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AN/1768/2021

Gesamtkonzept zur Verbesserung der Situation für Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen auf der Merheimer Straße

Gem. Antrag nach § 3 BV5 (FDP) 25.08.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 09.09.2021, TOP 8.1.9

Sachstandsbericht BV

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Gem. Antrag nach § 3 (FDP BV5)

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Sachstandsbericht BV

3312 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1768/2021
Stand: 24.02.2026 
Sachstandsbericht  
Gesamtkonzept zur Verbesserung der Situation für Fahrradfahrer*innen und 
Fußgänger*innen auf der Merheimer Straße 
- Gemeinsamer Antrag von FDP, GUT und Klima Freunden - 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, die Gesamtsituation für zu Fuß Gehende 
und Radfahrende auf der Merheimer Straße durch folgende Maßnahmen zu verbessern: 
 
1. Herstellung der Barrierefreiheit auf den Gehwegen und der Straße durch Verhinderung 
des illegalen Gehwegparkens, insbesondere auf dem Teilstück zwischen Cranachstraße 
und Wilhelmstraße (westliche Seite). Dies soll durch Kontrollen und dann durch Abpolle-
rung bzw. Fahrradnadeln geschehen. An der Überquerung vor der Kirche ist ein Zebra-
streifen einzurichten. 
 
2. Aufhebung der Einbahnstraße für Fahrräder auf dem Teilstück Wilhelmstraße bis Wart-
burgstraße 
 
3. Aufhebung der Einbahnstraße für Fahrräder auf dem Teilstück Merheimer Platz bis Hart-
wichstraße. Hier muss die Sicherheit der Radfahrenden durch entsprechende Maßnah-
men gewährleistet werden, da durch den Bus an der Ecke Hartwichstraße/Merheimer 
Straße eine Gefahrenstelle entsteht. Denkbar wäre die Einrichtung eines Schutzstreifens 
auf dem gesamten Abschnitt, der an der Gefahrenstelle (als Radweg) auf den Gehweg 
geführt wird.   
 
4. An der Einmündung der Merheimer Straße in die Innere Kanalstraße soll die Rechtsab-
biegerspur für KFZ in eine Radspur umgewandelt werden und eine Fahrrad-Aufstellfläche 
an der Ampel eingerichtet werden.  Diese Maßnahme sollte wegen des anstehenden Um-
zugs der GGS Steinberger Straße mit hoher Priorität umgesetzt werden (s.u.). 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Zu Punkt 1: 
Eine Prüfung zur Installation der Fahrradabstellanlagen ist für das Jahr 2026 vorgesehen. Zur 
Einrichtung des Fußgängerüberweges ist kein neuer Sachstand vorliegend.

2 
 
Zu Punkt 2: 
Die Einbahnstraßenregelung auf dem Abschnitt Merheimer Straße zwischen Wartburgstraße 
und Wilhelmstraße wurde im Jahr 2023 für den Radverkehr aufgehoben.  
Zu Punkt 3: 
Die Einbahnstraßenregelung für Radfahrende auf dem Abschnitt Merheimer Straße zwischen 
Merheimer Platz und Hartwichstraße konnte noch nicht aufgehoben werden, da hier umfang-
reichere Maßnahmen erforderlich sind.  
Zu Punkt 4: 
Die Umwandlung der Rechtsabbiegespur für den Kfz-Verkehr in eine Spur für den Radverkehr 
wurde geprüft. Die Innere Kanalstraße hat in Köln eine hohe Verkehrsbedeutung und die LSA 
1401 – Innere Kanalstraße / Merheimer Straße befindet sich jetzt schon am Rande der Leis-
tungsfähigkeit. Planerische Änderungen am Knoten, wie beispielsweise die Anpassung der 
Freigabezeiten der Nebenrichtung, sind nur auf Kosten der Hauptrichtung (Innere Kanal-
straße) möglich. Dies hat negative Folgen für den gesamten koordinierten Streckenzug „In-
nere Kanalstraße“. Die Rechtsabbiegerspur durch eine Radspur zu ersetzen ist daher aus sig-
nalplanerischer und verkehrstechnischer Sicht nicht zu empfehlen.  
 
Nächste Schritte: 
Die noch ausstehenden Punkte 1 und 3 werden unter Berücksichtigung der personellen Kapa-
zitäten und der Projektpriorisierung bearbeitet.  
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für das:  
4. Quartal 2026

Gem. Antrag nach § 3 (FDP BV5)

4061 Zeichen

FDP 
GUT 
Klima Freunde 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 25.08.2021 
AN/1768/2021 
Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Gesamtkonzept zur Verbesserung der Situation für Fahrradfahrer*innen und 
Fußgänger*innen auf der Merheimer Straße 
- Gemeinsamer Antrag von FDP, GUT und Klima Freunden - 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
 
die Einzelmandatsträger*innen von FDP , KLIMA  FREUNDE und GUT bitten Sie, folgenden 
Antrag für die Sitzung der BV 5 am 09.09.2021 auf die T agesordnung zu setzen: 
 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
Die BV beauftragt die V erwaltung, die Gesamtsituation für zu Fuß Gehende und 
Radfahrende auf der Merheimer Straße durch folgende Maßnahmen zu verbessern: 
 
1. Herstellung der Barrierefreiheit auf den Gehwegen und der Straße durch V erhinderung 
des illegalen Gehwegparkens, insbesondere auf dem Teilstück zwischen Cranachstraße 
und Wilhelmstraße (westliche Seite). Dies soll durch Kontrollen und dann durch 
Abpollerung bzw. Fahrradnadeln geschehen. An der Überquerung vor der Kirche ist ein 
Zebrastreifen einzurichten. 
2. Aufhebung der Einbahnstraße für Fahrräder auf dem T eilstück Wilhelmstraße bis 
Wartburgstraße 
3. Aufhebung der Einbahnstraße für Fahrräder auf dem T eilstück Merheimer Platz bis 
Hartwichstraße. Hier muss die Sicherheit der Radfahrenden durch entsprechende 
Maßnahmen gewährleistet werden, da durch den Bus an der Ecke Hartwichstraße/Mer-
heimer Straße eine Gefahrenstelle entsteht. Denkbar wäre die Einrichtung eines

- 2 - 
 
Schutzstreifens auf dem gesamten Abschnitt, der an der Gefahrenstelle (als Radweg) auf 
den Gehweg geführt wird.   
4. An der Einmündung der Merheimer Straße in die Innere Kanalstraße soll die 
Rechtsabbiegerspur für KFZ in eine Radspur umgewandelt werden und eine Fahrrad-
Aufstellfläche an der Ampel eingerichtet werden.  Diese Maßnahme sollte wegen des 
anstehenden Umzugs der GGS Steinberger Straße mit hoher Priorität umgesetzt werden 
(s.u.). 
Begründung: 
Allgemein: Die Merheimer Straße ist eine von Radfahrenden viel genutzte Straße und eine 
wichtige Radverbindung zwischen der Innenstadt und Kölner Norden (über die Krefelder 
Straße). Im Laufe dieses Schuljahres wird die GGS Steinberger Straße teilweise in ein 
Interimsgebäude am Gladbacher Wall ziehen. Dann werden täglich viele Kinder diese Straße 
nutzen müssen, viele davon mit dem Rad, da sich die Schulwege zum T eil deutlich 
verlängern. 
1. Die Gehwege entlang der Mehrheimer sind sehr schmal. Auf dem T eilstück zwischen 
Cranachstraße und Wilhelmstraße wird das illegale Gehwegparken derzeit vom 
V erkehrsdiesnt geduldet, obwohl gerade mal 80 cm übrig bleiben. Dies führt einerseits zu 
einer Barrieresituation auf dem Gehweg und andererseits zu einer Gefahrenstelle für 
Fahrräder, da trotz aufgehobener Einbahnstraße Auto und Fahrrad nicht aneinander 
vorbei kommen. 
2. Schon jetzt werden die Einbahnstraßen-Regelungen von vielen Radfahrenden 
missachtet, da es keine sinnvolle Alternative auf dieser Strecke gibt. Dies führt zu 
Konflikten und Unsicherheiten bei allen V erkehrsteilnehmer*innen. 
3. Auch hier wird die Regelung ignoriert und führt so an der Hartwichstraße immer wieder 
zu Gefahrensituationen. 
4. Da der MIV hier plötzlich zweispurig geführt wird, haben Radfahrende an dieser 
Kreuzung keinen Platz. Diese weichen regelmäßig auf den Gehweg aus, um zu der für 
sie vorgesehenen Fahrradampel zu gelangen. Dadurch entstehen auf dem engen 
Gehweg immer wieder Konflikte mit Fußgänger*innen. Der Fuß- und Radverkehr wird 
sich durch die Auslagerung der o.g. Schule deutlich erhöhen und hier entsteht eine 
Gefahrensituation für Grundschulkinder, der dringend vorgebeugt werden muss. 
Ansonsten können viele Kinder den Schulweg nicht mehr alleine bestreiten. 
 
gez. Urmetzer  gez. Schlieper   gez. Feuser

Beratungsverlauf (1)

09.09.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Merheimer Straße
  • Cranachstraße
  • Wilhelmstraße
  • Innere Kanalstraße
  • Wartburgstraße 3
  • Hartwichstraße
  • Merheimer Platz
  • Krefelder Straße
  • Gladbacher Wall
  • Burgstraße 3
  • Am Rande

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Details

Aktenzeichen
AN/1768/2021
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV5 (FDP)
Datum
25.08.2021
Erstellt
25.08.2021 17:21