V/0782/2016
Umgestaltung Ferdinandstraße - Anregung nach § 24 GO NRW (2016-00108)
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Beschlussvorlage
3489 Zeichen
V/0782/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Umgestaltung Ferdinandstraße - Anregung nach § 24 GO NRW (2016-00108) Beratungsfolge 15.11.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Anregung nach § 24 GO NW (lfd. Nr. 2016-00108) zur Umgestaltung der Ferdinandstra- ße zur Einbahnstraße und einseitigem Parkverbot wird nicht gefolgt. Begründung: Anlass Mit der Anregung nach §24 GO NRW (2016-00108) wurde durch den Eingeber die Umgestaltung der Ferdinandstraße zur Einbahnstraße und ein einseitiges Parkverbot, sowie die Anpflanzung von Bäu- men, beantragt. Laufende Baumaßnahmen Die laufenden Baumaßnahmen auf der Ferdinandstraße werden durch die Stadtwerke Münster GmbH durchgeführt. Die Leitungsverlegungen für Strom, Wasser und Gas erfolgen ausschließlich in den Gehwegen, der Straßenquerschnitt wird hierdurch nicht verändert. Bestand Die Ferdinandstraße liegt in einer Tempo-30-Zone und ist als Wohnstraße einzustufen. In ihrer Cha- rakteristik hat sie neben der Erschließungsfunktion der angrenzenden Wohnbebauung aber auch eine Netzfunktion im Quartier. Der Polizei liegen für den Bereich ausschließlich Unfälle der Kategorie 5 (Sachschaden) vor. Die Unfalllage gilt als unfallunauffällig. Prüfergebnisse Ein Eingriff in die bestehende Verkehrsführung hätte komplexe Auswirkungen auf das gesamte Quar- tier zur Folge. Zum einen führen Einbahnstraßen zu einer Verlagerung der Verkehre auf die angren- zenden Wohnstraßen, zum anderen entstehen Umwegfahrten für die Anwohner und Besucher. Ein weiterer Aspekt ist das der Geschwindigkeit. Die heute vorhandene beengte Verkehrsführung trägt wesentlich zur Einhaltung der Geschwindigkeit von 30 km/h bei. Die Einbahnregelung würde dieser Situation sicher entgegen wirken. Dadurch, dass Verkehrsteilnehmer nicht mehr mit Gegenverkehr Vorlagen-Nr.: V/0782/2016 Auskunft erteilt: Frau Hecht Ruf: 492 61 63 E-Mail: Hecht@stadt-muenster.de Datum: 27.09.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0782/2016 rechnen müssen, wird das Geschwindigkeitsniveau erfahrungsgemäß höher. Dies steht der hier gel- tenden Tempo-30-Zonen-Regelung entgegen. Eine zunehmende Gefährdung, insbesondere queren- der Fußgänger und des gegenläufige Radverkehrs, wäre nicht auszuschließen. Gerade in den dicht besiedelten, innenstadtnahen Wohngebieten ist der Parkdruck bekanntermaßen sehr hoch. Das Parken in der Fahrbahn dient aber zugleich der Fahrbahneinengung und damit der Geschwindigkeitsreduzierung. Eine Fahrgasse für das Müllfahrzeug und den Rettungsdienst ist je- doch immer sicher zu stellen. Im Begegnungsfall kann es vorkommen, dass ein Fahrzeug in eine freie Parklücke, in Höhe einer Einfahrt oder an einer Einmündung ausweichen und den entgegenkommen- den Verkehr passieren lassen muss. Auch dieses ist in den Tempo-30-Zonen gewollt und trägt zur Verlangsamung des Verkehrs in den Wohnquartieren bei. Fazit Die Ausweisung der Ferdinandstraße als Einbahnstraße und eine Einschränkung der Parkmöglichkei- ten werden durch die Fachämter nicht befürwortet. Die Anpflanzung von Bäumen ist aufgrund der Kanallage im Straßenquerschnitt nicht möglich. Der Anregung wird nicht gefolgt. Der Antragsteller erhält ein abschließendes Antwortschreiben. i.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Antrag § 24 GO NRW (2016-00108)
Anregung 2016-00108
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Anlage 1 zur Vorlage V/0782/2016
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Ferdinandstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0782/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.09.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37