung und Rechtsfragen/ Vergabe/ Internationales: 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
1. Der Rat bekräftigt seinen Beschluss vom 20.03.2018 über die Einrichtung des Projek-
tes und beauftragt die Verwaltung die Aufgabe dauerhaft fort zu führen und jährlich 
über den Sachstand zu berichten.  
 
2. Der Rat beschließt zur dauerhaften Fortführung der Aufgabe, bis zur Vorlage des  
Konzepts unter Ziff.3. jährlich Aufwandsermächtigungen in Höhe von 256.800€ für  
Personal sowie 175.000€für Fördermittel nach Förderprogramm bereit zu stellen.  
 
3. Die Verwaltung wird gebeten, zusammen mit den Trägern des Bleiberechtsprojekts 
bis spätestens Februar 2021 dem Rat ein verbessertes Konzept unter Berücksichti-
gung der im Schreiben des Runden Tisches für Integration vom 12.08.2020 genann-
ten Bedenken vorzulegen. Sobald das Projekt ausgeweitet wird muss eine Mittelauf-
stockung erfolgen.  
 
4. Die Verwaltung und die Oberbürgermeisterin werden gebeten, darauf hinzuwirken,  
dass mehr Menschen, die im Status der Duldung leben, in das Projekt aufgenommen  
werden, z.B. auch Menschen, die weniger als acht Jahre mit einer Duldung in Köln  
leben 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP-Fraktion

Anlage 1 Konzept Bleiberechtsprojekt Mai 2020

18802 Zeichen

Stand Mai 2020 1 
           Anlage 1 
 
 
 
Bleiberechtsperspektive für Langzeitgeduldete 
 
 
Konzept 
 
- Entwurf - 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ausländeramt Köln, 2020 
 
 
 
Inhalt

Stand Mai 2020 2 
 
1. Ausgangssituation……………………………………………………………………….. 3 
         
2. Ziel des Projektes………………………………………………………………………... 4  
 
3. Rechtliche Vorrausetzungen……………………………………………………………. 4
     
4. Personenkreis…………………………………………………………………………….. 5 
 
5. Fallgruppen / sozialpädagogische Beratung…………………………………………... 6 
 
6. Trägerbegleitung und Zusammenarbeit………………………………………………... 7
      
7. Anhänge………………………...…………………………………………………………. 8 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1. Ausgangssituation

Stand Mai 2020 3 
Aktuell leben in Köln ca. 6 100 Menschen im ausländerrechtlichen Status der Duldung. 
Dies bedeutet, dass sie z.B. nach Ablauf eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis, 
Ablehnung ihres Asylantrages oder aufgrund unerlaubter Einreise grundsätzlich 
ausreisepflichtig sind , die Abschiebung aber aus individuellen Gründen nicht vollzogen 
werden kann und daher vorübergehend ausgesetzt ist. 
Ca. 1100 Personen leben seit mehr als 8 Jahren mit dies em Duldungsstatus in Köln.  Ein 
überwiegender Teil (75%) davon stamm t aus dem ehemaligen Jugoslawien und gehört der 
ethnischen Gruppe der Roma an.  
25% dieser Menschen sind minderjährig, weitere 25% zwischen 18 und 30 Jahren alt. 
Häufigster Grund für die Aussetzung der Abschiebung ist das Fehlen von Reisedokumenten 
und die ungeklärte und in vielen Fällen nicht zu klärende Staatangehörigkeit.  
Die Folgen der langjährigen Duldung sind sowohl für die Menschen selber, als auch für die 
Stadtgesellschaft negativ. 
Der Kölner Flüchtlingsrat  hat gemeinsam mit dem Rom e.V. und dem Runde n Tisch für 
Integration in 2016 eine Initiative gestartet, um langjährig Geduldeten eine Bleibeperspektive 
zu eröffnen. Die Initiative wandte sich im Januar 2017 mit einem offe nen Brief an die 
Mitglieder des Rates der Stadt Köln und an die Zivilgesellschaft und bewirkte, dass noch im 
selben Monat der Beschluss im Hauptausschuss des Rates der Stadt Köln gefasst wurde, 
alle Initiativen durch die Verwaltung zu fördern, die darauf hinwirken, für langjährig geduldete 
Menschen in Köln eine sichere Aufenthaltsperspektive zu schaffen. Vorrausetzung hierfür 
war, dass die betroffenen Menschen sich aktiv um ihre Integration bemühen und keine  
ausländerrechtlich zwingenden Abschiebegründe, z.B. aufgrund von Straftaten, vorliegen.  
Im März 2018 stimmte der Rat der Stadt Köln der Umsetzung eines zweijährigen Projektes 
„Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln“ zu, um primär 
Menschen mit achtjährigem bzw. längerem Aufenthalt in Deutschland erstmals oder neu zu 
motivieren, sich für einen sichereren Aufenthaltstitel und bessere Perspektiven in 
Deutschland zu engagieren.  
Von den beabsichtigten fünf wurden z u diesem Zweck für die Projektgruppe sechs Stellen 
bereitgestellt (z wei neue Stellen Soziale Arbeit/Sozialpädagogik, zwei neue Stellen im 
mittleren nichttechnischen Dienst sowie zwei Stellen im gehobenen nichttechnischen Dienst 
aus dem jetzigen Bestand).  
Die intensive Betreuung der in das Projekt aufgenommenen Langzeitgeduldeten soll 
zusätzlich durch Träger erfolgen, die zu diesem Zweck auc h finanziell unterstützt werden, 
und zwar mit Haushaltsmitteln in Höhe von zurzeit insgesamt 175.000 € pro Jahr.  
Beteiligte Träger sind: AGISRA, Caritas, Diakonie, Kölner Flüchtlingsrat und Rom e.V.  
Die Federführung für das Projekt hat das Ausländeramt der Stadt Köln, das in Kooperation  
mit fünf Beratungsstellen freier Träger eng zusammenarbeitet.  
Das Projekt richtet s ich zunächst auf die Fallgruppe der Menschen aus, die zum Stichtag 
31.12.2018 bereits seit mehr als acht Jahren in Deutschland lebt und sich im Status der 
Duldung befindet.  
 
 
 
 
 
2. Zielsetzung

Stand Mai 2020 4 
Primäres Ziel des Projektes ist es, den Menschen, die seit mehr als acht Jahren in Köln 
mit dem ungesicherten Status der Duldung leben, eine sichere Aufenthaltsperspektive zu 
ermöglichen.  
Durch eine konsequente Anwendung des Aufenthaltsrechts und eine bessere Ausschöpfung 
der bestehenden gesetzlichen Spielräume sollen Menschen, die seit langer Zeit in Köln 
leben und sich bereits gut integriert haben oder jetzt integrieren wollen, ein gesetzliches 
Bleiberecht erhalten. Andererseits soll bei dauerhaften Integrationsverweigerern, die 
insbesondere die hier geltenden Regeln nicht akzeptieren die gesetzlich vorgesehene 
Konsequenz der Ausreise umgesetzt werden. 
Gesellschaftspolitisch, aber auch finanziell ist es zudem im Interesse von Stadt und 
Stadtgesellschaft, die Menschen aus dem Schwebezustan d der Duldung in ein geregeltes 
Verfahren zu überführen und sie zu unterstützen, durch Schulbesuch, Ausbildung, Studium 
oder Beruf, Verantwortung für das eigene Leben und den Lebensunterhalt zu übernehmen. 
Jeder Fall, der aus der Duldung in ein Bleiberecht  überführt werden kann, entlastet den 
städtischen Haushalt und führt damit zu Ressourceneinsparungen. 
Schließlich soll dieses Projekt als Best -Practice-Beispiel dienen. Bei erfolgreicher 
Durchführung des Projektes und positiver Entwicklung der geförderten Personen, kann das 
Projektergebnis dazu genutzt werden, um auf Landes - und Bundeseben ein Umdenken 
anzustoßen und beispielsweise die Integrationsförderung im Rahmen einer ähnlich 
gestalteten multidisziplinären Beratung und Betreuung (Ausländer amt – Sozialarbeiter – 
Träger) auch in anderen Ausländerbehörden einzuführen und weiterzuentwickeln. 
 
 
 
3. Rechtliche Voraussetzungen  
Der Gesetzgeber hat im Aufenthaltsrecht gesetzliche Grundlagen geschaffen, um bei 
festgestellter nachhaltiger Integration nach langjährigem Aufenthalt ein sicheres Bleiberecht 
in Form eines Aufenthaltstitels gewähren zu können.  
Neben der bereits länger bestehenden Möglichkeit eines Aufenthaltstitels aus humanitären 
Gründen bei Vorliegen eines unverschuldeten Ausr eisehindernisses (§ 25 Abs. 5 
AufenthG) sind nun auch Aufenthaltsgewährungen bei gut integrierten Jugendlichen und 
Heranwachsenden (§ 25 a AufenthG) sowie eine Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger 
Integration (§ 25 b AufenthG) möglich.  
Mit dem § 25a Aufe nthG will der Gesetzgeber bei Jugendlichen (ab 14 Jahren), das 
Bleiberecht von verzichtbaren bürokratischen Hemmnissen bereinigen und nur auf die 
tatsächliche Integrationsleistung abstellen. Maßgeblich ist, ob der Jugendliche die Schule 
ZIELE:  
1) Schaffung einer verlässlichen Bleibeperspektive für Geduldete, die 
integrationsfähig und integrationswillig sind 
 
2) Konsequente Rückführung von Gefährdern und Straftätern  
 
3) Entwicklung neuer Betreuungsansätze im Rahmen der vom Gesetzgeber 
vorgesehenen Integrationsförderung

Stand Mai 2020 5 
erfolgreich abgeschlossen oder mindestens vier Jahre besucht  (hat) und ein erfolgreicher 
Schulabschluss prognostiziert werden kann. 
Mit dem § 25b AufenthG soll nach dem Willen des Gesetzgebers bei feststellbarer 
nachhaltiger Integration in die Gesellschaft die Aufenthaltserl aubnis erteilt werden. 
Indikatoren für eine faktisch vollzogene Integration sind ein Aufenthalt von acht (bzw. bei 
Familien sechs) Jahren, die Sicherung des Lebensunterhalts durch aktive Teilnahme am 
Arbeitsmarkt, hinreichende deutsche Sprachkenntnisse, da s Bekenntnis zur freiheitlich 
demokratischen Grundordnung und Straffreiheit.1 
Der sog. Bleiberechtserlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und 
Integration NRW vom März 2019 zur Prüfung des Bleiberechts nach § 25 b AufenthG 
bekräftigt die Zielsetzung des Projekts und die im Projekt praktizierte Anwendung der 
gesetzlichen Regelungen. Insbesondere stellt der Erlass klar, dass  
• auch Voraufenthaltszeiten aus Aufenthaltstiteln anzurechnen sind, auch wenn die 
Antragstellerin/der Antragsteller sich nun im Status der Duldung befindet und 
• Mitwirkungsverstöße in der Vergangenheit nicht zwingend zur A blehnung eines 
Bleiberechts führen. Die Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung sind in einer 
umfassenden Einzelabwägung zu bewerten. Zug -um-Zug Vereinbarung zur 
Passbeschaffung werden als zulässiger und gangbarer Weg zur Erfüllung dieser 
Erteilungsvoraussetzung ausdrücklich befürwortet. 
Schließlich hat der Gesetzgeber als Vorstufe für ein Bleiberecht mit der sog. 
Ausbildungsduldung (§ 60 c AufenthG) eine Perspektive geschaffen, die nach 
erfolgreichem Absolvieren einer Ausbildung mit anschließender beru flicher Tätigkeit den 
Weg in eine nachhaltige Integration und damit in ein gesetzliches Bleiberecht ermöglicht. 
 
 
4. Personenkreis 
Das Projekt „Langzeitgeduldete“ soll zunächst auf die Fallgruppe der Menschen 
ausgerichtet werden, die bereits seit mehr als ach t Jahren hier in Köln im Status der 
Duldung leben. Die Akquise des Personenkreises erfolgt durch die Ausländerbehörde. 
Aufgrund der Informationen zum bislang dokumentierten Aufenthalt kann eine Vorprüfung 
stattfinden und der Personenkreis nach dem Kriterium der Dauer des geduldeten Aufenthalts 
selektiert werden.  
Eine weitere Selektion findet nach dem sog. Ampelsystem statt. Dabei werden die Fälle 
einer ersten Perspektivprüfung unterzogen mit dem Ziel, sie zur verbesserten Bearbeitung in 
drei Fallgruppen aufteilen zu können: 
„grün“: gesetzliche Bleiberechtsvoraussetzungen werden schon oder überwiegend erfüllt, 
Titel kann zügig erteilt werden, 
„gelb“: Bleiberechtsvoraussetzungen werden noch nich t erfüllt, können aber aufgrund 
Integrationsbereitschaft perspektivisch in 1-2 Jahren erfüllt werden, 
„rot“: Bleiberechtsvoraussetzungen werden nicht erfüllt und mit Erfüllung ist auch dauerhaft 
nicht zu rechnen. 
In einem zweiten Schritt sollen in den „grünen“ Fällen schnellstmöglich 
Aufenthaltserlaubnisse erteilt bzw. zugesagt werden, sofern die noch fehlenden 
Voraussetzungen dann erfüllt sind.  
                                                 
1 siehe hierzu DA zur Straffälligkeit im Projekt  im Anhang.

Stand Mai 2020 6 
In den „gelben“ Fällen sollen mit den Betroffenen unter Einbeziehung der betreuenden 
Trägern individuelle Bleiberech tsperspektiven erarbeitet und durch 
Integrationsvereinbarungen vereinbart werden, damit möglichst in ein bis zwei Jahren die 
Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis erfüllt werden  und diese somit erteilt werden 
kann.  
Im Falle der „ roten“ Gruppe soll , nach Bearbeitung der beiden vorgenannten Fallgruppen 
gemeinsam mit den Beratungsstellen geprüft werden, ob in der Zwischenzeit die Bereitschaft 
und Perspektive zur Integration festgestellt we rden können. Andernfalls ist der Ausschluss 
aus dem Projekt vorzuneh men und die Rückgabe in die normale Sachbearbeitung zu 
veranlassen.  
 
 
5. Fallgruppen / sozialpädagogische Beratung 
In dem Projekt werden gesetzliche Auslegungsmöglichkeiten des Aufenthaltsrechts aktiv 
genutzt und umgesetzt. Voraussetzung hierfür ist eine int ensive Kommunikation zwischen 
dem Ausländeramt, den Betroffenen und den betreuenden Trägern. Nur so können alle 
ausländerrechtlich relevanten Aspekte der Lebensführung gewürdigt werden und damit im 
besten Fall zu einer aufenthaltsrechtlichen Klärung gelangen.  
Allerdings ist die Gruppe der seit über acht Jahren geduldeten Menschen sehr heterogen. 
Problemlagen, die bisher der Schaffung einer verlässlichen Bl eibeperspektive 
entgegenstanden sind sowohl individueller als auch struktureller Natur:  
Individuell: 
 Nicht ausreichende Deutschkenntnisse ( zum Teil nicht integrationskursberechtigt), 
 Fehlende Identitätspapiere,  
 Geringe schulische und berufliche Ausbildung / Qualifizierung,  
 Verlernen mitgebrachter Qualifikationen und Handlungskompetenzen,  
 Fehlende Kinderbetreuung,  
 Fehlende Motivation aufgrund negativer Zukunftsperspektiven,  
 Fehlende Anbindung/ Misstrauen an Gesellschaftsnormen und Werte, 
 Lernentwöhnung, 
 Straffälligkeit.  
 
Strukturell  
 Zusammenspiel aller Akteure nicht optimal,  
 Eingeschränkte Mobilität,  
 Langwierige Prüfungsverfahren,  
 Unsicherheit der Arbeitgeber.  
Daher wird in einem ganzheitlichen Einzelfallansatz für die Schaffung guter Bedingungen für 
eine bessere Bleibeperspektive  hausinterne sozialpädagogische Unterstützung 
angeboten.  
Zwei Sozialarbeiter/innen im Ausländeramt Köln und die fünf beteiligten Träger stehen den 
betroffenen Menschen hierbei zur Seite.  
Die Schaffung der sozialpädagogischen Beratung direkt in der Behörde, soll die „Hand in 
Hand“- Sachbearbeitung und einen neuen ganzheitlichen Ansatz gewährleisten.

Stand Mai 2020 7 
Der Vorteil hierin besteht, dass den Teilnehmern des Projektes u.a. die 
Verwaltungsvorgänge kontinuierlich verständlich gemacht werden und die Erarbeitung bzw. 
Bearbeitung der vorliegenden Hemmnisse zügig vorankommen.  
Auch durch die räumliche Anbindung wird diesem neuen Arbeitsansatz im Ausländeramt 
Rechnung getragen. Das Servicebüro, wo z.B. die Duldungsverlängerungen stattfinden liegt 
direkt neben dem neu eingerichteten Beratungsbüro. So werden direkte und zeitgleic he 
Absprachen beider Professionen (Verwaltung + Sozialpädagogik) ermöglicht. Im Interesse 
der Kunden entstehen so kurze Wege und Synergien. 
Der Fokus der sozialpädagogischen Beratung im Amt 33 liegt hierbei auf den Fallgruppen:  
 Alleinerziehende 
 Über-60-Jährige 
 Junge Menschen zwischen 14 und 18 Jahren im Übergang Schule/ Beruf 
  
Hier sehen die gesetzlichen Regelungen eine Erteilung eines Aufenthalts unter abgesenkten 
Voraussetzungen vor. 
Durch die engmaschige  Beratung innerhalb der Behörde  soll erreicht werden, dass eine 
zügige Bearbeitung des Falles gewährleistet wird. Eine freie Trägerwahl besteht weiterhin. 
Die Menschen, bei denen die obige Kategorisierung nicht zutrifft, werden an die Träger  
weitergeleitet.2 
Die Fokussierung ist nicht starr. Einzel- und Sonderfälle werden ebenfalls beraten. 
Jede/r Sozialarbeiter/in soll in der Regel 150 Menschen betreuen.  
 
 
6. Trägerbegleitung und Zusammenarbeit 
Neben der sozialpädagogischen Betreuung in der Behörde haben die Projektteilnehmer 
die Möglichkeit, bei einem der fünf beteiligten Träger Unterstützung in Form von intensiver 
Beratung und Betreuung zu finden.   
Zu diesem Zweck erhalten die  Beratungseinrichtungen Rom e.V., Caritas, Diakonie, 
Flüchtlingsrat und Agisra gemäß Ratsbeschluss insgesamt 175.000 € Fördermittel. Gefördert 
wird die Einrichtung einer Beratungsstelle bzw. der Ausbau einer bereits bestehenden 
Beratungseinheit pro Träger, mit der Zielvorgabe:  
a) Beratung und Begleitung der Projektteilnehmenden geduldeten Menschen zur 
Herstellung der Voraussetzungen auf ein gesetzliches Bleiberecht. 
b) Konstruktiver und intensiver Austausch mit dem Ausländeramt der Stadt Köln und 
anderen Netzwerkpartnern zur Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen Situation der 
Teilnehmenden. 
c) Dokumentation der geleisteten Unterstützung zur Identifikation von Schwierigkeiten 
der gesetzlichen Regelungen und Weiterentwicklung der behördlichen 
Anwendungspraxis. 
Nach Vorlage des Sa chberichts der Träger zur Verwendung der Mittel zum 31.03.  des 
nächsten Jahres wird die Verwaltung erneut prüfen, ob der Auszahlungsschlüssel angepasst 
werden muss. Rechtzeitig vor Projektende wird zu entscheiden sein, ob das Projekt 
                                                 
2 Zu den Hauptthemen in der sozialpädagogischen Beratung im Bleiberechtsprojekt siehe im Anhang 
den ersten sozialpädagogischen Bericht für den Zeitraum November 2018 – Juli 2019.

Stand Mai 2020 8 
fortgeführt wird und d ann ab dem  dritten Jahr ein Förderprogramm aufgelegt wird, aus 
welchem die Träger unmittelbar Fördermittel abrufen können. 
Die Projektteilnehmer entscheiden, welcher der Träger ihre Teilnahme aktiv begleiten soll.  
Aus individuellen und praktischen Gründen  sind auch Betreuungswechsel  möglich, wenn 
hierdurch ein positiver Verlauf der Unterstützung gefördert werden kann. 
Das Verfahren ist lernend und agil. 
Die Integrationsfortschritte sollen fortlaufend dokumentiert werden.  
Eine Betreuung sowohl durch die So zialarbeiter der Behörde als auch durch Träger 
gleichzeitig ist ausgeschlossen. 
Zwischen den Trägern und dem Ausländeramt soll es zu regelmäßigen Fallkonferenzen und 
Erfahrungsaustauschen komm en. Zu diesem Zweck wird eine Kooperationsvereinb arung 
angefertigt.3  
Die ausländerrechtliche Beratungskommission  der Stadt Köln 4 hat es sich außerdem im 
Arbeitskreis „Aufenthaltsgesetz“ (ABK-AK) zur Aufgabe gemacht, die rechtlichen 
Anforderungen für ein Bleiberecht, dokumentiert im Aufenthaltsgesetz und interpretiert in den 
hierzu vorliegenden Erlassen des Bundes und des Landes, für die konkrete Anwendung in 
Köln zu präzisieren. Ziel ist es, Bera tende bei den Träger n und Sachbearbeiter im 
Ausländeramt im Umgang mit Einzelfällen zu unterstützen. Ermessensspielräume sollen 
konkreter gefasst werden, damit schnell geprüft werden kann, ob eine Bleibeperspektive bei 
entsprechenden Integrationsleistungen bzw. Integrationswilligkeit aktuell schon besteht oder 
in einer angemessenen Überbrückungszeit bei entsprechendem Engagement hergestellt 
werden kann. Ein weiteres Ziel ist es, ein Verfahren zu etablieren, das eine intensive und 
effiziente Kommunikation zwischen der Ausländerbehörde und den ausländischen Menschen 
sowie den beteiligten Beratungseinrichtungen ermöglicht. Das Hauptziel ist es dabei stets, 
geduldeten Menschen Sicherheit über ihre weitere Aufenthaltsperspektive zu geben. 
Der ABK-AK beschäftigt sich mit folgenden Themen:  
 Lebensunterhaltssicherung 
 Passbeschaffung 
 Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention 
 Gesundheit / Krankheit 
 Umgang mit Straftaten 
 
Entstanden sind Leitsätze, die auch als konkrete Handlungsanweisungen verstanden werden 
können und sollen.5  
Außerdem werden alle wichtigen Angelegenheiten hinsichtlich der Interessen der Kölner 
Migrantinnen und Migranten auch im Rahmen des sog. Integrationsrats Köln besprochen. 
Der Integrationsrat, der sich als kommunale Interessensvertretun g aller Kölnerinnen und 
Kölner und kommunales Fachgremium zur Begleitung des Prozesses für 
Chancengerechtigkeit und gleichberechtigte Teilhabe von Migrantinnen und Migranten 
versteht, wird regelmäßig über die Projektumsetzung und weitere Entwicklung informiert. 
 
                                                 
3 siehe Anhang. 
4 Der Rat der Stadt Köln hat mit Beschluss vom 15.12.2005 eine  ausländerrechtliche 
Beratungskommission eingerichtet, um Aufenthaltsrechte der langjährig Geduldeten in Köln zu klären. 
Die ABK setzt sich aus zwölf Mitgliedern zusammen, von welchen fünf stimmberechtigt sind und von 
den Fraktionen des Rates benannt werde n.  
5 siehe im Anhang Leitlinien zum Umgang mit den gesetzlichen Bleiberechten.

Stand Mai 2020 9 
 
 
7. Anhänge

Beratungsverlauf (5)

18.08.2020 Integrationsrat
TOP 8.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.08.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
31.08.2020 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2020 Finanzausschuss
TOP 10.17 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2020 Rat
TOP 10.40 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1698/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.07.2020
Erstellt
03.06.2020 13:04