Mandari Insight

3956/2019

Bau eines zusätzlichen Busbetriebshofs Köln Ost der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) in Porz

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 26.05.2021

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Anlage 1 KVB_Konzeptplan Btf Ost

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 02/2026

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 11/2023

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Anlage 4 - Auszug Verkehrsausschuss 08.06.2021

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Anlage 4.1 - Auszug Niederschriftsentwurf Verkehrsausschuss 08.06.2021

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 3 Auszug aus der Niederschrift Rat 29.06.2020

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Anlage 2.1 - Auszug BV Porz 11.02.2021

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Anlage 2.2 - Stellungnahme der Verwaltung

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Anlage 1 KVB_Konzeptplan Btf Ost

3377 Zeichen

Maßstab:
Plannummer:
Projekt:
Planersteller:
PTW Architekten Planungsgesellschaft mbH
Glockengasse 2
50667 Köln                    0221 - 91 28 22 - 0
       
Zeichnung:
Bauteil-Nr.
Gezeichnet:
Index:
Stand:
Datum
Index Bearbeitung Datum Gez.
Neubau Betriebshof Ost
Kaiserstraße 127, Köln-Porz
Bauherr:
Name
Straße
PLZ  Stadt 50 933 Köln (Braunsfeld)
Scheidtweilerstr. 38
Kölner Verkehrs Betriebe AG
u=1.0/0.7d=5
u=1.0d=4
u=1.05d=10
OK. Attika=58,47
H=61,68
OK. Bruest.=58,35
SmD=57,60
Gaube=60,26
SmD=56,61
H=59,28
First=59,49
First=61,43
SmD=56,66
OK. Bruest.=61,06
H=65,16 H=63,17
H=55,10
OK. Bruest.=61,04
H=63,16
OK. Attika=62,14
SmD=64,08
SmD=64,14
H=60,25
First=61,66
SmD=58,75
H=55,46
H=55,25
H=57,70
H=59,26 First=51,89
H=57,68
H=56,40
53.38
52.41
52.46
52.53
H=56,14
52.44
51.81
52.30
51.90
51.84
51.83
52.74
51.76
51.94
51.73
51.90
50.02
51.80
52.53
51.84
51.88
51.88
52.51
52.26
51.88
52.19
51.77
51.79
52.48
52,55
53,32
52,08
51,95
51,95
51,94
52,27
52,14
52,09
51,84
52,64
52,15
52,26
52,47
52,08
52,15
52,79
52,88
52,03
52,84
52,52
52,38
52,48
52,40
52,49
52,63
52,45
52,64
52,57
52,88
52,86
52,96
53,03
52,77
52,71
53,12
53,39
53,50
53,45
53,29
53,45
53,49
53,31
52,44
52,53
52,41
52,59
52,46
52,38
52,48
53,29
53,47
53,38
53,38
53,35
53,50
53,13
53,44
52,24
52,42
52,42
52,33
52,54
52,46
52,30
52,30
52,30
52,31
52,32
53,08
52,32
52,09
52,32
52,30
52,30
52,29
52,27
52,26
52,29
52,32
52,29
52,40
52,34
52,34
52,33
52,33
52,30
52,32
52,35
52.30
52,39
52,34
52,95
52,97
52.57
52.25
52.24
260
221
1182
228
587
939
1127
263
354
519
909
496
799
1179
966
1177
910
341
1084
127
64
895
523
63
933
912
255
911
1180
629
129
798
95
253
493
105
796
897
1181
626
898
54
908
227
190
257
343
916
226
513
229
99
964
628
1083
254
524
625
261
46
702
225224
593
220
252
30
219
256
1175
932
51
222
192
495
223
1178
1156
262
525
103
712
1086
701
258 259
907
527
1085
40
700
6,31
Bahngelaende
4,01
II
FD
6,25
II
2,86
0,274,13
12,37
FD
17,04
57,00
92,29
89,46
20,72
46,40
59,82
75,19
55,01
16,53
90,64
78,85
29,62
Brucknerstrasse
Baulast 105/1991 S.3
Kaiserstrasse
II
I
SD
FD
I
I
SD
SD
Zuendorfer Strasse
39,08
II
II
Baulast 1311/1994 S.7
Baulast 108/1991S. 3 + S.4
Oeffentl. Gruenflaeche
Oeffentl. Gruenflaeche
B-Plan 75389.02
Altablagerung (AL 70605-001)
GE 1*
GI
GE
I
Altstandort (AL 70605)
Private Gruenflaeche
Altstandort (AL 70605 + AL 70605-002)
R=6,00
(AL 70703)
Flur 13
Flur 12
D
A
C
B
B
Asphalt
Brucknerstrasse
Asphalt
Asphalt
Gruen
Gruen
A
PD
Container
Container
u=1,45d=9
3,11
II
I
I
I
I
P1000 c
I
PD II
I
SD
SDFD
SD
I
I
Container
II
II
SD
II
PD
I
FD
FD
FD
II
I
PD
FD
FD
SD
I
FD
FD
PD
I
SD
OK.Mauer=56,08
III
FD
I PD I
SD
Container
FD
Bgl.9,74
Radweg
Weg
Asphalt
Schotter
Schotter
Stand: 27.08.2019letzte 
Aenderung:
L:/hh/s19225/gg/19225-00+1-Lageplan
17.39
5
6.21
17.39
5
Carport 1 = 25 Stpl.
Carport 2 = 25 Stpl.
53,16
94,23
95,31
PKW Stellplätze
82.14
5
OK. Attika=62,19
23,70
189,81
49,55
88,04
PKW Stellplätze
PKW Stellplätze
80 Stellplätze
Fahrdienstgebäude
400m²
Chargerunit 2
Chargerunit 1
Werkstatthalle
1900m²
Verwaltung Werkstatt
500m² Reifenraum
100m²
Carport für
jeweils 25 Busse
Waschportal
Chargerunit 3
5 Schnellladeplätze
Übergabestation
64,10
6.50
6.50
5.50
5.50
Tor
Tor
Tor
H/B = 420 / 594 (0.25m²) Allplan 2018
301.A.2.L.DA.01
Konzeptplan Förderantrag00 1:1000
31.10.19
AF
31.10.19
EIN- UND AUSFAHRT OMNIBUSSE
EIN- UND AUSFAHRT PKW
ERWEITERUNGSFLÄCHE

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 02/2026

2535 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
3956/2019
Stand: 20.02.2026 
Sachstandsbericht  
Bau eines zusätzlichen Busbetriebshofs Köln Ost der Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
(KVB) in Porz 
Beschluss: 
 
Der Rat stimmt dem Standort für die Errichtung eines neuen Busbetriebshofs in Köln Porz, 
Kaiserstraße 127 zu.  
Im Weiteren beauftragt der Rat die Verwaltung, zur Umsetzung der Ratsbeschlüsse vom 
09.07.2019 zu den Vorlagen-Nr. 1215/2019 und 1103/2019 (Busnetz dauerhaft und Busnetz 
interim in 2019) zu veranlassen, dass die KVB den für die Unterstellung der benötigten zu-
sätzlichen Fahrzeuge erforderlichen zusätzlichen Busbetriebshof Köln Ost realisiert. Die vom 
Rat bereits beschlossenen Busnetzerweiterungen sind Bestandteil des am 01.01.2020 in Kraft 
getretenen Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA). Die für den Busbetriebshof Ost erfor-
derlichen Aufwendungen sind über den ÖDLA ausgleichsfähig. 
 
Ergänzung: 
 
Für die Entwicklung des Geländes sind folgende Punkte erforderlich 
 Die gesamte Fläche wird nach dem Projekt Grün hoch 3 entwickelt. Hierbei ist insbeson-
dere auf eine Entsiegelung von Flächen und geringstmögliche Versiegelung zu achten. 
Dort, wo keine Solargewinnung auf den Dächern stattfindet, soll eine Dachbegrünung erfol-
gen. Die Außenwände sind zu begrünen entsprechend dem Projekt Grün hoch 3. 
 Sämtliche zu errichtenden Bauten sind mindestens nach dem Passivhausstandard zu er-
richten, besser noch nach dem Passivhaus-Plus Standard. 
Auf den Ladetraversen werden Photovoltaik-Anlagen eingerichtet. 
Die KVB AG wird gebeten zusammen mit der RheinEnergie zu prüfen, ob auf dem Gelände 
weitere Photovoltaik-Anlagen installiert werden können. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Bearbeitungsstand 11/2023: 
Die bauliche Umsetzung des oben beschriebenen Vorhabens wurde zum Jahresende 2021 
begonnen. Die Rohbauabnahmen der Technikgebäude sind mittlerweile erfolgt. Die beheizten 
Gebäude wurden nach Passivhausstandard geplant. Dach- und Fassadenbegrünungen sowie 
Photovoltaik-Anlagen sind ebenso vorgesehen.

2 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Arbeiten am 1. Bauabschnitt des Betriebshofs Ost sind abgeschlossen. Der Betriebshof 
wird seit dem 17. März 2024 genutzt. 
Der Hauptausschuss hat am 19.09.2022 unter der Vorlagennummer 2129/2022 bereits einen 
Beschluss zur Erweiterung des Busbetriebshofs Ost gefasst. Diese Erweiterung wird im Rah-
men des 2. Bauabschnitts realisiert. 
Der vorliegende Beschluss ist aus Sicht der Verwaltung erledigt.

Anlage 4 - Auszug Verkehrsausschuss 08.06.2021

3420 Zeichen

Anlage 4 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 14.06.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 5. Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 08.06.2021 
öffentlich 
4.2 Bau eines zusätzlichen Busbetriebshofs Köln Ost der Kölner Verkehrs-
Betriebe AG (KVB) in Porz 
3956/2019 
1. Beschluss (Mündlicher Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen): 
Für die Entwicklung des Geländes sind folgende Punkte erforderlich 
1. Die gesamte Fläche wird nach dem Projekt Grün hoch 3 entwickelt. Hierbei ist ins-
besondere auf eine Entsiegelung von Flächen und geringstmögliche Versiegelung zu 
achten. Dort, wo keine Solargewinnung auf den Dächern stattfindet, soll eine Dach-
begrünung erfolgen. Die Außenwände sind zu begrünen entsprechend dem Projekt 
Grün hoch 3. 
2. Sämtliche zu errichtenden Bauten sind mindestens nach dem Passivhausstandard 
zu errichten, besser noch nach dem Passivhaus-Plus Standard. 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion 
 
2. Beschluss (Mündlicher Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen): 
Auf den Ladetraversen werden Photovoltaik-Anlagen eingerichtet. 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion und FDP-
Fraktion 
 
 
3. Beschluss (Mündlicher Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen): 
Die KVB AG wird gebeten zusammen mit der RheinEnergie zu prüfen, ob auf dem 
Gelände weitere Photovoltaik-Anlagen installiert werden können.

2 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP-Fraktion 
 
4. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage incl. der neuen Anlage 2.2): 
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
Der Rat stimmt dem Standort für die Errichtung eines neuen Busbetriebshofs in Köln 
Porz, Kaiserstraße 127 zu.  
 
Im Weiteren beauftragt der Rat die Verwaltung, zur Umsetzung der Ratsbeschlüsse 
vom 09.07.2019 zu den Vorlagen-Nr. 1215/2019 und 1103/2019 (Busnetz dauerhaft 
und Busnetz interim in 2019) zu veranlassen, dass die KVB den für die Unterstellung 
der benötigten zusätzlichen Fahrzeuge erforderlichen zusätzlichen Busbetriebshof 
Köln Ost realisiert. Die vom Rat bereits beschlossenen Busnetzerweiterungen sind 
Bestandteil des am 01.01.2020 in Kraft getretenen Öffentlichen Dienstleistungsauf-
trags (ÖDLA). Die für den Busbetriebshof Ost erforderlichen Aufwendungen sind 
über den ÖDLA ausgleichsfähig. 
 
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat darüber hinaus folgende Maßga-
ben: 
Für die Entwicklung des Geländes sind folgende Punkte erforderlich 
 Die gesamte Fläche wird nach dem Projekt Grün hoch 3 entwickelt. Hierbei ist 
insbesondere auf eine Entsiegelung von Flächen und geringstmögliche Versiege-
lung zu achten. Dort, wo keine Solargewinnung auf den Dächern stattfindet, soll 
eine Dachbegrünung erfolgen. Die Außenwände sind zu begrünen entsprechend 
dem Projekt Grün hoch 3. 
 Sämtliche zu errichtenden Bauten sind mindestens nach dem Passivhausstandard 
zu errichten, besser noch nach dem Passivhaus-Plus Standard. 
Auf den Ladetraversen werden Photovoltaik-Anlagen eingerichtet. 
Die KVB AG wird gebeten zusammen mit der RheinEnergie zu prüfen, ob auf dem 
Gelände weitere Photovoltaik-Anlagen installiert werden können. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP-Fraktion

Anlage 4.1 - Auszug Niederschriftsentwurf Verkehrsausschuss 08.06.2021

3420 Zeichen

Anlage 4 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 14.06.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 5. Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 08.06.2021 
öffentlich 
4.2 Bau eines zusätzlichen Busbetriebshofs Köln Ost der Kölner Verkehrs-
Betriebe AG (KVB) in Porz 
3956/2019 
1. Beschluss (Mündlicher Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen): 
Für die Entwicklung des Geländes sind folgende Punkte erforderlich 
1. Die gesamte Fläche wird nach dem Projekt Grün hoch 3 entwickelt. Hierbei ist ins-
besondere auf eine Entsiegelung von Flächen und geringstmögliche Versiegelung zu 
achten. Dort, wo keine Solargewinnung auf den Dächern stattfindet, soll eine Dach-
begrünung erfolgen. Die Außenwände sind zu begrünen entsprechend dem Projekt 
Grün hoch 3. 
2. Sämtliche zu errichtenden Bauten sind mindestens nach dem Passivhausstandard 
zu errichten, besser noch nach dem Passivhaus-Plus Standard. 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion 
 
2. Beschluss (Mündlicher Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen): 
Auf den Ladetraversen werden Photovoltaik-Anlagen eingerichtet. 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion und FDP-
Fraktion 
 
 
3. Beschluss (Mündlicher Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen): 
Die KVB AG wird gebeten zusammen mit der RheinEnergie zu prüfen, ob auf dem 
Gelände weitere Photovoltaik-Anlagen installiert werden können.

2 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP-Fraktion 
 
4. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage incl. der neuen Anlage 2.2): 
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
Der Rat stimmt dem Standort für die Errichtung eines neuen Busbetriebshofs in Köln 
Porz, Kaiserstraße 127 zu.  
 
Im Weiteren beauftragt der Rat die Verwaltung, zur Umsetzung der Ratsbeschlüsse 
vom 09.07.2019 zu den Vorlagen-Nr. 1215/2019 und 1103/2019 (Busnetz dauerhaft 
und Busnetz interim in 2019) zu veranlassen, dass die KVB den für die Unterstellung 
der benötigten zusätzlichen Fahrzeuge erforderlichen zusätzlichen Busbetriebshof 
Köln Ost realisiert. Die vom Rat bereits beschlossenen Busnetzerweiterungen sind 
Bestandteil des am 01.01.2020 in Kraft getretenen Öffentlichen Dienstleistungsauf-
trags (ÖDLA). Die für den Busbetriebshof Ost erforderlichen Aufwendungen sind 
über den ÖDLA ausgleichsfähig. 
 
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat darüber hinaus folgende Maßga-
ben: 
Für die Entwicklung des Geländes sind folgende Punkte erforderlich 
 Die gesamte Fläche wird nach dem Projekt Grün hoch 3 entwickelt. Hierbei ist 
insbesondere auf eine Entsiegelung von Flächen und geringstmögliche Versiege-
lung zu achten. Dort, wo keine Solargewinnung auf den Dächern stattfindet, soll 
eine Dachbegrünung erfolgen. Die Außenwände sind zu begrünen entsprechend 
dem Projekt Grün hoch 3. 
 Sämtliche zu errichtenden Bauten sind mindestens nach dem Passivhausstandard 
zu errichten, besser noch nach dem Passivhaus-Plus Standard. 
Auf den Ladetraversen werden Photovoltaik-Anlagen eingerichtet. 
Die KVB AG wird gebeten zusammen mit der RheinEnergie zu prüfen, ob auf dem 
Gelände weitere Photovoltaik-Anlagen installiert werden können. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP-Fraktion

Beschlussvorlage Rat

9858 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3956/2019 
Freigabedatum 
11.03.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bau eines zusätzlichen Busbetriebshofs Köln Ost der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) in 
Porz 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat stimmt dem Standort für die Errichtung eines neuen Busbetriebshofs in Köln Porz, Kaiser-
straße 127 zu.  
 
Im Weiteren beauftragt der Rat die Verwaltung, zur Umsetzung der Ratsbeschlüsse vom 09.07.2019 
zu den Vorlagen-Nr. 1215/2019 und 1103/2019 (Busnetz dauerhaft und Busnetz interim in 2019) zu 
veranlassen, dass die KVB den für die Unterstellung der benötigten zusätzlichen Fahrzeuge erforder-
lichen zusätzlichen Busbetriebshof Köln Ost realisiert. Die vom Rat bereits beschlossenen Busnet-
zerweiterungen sind Bestandteil des am 01.01.2020 in Kraft getretenen Öffentlichen Dienstleistungs-
auftrags (ÖDLA). Die für den Busbetriebshof Ost erforderlichen Aufwendungen sind über den ÖDLA 
ausgleichsfähig. 
 
Verkehrsausschuss 12.03.2020 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 12.03.2020 
Rat 26.03.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Ja, ergebniswirksam: s. Begründung 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die Fahrgastzahlen der KVB wachsen seit vielen Jahren kontinuierlich − von 242 Mio. im Jahre 2003 
auf über 282 Mio. im Jahre 2018. Prognosen zeigen für die Zukunft weitere Steigerungen der Ein-
wohnerzahlen in Köln. Diese Steigerungen in Verbindung mit den Zielen der Verkehrswende, die eine 
Förderung des Umweltverbundes vorsieht, werden zu einer signifikant steigenden Nachfrage im 
ÖPNV führen. Demensprechend hat die KVB ihre Strategie darauf ausgerichtet, ihre Fahrgastzahlen 
bis 2030 um 18 % zu steigern. Dieses setzt neben dem Ausbau der Stadtbahnangebote auch Erwei-
terungen der Busangebote voraus. Erste Schritte wurden mit den Beschlüssen zu den Erweiterungen 
in 2018 bereits eingeleitet (vgl. Beschlüsse zu Vorlagen-Nr. 1037/2018, 1075/2018). Gemeinsam mit 
den Beschlüssen zu Vorlagen-Nr. 1103/2019 und 1215/2019 führt deren Umsetzung zu einem An-
wachsen der Busflotte um 47 Fahrzeuge bis Anfang 2020. Der Bau des zusätzlichen Betriebshofes 
steht somit in unmittelbaren Zusammenhang zu den hier genannten Beschlüssen zur Erhöhung des 
Fahrplanangebotes.  
 
Zudem führt auch der Beschluss zur Umstellung der KVB-Busflotte auf alternative Antriebe zur Errei-
chung der Klimaschutzziele (Vorlagen-Nr. 1094/2018) zu einem zusätzlichen Anwachsen der vorzu-
haltenden Busflotte der KVB. Neben dem Fahrzeugmehrbedarf, der durch die erforderlichen Zwi-
schenladungen an Endhaltestellen entsteht, ist auch die Nachtabstellung neu zu organisieren, womit 
durch den schrittweise erforderlichen Aufbau einer entsprechenden Ladeinfrastruktur ein erhöhter 
Flächenbedarf für abzustellende E-Busse einhergeht. So wird mit der Auslieferung der aktuell in Um-
setzung bzw. in Vorbereitung befindlichen Ausschreibungen von 104 E-Bussen die Flotte um 11 
Fahrzeuge ansteigen. 
 
Ein weiterer zusätzlicher Flächenbedarf entsteht dadurch, dass sich die Abstellfläche je Gelenkbus für 
E-Busse gegenüber Dieselbussen erhöht. So wird sich z. B. durch den Ausbau des Betriebshofs Nord 
für 53 E-Busse die Abstellkapazität auf 187 Fahrzeuge verringern (ursprüngliche Kapazität 247 Die-
selbusse). 
 
Letztlich wirkt sich auch die seit Jahren betriebene Umstellung der Fahrzeugflotte auf mehr Gelenk-
busse auf die zur Abstellung erforderlichen Flächen aus. So hat sich der Anteil der Gelenkbusse in-
nerhalb der letzten 10 Jahre von 99 auf 173 Fahrzeuge nahezu verdoppelt. 
 
Die KVB verfügt im Herbst 2019 über 247 Busse, die derzeit auf dem zentralen Betriebshof in Köln-
Riehl, auf dem Betriebsgelände der KVB-Tochter SOV in Hürth und zu einem geringen Teil proviso-
risch auf dem Stadtbahnbetriebshof Köln-Merheim abgestellt werden. Bereits heute sind damit die 
Abstellkapazitäten vollständig ausgelastet. Hinzu kommen 23 weitere Dieselbusse, die in 2020 aus-
geliefert werden. Diese Busse sind für das beschlossene Interimskonzept, die Ausweitung des 
Busangebots und die Expressbuslinien im Bereich der Aachener Straße vorgesehen. Mit der Be-
schaffung dieser Fahrzeuge zählt die KVB-Flotte 270 Fahrzeuge. Mit Auslieferung der E-Busse wird 
sich die KVB-Flotte auf 281 Fahrzeuge erhöhen. In der Konsequenz wird die KVB bis 2022 eine Bus-
flotte von mindestens 281 Fahrzeugen vorhalten und bis 2030 ist zu erwarten, dass weitere Fahrzeu-
ge abzustellen sind. Eine Abstellung auf den vorhandenen Flächen ist damit bereits kurzfristig nicht 
mehr möglich. Mit Umsetzung der o. g. Beschlüsse wird es damit erforderlich, auch zusätzliche Ab-

3 
stellkapazitäten zu schaffen.  
 
Da bereits heute 41 % der Busverkehre im Rechtsrheinischen gestellt werden und die Abstellung bis 
auf wenige Fahrzeuge im Linksrheinischen erfolgt, wurde seitens der KVB bereits nach geeigneten 
Standorten gesucht, die zu einer Verbesserung für die tägliche Bereitstellung führen. Mit tagsüber 
sechs beginnenden bzw. endenden Buslinien an der Haltestelle Porz-Markt gibt es im Rechtsrheini-
schen keinen stärker frequentierten Einsatzort für Busse. Im Sinne der Vermeidung von langen Aus- 
und Einrückfahrten ist daher ein Standort in Nähe dieser Haltestelle am sinnvollsten. Neben kurzen 
Wegen und der Vermeidung von verkehrlichen Engpässen (Rheinbrücken) zu den Einsatzorten ist 
auch die Möglichkeit des Aufbaus einer leistungsfähigen Ladeinfrastruktur entscheidend für die 
Standortwahl.  
 
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG plant daher, auf dem Gelände des ca. 63.000 m² großen Grund-
stücks in Köln-Porz, Kaiserstr. 127 einen Betriebshof zur Abstellung von perspektivisch 150 Bussen 
zu errichten (Konzeptplan siehe Anlage). Das Gelände ist im Flächennutzungsplan als „Industrieflä-
che“ dargestellt und befindet sich aufgrund der großen Nachfrage nach Grundstücken in Köln auch 
bereits im Eigentum der KVB. Die zum Grundstück gehörende Zufahrt führt durch das nördlich an-
grenzende Gewerbegebiet direkt auf die Kaiserstraße. Auf diesem Grundstück soll der neue Be-
triebshof entstehen, wozu die KVB im ersten Schritt eine Planung beauftragen wird. Vor Umsetzung 
der Planung soll diese im Stadtbezirk Porz und im Rat vorgestellt werden. 
 
Die Realisierung an dem Standort in Köln-Porz wirkt sich positiv auf den Klimaschutz aus, da der 
ÖPNV als Teil des Umweltverbundes gefördert wird und sich die Ausfahrwege für die dort abgestell-
ten Busse deutliche verkürzen. 
 
Finanzierung 
Aus der Integration der Busnetzerweiterung gemäß den Beschlussvorlagen-Nr. 1215/2019 und 
1103/2019 in den Umfang des Verkehrsangebotes des ÖDLA und dem in diesem Zusammenhang 
notwendigen Bau eines zusätzlichen Busbetriebshofs Köln-Ost in Porz resultiert eine Erhöhung des 
Soll-Ausgleichs gem. Ziffer 9.1 in Verbindung mit 13.1. ÖDLA. 
 
Der neue Betriebshof soll grundsätzlich in mind. zwei Bauabschnitten geplant und umgesetzt werden. 
Zunächst sollen 51 E-Busse abgestellt und nachts dort aufgeladen werden. Im ersten Bauabschnitt 
wird hierzu die erforderliche Infrastruktur (Ladeeinrichtung, Flächenbefestigung, Revisionshalle nebst 
erforderlicher Sozial- und Büroräume) bis Ende 2022 realisiert. Für die damit verbundenen Maßnah-
men sind im Wirtschaftsplan der KVB Investitionen in Höhe von 33,8 Mio. € (abzgl. Zuschuss i. H. v. 
9,5 Mio. € für die Ladeinfrastruktur) bis 2022 eingeplant. Daraus ergibt sich eine zusätzliche Ergeb-
nisbelastung von rd. 3 Mio. € p. a. 
 
Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird auf das Jahr 2021 prognostiziert. Die Ergebnis-
belastung von rd. 3 Mio. € p. a. im Kernhaushalt wird durch eine geringere Gewinnausschüttung bei 
der Stadtwerke Köln GmbH erfolgen. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Dies 
leitet sich aus den Kölner Perspektiven 2030, dem Strategiepapier Köln mobil 2025 sowie der Bür-
gerbeteiligung ab. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich öffentlicher 
Personennahverkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im 
Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Durch den Bau eines weiteren Betriebshofes können die 
Kilometerleistungen für die Ausrück- und Einrückfahrten reduziert werden, wodurch sich nachhaltig 
positive Auswirkungen im Sinne des Umweltschutzes ergeben. Insgesamt kann die hier dargestellte 
Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. 
 
Dringlichkeit 
Die Dringlichkeit ergibt sich zum einen aus den Busnetzerweiterungen der letzten beiden Jahre, die 
zu einem zusätzlichen Einsatz von 47 Bussen im Kölner Stadtgebiet geführt haben. Zudem wird die 
E-Busflotte der KVB mit der weiteren Auslieferung von 53 Fahrzeugen ab Herbst diesen Jahres sowie 
weiteren 51 Auslieferungen ab Anfang 2022, um 104 Fahrzeuge zunehmen. Für einen Teil dieser

4 
Fahrzeuge muss auf dem bisherigen Betriebshof in Köln Riehl die Ladeinfrastruktur errichtet werden, 
wodurch aufgrund des höheren Platzbedarfs die Stelleplatzkapazitäten dort langfristig geringer wer-
den. Beide Entwicklungen führen bereits heute dazu, dass 45 Busse auf provisorischen, teilweise 
extern angemieteten Flächen zur Abstellung kommen. Daraus steigt der Aufwand die Fahrzeuge ein-
zusetzen. Ziel ist es Anfang 2022 die Flächen auf dem neuen Betriebshof nutzen zu können um die 
zunehmenden Nachteile einer provisorischen Abstellung (längere Ausfahrwege; zusätzliche Leerfahr-
ten für die Fahrzeugwartung; Ungünstigerer Personaleinsatz etc.) zukünftig zu vermeiden. Hierzu ist 
es erforderlich bis Jahresende einen Bauantrag zu stellen, wozu die Planung sehr kurzfristig begon-
nen werden muss.

Anlage 3 Auszug aus der Niederschrift Rat 29.06.2020

1515 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058  
Fax       :  (0221) 221-26570 
E-Mail:  maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 30.06.2020 
Auszug 
aus der Niederschrift der Sondersitzung des Rates (61. Sitzung in 
der Wahlperiode 2014/2020) vom 29.06.2020 
öffentlich 
2 Aus der Sitzung des Rates vom 18.06.2020 vertagte Vorlagen 
2.1 Bau eines zusätzlichen Busbetriebshofs Köln Ost der Kölner Verkehrs-
Betriebe AG (KVB) in Porz 
3956/2019 
Beschluss in der Fassung des Verkehrsausschusses vom 26.05.2020 mit der 
Anregung von RM Petelkau aus der Bezirksvertretung 7 (Porz), in das Ver-
kehrsgutachten den zusätzlichen Verkehr aus den unmittelbar angrenzenden 
Gewerbegebieten mit einzubeziehen: 
Der Rat stimmt dem Standort für die Errichtung eines neuen Busbetriebshofs in Köln 
Porz, Kaiserstraße 127– vorbehaltlich der Zustimmung der BV Porz - zu.  
Im Weiteren beauftragt der Rat die Verwaltung, zur Umsetzung der Ratsbeschlüsse 
vom 09.07.2019 zu den Vorlagen-Nr. 1215/2019 und 1103/2019 (Busnetz dauerhaft 
und Busnetz interim in 2019) zu veranlassen, dass die KVB den für die Unterstellung 
der benötigten zusätzlichen Fahrzeuge erforderlichen zusätzlichen Busbetriebshof 
Köln Ost realisiert. Die vom Rat bereits beschlossenen Busnetzerweiterungen sind 
Bestandteil des am 01.01.2020 in Kraft getretenen Öffentlichen Dienstleistungsauf-
trags (ÖDLA). Die für den Busbetriebshof Ost erforderlichen Aufwendungen sind 
über den ÖDLA ausgleichsfähig. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 2.1 - Auszug BV Porz 11.02.2021

5402 Zeichen

C Sn li
Bezirksvertretung 7 (Porz)
am 11.02.2021
“

7 Anhörungen und Stellungnahmen gemäß $ 37 Absatz 5 Sätze 1 und 2

der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
7.4 Bau eines zusätzlichen Busbetriebshofs Köln Ost der Kölner Verkehrs-

Betriebe AG (KVB) in Porz

3956/2019

gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die
Grünen "3956/2019 Busbetriebshof Köln Porz"
AN/0237/2021

l. Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag der CDU-
Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen AN/0237/2021

Beschluss:
Die Bezirksvertretung stimmt der Vorlage mit folgender Maßgabe zu:
Für die Entwicklung des Geländes sind folgende Punkte erforderlich

1. die gesamte Fläche wird nach dem Projekt Grün hoch 3 entwickelt. Hierbei ist ins-
besondere auf eine Entsiegelung von Flächen und geringstmögliche Versiegelung zu
achten. Dort wo keine Solargewinnung auf den Dächern stattfindet soll eine Dachbe-
grünung erfolgen. Die Außenwände sind zu begrünen entsprechend dem Projekt Grün
hoch 3.

2. Sämtliche zu errichtenden Bauten sind mindestens nach dem Passivhausstandard
zu errichten, besser noch nach dem Passivhaus-Plus Standard.

3. Die Daten des Verkehrsgutachten sind den wirklichen Daten anzupassen. Die in
der Anlage 5 des- Gutachtens genannten Ein- und Ausfahrten entsprechen nicht dem
tatsächlichen geplanten Sachverhalt.

4. Vor der Realisierung ist der Bezirksvertretung ein genaues Ein und Ausfahrtkonzept
mit den vorgesehenen Fahrstrecken in Porz als Vorlage zu geben.

5. Für die freie östliche Fläche mit fußläufigen Zugang zur Brucknerstr. ist ein qualifi-
zierter Wettbewerb mit dem Ziel Wohnbebau-
ung/Studentenwohnungen/Seniorenwohnungen/Kurzzeitpflege durch zu führen und
entsprechende Wohnungen zu errichten -

Bezirksvertretung 7 (Porz)
am 11.02.2021

6. für die Erweiterungsfläche ist in ein qualifizierter Wettbewerb zur Entwicklung des
Geländes als Mischgebiet aus zu loben.

7.Wir fordern die Verwaltung auf, zu prüfen, ob an der Fläche in der Kaiserstraße,
ehemaliges Dielektra-Gelände, das Berufskolleg 10 angesiedelt werden kann. Auch
eine Einrichtung für die Kurzzeitpflege von Senior*innen wäre hier wünschenswert.

In der Wettbewerbsjury zu den Wettbewerben sind die Fraktionen der Bezirksvertre-
tung und Vertreter der Bürgervereine als Stimmberechtigte Mitglieder zu integrieren.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion und den Stimmen der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen gegen eine Stimme der SPD-Fraktion, der Stimme der Fraktion Die
LINKE/DIE PARTEI, der Stimme von Herrn Krasson (AFD) und bei Enthaltung der
Stimme von Frau Bastian (FDP) zugestimmt.

Hinweis:

Herr Dr. Bujanwoski hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

ll. Abstimmung über die geänderte Beschlussvorlage 3956/2019,
Geänderter Beschluss:

Der Rat stimmt dem Standort für die Errichtung eines neuen Busbetriebshofs in Köln
Porz, Kaiserstraße 127 zu.

Im Weiteren beauftragt der Rat die Verwaltung, zur Umsetzung der Ratsbeschlüsse
vom 09.07.2019 zu den Vorlagen-Nr. 1215/2019 und 1103/2019 (Busnetz dauerhaft
und Busnetz interim in 2019) zu veranlassen, dass die KVB den für die Unterstellung
der benötigten zusätzlichen Fahrzeuge erforderlichen zusätzlichen Busbetriebshof
Köln Ost realisiert. Die vom Rat bereits beschlossenen Busnetzerweiterungen sind
Bestandteil des am 01.01.2020 in Kraft getretenen Öffentlichen Dienstleistungsauf-
trags (ÖDLA). Die für den Busbetriebshof Ost erforderlichen Aufwendungen sind über
den ÖDLA ausgleichsfähig.

Die Bezirksvertretung stimmt der Vorlage mit folgender Maßgabe zu:
Für die Entwicklung des Geländes sind folgende Punkte erforderlich

1. die gesamte Fläche wird nach dem Projekt Grün hoch 3 entwickelt. Hierbei ist
insbesondere auf eine Entsiegelung von Flächen und geringstmögliche Versie-
gelung zu achten. Dort wo keine Solargewinnung auf den Dächern stattfindet
soll eine Dachbegrünung erfolgen. Die Außenwände sind zu begrünen entspre-
chend dem Projekt Grün hoch 3.

2. Sämtliche zu errichtenden Bauten sind mindestens nach dem Passivhaus-
standard zu errichten, besser noch nach dem Passivhaus-Plus Standard.

3. Die Daten des Verkehrsgutachtens sind den wirklichen Daten anzupassen.
Die in der Anlage 5 des Gutachtens genannten Ein- und Ausfahrten entsprechen
nicht dem tatsächlichen geplanten Sachverhalt.

4. Vor der Realisierung ist der Bezirksvertretung ein genaues Ein und Ausfahrt-
konzept mit den vorgesehenen Fahrstrecken in Porz als Vorlage zu geben.

5. Für die freie östliche Fläche mit fußläufigen Zugang zur Brucknerstr. ist ein
qualifizierter Wettbewerb mit dem Ziel Wohnbebau-
ung/Studentenwohnungen/Seniorenwohnungen/Kurzzeitpflege durch zu führen
und entsprechende Wohnungen zu errichten

Bezirksvertretung 7 (Porz)
am 11.02.2021

6. für die Erweiterungsfläche ist in ein qualifizierter Wettbewerb zur Entwicklung
des Geländes als Mischgebiet aus zu loben.

7. Wir fordern die Verwaltung auf, zu prüfen, ob an der Fläche in der Kaiserstra-
Re, ehemaliges Dielektra-Gelände, das Berufskolleg 10 angesiedelt werden
kann. Auch eine Einrichtung für die Kurzzeitpflege von Senior*innen wäre hier
wünschenswert. :

In der Wettbewerbsjury zu den Wettbewerben sind die Fraktionen der Bezirks-
vertretung und Vertreter der Bürgervereine als stimmberechtigte Mitglieder zu
integrieren. _

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der Stimme von Frau Bastian (FDP) zugestimmt.

Anlage 2.2 - Stellungnahme der Verwaltung

11384 Zeichen

Anlage 2.2 
1 von 4 
Bau eines zusätzlichen Busbetriebshofs Köln Ost der Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
(KVB) in Porz (Vorlagen-Nr. 3956/2019) 
hier: Stellungnahme zu den ergänzenden Beschlüssen der Bezirksvertretung Porz vom 
11.02.2021; Kostenkorrektur durch den Planungsfortschritt 
Die Bezirksvertretung Porz hat in der Sitzung am 11.02.2021 den Beschlussvorschlag der 
Verwaltung um folgende Punkte ergänzt: 
„1. die gesamte Fläche wird nach dem Projekt Grün hoch 3 entwickelt. Hierbei ist 
insbesondere auf eine Entsiegelung von Flächen und geringstmögliche Versiegelung zu 
achten. Dort wo keine Solargewinnung auf den Dächern stattfindet soll eine Dachbegrünung 
erfolgen. Die Außenwände sind zu begrünen entsprechend dem Projekt Grün hoch 3.  
2. Sämtliche zu errichtenden Bauten sind mindestens nach dem Passivhausstandard zu 
errichten, besser noch nach dem Passivhaus-Plus Standard.  
3. Die Daten des Verkehrsgutachtens sind den wirklichen Daten anzupassen. Die in der 
Anlage 5 des Gutachtens genannten Ein- und Ausfahrten entsprechen nicht dem 
tatsächlichen geplanten Sachverhalt. 
4. Vor der Realisierung ist der Bezirksvertretung ein genaues Ein und Ausfahrtkonzept mit 
den vorgesehenen Fahrstrecken in Porz als Vorlage zu geben. 
5. Für die freie östliche Fläche mit fußläufigen Zugang zur Brucknerstr. ist ein qualifizierter 
Wettbewerb mit dem Ziel Wohnbebauung/Studentenwohnungen/ 
Seniorenwohnungen/Kurzzeitpflege durch zu führen und entsprechende Wohnungen zu 
errichten  
6. für die Erweiterungsfläche ist in ein qualifizierter Wettbewerb zur Entwicklung des 
Geländes als Mischgebiet aus zu loben. 
7.Wir fordern die Verwaltung auf, zu prüfen, ob an der Fläche in der Kaiserstraße, 
ehemaliges Dielektra-Gelände, das Berufskolleg 10 angesiedelt werden kann. Auch eine 
Einrichtung für die Kurzzeitpflege von Senior*innen wäre hier wünschenswert.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung in Abstimmung mit der KVB: 
Zu 1 und 2: Die Verwaltung hat die KVB als Bauherrin des Busbetriebshofes Ost gebeten 
die Umsetzung der Beschlusspunkte 1 und 2 zu prüfen.  
Im Ergebnis ist es grundsätzlich möglich einzelne Gebäude (Werkstatt, Fahrdienstgebäude, 
u. a.) teilweise zu begrünen. In einer ersten Prüfung scheint die Begrünung von ca. 2.200 m² 
Dachflächen und 410 m²  Fassadenflächen möglich. 
Aufgrund der notwendigen Tragfähigkeit müssen alle Busverkehrs- und Busabstellflächen als 
geschlossene Asphalt- bzw. Betonoberflächen ausgeführt werden. Die anfallenden Wässer 
werden einer zentralen Versickerung über eine Rigole zugeführt. Im Bereich der 
Mitarbeitendenparkplätze wird eine Entsiegelung der Oberfläche geprüft. 
Bei den Traversen, welche die Ladehauben über der Abstellfläche tragen, ist die Installation 
von Photovoltaikanlagen (PV) aufgrund fehlender vorhandener Flächen nur mit erheblichem 
zusätzlichen Aufwand infolge der konstruktiven Ausbildung und aus den höheren 
Anforderungen an die Statik möglich. Daher wird die Ausrüstung der Traversen mit PV nicht 
weiter verfolgt.

Anlage 2.2 
2 von 4 
Bezüglich der Passivhausbauweise sind lediglich das Fahrdienstgebäude und die Sozial- 
und Verwaltungsräume der Buswerkstatt als beheizte Gebäude grundsätzlich für die 
Passivhausbauweise geeignet. Sozial- und Verwaltungstrakt sind dabei durch die bauliche 
Verbindung mit den niedrig beheizten Hallenbereichen vermutlich nicht in  zertifizierter 
Passivhausbauweise auszubilden; Einzelziele hinsichtlich Dämmung, Lüftungseffizienz und 
solarer Energiegewinnung können hingegen erreicht, teilweise sogar übererfüllt werden.  
Für das Fahrdienstgebäude und den Sozial- und Verwaltungsbereich der Werkstatt ergeben 
sich insgesamt Mehrkosten in einer Größenordnung von 450.000 €; bei den 
Investitionsauszahlungen und Energieeinsparungen von ca. von 4000 €/Jahr. 
Im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes und der CO2-Reduzierung ist eine Einbeziehung 
unbeheizter Gebäude (Transformatorstationen, Energiezentrale, Übergabestation und 
Umspannwerk) in die Passivhausbauweise weder vorgesehen noch sinnvoll. Daher wird die 
Passivhausbauweise auf den Sozial- und Verwaltungstrakt beschränkt.   
Aus einer Umsetzung ergeben sich folgende Investitionen/Kosten: 
1. BA Investitionen zus. 
Ergebnisbelastung 
Grün Hoch 3 550.000 € 80.000 €/a 
Passivhaus 450.000 € 20.000 €/a 
 
Zu 3 und 4: Nach Auskunft der KVB berücksichtigen die Daten der Verkehrsgutachten den 
Endausbau und beziehen sich damit auf die geplanten Gesamtabstellkapazitäten. Im Herbst 
2020 wurden anhand des tatsächlichen Fahrplans und einer weiteren Hochrechnung 
konkretere Angaben für die Spitzenzeiten gemacht, welche die vorher theoretischen 
Annahmen ersetzt haben. Aufgrund zukünftiger Fahrplanänderungen wird es jedoch immer 
wieder zu Veränderungen kommen, ohne dass dadurch die Kernaussage des Gutachtens 
tangiert wird. Betriebsbedingt werden auch zukünftig die meisten Aus- bzw. Einfahrten 
außerhalb der Verkehrsspitze stattfinden, so dass sie nur eine untergeordnete Rolle für die 
Leistungsfähigkeit der benachbarten Knoten spielen. 
Der im Herbst 2020 aktualisierte Ein- und Aussetzplan würde zu folgenden Fahrten in der 
Morgen- und Nachmittagsspitzenzeit führen: 
Uhrzeit Einsetzf. Aussetzf. Gesamt 
6:00 – 7:00 32 0 32 
7:00 – 8:00 9 9 18 
8:00 – 9:00 0 18 18 
 
Uhrzeit Einsetzf. Aussetzf. Gesamt 
16:00 – 17:00 2 2 4 
17:00 – 18:00 0 2 2 
18:00 – 19:00 2 13 15 
 
Die Routen innerhalb von Porz, um auf die Linienwege zu gelangen, sind grundsätzlich 
diejenigen, auf denen am wenigsten Energie bzw. Zeit verbraucht wird.

Anlage 2.2 
3 von 4 
Zu 5: Sämtliche freien östlichen Flächen mit fußläufiger Verbindung zur Brucknerstraße 
befinden sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans mit dem Arbeitstitel: 
„Kaiserstraße in Köln-Porz“. Der Bebauungsplan setzt an dieser Stelle Industriegebiet und 
für Teilbereiche Gewerbegebiet fest. Eine auf Dauer ausgelegte Wohnnutzung, wie sie an 
dieser Stelle vorgeschlagen wird, ist innerhalb dieser Gebietskategorien planungsrechtlich 
unzulässig. Aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplans wäre ausschließlich eine 
gewerbliche Wohnnutzung (temporäres Wohnen), zum Beispiel in Form von 
Betriebswohnungen oder „Boarding-Houses“, möglich.  
Eine Änderung des bestehenden Planungsrechts zur Ermöglichung einer dauerhaften 
Wohnnutzung erscheint wenig sinnvoll. Die Ausweisung eines Wohngebiets in unmittelbarer 
Nachbarschaft des angedachten Busbetriebshofs der KVB würde zwangsläufig zu 
immissionsschutzrechtlichen Konflikten führen. Eine dauerhafte Wohnnutzung generiert 
einen hohen Schutzanspruch gegenüber angrenzenden Nutzungen, beispielsweise im 
Umgang mit dem Thema Lärmimmissionen. Die Ansiedlung einer derartigen Wohnnutzung 
würde mit einer erheblichen Einschränkung der Betriebsabläufe des Busbetriebshofs 
einhergehen. Solche Einschränkungen gilt es zu vermeiden. 
Darüber hinaus würde eine Umnutzung der derzeit gewerblichen Flächen zu Wohnzwecken 
zwangsläufig zu einem Verlust von Flächen zur Schaffung von Arbeitsplätzen führen.  
Aufgrund der aufgezeigten Rahmenbedingungen empfiehlt die Verwaltung, die Fläche auch 
zukünftig für eine gewerbliche Nutzung zu erhalten und diesem Punkt des Änderungsantrags 
nicht zu folgen. 
Zu 6: Die in der Anlage dargestellte „Erweiterungsfläche“ ist zwingend für den zweiten 
Bauabschnitt des Betriebshofs erforderlich und wird zukünftig vollständig zur Busabstellung 
gebraucht. Die Umsetzung ist bis 2030 vorgesehen.  
Zu 7: Auf Anregung der Bezirksvertretung Porz wurde die Verwaltung bereits am 14.05.2018 
beauftragt, „einen Neubau für das Berufskolleg Porz im Stadtbezirk Porz zu prüfen. Bei der 
Prüfung ist u. a. das ehemalige Dielektra-Gelände einzubeziehen“ (Beschlusspunkt 7). 
Schon damals schied die Nutzung der Fläche auf dem Dielektra-Gelände nach Einschätzung 
der Verwaltung aus. Die Verwaltung hält weiterhin daran fest, das Berufskolleg langfristig 
nach Deutz an den Standort Eitorfer Straße zu verlegen. Dies ist u. a. in der vom Rat 
beschlossenen Schulentwicklungsplanung 2020 (Vorlagen-Nr. 0418/2020) unter der 
Maßnahme M88a verankert. 
Die Etablierung einer Pflegeeinrichtung für Seniorinnen und Senioren ist im Rahmen der 
planungsrechtlichen Möglichkeiten denkbar. Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke 
sind sowohl im Gewerbegebiet, als auch im Industriegebiet als ausnahmsweise zugelassene 
Nutzung möglich. Sämtliche Flächen befinden sich außerhalb des KVB Grundstücks. 
Entsprechend gilt es mit den jeweiligen Eigentümer*innen und Vorhabenträger*innen zu 
klären, ob die Bereitschaft besteht die vorhandenen Projektideen anzupassen und zu 
überarbeiten.  
Kostenkorrektur durch den Planungsfortschritt:  
Bei Erstellung der Vorlage in 2019 lagen lediglich grobe Kostenschätzungen für den ersten 
Bauabschnitt vor. Inzwischen wurden die Planungen weitergeführt und schrittweise 
konkretisiert. Ein Ergebnis ist, dass es ökologisch und ökonomisch sinnvoller ist, bestimmte 
Infrastrukturen wie Sozialräume und die Werkstatt und Lagerflächen bereits jetzt in ihrer 
endgültigen Bauweise zu realisieren. Es hat sich unter o. g. Gesichtspunkten nicht als 
sinnvoll herausgestellt für den 1. Bauabschnitt Provisorien zu schaffen. Zum einen können 
dadurch die Arbeitsabläufe verbessert sowie Überführungs- und Anlieferfahrten reduziert 
werden. Zum anderen können diese Einrichtungen bei Realisierung des zweiten 
Bauabschnitts problemlos erweitert und weiter genutzt werden. Dieses wird sich zudem 
kostenreduzierend auf den zweiten Bauabschnitt auswirken.

Anlage 2.2 
4 von 4 
Der Planungsfortschritt mit den hier dargestellten Veränderungen führt dabei für die erste 
Baustufe zu einer Erhöhung der Investitionen auf 44,7 Mio. €. Hiervon sind die zu 
erwartenden Zuschüsse in Höhe von 7,2 Mio. € in Abzug zu bringen.  
Darüber hinaus bedingt die Inbetriebnahme der Werkstatt im 1.BA inklusive der Betriebshof-
organisation zusätzliche Personalkosten. Die in der Vorlage ausgewiesene 
Ergebnisbelastung von 3,0 Mio. Euro/Jahr erhöht sich damit bis 2025 schrittweise auf 4,1 
Mio. Euro/Jahr. Die zusätzlichen Investitionen werden sich dabei auch kostenmindernd auf 
eine noch zu planende 2. Baustufe auswirken, da Teile der Werkstatt und die Waschhalle 
bereits in dieser Baustufe realisiert werden. Im Wirtschaftsplan der KVB sind dafür sukzessiv 
ansteigende Kosten von 3,5 Mio. Euro/Jahr eingeplant. Die Einbeziehung der 
Änderungsbeschlüsse der BV zu 1 und 2 steigert die Investitionen auf 45,7 Mio. Euro. 
Sollten diese Ergänzungen mit beauftragt werden, würde sich die Ergebnisbelastung 
entsprechend auf 4,2 Mio. Euro/Jahr erhöhen. Unter Einbeziehung der aus dem 
Planungsfortschritt resultierenden Kosten und der Zuschussmöglichkeiten ergibt sich ein 
Eigenanteil der KVB in Höhe von 38,5 Mio. Euro. 
Die zusätzlich jährliche nicht bereits im Wirtschaftsplan der KVB enthaltene 
Ergebnisbelastung erreicht in 2025 eine Höhe von 0,6 Mio. Euro/Jahr, mit den Änderungen 
der BV Porz von 0,7 Mio. Euro/Jahr und wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von 
der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen. Unter sonst gleichen Bedingungen kann 
dies potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere 
Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen. Dies ist in der Vorlage 
auch so dargestellt. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird auf das Jahr 2024 
prognostiziert.

Beratungsverlauf (5)

12.03.2020 Verkehrsausschuss
TOP 4.12 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
12.03.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.8 Anhörung (BV)

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
26.03.2020 Rat
TOP 10.27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
08.06.2021 Verkehrsausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
24.06.2021 Rat
TOP 10.20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3956/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
26.05.2021
Erstellt
13.11.2019 08:43