V/0792/2021
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien
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Beschlussvorlage
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V/0792/2021 V/0792/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien Beratungsfolge 10.11.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 1. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien von der SPD-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 1. RH Matthias Glomb Jan Phillip Bläs 2. Hauptausschuss von der SPD-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 1. NN RF Sandra Beer 3. Rechnungsprüfungsausschuss von der SPD-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 12. RH Marius Herwig Jonas Dröge Amt für Bürger- und Ratsservice 10.11.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka T elefon:492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 4 - V/0792/2021 4. Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft von der SPD-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 13. RH Mathias Kersting RH Marius Herwig 5. Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft von der CDU-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 3. RH Dr. Martin Lücke RH Mathias Kersting 3. RH Jan Gebker RH Dr. Martin Lücke 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit dem Vorsitzenden der SPD-Fraktion abgestimmt wurde, dass RH Kersting weiterhin Vorsitzender des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft bleibt. 7. Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen von der CDU-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 2. RH Dr. Michael Klenner RH Dr. Martin Lücke 3. RF Carmen Greefrath RH Mathias Kersting 3. RH Dr. Martin Lücke RF Carmen Greefrath 8. Betriebsausschuss citeq von der FDP-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 9. RH Jörg Berens Maximilian Kemler 9. Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung von der FDP-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 1. Paavo Czwikla Klaus Kretzer - 4 - V/0792/2021 10. Ausschuss für Schule und Weiterbildung von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Mitglied Liste der Stellvertretungen 2. Frank Meier-Hamidi Ulrike Kötter 10. Ulrike Kötter Frank Meier-Hamidi 11. Ausschuss für Schule und Weiterbildung von der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP Mitglied Liste der Stellvertretungen 1. Maximilian Brinkmann-Brand Zeynep Akgün 12. Beschwerdekommission Beratendes Mitglied nach § 58 Abs. 1 Satz 7 ff. GO NRW von der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP Mitglied Stellvertretung 1. Izabella Sulca Fenna Neuborn 13. Beirat für Klimaschutz Mitglied Stellvertretung Prof. Iris Dzudzek Prof. Dr.-Ing. Jeanette Klemmer Begründung: Zu 1. – 4.: Die Umbesetzungen werden mit Schreiben vom 05.11.2021 bzw. 09.11.2021 von der SPD-Fraktion beantragt. Zu 5. – 7.: Die Umbesetzungen werden mit Schreiben vom 09.11.2021 von der CDU-Fraktion beantragt. Zu 8. – 9.: Die Umbesetzungen werden mit Schreiben vom 08.11.2021 von der FDP-Fraktion beantragt. Zu 10.: Die Umbesetzung wird mit Schreiben vom 09.11.2021 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen GAL beantragt. - 4 - V/0792/2021 Zu 11.: Das stellvertretende Mitglied Maximilian Brinkmann-Brand hat sein Mandat im Ausschuss für Schule und Weiterbildung zum 09.11.2021, 23.59 Uhr niedergelegt. Die Internationale Fraktion Die PARTEI/ÖDP beantragt die Nachbesetzung mit Schreiben vom 04.11.2021. Zu 12.: Die Internationale Fraktion Die PARTEI/ÖDP beantragt die o.g. Umbesetzung mit Schreiben vom 25.10.2021. Zu 13.: Frau Prof. Dzudzek scheidet aus dem Beirat für Klimaschutz aus. Mit Frau Prof. Dr.-Ing. Jeanette Klemmer, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Fachhochschule Münster im Fachbereich Bauingenieurwesen, konnte eine kompetente Nachfolgerin gefunden werden. Sie übernimmt die Stellvertretung für Herrn Samuel Mössner. Hinweis: Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätischbesetzt werden. Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rathaus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch besetzen werden. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage
Anlage A
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Anlage A zur V/0792/2021 Kurzüberblick Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z. B. erforderlich durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. entsendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Ausschüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorlage V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0792/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.10.2021
- Erstellt
- 18.10.2021 13:40