Mandari Insight

0743/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke (AN/0265/2024) betreffend "Ergebnis der Wohnraumförderung"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 27.02.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 29.02.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3631 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 27.02.2024 
 0743/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 29.02.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke (AN/0265/2024) 
betreffend "Ergebnis der Wohnraumförderung" 
Die Verwaltung hat in der Mitteilung 0416/2024 die Ergebnisse der Wohnraumförderung 2023 
vorgestellt. Die Fraktion DIE LINKE bittet in der Anfrage AN/0265/2024 vom 22.02.2024 um 
Beantwortung folgender Fragen dazu: 
 
1. Welche Gründe hat die geänderte Förderbewilligung? Wirkt diese geänderte Bewilli-
gung auf Investoren abschreckend, führt sie also zu einem Verzicht der Förderan-
träge? 
 
2. Wie viele Anträge für Bindungsverlängerungen und Bindungserwerbe lagen in 2022 
vor und wurden bewilligt? 
 
3. Für wie viele Mietwohnungen sind 2022 Fördermittel bewilligt worden, für wie viele 
2023? Wie viele geförderte Mietwohnungen wurden 2022 fertiggestellt, wie viele 2023? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu Frage 1 
Die Verwaltung hat in der Mitteilung 0416/2024 ausgeführt, dass 18 eingereichte Anträge für 
den Neubau mit 504 Wohneinheiten (WE) im Berichtsjahr nicht bewilligt werden konnten, da 
die erforderlichen Mindestunterlagen zur Bewilligung nicht vorgelegen haben. Das Nichtvorlie-
gen der Baugenehmigung mag einer dieser Gründe sein. 
 
Aufgrund der weltpolitischen Lage, den damit verbundenen Lieferengpässen und teilweise 
massiven Preissteigerungen in der Baubranche hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, 
Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) die Bewilligungsbehörden 
zur Vermeidung von Folgeproblematiken bei der Errichtung und Fertigstellung öffentlich geför-
derter Bauvorhaben im Oktober 2022 angewiesen, keine Förderzusagen zu erlassen, soweit 
die notwendige Baugenehmigung noch nicht erteilt und vorgelegt wurde. In Einzelfällen kann 
das MHKBD Ausnahmen erteilen. Zuvor konnte eine Förderbewilligung unter der aufschieben-
den Bedingung der Erteilung der Baugenehmigung erfolgen.  
Diese geänderte Förderbedingung hat sich nicht auf die Antragstellung ausgewirkt. Die Dar-
lehnskonditionen sind gut und in den letzten Monaten wurden sehr viele Beratungsgespräche 
mit Investoren geführt und Interessenbekundungen ausgesprochen. Die Regelung führt dazu, 
dass die Antragstellenden nach erteilter Baugenehmigung die dann für sie günstigsten Förder-
bestimmungen in Anspruch nehmen können (im Regelfall entweder die Bestimmungen im 
Jahr der Antragstellung oder diejenigen im Jahr der Bewilligung).

2 
 
Zu Frage 2 
2022 wurden keine Anträge für Bindungsverlängerungen und Bindungserwerb gestellt, dem-
entsprechend gab es auch keine Bewilligungen.  
Das Amt für Wohnungswesen hat 2023 verschiedene Bestandhaltende auf die Möglichkeit ei-
ner Bindungsverlängerung bzw. Bindungskauf hingewiesen. Das Ergebnis sind die in der Mit-
teilung genannten Bindungsverlängerungen bzw. Bindungserwerb. 
 
Zu Frage 3 
Die Daten zu den geförderten Mietwohnungen sind sowohl im Text als auch in der Anlage 2 
korrekt dargestellt. Bei den 2023 bewilligten Modernisierungsförderungen handelt es sich um 
Modernisierungsmaßnahmen von selbstgenutztem Wohneigentum und nicht um Modernisie-
rungsmaßnahmen von Mietwohnraum. In Anlage 2 ist nur der geförderte Mietwohnraum dar-
gestellt.  
 
Bewilligungen von Mietwohnungen: 
2022: 334 Neubau und 993 Modernisierung 
2023: 531 Neubau und 0 Modernisierung 
 
Fertigstellung von Mietwohnungen: 
2022: 498 Neubau und 147 Modernisierung 
2023: 491 Neubau und 9 Modernisierung 
 
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

29.02.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0743/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
27.02.2024
Erstellt
23.02.2024 11:40