mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

TOP 9.2.1 (B-Plan 71376/03 "Innenentwicklung Heidelweg") - Ersetzungsantrag

Änderungsantrag BV2 (Grüne) AN/1247/2019 vom 16.09.2019

Stand: Am 07.10.2019 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

Dokumente

  • Änderungsantrag (Grüne BV2)

    PDF

    Herunterladen: Änderungsantrag (Grüne BV2)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Fraktion Die Grünen im Kölner Süden – Hauptstr. 85 – 50996 Köln R.109 – gruene -bv2@stadt-koeln.de – Tel. 0221/22192309 Herrn Bezirksbürgermeister Mike Homann Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1247/2019 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2019 TOP 9.2.1 (B-Plan 71376/03 "Innenentwicklung Heidelweg") - Ersetzungsantrag Die Fraktion „Die Grünen“ bittet um folgende Ersetzung des Beschlusstextes: Der Rat beschließt die Neuaufstellung eines Bebauungsplans für das betreffende Ge- biet — Arbeitstitel: Innenentwicklung Heidelweg in Köln-Sürth. Begründung: Der vorliegende Entwurf weist gravierende Mängel auf und ist somit zu überarbeiten.  Der B-Plan sieht sowohl in nord-östlicher wie auch süd-westlicher Richtung Straßen- anschluss-Stücke vor, die offensichtlich zur beidseitigen Ausdehnung des Baugebie- tes dienen. Die Auswirkung solcher Erweiterungen wurde nicht untersucht. <siehe auch Anlage 3, Nr. 20; Anlage 5, Nr. 11>  Die festgelegte Geschosshöhe (2-geschossig) passt nicht zum umgebenden Bestand (2,5- bis 5-geschossig, schwerpunktmäßig 4- bis 5-geschossig). Dies bedeutet eine - insbesondere im Hinblick auf den Klimanotstand - unnötige Versiegelung, denn bei hier möglichen höheren Bauten könnte man die zu bebauende Fläche reduzieren.  Der vorgeschlagene Verzicht auf Ölheizungen (potenzielles Überflutungsgebiet!) wird "fahrlässig" nicht berücksichtigt. <Anlage 5, Nr. 56>  Die Orientierungswerte für den Lärmpegel werden im Einfahrtbereich schon durch den vorliegenden Entwurf überschritten; dies wird erst recht bei den unter (1) erwähn- ten, potenziellen Erweiterungen zutreffen. <Anlage 5, Nr. 43, 3. Abs.> gez. Manfred Giesen gez. Dr. Sabine Müller

Beratungsverlauf

  1. 07.10.2019

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 9.2.1.1, Anhörung (BV). Ergebnis: Sache ist erledigt

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz