V/0439/2023
Jahresabschluss 2022 der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH (KVB GmbH)
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Anlage A
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Anlage A zur V/0439/2023 Kurzüberblick Nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen der Gesellschaft ist der Jahresabschluss sowie der jährliche Wirtschaftsplan von der Gesellschafterversammlung zu beschließen. Dazu bedarf die städtische Vertretung in der Gesellschafterversammlung eines Beschlusses (einer Ermächti- gung) durch den AWLFW. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Zustimmung der Gesellschafterin Stadt Münster zum Jahresabschluss 2022 der Klärschlamm- verwertung Buchenhofen GmbH. Finanzierung Produktgruppe: Nr. 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X JA Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Der Beschluss der Gesellschafterversammlung ist zwingend einzuholen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Beschlussvorlage
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V/0439/2023 V/0439/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Jahresabschluss 2022 der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH (KVB GmbH) Beratungsfolge 19.09.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH (KVB GmbH) wird ermächtigt, folgende Erklärungen abzugeben: 1. Der von dem Geschäftsführer vorgelegte Jahresabschluss 2022 der KVB GmbH, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Anhang sowie dem Lagebericht der Geschäftsführung, wird festgestellt (Anlage 1). 2. Der Jahresfehlbetrag 2022 i.H.v. 136.828,62 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Die Gesellschafter zahlen entsprechend ihres Gesellschaftsanteils einen anteiligen, in die Kapitalrücklage der Gesellschaft einzustellenden Ertragszuschuss in Höhe des Jahresfehlbe- trags 2022 von 136.828,62 €. Der durch di e Stadt Münster in 2023 zu zahlende Anteil be- trägt 15.543,73 €. 4. Der Aufsichtsrat und der Geschäftsführer werden für das Geschäftsjahr 2022 entlastet. 5. Die Dr. Röhricht – Dr. Schillen Wirtschaftsprüfer & Steuerberater Gesellschaft, Bielefeld wird zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 gewählt; der Ge- schäftsführer wird ermächtigt den Prüfauftrag mit einer Honorarverei nbarung von 3.000 € (netto) zu erteilen. Amt für Finanzen und Beteiligungen 30.08.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Schlüter Telefon: 492-2008 SchlueterT@stadt- muenster.de - 2 - V/0439/2023 II. Finanzielle Auswirkungen: Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2023 wie folgt zur Verfügung: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1501 Anteile an Unternehmen Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen- dungen 2023 16.000 Ertragszuschuss des Jahres 2022 Begründung: Die Stadt Münster ist aktuell mit 11,364 % am Stammkapital der KVB GmbH beteiligt. Dem Aufsichts- rat obliegt nach § 11 Abs. 2 lit. c die Beratung und Vorlage einer Beschlussempfehlung für die Gesell- schafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Behandlung des Ergebnisses (§ 22 Abs. 2). Gem. § 19 Buchstabe e) bis h) der Satzung der KVB GmbH stellt die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss fest und beschließt über die Verwendung des Ergebnisses, die Bestellung des Ab- schlussprüfers sowie die Entlastung der Geschäftsführung und der Mitglieder des Aufsichtsrates. Die Bilanzsumme be läuft sich zum 31.12.2022 auf 7.157 T€ (Vorjahr 3.980 T€). Bei den Aktiva steigt das Anlagevermögen gegenüber dem Vorjahr um 1.943 T€ auf 5.087 T€. Hierbei handelt es sich um die als Anlagen im Bau aktivierbaren Planungsleistungen. Die Guthaben bei Krediti nstituten und die sonstigen Vermögensgegenstände betragen zum Bilanzstichtag 2.070 T€. Die Passivseite ist durch die Finanzierung aus Gesellschaftermitteln geprägt. Das vollständig eingezahlte Stammkapital beträgt 66 T€. Das zwischen den Gesellschaftern vereinbarte Agio i.H.v. 2.757 T€ sowie die Ertragszuschüs- se (Ausgleich der Jahresfehlbeträge 2019, 2020 und 2021) i.H.v. 102 T€ sind von den Gesellschaf- tern vollständig in die Kapitalrücklage eingezahlt worden. Unter Berücksichtigung der Verlustvorträge und des Jahresfehlbetrages ergibt sich ein Eigenkapital i.H.v. 2.686 T€ (EK-Quote 38%). Die Verbind- lichkeiten aus Gesellschafterdarlehen haben sich um 2.697 T€ auf 3.675 T€ erhöht. Die Verbindlich- keiten aus Lieferungen u. Leistungen belaufen sich stichtagsbedingt auf 763 T€. Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. 137 T€, der auf neue Rechnung vorge- tragen werden soll, ab. Die wesentlichen Aufwendungen betrafen Material- und Personalgestellungs- kosten (81 T€), Rechts- und Beratungskosten (15 T€) und Zinsaufwendungen i.H.v. 25 T€. Die KVB GmbH verfügt weiterhin über kein eigenes Personal. Eine aufgabenbezogene Personalgestellung erfolgt im Übrigen durch den Wupperverband. Den Aufwendungen standen keine Erträge gegenüber. Der Ausgleich des Jah resfehlbetrages soll durch anteilige Zahlungen der Gesellschafter entspre- chend Ihres Gesellschaftsanteils erfolgen. Auf die Stadt Münster entfällt somit ein Anteil in Höhe von ca. 16 T€. Ausführliche Informationen zum Geschäftsjahr 2022 sind der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrech- nung, dem Anhang sowie dem Lagebericht der KVB GmbH zu entnehmen (vgl. Anlage). Die Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH hat den Jahresabschluss geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Aufsichtsrat hat der Gesellschafter- versammlung die Beschlussfassung einstimmig empfohlen. Die Gesellschafterversammlung der KVB GmbH hat im Umlaufverfahren die o.a. Beschlusspunkte nach Empfehlung der entsprechenden Be- schlussfassung durch den Aufsichtsrat gem. § 11 Abs. 2 der Satzung der KVB GmbH beschlossen. Das Votum des hiesigen Gesellschaftervertreters steht unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Gremienbeschlusses. - 3 - V/0439/2023 Einschätzung durch das Beteiligungsmanagement Nach Prüfung des Jahresabschlusses durch die EversheimStuible Treuberater GmbH, Düsseldorf, haben sich aus Sicht des Beteiligungsmanagements keine Einwendungen gegen oder zusätzliche Hinweise zum Jahresabschluss der KVB GmbH ergeben. Nach Durchsicht des vorgelegten und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlussberichtes erscheint der Jahresabschluss als plausibel und vermittelt ein hinreichend nachvollziehbares Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KVB GmbH zum Bilanzstichtag. In Vertretung gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage A Anlage 1 Jahresabschluss 2022 und Lagebericht
Anlage1 Jahresabschluss 2022 und Lagebericht
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Anlage 1 zur Vorlage V/0439/2023
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0439/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.07.2023
- Erstellt
- 24.07.2023 17:53