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2015/0481

Baubegleitende Baumfällungen und Ersatzpflanzungen in der Landgraf-Georg-Straße zwischen Fiedlerweg und Ostbahnhof

Magistratsvorlage 02.11.2015

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2015/0481

8274 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
04.11.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Umweltamt 
Grünflächenamt  
Dezernat IV  
Amt: Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0481 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-100-1000 Investitionsnummer:  08066-6999 
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 0952 010 
 
Betreff: Baubegleitende Baumfällungen und Ersatzpflanzungen in der Landgraf -Georg-Straße 
zwischen Fiedlerweg und Ostbahnhof  
 
Vorlage vom: 02.11.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Fällung einer abgängigen Robine (Baum -Nr. 81) am nördlichen Fahrbahnrand 
und der Fällung einer Linde (Baum -Nr. 64) wegen der Vergrößerung der 
Bushaltestelle am südlichen Fahrbahnrand sowie  den Ersatzpflanzungen für diese 
beiden Bäume mit einem Kostenaufwand von 7.000 Euro wird zugestimmt.  
2. Der ökologischen Baubegleitung mit einem Kostenaufwand von 15.000 Euro wird 
zugestimmt. 
3. Sollte die Standsicherheit von 13 Linden auf der Südseite der Fahr bahn in Folge der 
Baumaßnahme nicht mehr gegeben sein, wird einer optionalen Fällung der Bäume 
mit einem geschätzten Kostenaufwand von 5.000 Euro zugestimmt.  
4. Sollte die Standsicherheit von 8 Robinen und 4 Linden auf der Nordseite der 
Fahrbahn in Folge der Baumaßnahme nicht mehr gegeben sein, wird einer optionalen 
Fällung der Bäume mit einem geschätzten Kostenaufwand von 6.500 Euro 
zugestimmt.

- 2 - 
5. Der evtl. erforderlichen Ersatzpflanzung von bis zu 25 Bäumen aufgrund der 
optionalen Fällungen sowie den Standortve rbesserungsmaßnahmen für die 
Ersatzbäume mit einem geschätzten Kostenaufwand von bis zu 62.500 Euro  
(2.500 Euro pro Baum) wird zugestimmt.  
6. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus der Kostenstelle 066 -100-1000, 
Investitionsnummer 08066 -6999 „Straßenbausan ierungsprogramm“.  
 
 
Anlagen: 150723Gutachten_Landgraf -Georg-Straße 
LageplanLageplan, Gutachten Leitsch Sachverständigenbüro  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Ma gistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  02.11.2015  
 
Baubegleitend zum geplanten Straßenbauvorhaben „Grundhafte Erneuerung Landgraf -Georg-
Straße zwischen Fiedlerweg und Ostbahnhof“ im I. Quartal 2016 soll eine ökologi sche 
Baubegleitung erfolgen. 
 
Der Verkehrsraum / Fahrbahn wird in seiner heutigen Grenze beibehalten. Lediglich auf der 
Südseite soll die vorhandene Bushaltestelle behindertengerecht umgestaltet werden. Die 
vorhandenen Rad- und Gehwege bleiben im Bestand erhalten. 
 
Die nördliche Fahrbahnbegrenzung mittels Hochbordanlage bleibt im Bestand erhalten.  
Die südliche Hochbordanlage der Fahrbahn muss erneuert werden. Hierbei wird bautechnisch 
nicht vermeidbar in den benachbarten Pflanzstreifen eingegriffen. 
Die süd liche Baumreihe ist aufgrund der geringen Pflanzabstände zur Fahrbahn von der 
Baumaßnahme unmittelbar betroffen. 
 
Das Grünflächenamt hat in Amtshilfe für das Straßenverkehrs - und Tiefbauamt die Einholung 
eines Baumgutachtens vor Beginn der Baumaßnahme be auftragt, um die Auswirkungen der 
Baumaßnahme auf den Straßenbaumbestand zu untersuchen. Dessen Ergebnisse liegen nun 
vor: 
 
Bei den im Gutachten erfassten 29 Bäumen handelt es sich um 18 Linden, 10 Robinien und 
eine Platane nördlich und südlich der Fahrbah n. Die im Gutachten berücksichtigte große 
Platane auf der Nordseite (Baum -Nr. 94) an der Ecke Fiedlerweg / Landgraf -Georg-Straße 
liegt außerhalb des Baubereiches und wird von der jetzigen Baumaßnahme nicht betroffen. 
Eine Robinie (Baum -Nr. 85) wurde auf Gr und des Gutachtens („absterbend“) zwischenzeitlich 
bereits durch das Grünflächenamt kurzfristig gefällt. Eine Linde im Bereich der zu 
vergrößernden Bushaltestelle auf der Südseite der Fahrbahn (Baum -Nr. 64) hat einen hohlen 
Stammfuß und ist nur noch kurzfr istig zu erhalten, weshalb der Gutachter die Fällung bereits 
vor Beginn der Baumaßnahme empfiehlt. Eine Robinie auf der Nordseite der Fahrbahn 
(Baum-Nr. 81) hat einen Stammfußschaden, die Vitalität ist rückläufig und ein Erhalt des 
Baumes nur noch kurzfris tig möglich, weshalb der Gutachter ebenfalls die Fällung bereits vor 
Beginn der Baumaßnahme empfiehlt. Alle restlichen 25 Bäume sind von der bevorstehenden 
Sanierung der Straße betroffen.  
 
Vor allem im Bereich der südlichen Baumreihe (13 Linden) ist im Zug e der Baumaßnahme 
insbesondere durch die Erneuerung der Bordsteine mit starken Einwirkungen auf alle Bäume 
bzw. deren Wurzeln zu rechnen, was einen Erhalt einzelner bzw. der gesamten Baumreihe in 
Frage stellt. Auf der Nordseite soll der Bordstein erhalten werden, so dass die nördliche 
Baumreihe (8 Robinien und 4 Linden) wahrscheinlich nicht so stark betroffen sein wird. Im 
Zuge einer ökologischen Baubegleitung durch einen Baumsachverständigen soll die 
Baumaßnahme intensiv begleitet werden. Dadurch soll sich ergestellt werden, dass der 
Baumschutz angemessene Beachtung findet, andererseits aber bei Gefährdung der Stand -
sicherheit einzelner Bäume und damit der Verkehrssicherheit schnell gehandelt wird. Sollte 
bei der ökologischen Baubegleitung vom Baumsachverstä ndigen festgestellt werden, dass 
nach Entfernung der Bordsteine und Auskofferung der alten Straßentragschichten keine 
ausreichende Standsicherheit einzelner Bäume mehr gegeben ist, sind die betroffenen 
Bäume sofort zu fällen. Bestehen Zweifel an der Stands icherheit einzelner Bäume, erfolgt 
durch den Baumsachverständigen unmittelbar eine Überprüfung der Standsicherheit mittels 
Zugversuch. Sollten Fällungen erforderlich werden, sind diese in Abstimmung mit dem Grün -
flächenamt unverzüglich durchzuführen. Im sc hlimmsten Falle ist die gesamte südliche

- 4 - 
Baumreihe mit 13 Linden sowie die nördliche Baumreihe mit 8 Robinien und 4 Linden zu 
fällen. An insgesamt 5 Robinien auf der Nordseite muss nach der Baumaßnahme zumindest 
vorhandenes Totholz beseitigt werden.  
 
Für alle im Zuge der Baumaßnahme gefällten Bäume sind Ersatzpflanzungen durchzuführen, 
wobei auf eine Verbesserung der Standortsituation der neuen Bäume besonders geachtet 
werden sollte. Hierzu zählen insbesondere die Anlage einer 12 m³ großen Baumgrube inkl. 
Substrataustausch für jeden Baum. Die Baumgruben sind gleich im Zuge der Baumaßnahme 
in Abstimmung mit dem Grünflächenamt herzustellen. Die evtl. komplett gefällte südliche 
Baumreihe sollte dabei etwas von ihrer jetzigen Lage nach Süden abgerückt werden, u m 
künftig einen größeren Abstand der Bäume vom Fahrbahnrand zu bekommen und bessere 
Standortbedingungen (12 m² Baumgrube) zu schaffen. Der vorhandene, gemeinsame Geh - 
und Radweg müsste dafür um 0,50 Meter verschmälert werden. Die verbleibende Restbreite 
von 3,50 Meter genügt den Anforderungen. Die neue Baumreihe wäre mit Granitstelen vor 
parkenden Fahrzeugen zu schützen.  
 
Die geplanten Baumfällungen sind außerhalb der Brut - und Setzzeit (01.10.2015 – 
01.03.2016) auszuführen. Des Weiteren ist eine Ausnahmege nehmigung gemäß 
§ 30 Bundesnaturschutzgesetz erforderlich, da die vorhandene Allee ein gesetzlich 
geschütztes Biotop gemäß §  13 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz 
in Verbindung mit § 30 BNatSchG darstellt. Nach Abstimmung mit dem Umwe ltamt kann eine 
entsprechende Ausnahmegenehmigung grundsätzlich erteilt werden, unter der Voraus -
setzung, dass an Ort und Stelle die erforderlichen Ersatzpflanzungen erfolgen.  
 
Die Finanzierung der Baumaßnahme sowie die Baumfällungen und die Ersatzpflanzun gen 
inkl. Standortverbesserung erfolgt aus der Kostenstelle 066 -100-1000, Investitionsnummer 
08066-6999 „Straßenbausanierungsprogramm“.  
 
Die Maßnahme unterliegt keiner Beitragspflicht.  
 
 
Darmstadt, 02.11.2015 
III-66/3/S/GK-ha, Nst.: 28 47 
 
Dezernat III    Dezernat IV   
 
 
 
Cornelia Zuschke   Andrè Schellenberg 
Stadträtin    Stadtkämmerer

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Sachverständigenbüro Leitsch GmbH  Mühlstraße 10  64569 Nauheim 
 
 
 
 
Gutachten 
 
 
Gutachten – Nr. 
 
 
215 0430 
 
Datum 
 
 
15.07.2015 
 
Gutachter 
 
 
Andreas Steiger 
Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsarchitektur 
FLL-zert. Baumkontrolleur 
 
 
Projektbezeichnung  
 
 
BV grundhafte Sanierung Landgraf-Georg-Straße zwischen Fiedlerweg und 
Ostbahnhof, Darmstadt 
 - Vorprüfung Baumbestand –  
 
 
Auftraggeber 
 
 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Der Magistrat 
Grünflächenamt 
Bessunger Straße 125, Block B 
64295 Darmstadt

2 
 
1 Gegenstand des Gutachtens ......................................................................................................................... 3 
1.1 Aufgabenstellung ........................................................................................................................................................ 3 
1.2 Ortstermine ................................................................................................................................................................. 3 
2 Vorbemerkung zu Begrifflichkeiten ............................................................................................................. 4 
2.1 Verkehrssicherheit ....................................................................................................................................................... 4 
2.1.1 Handlungsstufen .................................................................................................................................................. 5 
2.1.2 Regelkontrollintervalle ........................................................................................................................................... 6 
2.1.3 Vitalitätsansprache ................................................................................................................................................ 7 
2.1.4 Alterseinstufung ................................................................................................................................................... 8 
2.2 Erhaltungswürdigkeit................................................................................................................................................... 8 
2.3 Erhaltungsfähigkeit ..................................................................................................................................................... 8 
2.4 Einbindung des Baumbestands in die Baumaßnahme; Schutz von Bäumen auf Baustellen ............................................ 8 
3 Ergebnisse .................................................................................................................................................... 13  
3.1 Vorort-Situation und Baumerfassung Landgraf-Georg-Straße ..................................................................................... 13  
3.2 Verkehrssicherheit der Bäume .................................................................................................................................... 21  
3.3 Erhaltungswürdigkeit................................................................................................................................................. 23  
3.4 Erhaltungsfähigkeit ................................................................................................................................................... 23  
3.5 Auswirkung der Baumaßnahme auf den Baumstandort.............................................................................................. 27  
4 Bewertung und Maßnahmenempfehlung ................................................................................................. 31  
4.1 Baumaßnahme und Straßenbäume, weiterer Umgang ............................................................................................... 31  
4.2 Ökologischer Baubegleitungsplan .............................................................................................................................. 32  
4.3 Mögliche Ersatzpflanzungen ...................................................................................................................................... 33  
4.3.1 Vorüberlegungen ................................................................................................................................................ 33  
4.3.2 Baumartenauswahl ............................................................................................................................................. 35  
5 Fazit ............................................................................................................................................................... 36  
Anhang ............................................................................................................................................................ 38

3 
1 Gegenstand des Gutachtens 
 
1.1 Aufgabenstellung 
Gegenstand des Gutachtens ist die Bewertung der Straßenbäume der Landgraf-Georg-Straße 
zwischen Fiedlerweg und Schwarzwaldring in Darmstadt. Diese stehen in zwei Reihen entlang der 
nördlichen und der südlichen Straßenseite (s. Abb. 1). Im Zuge der anstehenden Sanierung der 
Landgraf-Georg-Straße wird in das Baumumfeld der Baumreihen eingegriffen. 
Das vorliegende Gutachten bewertet die Verkehrssicherheit sowie die Erhaltungsfähigkeit und 
Erhaltungswürdigkeit der Bäume. Weiterhin wird die Einbindung des Baumbestandes in die 
Baumaßnahme geprüft. Neben dem Angeben von Maßnahme n zur Verkehrssicherung findet auch 
eine Variantendiskussion zum weiteren Umgang mit den Straßenbäumen statt. 
 
Abb. 1: Standort erfasste Bäume 
 
1.2 Ortstermine 
Neben einem Begehungstermin mit Herrn Groos (Grünflächenamt Darmstadt) am 23.06.2015 fand die 
Begutachtung der Bäume am 02.07.2015 statt. Die im vorliegenden Gutachten beschriebenen 
Ergebnisse und die fotografische Dokumentation wurden, wenn nicht anders vermerkt, zu diesem 
Termin durch Herrn Steiger gewonnen. 
N 
nördliche  
Baumreihe 
südliche  
Baumreihe

4  
2 Vorbemerkung zu Begrifflichkeiten 
 
Die Erfassung der Bäume erfolgte gemäß der aktuellen FLL-Baumkontrollrichtlinie als visuelle Kontrolle 
vom Boden aus. Dabei werden die maßgebenden Paramet er der Bäume erfasst und deren 
Verkehrssicherheit geprüft. Die Maße des Kronendurc hmessers beruhen auf Schätzungen 
beziehungsweise Abmessung der breitesten Kronenbereiche. Der Stammumfang wird in ca. 100 cm 
Stammhöhe gemessen; bei mehrstämmigen Bäumen gilt die Summe aller Stämmlinge. 
Als Ergebnis der Baumkontrolle erfolgt eine Bewertung der Bäume nach ihrer Verkehrssicherheit , 
eine Einstufung in die Regelkontrollintervalle  sowie eine Ausweisung von Behandlungsstufen .  
Darüber hinaus werden die Erhaltungswürdigkeit  und die Erhaltungsfähigkeit  der Bäume 
bewertet. 
Im Weiteren werden die Grundlagen zum Schutz von Bäumen auf Baustellen  erörtert. 
 
2.1 Verkehrssicherheit 
Mit der Kontrolle der Bäume wird ein fachliches Urteil über den aktuellen Zustand hinsichtlich der 
Verkehrssicherheit abgegeben. Hierbei werden die folgenden drei Kategorien unterschieden: 
verkehrssicher 
Wenn weder Teile noch die Gesamtheit des Baumes eine vorhersehbare, konkrete Gefahr darstellen, 
werden die Bäume als verkehrssicher eingestuft. Verkehrssichere Bäume bedürfen bis zur nächsten 
Baumkontrolle keiner Maßnahmen. Für diese Bäume kön nen jedoch Maßnahmen der 
Dringlichkeitsstufe 4 ausgewiesen werden.  
verkehrssicher nach Maßnahme 
Bedürfen Bäume einer baumpflegerischen Maßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit 
oder müssen Bäume aus Gründen der Verkehrssicherhei t gefällt werden, werden diese als 
verkehrssicher nach Maßnahme eigestuft. Diese Kategorie ist immer mit der Ausweisung einer oder 
mehrerer konkreter Maßnahmen sowie einer zugeordneten Dringlichkeitsstufe für die Ausführung der 
Maßnahme verbunden.

5 
nicht abschließend bewertbar 
Wenn die Verkehrssicherheit von Bäumen auf Grund nicht abschätzbarer Mängel oder aufgrund von 
Fremdbewuchs, dichtem Unterwuchs, massiven Stockaustrieben  oder – speziell bei Platanen – bei 
Verdacht auf einen Massariabefall nicht eindeutig beurteilt werden kann, werden diese als nicht 
abschließend bewertbar eingestuft.  
Die entsprechenden Maßnahmen werden ohne Dringlichk eitsstufe ausgewiesen, da eine solche 
Einschätzung durch die Umstände nicht möglich ist.  
Dies bedeutet, dass die ausgewiesenen Maßnahmen zeitnah und ohne schuldhafte Verzögerung 
durchzuführen sind.  
Wurden die Maßnahmen durchgeführt, ist nach gesonderter Beauftragung zwingend eine sofortige 
Nachuntersuchung des Baumes anzuberaumen, um dessen Zustand zweifelsfrei klären zu können. 
Ohne die Nachuntersuchung ist die Verkehrssicherheit des betreffenden Baumes weiterhin unklar. 
Auch Bäume, an denen eine Eingehende Untersuchung stattfinden soll, werden als nicht abschließend 
bewertbar eingestuft. 
 
2.1.1 Handlungsstufen 
Wird im Zuge der Baumkontrollen ein Handlungsbedarf festgestellt, so resultiert daraus die Festlegung 
einer oder mehrerer konkreter Maßnahmen und im Rege lfall die jeweilige Zuweisung einer 
Dringlichkeitsstufe. Der durch die Dringlichkeitsstufe festgelegte Abarbeitungszeitraum sollte nicht 
überschritten werden. 
Es werden die Dringlichkeitsstufen 1 bis 4 verwendet. Auch eine Maßnahmenausweisung ohne 
Vergabe einer Dringlichkeitsstufe ist möglich. Die Dringlichkeitsstufen werden wie folgt definiert: 
Maßnahmenausweisung ohne Dringlichkeitsstufe 
Ist einer Maßnahme keine Dringlichkeitsstufe zugeordnet, so handelt es sich um einen Baum, der nicht 
abschließend bewertbar ist. Ein konkreter Abarbeitungszeitraum kann für diese Bäume nicht 
angegeben werden, die Abarbeitung der Maßnahme sollte aber zeitnah und ohne schuldhafte 
Verzögerung erfolgen.  
Stufe 1: Gefahr im Verzug 
Die Ausweisung dieser Dringlichkeitsstufe erfordert eine sofortige Umsetzung der Maßnahmen, da 
eine konkrete Gefahrensituation besteht. Diese Dringlichkeitsstufe kommt beispielsweise für Bäume

6 
mit abgerissenen Kronenteilen zum Einsatz, die akut abbruchgefährdet sind oder für Bäume, die akut 
standsicherheitsgefährdet sind. Der Baum wird als verkehrssicher nach Maßnahme eingestuft. 
Stufe 2: Handlungsbedarf innerhalb von 2 Monaten 
Die Durchführung der Maßnahmen sollte innerhalb der nächsten zwei Monate erfolgen. Der Baum 
wird als verkehrssicher nach Maßnahme eingestuft. 
Stufe 3: Handlungsbedarf innerhalb von 6 Monaten 
Die Durchführung der Maßnahmen sollte innerhalb der nächsten sechs Monate erfolgen. Der Baum 
wird als verkehrssicher nach Maßnahme eingestuft. 
Stufe 4: pflegerisch empfohlene Maßnahmen 
Maßnahmen zur Bestandspflege und Bestandserhaltung werden in nächster Zeit erforderlich. Bäume, 
die ausschließlich mit Maßnahmen der Stufe 4 belegt sind, sind weiterhin als verkehrssicher eingestuft. 
 
Die Maßnahmenbeschreibung erfolgt gemäß der ZTV Baumpflege in ihrer aktuellen Fassung 
1.  
 
2.1.2 Regelkontrollintervalle  
Die Einstufung in die Regelkontrollintervalle erfolgt nach der FLL-Baumkontrollrichtlinie (4.3.2.2 –  
S. 22) sowie nach der Einschätzung der Vor-Ort-Situ ation durch den verantwortlichen 
Baumkontrolleur. Entsprechend der Richtlinie sollten die Regelkontrollen abwechselnd im belaubten 
und unbelaubten Zustand durchgeführt werden. Die Überschreitung sollte nicht mehr als 3 Monate 
betragen. 
Für Bäume einer Anlage in unterschiedlichen Entwicklungsphasen, jedoch ohne Besonderheiten, 
können einheitliche Intervalle festgelegt werden. 
 
                                                           
1 Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (2006): ZTV-Baumpflege. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 
und Richtlinien für Baumpflege

7 
2.1.3 Vitalitätsansprache 
Die Vitalitätsansprache der Bäume erfolgt in Anlehnung an die Einteilung nach ROLOFF (2001) 2. Dazu 
werden die Kronenform, das Trieblängenwachstum und die Verzweigung im oberen Kronenbereich 
betrachtet. 
Vitalitätsstufe 0 (Explorationsphase)  
Der Baum besitzt eine Kronenverzweigung aus Langtri eben mit gleichmäßiger, netzartiger 
Verzweigung. Die Krone ist harmonisch geschlossen, die Belaubung dicht.  
Vitalitätsstufe 1 (Degenerationsphase) 
Der Baum besitzt eine Kronenverzweigung aus kürzeren Langtrieben, die seitliche Verzweigung 
besteht aus Kurztrieben (Spießstrukturen). Das Kronenbild ist zerfranst, es findet eine 
Desynchronisation des Wachstums statt. 
Vitalitätsstufe 2 (Stagnationsphase) 
Die Verzweigung ist durch Kurztriebe bestimmt, auch die Wipfeltriebe sind betroffen. Es beginnt eine 
Verlichtung der Krone von oben, Pinselstrukturen treten auf. 
Vitalitätsstufe 3 (Resignationsphase) 
Die Krone zerfällt, Wipfeldürre tritt auf, es kommt zur Sekundärkronenbildung. 
Vitalitätsstufe N (nicht bewertbar) 
Aufgrund starker Eingriffe in die Kronenstruktur, z. B. durch Kappungen oder starken Rückschnitt, 
kann die Vitalität des Baumes derzeit nicht bewertet werden. Nach einem Rückschnitt kann die 
Vitalität erst nach 5 Jahren wieder beurteilt werden. Nach einer Kappung bedarf es 10 Jahren, um eine 
Vitalitätsansprache sinnvoll zu ermöglichen. 
 
                                                           
2 Roloff, A. (2001): Baumkronen - Verständnis und praktische Bedeutung eines komplexen Naturphänomens

8  
2.1.4 Alterseinstufung 
Die Einstufung in Altersklassen richtet sich nach der aktuellen Fassung der FLL-Baumkontrollrichtlinie. 
Danach erstreckt sich die Jugendphase  in der Regel über 15 Jahre Standzeit. Die Reifephase  
erstreckt sich baumartabhängig von 15 bis ca. 50 bis 80 Jahre Standzeit. Ab 50 bis 80 Jahre Standzeit 
geht der Baum in die Alterungsphase  über; sie endet mit dem Absterben des Baumes.  
 
2.2 Erhaltungswürdigkeit 
Die Erhaltungswürdigkeit versteht eine sachverständige Abwägung der Baumfunktion, der Bedeutung 
des Baumes im Hinblick auf die Baumart, das Baumalter sowie die Stand- und Wuchsform. Die 
Erhaltungswürdigkeit eines Baumes wird neutral anhand der Vor-Ort-Situation eingeschätzt. 
Weitergehende Interessen und emotionale Bindungen an einen Baumbestand sind auf diese Weise 
nicht greifbar. Insoweit kann die Erhaltungswürdigkeit durch die Interessenparteien differenziert 
eingestuft werden.  
 
2.3 Erhaltungsfähigkeit 
Erhaltungsfähig ist ein Baum, wenn er nach dem aktuellen Stand des Wissens und der Technik mit 
baumpflegerischen Mitteln in seinem Habitus und seinen positiven Baumfunktionen erhalten werden 
kann. Monetäre Aspekte werden nicht berücksichtigt und stehen dem Baumeigentümer zur 
Entscheidung an. Wesentliche Grundlage ist die ZTV-Baumpflege in ihrer aktuellen Fassung. 
 
2.4 Einbindung des Baumbestands in die Baumaßnahme;  Schutz von Bäumen auf 
Baustellen 
Um kurz-, mittel- und langfristige Schäden erhaltenswerter und erhaltensfähiger Bäume zu 
minimieren, ist der fachgerechte Schutz von Bäumen auf Baustellen obligatorisch. Dies betrifft neben 
dem Wurzelraum auch den Stamm und die Krone.

9 
Hinweise für Schutzmaßnahmen von Bäumen im Zusammen hang mit Baumaßnahmen sind der  
RAS-LP 4 3 und der DIN 18 920 4  entnommen.  
 
Schutz der Wurzeln 
Als schützenswerter Wurzelbereich gilt generell die  Bodenfläche unter der Krone  
(Kronentraufbereich) zuzüglich 150 cm. Ein Abstand des vierfachen Stammumfangs von 
Baumaßnahmen zum Stamm sollte eingehalten werden, bei Bäumen unter 20 cm Stammdurchmesser 
jedoch mindestens 2,50 m. An Grob- und Starkwurzeln, die unter anderem der Verankerung des 
Baumes dienen, sollten Verletzungen generell vermieden werden. Eine Beeinträchtigung dieser 
Wurzeln kann Vitalitätseinbußen und Standsicherheitsprobleme des betroffenen Baumes nach sich 
ziehen.  
Offen liegende Wurzeln sollten je nach Jahreszeit gegen Frosteinwirkung oder Austrocknung 
geschützt werden, insbesondere wenn die Baugrube langfristig geöffnet bleibt.  
Unvermeidbarer Wurzelverlust kann durch Verankerungen und/ oder Schnittmaßnahmen in der Krone 
ausgeglichen werden.  
Als effektiv durchwurzelter Bodenhorizont kann von einer Tiefe von bis zu 150 cm ausgegangen 
werden 
5. Eine Prognose des tatsächlichen Wurzelverlaufs ist nicht möglich, da baumartentypisches, 
genetisch bedingtes Wachstum von Wurzeln an veränderten Stadt- und Straßenstandorten außer Kraft 
gesetzt wird. Die Bäume passen sich in ihrem Wurzelwachstum den standörtlichen Gegebenheiten an. 
Auf verdichteten Böden entwickeln sich Wurzeln oftmals in der Horizontalen; diese Horizontalwurzeln 
können Distanzen von über 10 m vom Stamm erreichen und weit über die Kronentraufe 
hinauswachsen. Hindernisse oder Inhomogenitäten im Boden fördern unregelmäßiges 
Wurzelwachstum.  
Beim Anlegen von Baugruben, Einschnitten oder Gräben in der Nähe von Bäumen kann es 
entsprechend zum Abreißen von Wurzeln durch Bagger und andere Maschinen kommen, die 
                                                           
3 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (1999): Richtlinien für die Anlage von Straßen. Teil: 
Landschaftspflege. Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen 
 
4  DIN 18 920 (2014): Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen 
 
5 Balder, H. (1998): Die Wurzeln der Stadtbäume

10  
angerissenen Wurzeln faulen in der Folge unbemerkt, unter Umständen bis zum Wurzelhals. Die 
Standsicherheit betroffener Bäume kann damit eingeschränkt werden.  
Grabenlose Leitungsbauverfahren halten die Schadwirkung auf den Wurzelbereich durch den 
wesentlich kleineren Wirkdurchmesser gegenüber offenen Baugruben relativ gering (s. Abb. 2). 
 
Abb. 2: Schutz bei Verlegung von Kabeln und Rohrleitungen im Wurzelbereich 6 
 
Lässt sich eine offene Baugrube im Wurzelbereich nicht vermeiden, sollte die Baugrubenwand im 
gesamten Wurzelbereich von Hand geschachtet beziehungsweise mit Sauggeräten ausgehoben 
werden. Die Behandlung abgeschnittener Wurzeln (Glattschnitt, Wundbehandlung) ist sorgfältig 
durchzuführen. Kommt es zum Wurzelverlust, ist dementsprechend eine Kronenauslichtung oder 
Kroneneinkürzung erforderlich. 
Neben der direkten Schädigung der Wurzeln sollten A ufschüttungen, Bodenabtrag und  
-verdichtungen im Baumumfeld vermieden werden. Durch die genannten Eingriffe werden das 
Bodengefüge und damit der Standort des Baumes nachhaltig verändert.  
Gerade die oberflächennahen Bodenschichten sind für die Nahrungsaufnahme von Gehölzen 
entscheidend. Aus dem Abtrag des Bodens im Wurzelbereich von Gehölzen resultieren somit ein 
Entzug der Nahrungsgrundlage und die Zerstörung oberflächennaher Wurzeln.  
                                                           
6 RAS-LP 4

11  
Bodenaufschüttung und Bodenverdichtung beeinträchtigen insbesondere das Sauerstoffmilieu durch 
die Veränderung der Bodenstruktur nachteilig. Durch Mangel an Sauerstoff wird der Luftaustausch im 
Boden und in der Folge die Atmung der Wurzeln unterbunden.  
Die genannten Eingriffe können zur irreversiblen Schädigung des Baumes führen.  
 
Schutz gegen mechanische Schäden 
Eine Beeinträchtigung von Bäumen durch Baumaßnahmen betrifft neben den unterirdischen auch die 
oberirdischen Strukturen, also Stamm und Krone. Hier sind insbesondere mechanische Schädigungen 
durch Baustellenfahrzeuge, Baumaterial und sonstige Bauvorgänge zu nennen.  
Zum Schutz gegen Schäden sollte das Baumumfeld, entsprechend dem Radius des schützenswerten 
Wurzelbereichs, prinzipiell durch einen Bauzaun umschlossen werden (s. Abb. 3). Wenn sich das 
Befahren oder eine sonstige befristete Belastung des Wurzelbereichs nicht vermeiden lässt, ist eine 
Schadensbegrenzung (bspw. Auflegen von bodendruckmindernden Platten, Stammschutz) vorzusehen 
(s. Abb. 4).  
 
Abb. 3: Schutz des Wurzelbereichs durch ortsfesten Zaun 7 
                                                           
7 RAS-LP 4

12  
 
 
Abb. 4: Schadensbegrenzung bei zwingend notwendigem  Befahren des Wurzelbereichs  und sonstiger befristeter 
Belastung 8  
 
Die Einteilung der Wurzelstärken erfolgt nach der ZTV-Baumpflege: 
Feinstwurzel: Wurzel mit Durchmesser von < 0,1 cm. Wesentliche Funktion: Wasser- und 
Nährstoffaufnahme 
Feinwurzel: Wurzel mit Durchmesser von 0,1 cm bis 0,5 cm. Wesentliche Funktion: Wasser- und 
Nährstoffaufnahme 
Schwachwurzel: Wurzel mit Durchmesser von 0,5 cm bis 2,0 cm. Wesentliche Funktion: Wasser- und 
Nährstofftransport, Speicherung von Reservestoffen, Verankerung 
Grobwurzel: Wurzel mit Durchmesser von 2,0 cm bis 5,0 cm. Wesentliche Funktion: Wasser- und 
Nährstofftransport, Speicherung von Reservestoffen, Verankerung 
Starkwurzel: Wurzel mit Durchmesser von > 5,0 cm. Wesentliche Funktion: Verankerung, Wasser- und 
Nährstofftransport, Speicherung von Reservestoffen 
 
 
 
                                                           
8  RAS-LP 4

13  
3 Ergebnisse 
 
3.1 Vorort-Situation und Baumerfassung Landgraf-Georg-Straße 
Die ost-west-verlaufende Landgraf-Georg-Straße zwischen Fiedlerweg und Schwarzwaldring ist 
dreispurig (eine Fahrspur noch Osten, zwei nach Westen). An beiden Straßenrändern existieren 
Baumreihen. Hinter der nördlichen Baumreihe befindet sich ein Gehweg und anschließend 
durchgehende Wohnbebauung. Hinter der südlichen Baumreihe liegt ein asphaltierter, kombinierter 
Geh- und Radweg, welcher durch eine weitere Baumreihe im Süden Alleecharakter ausweist. Im 
Gutachten erfasst wurden die 29 Bäume der zwei Baumreihen an den direkten Straßenrändern. 
Die südliche Baumreihe besteht aus 14 Linden (überwiegend Krim-Linden) der Nummern 48; 50; 52; 
54; 56; 58; 60; 62; 64; 68; 70; 74; 76 sowie 78. Sie ist Teil der Linden-Allee entlang des Geh- und 
Radweges. Die Bäume stehen in einem dünnen Rasenstreifen in einem Abstand von ca. 0,6 m bis 0,8 
m vom Bordstein der Straße. Sie befinden sich in der Reifephase, sind jedoch nicht gleichen Alters, da 
sie unterschiedlichen Pflanzjahren entstammen. Es existieren zwei Baumlücken, da die Bäume 66 und 
72 in der Vergangenheit gefällt wurden. Im Bereich zwischen Baum 64 und Baum 68 befindet sich 
eine Bushaltestelle. 
Die Baumreihe entlang der nördlichen Straßenseite (insgesamt 15 Bäume) besteht aus zehn Robinien 
im Osten (die Bäume 80; 81; 82; 83; 84; 85; 86; 87; 88 und 89) und geht dann in weitere vier Linden 
im Westen (die Bäume 90; 91; 92 und 93) über. In einigem Abstand steht dann an der Kreuzung 
Fiedlerweg die prägende Reife-Platane 94. Acht der Robinien sind Altbäume, zwei Robinien jüngerer 
Bepflanzungen befinden sich in der Reifephase. Die vier Linden sind ebenfalls Reifebäume 
unterschiedlicher Pflanzungszeiträume. Die Bäume wachsen in einem Abstand von ca. 1,0 m bis 1,2 m 
vom Straßenbord. 
Durch die Nähe zur Straße und gelegentlichen Befahren der Grünstreifen sind alle Bäume mehr oder 
weniger starker Bodenverdichtung und Versiegelung ausgesetzt. Im östlichen Bereich der nördlichen 
Baumreihe findet außerdem Bodenverdichtung durch PKW-Beparkung statt. 
Die nachfolgenden Abbildungen veranschaulichen die Situation.

14  
 
  
Abb. 5: Südliche Baumreihe, Allee Geh- u. Radweg 
(Blick aus Westen) 
 
Abb. 6: Südliche Baumreihe (Blick aus Osten)  
 
  
Abb. 7: Bushaltestelle zwischen Bäumen 64 und 68 
 
Abb. 8: Abstand Bäume zum südl. Straßenbord 
 
 
  
Abb. 9: Nördliche Baumreihe, Wohngebäude (Blick 
aus Westen)  
Abb. 10: Nördliche Baumreihe (Blick aus Osten)

15  
 
  
Abb. 11: Abstand Bäume zum nördl. Straßenbord 
 
Abb. 12: Beparkung östl. Robinien 
 
 
  
Abb. 13: Nördl. Baumreihe, Gehweg (Blick aus Westen) Abb. 14: Platane 94, Straßenkreuzung 
 
Die 29 aufgenommenen Bäume wurden zunächst in Form der fachlichen qualifizierten 
Inaugenscheinnahme vom Boden aus beurteilt. Die Fotodokumentation der Einzelbäume befindet sich 
im Anhang des Gutachtens. 
Alle erfassten Linden sowie die Platane weisen hohe Vitalitäten auf. Sie liegen stets in Bereichen der 
Exploration bis Degeneration. Die Vitalitäten der Robinien sind meist stagnierend. Baum 81 befindet 
sich im Übergang zur Resignation und Baum 85 resigniert bereits. 
Tabelle 1 zeigt die Baumdaten auf.

16  
Tabelle 1: Baumdaten der 29 erfassten Bäume 
 
 
Manche der Linden der südlichen Straßenseite leiden unter Konkurrenzdruck durch benachbarte, 
höhere Linden auf der Südseite des Geh- und Radweges. Einige ältere Linden und Robinien besitzen 
Astungswunden oder Kappungsstellen in Kronenbereich en, die auf frühere Astentnahmen

17  
zurückgehen. Des Weiteren existieren an den Stammfüßen oder Stammpartien einiger Linden 
Höhlungen oder alte, einfaulende Astungswunden. Die Asphaltdecke im Bereich der Linde 64 ist durch 
Wurzelhebungen leicht aufgewölbt. Zudem ist der Stammfuß des Baumes verdickt und hohl. 
Viele der alten Robinien Straßenseite besitzen totes Geäst in den Kronen. Auch die Robinien sind 
teilweise von Stammfäulen betroffen. Die Robinie 85 ist abgängig. Der Stamm der Robinie 89 ist 
geneigt. Die Schrägstellung liegt jedoch schon Jahre zurück, was durch einen senkrechten Verlauf der 
Kronenspitze erkennbar ist. 
Der Stamm der jungen Linde 93 ist durch Besonnung hitzegeschädigt. 
Die Platane 94 ist, abgesehen von schwachen Astungswunden in der Krone und einer Adventivwurzel, 
weitestgehend schadlos. 
Auf den nachfolgenden Abbildungen werden diese Umstände verdeutlicht. 
 
Abb. 15: Kronenkonkurrenz durch einige Nachbarbäume südl. 
Baumreihe 
 
Abb. 16: Alte, einfaulende Astungswunde 
Stamm Baum 52

18  
 
Abb. 17: Alte, einfaulende Astungswunde Stamm 
Baum 58 
 
 
Abb. 18: Alte, einfaulende Wunde Stamm Baum 62 
 
Abb. 19: Asphaltaufwölbungen Gehweg Baum 64 
 
Abb. 20: Hohle Stammfußverdickung 
Baum 64

19  
 
Abb. 21: Alte, einfaulende Astungswunde Stamm 
Baum 64 
 
 
Abb. 22: Rindenschaden Stammfuß  Baum 68 
 
Abb. 23: Alte, einfaulende 
Astungswunden Stamm Baum 68 
 
Abb. 24: Totholz Krone Baum 83

20  
 
Abb. 25: Krone abgängiger Baum 85 
 
Abb. 26: Schrägstand Baum 89 
 
 
Abb. 27: Beginnende Einfaulung Stammfuß Baum 91 
 
Abb. 28: Rindenschäden durch Sonne Stamm Baum 93

21  
 3.2 Verkehrssicherheit der Bäume 
Die Mehrzahl der Bäume befindet sich derzeit im verkehrssicheren Zustand und ist jährlich zu 
kontrollieren. Einige schadlose Reifebäume sind alle zwei Jahre zu kontrollieren, sollten aber einheitlich 
im Zuge der jährlichen Kontrolle mitbearbeitet werden. 
Acht der Bäume werden als verkehrssicher nach Maßnahme eingestuft. Hierzu zählt die Robinie 85. 
Sie ist abgängig und muss innerhalb der nächsten sechs Monate gefällt werden (s. Tabelle 2). 
Weiterhin befindet sich in der Kronen der Bäume 80; 81; 82; 83; 84; 87 sowie 89 totes Geäst, welches 
zur Herstellung der Verkehrssicherheit binnen sechs Monaten entfernt werden muss (s. Tabelle 3). 
Baum 81 kann alternativ zur Totholzentfernung auch zeitnah gefällt werden, da er unvital ist und 
Stammschäden aufweist, welche seine Erhaltbarkeit stark reduzieren. 
Die Linde 93 ist derzeit verkehrssicher. Der Stamm des jungen Baumes  sollte dennoch vor der 
intensiven Sonneneinstrahlung geschützt werden (s. Tabelle 4). Dieser ist bereits rindengeschädigt. Der 
Schutz kann bspw. über einen Weißanstrich oder Schilfmatten erfolgen. 
 
Tabelle 2: Fällung Baum 85

22  
Tabelle 3: Totholzentfernungen Bäume 80; 81; 82; 83; 84; 87 sowie 89  
 
 
Tabelle 4: Stammschutz Baum 93

23  
 3.3 Erhaltungswürdigkeit 
Die Erhaltungswürdigkeit der Baumallee ist hoch. Auch wenn viele der erfassten Bäume Defizite in 
Habitus und Vitalität sowie Schäden aufweisen, erfüllen die Bäume dennoch gestalterische sowie 
ökologische Funktionen und sind als erhaltungswürdig anzusehen. Besonders erhaltungswürdig ist die 
Straßenkreuzung prägende Platane 94. 
Nicht erhaltungswürdig ist die zu fällende, abgängige Robinie 85. 
 
3.4 Erhaltungsfähigkeit 
Die Einschätzungen zur Erhaltungsfähigkeit lassen die geplante Baumaßnahme vorerst außer Acht. 
Eine extrem lange Standzeit kann den Bäumen am Standort nicht prognostiziert werden. Dies 
begründet sich durch die relativ ungünstigen Standortverhältnisse (Einengung, Bodenverdichtung, 
häufige Schädigungen durch Verkehr). Zudem ist die Vitalität einiger älterer Bäume bereits 
stagnierend. 
Bezüglich der Reststandzeiten der Bäume kann keine konkrete bzw. abschließende Bewertung 
getroffen werden. Die Reststandzeiten sind abhängig von den Entwicklungen der Vitalitäten über die 
nächsten Jahre, der Faul- und Hohlräume einiger Bäume sowie das Hinzukommen weiterer 
Schädigungen. Dennoch wird versucht eine Prognose zur Erhaltungsfähigkeit zu liefern. Hierfür findet 
eine Einteilung der Bäume in vier Stufen statt: 
• keine Erhaltungsfähigkeit – Der Baum ist zeitnah zu entnehmen. 
• kurzfristig erhaltungsfähig – Der Baum kann am Standort noch bis zu ca. fünf Jahre existieren. 
• mittelfristig erhaltungsfähig – Der Baum kann am Standort noch mindestens fünf Jahre, 
höchstens ca. 15 Jahre existieren. 
• längerfristig erhaltungsfähig – Der Baum kann am Standort noch über 15 Jahre existieren. 
Die folgende Tabelle 5 listet die Bäume inkl. ihrer Erhaltungsfähigkeit auf. Gesunde Bäume ohne 
stärkere Schäden sind längerfristig erhaltungsfähig. Diese können als „Zukunftsbäume“ betitelt 
werden. Ist die Erhaltungsfähigkeit eingeschränkt, so erfolgt eine Begründung hierfür.

24  
Tabelle 5: Erhaltungsfähigkeit Einzelbäume (derzeitig, ohne Baumaßnahme) 
Baum Art 
Erhaltungsfähigkeit  
Begründung bei Einschränkung  keine kurz -
fristig 
mittel -
fristig 
länger -
fristig 
48 Linde 
(Tilia spec. ) 
   x  
50 Linde 
(Tilia spec. ) 
   x  
52 Linde 
(Tilia spec. ) 
  x  Einfaulung Stamm (alte Astungswunde) 
54 Linde 
(Tilia spec. ) 
   x  
56 Linde 
(Tilia spec. ) 
   x  
58 Linde 
(Tilia spec. ) 
  x  Einfaulung Stamm (alte Astungswunde) 
60 Linde 
(Tilia spec. ) 
   x  
62 Linde 
(Tilia spec. ) 
  x  Einfaulung Stamm (alter Anfahrschaden) 
64 Linde 
(Tilia spec. ) 
 x   Fäule Stamm 
68 Linde 
(Tilia spec. ) 
  x  Rindenschäden, Einfaulungen Stamm (alte 
Astungswunden) 
70 Linde 
(Tilia spec. ) 
   x  
74 Linde 
(Tilia spec. ) 
   x  
76 Linde 
(Tilia spec. ) 
   x  
78 Linde 
(Tilia spec. ) 
   x

25  
Baum Art 
Erhaltungsfähigkeit  
Begründung bei Einschränkung  keine kurz -
fristig 
mittel -
fristig 
länger -
fristig 
80 Robinie 
(Robinia pseudoacacia ) 
  x  fortgeschrittenes Alter, stagnierende 
Vitalität 
81 Robinie 
(Robinia pseudoacacia ) 
 x   Stammfußschaden, Vitalität stagnierend bis 
resignierend 
82 Robinie 
(Robinia pseudoacacia ) 
  x  fortgeschrittenes Alter, stagnierende 
Vitalität 
83 Robinie 
(Robinia pseudoacacia ) 
  x  stagnierende Vitalität 
84 Robinie 
(Robinia pseudoacacia ) 
  x  fortgeschrittenes Alter, stagnierende 
Vitalität 
85 Robinie 
(Robinia pseudoacacia ) 
x    abgängig 
86 Robinie 
(Robinia pseudoacacia ) 
  x  degenerierende  Vitalität trotz jungen 
Alters 
87 Robinie 
(Robinia pseudoacacia ) 
  x  fortgeschrittenes Alter, stagnierende 
Vitalität 
88 Robinie 
(Robinia pseudoacacia ) 
  x  fortgeschrittenes Alter, stagnierende 
Vitalität 
89 Robinie 
(Robinia pseudoacacia ) 
  x  fortgeschrittenes Alter, stagnierende 
Vitalität, Stammneigung 
90 Linde 
(Tilia spec. ) 
   x  
91 Linde 
(Tilia spec. ) 
  x  beginnende Einfaulung Stammfuß 
92 Linde 
(Tilia spec. ) 
   x  
93 Linde 
(Tilia spec. ) 
   (x) 
Voraussetzung für längerfristigen Erhalt ist 
Überwallung der Rindenschäden am 
Stamm durch Sonneneinstrahlung.

26  
Baum Art 
Erhaltungsfähigkeit  
Begründung bei Einschränkung  keine kurz -
fristig 
mittel -
fristig 
länger -
fristig 
94 Platane 
(Platanus acerifolia ) 
   x  
Summe 1 
Baum 
2 
Bäume 
13 
Bäume 
13 
Bäume  
 
Als Resultat werden derzeit 13 Bäume als längerfristig erhaltungsfähig eingestuft. Diese 
Zukunftsbäume sind vital und weisen keine großen Schädigungen auf. Es handelt sich hierbei meist 
um jüngere Linden und um die Platane 94. Bei der jungen Linde 93 ist diese längerfristige Erhaltung 
jedoch an eine Überwallung der derzeitigen Rindenschäden des Stammes gebunden. Sollten sich diese 
zu einer Fäule entwickeln, so wäre die Erhaltbarkeit des Baumes 93 eingeschränkt. 
13 weitere Bäume sind mittelfristig erhaltungsfähig. D. h. ihre prognostizierte Reststandzeiten sind 
aufgrund von Schädigungen und/ oder der fortgeschrittenen Baumalter begrenzt. 
Die Bäume 64 und 81 sind nur noch kurzfristig erhaltungsfähig und müssen in nächster Zeit gerodet 
werden. Der Stammfuß von Linde 64 ist durch eine massive Fäule hohl und verdickt und der Stamm 
weist weitere, höher liegende Faulstellen auf. Diese Defekte werden zur Bruchgefahr führen. Der 
Stamm der alten Robinie 81 ist ebenfalls schwer geschädigt und auf den Querschnitt bezogen 
weitestgehend abgestorben. Die Vitalität des Baumes ist rückläufig.  
Eine Erhaltung der Robinie 85 ist nicht möglich, da sie sich im Absterbeprozess befindet. Sie ist zeitnah 
zu roden. 
 
Ein weiterer Punkt, der für die Erhaltungsfähigkeit ausschlaggebend ist, ist der geplante Eingriff in 
Form der Umgestaltung des Baumumfeldes. Darauf wird im Folgenden eingegangen.

27  
3.5 Auswirkung der Baumaßnahme auf den Baumstandort  
Die geplante Baumaßnahme wird nach DIN 18 920 (Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und 
Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) und RAS-LP 4 (Richtlinien für die Anlage von Straßen; 
Landschaftspflege; Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei 
Baumaßnahmen) geprüft.  
Danach sollte der Schutzabstand vom Baum zu Eingriffen in das Baumumfeld einen Abstand des 
vierfachen Stammumfangs einhalten, bei Bäumen unter 20 cm Stammdurchmesser jedoch mindestens 
2,50 m.  
Als schützenswerter Wurzelbereich gilt die Bodenfläche unter der Krone (Kronentraufbereich) 
zuzüglich 150 cm.  
Eine Übersicht über die theoretischen Schutzabstände der Bäume und den schützenswerten 
Wurzelbereich gibt die nachstehende Tabelle 6.  
 
Tabelle 6: Anzustrebende Schutzabstände zwischen Baum und Baumaßnahme und schützenswerte 
Wurzelbereiche nach RAS-LP 4 und DIN 18 920 
Baum Art 
Kronen -
durch-
messer 
Stamm-
umfang 
Schutz Baumumfeld nach 
DIN 18920 
(Kronendurchm. / 2 + 1,50 m) 
Mindestabstand nach 
RAS-LP 4 
(4* Stammumfang) 
[m]  [cm]  [m]  [m]  
48 Linde 
(Tilia spec. ) 
5 80 4,0 3,2 
50 Linde 
(Tilia spec. ) 
6 84 4,5 3,4 
52 Linde 
(Tilia spec. ) 
6 105 4,5 4,2 
54 Linde 
(Tilia spec. ) 
5 58 4,0 
2,5 
(Mindestabstand) 
56 Linde 
(Tilia spec. ) 
5 54 4,0 
2,5 
(Mindestabstand)  
58 Linde 
(Tilia spec. ) 
6 98 4,5 3,9

28  
Baum Art 
Kronen -
durch-
messer 
Stamm-
umfang 
Schutz Baumumfeld nach 
DIN 18920 
(Kronendurchm. / 2 + 1,50 m) 
Mindestabstand nach 
RAS-LP 4 
(4* Stammumfang) 
[m]  [cm]  [m]  [m]  
60 Linde 
(Tilia spec. ) 
6 78 4,5 3,1 
62 Linde 
(Tilia spec. ) 
6 78 4,5 3,1 
64 Linde 
(Tilia spec. ) 
6 150 4,5 6,0 
68 Linde 
(Tilia spec. ) 
6 99 4,5 4,0 
70 Linde 
(Tilia spec. ) 
6 74 4,5 3,0 
74 Linde 
(Tilia spec. ) 
5 59 4,0 
2,5 
(Mindestabstand)  
76 Linde 
(Tilia spec. ) 
5 78 4,0 3,1 
78 Linde 
(Tilia spec. ) 
5 65 4,0 2,6 
80 Robinie 
(Robinia pseudoacacia ) 
9 151 6,0 6,0 
81 Robinie 
(Robinia pseudoacacia ) 
7 138 5,0 5,5 
82 Robinie 
(Robinia pseudoacacia ) 
9 138 6,0 5,5 
83 Robinie 
(Robinia pseudoacacia ) 
7 92 5,0 3,7 
84 Robinie 
(Robinia pseudoacacia ) 
8 156 5,5 6,2 
85 Robinie 
(Robinia pseudoacacia ) 
7 142 5,0 5,7

29  
Baum Art 
Kronen -
durch-
messer 
Stamm-
umfang 
Schutz Baumumfeld nach 
DIN 18920 
(Kronendurchm. / 2 + 1,50 m) 
Mindestabstand nach 
RAS-LP 4 
(4* Stammumfang) 
[m]  [cm]  [m]  [m]  
86 Robinie 
(Robinia pseudoacacia ) 
5 56 4,0 
2,5 
(Mindestabstand)  
87 Robinie 
(Robinia pseudoacacia ) 
8 139 5,5 5,6 
88 Robinie 
(Robinia pseudoacacia ) 
8 129 5,5 5,2 
89 Robinie 
(Robinia pseudoacacia ) 
8 122 5,5 4,9 
90 Linde 
(Tilia spec. ) 
6 53 4,5 
2,5 
(Mindestabstand)  
91 Linde 
(Tilia spec. ) 
10 125 6,5 5,0 
92 Linde 
(Tilia spec. ) 
9 110 6,0 4,4 
93 Linde 
(Tilia spec. ) 
4 51 3,5 
2,5 
(Mindestabstand)  
94 Platane 
(Platanus acerifolia ) 
15 217 9,0 8,7 
 
Die theoretischen Schutzabstände zu den Bäumen liegen zwischen 2,5 m und 9,0 m. Ein extremes 
Unterschreiten dieser Schutzzonen bei Bauausführung ist abzusehen. Die geplante Sanierung der 
Landgraf-Georg-Straße sieht den Abbruch und die Erneuerung des Straßenkörpers vor. Hierfür ist ein 
Ausbau und Neueinbau der Hochborde entlang der südlichen Straßenseite notwendig. Die Hochborde 
auf der Nordseite soll erhalten bleiben. Die Fundamentierung des zukünftigen südlichen 
Straßenbordes erfordert zudem eine weitere Verlagerung der Baukante in Richtung der angrenzenden 
Bäume. Laut Aussagen des Tiefbauplaners beträgt dieser Arbeitsraum ca. 50 cm. Dies bedeutet eine 
zusätzliche Reduzierung des Grünstreifens und somit einen Eingriff in den durchwurzelten Bereich der 
Bäume. Der Abstand zwischen den Stammfüßen der Bäume und der Baustelle wird sich auf wenige 
Dezimeter reduzieren oder gegen Null gehen. Durch den Ausbau der Bestandsborden kann es zu

30  
Schädigungen der Baumwurzeln kommen. Denn es ist absehbar, dass diese ihr Wurzelwerk am 
Standort bis an die Straßenkante, oder darüber hinaus, ausgeprägt haben. 
Des Weiteren bedeutet eine Baumaßnahme trotz Baumschutzeinrichtungen oftmals eine Verdichtung 
und Schädigung des Baumumfeldes sowie mechanische Schädigungen der Bäume. 
Im Zuge der Baumaßnahme kann es somit zu Schädigungen der im Gutachten beschriebenen Bäume 
kommen. Dies betrifft vor allem die Baumreihe entlang der südlichen Straßenseite. Ein Baumerhalt 
einzelner Exemplare bzw. der gesamten Baumreihe steht in Frage und ist abhängig von der 
Bauausführung und der tatsächlichen Lage des Baukörpers sowie der individuellen Durchwurzelung 
der Bäume. 
Die zwischen Baum 64 und Baum 68 befindliche Bushaltestelle soll ausgebaut bzw. nach Westen 
erweitert werden. Die Linde 64 kann somit nicht erhalten werden. 
Die Bäume entlang der nördlichen Straßenseite werden nur betroffen, wenn sich im Zuge der 
Erneuerung des Straßenkörpers Wurzelfunde zeigen. Platane 94 ist von der Baumaßnahme 
voraussichtlich kaum betroffen, da die Straßensanierung zwischen Baum 93 und Baum 94 endet.

31  
4 Bewertung und Maßnahmenempfehlung 
 
4.1 Baumaßnahme und Straßenbäume, weiterer Umgang 
Die Bäume der untersuchten, vorwiegend aus Linden und Robinien bestehenden Allee sind zum Teil 
vorgeschädigt. An einigen Bäumen müssen Maßnahmen z ur Herstellung der Verkehrssicherheit 
durchgeführt werden. Diese wurden im Abschnitt 3.2 (Verkehrssicherheit der Bäume) beschrieben. 
Die Bäume werden von der anstehenden Baumaßnahme betroffen. Eine negative Beeinflussung vieler 
Bäume ist abzusehen. Es müssen Überlegungen zum Verbleib der Bäume und mit deren Umgang 
getroffen werden. Die für die Sanierung notwendigen Eingriffe in das Umfeld der Bäume können dazu 
führen, dass ein Großteil der Bäume nicht erhalten werden kann. Vor allem bei den Bäumen der 
südlichen Straßenseite ist mit Konsequenzen zu rechnen. Die Bäume entlang der nördlichen 
Straßenseite werden wenig durch die Bautätigkeit betroffen werden. 
 
Es existieren zwei Varianten des Umgangs mit den betroffenen Bäumen. 
Variante eins – Umfassende Baumentnahme im Vorfeld 
Eine Variante ist eine großzügige Baumentnahme im Vorfeld der Baumaßnahme. Hierbei würde die 
gesamte Baumreihe der südlichen Straßenseite gefällt. Des Weiteren wäre es denkbar, die 
überwiegend stagnierenden Robinien der nördlichen Straßenseite zu entnehmen. Nach Beendigung 
der Baumaßnahme läge man dann auf der südlichen Straßenseite eine einheitliche, neue Baumreihe 
an (Allee mit zweiter Lindenreihe Gehweg) oder man beließe lediglich die Lindenreihe südlich des Geh- 
und Radweges. Auf der nördlichen Straßenseite erstellte man ebenfalls eine einheitliche neue 
Baumreihe. 
Bei dieser Variante kann die Baumaßnahme weitgehend „störungsfrei“, d. h. ohne Rücksicht auf den 
Schutz der Bäume, vollzogen werden. Außerdem birgt sie die Möglichkeit zur einheitlichen 
Neugestaltung der straßenbegleitenden Baumstreifen. Weiterhin wäre es möglich, im Zuge der 
Straßensanierung durchgehende, baumgerechte Grünstreifen mit ausreichenden Baumgruben zu 
errichten. Aus ökologischen Gesichtspunkten ist von dieser Variante jedoch abzuraten, da hierbei viele 
Bäume im Vorfeld der Bautätigkeit gerodet werden.

32  
Variante zwei – Größtmöglicher Baumerhalt im Vorfeld 
Als zweite Möglichkeit würden die mittel- und längerfristig erhaltungsfähigen Bäume belassen und 
während der Baumaßnahme bestmöglich geschützt. Im Vorfeld gefällt würden nur die bereits stark 
vorgeschädigten Bäume 64; 81 sowie 85. Baum 64 ist ohnehin der Bushaltestellenerweiterung im 
Wege. Entstandene Baumlücken würden nach Beendigung der Bautätigkeit nachbepflanzt. 
Diese Variante ist vorerst ökologischer. Der Bauablauf ist durch den notwendigen Baumschutz jedoch 
zeit- und eventuell kostenintensiver. Im Zuge der Bautätigkeit kann es zu weiteren Baumentnahmen 
und/ oder eingehenden Standsicherheitsprüfungen kom men, wenn sich Schädigungen der 
Wurzelräume nicht ausschließen lassen.  
 
Es gilt also abzuwägen, welche der beiden Varianten gewünscht ist. Will man einen reibungslosen 
Bauablauf und eine einheitliche Neuanlage der Allee, so bietet sich Variante eins an. Liegt das 
Augenmerk auf dem Naturschutz und Baumerhalt, so ist die Variante zwei zu wählen. Wobei es auch 
hierbei zu umfangreichen Baumrodungen bei Bauausführung kommen kann. 
 
4.2 Ökologischer Baubegleitungsplan 
Eine dendrologische Baubegleitung der Baumaßnahme ist anzuraten. Ohne notwendigen Baumschutz 
und dessen Überwachung sind irreversible Baumschäden vorhersehbar. Auch eine Dokumentation des 
Geschehens sowie eventueller Baumschädigungen und ein Einleiten daraus resultierender Maßnahmen 
fände nicht statt, sodass zukünftig „unvorhersehbare“ Baumausfälle oder –versagen und damit 
verbundene mögliche Personenschäden eintreten könnten. 
Eine ökologische Baubegleitung schließt solche unverhofften Ereignisse weitestgehend aus. Durch die 
Überwachung und den Austausch mit den ausführenden Firmen laufen die Prozesse baumschonend 
ab. Hierfür finden regelmäßige, abgestimmte Ortstermine statt, bei denen das Vorgehen überwacht 
oder festgelegt wird. 
Im Fall der Sanierung der Landgraf-Georg-Straße ist diese Kontrolle v. a. während des Abbruchs des 
Straßenkörpers sowie der südlichen Hochborde in Richtung der Bäume notwendig; vorausgesetzt die 
südliche Baumreihe bliebe im Vorfeld erhalten. Schädigungen der  Baumwurzeln sind hier 
wahrscheinlich und müssen begleitet und dokumentiert werden. Auch der Neueinbau der Bordsteine

33  
befindet sich im sensiblen Bereich und sollte begleitet werden. Durch eine sachkundige Person kann 
vor Ort ein Umgang mit den Bäumen schnell geklärt werden. Eventuell durchzuführende Fällungen, 
Rückschnitte oder eingehende Untersuchungen werden angewiesen. Der Bauablauf findet somit 
reibungsloser statt. 
 
4.3 Mögliche Ersatzpflanzungen 
4.3.1 Vorüberlegungen 
Durch die bereits bestehende Notwendigkeit der Entnahme einzelner Bäume sowie die eventuellen 
weiteren Baumentnahmen bietet sich die Möglichkeit für nachhaltige Nachpflanzungen am Standort 
der Landgraf-Georg-Straße. Die Entscheidung zum Neubepflanzen erfordert eine Planung vorab. 
Beide Baumreihen stehen dicht an der Straße; die südliche derzeit noch dichter als die nördliche. Die 
südliche Baumreihe liegt zudem dicht am Geh- und Radweg und ist zusätzlich von Konkurrenz durch 
die zweite Lindenreihe im Süden betroffen. Die nördliche Baumreihe ist zudem durch die Nähe zu den 
Wohngebäuden bestimmt. Die Auswahl geeigneter neu z u pflanzender Bäume ist daher 
eingeschränkt. Bäume 1. Ordnung (große Bäume) scheiden somit bereits aus. Dennoch müssen die 
Bäume auf das nötige lichte Raumprofil von 4,5 m zur Straße aufgeastet werden. Bäume mit 
niedrigem Kronenansatz scheiden somit ebenfalls aus. Hinzu kommen Bodenverdichtung sowie  
-versiegelung, Streusalz- und Abgasbelastungen sowi e weitere eventuelle ungünstige 
Bodenparameter, die die Artenauswahl reduzieren. 
Falls im Zuge der Baumaßnahme bzw. vorab sämtliche Bäume der südlichen Baumreihe sowie die 
teilweise nördliche Reihe gerodet werden, existiert die Möglichkeit ein relativ einheitliches Bild des 
Straßenzuges und der Baumallee zu schaffen. Bleiben Bäume erhalten, so können lediglich die Lücken 
bepflanzt werden, was die Uneinheitlichkeit der Allee fortführt.  
In jedem Fall sind für Neupflanzungen die bestmöglichen Bedingungen zu schaffen, um einen 
langfristigen Baumerhalt und Zierwert der Anlage zu erreichen. Hierfür sind größtmöglich ausgeführte 
Baumgruben mit geeignetem Baumsubstrat (siehe Abb. 29) oder eine Aufwertung der gesamten 
Grünstreifen erstrebenswert. Ebenfalls wünschenswert ist eine Entsiegelung und/ oder 
Wegverlagerung des Geh- und Radweges weg von der Baumreihe der südlichen Straßenseite, um hier 
größeren durchwurzelbaren Raum zu schaffen.

34  
Eine zusätzlich eingebrachte Bodenbelüftung dient der Wurzelförderung. Ratsam ist am Standort 
ebenfalls ein Einbringen von Anfahrschutzeinrichtungen, z. B. als Poller, wie es zurzeit an einigen 
Stellen der Grünstreifen bereits der Fall ist. 
Wichtig ist, dass sich die Kronen der neu gepflanzten Bäume am Standort ordentlich entwickeln 
können. Sie dürfen nicht einseitig zur Straße wachsen. Hierfür sind einzelfallabhängig ggf. Kronenteile 
einiger älterer Linden südlich des Geh- und Radweges einzukürzen und damit die Konkurrenz zu 
reduzieren. 
Um das zukünftige Einwurzeln der Bäume in Straßen- und Gehwegbereiche zu unterbinden ist das 
Einbringen von Wurzelschutzeinrichtungen sinnvoll. 
 
 
Abb. 29: Pflanzgrube Beispielausführung 9 
 
                                                           
9 Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (2010): Empfehlungen für Baumpflanzungen. Teil 2: 
Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate

35  
4.3.2 Baumartenauswahl 
Eine mögliche Artenauswahl mit Hinweisen für Nachpflanzungen am Standort gibt die Tabelle 7. Sie 
beruht auf der GALK-Straßenbaumliste 10 . Eine spezielle Sortenauswahl wird hierbei vorerst nicht 
erörtert. 
 
Tabelle 7: Mögliche, geeignete Baumarten für Nachpflanzungen 
Baumart Botanischer Name Bemerkungen 
Feld-Ahorn Acer campestre  
Spitz-Ahorn Acer platanoides auf Bodenverdichtungsschutzeinrichtungen achten 
Pyramiden-Hainbuche Carpinus betulus 'Fastigiata'   
Ginkgo Ginkgo biloba  
Gleditschie Gleditsia triacanthos auf Sorte mit aufrechter Krone achten 
Säulen-Stiel-Eiche Quercus robur 'Fastigiata'  
Robinie Robinia pseudoacacia nach Standortverbesserung 
Japanischer Schnurbaum Sophora japonica auf schmalkronige Sorte achten 
Winter-Linde Tilia cordata Möglichkeit zur Einheitlichkeit der Linden-Allee 
Krim-Linde Tilia x euchlora Möglichkeit zur Einheitlichkeit der Linden-Allee 
 
                                                           
10  Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz e. V. (2015): GALK-Straßenbaumliste

36  
5 Fazit 
Bei den im Gutachten erfassten 29 Bäumen handelt es sich um 18 Linden, zehn Robinien und eine 
Platane, welche sich in zwei Baumreihen entlang beider Straßenseiten der Landgraf-Georg-Straße im 
Abschnitt zwischen Fiedlerweg und Schwarzwaldring befinden. Zumeist befinden sich die Bäume in 
der Reifephase. Die meisten Robinien sind der Alterungsphase zugeordnet. Viele der Bäume sind vital 
und derzeit (ohne Baumaßnahmen) mittel- bis längerfristig erhaltungsfähig. Dies trifft vor allem auf die 
Linden zu. Einige Bäume sind jedoch vorgeschädigt, was deren Erhaltungsfähigkeit am Standort 
einschränkt. Die Reststandzeiten der alten Robinien sind ebenfalls begrenzt. Die Allee an sich ist als 
erhaltungswert eingestuft. 
An sieben Bäumen muss Totholz in den Kronen zur Herstellung der Verkehrssicherheit entfernt 
werden. Die Robinie 81, die dies betrifft sollte jedoch, genau wie Linde 64, im Vorfeld der 
Baumaßnahme gefällt werden. Diese beiden Bäume sind aufgrund ihrer Vorschädigungen nur noch 
kurzfristig erhaltungsfähig. Baum 85 ist abgängig und muss zeitnah gefällt werden. Der Stamm der 
jungen Linde 93 sollte gegen Sonneneinstrahlung geschützt werden. 
Die Bäume werden von der bevorstehenden Sanierung d er Straße betroffen. Im Zuge der 
Baumaßnahme ist der notwendige Baumschutz einzuhalten. Die Schutzabstände der Baumaßnahmen 
zu den Bäumen werden minimal sein und unterschreiten die theoretischen Schutzabstände stark. Vor 
allem im Bereich der südlichen Baumreihe ist im Zuge der Baumaßnahme mit starken Einwirkungen 
auf die Bäume zu rechnen, was einen Erhalt einzelner bzw. der gesamten Baumreihe im Zuge der 
Baumaßnahme ggf. ausschließt. 
Hieraus ergeben sich zwei Varianten des Umgangs mit den Bäumen. Die erste, kosten- und 
zeitsparende Variante ermöglicht einen „reibungslosen“ Bauablauf, beinhaltet jedoch umfangreiche 
Baumfällungen vorab der Baumaßnahe. Denn hierbei würden die südliche Baumreihe sowie ggf. die 
Robinien der nördlichen Baumreihe gerodet. Bei der zweiten, ökologischeren Variante würden alle 
mittel- und längerfristigen Bäume vorerst erhalten. Während des Bauablaufes ist dann ein intensiverer 
Baumschutz notwendig. Hierbei kann es zu weiteren Fällungen bei Bauablauf kommen, wenn sich 
herausstellt, dass die Bauausführung nicht ohne starke Baumschäden umsetzbar ist.

37  
Nach dem Abschluss der Baustelle sollten Neupflanzungen erfolgen. Je nach Umfang der 
Rodungsarbeiten gilt es die Baumreihen bzw. einzelne Lücken optimal zu schließen. Hierfür sollten die 
Standorte der Jungbäume jedoch ausreichend vorbereitet werden, um einen langfristigen Baumerhalt 
zu garantieren.  
 
 
 
 
 
SVB Leitsch GmbH 
 
 
Andreas Steiger 
Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsarchitektur 
FLL-zert. Baumkontrolleur

38  
Anhang

Fotodokumentation Einzelbäume vom 02.07.2015 
 
Die Abbildungen meinen jeweils den vorderen, mittigen Baum. 
 
 
 
  
Baum 4 8  Baum 50

Baum 52  Baum 54  
  
 
  
Baum 5 6  Baum 58

Baum 60  Baum 62  
  
 
  
Baum 64  Baum 68

Baum 70  Baum 74  
  
 
  
Baum 76  Baum 78

Baum 80  Baum 81  
  
 
  
Baum 82  Baum 83

Baum 84  Baum 85  
  
 
  
Baum 86  Baum 87

Baum 88  Baum 89  
  
 
  
Baum 90  Baum 91

Baum  92  Baum 93  
  
Baum 94

anlage 2

165 Zeichen

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Beratungsverlauf (5)

TOP 97
TOP 22
TOP 557
TOP 111 zur Kenntnis
TOP 30

Orte (5)

  • Landgraf-Georg-Straße
  • Mühlstraße 10
  • Bessunger Straße 125
  • Fiedlerweg
  • Schwarzwaldring

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2015/0481
Typ
Magistratsvorlage
Datum
02.11.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00