2015/0481
Baubegleitende Baumfällungen und Ersatzpflanzungen in der Landgraf-Georg-Straße zwischen Fiedlerweg und Ostbahnhof
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2015/0481
8274 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
04.11.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Umweltamt
Grünflächenamt
Dezernat IV
Amt: Straßenverkehrs -
und Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0481
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: 08066-6999
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 0952 010
Betreff: Baubegleitende Baumfällungen und Ersatzpflanzungen in der Landgraf -Georg-Straße
zwischen Fiedlerweg und Ostbahnhof
Vorlage vom: 02.11.2015
Beschlussvorschlag :
1. Der Fällung einer abgängigen Robine (Baum -Nr. 81) am nördlichen Fahrbahnrand
und der Fällung einer Linde (Baum -Nr. 64) wegen der Vergrößerung der
Bushaltestelle am südlichen Fahrbahnrand sowie den Ersatzpflanzungen für diese
beiden Bäume mit einem Kostenaufwand von 7.000 Euro wird zugestimmt.
2. Der ökologischen Baubegleitung mit einem Kostenaufwand von 15.000 Euro wird
zugestimmt.
3. Sollte die Standsicherheit von 13 Linden auf der Südseite der Fahr bahn in Folge der
Baumaßnahme nicht mehr gegeben sein, wird einer optionalen Fällung der Bäume
mit einem geschätzten Kostenaufwand von 5.000 Euro zugestimmt.
4. Sollte die Standsicherheit von 8 Robinen und 4 Linden auf der Nordseite der
Fahrbahn in Folge der Baumaßnahme nicht mehr gegeben sein, wird einer optionalen
Fällung der Bäume mit einem geschätzten Kostenaufwand von 6.500 Euro
zugestimmt.
- 2 -
5. Der evtl. erforderlichen Ersatzpflanzung von bis zu 25 Bäumen aufgrund der
optionalen Fällungen sowie den Standortve rbesserungsmaßnahmen für die
Ersatzbäume mit einem geschätzten Kostenaufwand von bis zu 62.500 Euro
(2.500 Euro pro Baum) wird zugestimmt.
6. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus der Kostenstelle 066 -100-1000,
Investitionsnummer 08066 -6999 „Straßenbausan ierungsprogramm“.
Anlagen: 150723Gutachten_Landgraf -Georg-Straße
LageplanLageplan, Gutachten Leitsch Sachverständigenbüro
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Ma gistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.11.2015
Baubegleitend zum geplanten Straßenbauvorhaben „Grundhafte Erneuerung Landgraf -Georg-
Straße zwischen Fiedlerweg und Ostbahnhof“ im I. Quartal 2016 soll eine ökologi sche
Baubegleitung erfolgen.
Der Verkehrsraum / Fahrbahn wird in seiner heutigen Grenze beibehalten. Lediglich auf der
Südseite soll die vorhandene Bushaltestelle behindertengerecht umgestaltet werden. Die
vorhandenen Rad- und Gehwege bleiben im Bestand erhalten.
Die nördliche Fahrbahnbegrenzung mittels Hochbordanlage bleibt im Bestand erhalten.
Die südliche Hochbordanlage der Fahrbahn muss erneuert werden. Hierbei wird bautechnisch
nicht vermeidbar in den benachbarten Pflanzstreifen eingegriffen.
Die süd liche Baumreihe ist aufgrund der geringen Pflanzabstände zur Fahrbahn von der
Baumaßnahme unmittelbar betroffen.
Das Grünflächenamt hat in Amtshilfe für das Straßenverkehrs - und Tiefbauamt die Einholung
eines Baumgutachtens vor Beginn der Baumaßnahme be auftragt, um die Auswirkungen der
Baumaßnahme auf den Straßenbaumbestand zu untersuchen. Dessen Ergebnisse liegen nun
vor:
Bei den im Gutachten erfassten 29 Bäumen handelt es sich um 18 Linden, 10 Robinien und
eine Platane nördlich und südlich der Fahrbah n. Die im Gutachten berücksichtigte große
Platane auf der Nordseite (Baum -Nr. 94) an der Ecke Fiedlerweg / Landgraf -Georg-Straße
liegt außerhalb des Baubereiches und wird von der jetzigen Baumaßnahme nicht betroffen.
Eine Robinie (Baum -Nr. 85) wurde auf Gr und des Gutachtens („absterbend“) zwischenzeitlich
bereits durch das Grünflächenamt kurzfristig gefällt. Eine Linde im Bereich der zu
vergrößernden Bushaltestelle auf der Südseite der Fahrbahn (Baum -Nr. 64) hat einen hohlen
Stammfuß und ist nur noch kurzfr istig zu erhalten, weshalb der Gutachter die Fällung bereits
vor Beginn der Baumaßnahme empfiehlt. Eine Robinie auf der Nordseite der Fahrbahn
(Baum-Nr. 81) hat einen Stammfußschaden, die Vitalität ist rückläufig und ein Erhalt des
Baumes nur noch kurzfris tig möglich, weshalb der Gutachter ebenfalls die Fällung bereits vor
Beginn der Baumaßnahme empfiehlt. Alle restlichen 25 Bäume sind von der bevorstehenden
Sanierung der Straße betroffen.
Vor allem im Bereich der südlichen Baumreihe (13 Linden) ist im Zug e der Baumaßnahme
insbesondere durch die Erneuerung der Bordsteine mit starken Einwirkungen auf alle Bäume
bzw. deren Wurzeln zu rechnen, was einen Erhalt einzelner bzw. der gesamten Baumreihe in
Frage stellt. Auf der Nordseite soll der Bordstein erhalten werden, so dass die nördliche
Baumreihe (8 Robinien und 4 Linden) wahrscheinlich nicht so stark betroffen sein wird. Im
Zuge einer ökologischen Baubegleitung durch einen Baumsachverständigen soll die
Baumaßnahme intensiv begleitet werden. Dadurch soll sich ergestellt werden, dass der
Baumschutz angemessene Beachtung findet, andererseits aber bei Gefährdung der Stand -
sicherheit einzelner Bäume und damit der Verkehrssicherheit schnell gehandelt wird. Sollte
bei der ökologischen Baubegleitung vom Baumsachverstä ndigen festgestellt werden, dass
nach Entfernung der Bordsteine und Auskofferung der alten Straßentragschichten keine
ausreichende Standsicherheit einzelner Bäume mehr gegeben ist, sind die betroffenen
Bäume sofort zu fällen. Bestehen Zweifel an der Stands icherheit einzelner Bäume, erfolgt
durch den Baumsachverständigen unmittelbar eine Überprüfung der Standsicherheit mittels
Zugversuch. Sollten Fällungen erforderlich werden, sind diese in Abstimmung mit dem Grün -
flächenamt unverzüglich durchzuführen. Im sc hlimmsten Falle ist die gesamte südliche
- 4 -
Baumreihe mit 13 Linden sowie die nördliche Baumreihe mit 8 Robinien und 4 Linden zu
fällen. An insgesamt 5 Robinien auf der Nordseite muss nach der Baumaßnahme zumindest
vorhandenes Totholz beseitigt werden.
Für alle im Zuge der Baumaßnahme gefällten Bäume sind Ersatzpflanzungen durchzuführen,
wobei auf eine Verbesserung der Standortsituation der neuen Bäume besonders geachtet
werden sollte. Hierzu zählen insbesondere die Anlage einer 12 m³ großen Baumgrube inkl.
Substrataustausch für jeden Baum. Die Baumgruben sind gleich im Zuge der Baumaßnahme
in Abstimmung mit dem Grünflächenamt herzustellen. Die evtl. komplett gefällte südliche
Baumreihe sollte dabei etwas von ihrer jetzigen Lage nach Süden abgerückt werden, u m
künftig einen größeren Abstand der Bäume vom Fahrbahnrand zu bekommen und bessere
Standortbedingungen (12 m² Baumgrube) zu schaffen. Der vorhandene, gemeinsame Geh -
und Radweg müsste dafür um 0,50 Meter verschmälert werden. Die verbleibende Restbreite
von 3,50 Meter genügt den Anforderungen. Die neue Baumreihe wäre mit Granitstelen vor
parkenden Fahrzeugen zu schützen.
Die geplanten Baumfällungen sind außerhalb der Brut - und Setzzeit (01.10.2015 –
01.03.2016) auszuführen. Des Weiteren ist eine Ausnahmege nehmigung gemäß
§ 30 Bundesnaturschutzgesetz erforderlich, da die vorhandene Allee ein gesetzlich
geschütztes Biotop gemäß § 13 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz
in Verbindung mit § 30 BNatSchG darstellt. Nach Abstimmung mit dem Umwe ltamt kann eine
entsprechende Ausnahmegenehmigung grundsätzlich erteilt werden, unter der Voraus -
setzung, dass an Ort und Stelle die erforderlichen Ersatzpflanzungen erfolgen.
Die Finanzierung der Baumaßnahme sowie die Baumfällungen und die Ersatzpflanzun gen
inkl. Standortverbesserung erfolgt aus der Kostenstelle 066 -100-1000, Investitionsnummer
08066-6999 „Straßenbausanierungsprogramm“.
Die Maßnahme unterliegt keiner Beitragspflicht.
Darmstadt, 02.11.2015
III-66/3/S/GK-ha, Nst.: 28 47
Dezernat III Dezernat IV
Cornelia Zuschke Andrè Schellenberg
Stadträtin Stadtkämmerer
anlage 1
49946 Zeichen
Sachverständigenbüro Leitsch GmbH Mühlstraße 10 64569 Nauheim
Gutachten
Gutachten – Nr.
215 0430
Datum
15.07.2015
Gutachter
Andreas Steiger
Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsarchitektur
FLL-zert. Baumkontrolleur
Projektbezeichnung
BV grundhafte Sanierung Landgraf-Georg-Straße zwischen Fiedlerweg und
Ostbahnhof, Darmstadt
- Vorprüfung Baumbestand –
Auftraggeber
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Der Magistrat
Grünflächenamt
Bessunger Straße 125, Block B
64295 Darmstadt
2
1 Gegenstand des Gutachtens ......................................................................................................................... 3
1.1 Aufgabenstellung ........................................................................................................................................................ 3
1.2 Ortstermine ................................................................................................................................................................. 3
2 Vorbemerkung zu Begrifflichkeiten ............................................................................................................. 4
2.1 Verkehrssicherheit ....................................................................................................................................................... 4
2.1.1 Handlungsstufen .................................................................................................................................................. 5
2.1.2 Regelkontrollintervalle ........................................................................................................................................... 6
2.1.3 Vitalitätsansprache ................................................................................................................................................ 7
2.1.4 Alterseinstufung ................................................................................................................................................... 8
2.2 Erhaltungswürdigkeit................................................................................................................................................... 8
2.3 Erhaltungsfähigkeit ..................................................................................................................................................... 8
2.4 Einbindung des Baumbestands in die Baumaßnahme; Schutz von Bäumen auf Baustellen ............................................ 8
3 Ergebnisse .................................................................................................................................................... 13
3.1 Vorort-Situation und Baumerfassung Landgraf-Georg-Straße ..................................................................................... 13
3.2 Verkehrssicherheit der Bäume .................................................................................................................................... 21
3.3 Erhaltungswürdigkeit................................................................................................................................................. 23
3.4 Erhaltungsfähigkeit ................................................................................................................................................... 23
3.5 Auswirkung der Baumaßnahme auf den Baumstandort.............................................................................................. 27
4 Bewertung und Maßnahmenempfehlung ................................................................................................. 31
4.1 Baumaßnahme und Straßenbäume, weiterer Umgang ............................................................................................... 31
4.2 Ökologischer Baubegleitungsplan .............................................................................................................................. 32
4.3 Mögliche Ersatzpflanzungen ...................................................................................................................................... 33
4.3.1 Vorüberlegungen ................................................................................................................................................ 33
4.3.2 Baumartenauswahl ............................................................................................................................................. 35
5 Fazit ............................................................................................................................................................... 36
Anhang ............................................................................................................................................................ 38
3
1 Gegenstand des Gutachtens
1.1 Aufgabenstellung
Gegenstand des Gutachtens ist die Bewertung der Straßenbäume der Landgraf-Georg-Straße
zwischen Fiedlerweg und Schwarzwaldring in Darmstadt. Diese stehen in zwei Reihen entlang der
nördlichen und der südlichen Straßenseite (s. Abb. 1). Im Zuge der anstehenden Sanierung der
Landgraf-Georg-Straße wird in das Baumumfeld der Baumreihen eingegriffen.
Das vorliegende Gutachten bewertet die Verkehrssicherheit sowie die Erhaltungsfähigkeit und
Erhaltungswürdigkeit der Bäume. Weiterhin wird die Einbindung des Baumbestandes in die
Baumaßnahme geprüft. Neben dem Angeben von Maßnahme n zur Verkehrssicherung findet auch
eine Variantendiskussion zum weiteren Umgang mit den Straßenbäumen statt.
Abb. 1: Standort erfasste Bäume
1.2 Ortstermine
Neben einem Begehungstermin mit Herrn Groos (Grünflächenamt Darmstadt) am 23.06.2015 fand die
Begutachtung der Bäume am 02.07.2015 statt. Die im vorliegenden Gutachten beschriebenen
Ergebnisse und die fotografische Dokumentation wurden, wenn nicht anders vermerkt, zu diesem
Termin durch Herrn Steiger gewonnen.
N
nördliche
Baumreihe
südliche
Baumreihe
4
2 Vorbemerkung zu Begrifflichkeiten
Die Erfassung der Bäume erfolgte gemäß der aktuellen FLL-Baumkontrollrichtlinie als visuelle Kontrolle
vom Boden aus. Dabei werden die maßgebenden Paramet er der Bäume erfasst und deren
Verkehrssicherheit geprüft. Die Maße des Kronendurc hmessers beruhen auf Schätzungen
beziehungsweise Abmessung der breitesten Kronenbereiche. Der Stammumfang wird in ca. 100 cm
Stammhöhe gemessen; bei mehrstämmigen Bäumen gilt die Summe aller Stämmlinge.
Als Ergebnis der Baumkontrolle erfolgt eine Bewertung der Bäume nach ihrer Verkehrssicherheit ,
eine Einstufung in die Regelkontrollintervalle sowie eine Ausweisung von Behandlungsstufen .
Darüber hinaus werden die Erhaltungswürdigkeit und die Erhaltungsfähigkeit der Bäume
bewertet.
Im Weiteren werden die Grundlagen zum Schutz von Bäumen auf Baustellen erörtert.
2.1 Verkehrssicherheit
Mit der Kontrolle der Bäume wird ein fachliches Urteil über den aktuellen Zustand hinsichtlich der
Verkehrssicherheit abgegeben. Hierbei werden die folgenden drei Kategorien unterschieden:
verkehrssicher
Wenn weder Teile noch die Gesamtheit des Baumes eine vorhersehbare, konkrete Gefahr darstellen,
werden die Bäume als verkehrssicher eingestuft. Verkehrssichere Bäume bedürfen bis zur nächsten
Baumkontrolle keiner Maßnahmen. Für diese Bäume kön nen jedoch Maßnahmen der
Dringlichkeitsstufe 4 ausgewiesen werden.
verkehrssicher nach Maßnahme
Bedürfen Bäume einer baumpflegerischen Maßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit
oder müssen Bäume aus Gründen der Verkehrssicherhei t gefällt werden, werden diese als
verkehrssicher nach Maßnahme eigestuft. Diese Kategorie ist immer mit der Ausweisung einer oder
mehrerer konkreter Maßnahmen sowie einer zugeordneten Dringlichkeitsstufe für die Ausführung der
Maßnahme verbunden.
5
nicht abschließend bewertbar
Wenn die Verkehrssicherheit von Bäumen auf Grund nicht abschätzbarer Mängel oder aufgrund von
Fremdbewuchs, dichtem Unterwuchs, massiven Stockaustrieben oder – speziell bei Platanen – bei
Verdacht auf einen Massariabefall nicht eindeutig beurteilt werden kann, werden diese als nicht
abschließend bewertbar eingestuft.
Die entsprechenden Maßnahmen werden ohne Dringlichk eitsstufe ausgewiesen, da eine solche
Einschätzung durch die Umstände nicht möglich ist.
Dies bedeutet, dass die ausgewiesenen Maßnahmen zeitnah und ohne schuldhafte Verzögerung
durchzuführen sind.
Wurden die Maßnahmen durchgeführt, ist nach gesonderter Beauftragung zwingend eine sofortige
Nachuntersuchung des Baumes anzuberaumen, um dessen Zustand zweifelsfrei klären zu können.
Ohne die Nachuntersuchung ist die Verkehrssicherheit des betreffenden Baumes weiterhin unklar.
Auch Bäume, an denen eine Eingehende Untersuchung stattfinden soll, werden als nicht abschließend
bewertbar eingestuft.
2.1.1 Handlungsstufen
Wird im Zuge der Baumkontrollen ein Handlungsbedarf festgestellt, so resultiert daraus die Festlegung
einer oder mehrerer konkreter Maßnahmen und im Rege lfall die jeweilige Zuweisung einer
Dringlichkeitsstufe. Der durch die Dringlichkeitsstufe festgelegte Abarbeitungszeitraum sollte nicht
überschritten werden.
Es werden die Dringlichkeitsstufen 1 bis 4 verwendet. Auch eine Maßnahmenausweisung ohne
Vergabe einer Dringlichkeitsstufe ist möglich. Die Dringlichkeitsstufen werden wie folgt definiert:
Maßnahmenausweisung ohne Dringlichkeitsstufe
Ist einer Maßnahme keine Dringlichkeitsstufe zugeordnet, so handelt es sich um einen Baum, der nicht
abschließend bewertbar ist. Ein konkreter Abarbeitungszeitraum kann für diese Bäume nicht
angegeben werden, die Abarbeitung der Maßnahme sollte aber zeitnah und ohne schuldhafte
Verzögerung erfolgen.
Stufe 1: Gefahr im Verzug
Die Ausweisung dieser Dringlichkeitsstufe erfordert eine sofortige Umsetzung der Maßnahmen, da
eine konkrete Gefahrensituation besteht. Diese Dringlichkeitsstufe kommt beispielsweise für Bäume
6
mit abgerissenen Kronenteilen zum Einsatz, die akut abbruchgefährdet sind oder für Bäume, die akut
standsicherheitsgefährdet sind. Der Baum wird als verkehrssicher nach Maßnahme eingestuft.
Stufe 2: Handlungsbedarf innerhalb von 2 Monaten
Die Durchführung der Maßnahmen sollte innerhalb der nächsten zwei Monate erfolgen. Der Baum
wird als verkehrssicher nach Maßnahme eingestuft.
Stufe 3: Handlungsbedarf innerhalb von 6 Monaten
Die Durchführung der Maßnahmen sollte innerhalb der nächsten sechs Monate erfolgen. Der Baum
wird als verkehrssicher nach Maßnahme eingestuft.
Stufe 4: pflegerisch empfohlene Maßnahmen
Maßnahmen zur Bestandspflege und Bestandserhaltung werden in nächster Zeit erforderlich. Bäume,
die ausschließlich mit Maßnahmen der Stufe 4 belegt sind, sind weiterhin als verkehrssicher eingestuft.
Die Maßnahmenbeschreibung erfolgt gemäß der ZTV Baumpflege in ihrer aktuellen Fassung
1.
2.1.2 Regelkontrollintervalle
Die Einstufung in die Regelkontrollintervalle erfolgt nach der FLL-Baumkontrollrichtlinie (4.3.2.2 –
S. 22) sowie nach der Einschätzung der Vor-Ort-Situ ation durch den verantwortlichen
Baumkontrolleur. Entsprechend der Richtlinie sollten die Regelkontrollen abwechselnd im belaubten
und unbelaubten Zustand durchgeführt werden. Die Überschreitung sollte nicht mehr als 3 Monate
betragen.
Für Bäume einer Anlage in unterschiedlichen Entwicklungsphasen, jedoch ohne Besonderheiten,
können einheitliche Intervalle festgelegt werden.
1 Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (2006): ZTV-Baumpflege. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
und Richtlinien für Baumpflege
7
2.1.3 Vitalitätsansprache
Die Vitalitätsansprache der Bäume erfolgt in Anlehnung an die Einteilung nach ROLOFF (2001) 2. Dazu
werden die Kronenform, das Trieblängenwachstum und die Verzweigung im oberen Kronenbereich
betrachtet.
Vitalitätsstufe 0 (Explorationsphase)
Der Baum besitzt eine Kronenverzweigung aus Langtri eben mit gleichmäßiger, netzartiger
Verzweigung. Die Krone ist harmonisch geschlossen, die Belaubung dicht.
Vitalitätsstufe 1 (Degenerationsphase)
Der Baum besitzt eine Kronenverzweigung aus kürzeren Langtrieben, die seitliche Verzweigung
besteht aus Kurztrieben (Spießstrukturen). Das Kronenbild ist zerfranst, es findet eine
Desynchronisation des Wachstums statt.
Vitalitätsstufe 2 (Stagnationsphase)
Die Verzweigung ist durch Kurztriebe bestimmt, auch die Wipfeltriebe sind betroffen. Es beginnt eine
Verlichtung der Krone von oben, Pinselstrukturen treten auf.
Vitalitätsstufe 3 (Resignationsphase)
Die Krone zerfällt, Wipfeldürre tritt auf, es kommt zur Sekundärkronenbildung.
Vitalitätsstufe N (nicht bewertbar)
Aufgrund starker Eingriffe in die Kronenstruktur, z. B. durch Kappungen oder starken Rückschnitt,
kann die Vitalität des Baumes derzeit nicht bewertet werden. Nach einem Rückschnitt kann die
Vitalität erst nach 5 Jahren wieder beurteilt werden. Nach einer Kappung bedarf es 10 Jahren, um eine
Vitalitätsansprache sinnvoll zu ermöglichen.
2 Roloff, A. (2001): Baumkronen - Verständnis und praktische Bedeutung eines komplexen Naturphänomens
8
2.1.4 Alterseinstufung
Die Einstufung in Altersklassen richtet sich nach der aktuellen Fassung der FLL-Baumkontrollrichtlinie.
Danach erstreckt sich die Jugendphase in der Regel über 15 Jahre Standzeit. Die Reifephase
erstreckt sich baumartabhängig von 15 bis ca. 50 bis 80 Jahre Standzeit. Ab 50 bis 80 Jahre Standzeit
geht der Baum in die Alterungsphase über; sie endet mit dem Absterben des Baumes.
2.2 Erhaltungswürdigkeit
Die Erhaltungswürdigkeit versteht eine sachverständige Abwägung der Baumfunktion, der Bedeutung
des Baumes im Hinblick auf die Baumart, das Baumalter sowie die Stand- und Wuchsform. Die
Erhaltungswürdigkeit eines Baumes wird neutral anhand der Vor-Ort-Situation eingeschätzt.
Weitergehende Interessen und emotionale Bindungen an einen Baumbestand sind auf diese Weise
nicht greifbar. Insoweit kann die Erhaltungswürdigkeit durch die Interessenparteien differenziert
eingestuft werden.
2.3 Erhaltungsfähigkeit
Erhaltungsfähig ist ein Baum, wenn er nach dem aktuellen Stand des Wissens und der Technik mit
baumpflegerischen Mitteln in seinem Habitus und seinen positiven Baumfunktionen erhalten werden
kann. Monetäre Aspekte werden nicht berücksichtigt und stehen dem Baumeigentümer zur
Entscheidung an. Wesentliche Grundlage ist die ZTV-Baumpflege in ihrer aktuellen Fassung.
2.4 Einbindung des Baumbestands in die Baumaßnahme; Schutz von Bäumen auf
Baustellen
Um kurz-, mittel- und langfristige Schäden erhaltenswerter und erhaltensfähiger Bäume zu
minimieren, ist der fachgerechte Schutz von Bäumen auf Baustellen obligatorisch. Dies betrifft neben
dem Wurzelraum auch den Stamm und die Krone.
9
Hinweise für Schutzmaßnahmen von Bäumen im Zusammen hang mit Baumaßnahmen sind der
RAS-LP 4 3 und der DIN 18 920 4 entnommen.
Schutz der Wurzeln
Als schützenswerter Wurzelbereich gilt generell die Bodenfläche unter der Krone
(Kronentraufbereich) zuzüglich 150 cm. Ein Abstand des vierfachen Stammumfangs von
Baumaßnahmen zum Stamm sollte eingehalten werden, bei Bäumen unter 20 cm Stammdurchmesser
jedoch mindestens 2,50 m. An Grob- und Starkwurzeln, die unter anderem der Verankerung des
Baumes dienen, sollten Verletzungen generell vermieden werden. Eine Beeinträchtigung dieser
Wurzeln kann Vitalitätseinbußen und Standsicherheitsprobleme des betroffenen Baumes nach sich
ziehen.
Offen liegende Wurzeln sollten je nach Jahreszeit gegen Frosteinwirkung oder Austrocknung
geschützt werden, insbesondere wenn die Baugrube langfristig geöffnet bleibt.
Unvermeidbarer Wurzelverlust kann durch Verankerungen und/ oder Schnittmaßnahmen in der Krone
ausgeglichen werden.
Als effektiv durchwurzelter Bodenhorizont kann von einer Tiefe von bis zu 150 cm ausgegangen
werden
5. Eine Prognose des tatsächlichen Wurzelverlaufs ist nicht möglich, da baumartentypisches,
genetisch bedingtes Wachstum von Wurzeln an veränderten Stadt- und Straßenstandorten außer Kraft
gesetzt wird. Die Bäume passen sich in ihrem Wurzelwachstum den standörtlichen Gegebenheiten an.
Auf verdichteten Böden entwickeln sich Wurzeln oftmals in der Horizontalen; diese Horizontalwurzeln
können Distanzen von über 10 m vom Stamm erreichen und weit über die Kronentraufe
hinauswachsen. Hindernisse oder Inhomogenitäten im Boden fördern unregelmäßiges
Wurzelwachstum.
Beim Anlegen von Baugruben, Einschnitten oder Gräben in der Nähe von Bäumen kann es
entsprechend zum Abreißen von Wurzeln durch Bagger und andere Maschinen kommen, die
3 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (1999): Richtlinien für die Anlage von Straßen. Teil:
Landschaftspflege. Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen
4 DIN 18 920 (2014): Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
5 Balder, H. (1998): Die Wurzeln der Stadtbäume
10
angerissenen Wurzeln faulen in der Folge unbemerkt, unter Umständen bis zum Wurzelhals. Die
Standsicherheit betroffener Bäume kann damit eingeschränkt werden.
Grabenlose Leitungsbauverfahren halten die Schadwirkung auf den Wurzelbereich durch den
wesentlich kleineren Wirkdurchmesser gegenüber offenen Baugruben relativ gering (s. Abb. 2).
Abb. 2: Schutz bei Verlegung von Kabeln und Rohrleitungen im Wurzelbereich 6
Lässt sich eine offene Baugrube im Wurzelbereich nicht vermeiden, sollte die Baugrubenwand im
gesamten Wurzelbereich von Hand geschachtet beziehungsweise mit Sauggeräten ausgehoben
werden. Die Behandlung abgeschnittener Wurzeln (Glattschnitt, Wundbehandlung) ist sorgfältig
durchzuführen. Kommt es zum Wurzelverlust, ist dementsprechend eine Kronenauslichtung oder
Kroneneinkürzung erforderlich.
Neben der direkten Schädigung der Wurzeln sollten A ufschüttungen, Bodenabtrag und
-verdichtungen im Baumumfeld vermieden werden. Durch die genannten Eingriffe werden das
Bodengefüge und damit der Standort des Baumes nachhaltig verändert.
Gerade die oberflächennahen Bodenschichten sind für die Nahrungsaufnahme von Gehölzen
entscheidend. Aus dem Abtrag des Bodens im Wurzelbereich von Gehölzen resultieren somit ein
Entzug der Nahrungsgrundlage und die Zerstörung oberflächennaher Wurzeln.
6 RAS-LP 4
11
Bodenaufschüttung und Bodenverdichtung beeinträchtigen insbesondere das Sauerstoffmilieu durch
die Veränderung der Bodenstruktur nachteilig. Durch Mangel an Sauerstoff wird der Luftaustausch im
Boden und in der Folge die Atmung der Wurzeln unterbunden.
Die genannten Eingriffe können zur irreversiblen Schädigung des Baumes führen.
Schutz gegen mechanische Schäden
Eine Beeinträchtigung von Bäumen durch Baumaßnahmen betrifft neben den unterirdischen auch die
oberirdischen Strukturen, also Stamm und Krone. Hier sind insbesondere mechanische Schädigungen
durch Baustellenfahrzeuge, Baumaterial und sonstige Bauvorgänge zu nennen.
Zum Schutz gegen Schäden sollte das Baumumfeld, entsprechend dem Radius des schützenswerten
Wurzelbereichs, prinzipiell durch einen Bauzaun umschlossen werden (s. Abb. 3). Wenn sich das
Befahren oder eine sonstige befristete Belastung des Wurzelbereichs nicht vermeiden lässt, ist eine
Schadensbegrenzung (bspw. Auflegen von bodendruckmindernden Platten, Stammschutz) vorzusehen
(s. Abb. 4).
Abb. 3: Schutz des Wurzelbereichs durch ortsfesten Zaun 7
7 RAS-LP 4
12
Abb. 4: Schadensbegrenzung bei zwingend notwendigem Befahren des Wurzelbereichs und sonstiger befristeter
Belastung 8
Die Einteilung der Wurzelstärken erfolgt nach der ZTV-Baumpflege:
Feinstwurzel: Wurzel mit Durchmesser von < 0,1 cm. Wesentliche Funktion: Wasser- und
Nährstoffaufnahme
Feinwurzel: Wurzel mit Durchmesser von 0,1 cm bis 0,5 cm. Wesentliche Funktion: Wasser- und
Nährstoffaufnahme
Schwachwurzel: Wurzel mit Durchmesser von 0,5 cm bis 2,0 cm. Wesentliche Funktion: Wasser- und
Nährstofftransport, Speicherung von Reservestoffen, Verankerung
Grobwurzel: Wurzel mit Durchmesser von 2,0 cm bis 5,0 cm. Wesentliche Funktion: Wasser- und
Nährstofftransport, Speicherung von Reservestoffen, Verankerung
Starkwurzel: Wurzel mit Durchmesser von > 5,0 cm. Wesentliche Funktion: Verankerung, Wasser- und
Nährstofftransport, Speicherung von Reservestoffen
8 RAS-LP 4
13
3 Ergebnisse
3.1 Vorort-Situation und Baumerfassung Landgraf-Georg-Straße
Die ost-west-verlaufende Landgraf-Georg-Straße zwischen Fiedlerweg und Schwarzwaldring ist
dreispurig (eine Fahrspur noch Osten, zwei nach Westen). An beiden Straßenrändern existieren
Baumreihen. Hinter der nördlichen Baumreihe befindet sich ein Gehweg und anschließend
durchgehende Wohnbebauung. Hinter der südlichen Baumreihe liegt ein asphaltierter, kombinierter
Geh- und Radweg, welcher durch eine weitere Baumreihe im Süden Alleecharakter ausweist. Im
Gutachten erfasst wurden die 29 Bäume der zwei Baumreihen an den direkten Straßenrändern.
Die südliche Baumreihe besteht aus 14 Linden (überwiegend Krim-Linden) der Nummern 48; 50; 52;
54; 56; 58; 60; 62; 64; 68; 70; 74; 76 sowie 78. Sie ist Teil der Linden-Allee entlang des Geh- und
Radweges. Die Bäume stehen in einem dünnen Rasenstreifen in einem Abstand von ca. 0,6 m bis 0,8
m vom Bordstein der Straße. Sie befinden sich in der Reifephase, sind jedoch nicht gleichen Alters, da
sie unterschiedlichen Pflanzjahren entstammen. Es existieren zwei Baumlücken, da die Bäume 66 und
72 in der Vergangenheit gefällt wurden. Im Bereich zwischen Baum 64 und Baum 68 befindet sich
eine Bushaltestelle.
Die Baumreihe entlang der nördlichen Straßenseite (insgesamt 15 Bäume) besteht aus zehn Robinien
im Osten (die Bäume 80; 81; 82; 83; 84; 85; 86; 87; 88 und 89) und geht dann in weitere vier Linden
im Westen (die Bäume 90; 91; 92 und 93) über. In einigem Abstand steht dann an der Kreuzung
Fiedlerweg die prägende Reife-Platane 94. Acht der Robinien sind Altbäume, zwei Robinien jüngerer
Bepflanzungen befinden sich in der Reifephase. Die vier Linden sind ebenfalls Reifebäume
unterschiedlicher Pflanzungszeiträume. Die Bäume wachsen in einem Abstand von ca. 1,0 m bis 1,2 m
vom Straßenbord.
Durch die Nähe zur Straße und gelegentlichen Befahren der Grünstreifen sind alle Bäume mehr oder
weniger starker Bodenverdichtung und Versiegelung ausgesetzt. Im östlichen Bereich der nördlichen
Baumreihe findet außerdem Bodenverdichtung durch PKW-Beparkung statt.
Die nachfolgenden Abbildungen veranschaulichen die Situation.
14
Abb. 5: Südliche Baumreihe, Allee Geh- u. Radweg
(Blick aus Westen)
Abb. 6: Südliche Baumreihe (Blick aus Osten)
Abb. 7: Bushaltestelle zwischen Bäumen 64 und 68
Abb. 8: Abstand Bäume zum südl. Straßenbord
Abb. 9: Nördliche Baumreihe, Wohngebäude (Blick
aus Westen)
Abb. 10: Nördliche Baumreihe (Blick aus Osten)
15
Abb. 11: Abstand Bäume zum nördl. Straßenbord
Abb. 12: Beparkung östl. Robinien
Abb. 13: Nördl. Baumreihe, Gehweg (Blick aus Westen) Abb. 14: Platane 94, Straßenkreuzung
Die 29 aufgenommenen Bäume wurden zunächst in Form der fachlichen qualifizierten
Inaugenscheinnahme vom Boden aus beurteilt. Die Fotodokumentation der Einzelbäume befindet sich
im Anhang des Gutachtens.
Alle erfassten Linden sowie die Platane weisen hohe Vitalitäten auf. Sie liegen stets in Bereichen der
Exploration bis Degeneration. Die Vitalitäten der Robinien sind meist stagnierend. Baum 81 befindet
sich im Übergang zur Resignation und Baum 85 resigniert bereits.
Tabelle 1 zeigt die Baumdaten auf.
16
Tabelle 1: Baumdaten der 29 erfassten Bäume
Manche der Linden der südlichen Straßenseite leiden unter Konkurrenzdruck durch benachbarte,
höhere Linden auf der Südseite des Geh- und Radweges. Einige ältere Linden und Robinien besitzen
Astungswunden oder Kappungsstellen in Kronenbereich en, die auf frühere Astentnahmen
17
zurückgehen. Des Weiteren existieren an den Stammfüßen oder Stammpartien einiger Linden
Höhlungen oder alte, einfaulende Astungswunden. Die Asphaltdecke im Bereich der Linde 64 ist durch
Wurzelhebungen leicht aufgewölbt. Zudem ist der Stammfuß des Baumes verdickt und hohl.
Viele der alten Robinien Straßenseite besitzen totes Geäst in den Kronen. Auch die Robinien sind
teilweise von Stammfäulen betroffen. Die Robinie 85 ist abgängig. Der Stamm der Robinie 89 ist
geneigt. Die Schrägstellung liegt jedoch schon Jahre zurück, was durch einen senkrechten Verlauf der
Kronenspitze erkennbar ist.
Der Stamm der jungen Linde 93 ist durch Besonnung hitzegeschädigt.
Die Platane 94 ist, abgesehen von schwachen Astungswunden in der Krone und einer Adventivwurzel,
weitestgehend schadlos.
Auf den nachfolgenden Abbildungen werden diese Umstände verdeutlicht.
Abb. 15: Kronenkonkurrenz durch einige Nachbarbäume südl.
Baumreihe
Abb. 16: Alte, einfaulende Astungswunde
Stamm Baum 52
18
Abb. 17: Alte, einfaulende Astungswunde Stamm
Baum 58
Abb. 18: Alte, einfaulende Wunde Stamm Baum 62
Abb. 19: Asphaltaufwölbungen Gehweg Baum 64
Abb. 20: Hohle Stammfußverdickung
Baum 64
19
Abb. 21: Alte, einfaulende Astungswunde Stamm
Baum 64
Abb. 22: Rindenschaden Stammfuß Baum 68
Abb. 23: Alte, einfaulende
Astungswunden Stamm Baum 68
Abb. 24: Totholz Krone Baum 83
20
Abb. 25: Krone abgängiger Baum 85
Abb. 26: Schrägstand Baum 89
Abb. 27: Beginnende Einfaulung Stammfuß Baum 91
Abb. 28: Rindenschäden durch Sonne Stamm Baum 93
21
3.2 Verkehrssicherheit der Bäume
Die Mehrzahl der Bäume befindet sich derzeit im verkehrssicheren Zustand und ist jährlich zu
kontrollieren. Einige schadlose Reifebäume sind alle zwei Jahre zu kontrollieren, sollten aber einheitlich
im Zuge der jährlichen Kontrolle mitbearbeitet werden.
Acht der Bäume werden als verkehrssicher nach Maßnahme eingestuft. Hierzu zählt die Robinie 85.
Sie ist abgängig und muss innerhalb der nächsten sechs Monate gefällt werden (s. Tabelle 2).
Weiterhin befindet sich in der Kronen der Bäume 80; 81; 82; 83; 84; 87 sowie 89 totes Geäst, welches
zur Herstellung der Verkehrssicherheit binnen sechs Monaten entfernt werden muss (s. Tabelle 3).
Baum 81 kann alternativ zur Totholzentfernung auch zeitnah gefällt werden, da er unvital ist und
Stammschäden aufweist, welche seine Erhaltbarkeit stark reduzieren.
Die Linde 93 ist derzeit verkehrssicher. Der Stamm des jungen Baumes sollte dennoch vor der
intensiven Sonneneinstrahlung geschützt werden (s. Tabelle 4). Dieser ist bereits rindengeschädigt. Der
Schutz kann bspw. über einen Weißanstrich oder Schilfmatten erfolgen.
Tabelle 2: Fällung Baum 85
22
Tabelle 3: Totholzentfernungen Bäume 80; 81; 82; 83; 84; 87 sowie 89
Tabelle 4: Stammschutz Baum 93
23
3.3 Erhaltungswürdigkeit
Die Erhaltungswürdigkeit der Baumallee ist hoch. Auch wenn viele der erfassten Bäume Defizite in
Habitus und Vitalität sowie Schäden aufweisen, erfüllen die Bäume dennoch gestalterische sowie
ökologische Funktionen und sind als erhaltungswürdig anzusehen. Besonders erhaltungswürdig ist die
Straßenkreuzung prägende Platane 94.
Nicht erhaltungswürdig ist die zu fällende, abgängige Robinie 85.
3.4 Erhaltungsfähigkeit
Die Einschätzungen zur Erhaltungsfähigkeit lassen die geplante Baumaßnahme vorerst außer Acht.
Eine extrem lange Standzeit kann den Bäumen am Standort nicht prognostiziert werden. Dies
begründet sich durch die relativ ungünstigen Standortverhältnisse (Einengung, Bodenverdichtung,
häufige Schädigungen durch Verkehr). Zudem ist die Vitalität einiger älterer Bäume bereits
stagnierend.
Bezüglich der Reststandzeiten der Bäume kann keine konkrete bzw. abschließende Bewertung
getroffen werden. Die Reststandzeiten sind abhängig von den Entwicklungen der Vitalitäten über die
nächsten Jahre, der Faul- und Hohlräume einiger Bäume sowie das Hinzukommen weiterer
Schädigungen. Dennoch wird versucht eine Prognose zur Erhaltungsfähigkeit zu liefern. Hierfür findet
eine Einteilung der Bäume in vier Stufen statt:
• keine Erhaltungsfähigkeit – Der Baum ist zeitnah zu entnehmen.
• kurzfristig erhaltungsfähig – Der Baum kann am Standort noch bis zu ca. fünf Jahre existieren.
• mittelfristig erhaltungsfähig – Der Baum kann am Standort noch mindestens fünf Jahre,
höchstens ca. 15 Jahre existieren.
• längerfristig erhaltungsfähig – Der Baum kann am Standort noch über 15 Jahre existieren.
Die folgende Tabelle 5 listet die Bäume inkl. ihrer Erhaltungsfähigkeit auf. Gesunde Bäume ohne
stärkere Schäden sind längerfristig erhaltungsfähig. Diese können als „Zukunftsbäume“ betitelt
werden. Ist die Erhaltungsfähigkeit eingeschränkt, so erfolgt eine Begründung hierfür.
24
Tabelle 5: Erhaltungsfähigkeit Einzelbäume (derzeitig, ohne Baumaßnahme)
Baum Art
Erhaltungsfähigkeit
Begründung bei Einschränkung keine kurz -
fristig
mittel -
fristig
länger -
fristig
48 Linde
(Tilia spec. )
x
50 Linde
(Tilia spec. )
x
52 Linde
(Tilia spec. )
x Einfaulung Stamm (alte Astungswunde)
54 Linde
(Tilia spec. )
x
56 Linde
(Tilia spec. )
x
58 Linde
(Tilia spec. )
x Einfaulung Stamm (alte Astungswunde)
60 Linde
(Tilia spec. )
x
62 Linde
(Tilia spec. )
x Einfaulung Stamm (alter Anfahrschaden)
64 Linde
(Tilia spec. )
x Fäule Stamm
68 Linde
(Tilia spec. )
x Rindenschäden, Einfaulungen Stamm (alte
Astungswunden)
70 Linde
(Tilia spec. )
x
74 Linde
(Tilia spec. )
x
76 Linde
(Tilia spec. )
x
78 Linde
(Tilia spec. )
x
25
Baum Art
Erhaltungsfähigkeit
Begründung bei Einschränkung keine kurz -
fristig
mittel -
fristig
länger -
fristig
80 Robinie
(Robinia pseudoacacia )
x fortgeschrittenes Alter, stagnierende
Vitalität
81 Robinie
(Robinia pseudoacacia )
x Stammfußschaden, Vitalität stagnierend bis
resignierend
82 Robinie
(Robinia pseudoacacia )
x fortgeschrittenes Alter, stagnierende
Vitalität
83 Robinie
(Robinia pseudoacacia )
x stagnierende Vitalität
84 Robinie
(Robinia pseudoacacia )
x fortgeschrittenes Alter, stagnierende
Vitalität
85 Robinie
(Robinia pseudoacacia )
x abgängig
86 Robinie
(Robinia pseudoacacia )
x degenerierende Vitalität trotz jungen
Alters
87 Robinie
(Robinia pseudoacacia )
x fortgeschrittenes Alter, stagnierende
Vitalität
88 Robinie
(Robinia pseudoacacia )
x fortgeschrittenes Alter, stagnierende
Vitalität
89 Robinie
(Robinia pseudoacacia )
x fortgeschrittenes Alter, stagnierende
Vitalität, Stammneigung
90 Linde
(Tilia spec. )
x
91 Linde
(Tilia spec. )
x beginnende Einfaulung Stammfuß
92 Linde
(Tilia spec. )
x
93 Linde
(Tilia spec. )
(x)
Voraussetzung für längerfristigen Erhalt ist
Überwallung der Rindenschäden am
Stamm durch Sonneneinstrahlung.
26
Baum Art
Erhaltungsfähigkeit
Begründung bei Einschränkung keine kurz -
fristig
mittel -
fristig
länger -
fristig
94 Platane
(Platanus acerifolia )
x
Summe 1
Baum
2
Bäume
13
Bäume
13
Bäume
Als Resultat werden derzeit 13 Bäume als längerfristig erhaltungsfähig eingestuft. Diese
Zukunftsbäume sind vital und weisen keine großen Schädigungen auf. Es handelt sich hierbei meist
um jüngere Linden und um die Platane 94. Bei der jungen Linde 93 ist diese längerfristige Erhaltung
jedoch an eine Überwallung der derzeitigen Rindenschäden des Stammes gebunden. Sollten sich diese
zu einer Fäule entwickeln, so wäre die Erhaltbarkeit des Baumes 93 eingeschränkt.
13 weitere Bäume sind mittelfristig erhaltungsfähig. D. h. ihre prognostizierte Reststandzeiten sind
aufgrund von Schädigungen und/ oder der fortgeschrittenen Baumalter begrenzt.
Die Bäume 64 und 81 sind nur noch kurzfristig erhaltungsfähig und müssen in nächster Zeit gerodet
werden. Der Stammfuß von Linde 64 ist durch eine massive Fäule hohl und verdickt und der Stamm
weist weitere, höher liegende Faulstellen auf. Diese Defekte werden zur Bruchgefahr führen. Der
Stamm der alten Robinie 81 ist ebenfalls schwer geschädigt und auf den Querschnitt bezogen
weitestgehend abgestorben. Die Vitalität des Baumes ist rückläufig.
Eine Erhaltung der Robinie 85 ist nicht möglich, da sie sich im Absterbeprozess befindet. Sie ist zeitnah
zu roden.
Ein weiterer Punkt, der für die Erhaltungsfähigkeit ausschlaggebend ist, ist der geplante Eingriff in
Form der Umgestaltung des Baumumfeldes. Darauf wird im Folgenden eingegangen.
27
3.5 Auswirkung der Baumaßnahme auf den Baumstandort
Die geplante Baumaßnahme wird nach DIN 18 920 (Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und
Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) und RAS-LP 4 (Richtlinien für die Anlage von Straßen;
Landschaftspflege; Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei
Baumaßnahmen) geprüft.
Danach sollte der Schutzabstand vom Baum zu Eingriffen in das Baumumfeld einen Abstand des
vierfachen Stammumfangs einhalten, bei Bäumen unter 20 cm Stammdurchmesser jedoch mindestens
2,50 m.
Als schützenswerter Wurzelbereich gilt die Bodenfläche unter der Krone (Kronentraufbereich)
zuzüglich 150 cm.
Eine Übersicht über die theoretischen Schutzabstände der Bäume und den schützenswerten
Wurzelbereich gibt die nachstehende Tabelle 6.
Tabelle 6: Anzustrebende Schutzabstände zwischen Baum und Baumaßnahme und schützenswerte
Wurzelbereiche nach RAS-LP 4 und DIN 18 920
Baum Art
Kronen -
durch-
messer
Stamm-
umfang
Schutz Baumumfeld nach
DIN 18920
(Kronendurchm. / 2 + 1,50 m)
Mindestabstand nach
RAS-LP 4
(4* Stammumfang)
[m] [cm] [m] [m]
48 Linde
(Tilia spec. )
5 80 4,0 3,2
50 Linde
(Tilia spec. )
6 84 4,5 3,4
52 Linde
(Tilia spec. )
6 105 4,5 4,2
54 Linde
(Tilia spec. )
5 58 4,0
2,5
(Mindestabstand)
56 Linde
(Tilia spec. )
5 54 4,0
2,5
(Mindestabstand)
58 Linde
(Tilia spec. )
6 98 4,5 3,9
28
Baum Art
Kronen -
durch-
messer
Stamm-
umfang
Schutz Baumumfeld nach
DIN 18920
(Kronendurchm. / 2 + 1,50 m)
Mindestabstand nach
RAS-LP 4
(4* Stammumfang)
[m] [cm] [m] [m]
60 Linde
(Tilia spec. )
6 78 4,5 3,1
62 Linde
(Tilia spec. )
6 78 4,5 3,1
64 Linde
(Tilia spec. )
6 150 4,5 6,0
68 Linde
(Tilia spec. )
6 99 4,5 4,0
70 Linde
(Tilia spec. )
6 74 4,5 3,0
74 Linde
(Tilia spec. )
5 59 4,0
2,5
(Mindestabstand)
76 Linde
(Tilia spec. )
5 78 4,0 3,1
78 Linde
(Tilia spec. )
5 65 4,0 2,6
80 Robinie
(Robinia pseudoacacia )
9 151 6,0 6,0
81 Robinie
(Robinia pseudoacacia )
7 138 5,0 5,5
82 Robinie
(Robinia pseudoacacia )
9 138 6,0 5,5
83 Robinie
(Robinia pseudoacacia )
7 92 5,0 3,7
84 Robinie
(Robinia pseudoacacia )
8 156 5,5 6,2
85 Robinie
(Robinia pseudoacacia )
7 142 5,0 5,7
29
Baum Art
Kronen -
durch-
messer
Stamm-
umfang
Schutz Baumumfeld nach
DIN 18920
(Kronendurchm. / 2 + 1,50 m)
Mindestabstand nach
RAS-LP 4
(4* Stammumfang)
[m] [cm] [m] [m]
86 Robinie
(Robinia pseudoacacia )
5 56 4,0
2,5
(Mindestabstand)
87 Robinie
(Robinia pseudoacacia )
8 139 5,5 5,6
88 Robinie
(Robinia pseudoacacia )
8 129 5,5 5,2
89 Robinie
(Robinia pseudoacacia )
8 122 5,5 4,9
90 Linde
(Tilia spec. )
6 53 4,5
2,5
(Mindestabstand)
91 Linde
(Tilia spec. )
10 125 6,5 5,0
92 Linde
(Tilia spec. )
9 110 6,0 4,4
93 Linde
(Tilia spec. )
4 51 3,5
2,5
(Mindestabstand)
94 Platane
(Platanus acerifolia )
15 217 9,0 8,7
Die theoretischen Schutzabstände zu den Bäumen liegen zwischen 2,5 m und 9,0 m. Ein extremes
Unterschreiten dieser Schutzzonen bei Bauausführung ist abzusehen. Die geplante Sanierung der
Landgraf-Georg-Straße sieht den Abbruch und die Erneuerung des Straßenkörpers vor. Hierfür ist ein
Ausbau und Neueinbau der Hochborde entlang der südlichen Straßenseite notwendig. Die Hochborde
auf der Nordseite soll erhalten bleiben. Die Fundamentierung des zukünftigen südlichen
Straßenbordes erfordert zudem eine weitere Verlagerung der Baukante in Richtung der angrenzenden
Bäume. Laut Aussagen des Tiefbauplaners beträgt dieser Arbeitsraum ca. 50 cm. Dies bedeutet eine
zusätzliche Reduzierung des Grünstreifens und somit einen Eingriff in den durchwurzelten Bereich der
Bäume. Der Abstand zwischen den Stammfüßen der Bäume und der Baustelle wird sich auf wenige
Dezimeter reduzieren oder gegen Null gehen. Durch den Ausbau der Bestandsborden kann es zu
30
Schädigungen der Baumwurzeln kommen. Denn es ist absehbar, dass diese ihr Wurzelwerk am
Standort bis an die Straßenkante, oder darüber hinaus, ausgeprägt haben.
Des Weiteren bedeutet eine Baumaßnahme trotz Baumschutzeinrichtungen oftmals eine Verdichtung
und Schädigung des Baumumfeldes sowie mechanische Schädigungen der Bäume.
Im Zuge der Baumaßnahme kann es somit zu Schädigungen der im Gutachten beschriebenen Bäume
kommen. Dies betrifft vor allem die Baumreihe entlang der südlichen Straßenseite. Ein Baumerhalt
einzelner Exemplare bzw. der gesamten Baumreihe steht in Frage und ist abhängig von der
Bauausführung und der tatsächlichen Lage des Baukörpers sowie der individuellen Durchwurzelung
der Bäume.
Die zwischen Baum 64 und Baum 68 befindliche Bushaltestelle soll ausgebaut bzw. nach Westen
erweitert werden. Die Linde 64 kann somit nicht erhalten werden.
Die Bäume entlang der nördlichen Straßenseite werden nur betroffen, wenn sich im Zuge der
Erneuerung des Straßenkörpers Wurzelfunde zeigen. Platane 94 ist von der Baumaßnahme
voraussichtlich kaum betroffen, da die Straßensanierung zwischen Baum 93 und Baum 94 endet.
31
4 Bewertung und Maßnahmenempfehlung
4.1 Baumaßnahme und Straßenbäume, weiterer Umgang
Die Bäume der untersuchten, vorwiegend aus Linden und Robinien bestehenden Allee sind zum Teil
vorgeschädigt. An einigen Bäumen müssen Maßnahmen z ur Herstellung der Verkehrssicherheit
durchgeführt werden. Diese wurden im Abschnitt 3.2 (Verkehrssicherheit der Bäume) beschrieben.
Die Bäume werden von der anstehenden Baumaßnahme betroffen. Eine negative Beeinflussung vieler
Bäume ist abzusehen. Es müssen Überlegungen zum Verbleib der Bäume und mit deren Umgang
getroffen werden. Die für die Sanierung notwendigen Eingriffe in das Umfeld der Bäume können dazu
führen, dass ein Großteil der Bäume nicht erhalten werden kann. Vor allem bei den Bäumen der
südlichen Straßenseite ist mit Konsequenzen zu rechnen. Die Bäume entlang der nördlichen
Straßenseite werden wenig durch die Bautätigkeit betroffen werden.
Es existieren zwei Varianten des Umgangs mit den betroffenen Bäumen.
Variante eins – Umfassende Baumentnahme im Vorfeld
Eine Variante ist eine großzügige Baumentnahme im Vorfeld der Baumaßnahme. Hierbei würde die
gesamte Baumreihe der südlichen Straßenseite gefällt. Des Weiteren wäre es denkbar, die
überwiegend stagnierenden Robinien der nördlichen Straßenseite zu entnehmen. Nach Beendigung
der Baumaßnahme läge man dann auf der südlichen Straßenseite eine einheitliche, neue Baumreihe
an (Allee mit zweiter Lindenreihe Gehweg) oder man beließe lediglich die Lindenreihe südlich des Geh-
und Radweges. Auf der nördlichen Straßenseite erstellte man ebenfalls eine einheitliche neue
Baumreihe.
Bei dieser Variante kann die Baumaßnahme weitgehend „störungsfrei“, d. h. ohne Rücksicht auf den
Schutz der Bäume, vollzogen werden. Außerdem birgt sie die Möglichkeit zur einheitlichen
Neugestaltung der straßenbegleitenden Baumstreifen. Weiterhin wäre es möglich, im Zuge der
Straßensanierung durchgehende, baumgerechte Grünstreifen mit ausreichenden Baumgruben zu
errichten. Aus ökologischen Gesichtspunkten ist von dieser Variante jedoch abzuraten, da hierbei viele
Bäume im Vorfeld der Bautätigkeit gerodet werden.
32
Variante zwei – Größtmöglicher Baumerhalt im Vorfeld
Als zweite Möglichkeit würden die mittel- und längerfristig erhaltungsfähigen Bäume belassen und
während der Baumaßnahme bestmöglich geschützt. Im Vorfeld gefällt würden nur die bereits stark
vorgeschädigten Bäume 64; 81 sowie 85. Baum 64 ist ohnehin der Bushaltestellenerweiterung im
Wege. Entstandene Baumlücken würden nach Beendigung der Bautätigkeit nachbepflanzt.
Diese Variante ist vorerst ökologischer. Der Bauablauf ist durch den notwendigen Baumschutz jedoch
zeit- und eventuell kostenintensiver. Im Zuge der Bautätigkeit kann es zu weiteren Baumentnahmen
und/ oder eingehenden Standsicherheitsprüfungen kom men, wenn sich Schädigungen der
Wurzelräume nicht ausschließen lassen.
Es gilt also abzuwägen, welche der beiden Varianten gewünscht ist. Will man einen reibungslosen
Bauablauf und eine einheitliche Neuanlage der Allee, so bietet sich Variante eins an. Liegt das
Augenmerk auf dem Naturschutz und Baumerhalt, so ist die Variante zwei zu wählen. Wobei es auch
hierbei zu umfangreichen Baumrodungen bei Bauausführung kommen kann.
4.2 Ökologischer Baubegleitungsplan
Eine dendrologische Baubegleitung der Baumaßnahme ist anzuraten. Ohne notwendigen Baumschutz
und dessen Überwachung sind irreversible Baumschäden vorhersehbar. Auch eine Dokumentation des
Geschehens sowie eventueller Baumschädigungen und ein Einleiten daraus resultierender Maßnahmen
fände nicht statt, sodass zukünftig „unvorhersehbare“ Baumausfälle oder –versagen und damit
verbundene mögliche Personenschäden eintreten könnten.
Eine ökologische Baubegleitung schließt solche unverhofften Ereignisse weitestgehend aus. Durch die
Überwachung und den Austausch mit den ausführenden Firmen laufen die Prozesse baumschonend
ab. Hierfür finden regelmäßige, abgestimmte Ortstermine statt, bei denen das Vorgehen überwacht
oder festgelegt wird.
Im Fall der Sanierung der Landgraf-Georg-Straße ist diese Kontrolle v. a. während des Abbruchs des
Straßenkörpers sowie der südlichen Hochborde in Richtung der Bäume notwendig; vorausgesetzt die
südliche Baumreihe bliebe im Vorfeld erhalten. Schädigungen der Baumwurzeln sind hier
wahrscheinlich und müssen begleitet und dokumentiert werden. Auch der Neueinbau der Bordsteine
33
befindet sich im sensiblen Bereich und sollte begleitet werden. Durch eine sachkundige Person kann
vor Ort ein Umgang mit den Bäumen schnell geklärt werden. Eventuell durchzuführende Fällungen,
Rückschnitte oder eingehende Untersuchungen werden angewiesen. Der Bauablauf findet somit
reibungsloser statt.
4.3 Mögliche Ersatzpflanzungen
4.3.1 Vorüberlegungen
Durch die bereits bestehende Notwendigkeit der Entnahme einzelner Bäume sowie die eventuellen
weiteren Baumentnahmen bietet sich die Möglichkeit für nachhaltige Nachpflanzungen am Standort
der Landgraf-Georg-Straße. Die Entscheidung zum Neubepflanzen erfordert eine Planung vorab.
Beide Baumreihen stehen dicht an der Straße; die südliche derzeit noch dichter als die nördliche. Die
südliche Baumreihe liegt zudem dicht am Geh- und Radweg und ist zusätzlich von Konkurrenz durch
die zweite Lindenreihe im Süden betroffen. Die nördliche Baumreihe ist zudem durch die Nähe zu den
Wohngebäuden bestimmt. Die Auswahl geeigneter neu z u pflanzender Bäume ist daher
eingeschränkt. Bäume 1. Ordnung (große Bäume) scheiden somit bereits aus. Dennoch müssen die
Bäume auf das nötige lichte Raumprofil von 4,5 m zur Straße aufgeastet werden. Bäume mit
niedrigem Kronenansatz scheiden somit ebenfalls aus. Hinzu kommen Bodenverdichtung sowie
-versiegelung, Streusalz- und Abgasbelastungen sowi e weitere eventuelle ungünstige
Bodenparameter, die die Artenauswahl reduzieren.
Falls im Zuge der Baumaßnahme bzw. vorab sämtliche Bäume der südlichen Baumreihe sowie die
teilweise nördliche Reihe gerodet werden, existiert die Möglichkeit ein relativ einheitliches Bild des
Straßenzuges und der Baumallee zu schaffen. Bleiben Bäume erhalten, so können lediglich die Lücken
bepflanzt werden, was die Uneinheitlichkeit der Allee fortführt.
In jedem Fall sind für Neupflanzungen die bestmöglichen Bedingungen zu schaffen, um einen
langfristigen Baumerhalt und Zierwert der Anlage zu erreichen. Hierfür sind größtmöglich ausgeführte
Baumgruben mit geeignetem Baumsubstrat (siehe Abb. 29) oder eine Aufwertung der gesamten
Grünstreifen erstrebenswert. Ebenfalls wünschenswert ist eine Entsiegelung und/ oder
Wegverlagerung des Geh- und Radweges weg von der Baumreihe der südlichen Straßenseite, um hier
größeren durchwurzelbaren Raum zu schaffen.
34
Eine zusätzlich eingebrachte Bodenbelüftung dient der Wurzelförderung. Ratsam ist am Standort
ebenfalls ein Einbringen von Anfahrschutzeinrichtungen, z. B. als Poller, wie es zurzeit an einigen
Stellen der Grünstreifen bereits der Fall ist.
Wichtig ist, dass sich die Kronen der neu gepflanzten Bäume am Standort ordentlich entwickeln
können. Sie dürfen nicht einseitig zur Straße wachsen. Hierfür sind einzelfallabhängig ggf. Kronenteile
einiger älterer Linden südlich des Geh- und Radweges einzukürzen und damit die Konkurrenz zu
reduzieren.
Um das zukünftige Einwurzeln der Bäume in Straßen- und Gehwegbereiche zu unterbinden ist das
Einbringen von Wurzelschutzeinrichtungen sinnvoll.
Abb. 29: Pflanzgrube Beispielausführung 9
9 Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (2010): Empfehlungen für Baumpflanzungen. Teil 2:
Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate
35
4.3.2 Baumartenauswahl
Eine mögliche Artenauswahl mit Hinweisen für Nachpflanzungen am Standort gibt die Tabelle 7. Sie
beruht auf der GALK-Straßenbaumliste 10 . Eine spezielle Sortenauswahl wird hierbei vorerst nicht
erörtert.
Tabelle 7: Mögliche, geeignete Baumarten für Nachpflanzungen
Baumart Botanischer Name Bemerkungen
Feld-Ahorn Acer campestre
Spitz-Ahorn Acer platanoides auf Bodenverdichtungsschutzeinrichtungen achten
Pyramiden-Hainbuche Carpinus betulus 'Fastigiata'
Ginkgo Ginkgo biloba
Gleditschie Gleditsia triacanthos auf Sorte mit aufrechter Krone achten
Säulen-Stiel-Eiche Quercus robur 'Fastigiata'
Robinie Robinia pseudoacacia nach Standortverbesserung
Japanischer Schnurbaum Sophora japonica auf schmalkronige Sorte achten
Winter-Linde Tilia cordata Möglichkeit zur Einheitlichkeit der Linden-Allee
Krim-Linde Tilia x euchlora Möglichkeit zur Einheitlichkeit der Linden-Allee
10 Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz e. V. (2015): GALK-Straßenbaumliste
36
5 Fazit
Bei den im Gutachten erfassten 29 Bäumen handelt es sich um 18 Linden, zehn Robinien und eine
Platane, welche sich in zwei Baumreihen entlang beider Straßenseiten der Landgraf-Georg-Straße im
Abschnitt zwischen Fiedlerweg und Schwarzwaldring befinden. Zumeist befinden sich die Bäume in
der Reifephase. Die meisten Robinien sind der Alterungsphase zugeordnet. Viele der Bäume sind vital
und derzeit (ohne Baumaßnahmen) mittel- bis längerfristig erhaltungsfähig. Dies trifft vor allem auf die
Linden zu. Einige Bäume sind jedoch vorgeschädigt, was deren Erhaltungsfähigkeit am Standort
einschränkt. Die Reststandzeiten der alten Robinien sind ebenfalls begrenzt. Die Allee an sich ist als
erhaltungswert eingestuft.
An sieben Bäumen muss Totholz in den Kronen zur Herstellung der Verkehrssicherheit entfernt
werden. Die Robinie 81, die dies betrifft sollte jedoch, genau wie Linde 64, im Vorfeld der
Baumaßnahme gefällt werden. Diese beiden Bäume sind aufgrund ihrer Vorschädigungen nur noch
kurzfristig erhaltungsfähig. Baum 85 ist abgängig und muss zeitnah gefällt werden. Der Stamm der
jungen Linde 93 sollte gegen Sonneneinstrahlung geschützt werden.
Die Bäume werden von der bevorstehenden Sanierung d er Straße betroffen. Im Zuge der
Baumaßnahme ist der notwendige Baumschutz einzuhalten. Die Schutzabstände der Baumaßnahmen
zu den Bäumen werden minimal sein und unterschreiten die theoretischen Schutzabstände stark. Vor
allem im Bereich der südlichen Baumreihe ist im Zuge der Baumaßnahme mit starken Einwirkungen
auf die Bäume zu rechnen, was einen Erhalt einzelner bzw. der gesamten Baumreihe im Zuge der
Baumaßnahme ggf. ausschließt.
Hieraus ergeben sich zwei Varianten des Umgangs mit den Bäumen. Die erste, kosten- und
zeitsparende Variante ermöglicht einen „reibungslosen“ Bauablauf, beinhaltet jedoch umfangreiche
Baumfällungen vorab der Baumaßnahe. Denn hierbei würden die südliche Baumreihe sowie ggf. die
Robinien der nördlichen Baumreihe gerodet. Bei der zweiten, ökologischeren Variante würden alle
mittel- und längerfristigen Bäume vorerst erhalten. Während des Bauablaufes ist dann ein intensiverer
Baumschutz notwendig. Hierbei kann es zu weiteren Fällungen bei Bauablauf kommen, wenn sich
herausstellt, dass die Bauausführung nicht ohne starke Baumschäden umsetzbar ist.
37
Nach dem Abschluss der Baustelle sollten Neupflanzungen erfolgen. Je nach Umfang der
Rodungsarbeiten gilt es die Baumreihen bzw. einzelne Lücken optimal zu schließen. Hierfür sollten die
Standorte der Jungbäume jedoch ausreichend vorbereitet werden, um einen langfristigen Baumerhalt
zu garantieren.
SVB Leitsch GmbH
Andreas Steiger
Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsarchitektur
FLL-zert. Baumkontrolleur
38
Anhang
Fotodokumentation Einzelbäume vom 02.07.2015
Die Abbildungen meinen jeweils den vorderen, mittigen Baum.
Baum 4 8 Baum 50
Baum 52 Baum 54
Baum 5 6 Baum 58
Baum 60 Baum 62
Baum 64 Baum 68
Baum 70 Baum 74
Baum 76 Baum 78
Baum 80 Baum 81
Baum 82 Baum 83
Baum 84 Baum 85
Baum 86 Baum 87
Baum 88 Baum 89
Baum 90 Baum 91
Baum 92 Baum 93
Baum 94
anlage 2
165 Zeichen
Ss 0 00S : T geisgen AOQOAY AUSH Jelaqueag uaßunzuejjdzies13 pun BT STOZ’IT'zo :wnyeq 3oyuyegIso pun Bsmuajpal4 usy>sımz ayens-Bloan-jeibpue] BunJanau13 ayeypunıy
Beratungsverlauf (5)
Orte (5)
- Landgraf-Georg-Straße
- Mühlstraße 10
- Bessunger Straße 125
- Fiedlerweg
- Schwarzwaldring
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0481
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 02.11.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00