0051/2021
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion, Session Nr. 0024/2021; "Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4409 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162 AN/0024/2021 Vorlagen-Nummer 12.01.2021 0051/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 13.04.2021 Ausschuss Soziales und Senioren 14.01.2021 Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion, Session Nr. 0024/2021; "Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements" 1.) Hat sich die Stadt Köln um die Finanzierung von Stellen im Rahmen der Förderung des kommu- nalen Integrationsmanagements der Landesregierung beworben? (Bitte mit Begründung.) Antwort der Verwaltung zu 1) Die Stadt Köln hat nach Bekanntgabe der Richtlinie des Landes NRW am 30.11.2020 einen Förder- antrag zum Modul 1 –Strategische Steuerung erstellt und gemäß der Fristsetzung des Landes NRW (28.12.2020) am 22.12.2020 bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht. Der Förderantrag steht unter dem Vorbehalt einer Beschlussfassung des Rates der Stadt Köln. Die Case Management Stellen (Modul 2) bedürfen keiner separaten Antragstellung und sollen zeit- gleich mit der Einrichtung der Stellen aus dem Bereich Strategische Steuerung eingerichtet werden. Für beide Module befindet sich derzeit die Erstellung einer Ratsvorlage in der verwaltungsinternen Abstimmung. Ziel ist nach Vorberatung im Integrationsrat und in den zuständigen Ausschüssen die Entscheidung in der Sitzung des Rates am 23.03.2020. Der Projektstart ist für den 1.5.2021 geplant. Begründung: Die Stadt Köln als große Kommune mit einem Migrationsanteil von über 40% aller Ein- wohner*innen verfügt über eine vielfältige Trägerlandschaft mit vielschichtigen Schnittstellen, nicht nur behördenintern sondern auch zu anderen Behörden, Trägern der freien Wohlfahrtsverbände, In- terkulturellen Zentren, Willkommensinitiativen etc. Für zugewanderte Kölner*innen außerhalb des Leistungsbezuges existieren dennoch nur wenige gesteuerte Angebote im Sinne einer behörden- übergreifenden Beratung und Unterstützung. Darüber hinaus ist der Zugang zu (Case Management- )Angeboten beispielsweise für Unionsbürger*innen, insbesondere aufgrund rechtlicher Hürden oft- mals erschwert oder nicht vorhanden. Für eine bedarfsgerechte Beratung der Menschen ist es neben der Etablierung allgemein zugängli- cher Angebote ebenso wichtig, die bestehenden Hilfen miteinander zu verzahnen. Die Erkenntnisse aus dem landesgeförderten Modellprojekt “Einwanderung gestalten NRW” in Köln verdeutlichen die Notwendigkeit einer rechtskreis- und funktionsübergreifenden Betrachtung verschiedenster Hand- lungsfelder, um eine gelungene Integration zugewanderter Menschen zu gewährleisten. Daher sollen der in “Einwanderung gestalten NRW” und im Kommunalen Integrationszentrum (KI) erfolgreich be- gonnene Prozesse für ein strukturiertes Integrationsmanagement weiterentwickelt und auf andere 2 Zielgruppen über geflüchtete junge Menschen hinaus ausgeweitet werden. 2.) Wenn Frage 1.) mit ja beantwortet wurde: Wo werden welche Stellen eingeplant, und ab wann sind sie besetzt?/ 3.) Nach welchen Kriterien hat die Stadt entschieden, wo die Stellen angesiedelt werden? Antwort der Verwaltung zu 2) und 3) Es ist beabsichtigt, die Strategische Steuerung im KI anzubinden – wie auch vom Land NRW vorge- sehen. Die Case Management Stellen sollen bis auf eine Koordinierungsstelle beim KI grundsätzlich bei Trägern der Wohlfahrtspflege sowie freien Trägern angesiedelt werden. Details der Planung wer- den derzeit verwaltungsintern abgestimmt und in die Beschlussvorlage für den Rat aufgenommen. 4.) Wird oder wurde bei der Vergabe auf eine bedarfsgerechte stadtbezirkliche Verteilung geachtet? (Bitte mit Begründung.) Antwort der Verwaltung zu 4) Bei der Vergabe der Stellen soll die Sozialraumorientierung (z.B. nach Stadtbezirken) explizit als wichtiges Kriterium berücksichtigt werden. In jedem Stadtbezirk soll eine Anlaufstelle im Bereich des Case Management geschaffen werden. 5.) Wurden die Interkulturellen Zentren berücksichtigt? (Bitte mit Begründung.) Antwort der Verwaltung zu 5) Die Interkulturellen Zentren in Köln sind bereits im August 2020 über das geplante Programm infor- miert worden und waren beispielsweise an der Auswahl der Zielgruppen beteiligt. Als Träger von Casemanagement sind geeignete Interkulturelle Zentren denkbar und auch er- wünscht. Gez. Reker
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0051/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 26.02.2021
- Erstellt
- 08.01.2021 09:44