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V/0792/2021

Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien

Vorlagen 18.10.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.11.2021, TOP 27

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Beschlussvorlage

4803 Zeichen

V/0792/2021
V/0792/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien
Beratungsfolge
10.11.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Folgende Umbesetzungen werden beschlossen:
1. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
von der SPD-Fraktion
Mitglied Liste der Stellvertretungen
1. RH Matthias Glomb
Jan Phillip Bläs
2. Hauptausschuss
von der SPD-Fraktion
Mitglied Liste der Stellvertretungen
1. NN
RF Sandra Beer
3. Rechnungsprüfungsausschuss
von der SPD-Fraktion
Mitglied Liste der Stellvertretungen
12. RH Marius Herwig
Jonas Dröge
Amt für Bürger- und
Ratsservice
10.11.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Smolka
T elefon:492-3361
Smolka@stadt-muenster.de

- 4 -
V/0792/2021
4. Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
von der SPD-Fraktion
Mitglied Liste der Stellvertretungen
13. RH Mathias Kersting
RH Marius Herwig
5. Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
von der CDU-Fraktion
Mitglied Liste der Stellvertretungen
3. RH Dr. Martin Lücke
RH Mathias Kersting
3. RH Jan Gebker
RH Dr. Martin Lücke
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit dem Vorsitzenden der SPD-Fraktion abgestimmt wurde,
dass RH Kersting weiterhin Vorsitzender des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften,
Finanzen und Wirtschaft bleibt.
7. Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
von der CDU-Fraktion
Mitglied Liste der Stellvertretungen
2. RH Dr. Michael Klenner
RH Dr. Martin Lücke
3. RF Carmen Greefrath
RH Mathias Kersting
3. RH Dr. Martin Lücke
RF Carmen Greefrath
8. Betriebsausschuss citeq
von der FDP-Fraktion
Mitglied Liste der Stellvertretungen
9. RH Jörg Berens
Maximilian Kemler
9. Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
von der FDP-Fraktion
Mitglied Liste der Stellvertretungen
1. Paavo Czwikla
Klaus Kretzer

- 4 -
V/0792/2021
10. Ausschuss für Schule und Weiterbildung
von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Mitglied Liste der Stellvertretungen
2. Frank Meier-Hamidi
Ulrike Kötter
10. Ulrike Kötter
Frank Meier-Hamidi
11. Ausschuss für Schule und Weiterbildung
von der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP
Mitglied Liste der Stellvertretungen
1. Maximilian Brinkmann-Brand
Zeynep Akgün
12. Beschwerdekommission
Beratendes Mitglied nach § 58 Abs. 1 Satz 7 ff. GO NRW
von der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP
Mitglied Stellvertretung
1. Izabella Sulca
Fenna Neuborn
13. Beirat für Klimaschutz
Mitglied Stellvertretung
Prof. Iris Dzudzek
Prof. Dr.-Ing. Jeanette Klemmer
Begründung:
Zu 1. – 4.:
Die Umbesetzungen werden mit Schreiben vom 05.11.2021 bzw. 09.11.2021 von der SPD-Fraktion
beantragt.
Zu 5. – 7.:
Die Umbesetzungen werden mit Schreiben vom 09.11.2021 von der CDU-Fraktion beantragt.
Zu 8. – 9.:
Die Umbesetzungen werden mit Schreiben vom 08.11.2021 von der FDP-Fraktion beantragt.
Zu 10.:
Die Umbesetzung wird mit Schreiben vom 09.11.2021 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen GAL
beantragt.

- 4 -
V/0792/2021
Zu 11.:
Das stellvertretende Mitglied Maximilian Brinkmann-Brand hat sein Mandat im Ausschuss für Schule
und Weiterbildung zum 09.11.2021, 23.59 Uhr niedergelegt.
Die Internationale Fraktion Die PARTEI/ÖDP beantragt die Nachbesetzung mit Schreiben vom
04.11.2021.
Zu 12.:
Die Internationale Fraktion Die PARTEI/ÖDP beantragt die o.g. Umbesetzung mit Schreiben vom
25.10.2021.
Zu 13.:
Frau Prof. Dzudzek scheidet aus dem Beirat für Klimaschutz aus. Mit Frau Prof. Dr.-Ing. Jeanette
Klemmer, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Fachhochschule Münster im Fachbereich
Bauingenieurwesen, konnte eine kompetente Nachfolgerin gefunden werden. Sie übernimmt die
Stellvertretung für Herrn Samuel Mössner.
Hinweis:
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien.
Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätischbesetzt werden.
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am
19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die
Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen
ins Rathaus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015
hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass
sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der
Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem
Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze
geschlechtsparitätisch besetzen werden.
I. V.
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlage

Anlage A

1794 Zeichen

Anlage A zur V/0792/2021
Kurzüberblick
Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z. B. erforderlich
durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzungen in den
Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und
teilw. entsendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des
Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen
durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der
Ausschüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss
der Vorlage erreicht.
Finanzierung
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Bereits veranschlagt? Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf
eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe
Vorlage V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.

Beratungsverlauf (1)

10.11.2021 Rat
TOP 27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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Details

Aktenzeichen
V/0792/2021
Typ
Vorlagen
Datum
18.10.2021
Erstellt
18.10.2021 13:40