A-R/0009/2026
Einführung der Grundsteuer C zur Begrenzung von Bodenspekulation prüfen
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A-R-0009-2026
1452 Zeichen
Münster, 03.02.2026 Ratsantrag Einführung der Grundsteuer C zur Begrenzung von Bodenspekulafion prüfen Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung einer Grundsteuer C (erhöhter Hebesatz für unbebaute, aber baureife Grundstücke gem. § 25 Abs. 5 S. 1 GrStG) zu prüfen und dem Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung spätestens bis zur letzten Sitzung des Jahres 2026 die Ergebnisse der Prüfung vorzulegen, sowie ggfs. einen Vorschlag für einen erhöhten Hebesatz für die Jahre 2027 ff. zu unterbreiten. Begründung: Mit der Reform des Grundsteuerrechts hat der Bundesgesetzgeber den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, unbebaute, aber baureife Grundstücke mit einem erhöhten Grundsteuerhebesatz zu besteuern, um steuerliche Anreize zu schaffen, entsprechende Grundstücke zu bebauen. Mit diesem Antrag soll die Verwaltung beauftragt werden, zu prüfen, ob die Anwendung dieses Instruments in der Stadt Münster einen sinnvollen städtebaulichen Beitrag leisten kann, auch um die Spekulafion mit unbebauten Grundstücken zu begrenzen. Die Ergebnisse und ggfs. ein entsprechende Hebesatzvorschlag sollen den zuständigen Gremien des Rates mit Einbringung der Hebesatzsatzung zugeleitet werden. gez. Andrea Blome Lia Kirsch Maren Berkenheide Albert Wenzel Noah Börnhorst und Frakfion und Frakfion und Frakfion Antrag an den Rat Nr. A-R/0009/2026
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0009/2026
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 03.02.2026
- Erstellt
- 03.02.2026 15:25