V/0314/2010
Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0017/2010 vom 25.01.2010
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Antrag A-R 17-2010 Anlage Vorlage 314_2010
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ntrag an den Rat Nr. A-R/0017/2010
Antrag SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster
25.01.2010
Unterstützung für den SC Westfalia Kinderhaus
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
Die Stadt Münster unterstützt den SC Westfalia Kinderhaus bei der Errichtung einer
neuen Sportanlage. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, zeitnah und in enger
Zusammenarbeit mit dem SC Westfalia zu prüfen, unter welchen Bedingungen, auf
welcher Zeitachse und in welchem Kostenrahmen eine Verlagerung des Vereins vom
jetzigen Standort am Wangeroogeweg in den Bereich nördlich des Parkplatzes
“Große Wiese“ möglich und realisierbar ist. Mit dem Landschaftsverband Westfalen-
Lippe (LWL) sind frühzeitig Verhandlungen aufzunehmen, um die liegenschaftlichen
Voraussetzungen zu klären, das entsprechende Planungsrecht zu schaffen und
verschiedene Finanzierungsmodelle aufzubereiten. Den Ratsgremien ist regelmäßig
zu berichten.
Begründung
Mit seinen rund 2.000 Mitgliedern ist der SC Westfalia seit seinem Gründungsjahr in
Münster-Kinderhaus beheimatet. Die Mitgliederzahl wächst kontinuierlich um jährlich
3-5 % und das entgegen der demographischen Entwicklung im Stadtteil, dessen
Bevölkerungszahl stagniert bzw. z. T. sogar leicht rückläufig ist.
Der SC Westfalia zeichnet sich durch einen hohen Organisationsgrad, eine starke
bürgerschaftliche Komponente und die feste Verankerung im Stadtteil aus.
Besonders hervorzuheben sind die Angebote für Kinder und Jugendliche und das
ehrenamtliche Engagement des Vereins für die Kinderhauser Bürgerinnen und
Bürger mit Migrationshintergrund, z.B. im Rahmen des Projektes „Soziale Stadt“.
Insgesamt sind etwa 1.200 Vereinsmitglieder (60 %) Kinder und Jugendliche. Mehr
als 40 % der Vereinsmitglieder haben einen Migrationshintergrund. Damit ist der
Verein ein auch sozial- und integrationspolitisch enorm wichtiger Akteur in
Kinderhaus. Über diese Beispiele hinaus zieht sich der Integrationsgedanke,
insbesondere mit der Zielgruppe Kinder und Jugendliche, durch alle Angebote des
Vereins. So sind in den elf Sportabteilungen und sechs Sportgruppen Mitglieder aus
über 30 verschiedenen Nationen aktiv. Als Resultat der zahlreichen Projekte
engagieren sich inzwischen viele der ausländischen Jugendlichen im Sportverein
selber ehrenamtlich als Trainer und Betreuer. Für verschiedene Integrationsprojekte
ist das eine unverzichtbare Basis.
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster 1
Münzstraße 15 "48243 Münster
Teiefon: (0252) 45 314 "Fax: {0252} 521750
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Derzeit nutzt der Stadtteilverein das Sportgelände „Hütte“ am Wangeroogeweg 18.
Dieses Sportgelände ist nach einem Großbrand im Jahr 1979 in der jetzigen Form für
damals knapp 1.000 Vereinmitglieder errichtet worden und flächenmäßig bis heute
unverändert geblieben. Dabei steht das vereinseigene Gebäude auf einem
Erbpachtgrundstück des LWL. Obwohl sich die Mitgliederzahl in den vergangenen
drei Jahrzehnten verdoppelt hat, ist eine Erweiterung des Sportgeländes an diesem
Standort baurechtlich nicht möglich.
Als Konsequenz müssen rund 70 % des Fußballspielbetriebes auf die
Bezirkssportanlage „Große Wiese“, welche gemeinsam mit 4 anderen Vereinen bzw.
Sportgruppen genutzt wird, ausgelagert werden. Aus logistischen Gründen betrifft
dieses insbesondere die 22 Jugendmannschaften, welche sich auf Grund der
desolaten hygienischen und räumlichen Situation der Außenumkleiden an der
„Großen Wiese“ (2 Umkleiden für 4 Fußballplätze, diese werden zu Stoßzeiten von
bis zu 10 Mannschaften beider Geschlechter gleichzeitig genutzt) an dem
Sportgelände „Hütte“ umziehen. Anschließend müssen sie die Entfernung von ca.
700 m über die Grevener Straße hinweg bis zur „Großen Wiese“ zu den Spielen und
zum Training zurücklegen, um nach ihrem Sport nass geschwitzt zum Duschen und
Umkleiden wieder zurückzukehren. Zudem ist in den Monaten der dunklen Jahreszeit
der Weg für die Kinder kaum zumutbar. Die zunehmenden Sorgen und Beschwerden
der Eltern sind daher nur gut zu verstehen.
Die Notwendigkeit einer Vergrößerung und qualitativen Verbesserung der
Sportanlagen korrespondiert mit der Notwendigkeit, das Vereinsgelände zügig zu
verlagern. Der Erbpachtvertrag mit dem LWL läuft bis zum 30.09.2015. Mittlerweile
ist bestätigt, dass der LWL diesen Vertrag jedoch schriftlich zum 31.12. 2010
gekündigt hat. Die Kündigung liegt dem Amt für Immobilienmanagement seit Ende
2009 vor. Eine weitere Nutzung bis zum Ende des Pachtvertrages wird gestattet.
Jedoch bringt eine weitere Nutzung für den Verein neben der Verlängerung der
unzureichenden Raum- und Sportstättensituation erhebliche finanzielle Nachteile.
Der Erbpachtvertrag regelt u.a., dass der Grundstückseigentümer (LWL) dem Verein
eine Entschädigung für die sich auf dem Grundstück befindenden, und der Westfalia
gehörenden Bauwerke, zu zahlen hat. Zum 01.03.2008 wurde dieser Wert von einem
vereidigten Gutachter gemäß der Erbbau-Verordnung mit rund 500.000 Euro
ermittelt. Die Erbbau-Verordnung besagt jedoch auch, dass der Entschädigungswert
exponentiell abfällt, je näher das Vertragsende rückt. Was für den Verein nichts
anderes bedeutet, als dass er bei einem späten Umzug immer höhere Kredite
aufnehmen müsste, um das neu zu errichtende Gebäude an der “Großen Wiese“ mit
den erforderlichen, vom Verein zu finanzierenden Nutzungseinheiten, auszustatten.
Sollte der Ersatzbeschaffungswert also gegen „Null“ sinken, wäre dieser Wertverfall
wohl nicht einmal ansatzweise durch den Verein aufzufangen.
Aus den aufgeführten Gründen hat die Stadt Münster eine besondere über die
Förderung eines Sportvereins hinausgehende Verantwortung gegenüber dem SC
Westfalia. Insbesondere das große Engagement für den Stadtteil Kinderhaus ist
traditionell eine der wichtigsten Säulen des Vereins, und genießt gerade in der
heutigen Zeit eine besonders hohe Priorität. Im Projekt „Soziale Stadt“, in welchem
der Verein in den Arbeitsgruppen „Sport und Gesundheit“, „Sport gegen Gewalt“ und
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„Sport und Integration“ gerade die Kinder in der Nord-West-Schleife erreicht, macht
es im Sinne einer Nachhaltigkeit der jetzigen, immer besser werdenden, sehr
erfreulichen Resultate. erforderlich, diese Arbeit auch nach Ablauf des Projektes
„Soziale Stadt“ weiter zu führen. Auch für die aufsuchende Sozialarbeit im Stadtteil
ist es von enormen Vorteil, dass der Sportverein bei Verlagerung zur „Großen Wiese“
näher an das Zielgebiet seiner Arbeit heranrückt, und so auch die Grevener Straße
als Grenze bzw. Trennung hinter sich lässt.
Gaby Kubig-Steltig Dr. Michael Jung Anne Schulze Wintzler
Wolfgang Heuer Marianne Koch Petra Seyfferth
Dr. Fritz Baur Thorsten Kornblum Aliye Stracke-Gönül
Thomas Fastermann Thomas Marquardt Beate Vilhjalmsson
Philipp Gabriel Robert von Olberg Holger Wigger
Beanka Ganser Kurt Pölling Karl-Heinz Winter
Anne Hakenes Karsten Rahn
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Beschlussvorlage
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V/0314/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0017/2010 "Unterstützung für den SC Westfalia Kinderhaus" Beratungsfolge 28.04.2010 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Antrag der SPD-Fraktion, Nr. A-R/0017/2010 wird zur weiteren Beratung an den Sport- ausschuss verwiesen. Die Verwaltung wird über das Ergebnis zeitnah – möglichst noch vor der Sommerpause 2010 – berichten. II. Kosten/Folgekosten Durch die Sachentscheidung entstehen keine Kosten. Begründung: Der aktuelle Erbpachtvertrag zwischen dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und dem SC Westfalia Kinderhaus e. V. für die Sportanlage am Wangeroogeweg wurde Ende 1979 ge- schlossen. Der Erbpachtvertrag läuft am 30.09.2015 aus und ist im Dezember 2009 vom LWL vor- sorglich und Frist wahrend gekündigt worden. Die Sportanlage Wangeroogeweg ist durch Überlassungsvertrag von der Stadt Münster an den SC Westf. Kinderhaus e. V. übertragen worden. Zur Verwirklichung seiner sportlichen Angebote nutzt der Verein sowohl die Sportanlage am Wangeroogeweg als auch die Sportanlage an der Großen Wiese. Da eine Weiterentwicklung der Sportstätteninfrastruktur am Standort Wangeroogeweg aufgrund der Bestimmungen der 18. BImSchV nicht mehr möglich ist, ist zu prüfen, unter welchen Voraus- setzungen eine Standortverlagerung durchgeführt werden kann. Der Verein stellt für den Stadtteil Kinderhaus neben seinen sportlichen Angeboten vor allem auch einen sehr wichtigen Beitrag zur Integration verschiedener Nationalitäten dar und ist somit für den Stadtteil ein hervorgehobener Standort- und Sozialfaktor. Vorlagen-Nr.: V/0314/2010 Auskunft erteilt: Herr Willnath Ruf: 492 52 10 E-Mail: Willnath@stadt-muenster.de Datum: 15.04.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0314/2010 Die Verwaltung wird im Sportausschuss zeitnah – möglichst noch vor der Sommerpause 2010 – über das Ergebnis berichten. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0017/2010 vom 25.01.2010
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Münzstraße 15
- Grevener Straße
- Wangeroogeweg 18
- Große Wiese
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0314/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.04.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37