3994/2018
Erstellung eines Berichts über die örtliche Planung nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW)
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/503 Vorlagen-Nummer 3994/2018 Freigabedatum 03.12.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erstellung eines Berichts über die örtliche Planung nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) Beschlussorgan Ausschuss Soziales und Senioren Gremium Datum Beschluss: Gemäß § 5 (1) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln stellt der Ausschuss für Soziales und Senio- ren den Bedarf zur Vergabe eines Auftrags für Beratung und Erstellung eines Berichts-Prototypen über die örtliche Planung nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) mit einem Auftragsvolumen von 150.000 Euro für das Haushaltsjahr 2019 fest. Der Ausschuss für Soziales und Senioren beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung der erfor- derlichen Leistungen zur Realisierung eines Berichts über die örtliche Planung nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW). Ausschuss Soziales und Senioren 06.12.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 150.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Seit Inkrafttreten des APG NRW im Oktober 2014 sind die Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet, eine den örtlichen Bedarfen entsprechende pflegerische Angebotsstruktur sicherzustellen: „Ziel (…) ist die Sicherstellung einer leistungsfähigen und nachhaltigen Unterstützungsstruktur für ältere Men- schen und pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige durch die Förderung der Entstehung, Entwicklung und Qualität von Dienstleistungen, Beratungsangeboten, Pflegeeinrichtungen und alter- nativen Wohnformen“ (s. § 1 APG NRW). Ausgangspunkt für die Planung und die Gestaltung einer solchen Angebotsstruktur sind nach § 2 APG NRW die Bedarfe älterer Menschen, pflegebedürftiger Menschen und deren Angehöriger. Dabei sollen auch kultursensible Aspekte berücksichtigt werden, insbesondere die unterschiedlichen Be- dürfnisse der Menschen, die sich durch Migrationsgeschichte, sexuelle Orientierung und geschlechtli- che Identität ergeben können. Die Angebote sollen orts- beziehungsweise stadtteilbezogen vorgehalten und weiterentwickelt werden und den älteren oder pflegebedürftigen Menschen weitestgehend ermöglichen, selbstbestimmt an dem Ort ihrer Wahl wohnen zu können. Die Planung soll gemäß § 7 APG NRW in folgenden Schritten erfolgen: 1. die Bestandsaufnahme der Angebote, 2. die Feststellung, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und 3. die Klärung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind. Dabei sollen übergreifende Aspekte der Teilhabe an einer altengerechten Quartiersentwicklung zur Sicherung eines würdevollen, inklusiven und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engage- ment und sowie das Gesundheitswesen einbezogen werden. 3 Die Kommunale Konferenz Alter und Pflege soll bei der Sicherung und Weiterentwicklung der örtli- chen Angebote mitwirken. Die Ergebnisse der örtlichen Planung sowie die Umsetzung von Maßnahmen sind nach § 7 APG NRW zum Stichtag 31. Dezember jedes zweite Jahr, beginnend mit dem Jahr 2015, zusammen zu stellen. Die Planung ist sowohl im Internet als auch in anderer geeigneter Form kostenfrei zu veröf- fentlichen und darüber hinaus dem zuständigen Ministerium zur Verfügung zu stellen. Ein erster Bericht über die örtliche Planung wurde auf Basis der Daten vom 31.12.2015 vom zustän- digen Amt für Senioren und Soziales erstellt. Dabei ist deutlich geworden, dass die Ermittlung des Bedarfs an vollstationären Dauerpflegeplätzen unter Berücksichtigung wesentlicher Einflussfaktoren - wie Demografischer Wandel, Wandel der Familienstrukturen, zunehmender Altersarmut, Anstieg des Anteils älterer Menschen mit Migrationshintergrund, gesetzlicher Änderungen, etc. - komplex ist. Die Erstellung des nächsten Berichts über die örtliche Planung soll deshalb durch Fachexperten erfolgen. Ziel ist, eine differenzierte, die wesentlichen Einflussfaktoren berücksichtigende kleinräumige Pla- nungsgrundlage zu erstellen. Für die Erstellung eines Berichts über die örtliche Planung nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) wird folgender Bedarf festgestellt: 1. Auftragsklärung/Abstimmung der für die Berichterstellung zentralen Fragestellungen wie z. B. Fragen nach a. den zu berücksichtigenden relevanten Einflussfaktoren b. einem geeigneten Verfahren zur Ermittlung einer bedarfsgerechten, teilräumlich orientier- ten pflegerischen Angebotsstruktur gemäß APG c. einer geeigneten Berichtskonzeption und Berichtsstruktur für Köln und seine Teilräume d. der Einbindung der Berichterstattung in ein bestehendes Berichtswesen e. den zu verwendenden Daten f. der Nachhaltigkeit und Fortschreibungsmöglichkeiten 2. Vorstellung verschiedener Berichtskonzepte – unter Berücksichtigung teilräumlicher Aspekte – mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen sowie Abstimmung eines im Hinblick auf die zentralen Frage- stellungen für Köln geeigneten Berichtskonzepts und einer passenden Berichtsstruktur. 3. Klärung der für die Erstellung des Berichts erforderlichen Daten, Prüfung der vorhandenen Daten und Aufbereitung der Daten zu relevanten Indikatoren, soweit notwendig Beschaffung weiterer Daten. 4. Erstellung eines Berichtsentwurfs sowie Diskussion des Berichtsentwurfs mit den zu beteiligenden Akteuren. 5. Fertigstellung des Berichts unter Berücksichtigung der Änderungsbedarfe, die sich aus dem Dis- kussions- und Abstimmungsprozess ergeben. 6. Erarbeitung von Empfehlungen sowie Vorschlägen zur Fortschreibung und ggf. notwendigen Wei- terentwicklung der Datenerhebung bzw. der Berichterstattung. 7. Vorstellung und Diskussion des Berichts in der Konferenz Alter und Pflege sowie ggf. im Fach- ausschuss Soziales und Senioren. Es ist beabsichtigt, einen fertigen Bericht in einem Zeitraum von insgesamt maximal 12 Monaten nach Vergabe vorzulegen. 4 Anerkennung durch das Rechnungsprüfungsamt: Die Stellungnahme des RPA zur Bedarfsprüfung wird vor Beschlussfassung im Ausschuss als Anlage zur Vorlage vorgelegt. Finanzierung: Die Finanzierung erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Haushaltsplan 2019, Teilplan 0504 „Freiwillige Sozialleistungen und Diversity“, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Zur Dringlichkeit: Die Ergebnisse der örtlichen Planung sowie die Umsetzung von Maßnahmen sind nach § 7 APG NRW zum Stichtag 31. Dezember jedes zweite Jahr, beginnend mit dem Jahr 2015, zusammen zu stellen. Mithin ist die Vorlage des nächsten Berichtes zum 31.12.2019 erforderlich. Die Vorlage des nächsten Berichts über die örtliche Planung durch Fachexperten mit dem Ziel, eine differenzierte, die wesentlichen Einflussfaktoren berücksichtigende kleinräumige Planungsgrundlage zu erstellen, bedarf für den/die Fachexperten eines ausreichenden zeitlichen Vorlaufs. Zu beachten ist dabei, dass sich an das Bedarfsfeststellungsverfahren das Vergabeverfahren nach der Kölner Vergabeordnung (KVO) anschließt, das aufgrund der vorgegebenen Vorgehensweise auch noch eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Daraus ergibt sich die Dringlichkeit, die Bedarfsfeststellung durch den Ausschuss für Soziales und Senioren noch in diesem Jahr vorzunehmen.
Anlage - Bedarfsprüfung Bericht örtliche Planung
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503/1
26.11.2018 Herr Schoı
Bedarfsprüfung für Lieferungen und Leistungen
Hier: Erstellung eines Berichts über di
1.
örtliche Planung nach dem Alten- und
Pflegegesetz Nordrhein-Westfaleh (APG NRW)
Art der Lieferung/ Leistung:
O Neubeschaffung freiberufliche bzw. geistige oder
schöpferische Leistung
O Ersatz- bzw. Ergänzungsbeschaffling [| sonstige Dienstleistung
Bedarfsbeschreibung und -begründung
(siehe Ziffer 4.1 Bedarfsprüfungsrichtlinie, ggf. siehg Anlage)
s. dazu Begründung des beigefügten Entwurfs der Beschlussvorlage für den Ausschuss
Soziales und Senioren.
Voraussichtlicher Auftragswert 150.000 € {m
Angaben zu Folgekosten:
Entstehen weitere personelle oder/ urld sächliche Kosten «x nein oO ja
(bei ja: Erläuterungen unten oder siehe Anlage)
Während der vorläufigen Haushaltsführung
Es besteht eine
O rechtliche Verpflichtung
(Erläuterungen unten oder siehe Anlage)
m]
zwingende Notwendigkeit
Unterschrift der bedarfsanmeldenden Dienststelle
Mittelbewirtschaftung:
Die für die Maßnahme erforderlichen Mittel stehen zur Verfügung:
X konsumtiv [m] investiv
Finanzposition 50001572.9300.2
Kostenstelle/ Finanzstelle S 400050310
Kostenart/ Auftrag 529300
Ggf. Decku "7 A entfällt
LT
LU: u an
Unterschrift der bedarfsanmeldenden Dienststelle
3. Amtsinterne Bedarfsprüfung:
Der Bedarf wird anerkannt.
OD Der Bedarf wird mit Abweichungen] anerkannt:
O Der Bedarf wird nicht anerkannt
(unten ergänzende Erläuterungen bei Abweichungen] oder Ablehnung)
Unterschrift (ab 20.000 € Dienststellenleitung)
4. Bedarfsprüfung bei besonderen Zu$tändigkeiten:
(siehe Ziffer 3 Bedarfsprüfungsrichtlinie)
ÜO Zuständigkeit 1000
DO Zuständigkeit 12
O Zuständigkeit
m] Zuständigkeit 11
m] Zuständigkeit 13
Amt/Abteilung Datum
Name/ Telefon
O Der Bedarf wird anerkannt.
U Der Bedarf wird mit Abweichunger] anerkannt:
ÜO Der Bedarf wird nicht anerkannt
(unten ergänzende Erläuterungen bei Abweichunger] oder Ablehnung)
Unterschrift
Unterschrift
5. Bedarfsfeststellungsbeschluss:
Aufgrund der geschätzten Auftragssurnme von (netto, ohne MwSt.)
X 2 100.000 € ist ein Beschluss d
DO 2 1.000.000 € ist ein Beschluss d
Fachausschuss und ggf. Bezirksvertretung)
zuständigen Fachausschusses notwendig
Rates notwendig (Vorberatung durch
OD 2 20.000 € bezirksbezogener Bedärf ist ein Beschluss der zuständigen
Bezirksvertretung notwendig
Q 2 50.000/ 100.000 € pro Fahrzeuglist ein Beschluss des zuständigen
Fachausschusses notwendig
Im Übrigen sind abweichende Regelungen in der Zuständigkeitsordnung zu beachten. Bei eigenbetriebsähnlichen
Einrichtungen gelten die Regelungen der jeweiligen Betriebssatzung.
Beschussvorlage fertigen erl.
Beschlussfassung am:
6. Vergabe einleiten
Die Regelungen der Kölner Vergabeofdnung (KVO) sind zu beachten.
Die Bedarfsprüfung ist dem Vergabevprgang beizufügen.
Anlage - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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14 29.11.2018 141/3 50 503/1 Bedarfsprüfung vom 26.11.2018 zur Erstellung eines Berichts über die örtliche Planung nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW); Voraussichtlicher Auftragswert 150.000,00 € brutto / 126.050,42 € netto; RPA-Nr. 141/33/05/18 j Sehr geehrte Damen und Herren, am 27.11.2018 haben Sie mir die oben genannte Bedarfsprüfung zur Stellungnahme vorge- legt. Nachdem der erste, von der Fachdienststelle erstellte Bericht über die örtliche Planung nach 8 7 APG NRW vom Ausschuss Soziales und Senioren am 06.11.2018 zur Kenntnis genom- men wurde, soll die Erstellung des nächsten Berichts in Anbetracht der Komplexität vieler Einflussfaktoren durch Fachexperten erfolgen. Aufgrund der voraussichtlichen Gesamtkosten von 150.000,00 € brutto / 126.050,42 € netto ist ein Bedarfsfeststellungsbeschluss des Fachausschusses notwendig. Gegen den beschriebenen Bedarf bestehen keine Bedenken. Mit freundlichen Grüßen gez. Hemsing
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3994/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 03.12.2018
- Erstellt
- 30.11.2018 08:48