0743/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke (AN/0265/2024) betreffend "Ergebnis der Wohnraumförderung"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3631 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 27.02.2024 0743/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 29.02.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke (AN/0265/2024) betreffend "Ergebnis der Wohnraumförderung" Die Verwaltung hat in der Mitteilung 0416/2024 die Ergebnisse der Wohnraumförderung 2023 vorgestellt. Die Fraktion DIE LINKE bittet in der Anfrage AN/0265/2024 vom 22.02.2024 um Beantwortung folgender Fragen dazu: 1. Welche Gründe hat die geänderte Förderbewilligung? Wirkt diese geänderte Bewilli- gung auf Investoren abschreckend, führt sie also zu einem Verzicht der Förderan- träge? 2. Wie viele Anträge für Bindungsverlängerungen und Bindungserwerbe lagen in 2022 vor und wurden bewilligt? 3. Für wie viele Mietwohnungen sind 2022 Fördermittel bewilligt worden, für wie viele 2023? Wie viele geförderte Mietwohnungen wurden 2022 fertiggestellt, wie viele 2023? Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1 Die Verwaltung hat in der Mitteilung 0416/2024 ausgeführt, dass 18 eingereichte Anträge für den Neubau mit 504 Wohneinheiten (WE) im Berichtsjahr nicht bewilligt werden konnten, da die erforderlichen Mindestunterlagen zur Bewilligung nicht vorgelegen haben. Das Nichtvorlie- gen der Baugenehmigung mag einer dieser Gründe sein. Aufgrund der weltpolitischen Lage, den damit verbundenen Lieferengpässen und teilweise massiven Preissteigerungen in der Baubranche hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) die Bewilligungsbehörden zur Vermeidung von Folgeproblematiken bei der Errichtung und Fertigstellung öffentlich geför- derter Bauvorhaben im Oktober 2022 angewiesen, keine Förderzusagen zu erlassen, soweit die notwendige Baugenehmigung noch nicht erteilt und vorgelegt wurde. In Einzelfällen kann das MHKBD Ausnahmen erteilen. Zuvor konnte eine Förderbewilligung unter der aufschieben- den Bedingung der Erteilung der Baugenehmigung erfolgen. Diese geänderte Förderbedingung hat sich nicht auf die Antragstellung ausgewirkt. Die Dar- lehnskonditionen sind gut und in den letzten Monaten wurden sehr viele Beratungsgespräche mit Investoren geführt und Interessenbekundungen ausgesprochen. Die Regelung führt dazu, dass die Antragstellenden nach erteilter Baugenehmigung die dann für sie günstigsten Förder- bestimmungen in Anspruch nehmen können (im Regelfall entweder die Bestimmungen im Jahr der Antragstellung oder diejenigen im Jahr der Bewilligung). 2 Zu Frage 2 2022 wurden keine Anträge für Bindungsverlängerungen und Bindungserwerb gestellt, dem- entsprechend gab es auch keine Bewilligungen. Das Amt für Wohnungswesen hat 2023 verschiedene Bestandhaltende auf die Möglichkeit ei- ner Bindungsverlängerung bzw. Bindungskauf hingewiesen. Das Ergebnis sind die in der Mit- teilung genannten Bindungsverlängerungen bzw. Bindungserwerb. Zu Frage 3 Die Daten zu den geförderten Mietwohnungen sind sowohl im Text als auch in der Anlage 2 korrekt dargestellt. Bei den 2023 bewilligten Modernisierungsförderungen handelt es sich um Modernisierungsmaßnahmen von selbstgenutztem Wohneigentum und nicht um Modernisie- rungsmaßnahmen von Mietwohnraum. In Anlage 2 ist nur der geförderte Mietwohnraum dar- gestellt. Bewilligungen von Mietwohnungen: 2022: 334 Neubau und 993 Modernisierung 2023: 531 Neubau und 0 Modernisierung Fertigstellung von Mietwohnungen: 2022: 498 Neubau und 147 Modernisierung 2023: 491 Neubau und 9 Modernisierung gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0743/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 27.02.2024
- Erstellt
- 23.02.2024 11:40