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Schutzstreifen für Fahrräder auf der Fahrbahn der Venloer Straße zwischen Ehrenfeldgürtel und Äußerer Kanalstraße

Antrag nach § 3 BV4 (Grüne) AN/2143/2010 vom 05.08.2021

Stand: Noch keine Beratung bekannt.

Dokumente

  • Antrag nach § 3 (Grüne BV 4)

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    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung 4 Stadtbezirk Ehrenfeld Venloer Straße 419-421 50825 Köln Tel.: 0221/221-94309, Fax: -94310 Herrn Herrn Oberbürgermeister Bezirksbürgermeister J. Roters J. Wirges 50667 Köln 50825 Köln BV-Sitzung am 6. Dezember 2010 Antrag: Schutzstreifen für Fahrräder auf der Fahrbahn der Venloer Straße zwischen Ehrenfeldgürtel und Äußerer Kanalstraße Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ersucht Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der BV-Sitzung aufzunehmen: Auf der Fahrbahn der Venloer Straße sollen zwischen Ehrenfeldgürtel und Äußerer Kanalstraße deutlich und durchgängig markierte Schutzstreifen für Fahrräder angelegt werden. Begründung: Die baulich zwischen Bürgersteig und Parkbuchten angelegten Fahrradwege auf benanntem Teilstück der Venloer Straße sind äußerst gefährlich. Da sie zu schmal sind, kommt es leicht zu Zusammenstößen mit Fußgängern. Eine weitere Gefährdung entsteht durch unübersichtliche Situationen an Grundstücksausfahrten (zum Beispiel am Helioshaus). Da die vorhandenen Radwege nicht benutzungspflichtig sind, könnten Radfahrer ohne Weiteres diesen Gefahren entgehen, indem sie auf der Straße fahren. Hier müsste aber unbedingt mit deutlich sichtbarer und durchgängiger Markierung von zwei Schutzstreifen für Fahrräder (nicht nur Fahrrad-Piktogramme) für ihre Sicherheit gesorgt werden. * Bei der im Juni 2010 vom ADFC durchgeführten Mängeltour mit Polizei, Politikvertretern und interessierten Bürgern stieß dieser Vorschlag auf allgemeine Zustimmung. Die Anlage dieser zusätzlichen Schutzstreifen ist eine logische Konsequenz und eine Fortsetzung der aktuell im Bau befindlichen Schutzstreifen für Fahrräder auf der Venloer Straße zwischen Innerer Kanalstraße und Ehrenfeldgürtel. Mit freundlichen Grüßen Christiane Martin Fraktionsvorsitzende * Schutzstreifen sind Radverkehrsanlagen, die mit Zeichen 340 ( Leitlinie) und dem Sinnbild Fahrräder auf der Fahrbahn markiert werden. Sie sind keine Sonderwege für Radfahrer und werden daher nicht mit Zeichen 237 gekennzeichnet. Radfahrer und andere Fahrzeugführer dür fen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn Radfahrer nicht gefährdet werden. Das Halten auf dem Schutzstreifen muss immer durch Zeichen 283 ausdrücklich verboten werden. Die Markierung von Schutzstreifen kommt innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen m it einer zulässigen Höchstgeschwi ndigkeit von bis zu 50 km/h infrage. Sie können angelegt werden, wenn eine Radwegbenutzungspflicht erforderlich wäre, die Anlage eines Sonderweges aber nicht möglich ist oder dem Radverkehr ein besonderer Schonraum angeboten werden soll und Fahrbahnbreite und Verkehrsstruktur es grundsätzlich zulassen. Die Zweckbestimmung des Schutzstreifens muss in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Radfahrer“ verdeutlicht werden. (…) Da die Kennzeichnung von anderen Radwegen nicht e indeutig vorgeschrieben ist, und zwischen Ländern und Gemeinden unterschiedlich gehandhabt wird, besteht oft Unklarheit über die Berechtigung, den Weg mit dem Rad zu befahren. Andererseits wird die Benutzung der Fahrbahn anstelle eines den Anschein eines R adweges erweckenden Weges, aber eigentlich nicht benutzungspflichtigen Radweges von Kraftfahrern oft als Fehlverhalten interpretiert und mit unberechtigten Belehrungen, verbalen Attacken, Hupen, besonders nahem Überho len oder Ausbremsen kommentiert . In Gesprächen zwischen Kraftfahrzeugführer und Radfahrern zeigt sich sehr häufig, dass die Aufhebung der Benutzungspflicht den Kraftfahrern nicht bekannt ist. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage#Schutzstreifen
  • Sachstandsbericht BV

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/2143/2010 Stand: 25.11.2021 Sachstandsbericht Schutzstreifen für Fahrräder auf der Fahrbahn der Venloer Straße zwischen Ehrenfeldgürtel und Äußerer Kanalstraße Beschluss: Auf der Fahrbahn der Venloer Straße sollen zwischen Ehrenfeldgürtel und Äußerer Kanalstraße deut- lich und durchgängig markierte Schutzstreifen für Fahrräder angelegt werden. Status in Bearbeitung X erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Sachstand 2021: Im Bestand können auf der Venloer Straße zwischen Ehrenfeldgürtel und Äußerer Kanalstraße keine Fahrradschutzstreifen markiert werden. Als Sofortmaßnahme im Rahmen des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld wurde auf diesem Abschnitt in beiden Fahrtrichtungen Fahrradpik- togramme als sogenannte "Piktogrammkette" markiert. Diese Maßnahme wurde durch die Bergische Universität Wuppertal im Rahmen des Förderprojektes "Radfahren bei beengten Verhältnissen – Wir- kung von Piktogrammen und Hinweisschildern auf Fahrverhalten und Verkehrssicherheit" des Bun- desministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wissenschaftlich begleitet. Sachstand 2018: Kein neuer Sachstand. 2016: Kein neuer Sachstand. 2015: Der Beschluss ist in das interne Arbeitsprogramm aufgenommen. Aufgrund der personellen Kapazitäten konnte die notwendige Ausführungsplanung noch nicht erstellt werden. 2013: Kein neuer Sachstand. 2010 - 2012: Die Verwaltung wird die Anlegung von Schutzstreifen im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten prüfen. Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

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