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AN/0560/2026

Moratorium zum Abbau von öffentlichen Telefonzellen im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen

Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG) 11.04.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 22.06.2026, TOP 8.2.6

Antrag nach § 3 (FDP/KSG BV2)

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Antrag nach § 3 (FDP/KSG BV2)

2804 Zeichen

in der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
 
Bezirksrathaus Rodenkirchen 
Industriestr. 161 – Haus 1 
50999 Köln 
Telefon (0221)-221-92316 
oder     (0221) 35 27 13  
Telefax (0221)-221-92302 
fdp-bv2@stadt-koeln.de  
 
FDP-KSG-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen  Industriestr. 161 – Haus 1  50999 Köln 
Frau Bezirksbürgermeisterin Herrn Oberbürgermeister 
Dr. Sabine Müller Torsten Burmester 
Industriestr. 161 
Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln  50667 Köln 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin:  
AN/0560/2026 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
 Gremium  Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.04.2026 
 
Moratorium zum Abbau von öffentlichen Telefonzellen im Stadtbezirk Köln-
Rodenkirchen 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
die FDP/KSG-Fraktion bittet den nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der 
Bezirksvertretungssitzung zu setzen: 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird gebeten die Telekom zu bitten, den Abbau von Telefonzellen und 
Telefonstelen im Rahmen eines Moratoriums zu unterbrechen. Die Abbauarbeiten 
mögen dabei zumindest so lange ruhen, bis auf die paral lel gestellte Anfrage 
„Umwidmung von Telefonzellen im Stadtbezirk Köln -Rodenkirchen“ (AN/0559/2026) 
eine Antwort vorliegt und diesbezüglich gegebenenfalls Gespräche zwischen der 
Verwaltung und der Telekom aufgenommen werden.     
 
Begründung:   
Bereits seit Januar 2023 sind jegliche öffentliche Telefonzellen der Telekom in Köln 
außer Betrieb. Seitdem werden diese nach und nach abgebaut. Mit Stand Februar 
2025 sollen es gesamtstädtisch noch 106 Standorte von Telefonzellen und

Telefonstelen gegeben haben. Der Rückbau gestaltet sich dabei sehr aufwendig. So 
benötigt es mehrerer Gewerke, die nacheinander arbeiten müssen und voneinander 
abhängig sind. Alternativ zu solch einem Abbau ist  zu klären, ob die verbleibenden 
Telefonzellen nicht , wie beispiels weise in Berlin der Fall,  als öffentliche r 
Ausstellungsraum und Kleinstgalerie, zum Beispiel für Werke junger Künstler oder 
historische Gegenstände, oder alternativ als offene r Bücherschrank genutzt werden 
können. Im Zuge dessen ist es gegebenenfalls mögli ch, mittels einer durch die 
Telekom zu leistende Abschlagszahlung für den ersparten Abbau von Telefonzellen 
den städtischen Haushalt zu entlasten. Außerdem sollte die E -Mobilität gefördert 
werden, was auch die Nutzung bestehender Infrastruktur beinhaltet ( Synergien). Der 
vorliegende Antrag auf eine Unterbrechung der Abbauarbeiten ist dabei erforderlich, 
um den unwiederbringlichen Abbau von Telefonzellen bis zur Klärung parallel 
gestellter Fragestellungen zu verhindern.   
 
Weitere Begründung erfolgt mündlich.  
 
Mit freundlichen Grüßen   
 
gez. Wolters        gez. Ilg

Beratungsverlauf (1)

22.06.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.2.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Industriestraße 161

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Details

Aktenzeichen
AN/0560/2026
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG)
Datum
11.04.2026
Erstellt
11.04.2026 12:31