2443/2020
Besetztes Haus an der Bonner Straße: Stadt bietet Bewohnerinnen und Bewohnern ein alternatives Gebäude an
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Mitteilung Hauptausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 17.08.2020 2443/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 17.08.2020 Integrationsrat 18.08.2020 Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.08.2020 Besetztes Haus an der Bonner Straße: Stadt bietet Bewohnerinnen und Bewohnern ein alternatives Gebäude an Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2020 folgende Resolution gefasst: „1. Der Rat der Stadt Köln spricht sich dafür aus, auf eine Räumung des besetzten Abbruchhauses an der Marktstr. 10 (Bonner Str. 120) bis zum Beginn der Abbrucharbeiten zu verzichten. Zwischenzeit- lich soll das im Eigentum der Stadt befindliche Haus den Hausbesetzer*innen für ihr Selbsthilfeprojekt „Obdachlose mit Zukunft“ zur Verfügung gestellt werden. 2. Die Begleitung des Projekts durch die Verwaltung wird fortgesetzt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, den derzeit dort lebenden Menschen bis zum endgültigen Abbruch- termin des Gebäudes Marktstr. 10 (Bonner Str. 120) Alternativen, ggf. auch als Interim, zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die angebotenen Alternativen müssen geeignet dafür sein, dass die Bewoh- ner*innen ihr selbstverwaltetes Wohnprojekt fortführen und weiter zusammenleben können.“ Zur Umsetzung dieses Ratsauftrages wurde bereits den Personen, die sich derzeit in der städtischen Liegenschaft in der Bonner Straße Ecke Marktstraße aufhalten, ein alternativer Standort zur Realisa- tion ihres selbstverwalteten Wohnprojektes angeboten. Es handelt sich dabei um ein ebenfalls städti- sches Gebäude in Köln-Deutz, das sich in der Verwaltung des Amtes für Wohnungswesen befindet. Die Stadt Köln bewertet diese Liegenschaft als geeignet, da hier neben einzelnen kleinen Wohnun- gen auch bereits verschiedene Gemeinschaftsräume zur Verfügung stehen, die von der Gruppe ge- nutzt werden können. Die Überlassung des städtischen Gebäudes ist zunächst auf zwei Jahre befris- tet, da die GAG AG dieses Gebäude perspektivisch ankaufen und nach einem Abriss und Neubau dem sozial geförderten Wohnungsbaubestand wieder zuführen wird. Bis zur geplanten Übergabe des Gebäudes an die GAG AG wird die Verwaltung eine dauerhafte Un- terbringungsmöglichkeit für die Bewohnerinnen und Bewohner im Sinne der Resolution suchen. Die Stadt Köln setzt mit dem Angebot des Gebäudes in Deutz auf eine einvernehmliche Lösung und auf einen konstruktiven Dialog. Am Montag, den 10.08.2020 wurde den Bewohnerinnen und Bewoh- nern des besetzten Gebäudes in der Bonner Straße eine Besichtigung des alternativen Standortes angeboten. Dieses Angebot wurde von den meisten Personen wahrgenommen. 2 Aktuell wird das Gebäude zur Unterbringung ehemals obdachloser Personen mit öffentlich rechtlicher Einweisung genutzt. Neubelegungen gab es zuletzt aufgrund der weiteren Pläne nicht mehr. Die der- zeit noch dort untergebrachten Personen können in andere Ressourcen des Amtes für Wohnungswe- sen und der GAG verlegt werden. Die Bewohnerinnen und Bewohner wurden über die Pläne bereits durch den Sozialen Dienst des Wohnungsamtes informiert. Die Stadt Köln wird darauf achten, dass Verlegungen nur in qualitativ gleichwertige oder bessere Unterkünfte erfolgen. Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen wird die aktuelle Bewohnerschaft bei den Umzügen begleiten und unter- stützen. Nach der Herrichtung des Gebäudes wird es den derzeitigen Bewohnern der Bonner Straße zur Verfügung stehen, die die Außenwahrnehmung so selbst steuern können. Die Anbindung an den ÖPNV ist sehr gut, Einkaufsmöglichkeiten sind ebenfalls fußläufig erreichbar. Gez. Reker
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2443/2020
- Typ
- Mitteilung Hauptausschuss
- Datum
- 17.08.2020
- Erstellt
- 10.08.2020 14:07