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A-R/0024/2025

Stadtklima bewahren: Schärfung des Schutzes für Münsters Baumbestand

Antrag an den Rat 16.06.2025

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A-R-0024-2025

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A-R-0024-2025

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Seite 1/2 
 
 
 
 
 
 
 
 
Antrag nach § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Münster, 16.06.2025 
 
Stadtklima bewahren: Schärfung des Schutzes für Münsters Baumbestand 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1.) Der Erhalt und der Schutz des Baumbestandes in Münster ist in Zeiten des 
Klimawandels für ein gesundes Stadtklima unerlässlich.  
1.1. Daher sind Baumfällungen bei städtischen Baustellen nur in begründeten 
Ausnahmefällen zulässig.  
1.2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat zeitnah einen Verfahrensvorschlag 
zumachen, wie ein deutlich besserer Schutz des Baumbestandes bei Baustellen 
gewährleistet werden kann. 
1.3. Die Verwaltung hat künftig eine geplante Baumfällung in der Beschlussvorlage 
nachvollziehbar zu begründen und diese deutlich erkennbar in den 
Planungsunterlagen auszuweisen. 
2.) Ist eine Baumfällung unvermeidlich, muss die Verwaltung vorab sicherstellen, dass 
gleichwertige Ersatzpflanzungen an einem eingriffsnahen Standort in angemessener 
Anzahl und Qualität erfolgen. Diese Ersatzpflanzungen sind durch geeignete 
planerische Darstellung in der Vorlage nachvollziehbar darzulegen. In begründeten 
Ausnahmefällen wird die Stadt einen möglichst wirkungsähnlichen Vorschlag 
umsetzen.  
3.) Um die effektive Umsetzung der Baumschutzsatzung zu gewährleisten, macht die 
Verwaltung einen Vorschlag zur Erweiterung der Personalkapazitäten für die nächste 
Haushaltsplanung. Dadurch soll eine gründliche Kontrolle der Einhaltung sowie eine 
konsequente Feststellung und Durchsetzung von Ordnungswidrigkeiten sichergestellt 
werden. Die zusätzlichen Kapazitäten sollen auch die direkte Kontrolle von 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0024/2025

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Ordnungswidrigkeiten durch das zuständige Personal ermöglichen, das bereits 
Aufgaben wie die Überprüfung der Hundesteuer, des Leerstands oder der 
Zweckentfremdung von Wohnraum wahrnimmt.  
 
Begründung: 
Ausgangslage und Problematik: 
Am 18.05.2022 erteilte der Rat der Verwaltung den Auftrag, eine Baumschutzsatzung gemäß 
§ 49 LNatSchG NRW zu entwickeln. Diese wurde mit der Vorlage (V/0204/2023) als "Satzung 
zum Schutz und zur Entwicklung des Baumbestandes in der Stadt Münster" beschlossen. 
Die Baumschutzsatzung sieht vor, dass Baumfällungen nur mit einer Verpflichtung zur 
Ersatzpflanzung genehmigt werden. Es wurde jedoch festgestellt, dass die Stadt aufgrund 
einer unzureichenden Personalausstattung nicht in der Lage ist, die erforderlichen 
Ersatzpflanzungen in der nötigen Anzahl und Qualität umzusetzen (siehe Vorlage 
V/0001/2025). Der derzeitige Personalschlüssel von 2,5 Stellen statt der benötigten 3,5 Stellen 
stellt eine erhebliche Hürde für die wirksame Umsetzung der Satzung dar.  
In Anlage 2 zur Vorlage V/0204/2023 sind die Inhalte der Anregungen der im Prozess 
Beteiligten aufgelistet. Hier zeigt sich, dass nicht alle Punkte von der Verwaltung verfolgt 
werden, obwohl sie wesentlich zum Schutz des Baumbestandes beitragen würden. Zudem gibt 
es Punkte, die als "wird gefolgt" aufgelistet sind, jedoch aufgrund der begrenzten 
Personalkapazitäten nicht umgesetzt werden können. 
Die Einführung der Baumschutzsatzung hat spürbare Auswirkungen auf Bau- und 
Planungsprozesse. Einerseits hat sie das Bewusstsein für den Baumschutz in städtischen und 
privaten Planungen geschärft. Andererseits führte die Anzahl an Anträgen in der 
Anfangsphase zu erheblichen Verzögerungen, da viele nicht sofort bearbeitet werden 
konnten. Die Abläufe konnten inzwischen optimiert werden. Dennoch bleibt das Problem 
unzureichender Ersatzpflanzungen bestehen. 
Die aktuelle Baumschutzsatzung reicht nicht aus, um den Baumbestand wirksam zu schützen. 
Insbesondere bei städtischen Bauvorhaben werden weiterhin Bäume gefällt, ohne dass 
ausreichend Ersatz geschaffen wird. Angesichts der klimatischen Herausforderungen und der 
zentralen Rolle von Bäumen für das Stadtklima ist eine strengere Regelung dringend 
erforderlich. Daher fordern wir ein generelles Fällverbot bei Bauprojekten – es sei denn, es 
werden nachweislich angemessene und verbindliche Ersatzmaßnahmen garantiert. 
 
gez.:      gez.:  
Michael Krapp    Heiko Wischnewski  
Lars Nowak     Katharina Geuking 
Dr. Georgios Tsakalidis   Fatma Karana  
und Fraktion     und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

02.07.2025 Rat
TOP 68.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

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Details

Aktenzeichen
A-R/0024/2025
Typ
Antrag an den Rat
Datum
16.06.2025
Erstellt
16.06.2025 14:45