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V/0072/2021

Besetzung der Einigungsstelle

Vorlagen 18.01.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 10.02.2021, TOP 3.3

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3360 Zeichen

V/0072/2021 
V/0072/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Besetzung der Einigungsstelle 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   02.02.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   10.02.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   10.02.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Für die bei der Stadt Münster nach § 67 Landespe rsonalvertretungsgesetz NRW (LPVG 
NRW) einzurichtende Einigungsstelle werden im Einvernehmen mit der Personalvertretung 
für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung (aktuell bis zum 30.06.2024) berufen: 
 
a) Herr Thomas Gerretz, Vizepräsident des Lande sarbeitsgerichts Hamm, zum Vorsitzen-
den 
b) Herr Dr. Derk Strybny, Direktor des Arbeitsgerichts Rheine, zum stellvertretenden Vorsit-
zenden. 
 
2. Die Zahl der Beisitzer/ -innen wird im Einvernehmen mit der Personalvertretung auf 12 fest-
gesetzt (je 6 von der obersten  Dienstbehörde sowie von der Personalvertretung zu benen-
nende Beisitzer/-innen; im Falle des Tätigwerdens der Einigungsstelle sind je 3 Mitglieder zu 
benennen). 
 
3. Von der obersten Dienstbehörde werden folgende Beisitzer/-innen in die Einigungsstelle ent-
sandt: 
 
a) Frau Sabine Trockel, Leiterin des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familie 
b) Frau Stefanie Dobberke, Leiterin der Stadtbücherei 
c) Herr Frank Möller, Leiter des Amtes für Finanzen und Beteiligungen 
d) Herr Jochen Marienfeld, Leiterin des Vermessungs- und Katasteramtes 
e) Frau Michaela Heuer, Leiterin Justiziariat Verwaltungsführung 
f) Herr Steffen Maser, Abteilungsleiter im Personal- und Organisationsamt 
Personal- und 
Organisationsamt 
 
29.01.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Gottlob 
Telefon: 492-1120 
Gottlob@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0072/2021 
 
Der Oberbürgermeister bestimmt jeweils die 3 Personen, die für die oberste Dienstbehörde 
an der Verhandlung der Einigungsstelle teilnehmen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 Keine finanziellen Auswirkungen 
 
 
Begründung: 
 
Gemäß § 67 Absatz 1 LPVG NRW wird für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine 
Einigungsstelle gebildet. Sie besteht aus einer unpartei ischen, vorsitzenden Person, ihrer Stellvertre-
tung und Beisitzer/-innen. Auf die vorsitzende Person und deren Stellvertretung haben sich die obers-
te Dienstbehörde und die bei ihr bestehende Personalvertretung zu einigen. Die Beisitzer/ -innen wer-
den für das  jeweilige Einigungsstellenverfahren benannt. Sie müssen Beschäftigte im Geltungsbe-
reich eines Personalvertretungsgesetzes sein.  
 
Die Einigungsstelle wird tätig in der Besetzung mit dem/der Vorsitzenden oder dem/der Stellvertre-
tung und 6 Beisitzern/Beisitzerinnen, die auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde und der Perso-
nalvertretung jeweils zur Hälfte aus dem Kreis der von ihnen benannten Beisitzer/ -innen bestimmt 
werden. 
 
Im Einvernehmen mit der Personalvertretung wird empfohlen, für die laufende Amtsze it der Personal-
vertretung Herrn Thomas Gerretz (bisheriger stellvertretender Vorsitzender der Einigungsstelle) nun-
mehr zum Vorsitzenden sowie Herrn Dr. Derk Strybny zum stellvertretenden Vorsitzenden zu berufen 
und die Zahl der Beisitzer/ -innen auf 12 fest zulegen (6 für die oberste Dienstbehörde und 6 für die 
Personalvertretung). 
 
 
 
In Vertretung 
 
Gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (3)

10.02.2021 Hauptausschuss
TOP 3.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung
Entscheidung

Details

Aktenzeichen
V/0072/2021
Typ
Vorlagen
Datum
18.01.2021
Erstellt
18.01.2021 12:11