A-R/0024/2025
Stadtklima bewahren: Schärfung des Schutzes für Münsters Baumbestand
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A-R-0024-2025
4262 Zeichen
Seite 1/2 Antrag nach § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates Münster, 16.06.2025 Stadtklima bewahren: Schärfung des Schutzes für Münsters Baumbestand Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1.) Der Erhalt und der Schutz des Baumbestandes in Münster ist in Zeiten des Klimawandels für ein gesundes Stadtklima unerlässlich. 1.1. Daher sind Baumfällungen bei städtischen Baustellen nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. 1.2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat zeitnah einen Verfahrensvorschlag zumachen, wie ein deutlich besserer Schutz des Baumbestandes bei Baustellen gewährleistet werden kann. 1.3. Die Verwaltung hat künftig eine geplante Baumfällung in der Beschlussvorlage nachvollziehbar zu begründen und diese deutlich erkennbar in den Planungsunterlagen auszuweisen. 2.) Ist eine Baumfällung unvermeidlich, muss die Verwaltung vorab sicherstellen, dass gleichwertige Ersatzpflanzungen an einem eingriffsnahen Standort in angemessener Anzahl und Qualität erfolgen. Diese Ersatzpflanzungen sind durch geeignete planerische Darstellung in der Vorlage nachvollziehbar darzulegen. In begründeten Ausnahmefällen wird die Stadt einen möglichst wirkungsähnlichen Vorschlag umsetzen. 3.) Um die effektive Umsetzung der Baumschutzsatzung zu gewährleisten, macht die Verwaltung einen Vorschlag zur Erweiterung der Personalkapazitäten für die nächste Haushaltsplanung. Dadurch soll eine gründliche Kontrolle der Einhaltung sowie eine konsequente Feststellung und Durchsetzung von Ordnungswidrigkeiten sichergestellt werden. Die zusätzlichen Kapazitäten sollen auch die direkte Kontrolle von Antrag an den Rat Nr. A-R/0024/2025 Seite 2/2 Ordnungswidrigkeiten durch das zuständige Personal ermöglichen, das bereits Aufgaben wie die Überprüfung der Hundesteuer, des Leerstands oder der Zweckentfremdung von Wohnraum wahrnimmt. Begründung: Ausgangslage und Problematik: Am 18.05.2022 erteilte der Rat der Verwaltung den Auftrag, eine Baumschutzsatzung gemäß § 49 LNatSchG NRW zu entwickeln. Diese wurde mit der Vorlage (V/0204/2023) als "Satzung zum Schutz und zur Entwicklung des Baumbestandes in der Stadt Münster" beschlossen. Die Baumschutzsatzung sieht vor, dass Baumfällungen nur mit einer Verpflichtung zur Ersatzpflanzung genehmigt werden. Es wurde jedoch festgestellt, dass die Stadt aufgrund einer unzureichenden Personalausstattung nicht in der Lage ist, die erforderlichen Ersatzpflanzungen in der nötigen Anzahl und Qualität umzusetzen (siehe Vorlage V/0001/2025). Der derzeitige Personalschlüssel von 2,5 Stellen statt der benötigten 3,5 Stellen stellt eine erhebliche Hürde für die wirksame Umsetzung der Satzung dar. In Anlage 2 zur Vorlage V/0204/2023 sind die Inhalte der Anregungen der im Prozess Beteiligten aufgelistet. Hier zeigt sich, dass nicht alle Punkte von der Verwaltung verfolgt werden, obwohl sie wesentlich zum Schutz des Baumbestandes beitragen würden. Zudem gibt es Punkte, die als "wird gefolgt" aufgelistet sind, jedoch aufgrund der begrenzten Personalkapazitäten nicht umgesetzt werden können. Die Einführung der Baumschutzsatzung hat spürbare Auswirkungen auf Bau- und Planungsprozesse. Einerseits hat sie das Bewusstsein für den Baumschutz in städtischen und privaten Planungen geschärft. Andererseits führte die Anzahl an Anträgen in der Anfangsphase zu erheblichen Verzögerungen, da viele nicht sofort bearbeitet werden konnten. Die Abläufe konnten inzwischen optimiert werden. Dennoch bleibt das Problem unzureichender Ersatzpflanzungen bestehen. Die aktuelle Baumschutzsatzung reicht nicht aus, um den Baumbestand wirksam zu schützen. Insbesondere bei städtischen Bauvorhaben werden weiterhin Bäume gefällt, ohne dass ausreichend Ersatz geschaffen wird. Angesichts der klimatischen Herausforderungen und der zentralen Rolle von Bäumen für das Stadtklima ist eine strengere Regelung dringend erforderlich. Daher fordern wir ein generelles Fällverbot bei Bauprojekten – es sei denn, es werden nachweislich angemessene und verbindliche Ersatzmaßnahmen garantiert. gez.: gez.: Michael Krapp Heiko Wischnewski Lars Nowak Katharina Geuking Dr. Georgios Tsakalidis Fatma Karana und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0024/2025
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 16.06.2025
- Erstellt
- 16.06.2025 14:45