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V/0439/2023

Jahresabschluss 2022 der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH (KVB GmbH)

Vorlagen 24.07.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft, Sitzung am 19.09.2023, TOP 7.13

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage1 Jahresabschluss 2022 und Lagebericht

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Anlage A

1170 Zeichen

Anlage A zur V/0439/2023 
Kurzüberblick 
Nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen der Gesellschaft ist der Jahresabschluss sowie 
der jährliche Wirtschaftsplan von der Gesellschafterversammlung zu beschließen. Dazu bedarf 
die städtische Vertretung in der Gesellschafterversammlung eines Beschlusses (einer Ermächti-
gung) durch den AWLFW. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Zustimmung der Gesellschafterin Stadt Münster zum Jahresabschluss 2022 der Klärschlamm-
verwertung Buchenhofen GmbH. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. 1501 Anteile an Unternehmen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X JA  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Der Beschluss der Gesellschafterversammlung ist zwingend einzuholen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

Beschlussvorlage

5943 Zeichen

V/0439/2023 
V/0439/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Jahresabschluss 2022 der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH (KVB GmbH) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.09.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Klärschlammverwertung 
Buchenhofen GmbH (KVB GmbH) wird ermächtigt, folgende Erklärungen abzugeben: 
 
1. Der von dem Geschäftsführer vorgelegte Jahresabschluss 2022 der KVB GmbH, bestehend 
aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Anhang sowie dem Lagebericht der 
Geschäftsführung, wird festgestellt (Anlage 1). 
 
2. Der Jahresfehlbetrag 2022 i.H.v. 136.828,62 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
3. Die Gesellschafter zahlen entsprechend ihres Gesellschaftsanteils einen anteiligen, in die 
Kapitalrücklage der Gesellschaft einzustellenden Ertragszuschuss in Höhe des Jahresfehlbe-
trags 2022 von 136.828,62 €. Der durch di e Stadt Münster in 2023 zu zahlende Anteil be-
trägt 15.543,73 €. 
 
4. Der Aufsichtsrat und der Geschäftsführer werden für das Geschäftsjahr 2022 entlastet. 
 
5. Die Dr. Röhricht – Dr. Schillen Wirtschaftsprüfer & Steuerberater Gesellschaft, Bielefeld wird 
zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 gewählt; der Ge-
schäftsführer wird ermächtigt den Prüfauftrag mit einer Honorarverei nbarung von 3.000 € 
(netto) zu erteilen. 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
30.08.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Schlüter 
Telefon: 492-2008 
SchlueterT@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0439/2023 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2023 wie folgt zur 
Verfügung: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1501 Anteile an Unternehmen    
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2023 16.000 Ertragszuschuss 
des Jahres 2022 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster ist aktuell mit 11,364 % am Stammkapital der KVB GmbH beteiligt. Dem Aufsichts-
rat obliegt nach § 11 Abs. 2 lit. c die Beratung und Vorlage einer Beschlussempfehlung für die Gesell-
schafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Behandlung des Ergebnisses 
(§ 22 Abs. 2). 
Gem. § 19 Buchstabe e) bis h) der Satzung der KVB GmbH stellt die Gesellschafterversammlung den 
Jahresabschluss fest und beschließt über die Verwendung des Ergebnisses, die Bestellung des Ab-
schlussprüfers sowie die Entlastung der Geschäftsführung und der Mitglieder des Aufsichtsrates. 
 
Die Bilanzsumme be läuft sich zum 31.12.2022 auf 7.157 T€ (Vorjahr 3.980 T€). Bei den Aktiva steigt 
das Anlagevermögen gegenüber dem Vorjahr um 1.943 T€ auf 5.087 T€. Hierbei handelt es sich um 
die als Anlagen im Bau aktivierbaren Planungsleistungen. Die Guthaben bei Krediti nstituten und die 
sonstigen Vermögensgegenstände betragen zum Bilanzstichtag 2.070 T€. Die Passivseite ist durch 
die Finanzierung aus Gesellschaftermitteln geprägt. Das vollständig eingezahlte Stammkapital beträgt 
66 T€. Das zwischen den Gesellschaftern vereinbarte Agio i.H.v. 2.757 T€ sowie die Ertragszuschüs-
se (Ausgleich der Jahresfehlbeträge 2019, 2020 und 2021) i.H.v. 102  T€ sind von den Gesellschaf-
tern vollständig in die Kapitalrücklage eingezahlt worden. Unter Berücksichtigung der Verlustvorträge 
und des Jahresfehlbetrages ergibt sich ein Eigenkapital i.H.v. 2.686 T€ (EK-Quote 38%). Die Verbind-
lichkeiten aus Gesellschafterdarlehen haben sich um 2.697 T€ auf 3.675 T€ erhöht. Die Verbindlich-
keiten aus Lieferungen u. Leistungen belaufen sich stichtagsbedingt auf 763 T€.  
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. 137 T€, der auf neue Rechnung vorge-
tragen werden soll, ab. Die wesentlichen Aufwendungen betrafen Material- und Personalgestellungs-
kosten (81 T€), Rechts- und Beratungskosten (15 T€) und Zinsaufwendungen i.H.v. 25 T€. Die KVB 
GmbH verfügt weiterhin über kein eigenes Personal. Eine aufgabenbezogene Personalgestellung 
erfolgt im Übrigen durch den Wupperverband. Den Aufwendungen standen keine Erträge gegenüber.  
Der Ausgleich des Jah resfehlbetrages soll durch anteilige Zahlungen der Gesellschafter entspre-
chend Ihres Gesellschaftsanteils erfolgen. Auf die Stadt Münster entfällt somit ein Anteil in Höhe von 
ca. 16 T€. 
 
Ausführliche Informationen zum Geschäftsjahr 2022 sind der  Bilanz, der Gewinn- und Verlustrech-
nung, dem Anhang sowie dem Lagebericht der KVB GmbH zu entnehmen (vgl. Anlage).  Die Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH hat den Jahresabschluss geprüft 
und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Aufsichtsrat hat der Gesellschafter-
versammlung die Beschlussfassung einstimmig empfohlen. Die Gesellschafterversammlung der KVB 
GmbH hat im Umlaufverfahren die o.a. Beschlusspunkte nach Empfehlung der entsprechenden Be-
schlussfassung durch den Aufsichtsrat gem. § 11 Abs. 2 der Satzung der KVB GmbH beschlossen. 
Das Votum des hiesigen Gesellschaftervertreters steht unter dem Vorbehalt eines entsprechenden 
Gremienbeschlusses.

- 3 - 
V/0439/2023 
 
 
Einschätzung durch das Beteiligungsmanagement 
 
Nach Prüfung des Jahresabschlusses durch die EversheimStuible Treuberater GmbH, Düsseldorf, 
haben sich aus Sicht des Beteiligungsmanagements keine Einwendungen gegen oder zusätzliche 
Hinweise zum Jahresabschluss der KVB GmbH ergeben. Nach Durchsicht des vorgelegten und mit  
einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlussberichtes erscheint der 
Jahresabschluss als plausibel und vermittelt ein hinreichend nachvollziehbares Bild der Vermögens-, 
Finanz- und Ertragslage der KVB GmbH zum Bilanzstichtag. 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Christine Zeller  
Stadtkämmerin 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1 Jahresabschluss 2022 und Lagebericht

Anlage1 Jahresabschluss 2022 und Lagebericht

32 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0439/2023

Beratungsverlauf (1)

19.09.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0439/2023
Typ
Vorlagen
Datum
24.07.2023
Erstellt
24.07.2023 17:53