1872/2025
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der CDU-Fraktion zur Beschlussvorlage 0992/2025 Aktionsplan Essbare Stadt Köln - Fortschreibung bis 2030
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Anlage 1 – Übersicht zu möglichen Aufwendungen
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/ 2 Anlage zur Beantwortung einer Anfrage Aktionsplan Essbare Stadt (0992/2025) Anlage 1 – Übersicht zu möglichen Aufwendungen 2. Essbares Öffentliches Grün Thema Zielanpassung 2030 Personelle und finanzielle Aufwendungen 2.1 Essbare Veedels-Plätze Einzelne im Handlungsleitfaden erwähnte Punkte sollten zur besseren Umsetzung im Einklang mit dem Biodiversitäts- schutz konkretisiert werden (Bsp. Entfernung von sog. Un- kraut, Häufigkeit der Mahd von Rasenflächen). Weitere Flächen für Gemeinschaftsgärten und Essbare Vee- dels-Plätze sollen identifiziert und im Sinne der Essbaren Stadt nutzbar gemacht werden, sodass das 2018 gefasste Ziel bis Ende 2030 umgesetzt ist. Neu: Bei jedem Veedels Platz wird die Möglichkeit zur Re- genwasserrückhaltung bzw. -sammlung zur Nutzung als Gießwasser geschaffen. Neu: Sonnenexponierte Essbare Plätze bekommen grund- sätzlich die Möglichkeit eingeräumt schattenspendende Ge- hölze oder Pergolen aufzubauen, sodass sich Menschen dort auch während der Sommerzeit aufhalten und gärtnern kön- nen. Laufendes Geschäft der Verwaltung, keine personellen oder fi- nanziellen Aufwendungen Laufendes Geschäft der Verwaltung, keine personellen oder fi- nanziellen Aufwendungen Die Maßnahme wird im Einzelfall geprüft, daher kann zum jetzi- gen Zeitpunkt keine Aussagen zu Ressourcen getroffen werden Die Maßnahme wird im Einzelfall geprüft, daher kann zum jetzi- gen Zeitpunkt keine Aussagen zu Ressourcen getroffen werden 2.2. Neu- und Ersatzpflanzun- gen einheitliche Liste mit klimaangepassten Arten entwickeln stetig fortzuschreibendes Pflanzprogramm und ein Wieder- bepflanzungsmanagement Auswertung zu Erfolg der Straßenbaumpflanzungen der letz- ten 20 Jahre Das Grünhandbuch der Stadt Köln gibt bereits eine entsprechende Liste „Klimaangepasste Gehölze in Grünanlagen“ vor Fehlstellen bei den Straßenbäumen werden kontinuierlich behoben. Ein Pflanzprogramm und ein Wiederbepflanzungsmanagement sind derzeit nicht abbildbar. Zusätzliches Personal notwendig - 2 - / 3 Bewässerung von Neupflanzungen über 5 Jahre Anpassung Grünhandbuch im Hinblick auf Wurzelraum und Speicherkapazität Baumfällungen und Neupflanzungen in Sachstandbericht aufnehmen naturnah, also ohne Pestizide arbeiteten Bemessungsgrundlage der Baumschutzsatzung wird geän- dert, so dass mind. vollwertiger Ersatz erreicht wird Erfolgt im Rahmen von Baumkontrollen für Bäume älter als 15 Jahre, Prüfen ob Meldeportal für Bürger*innen eingerichtet werden kann Amt 67 bewässert Neuplanzungen nach der 2jährigen Entwick- lungspflege bis zum 7 Standjahr Im Rahmen des Forschungsprojektes „Wasser zum Baum“ wurde der Standard im Grünhandbuch bereits 2023 angepasst Regelmäßige Sachstandsberichtes erfolgen bereits – keine Perso- nellen oder finanziellen Aufwendungen Erfolgt bereits Wird im Rahmen der Fortschreibung der Baumschutzsatzung ge- prüft – keine Personellen oder finanziellen Aufwendungen 2.3. Phytosanierungen Zwei Testflächen werden ausgewiesen und die Phytosanie- rung wissenschaftlich begleitet (z.B. als Forschungsprojekt) Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt wird darüber infor- mieren, welche Pflanzen Schwermetalle abbauen können und dass durch dieses Verfahren die Umwelt kostengünstig gereinigt und Lebensraum wiederhergestellt werden kann. Grundstückseigentümer:innen werden auf Anfrage zum Thema Phytosanierung beraten. Die Maßnahme wird im Einzelfall geprüft, daher kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen zu Ressourcen getroffen werden. 2.4. Wildwiesen und Insekten- weiden Die angelegten artenreichen Wiesen werden auch nach Ende des Förderprogramms "Stadtgrün naturnah" nachhaltig und naturnah gepflegt. Ziel ist die zunehmende Anlage mehrjähriger Blühstreifen zur Biotopvernetzung und der Förderung der Artenvielfalt und deren Erhalt. Neu: In den größeren städtischen Parks werden abseits der Aufenthaltsflächen Wildblumenwiesen, bunte Säume, Tüm- pel, Hecken, Steinhaufen und naturnahe gestufte Waldmän- tel angelegt. Dadurch entstehen viele kleinere Biotope und biologische Trittsteine für Tiere und für Kinder Lern- und Er- fahrungsorte. Das Amt 67 hat seine Pflege der artenreichen Wiesen erweitert. Die artenreichen Wiesen werden dauerhaft zur Sicherung der Quali- tät/Biodiversität gepflegt (2schürige Mahd) Wird bereits erfolgreich umgesetzt Diese Maßnahmen werden derzeit gebündelt in den neun Stadtna- turparks umgesetzt. Im Rahmen der Neuplanung werden ökologi- sche Aufwertungen geprüft und in das Konzept übernommen - 3 - / 4 2.5. Begrünte Dachflächen und vertikale Begrünung Die seit Jahren in Prüfung bzw. Planung befindlichen städti- schen Projekte sind umgesetzt. Es gibt in den zukünftigen Sachstandberichten konkrete Angaben darüber, wieviel Flä- che insgesamt begrünt wurde. 30% der kommunalen Einrichtungen verfügen über eine klimarelevante Dach- und/ oder Fassadenbegrünung. Neu: Es gibt eine Regelung im Bebauungsplanverfahren, die darauf abzielt, einen gebündelten Nachweis von Re- genwasserretention, Förderung der Artenvielfalt und der Vermeidung von Hitzeinseln auf beplanten Grundstücken rechtlich zu verankern. Mit diesem Instrument könnten zu- gleich auch bestehende materielle bauordnungsrechtliche Anforderungen z.B. eine notwendige Bauwerksbegrünung aufgegriffen und zum Ausgleich bspw. mit dem Denkmal- schutz oder in Bezug auf energetische Anforderungen ge- bracht werden. Kann im Rahmen der Fortschreibung des Sachstandsberichtes er- folgen – keine Personellen oder finanziellen Aufwendungen Der Ratsbeschluss AN/1639/2017 greift die Forderung grundsätzlich auf. Die Maßnahme wird im Einzelfall geprüft, daher kann zum jetzi- gen Zeitpunkt keine Aussagen zu Ressourcen getroffen werden 2.6. Streuobstwiesen Wichtiger als die Wahl der Obstsorten soll die Wahl der Obstarten werden. Es soll künftig auf ein breiteres Spektrum der Unterlagen und Stammbildner geachtet werden. Der Genpool der Kölner Streuobstbestände soll so vielfältig wir möglich werden, damit sie möglichst widerstandsfähig sind, um alle Herausforderungen, auch die des Klimawan- dels zu bewältigen. Dies betrifft auch alle bis 2030 erfolgten Ausgleichspflanzungen/Kompensationsmaßnahmen. Es soll das ganze Spektrum bewährter Obstsorten und Obstarten genutzt werden (siehe auch Kapitel "Neu- und Ersatzpflan- zungen). Bei der Neupflanzung werden neben klimaresistenten regio- nalen Sorten vor allem Obstarten und -sorten aus denjeni- gen Regionen ausgepflanzt werden, deren heutiges Klima dem prognostizierten Klima in 50 Jahren bei uns entspricht. Es werden Obstsorten ausgewählt, die sich als besonders robust gegen Krankheiten und "Schädlinge" erwiesen ha- ben. Es werden mehr neue, vielversprechende Zufallssämlinge und gezielt für die Bewältigung der Herausforderungen des - 4 - / 5 Klimawandels neu gezüchtete Sorten gepflanzt werden kön- nen. Obstbaumpflanzungen werden zum natürlichen Bestandteil des Kölner Stadtbilds. Dazu zählt auch eine Nutzung der Früchte durch die Bevölkerung. Die Verwaltung erarbeitet dazu ein Nutzungskonzept, welches einerseits die Anspra- che der Bevölkerung in Form von Workshops (Vermittlung kultureller Praktiken, Bildung etc.) und Informationsangebo- ten und andererseits die Verwertung und Vermarktung be- stimmter Obstbestände in Form von Saft und Fruchtproduk- ten umfasst. Außerdem sollen dazu Pilotpflanzungen – ähn- lich der Mini-Urwälder oder Waldgärten in Kooperation von Amt für Landschaftspflege und Grünflächen und Stiftung deutscher Wald – angelegt werden 3. Gärtnern in Bildungseinrichtungen Thema Zielanpassung 2030 Personelle und finanzielle Aufwendungen 3.1 Schulgarten-Aktionsplan Zielanpassung bis spätestens Ende 2025 "Schulgarten-Akti- onsplan": Fertigstellung des Schulgarten-Aktionsplans und Beschlussfassung zur Umsetzung des Schulgarten- Akti- onsplans. Zielanpassung bis Ende 2030 "Schulgarten-Aktionsplan": Überprüfung der Zielerreichung und Aktualisierung des Schulgarten-Aktionsplans auf der Grundlage der dann vor- handenen wissenschaftlichen Grundlagen und politischen Erfordernisse, zur Verstetigung des Gärtnerns in Bildungs- einrichtungen. Dies mit dem Ziel der Förderung der Umwelt- bildung und der Erreichung umwelt- und klimapolitischer Vorgaben zur Sicherung der ökologischen Grundlagen der Stadt. Keine personellen oder finanziellen Aufwendungen, Zeitplan muss noch geprüft werden. Keine personellen oder finanziellen Aufwendungen. 3.2 Stadtweiter Wettbewerb Beginnend mit dem Jahr 2026 wird ein stadtweiter Wettbe- werb in Bildungseinrichtungen zum Thema "Essbare Stadt und Urbanes Gärtnern" an Kölner Schulen initiiert, der in re- gelmäßigen Intervallen alle zwei Jahre durchgeführt wird. Dieser Wettbewerb kann Teil eines umfassenderen Wettbe- Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt mög- lich. - 5 - / 6 werbs sein (s. Kapitel „Übergreifende Themen“). Ein ent- sprechender Vorschlag zur Durchführung soll mit dem Schulgarten-Aktionsplan vorgelegt werden. 3.3 Lehrer:innenausbildung Ziel: Die Stadt Köln bietet ab 2026 jedes Jahr mindestens ein Projekt für das Berufsfeldpraktikum im Lehramtsstudium an. Ziel: Die Stadt Köln macht der Universität ab 2025 jedes Jahr mindestens zwei Angebote für Service-Learning Pro- jekte, die mit Garten-Projekten bzw. der gartenbezogenen Umweltbildung in Köln verbunden sind. Mindestens eines davon richtet sich an Lehramtsstudierende. Mindestens ei- nes ist für Studierende anderer Studiengänge geeignet. Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt mög- lich. 3.4 Schulgärten für alle Ziel: Jede Bildungseinrichtung in Köln hat bis zum Jahr 2030 einen Garten auf eigenem Gelände oder leicht erreich- bar in unmittelbarer Nähe zur Bildungseinrichtung. Aufgrund fehlender Flächen nicht bei jeder Bildungseinrichtung realisierbar. Eine Prüfung im Einzelfall von Seiten der Stadt Köln findet statt. 3.5 Selbstversorgung Durchführung eines Modellvorhabens zur Bewertung der Ef- fekte des Aufbaus einer regionalen Versorgungsstruktur un- ter der Voraussetzung, dass eine eigene Küche in der Bil- dungseinrichtung vorhanden ist und die Bildungseinrichtung über einen Schul- /Lehrgarten verfügt. Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt mög- lich. 3.6 Neu: Beratung von Bil- dungseinrichtungen Die Online-Sprechstunden des Kölner Schulgartennetz- werks werden verstetigt. Das Pilotprogramm der Stadt Köln zur Beratung von Schu- len zum Thema Schulgarten wird verstetigt und ausgebaut. Das Programm wird so ausgebaut, dass alle interessierten Bildungseinrichtungen die Möglichkeit bekommen, eine oder mehrere Beratungen vor Ort zum Thema Garten zu erhal- ten. Laufendes Geschäft der Verwaltung, keine personellen oder fi- nanziellen Aufwendungen Zur Verstetigung sind finanzielle zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 500€ brutto pro Beratungstag inklusive Vor- und Nach- bereitung (externe Vergabe) notwendig. 3.7 Neu: Fortführung des För- derprogramms Umweltbildung Fortführung und Aufstockung des „Förderprogramms Um- weltbildung“ des Umwelt- und Verbraucherschutzamts zusätzliche finanzielle Aufwendungen in Höhe von 50.000€ Zu- wendungsmittel pro Haushaltsjahr (gemessen an Bedarf Anträge 2024) für Aufstockung des Förderprogrammes Umweltbildung 3.8 Neu: Personal für die Pflege von Gärten von Bil- dungseinrichtungen Es ist ein Konzept erarbeitet und umgesetzt, das die lang- fristige Pflege von Gärten an Bildungseinrichtungen gewähr- leistet. Pilotprojekt und -konzept liegen vor. Sehr hoher finanzieller Auf- wand, wenn auf weitere Schulen ausgerollt werden soll, da per- soneller Aufwand extern ausgeschrieben werden muss aufgrund - 6 - / 7 Es ist eine Kooperation mit bevorzugt naturnah arbeitenden GaLa-Betrieben anzustreben, die zumindest an weiterfüh- renden Schulen die Pflege mit einer Berufsorientierung für Schüler:innen in Form von Praktika o.ä. kombinieren. Um an Schulen die Pflege der Gärten kontinuierlich zu ge- währleisten, ist der Schulgarten offiziell als Klassenraum zu deklarieren. (Mit dieser Einstufung wird der Garten wie alle anderen Klassen- und Fachräume inklusive der Sportanla- gen, in die alltägliche Pflege und Instandhaltung aufgenom- men. Eine entsprechende Regelung ist über die Einstufung des Schulgartens als „(multifunktionaler) Fachraum“ möglich und liegt im Entscheidungsspielraum des Schulträgers.) fachlicher Qualifikation. Eine Prüfung im Einzelfall von Seiten der Stadt Köln findet statt. Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt mög- lich. 3.9 Neu: Einrichtung einer zentralen Homepage - Samm- lung von hilfreichen Informatio- nen Einrichtung und Pflege einer Homepage für die Essbare Stadt, die auf den anderen relevanten Seiten der Stadt Köln verlinkt ist Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt mög- lich. 4. Urbane Gemeinschaftsgärten Thema Zielanpassung 2030 Personelle und finanzielle Aufwendungen 4.1 Ausbau von Urban Garde- ning Bis zum Jahr 2030 soll in jedem Kölner Veedel, das weder über einen öffentlich zugänglichen Gemeinschaftsgarten noch ein Gartenlabor verfügt, Fläche für mindestens einen Gemeinschaftsgarten oder ein Gartenlabor vorgehalten wer- den. Wo es von den beteiligten Akteur:innen gewünscht ist, wer- den Gemeinschaftsgärten mit anderen Gartenformen wie Schul- und Firmengärten verknüpft und so auch Orte der Bildung und des Austauschs (s. Kapitel 3.4 „Schulgärten für alle“ im Kapitel „Bildungseinrichtungen“). Neue Formen und Orte des gemeinschaftlichen Gärtnerns wie die Gartenlabore werden fortentwickelt und mehr Men- schen zugänglich gemacht. Dabei wird darauf geachtet, dass Flächen für gemeinschaftlich gärtnernde Gruppen zur Für die Suche und Bewertung möglicher neuer Flächen und Durch- führung der notwendigen Abstimmung mit den beteiligten Akteuren, ist mit einem zusätzlichen Personalaufwand von mindestens. 10 Wochenstunden für die nächsten 5 Jahre zu rechnen. Diese wer- den mit einem personellen Aufwand von 120.000,- € abgeschätzt. Im Stellenplan 2025/26 sind keine zusätzlichen Aufwendungen hierfür vorgesehen. Die Maßnahme wird im Einzelfall geprüft, daher kann zum jetzi- gen Zeitpunkt keine Aussagen zu Ressourcen getroffen werden Laufendes Geschäft der Verwaltung, keine personellen oder fi- nanziellen Aufwendungen - 7 - / 8 Verfügung gestellt werden, erhalten bleiben und besonders unterstützt werden. In Neubaugebieten werden verbindliche Flächen für Ge- meinschaftsgärten vorgehalten (s. Kapitel 6.4 „Bauleitpla- nung“ im Kapitel „Gärtnern zuhause und bei der Arbeit“). Gemeinschaftsgärten erhalten Unterstützung bei auftreten- den internen Problemen (Meinungsverschiedenheiten, kultu- relle Missverständnisse) als auch externen Problemen (Nachbarschaft) in Form von Mediation und Fortbildungen. Dazu werden die Förderrichtlinien des städtischen Förder- topfs „Essbare Stadt“ entsprechend ergänzt. Die Maßnahme wird im Einzelfall geprüft, daher kann zum jetzi- gen Zeitpunkt keine Aussagen zu Ressourcen getroffen werden Prüfung erfolgt im Rahmen der Fortschreibung der Förderrichtlinie – keine personellen oder finanziellen Aufwendungen 4.2 Flächensicherung Alle bestehenden Gemeinschaftsgärten auf städtischen Flä- chen sind in ihrem Bestand gesichert. Ihr Bestandsschutz ist vorrangig vor anderen Nutzungsinteressen. Sollten dennoch andere Nutzungsinteressen zum Tragen kommen, bietet die Stadtverwaltung adäquate Ersatzflächen an. Prüfung erfolgt im Einzelfall – keine personellen oder finanziellen Aufwendungen 4.3 Ausbau des Netzwerkes Gemeinschaftsgärten Ziel sollte es deshalb sein, dass Fördermittel für Maßnah- men der „Essbaren Stadt“ beginnend mit dem Haushaltsjahr 2025 jährlich im städtischen Haushalt festgelegt sind. Pro Jahr ist ein Mittelvolumen in Höhe von mindestens 40.000 € zum Erhalt und Ausbau der Gemeinschaftsgärten als erfor- derlich anzusehen. In den Förderrichtlinien wird sicherge- stellt, dass auch Maßnahmen der Netzwerk- und Öffentlich- keitsarbeit förderfähig sind. Im Haushalt 2025 und 2026 sind jeweils 30.000,- € Finanzmittel zur Förderung von Projekten der essbaren Stadt aufgeführt. Für die Haushalte 2027/28 sind noch keine Finanzmittel vorhanden. 4.4 Öffentliche Workshops mit städtischer Unterstützung Ziel: Im Jahr 2025 ist in Kooperation des Koordinierungsbü- ros und des Ernährungsrates unter Einbezug potenzieller Anbieter z.B. aus dem Kölner BNE-Netzwerk ein Konzept zu entwickeln, wie ein regelmäßiges Workshop-Angebot begin- nend mit dem Jahr 2026 organisatorisch und inhaltlich re- gelmäßig angeboten, durchgeführt und beworben werden kann. Eine personelle Unterstützung von Seiten der Stadt Köln findet statt – keine personellen oder finanziellen Aufwendungen. 4.5 Kostenloser Kompost und Mutterboden Die Stadtverwaltung stellt eine verlässliche Versorgung der Gemeinschaftsgärten mit kostenlosem Kompost und Mutter- boden sicher – dies kann auch über den Fördertopf Essbare Stadt geschehen. Darüber hinaus wird eine Kontaktstelle zu den Wertstoffhöfen für verschiedene Baumaterialien einge- richtet. Eine Unterstützung von Seiten der Stadt Köln findet statt – keine personellen oder finanziellen Aufwendungen. - 8 - / 9 4.6 Bauliche Veränderungen auf städtischen Gemein- schaftsgartenflächen Für viele Kölner:innen sind Gemeinschaftsgärten Orte des nachbarschaftlichen Miteinanders, des kulturellen Austau- sches, des Lernens und können sogar therapeutisch wirken. Deshalb benötigen sie eine gewisse Infrastruktur (z.B. Sitz- mobiliar, Tische, Komposttoilette, Küche) und Ausstattung (wie z.B. Wetterschutz, Gewächshaus, sichere Aufbewah- rungsmöglichkeiten). Es wird angestrebt, dass diese im Be- darfsfall genehmigt werden. Bei Umsetzung sind die Vorgaben des BauGB zu berücksichtigen und entsprechende Genehmigungen einzuholen. Eine Prüfung im Einzelfall von Seiten der Stadt Köln findet statt – keine personellen oder finanziellen Aufwendungen. 4.7 Schaffung einer Koordina- tionsstelle In regelmäßigen Abständen wird überprüft, ob die Ausstat- tung der städtischen Koordinationsstelle ausreichend ist, um die notwendige Unterstützungsarbeit zu leisten. Kann die er- forderliche Unterstützungs- und Koordinationstätigkeit nicht mehr in ausreichendem Maße geleistet werden, sind Anpas- sung in der personellen und sachlichen Ausstattung vorzu- nehmen. Im Stellenplan 2025/26 sind keine zusätzlichen Aufwendungen hierfür vorgesehen 5. Partizipative Landwirtschaft Thema Zielanpassung 2030 Personelle und finanzielle Aufwendungen 5.1 In jedem Veedel existiert in Parks und Kleingärten eine öf- fentlich zugängliche Ackerflä- che zu Bildungszwecken In jedem Veedel werden Flächen für eine öffentlich zugäng- liche gärtnerische Anbaufläche zur Verfügung gestellt (wie z.B. auf Dächern oder Brachflächen, in Parks oder Kleingär- ten). Die Beteiligten der „Urbanen (Partizipativen) Landwirtschaft“ und die Akteure des „Stadtgrüns“ (Grünflächenamt, Liegen- schaftsamt) kooperieren bei der Nutzung der gärtnerisch ge- nutzten Flächen in Form von Vernetzung (s. Vernetzungs- möglichkeiten). Die Verwaltung hat in Kleingartenanlagen und auf Privatgrundstü- cken keinen direkten Einfluss. Die Entscheidung liegt bei den je- weiligen Vereinen oder Eigentümern – keine personellen oder fi- nanziellen Aufwendungen. 5.2 Voraussetzungen für Parti- zipative Landwirtschaft Kommunale landwirtschaftliche Flächen werden bevorzugt an Landwirt:innen oder Initiativen verpachtet, die ökologisch arbeiten, die im Sinne der Biodiversität aufwerten und/oder zur städtischen Nahversorgung beitragen sowie ihre Flä- chen z.T. für partizipative Gartenprojekte und/oder Umwelt- bildungsangebote öffnen. Neu: Für die aktiven Kölner Landwirt:innen und Pächter:in- nen der städtischen Ackerflächen wird eine Möglichkeit (im Pachtvertrag) geschaffen, andere partizipative Modelle wie Wird im Rahmen der Verpachtung geprüft - keine personellen oder finanziellen Aufwendungen - 9 - / 10 z.B. Solidarische Landwirtschaft auf der von ihnen gepach- teten städtischen Flächen zu ermöglichen (Kooperationsmo- dell). Neu: Die Pächter:innen bei Kölner Landwirt:innen auf städti- schen Ackerflächen können auf den ihnen bereitgestellten Flächen auch Unterstellmöglichkeiten für ihre Gerätschaf- ten, Anzuchtgewächshäuser und ein kleines Gartenhaus aufstellen um, unter anderem, auch Bildungsmaßnahmen durchzuführen. Bei Umsetzung die Vorgaben des BauGB zu berücksichtigen und entsprechende Genehmigungen einzuholen - keine personellen o- der finanziellen Aufwendungen 5.3. Vernetzungsmöglichkeiten Es wird eine Koordinations- oder Vernetzungsstelle in der Verwaltung (oder in die aktuelle Stelle der Essbaren Stadt integriert) für Partizipative Landwirtschaft eingerichtet, um Angebot und Nachfrage zu bündeln, Vernetzungsmöglich- keiten von Landwirten und an einer partizipativen Landwirt- schaft Interessierten zu ermöglichen. Auch private Flächen können vermittelt werden. Eine personelle Unterstützung von Seiten der Stadt Köln findet statt - keine personellen oder finanziellen Aufwendungen. 5.4 Bestehende Ackerflächen gesetzlich schützen, insbeson- dere in gut angebundener Lage (auch vor Ausgleichsmaßnah- men) Um die langfristige Lebensmittelversorgung zu sichern, den Klimaschutz sowie die Biodiversität zu stärken, eine gute Wasser- und Bodenqualität zu gewährleisten, werden städti- sche Agrarflächen zur Nahversorgung erhalten und gesi- chert. Bei Planung der Versiegelung von stadteigenen Ackerböden durch Überbauung wird die Qualität und Fruchtbarkeit von Böden überprüft. Fruchtbare Böden von mehr als 50 Boden- punkten werden nicht überbaut. Neu: Ansätze von Partizipativer Landwirtschaft werden in die Kölner Gartenlabore integriert. Wird im Rahmen der Verpachtung geprüft - keine personellen oder finanziellen Aufwendungen 6. Gärtnern zuhause und bei der Arbeit Thema Zielanpassung 2030 Personelle und finanzielle Aufwendungen 6.1 Essbares im Privaten In den Förderrichtlinien von Grün hoch 3 wird stärker auf essbare Pflanzen verwiesen. Entweder wird Grün hoch 3 erweitert oder es wird ein zusätzliches Förderprogramm aufgelegt, sodass auch die ökologische Aufwertung (Baumscheiben vergrößern, Nist- und Schlafkästen auf- hängen, Streuobstwiesen anlegen) bei weiträumig versie- gelten Flächen gefördert wird. Dies dient nicht nur der Eine Erweiterung des Förderprogramms um weitere Aspekte der Biodiversität würde dem Förderziel von Grün hoch drei nicht ent- sprechen; ein zusätzliches Förderprogramm erfordert personelle und finanzielle Aufwendungen. Diese hängen ab von der Ausge- staltung des Programms (Förderumfang, Förderbedingungen). - 10 - / 11 Klimaanpassung, sondern auch Erhalt und Steigerung der biologischen Vielfalt. Bei gemieteten Objekten unterstützt die Stadt Köln die Mieter:innen bei der Ansprache der Ver- mieter:innen. 6.2 Kompost-Broschüre Die AWB soll (unter Mithilfe des Umwelt- und Verbrau- cherschutzamtes) als Ansprechpartner:in für Privat- kund:innen ein attraktives Informationsangebot entwickeln und stadtweit zur Verfügung stellen. 6.3 Gärtnern genehmigen Neu: Bei der Umsetzung „Operationalisierung der Klimastra- tegie der GAG Immobilien AG“ im Handlungsfeld 1 (Ge- bäude und Klima) des Aktionsplans Klimaschutz werden Gebäude-Begrünungsmaßnahmen, Extensivierung von Grünflächen, Regenwasserentkoppelung und Ausbau der Angebote zum Gärtnern für Mieter:innen einbezogen. Dazu setzt die Stadt Köln Pilotprojekte gemeinsam mit den StEB und der GAG in fünf ihrer Wohnanlagen um. Außerdem be- teiligen sich u.a. diese genannten Partner an der stadtwei- ten Kampagne zur Essbaren Stadt (s. Kapitel 8 „Übergrei- fende Themen“). Die Maßnahme wird im Einzelfall geprüft, daher kann zum jetzi- gen Zeitpunkt keine Aussagen zu Ressourcen getroffen werden 6.4 Bauleitplanung Neu: Die Stadt Köln schreibt bei Neubauten Maßnahmen zur (essbaren) Begrünung sowie der Regenwassersamm- lung vor. Dies erfolgt bei konsequenter Umsetzung der Maßnahmen KE7.1 und KE7.3 des Hitzeaktionsplans, bei der u.a. die Themen Entsiegelung, Begrünung und Bewäs- serung als verbindliche und einheitliche Vorgabe für Bebau- ungsplan-Verfahren als Checkliste eingeführt werden (Stadt Köln o.J.). In Anlehnung an den Kriterienkatalog des Pilot- projekts PorzPlant! sollen dies bei Neubauten mindestens 20% entsiegelte Fläche des Bruttogrundstücks; Wasserre- tention auf Dachflächen von mindestens 60%, Regenwas- serretention innerhalb des Quartiers, Bepflanzung des öf- fentlichen Raums mindestens 20% über geltenden Mindest- anforderungen. Die Maßnahme wird im Einzelfall geprüft, daher kann zum jetzi- gen Zeitpunkt keine Aussagen zu Ressourcen getroffen werden 6.5 Bewilligungen für Begrü- nung Die Leitfäden zur Dach- und Fassadenbegrünung der Stadt Köln sind veröffentlicht, den Kölner:innen zugänglich und bekannt gemacht sowie bei stadteigenen Bauvorhaben ver- bindlich. Neu: Bei der Umsetzung der Maßnahme energetische Quartiersentwicklung mit KfW-Förderung 432 des Klima- schutz-Aktionsplans werden Begrünung und essbares Grün Der Leitfaden zur Fassadenbegrünung wurde ämterübergreifend erstellt und wird als Handreichung bereits bereitgestellt. Der Leit- faden zur Dachbegrünung befindet sich in der Endredaktion und wird ebenfalls zeitnah als Handreichung zur Verfügung gestellt. - 11 - / 12 zur Erreichung der Klimaneutralität sowohl in der Antragstel- lung wie in der Umsetzung konsequent bedacht. Dabei dient der Kriterienkatalog des Pilotprojekts PorzPlant! bei Neu- bauten mindestens 20% der Fassadenflächen durch Begrü- nung vor Hitze schützen und auf klimaresiliente und insek- tenfreundliche Pflanzenauswahl achten als Ausgangspunkt. Darüber hinaus bemüht sich die Stadt Köln verstärkt um Fördermittel, die (essbare) Dach- und Fassadenbegrünung an stadteigenen/gemieteten Bestands- wie Neubauten er- möglicht. Die Maßnahme wird im Einzelfall geprüft, daher kann zum jetzi- gen Zeitpunkt keine Aussagen zu Ressourcen getroffen werden 6.6 Subventionen zur Entsie- gelung und Begrünung Gemäß Zielanpassung 6.1. unterstützt und fördert die Stadt Köln Beratung über das Programm Grün hoch 3 hin- aus insbesondere zum Gärtnern in Unternehmen, zur Ge- bäudebegrünung, und zu klimawandelangepassten ökolo- gischen Aufwertung des Firmengeländes. Bei der Moder- nisierung der städtischen Gebäudeinfrastruktur werden auch Maßnahmen der Dach- und Fassadenbegrünung, der Extensivierung der Außenbereiche und Angebote zum Gärtnern einbezogen. Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt mög- lich. 6.7 Neu: Kompensationsmaß- nahmen von Unternehmen Unternehmen sollen angeregt werden ihren Treibhausgas- ausstoß lokal zu verringern oder zu kompensieren. Einer- seits über die in Ziel „Essbares im Privaten“ beschriebene Förderung der ökologischen Aufwertung. Andererseits dadurch, dass Unternehmen auf ihrem Firmengelände Nahrungsmittel produzieren und direkt vor Ort in der Spei- senzubereitung für die Mitarbeiter:innen einsetzen. Um das Gärtnern in Gewerbegebieten zu ermöglichen sind ggf. bauleitplanerische Anpassungen nötig. Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt mög- lich. 7. Kleingärten Thema Zielanpassung 2030 Personelle und finanzielle Aufwendungen 7.1 Erhalt der Gärten und Er- schließung neuer Gärten Kleingartenanlagen müssen ämterübergreifend als unan- tastbar gelten. Die bisher nicht ausreichend geschützten mutmaßlich 1.800 Kleingärten werden mit geeigneten Maßnahmen dauerhaft geschützt (bspw. Übernahme/Kauf von Flächen im Eigen- tum Dritter, Aufstellung Bebauungspläne). Flächen sind in Masterplan Stadtgrün enthalten und werden mit diesem behandelt - keine personellen oder finanziellen Aufwendun- gen Im Stellenplan 2025/26 sind keine zusätzlichen Aufwendungen hierfür vorgesehen. Im Haushalt 2025/26 sind keine Finanzmittel - 12 - / 13 Parzellenteilung in bestehenden Kleingartenanlagen zur Er- höhung der Pächterzahlen sollte eine Ausnahme sein und nur bei sehr großen Parzellen (ab 500qm) eine Option dar- stellen, um den Verlust von ökologischer und lokaler Versor- gungsfläche durch zusätzliche Versiegelung zu vermeiden. Mehr Kleingartenfläche: Insgesamt sollten in den nächsten 5 bis 10 Jahren 200 Hektar zusätzlich zu Kleingärten und Gartenlaboren umgewandelt werden (in einem ausgewoge- nen Verhältnis), davon mindestens 100 Hektar bis 2030. Auf 200 Hektar könnten schätzungsweise 6.000 bis 8.000 Klein- gärten Platz finden (abhängig von Größe der Parzellen und Bedarf an Gemeinschaftsflächen). Siedlungsnahe landwirtschaftliche Flächen nutzen: Kleingär- ten sind besonders attraktiv, wenn sie nahe am eigenen Wohnort liegen. Daher sollte die Stadt ihren Besitz von ca. 2.700 Hektar landwirtschaftlicher Fläche daraufhin untersu- chen, welche landwirtschaftlichen Flächen siedlungsnah und aufgrund ihrer Lage, ihres Zuschnitts oder ihrer Größe weniger attraktiv für die Landwirtschaft sind. Kooperation mit umliegenden Kommunen: Wo die Wohnbe- bauung der Stadt Köln nahe an der Stadtgrenze liegt, soll- ten mit den benachbarten Kommunen gemeinsame Wege beschritten werden, um neue Gartenanlagen zu gründen; bspw. auf der Fläche der Nachbarkommune oder interkom- munal. Beim Neubau Kleingartenanlagen berücksichtigen: Zukünf- tig sollten beim Siedlungsbau Kleingartenanlagen für die Parteien in den Mehrfamilienhäusern berücksichtigt werden. Die aktuelle Siedlungsbauweise von ein paar Mehrfamilien- häusern mit anschließender Einfamilienhausbebauung (bspw. Damiansweg in Chorweiler) sollte zugunsten einer Mehrfamilienhausstruktur mit Kleingartenanlagen geändert werden. Es finden mehr Menschen Platz in Köln, wenn das Prinzip „Geschosswohnung mit Kleingarten“ wieder Stan- dard wird. für den Ankauf von Flächen aufgeführt. Umsetzung der Maßnah- men muss erst geprüft werden, daher keine Aussagen über Res- sourcen zum jetzigen Zeitpunkt möglich. Prüfung erfolgt im Rahmen von Gartenteilungen - keine personel- len oder finanziellen Aufwendungen Die Schaffung von 100 Hektar zusätzlichen Kleingartenflächen bis 2030 bedarf personelle Aufwendungen in Höhe von ca. 2,25 Mio Euro für die Schaffung von 5 zusätzlichen Ingenieursstellen. Zu- sätzliche werden ca. 62,5 Mio für den Ausbau der ca. 3.000 bis 4.000 Parzellen bzw. ca. 70 Kleingartenanlagen benötigt. Die jährli- chen Aufwendungen für Personal liegen bei ca. 450.000 € und die finanziellen Aufwendungen für den Bau bei überschlägig 12,5 Mio €. Im Stellenplan 2025/26 sind keine zusätzlichen Aufwendungen hierfür vorgesehen. Im Haushalt 2025/26 sind keine Finanzmittel dafür aufgeführt. Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt mög- lich. Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt mög- lich. Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt möglich. - 13 - / 14 7.2 Ökologisierung und Zu- gangserleichterung Aktive Förderung des Transformationsprozesses: Mit der Gartenordnung ist ein Rahmen gesetzt worden, der die öko- logische und Ernährungsfunktion von Kleingärten stärkt. Umgesetzt werden muss dieser aber durch die Pächter:in- nen und Vorstände vor Ort. Hier bedarf es weiterer Bemü- hungen, durch Bildungsangebote und Anreize. Anonymisierung der Pachtvergaben: Die noch nicht umge- setzte Idee einer Pachtvergabe über ein gesamtstädtisches Portal ist umzusetzen. Restriktionen von Gartenlaboren anpassen: Gartenlabore unterliegen größeren Einschränkungen bezüglich der Pflan- zung und Anlage von Strukturelementen als Kleingärten. So sollten Teiche und die Pflanzung von Bäumen und Sträu- chern in einer nachvollziehbar geregelten Weise erlaubt sein (sofern noch nicht geschehen). Dies kann auch in Form von festen Anlagen des Betreibers erfolgen (bspw. gemein- sam nutzbare bzw. zu pflegende Teiche für mehrere Parzel- len, Obstbäume etc.). Andernfalls haben Gartenlabore eine gegenüber Kleingärten deutlich verminderte ökologische Wertigkeit, da gerade Gewässer und ausdauernde Pflanzen wichtige ökologische Strukturelemente darstellen. Essbare und ökologische Gemeinschaftspflege: Sowohl die Gelände von Kleingartenvereinen als auch die Gartenlabore sollten auch außerhalb der Parzellen ökologisch und essbar (für Mensch und Tier) gestaltet werden. So sollten die Ver- eine darin gestärkt werden, Heckenstrukturen zu erhalten und zu erweitern. Auch sollten in Gartenlaboren Obstbäume und -sträucher bereits bei der Entstehung der Anlagen in hoher Zahl angepflanzt werden, bis hin zu waldgartenähnli- chen Arealen, in denen die Parzellen liegen. Einzelne Par- zellen könnten bspw. bereits mit einem Obstbaum und Obststräuchern vorbepflanzt verpachtet werden. Pilotprojekt Kompostplätze: Vorausgesetzt, es finden sich Kleingartenvereine, die dazu bereit sind, sollte das in der Beim Landesverband Rheinland der Gartenfreunde e.V. ist die Teil- nahme an verschiedenen Weiterbildungsangebote für die Pächter möglich. Auch der Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V. Semi- nare zu verschiedenen Themen an - keine personellen oder finan- ziellen Aufwendungen Erfolgt durch die Vereine. Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher keine Aussagen über Ressourcen zum jetzi- gen Zeitpunkt möglich. Gartenlabore sind zur Selbstversorgung konzipiert, im Rahmen von neuen Gartenlaborstandorten erfolgt eine Überprüfung der Garten- ordnung für Gartenlabore - - keine personellen oder finanziellen Aufwendungen Überprüfung erfolgt im Rahmen der Weiterentwicklung der Garten- labore und dem Neubau von Kleingartenanlagen - keine personel- len oder finanziellen Aufwendungen - 14 - / 15 Schweiz (bspw. Basel) verbreitete System der Kompost- plätze auch in Köln ermöglicht und gefördert werden. Hier- bei verpflichten sich die Vereine, einen Kompostplatz in der Anlage zu unterhalten, der an bestimmten Tagen in der Wo- che geöffnet hat. Das ermöglicht die Annahme von Biomüll aus der Nachbarschaft, bei gleichzeitig hoher Qualitätskon- trolle durch die annehmenden Vereine. In Köln fehlt die Inf- rastruktur für Kompostierung gerade häufig in Mehrfamilien- haussiedlungen. Diese Lücke könnte auf dem Weg ge- schlossen werden. Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt mög- lich. 8. Übergreifende Themen Thema Zielanpassung 2030 Personelle und finanzielle Aufwendungen 8.1 Kampagne zur Essbaren Stadt Die Stadt Köln lanciert bis 2030 mindestens eine große Öf- fentlichkeitskampagne zur Umsetzung der Essbaren Stadt in Köln – ähnlich der Klimaschutzkampagne. Wichtig ist, dass die Klimaschutzkampagne nicht die Kampagne zur Essbaren Stadt ersetzt – auch wenn die dadurch eingeleite- ten Maßnahmen auf das gleiche Ziel der Klimaneutralität bis 2035 einzahlen. Die Kampagnenplanung soll im Jahr 2026 eingeleitet werden; der Auftakt der Kampagne soll spätes- tens 2027 erfolgen. Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt möglich. 8.2 Vernetzungsplattform Ein wichtiger Baustein ist im Zuge der öffentlichen Kam- pagne die Einrichtung einer langfristig betreuten, interakti- ven Online-Vernetzungs- und Wissensplattform. Diese wird darüber hinaus eine Angebotsliste (Beratungsangebote und alle Formen der materiellen und finanziellen Unterstützung von Kompost bis zu Anschubförderung und Wettbewerben) umfassen. Die Stadt Köln erarbeitet bis 2026 ein partizipati- ves Konzept für eine Plattform. Das Konzept enthält zwin- gend eine Strategie für die Umsetzung und langfristige Be- treuung. Die Plattform ist auf der Informationsseite der Stadt Köln zur Essbaren Stadt verlinkt. Spätestens 2027 geht die Plattform online. Die interaktive Vernetzungsplattform darf dezidiert auf der Arbeit im Handbuch „Garten starten!“ auf- bauen und die Inhalte erweitern (Ernährungsrat Köln 2024). Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt möglich. 8.3 Flächenentsiegelung Die Flächenentsiegelung beschränkt sich nicht auf den Be- reich Innerer Grüngürtel bzw. Zülpicher Straße, sondern auf das gesamte Stadtgebiet. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen erstellt derzeit ein Entsiegelungskataster, in dem weiteren Entsiegelungspo- tenziale aufgenommen und dargestellt werden. - 15 - / 16 Es liegen seitens des Grünflächenamtes öffentliche genaue Angaben über Ort oder Größe entsiegelter Flächen vor. 30% der entsiegelten Flächen sollen für die Maßnahmen im Sinne der Essbaren Stadt vorbehalten – z.B. Artenreiche Wildwiesen – sein. Wenn Flächengröße und Lage es zulas- sen, werden auf den entsiegelten Flächen Gemeinschafts- gärten oder Gartenlabore eingerichtet. Die Flächenentsiegelung auf Schulhöfen mit 10 Schulhöfen pro Jahr gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt fortge- führt. Wesentliche Entsiegelungspotenziale liegen im und am Straßen- land. Die Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt möglich. 8.4 Neu: Regenwassernutzung Öffentliche Gebäude erhalten sukzessive Einrichtungen zur Abkoppelung von Regenwasser in die Kanalisation. Insbe- sondere die Betriebshöfe des Grünflächenamts werden mit Zisternen ausgerüstet, sodass dieses Wasser zur Bewässe- rung Straßenbäume genutzt werden kann. Die Gebäude- wirtschaft prüft im Rahmen des Schulhofentsiegelungspro- gramms ebenfalls die Einrichtung von Zisternen und/oder der Regenwasserversickerung auf Schulgeländen. Im Rahmen des Entsiegelungskonzepts wird auch die Re- genwasserretention bedacht. Und wo baulich möglich wird an öffentlichen Plätzen und Wegen Regenwasser zu Be- wässerungszwecken sicher gesammelt. Um private Gebäu- deeigentümer:innen anzusprechen, lanciert die Stadt Köln gemeinsam mit den StEB im Rahmen des Förderpro- gramms Grün hoch 3 eine Kampagne zur einfachen Umset- zung der Regenwasserabkoppelung. Darüber hinaus ver- weisen wir an der Stelle auf das Ziel 6.4 Bauleitplanung im Kapitel „Gärtnern zuhause und bei der Arbeit“. Unter den derzeitigen Bedingungen kommen gerade Gärten in stark verdichteten Räumen und auf versiegelten Flächen in trockenen Sommern mit der Regenwassernutzung an ihre Grenzen. Daher soll ermöglicht werden, dass Standrohre für die Baumwässerung auch zur Notbewässerung von Ge- meinschaftsgärten genutzt werden dürfen. Schließlich leis- ten sie mit ihrer Grünfunktion und Aufenthaltsqualität eben- falls einen Beitrag für die Allgemeinheit. Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt mög- lich Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt mög- lich Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt mög- lich - 16 - 8.5 Neu: Trinkwasser Ziel ist es, dass insbesondere belebte und zentrale Plätze mit Trinkwasserbrunnen ausgestattet werden. Im Hitzeakti- onsplan sind diese Gebiete als „stadtklimatische Belas- tungsgebiete höchster Ausprägung“ benannt (Stadt Köln 2025). Bis 2030 erhält jedes dieser Gebiete einen öffentli- chen rund um die Uhr zugänglichen Trinkwasserbrunnen. Das Wasserquartier Köln-Nippes von RheinEnergie und dem Verein a tip: tap e.V. wird auf die Gesamtstadt ausge- rollt. Neben öffentlichen Trinkbrunnen ist in städtischen Ein- richtungen wie Schulen, Bürger:innenämtern, Sport- und Kultureinrichtungen Leitungswasser kostenfrei verfügbar Bei Besprechungen und Veranstaltungen der Stadt Köln wird Leitungswasser ausgeschenkt. Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt mög- lich
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VIII/67 Vorlagen-Nummer 12.06.2025 1872/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 12.06.2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der CDU-Fraktion zur Beschlussvorlage 0992/2025 Aktionsplan Essbare Stadt Köln - Fortschreibung bis 2030 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 15.05. 2025: Frau Aengenvoort merkt an, dass noch Beratungsbedarf der Fraktion bestehe, aber die Vor- lage zunächst auf den Weg gebracht werden solle, damit die Bezirksvertretungen die Gele- genheit hätten, sich dazu zu äußern. Sie betont, dass die Fraktion eine Übersicht über den kalkulierten Finanz- und Personalbedarf wünsche, da die neuen Maßnahmen entsprechend finanziell und personell hinterlegt sein müssten, um umgesetzt werden zu können. Diese Übersicht sei vor der Beschlussfassung wünschenswert. Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung begrüßt grundsätzlich die Ziele des Aktionsplans Essbare Stadt. Mit der Be- schlussvorlage wird das Konzept der „Essbaren Stadt“ bestätigt und die Verwaltung beauf- tragt, in Zusammenarbeit mit dem Ernährungsrat, die einzelnen Maßnahmen des Konzeptes vor einer möglichen Umsetzung zu prüfen. Bedürfen unterstützte Maßnahmen eines Gremien- beschlusses, werden diese separat eingeholt. Der im Jahr 2019 von den Bezirksvertretungen und dem Rat der Stadt Köln beschlossene “Aktionsplan Essbare Stadt Köln“ (VN 3117/2019) hat zunächst Ziele für das Jahr 2025 fest- gelegt. Die nun vorgelegte Fortschreibung baut auf diesem Beschluss auf und umfasst eine Weiterentwicklung von Zielen und Empfehlungen für Politik/Verwaltung, Wirtschaft, Wissen- schaft und Zivilgesellschaft zur Umsetzung der Essbaren Stadt in Köln bis 2030. In der Anlage 1 sind die einzelnen Zielanpassungen 2030 des Aktionsplanes mit den sich möglicherweise daraus ergebenen finanziellen und personellen Aufwendungen aufgestellt. Da die Beschlussvorlage nicht die Umsetzung aller Inhalte des Aktionsplans umfasst, können zu den finanziellen und personellen Auswirkungen nur erste allgemeine Aussagen getroffen wer- den. Gez. Wolfgramm Anlage 1 – Übersicht zu möglichen Aufwendungen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Zülpicher Straße
- Damiansweg
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Details
- Aktenzeichen
- 1872/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 12.06.2025
- Erstellt
- 10.06.2025 07:18