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V/0782/2016

Umgestaltung Ferdinandstraße - Anregung nach § 24 GO NRW (2016-00108)

Vorlagen 27.09.2016

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 15.11.2016, TOP 5.2

Beschlussvorlage

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Anregung 2016-00108

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Beschlussvorlage

3489 Zeichen

V/0782/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Umgestaltung Ferdinandstraße - Anregung nach § 24 GO NRW (2016-00108) 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.11.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Anregung nach § 24 GO NW (lfd. Nr. 2016-00108) zur Umgestaltung der Ferdinandstra-
ße zur Einbahnstraße und einseitigem Parkverbot wird nicht gefolgt. 
 
 
 
Begründung: 
Anlass 
Mit der Anregung nach §24 GO NRW (2016-00108) wurde durch den Eingeber die Umgestaltung der 
Ferdinandstraße zur Einbahnstraße und ein einseitiges Parkverbot, sowie die Anpflanzung von Bäu-
men, beantragt. 
 
Laufende Baumaßnahmen 
Die laufenden Baumaßnahmen auf der Ferdinandstraße werden durch die Stadtwerke Münster 
GmbH durchgeführt. Die Leitungsverlegungen für Strom, Wasser und Gas erfolgen ausschließlich in 
den Gehwegen, der Straßenquerschnitt wird hierdurch nicht verändert.  
 
Bestand 
Die Ferdinandstraße liegt in einer Tempo-30-Zone und ist als Wohnstraße einzustufen. In ihrer Cha-
rakteristik hat sie neben der Erschließungsfunktion der angrenzenden Wohnbebauung aber auch eine 
Netzfunktion im Quartier. Der Polizei liegen für den Bereich ausschließlich Unfälle der Kategorie 5 
(Sachschaden) vor. Die Unfalllage gilt als unfallunauffällig. 
 
Prüfergebnisse 
Ein Eingriff in die bestehende Verkehrsführung hätte komplexe Auswirkungen auf das gesamte Quar-
tier zur Folge. Zum einen führen Einbahnstraßen zu einer Verlagerung der Verkehre auf die angren-
zenden Wohnstraßen, zum anderen  entstehen Umwegfahrten für die Anwohner und Besucher. Ein 
weiterer Aspekt ist das der Geschwindigkeit. Die heute vorhandene beengte Verkehrsführung trägt 
wesentlich zur Einhaltung der Geschwindigkeit von 30 km/h bei. Die Einbahnregelung würde dieser 
Situation sicher entgegen wirken. Dadurch, dass Verkehrsteilnehmer nicht mehr mit Gegenverkehr 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0782/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Hecht 
Ruf: 
492 61 63 
E-Mail: 
Hecht@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.09.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0782/2016 
rechnen müssen, wird das Geschwindigkeitsniveau erfahrungsgemäß höher. Dies steht der hier gel-
tenden Tempo-30-Zonen-Regelung entgegen. Eine zunehmende Gefährdung, insbesondere queren-
der Fußgänger und des gegenläufige Radverkehrs, wäre nicht auszuschließen.  
 
Gerade in den dicht besiedelten, innenstadtnahen Wohngebieten ist der Parkdruck bekanntermaßen 
sehr hoch. Das Parken in der Fahrbahn dient aber zugleich der Fahrbahneinengung und damit der 
Geschwindigkeitsreduzierung. Eine Fahrgasse für das Müllfahrzeug und den Rettungsdienst ist je-
doch immer sicher zu stellen. Im Begegnungsfall kann es vorkommen, dass ein Fahrzeug in eine freie 
Parklücke, in Höhe einer Einfahrt oder an einer Einmündung ausweichen und den entgegenkommen-
den Verkehr passieren lassen muss. Auch dieses ist in den Tempo-30-Zonen gewollt und trägt zur 
Verlangsamung des Verkehrs in den Wohnquartieren bei. 
 
Fazit 
Die Ausweisung der Ferdinandstraße als Einbahnstraße und eine Einschränkung der Parkmöglichkei-
ten werden durch die Fachämter nicht befürwortet. Die Anpflanzung von Bäumen ist aufgrund der 
Kanallage im Straßenquerschnitt nicht möglich. 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Der Antragsteller erhält ein abschließendes Antwortschreiben. 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
Anlagen: 
Antrag § 24 GO NRW (2016-00108)

Anregung 2016-00108

32 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0782/2016

Beratungsverlauf (1)

15.11.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ferdinandstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0782/2016
Typ
Vorlagen
Datum
27.09.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37