V/0072/2021
Besetzung der Einigungsstelle
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Beschlussvorlage
3360 Zeichen
V/0072/2021 V/0072/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Besetzung der Einigungsstelle Beratungsfolge 02.02.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 10.02.2021 Hauptausschuss Vorberatung 10.02.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Für die bei der Stadt Münster nach § 67 Landespe rsonalvertretungsgesetz NRW (LPVG NRW) einzurichtende Einigungsstelle werden im Einvernehmen mit der Personalvertretung für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung (aktuell bis zum 30.06.2024) berufen: a) Herr Thomas Gerretz, Vizepräsident des Lande sarbeitsgerichts Hamm, zum Vorsitzen- den b) Herr Dr. Derk Strybny, Direktor des Arbeitsgerichts Rheine, zum stellvertretenden Vorsit- zenden. 2. Die Zahl der Beisitzer/ -innen wird im Einvernehmen mit der Personalvertretung auf 12 fest- gesetzt (je 6 von der obersten Dienstbehörde sowie von der Personalvertretung zu benen- nende Beisitzer/-innen; im Falle des Tätigwerdens der Einigungsstelle sind je 3 Mitglieder zu benennen). 3. Von der obersten Dienstbehörde werden folgende Beisitzer/-innen in die Einigungsstelle ent- sandt: a) Frau Sabine Trockel, Leiterin des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familie b) Frau Stefanie Dobberke, Leiterin der Stadtbücherei c) Herr Frank Möller, Leiter des Amtes für Finanzen und Beteiligungen d) Herr Jochen Marienfeld, Leiterin des Vermessungs- und Katasteramtes e) Frau Michaela Heuer, Leiterin Justiziariat Verwaltungsführung f) Herr Steffen Maser, Abteilungsleiter im Personal- und Organisationsamt Personal- und Organisationsamt 29.01.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Gottlob Telefon: 492-1120 Gottlob@stadt-muenster.de - 2 - V/0072/2021 Der Oberbürgermeister bestimmt jeweils die 3 Personen, die für die oberste Dienstbehörde an der Verhandlung der Einigungsstelle teilnehmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine finanziellen Auswirkungen Begründung: Gemäß § 67 Absatz 1 LPVG NRW wird für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle gebildet. Sie besteht aus einer unpartei ischen, vorsitzenden Person, ihrer Stellvertre- tung und Beisitzer/-innen. Auf die vorsitzende Person und deren Stellvertretung haben sich die obers- te Dienstbehörde und die bei ihr bestehende Personalvertretung zu einigen. Die Beisitzer/ -innen wer- den für das jeweilige Einigungsstellenverfahren benannt. Sie müssen Beschäftigte im Geltungsbe- reich eines Personalvertretungsgesetzes sein. Die Einigungsstelle wird tätig in der Besetzung mit dem/der Vorsitzenden oder dem/der Stellvertre- tung und 6 Beisitzern/Beisitzerinnen, die auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde und der Perso- nalvertretung jeweils zur Hälfte aus dem Kreis der von ihnen benannten Beisitzer/ -innen bestimmt werden. Im Einvernehmen mit der Personalvertretung wird empfohlen, für die laufende Amtsze it der Personal- vertretung Herrn Thomas Gerretz (bisheriger stellvertretender Vorsitzender der Einigungsstelle) nun- mehr zum Vorsitzenden sowie Herrn Dr. Derk Strybny zum stellvertretenden Vorsitzenden zu berufen und die Zahl der Beisitzer/ -innen auf 12 fest zulegen (6 für die oberste Dienstbehörde und 6 für die Personalvertretung). In Vertretung Gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0072/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.01.2021
- Erstellt
- 18.01.2021 12:11