Mündliche Anfrage betreffend "Kameras mit Mikrofoneinrichtungen in U-Bahnen"
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1928/2019 vom 13.06.2019
Stand: Am 01.07.2019 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/692/2 Vorlagen-Nummer 13.06.2019 1928/2019 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 01.07.2019 Mündliche Anfrage betreffend "Kameras mit Mikrofoneinrichtungen in U-Bahnen" des MdR Schwanitz in der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 13.05.2019, TOP 7.3 Frage Das Mitglied des Rates Schwanitz fragt nach, ob der Verwaltung Erkenntnisse vorliegen, dass die in den Kölner U-Bahnen installierten Videokameras über Mikrofoneinrichtungen verfügen. Stellungnahme der Verwaltung Die Frage wurde zur Stellungnahme an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB AG) weitergegeben. Nachfolgend die Antwort der KVB AG: Die installierten Kameras verfügen teilweise über Mikrofoneinrichtungen. Tonaufnahmen bzw. der Zugriff auf das Mikrofon sind technisch jedoch nicht möglich. gez. Blome
Beratungsverlauf
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01.07.2019
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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