Mobilitätsberatungsstelle Chorweiler
Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 1995/2018 vom 19.06.2018
Stand: Am 21.06.2018 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661 Vorlagen-Nummer 1995/2018 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 21.06.2018 Mobilitätsberatungsstelle Chorweiler hier: Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 21.06.2018, TOP 8.3.4 Beschluss: Die Bezirksvertretung möge folgenden Beschluss fassen: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie und wo eine Mobilitätsberatungs- und Servicestelle in Chorweiler in Zusammenarbeit mit der KVB und dem NVR eingerichtet werden kann, um somit die Voraussetzungen für eine moderne und zeitgemäße ÖPNV-Nutzung zu schaffen. Zusätzlich zum ÖPNV- Angebot könnten dann Angebote im Bereich Carsharing und Fahrrad- und Lasten- radverleih auch im Stadtbezirk Chorweiler effektiv genutzt werden. Dadurch würden die Bürge- rInnen im Bezirk Chorweiler einen Beitrag zur Luftreinhaltung durch Vermeidung von unnötigem, weil ersetzbarem Autoverkehr leisten. Stellungnahme der Verwaltung: Die Bezirksvertretung Chorweiler hatte bereits im Jahr 2014 einen nahezu gleichlautenden Beschluss zur Einrichtung einer Mobilitätsberatungsstelle gefasst. Die Verwaltung hat zu diesem Beschluss in Vorlage 0302/2015 Stellung genommen. An der in der Stellungnahme dargestellten Ausgangssituati- on hat sich nichts Grundlegendes geändert, so dass die konkrete Einrichtung einer Mobilitätsbera- tungsstelle in Chorweiler derzeit nicht weiterverfolgt werden kann. Darüber hinaus müssten für die Einrichtung und vor allem für den Betrieb einer Mobilitätsberatungsstelle nicht unerhebliche personel- le und finanzielle Mittel aufgewendet werden. Um diese Mittel über den städtischen Haushalt bereit- zustellen, wäre zunächst die Erarbeitung eines stadtweiten Konzepts zum Betrieb von Mobilitätsbera- tungsangeboten zu erstellen. Auf Grundlage dieses Konzepts müssten dann die gesamtstädtischen Gremien über die Einrichtung und Finanzierung der Mobilitätsberatungsangebote befinden.
Beratungsverlauf
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