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1872/2025

Beantwortung einer mündlichen Anfrage der CDU-Fraktion zur Beschlussvorlage 0992/2025 Aktionsplan Essbare Stadt Köln - Fortschreibung bis 2030

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 12.06.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 12.06.2025, TOP 8.4

Anlage 1 – Übersicht zu möglichen Aufwendungen

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage 1 – Übersicht zu möglichen Aufwendungen

40883 Zeichen

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Anlage zur Beantwortung einer Anfrage Aktionsplan Essbare Stadt (0992/2025) 
 
Anlage 1 – Übersicht zu möglichen Aufwendungen 
 
2. Essbares Öffentliches Grün 
Thema Zielanpassung 2030 Personelle und finanzielle Aufwendungen 
2.1 Essbare Veedels-Plätze  Einzelne im Handlungsleitfaden erwähnte Punkte sollten zur 
besseren Umsetzung im Einklang mit dem Biodiversitäts-
schutz konkretisiert werden (Bsp. Entfernung von sog. Un-
kraut, Häufigkeit der Mahd von Rasenflächen). 
 Weitere Flächen für Gemeinschaftsgärten und Essbare Vee-
dels-Plätze sollen identifiziert und im Sinne der Essbaren 
Stadt nutzbar gemacht werden, sodass das 2018 gefasste 
Ziel bis Ende 2030 umgesetzt ist. 
 Neu: Bei jedem Veedels Platz wird die Möglichkeit zur Re-
genwasserrückhaltung bzw. -sammlung zur Nutzung als 
Gießwasser geschaffen. 
 Neu: Sonnenexponierte Essbare Plätze bekommen grund-
sätzlich die Möglichkeit eingeräumt schattenspendende Ge-
hölze oder Pergolen aufzubauen, sodass sich Menschen dort 
auch während der Sommerzeit aufhalten und gärtnern kön-
nen. 
 Laufendes Geschäft der Verwaltung, keine personellen oder fi-
nanziellen Aufwendungen  
 
 Laufendes Geschäft der Verwaltung, keine personellen oder fi-
nanziellen Aufwendungen  
 
 
 Die Maßnahme wird im Einzelfall geprüft, daher kann zum jetzi-
gen Zeitpunkt keine Aussagen zu Ressourcen getroffen werden 
 Die Maßnahme wird im Einzelfall geprüft, daher kann zum jetzi-
gen Zeitpunkt keine Aussagen zu Ressourcen getroffen werden 
 
2.2. Neu- und Ersatzpflanzun-
gen 
 einheitliche Liste mit klimaangepassten Arten entwickeln 
 
 stetig fortzuschreibendes Pflanzprogramm und ein Wieder-
bepflanzungsmanagement 
 
 Auswertung zu Erfolg der Straßenbaumpflanzungen der letz-
ten 20 Jahre 
 Das Grünhandbuch der Stadt Köln gibt bereits eine entsprechende 
Liste „Klimaangepasste Gehölze in Grünanlagen“ vor 
 Fehlstellen bei den Straßenbäumen werden kontinuierlich behoben. 
Ein Pflanzprogramm und ein Wiederbepflanzungsmanagement sind 
derzeit nicht abbildbar. Zusätzliches Personal notwendig

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 Bewässerung von Neupflanzungen über 5 Jahre  
 
 Anpassung Grünhandbuch im Hinblick auf Wurzelraum und 
Speicherkapazität 
 Baumfällungen und Neupflanzungen in Sachstandbericht 
aufnehmen 
 naturnah, also ohne Pestizide arbeiteten 
 Bemessungsgrundlage der Baumschutzsatzung wird geän-
dert, so dass mind. vollwertiger Ersatz erreicht wird 
 Erfolgt im Rahmen von Baumkontrollen für Bäume älter als 15 
Jahre, Prüfen ob Meldeportal für Bürger*innen eingerichtet werden 
kann 
 Amt 67 bewässert Neuplanzungen nach der 2jährigen Entwick-
lungspflege bis zum 7 Standjahr  
 Im Rahmen des Forschungsprojektes „Wasser zum Baum“ wurde 
der Standard im Grünhandbuch bereits 2023 angepasst  
 Regelmäßige Sachstandsberichtes erfolgen bereits – keine Perso-
nellen oder finanziellen Aufwendungen 
 Erfolgt bereits 
 Wird im Rahmen der Fortschreibung der Baumschutzsatzung ge-
prüft – keine Personellen oder finanziellen Aufwendungen 
 2.3. Phytosanierungen  Zwei Testflächen werden ausgewiesen und die Phytosanie-
rung wissenschaftlich begleitet (z.B. als Forschungsprojekt) 
 Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt wird darüber infor-
mieren, welche Pflanzen Schwermetalle abbauen können 
und dass durch dieses Verfahren die Umwelt kostengünstig 
gereinigt und Lebensraum wiederhergestellt werden kann. 
Grundstückseigentümer:innen werden auf Anfrage zum 
Thema Phytosanierung beraten. 
 Die Maßnahme wird im Einzelfall geprüft, daher kann zum jetzigen 
Zeitpunkt keine Aussagen zu Ressourcen getroffen werden. 
 
2.4. Wildwiesen und Insekten-
weiden 
 Die angelegten artenreichen Wiesen werden auch nach 
Ende des Förderprogramms "Stadtgrün naturnah" nachhaltig 
und naturnah gepflegt. 
 Ziel ist die zunehmende Anlage mehrjähriger Blühstreifen zur 
Biotopvernetzung und der Förderung der Artenvielfalt und 
deren Erhalt. 
 Neu: In den größeren städtischen Parks werden abseits der 
Aufenthaltsflächen Wildblumenwiesen, bunte Säume, Tüm-
pel, Hecken, Steinhaufen und naturnahe gestufte Waldmän-
tel angelegt. Dadurch entstehen viele kleinere Biotope und 
biologische Trittsteine für Tiere und für Kinder Lern- und Er-
fahrungsorte. 
 Das Amt 67 hat seine Pflege der artenreichen Wiesen erweitert. Die 
artenreichen Wiesen werden dauerhaft zur Sicherung der Quali-
tät/Biodiversität gepflegt (2schürige Mahd)  
 Wird bereits erfolgreich umgesetzt 
 
 Diese Maßnahmen werden derzeit gebündelt in den neun Stadtna-
turparks umgesetzt. Im Rahmen der Neuplanung werden ökologi-
sche Aufwertungen geprüft und in das Konzept übernommen

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2.5. Begrünte Dachflächen 
und vertikale Begrünung 
 Die seit Jahren in Prüfung bzw. Planung befindlichen städti-
schen Projekte sind umgesetzt. Es gibt in den zukünftigen 
Sachstandberichten konkrete Angaben darüber, wieviel Flä-
che insgesamt begrünt wurde. 
 30% der kommunalen Einrichtungen verfügen über eine 
klimarelevante Dach- und/ oder Fassadenbegrünung. 
 Neu: Es gibt eine Regelung im Bebauungsplanverfahren, 
die darauf abzielt, einen gebündelten Nachweis von Re-
genwasserretention, Förderung der Artenvielfalt und der 
Vermeidung von Hitzeinseln auf beplanten Grundstücken 
rechtlich zu verankern. Mit diesem Instrument könnten zu-
gleich auch bestehende materielle bauordnungsrechtliche 
Anforderungen z.B. eine notwendige Bauwerksbegrünung 
aufgegriffen und zum Ausgleich bspw. mit dem Denkmal-
schutz oder in Bezug auf energetische Anforderungen ge-
bracht werden. 
 Kann im Rahmen der Fortschreibung des Sachstandsberichtes er-
folgen – keine Personellen oder finanziellen Aufwendungen 
 
 Der Ratsbeschluss AN/1639/2017 greift die Forderung grundsätzlich 
auf. 
 Die Maßnahme wird im Einzelfall geprüft, daher kann zum jetzi-
gen Zeitpunkt keine Aussagen zu Ressourcen getroffen werden 
2.6. Streuobstwiesen  Wichtiger als die Wahl der Obstsorten soll die Wahl der 
Obstarten werden. 
 Es soll künftig auf ein breiteres Spektrum der Unterlagen 
und Stammbildner geachtet werden. 
 Der Genpool der Kölner Streuobstbestände soll so vielfältig 
wir möglich werden, damit sie möglichst widerstandsfähig 
sind, um alle Herausforderungen, auch die des Klimawan-
dels zu bewältigen. Dies betrifft auch alle bis 2030 erfolgten 
Ausgleichspflanzungen/Kompensationsmaßnahmen. Es soll 
das ganze Spektrum bewährter Obstsorten und Obstarten 
genutzt werden (siehe auch Kapitel "Neu- und Ersatzpflan-
zungen). 
 Bei der Neupflanzung werden neben klimaresistenten regio-
nalen Sorten vor allem Obstarten und -sorten aus denjeni-
gen Regionen ausgepflanzt werden, deren heutiges Klima 
dem prognostizierten Klima in 50 Jahren bei uns entspricht. 
Es werden Obstsorten ausgewählt, die sich als besonders 
robust gegen Krankheiten und "Schädlinge" erwiesen ha-
ben. 
 Es werden mehr neue, vielversprechende Zufallssämlinge 
und gezielt für die Bewältigung der Herausforderungen des

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Klimawandels neu gezüchtete Sorten gepflanzt werden kön-
nen. 
 Obstbaumpflanzungen werden zum natürlichen Bestandteil 
des Kölner Stadtbilds. Dazu zählt auch eine Nutzung der 
Früchte durch die Bevölkerung. Die Verwaltung erarbeitet 
dazu ein Nutzungskonzept, welches einerseits die Anspra-
che der Bevölkerung in Form von Workshops (Vermittlung 
kultureller Praktiken, Bildung etc.) und Informationsangebo-
ten und andererseits die Verwertung und Vermarktung be-
stimmter Obstbestände in Form von Saft und Fruchtproduk-
ten umfasst. Außerdem sollen dazu Pilotpflanzungen – ähn-
lich der Mini-Urwälder oder Waldgärten in Kooperation von 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen und Stiftung 
deutscher Wald – angelegt werden 
3. Gärtnern in Bildungseinrichtungen 
Thema Zielanpassung 2030 Personelle und finanzielle Aufwendungen 
3.1 Schulgarten-Aktionsplan  Zielanpassung bis spätestens Ende 2025 "Schulgarten-Akti-
onsplan": Fertigstellung des Schulgarten-Aktionsplans und 
Beschlussfassung zur Umsetzung des Schulgarten- Akti-
onsplans. 
 Zielanpassung bis Ende 2030 "Schulgarten-Aktionsplan": 
Überprüfung der Zielerreichung und Aktualisierung des 
Schulgarten-Aktionsplans auf der Grundlage der dann vor-
handenen wissenschaftlichen Grundlagen und politischen 
Erfordernisse, zur Verstetigung des Gärtnerns in Bildungs-
einrichtungen. Dies mit dem Ziel der Förderung der Umwelt-
bildung und der Erreichung umwelt- und klimapolitischer 
Vorgaben zur Sicherung der ökologischen Grundlagen der 
Stadt. 
 Keine personellen oder finanziellen Aufwendungen, Zeitplan muss 
noch geprüft werden. 
 
 Keine personellen oder finanziellen Aufwendungen. 
3.2 Stadtweiter Wettbewerb  Beginnend mit dem Jahr 2026 wird ein stadtweiter Wettbe-
werb in Bildungseinrichtungen zum Thema "Essbare Stadt 
und Urbanes Gärtnern" an Kölner Schulen initiiert, der in re-
gelmäßigen Intervallen alle zwei Jahre durchgeführt wird. 
Dieser Wettbewerb kann Teil eines umfassenderen Wettbe-
 Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher 
keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt mög-
lich.

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werbs sein (s. Kapitel „Übergreifende Themen“). Ein ent-
sprechender Vorschlag zur Durchführung soll mit dem 
Schulgarten-Aktionsplan vorgelegt werden. 
3.3 Lehrer:innenausbildung  Ziel: Die Stadt Köln bietet ab 2026 jedes Jahr mindestens 
ein Projekt für das Berufsfeldpraktikum im Lehramtsstudium 
an. 
 Ziel: Die Stadt Köln macht der Universität ab 2025 jedes 
Jahr mindestens zwei Angebote für Service-Learning Pro-
jekte, die mit Garten-Projekten bzw. der gartenbezogenen 
Umweltbildung in Köln verbunden sind. Mindestens eines 
davon richtet sich an Lehramtsstudierende. Mindestens ei-
nes ist für Studierende anderer Studiengänge geeignet. 
 Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher 
keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt mög-
lich. 
 
3.4 Schulgärten für alle  Ziel: Jede Bildungseinrichtung in Köln hat bis zum Jahr 
2030 einen Garten auf eigenem Gelände oder leicht erreich-
bar in unmittelbarer Nähe zur Bildungseinrichtung. 
 Aufgrund fehlender Flächen nicht bei jeder Bildungseinrichtung 
realisierbar. Eine Prüfung im Einzelfall von Seiten der Stadt Köln 
findet statt. 
3.5 Selbstversorgung  Durchführung eines Modellvorhabens zur Bewertung der Ef-
fekte des Aufbaus einer regionalen Versorgungsstruktur un-
ter der Voraussetzung, dass eine eigene Küche in der Bil-
dungseinrichtung vorhanden ist und die Bildungseinrichtung 
über einen Schul- /Lehrgarten verfügt. 
 Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher 
keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt mög-
lich. 
 
3.6 Neu: Beratung von Bil-
dungseinrichtungen 
 Die Online-Sprechstunden des Kölner Schulgartennetz-
werks werden verstetigt. 
 Das Pilotprogramm der Stadt Köln zur Beratung von Schu-
len zum Thema Schulgarten wird verstetigt und ausgebaut. 
 Das Programm wird so ausgebaut, dass alle interessierten 
Bildungseinrichtungen die Möglichkeit bekommen, eine oder 
mehrere Beratungen vor Ort zum Thema Garten zu erhal-
ten. 
 Laufendes Geschäft der Verwaltung, keine personellen oder fi-
nanziellen Aufwendungen  
 Zur Verstetigung sind finanzielle zusätzliche Aufwendungen in 
Höhe von 500€ brutto pro Beratungstag inklusive Vor- und Nach-
bereitung (externe Vergabe) notwendig. 
3.7 Neu: Fortführung des För-
derprogramms Umweltbildung 
 Fortführung und Aufstockung des „Förderprogramms Um-
weltbildung“ des Umwelt- und Verbraucherschutzamts 
 zusätzliche finanzielle Aufwendungen in Höhe von 50.000€ Zu-
wendungsmittel pro Haushaltsjahr (gemessen an Bedarf Anträge 
2024) für Aufstockung des Förderprogrammes Umweltbildung 
3.8 Neu: Personal für die 
Pflege von Gärten von Bil-
dungseinrichtungen 
 Es ist ein Konzept erarbeitet und umgesetzt, das die lang-
fristige Pflege von Gärten an Bildungseinrichtungen gewähr-
leistet. 
 
 Pilotprojekt und -konzept liegen vor. Sehr hoher finanzieller Auf-
wand, wenn auf weitere Schulen ausgerollt werden soll, da per-
soneller Aufwand extern ausgeschrieben werden muss aufgrund

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 Es ist eine Kooperation mit bevorzugt naturnah arbeitenden 
GaLa-Betrieben anzustreben, die zumindest an weiterfüh-
renden Schulen die Pflege mit einer Berufsorientierung für 
Schüler:innen in Form von Praktika o.ä. kombinieren. 
 Um an Schulen die Pflege der Gärten kontinuierlich zu ge-
währleisten, ist der Schulgarten offiziell als Klassenraum zu 
deklarieren. (Mit dieser Einstufung wird der Garten wie alle 
anderen Klassen- und Fachräume inklusive der Sportanla-
gen, in die alltägliche Pflege und Instandhaltung aufgenom-
men. Eine entsprechende Regelung ist über die Einstufung 
des Schulgartens als „(multifunktionaler) Fachraum“ möglich 
und liegt im Entscheidungsspielraum des Schulträgers.) 
fachlicher Qualifikation. Eine Prüfung im Einzelfall von Seiten der 
Stadt Köln findet statt.  
 Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher 
keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt mög-
lich. 
 
3.9 Neu: Einrichtung einer 
zentralen Homepage - Samm-
lung von hilfreichen Informatio-
nen 
 Einrichtung und Pflege einer Homepage für die Essbare 
Stadt, die auf den anderen relevanten Seiten der Stadt Köln 
verlinkt ist 
  Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher 
keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt mög-
lich. 
 
4. Urbane Gemeinschaftsgärten  
Thema Zielanpassung 2030 Personelle und finanzielle Aufwendungen 
4.1 Ausbau von Urban Garde-
ning 
 Bis zum Jahr 2030 soll in jedem Kölner Veedel, das weder 
über einen öffentlich zugänglichen Gemeinschaftsgarten 
noch ein Gartenlabor verfügt, Fläche für mindestens einen 
Gemeinschaftsgarten oder ein Gartenlabor vorgehalten wer-
den. 
  
 Wo es von den beteiligten Akteur:innen gewünscht ist, wer-
den Gemeinschaftsgärten mit anderen Gartenformen wie 
Schul- und Firmengärten verknüpft und so auch Orte der 
Bildung und des Austauschs (s. Kapitel 3.4 „Schulgärten für 
alle“ im Kapitel „Bildungseinrichtungen“). 
 Neue Formen und Orte des gemeinschaftlichen Gärtnerns 
wie die Gartenlabore werden fortentwickelt und mehr Men-
schen zugänglich gemacht. Dabei wird darauf geachtet, 
dass Flächen für gemeinschaftlich gärtnernde Gruppen zur 
 Für die Suche und Bewertung möglicher neuer Flächen und Durch-
führung der notwendigen Abstimmung mit den beteiligten Akteuren, 
ist mit einem zusätzlichen Personalaufwand von mindestens. 10 
Wochenstunden für die nächsten 5 Jahre zu rechnen. Diese wer-
den mit einem personellen Aufwand von 120.000,- € abgeschätzt. 
Im Stellenplan 2025/26 sind keine zusätzlichen Aufwendungen 
hierfür vorgesehen.  
 Die Maßnahme wird im Einzelfall geprüft, daher kann zum jetzi-
gen Zeitpunkt keine Aussagen zu Ressourcen getroffen werden 
 
 
 Laufendes Geschäft der Verwaltung, keine personellen oder fi-
nanziellen Aufwendungen

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Verfügung gestellt werden, erhalten bleiben und besonders 
unterstützt werden. 
 In Neubaugebieten werden verbindliche Flächen für Ge-
meinschaftsgärten vorgehalten (s. Kapitel 6.4 „Bauleitpla-
nung“ im Kapitel „Gärtnern zuhause und bei der Arbeit“). 
 Gemeinschaftsgärten erhalten Unterstützung bei auftreten-
den internen Problemen (Meinungsverschiedenheiten, kultu-
relle Missverständnisse) als auch externen Problemen 
(Nachbarschaft) in Form von Mediation und Fortbildungen. 
Dazu werden die Förderrichtlinien des städtischen Förder-
topfs „Essbare Stadt“ entsprechend ergänzt. 
 
 Die Maßnahme wird im Einzelfall geprüft, daher kann zum jetzi-
gen Zeitpunkt keine Aussagen zu Ressourcen getroffen werden 
 
 
 Prüfung erfolgt im Rahmen der Fortschreibung der Förderrichtlinie 
– keine personellen oder finanziellen Aufwendungen 
4.2 Flächensicherung  Alle bestehenden Gemeinschaftsgärten auf städtischen Flä-
chen sind in ihrem Bestand gesichert. Ihr Bestandsschutz ist 
vorrangig vor anderen Nutzungsinteressen. Sollten dennoch 
andere Nutzungsinteressen zum Tragen kommen, bietet die 
Stadtverwaltung adäquate Ersatzflächen an. 
 Prüfung erfolgt im Einzelfall – keine personellen oder finanziellen 
Aufwendungen 
4.3 Ausbau des Netzwerkes 
Gemeinschaftsgärten 
 Ziel sollte es deshalb sein, dass Fördermittel für Maßnah-
men der „Essbaren Stadt“ beginnend mit dem Haushaltsjahr 
2025 jährlich im städtischen Haushalt festgelegt sind. Pro 
Jahr ist ein Mittelvolumen in Höhe von mindestens 40.000 € 
zum Erhalt und Ausbau der Gemeinschaftsgärten als erfor-
derlich anzusehen. In den Förderrichtlinien wird sicherge-
stellt, dass auch Maßnahmen der Netzwerk- und Öffentlich-
keitsarbeit förderfähig sind. 
 Im Haushalt 2025 und 2026 sind jeweils 30.000,- € Finanzmittel zur 
Förderung von Projekten der essbaren Stadt aufgeführt. Für die 
Haushalte 2027/28 sind noch keine Finanzmittel vorhanden.  
 
4.4 Öffentliche Workshops mit 
städtischer Unterstützung 
 Ziel: Im Jahr 2025 ist in Kooperation des Koordinierungsbü-
ros und des Ernährungsrates unter Einbezug potenzieller 
Anbieter z.B. aus dem Kölner BNE-Netzwerk ein Konzept zu 
entwickeln, wie ein regelmäßiges Workshop-Angebot begin-
nend mit dem Jahr 2026 organisatorisch und inhaltlich re-
gelmäßig angeboten, durchgeführt und beworben werden 
kann. 
 Eine personelle Unterstützung von Seiten der Stadt Köln findet 
statt – keine personellen oder finanziellen Aufwendungen. 
 
4.5 Kostenloser Kompost und 
Mutterboden 
 Die Stadtverwaltung stellt eine verlässliche Versorgung der 
Gemeinschaftsgärten mit kostenlosem Kompost und Mutter-
boden sicher – dies kann auch über den Fördertopf Essbare 
Stadt geschehen. Darüber hinaus wird eine Kontaktstelle zu 
den Wertstoffhöfen für verschiedene Baumaterialien einge-
richtet. 
 Eine Unterstützung von Seiten der Stadt Köln findet statt – keine 
personellen oder finanziellen Aufwendungen.

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4.6 Bauliche Veränderungen 
auf städtischen Gemein-
schaftsgartenflächen 
 Für viele Kölner:innen sind Gemeinschaftsgärten Orte des 
nachbarschaftlichen Miteinanders, des kulturellen Austau-
sches, des Lernens und können sogar therapeutisch wirken. 
Deshalb benötigen sie eine gewisse Infrastruktur (z.B. Sitz-
mobiliar, Tische, Komposttoilette, Küche) und Ausstattung 
(wie z.B. Wetterschutz, Gewächshaus, sichere Aufbewah-
rungsmöglichkeiten). Es wird angestrebt, dass diese im Be-
darfsfall genehmigt werden. 
 Bei Umsetzung sind die Vorgaben des BauGB zu berücksichtigen 
und entsprechende Genehmigungen einzuholen. Eine Prüfung im 
Einzelfall von Seiten der Stadt Köln findet statt – keine personellen 
oder finanziellen Aufwendungen. 
 
4.7 Schaffung einer Koordina-
tionsstelle 
 In regelmäßigen Abständen wird überprüft, ob die Ausstat-
tung der städtischen Koordinationsstelle ausreichend ist, um 
die notwendige Unterstützungsarbeit zu leisten. Kann die er-
forderliche Unterstützungs- und Koordinationstätigkeit nicht 
mehr in ausreichendem Maße geleistet werden, sind Anpas-
sung in der personellen und sachlichen Ausstattung vorzu-
nehmen. 
 Im Stellenplan 2025/26 sind keine zusätzlichen Aufwendungen 
hierfür vorgesehen 
5. Partizipative Landwirtschaft 
Thema Zielanpassung 2030 Personelle und finanzielle Aufwendungen 
5.1 In jedem Veedel existiert in 
Parks und Kleingärten eine öf-
fentlich zugängliche Ackerflä-
che zu Bildungszwecken 
 In jedem Veedel werden Flächen für eine öffentlich zugäng-
liche gärtnerische Anbaufläche zur Verfügung gestellt (wie 
z.B. auf Dächern oder Brachflächen, in Parks oder Kleingär-
ten). 
 Die Beteiligten der „Urbanen (Partizipativen) Landwirtschaft“ 
und die Akteure des „Stadtgrüns“ (Grünflächenamt, Liegen-
schaftsamt) kooperieren bei der Nutzung der gärtnerisch ge-
nutzten Flächen in Form von Vernetzung (s. Vernetzungs-
möglichkeiten). 
 Die Verwaltung hat in Kleingartenanlagen und auf Privatgrundstü-
cken keinen direkten Einfluss. Die Entscheidung liegt bei den je-
weiligen Vereinen oder Eigentümern – keine personellen oder fi-
nanziellen Aufwendungen. 
 
 
5.2 Voraussetzungen für Parti-
zipative Landwirtschaft 
 Kommunale landwirtschaftliche Flächen werden bevorzugt 
an Landwirt:innen oder Initiativen verpachtet, die ökologisch 
arbeiten, die im Sinne der Biodiversität aufwerten und/oder 
zur städtischen Nahversorgung beitragen sowie ihre Flä-
chen z.T. für partizipative Gartenprojekte und/oder Umwelt-
bildungsangebote öffnen. 
 Neu: Für die aktiven Kölner Landwirt:innen und Pächter:in-
nen der städtischen Ackerflächen wird eine Möglichkeit (im 
Pachtvertrag) geschaffen, andere partizipative Modelle wie 
 Wird im Rahmen der Verpachtung geprüft - keine personellen oder 
finanziellen Aufwendungen

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z.B. Solidarische Landwirtschaft auf der von ihnen gepach-
teten städtischen Flächen zu ermöglichen (Kooperationsmo-
dell).  
 Neu: Die Pächter:innen bei Kölner Landwirt:innen auf städti-
schen Ackerflächen können auf den ihnen bereitgestellten 
Flächen auch Unterstellmöglichkeiten für ihre Gerätschaf-
ten, Anzuchtgewächshäuser und ein kleines Gartenhaus 
aufstellen um, unter anderem, auch Bildungsmaßnahmen 
durchzuführen. 
 
 
 Bei Umsetzung die Vorgaben des BauGB zu berücksichtigen und 
entsprechende Genehmigungen einzuholen - keine personellen o-
der finanziellen Aufwendungen 
 
5.3. Vernetzungsmöglichkeiten  Es wird eine Koordinations- oder Vernetzungsstelle in der 
Verwaltung (oder in die aktuelle Stelle der Essbaren Stadt 
integriert) für Partizipative Landwirtschaft eingerichtet, um 
Angebot und Nachfrage zu bündeln, Vernetzungsmöglich-
keiten von Landwirten und an einer partizipativen Landwirt-
schaft Interessierten zu ermöglichen. Auch private Flächen 
können vermittelt werden. 
 Eine personelle Unterstützung von Seiten der Stadt Köln findet 
statt - keine personellen oder finanziellen Aufwendungen.  
 
5.4 Bestehende Ackerflächen 
gesetzlich schützen, insbeson-
dere in gut angebundener 
Lage 
(auch vor Ausgleichsmaßnah-
men) 
 Um die langfristige Lebensmittelversorgung zu sichern, den 
Klimaschutz sowie die Biodiversität zu stärken, eine gute 
Wasser- und Bodenqualität zu gewährleisten, werden städti-
sche Agrarflächen zur Nahversorgung erhalten und gesi-
chert. 
 Bei Planung der Versiegelung von stadteigenen Ackerböden 
durch Überbauung wird die Qualität und Fruchtbarkeit von 
Böden überprüft. Fruchtbare Böden von mehr als 50 Boden-
punkten werden nicht überbaut. 
 Neu: Ansätze von Partizipativer Landwirtschaft werden in 
die Kölner Gartenlabore integriert. 
 Wird im Rahmen der Verpachtung geprüft - keine personellen oder 
finanziellen Aufwendungen 
 
6. Gärtnern zuhause und bei der Arbeit 
Thema Zielanpassung 2030 Personelle und finanzielle Aufwendungen 
6.1 Essbares im Privaten  In den Förderrichtlinien von Grün hoch 3 wird stärker auf 
essbare Pflanzen verwiesen. Entweder wird Grün hoch 3 
erweitert oder es wird ein zusätzliches Förderprogramm 
aufgelegt, sodass auch die ökologische Aufwertung 
(Baumscheiben vergrößern, Nist- und Schlafkästen auf-
hängen, Streuobstwiesen anlegen) bei weiträumig versie-
gelten Flächen gefördert wird. Dies dient nicht nur der 
 Eine Erweiterung des Förderprogramms um weitere Aspekte der 
Biodiversität würde dem Förderziel von Grün hoch drei nicht ent-
sprechen; ein zusätzliches Förderprogramm erfordert personelle 
und finanzielle Aufwendungen. Diese hängen ab von der Ausge-
staltung des Programms (Förderumfang, Förderbedingungen).

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Klimaanpassung, sondern auch Erhalt und Steigerung der 
biologischen Vielfalt. Bei gemieteten Objekten unterstützt 
die Stadt Köln die Mieter:innen bei der Ansprache der Ver-
mieter:innen. 
6.2 Kompost-Broschüre  Die AWB soll (unter Mithilfe des Umwelt- und Verbrau-
cherschutzamtes) als Ansprechpartner:in für Privat-
kund:innen ein attraktives Informationsangebot entwickeln 
und stadtweit zur Verfügung stellen. 
 
6.3 Gärtnern genehmigen  Neu: Bei der Umsetzung „Operationalisierung der Klimastra-
tegie der GAG Immobilien AG“ im Handlungsfeld 1 (Ge-
bäude und Klima) des Aktionsplans Klimaschutz werden 
Gebäude-Begrünungsmaßnahmen, Extensivierung von 
Grünflächen, Regenwasserentkoppelung und Ausbau der 
Angebote zum Gärtnern für Mieter:innen einbezogen. Dazu 
setzt die Stadt Köln Pilotprojekte gemeinsam mit den StEB 
und der GAG in fünf ihrer Wohnanlagen um. Außerdem be-
teiligen sich u.a. diese genannten Partner an der stadtwei-
ten Kampagne zur Essbaren Stadt (s. Kapitel 8 „Übergrei-
fende Themen“). 
 Die Maßnahme wird im Einzelfall geprüft, daher kann zum jetzi-
gen Zeitpunkt keine Aussagen zu Ressourcen getroffen werden 
  
6.4 Bauleitplanung  Neu: Die Stadt Köln schreibt bei Neubauten Maßnahmen 
zur (essbaren) Begrünung sowie der Regenwassersamm-
lung vor. Dies erfolgt bei konsequenter Umsetzung der 
Maßnahmen KE7.1 und KE7.3 des Hitzeaktionsplans, bei 
der u.a. die Themen Entsiegelung, Begrünung und Bewäs-
serung als verbindliche und einheitliche Vorgabe für Bebau-
ungsplan-Verfahren als Checkliste eingeführt werden (Stadt 
Köln o.J.). In Anlehnung an den Kriterienkatalog des Pilot-
projekts PorzPlant! sollen dies bei Neubauten mindestens 
20% entsiegelte Fläche des Bruttogrundstücks; Wasserre-
tention auf Dachflächen von mindestens 60%, Regenwas-
serretention innerhalb des Quartiers, Bepflanzung des öf-
fentlichen Raums mindestens 20% über geltenden Mindest-
anforderungen. 
 Die Maßnahme wird im Einzelfall geprüft, daher kann zum jetzi-
gen Zeitpunkt keine Aussagen zu Ressourcen getroffen werden 
 
6.5 Bewilligungen für Begrü-
nung 
 Die Leitfäden zur Dach- und Fassadenbegrünung der Stadt 
Köln sind veröffentlicht, den Kölner:innen zugänglich und 
bekannt gemacht sowie bei stadteigenen Bauvorhaben ver-
bindlich. 
 
 Neu: Bei der Umsetzung der Maßnahme energetische 
Quartiersentwicklung mit KfW-Förderung 432 des Klima-
schutz-Aktionsplans werden Begrünung und essbares Grün 
 Der Leitfaden zur Fassadenbegrünung wurde ämterübergreifend 
erstellt und wird als Handreichung bereits bereitgestellt. Der Leit-
faden zur Dachbegrünung befindet sich in der Endredaktion und 
wird ebenfalls zeitnah als Handreichung zur Verfügung gestellt.

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zur Erreichung der Klimaneutralität sowohl in der Antragstel-
lung wie in der Umsetzung konsequent bedacht. Dabei dient 
der Kriterienkatalog des Pilotprojekts PorzPlant! bei Neu-
bauten mindestens 20% der Fassadenflächen durch Begrü-
nung vor Hitze schützen und auf klimaresiliente und insek-
tenfreundliche Pflanzenauswahl achten als Ausgangspunkt. 
Darüber hinaus bemüht sich die Stadt Köln verstärkt um 
Fördermittel, die (essbare) Dach- und Fassadenbegrünung 
an stadteigenen/gemieteten Bestands- wie Neubauten er-
möglicht. 
 Die Maßnahme wird im Einzelfall geprüft, daher kann zum jetzi-
gen Zeitpunkt keine Aussagen zu Ressourcen getroffen werden 
 
6.6 Subventionen zur Entsie-
gelung und Begrünung 
 Gemäß Zielanpassung 6.1. unterstützt und fördert die 
Stadt Köln Beratung über das Programm Grün hoch 3 hin-
aus insbesondere zum Gärtnern in Unternehmen, zur Ge-
bäudebegrünung, und zu klimawandelangepassten ökolo-
gischen Aufwertung des Firmengeländes. Bei der Moder-
nisierung der städtischen Gebäudeinfrastruktur werden 
auch Maßnahmen der Dach- und Fassadenbegrünung, 
der Extensivierung der Außenbereiche und Angebote zum 
Gärtnern einbezogen. 
 Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher 
keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt mög-
lich. 
 
6.7 Neu: Kompensationsmaß-
nahmen von Unternehmen 
 Unternehmen sollen angeregt werden ihren Treibhausgas-
ausstoß lokal zu verringern oder zu kompensieren. Einer-
seits über die in Ziel „Essbares im Privaten“ beschriebene 
Förderung der ökologischen Aufwertung. Andererseits 
dadurch, dass Unternehmen auf ihrem Firmengelände 
Nahrungsmittel produzieren und direkt vor Ort in der Spei-
senzubereitung für die Mitarbeiter:innen einsetzen. Um 
das Gärtnern in Gewerbegebieten zu ermöglichen sind 
ggf. bauleitplanerische Anpassungen nötig. 
 Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher 
keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt mög-
lich. 
 
7. Kleingärten 
Thema Zielanpassung 2030 Personelle und finanzielle Aufwendungen 
7.1 Erhalt der Gärten und Er-
schließung neuer Gärten 
 Kleingartenanlagen müssen ämterübergreifend als unan-
tastbar gelten. 
 
 Die bisher nicht ausreichend geschützten mutmaßlich 1.800 
Kleingärten werden mit geeigneten Maßnahmen dauerhaft 
geschützt (bspw. Übernahme/Kauf von Flächen im Eigen-
tum Dritter, Aufstellung Bebauungspläne). 
 Flächen sind in Masterplan Stadtgrün enthalten und werden mit 
diesem behandelt - keine personellen oder finanziellen Aufwendun-
gen 
 Im Stellenplan 2025/26 sind keine zusätzlichen Aufwendungen 
hierfür vorgesehen. Im Haushalt 2025/26 sind keine Finanzmittel

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 Parzellenteilung in bestehenden Kleingartenanlagen zur Er-
höhung der Pächterzahlen sollte eine Ausnahme sein und 
nur bei sehr großen Parzellen (ab 500qm) eine Option dar-
stellen, um den Verlust von ökologischer und lokaler Versor-
gungsfläche durch zusätzliche Versiegelung zu vermeiden. 
 Mehr Kleingartenfläche: Insgesamt sollten in den nächsten 
5 bis 10 Jahren 200 Hektar zusätzlich zu Kleingärten und 
Gartenlaboren umgewandelt werden (in einem ausgewoge-
nen Verhältnis), davon mindestens 100 Hektar bis 2030. Auf 
200 Hektar könnten schätzungsweise 6.000 bis 8.000 Klein-
gärten Platz finden (abhängig von Größe der Parzellen und 
Bedarf an Gemeinschaftsflächen). 
 
 
 Siedlungsnahe landwirtschaftliche Flächen nutzen: Kleingär-
ten sind besonders attraktiv, wenn sie nahe am eigenen 
Wohnort liegen. Daher sollte die Stadt ihren Besitz von ca. 
2.700 Hektar landwirtschaftlicher Fläche daraufhin untersu-
chen, welche landwirtschaftlichen Flächen siedlungsnah 
und aufgrund ihrer Lage, ihres Zuschnitts oder ihrer Größe 
weniger attraktiv für die Landwirtschaft sind. 
 Kooperation mit umliegenden Kommunen: Wo die Wohnbe-
bauung der Stadt Köln nahe an der Stadtgrenze liegt, soll-
ten mit den benachbarten Kommunen gemeinsame Wege 
beschritten werden, um neue Gartenanlagen zu gründen; 
bspw. auf der Fläche der Nachbarkommune oder interkom-
munal. 
 Beim Neubau Kleingartenanlagen berücksichtigen: Zukünf-
tig sollten beim Siedlungsbau Kleingartenanlagen für die 
Parteien in den Mehrfamilienhäusern berücksichtigt werden. 
Die aktuelle Siedlungsbauweise von ein paar Mehrfamilien-
häusern mit anschließender Einfamilienhausbebauung 
(bspw. Damiansweg in Chorweiler) sollte zugunsten einer 
Mehrfamilienhausstruktur mit Kleingartenanlagen geändert 
werden. Es finden mehr Menschen Platz in Köln, wenn das 
Prinzip „Geschosswohnung mit Kleingarten“ wieder Stan-
dard wird. 
für den Ankauf von Flächen aufgeführt. Umsetzung der Maßnah-
men muss erst geprüft werden, daher keine Aussagen über Res-
sourcen zum jetzigen Zeitpunkt möglich. 
 Prüfung erfolgt im Rahmen von Gartenteilungen - keine personel-
len oder finanziellen Aufwendungen 
 
 
 Die Schaffung von 100 Hektar zusätzlichen Kleingartenflächen bis 
2030 bedarf personelle Aufwendungen in Höhe von ca. 2,25 Mio 
Euro für die Schaffung von 5 zusätzlichen Ingenieursstellen. Zu-
sätzliche werden ca. 62,5 Mio für den Ausbau der ca. 3.000 bis 
4.000 Parzellen bzw. ca. 70 Kleingartenanlagen benötigt. Die jährli-
chen Aufwendungen für Personal liegen bei ca. 450.000 € und die 
finanziellen Aufwendungen für den Bau bei überschlägig 12,5 Mio 
€. Im Stellenplan 2025/26 sind keine zusätzlichen Aufwendungen 
hierfür vorgesehen. Im Haushalt 2025/26 sind keine Finanzmittel 
dafür aufgeführt. 
 
 
 Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher 
keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt mög-
lich. 
 
 
 
 
 Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher 
keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt mög-
lich. 
 
 
 Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher 
keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt möglich.

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7.2 Ökologisierung und Zu-
gangserleichterung 
 Aktive Förderung des Transformationsprozesses: Mit der 
Gartenordnung ist ein Rahmen gesetzt worden, der die öko-
logische und Ernährungsfunktion von Kleingärten stärkt. 
Umgesetzt werden muss dieser aber durch die Pächter:in-
nen und Vorstände vor Ort. Hier bedarf es weiterer Bemü-
hungen, durch Bildungsangebote und Anreize. 
 Anonymisierung der Pachtvergaben: Die noch nicht umge-
setzte Idee einer Pachtvergabe über ein gesamtstädtisches 
Portal ist umzusetzen. 
 Restriktionen von Gartenlaboren anpassen: Gartenlabore 
unterliegen größeren Einschränkungen bezüglich der Pflan-
zung und Anlage von Strukturelementen als Kleingärten. So 
sollten Teiche und die Pflanzung von Bäumen und Sträu-
chern in einer nachvollziehbar geregelten Weise erlaubt 
sein (sofern noch nicht geschehen). Dies kann auch in Form 
von festen Anlagen des Betreibers erfolgen (bspw. gemein-
sam nutzbare bzw. zu pflegende Teiche für mehrere Parzel-
len, Obstbäume etc.). Andernfalls haben Gartenlabore eine 
gegenüber Kleingärten deutlich verminderte ökologische 
Wertigkeit, da gerade Gewässer und ausdauernde Pflanzen 
wichtige ökologische Strukturelemente darstellen. 
 
 Essbare und ökologische Gemeinschaftspflege: Sowohl die 
Gelände von Kleingartenvereinen als auch die Gartenlabore 
sollten auch außerhalb der Parzellen ökologisch und essbar 
(für Mensch und Tier) gestaltet werden. So sollten die Ver-
eine darin gestärkt werden, Heckenstrukturen zu erhalten 
und zu erweitern. Auch sollten in Gartenlaboren Obstbäume 
und -sträucher bereits bei der Entstehung der Anlagen in 
hoher Zahl angepflanzt werden, bis hin zu waldgartenähnli-
chen Arealen, in denen die Parzellen liegen. Einzelne Par-
zellen könnten bspw. bereits mit einem Obstbaum und 
Obststräuchern vorbepflanzt verpachtet werden. 
 Pilotprojekt Kompostplätze: Vorausgesetzt, es finden sich 
Kleingartenvereine, die dazu bereit sind, sollte das in der 
 Beim Landesverband Rheinland der Gartenfreunde e.V. ist die Teil-
nahme an verschiedenen Weiterbildungsangebote für die Pächter 
möglich. Auch der Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V. Semi-
nare zu verschiedenen Themen an - keine personellen oder finan-
ziellen Aufwendungen 
 
 Erfolgt durch die Vereine. Umsetzung der Maßnahmen muss erst 
geprüft werden, daher keine Aussagen über Ressourcen zum jetzi-
gen Zeitpunkt möglich. 
 Gartenlabore sind zur Selbstversorgung konzipiert, im Rahmen von 
neuen Gartenlaborstandorten erfolgt eine Überprüfung der Garten-
ordnung für Gartenlabore - - keine personellen oder finanziellen 
Aufwendungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Überprüfung erfolgt im Rahmen der Weiterentwicklung der Garten-
labore und dem Neubau von Kleingartenanlagen - keine personel-
len oder finanziellen Aufwendungen

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Schweiz (bspw. Basel) verbreitete System der Kompost-
plätze auch in Köln ermöglicht und gefördert werden. Hier-
bei verpflichten sich die Vereine, einen Kompostplatz in der 
Anlage zu unterhalten, der an bestimmten Tagen in der Wo-
che geöffnet hat. Das ermöglicht die Annahme von Biomüll 
aus der Nachbarschaft, bei gleichzeitig hoher Qualitätskon-
trolle durch die annehmenden Vereine. In Köln fehlt die Inf-
rastruktur für Kompostierung gerade häufig in Mehrfamilien-
haussiedlungen. Diese Lücke könnte auf dem Weg ge-
schlossen werden. 
 Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher 
keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt mög-
lich. 
 
 
 
8. Übergreifende Themen 
Thema Zielanpassung 2030 Personelle und finanzielle Aufwendungen 
8.1 Kampagne zur Essbaren 
Stadt 
 Die Stadt Köln lanciert bis 2030 mindestens eine große Öf-
fentlichkeitskampagne zur Umsetzung der Essbaren Stadt 
in Köln – ähnlich der Klimaschutzkampagne. Wichtig ist, 
dass die Klimaschutzkampagne nicht die Kampagne zur 
Essbaren Stadt ersetzt – auch wenn die dadurch eingeleite-
ten Maßnahmen auf das gleiche Ziel der Klimaneutralität bis 
2035 einzahlen. Die Kampagnenplanung soll im Jahr 2026 
eingeleitet werden; der Auftakt der Kampagne soll spätes-
tens 2027 erfolgen. 
 Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher 
keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt möglich. 
 
 
8.2 Vernetzungsplattform  Ein wichtiger Baustein ist im Zuge der öffentlichen Kam-
pagne die Einrichtung einer langfristig betreuten, interakti-
ven Online-Vernetzungs- und Wissensplattform. Diese wird 
darüber hinaus eine Angebotsliste (Beratungsangebote und 
alle Formen der materiellen und finanziellen Unterstützung 
von Kompost bis zu Anschubförderung und Wettbewerben) 
umfassen. Die Stadt Köln erarbeitet bis 2026 ein partizipati-
ves Konzept für eine Plattform. Das Konzept enthält zwin-
gend eine Strategie für die Umsetzung und langfristige Be-
treuung. Die Plattform ist auf der Informationsseite der Stadt 
Köln zur Essbaren Stadt verlinkt. Spätestens 2027 geht die 
Plattform online. Die interaktive Vernetzungsplattform darf 
dezidiert auf der Arbeit im Handbuch „Garten starten!“ auf-
bauen und die Inhalte erweitern (Ernährungsrat Köln 2024). 
 Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher 
keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt möglich. 
 
 
8.3 Flächenentsiegelung  Die Flächenentsiegelung beschränkt sich nicht auf den Be-
reich Innerer Grüngürtel bzw. Zülpicher Straße, sondern auf 
das gesamte Stadtgebiet. 
 Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen erstellt derzeit 
ein Entsiegelungskataster, in dem weiteren Entsiegelungspo-
tenziale aufgenommen und dargestellt werden.

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 Es liegen seitens des Grünflächenamtes öffentliche genaue 
Angaben über Ort oder Größe entsiegelter Flächen vor. 
 30% der entsiegelten Flächen sollen für die Maßnahmen im 
Sinne der Essbaren Stadt vorbehalten – z.B. Artenreiche 
Wildwiesen – sein. Wenn Flächengröße und Lage es zulas-
sen, werden auf den entsiegelten Flächen Gemeinschafts-
gärten oder Gartenlabore eingerichtet. 
 Die Flächenentsiegelung auf Schulhöfen mit 10 Schulhöfen 
pro Jahr gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt fortge-
führt. 
 
 Wesentliche Entsiegelungspotenziale liegen im und am Straßen-
land. Die Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, 
daher keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt 
möglich. 
 
 
8.4 Neu: Regenwassernutzung  Öffentliche Gebäude erhalten sukzessive Einrichtungen zur 
Abkoppelung von Regenwasser in die Kanalisation. Insbe-
sondere die Betriebshöfe des Grünflächenamts werden mit 
Zisternen ausgerüstet, sodass dieses Wasser zur Bewässe-
rung Straßenbäume genutzt werden kann. Die Gebäude-
wirtschaft prüft im Rahmen des Schulhofentsiegelungspro-
gramms ebenfalls die Einrichtung von Zisternen und/oder 
der Regenwasserversickerung auf Schulgeländen. 
 Im Rahmen des Entsiegelungskonzepts wird auch die Re-
genwasserretention bedacht. Und wo baulich möglich wird 
an öffentlichen Plätzen und Wegen Regenwasser zu Be-
wässerungszwecken sicher gesammelt. Um private Gebäu-
deeigentümer:innen anzusprechen, lanciert die Stadt Köln 
gemeinsam mit den StEB im Rahmen des Förderpro-
gramms Grün hoch 3 eine Kampagne zur einfachen Umset-
zung der Regenwasserabkoppelung. Darüber hinaus ver-
weisen wir an der Stelle auf das Ziel 6.4 Bauleitplanung im 
Kapitel „Gärtnern zuhause und bei der Arbeit“. 
 Unter den derzeitigen Bedingungen kommen gerade Gärten 
in stark verdichteten Räumen und auf versiegelten Flächen 
in trockenen Sommern mit der Regenwassernutzung an ihre 
Grenzen. Daher soll ermöglicht werden, dass Standrohre für 
die Baumwässerung auch zur Notbewässerung von Ge-
meinschaftsgärten genutzt werden dürfen. Schließlich leis-
ten sie mit ihrer Grünfunktion und Aufenthaltsqualität eben-
falls einen Beitrag für die Allgemeinheit. 
 Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher 
keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt mög-
lich 
 
 
 Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher 
keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt mög-
lich 
 
 
 
 
 
 Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher 
keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt mög-
lich

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8.5 Neu: Trinkwasser  Ziel ist es, dass insbesondere belebte und zentrale Plätze 
mit Trinkwasserbrunnen ausgestattet werden. Im Hitzeakti-
onsplan sind diese Gebiete als „stadtklimatische Belas-
tungsgebiete höchster Ausprägung“ benannt (Stadt Köln 
2025). Bis 2030 erhält jedes dieser Gebiete einen öffentli-
chen rund um die Uhr zugänglichen Trinkwasserbrunnen. 
 Das Wasserquartier Köln-Nippes von RheinEnergie und 
dem Verein a tip: tap e.V. wird auf die Gesamtstadt ausge-
rollt. Neben öffentlichen Trinkbrunnen ist in städtischen Ein-
richtungen wie Schulen, Bürger:innenämtern, Sport- und 
Kultureinrichtungen Leitungswasser kostenfrei verfügbar 
 Bei Besprechungen und Veranstaltungen der Stadt Köln 
wird Leitungswasser ausgeschenkt. 
 Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher 
keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt mög-
lich

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2272 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67 
 
Vorlagen-Nummer 12.06.2025 
 1872/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 12.06.2025 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der CDU-Fraktion zur Beschlussvorlage 
0992/2025 Aktionsplan Essbare Stadt Köln - Fortschreibung bis 2030 
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und 
Grün am 15.05. 2025: 
 
Frau Aengenvoort merkt an, dass noch Beratungsbedarf der Fraktion bestehe, aber die Vor-
lage zunächst auf den Weg gebracht werden solle, damit die Bezirksvertretungen die Gele-
genheit hätten, sich dazu zu äußern. Sie betont, dass die Fraktion eine Übersicht über den 
kalkulierten Finanz- und Personalbedarf wünsche, da die neuen Maßnahmen entsprechend 
finanziell und personell hinterlegt sein müssten, um umgesetzt werden zu können. Diese 
Übersicht sei vor der Beschlussfassung wünschenswert. 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung begrüßt grundsätzlich die Ziele des Aktionsplans Essbare Stadt. Mit der Be-
schlussvorlage wird das Konzept der „Essbaren Stadt“ bestätigt und die Verwaltung beauf-
tragt, in Zusammenarbeit mit dem Ernährungsrat, die einzelnen Maßnahmen des Konzeptes 
vor einer möglichen Umsetzung zu prüfen. Bedürfen unterstützte Maßnahmen eines Gremien-
beschlusses, werden diese separat eingeholt. 
 
Der im Jahr 2019 von den Bezirksvertretungen und dem Rat der Stadt Köln beschlossene 
“Aktionsplan Essbare Stadt Köln“ (VN 3117/2019) hat zunächst Ziele für das Jahr 2025 fest-
gelegt. Die nun vorgelegte Fortschreibung baut auf diesem Beschluss auf und umfasst eine 
Weiterentwicklung von Zielen und Empfehlungen für Politik/Verwaltung, Wirtschaft, Wissen-
schaft und Zivilgesellschaft zur Umsetzung der Essbaren Stadt in Köln bis 2030.  
In der Anlage 1 sind die einzelnen Zielanpassungen 2030 des Aktionsplanes mit den sich 
möglicherweise daraus ergebenen finanziellen und personellen Aufwendungen aufgestellt. Da 
die Beschlussvorlage nicht die Umsetzung aller Inhalte des Aktionsplans umfasst, können zu 
den finanziellen und personellen Auswirkungen nur erste allgemeine Aussagen getroffen wer-
den. 
 
Gez. Wolfgramm 
 
Anlage 1 – Übersicht zu möglichen Aufwendungen

Beratungsverlauf (1)

12.06.2025 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 8.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Zülpicher Straße
  • Damiansweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1872/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
12.06.2025
Erstellt
10.06.2025 07:18