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0272/2022

Zuschüsse aus dem Programm "ArBOr -Arbeitsbezogene Beratung und Orientierung" und Freigabe zusätzlich bereitgestellter Mittel

Beschlussvorlage Ausschuss 21.02.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 24.03.2022, TOP 4.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

5327 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/505 
 
Vorlagen-Nummer 
 0272/2022 
Freigabedatum 21.02.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zuschüsse aus dem Programm "ArBOr -Arbeitsbezogene Beratung und Orientierung" und 
Freigabe zusätzlich bereitgestellter Mittel 
hier: Maßnahmebewilligungen 2022 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt, aus den im Haushaltsplan 2022 im 
Teilergebnisplan 1501, Wirtschaft und Tourismus, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, veran-
schlagten Mitteln  
1) die Aufstockung des Förderprogramms „ArBOr – Arbeitsbezogene Beratung und Orientierung“ 
für das Jahr 2022 auf 186.000 Euro sowie die Freigabe der Zuschüsse an die in der Begrün-
dung genannten Träger, 
2) die Fortsetzung der bisherigen Förderung der Erwerbslosenberatung durch die Beratungsstel-
le ECho der PariSozial-Gemeinnützige Gesellschaft für paritätische Sozialdienste mbH in Köln 
unter Freigabe eines Zuschusses in Höhe von 75.000 Euro und durch den Verein Begeg-
nungs- und Fortbildungszentrum muslimische Frauen e.V. unter Freigabe eines Zuschusses in 
Höhe von 70.000 Euro, sowie 
3) die Förderung der Erwerbslosenberatung durch den Verein Frauen gegen Erwerbslosigkeit 
e.V. unter Freigabe eines Zuschusses in Höhe von 56.000 Euro. 
 
 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 24.03.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  387.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Gemäß den Erläuterungen zu Teilergebnisplan 1501, Wirtschaft und Tourismus, waren im Haushalts-
planentwurf 2022 in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, für das Jahr 2022 Mittel in Höhe von 
126.000 Euro als Zuschuss für die kommunale Förderung der Arbeitslosenzentren vorgesehen.  
Die Verwaltung hat zur Umsetzung das Förderprogramm ArBOr (Arbeitsbezogene Beratung und Ori-
entierung) entwickelt, das nach Vorberatung am 30.09.2021 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen 
und Senioren am 04.10.2021 vom Finanzausschuss beschlossen wurde (Nr. 2876/2021). 
 
Über den politischen Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2022 wurden 60.000 Euro zur „Auf-
stockung Zuschuss ALZ/EBS“ sowie 56.000 Euro für die Erwerbslosenberatung durch den Verein 
Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V., 70.000 Euro für die Erwerbslosenberatung durch den Verein 
Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimische Frauen e.V. und 75.000 Euro für die Beratungs-
stelle ECho der PariSozial-Gemeinnützige Gesellschaft für paritätische Sozialdienste mbH in Köln 
eingebracht und vom Rat am 09.11.2021 so beschlossen (Nr. 3338/2021). Diese zusätzlichen Mittel 
sind durch den Fachausschuss freizugeben.  
 
Insgesamt stehen im Haushaltsjahr 2022 für die Förderung der bisherigen Struktur der Arbeitslosen-
zentren und Erwerbslosenberatungsstellen demnach 387.000 Euro bereit.

3 
Der Verwaltung liegen in Bezug auf das Förderprogramm „ArBOr“ Anträge für folgende Einrichtungen 
vor: 
- Arbeitslosenzentrum des Vereins Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimische Frauen 
e.V. 
- Arbeitslosenzentrum Lindweiler Treff des Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH 
- Arbeitslosenzentrum des Vereins Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. 
- Arbeitslosenzentrum Kellerladen des Vereins Initiative für gemeinsame Arbeit e.V. 
- Arbeitslosenzentrum Porz-Finkenberg der PariSozial-Gemeinnützige Gesellschaft für paritäti-
sche Sozialdienste mbH in Köln 
- Arbeitslosenzentrum des Vereins Veedel e.V.  
 
Alle Träger haben fristgerechte Förderanträge gestellt, die die Vorgaben des Förderprogramms „Ar-
BOr“ erfüllen und bewilligungsfähig sind.  
Erstmalig wird von der PariSozial gGmbH im Bürgerzentrum Finkenberg ein Beratungsangebot für 
Arbeitslose eingerichtet.  
Auf Grund der zusätzlich bereitgestellten Finanzmittel beläuft sich die Förderung abweichend vom 
Förderprogramm statt auf die dort festgesetzten 15.500 Euro auf maximal 31.000 Euro. Die Verwal-
tung verspricht sich von der Erhöhung der Fördersumme eine höhere Wirksamkeit hinsichtlich der 
Beratungsleistung der bisherigen Arbeitslosenzentren. 
 
Hinsichtlich der Förderung der bisherigen Erwerbslosenberatungsstellen im Beschlusstext zu 2. sowie 
des zusätzlichen Angebotes unter 3. setzt die Verwaltung die Begleitbeschlüsse zum politischen Ver-
änderungsnachweis für das Haushaltsjahr 2022 hinsichtlich der ausdrücklich benannten Träger und 
den Zuschusssummen um. Die Fördersumme steht zunächst nur im laufenden Haushaltsjahr zur Ver-
fügung.

Beratungsverlauf (1)

24.03.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0272/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
21.02.2022
Erstellt
21.01.2022 18:06