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A-R/0009/2026

Einführung der Grundsteuer C zur Begrenzung von Bodenspekulation prüfen

Antrag an den Rat 03.02.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.02.2026, TOP 22.9

A-R-0009-2026

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A-R-0009-2026

1452 Zeichen

Münster, 03.02.2026 
Ratsantrag 
Einführung der Grundsteuer C zur Begrenzung von Bodenspekulafion prüfen 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung einer Grundsteuer C (erhöhter Hebesatz für 
unbebaute, aber baureife Grundstücke gem. § 25 Abs. 5 S. 1 GrStG) zu prüfen und dem 
Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung spätestens bis zur 
letzten Sitzung des Jahres 2026 die Ergebnisse der Prüfung vorzulegen, sowie ggfs. einen 
Vorschlag für einen erhöhten Hebesatz für die Jahre 2027 ff. zu unterbreiten. 
 
Begründung: 
Mit der Reform des Grundsteuerrechts hat der Bundesgesetzgeber den Kommunen die 
Möglichkeit eingeräumt, unbebaute, aber baureife Grundstücke mit einem erhöhten 
Grundsteuerhebesatz zu besteuern, um steuerliche Anreize zu schaffen, entsprechende 
Grundstücke zu bebauen. 
Mit diesem Antrag soll die Verwaltung beauftragt werden, zu prüfen, ob die Anwendung dieses 
Instruments in der Stadt Münster einen sinnvollen städtebaulichen Beitrag leisten kann, auch 
um die Spekulafion mit unbebauten Grundstücken zu begrenzen. 
Die Ergebnisse und ggfs. ein entsprechende Hebesatzvorschlag sollen den zuständigen 
Gremien des Rates mit Einbringung der Hebesatzsatzung zugeleitet werden. 
 
 
 
 
gez.  
Andrea Blome  Lia Kirsch   Maren Berkenheide 
Albert Wenzel  Noah Börnhorst  und Frakfion 
und Frakfion  und Frakfion  
Antrag an den Rat Nr. A-R/0009/2026

Beratungsverlauf (1)

11.02.2026 Rat
TOP 22.9 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

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Details

Aktenzeichen
A-R/0009/2026
Typ
Antrag an den Rat
Datum
03.02.2026
Erstellt
03.02.2026 15:25