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V/0785/2018

Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand 2018 und Anträge 2019

Vorlagen 07.09.2018

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 10.10.2018, TOP 3

Anlage A

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Ansehen

0785-2018 Anlage 1 Sachstandsbericht 2018

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

2920 Zeichen

Anlage A zur V/0785/2018 
Kurzüberblick 
Die Verwaltung informiert über den jährlichen Sachstand zur Städtebauförderung mit den bereitss 
bewilligten und in Umsetzung befindlichen Maßnahmen. Ergänzt wird die Informationen mit der 
Entscheidung zu den für das Programmjahr 2019 zu stellenden Städtebauförderanträgen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs-
standorte in Europa 
 Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Ausstrah-
lung entwickeln 
 Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken 
 Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, 
als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0901 Stadtplanung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein X  
       
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Ebenso sollte zur Umsetzung des zweiten Teils der NaSa-Sofortmaßnahme zumindest durch Ein-
fordern eines erläuternden Satzes abgefragt werden, 
- auf welcher rechtlichen Grundlage diese Aufgabe beruht (Gesetz, Ratsbeschluss, etc.), 
- und ob und in welchem Anteil die finanziellen Auswirkungen in ihrer Höhe beeinflussbar sind.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die o. g. Querschnittsthemen sollen im Sinne eines Positivkatalogs dann erwähnt werden, wenn 
der mit der Vorlage zu entscheidende Sachverhalt bzw. der Bericht 
 Unterschiede zwischen den Geschlechtern ausweist, schafft oder berücksichtigt, 
 inklusionspolitische Aussagen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention trifft 
 migrationspolitische Aussagen trifft, 
 das Thema Demografie im Sinne des im VV verabschiedeten Fragenkatalogs betrifft oder 
 klimaschutzrelevante Aussagen trifft, 
und dies für die Beschlussfassung und Entscheidung von unmittelbarer und grundsätzlicher Be-
deutung und Relevanz ist. 
Dann ist kurz zu beschreiben, inwieweit der Bezug gegeben ist. Ausführliche Informationen sind 
in diesen Fällen in der Vorlage zu liefern. Ggf. ist ein Kontakt mit der entsprechenden Dienststelle 
aufzunehmen.

0785-2018 Anlage 1 Sachstandsbericht 2018

31991 Zeichen

1 
 
 
                    
                     Anlage 1  
zur Vorlage V/0785/2018 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sachstandsbericht 2018 – Städtebauförderung in Münster 
 
 
 
 
Stadterneuerungsprogramm 2018 des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und 
Gleichstellung des Landes NRW 
 
 
Vorbemerkung 
 
Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Vorlag e liegen noch keine Angaben des 
Landes NRW zum Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2018  vor. Das STEP 2018 ist an- 
gekündigt für Anfang Oktober 2018. Daher sind zu de n im Jahr 2017 fristgerecht gestellten 
Anträgen der Stadt Münster „Hauptbahnhof Ostseite – Bremer Platz: Planungs- und Work- 
shopverfahren Grünfläche Bremer Platz und Quartiers management Stadtraum Bahnhof“ 
und „ Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Energetische Sanierung, Reduzie- 
rung des Ressourcen- und Energieverbrauchs, Barrierefreiheit, Funktionsverbesserung und 
Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Nutzbar keit des Stadthauses 1, 3.u.4. BA“ 
noch keine Aussagen zur Förderung möglich.  
Zwischenzeitlich hat die Stadt Münster den Antrag H auptbahnhof Ostseite – Bremer Platz: 
Planungs- und Workshopverfahren Grünfläche Bremer P latz und Quartiersmanagement 
Stadtraum Bahnhof dahingehend modifiziert, dass der  Teil Quartiersmanagement aus dem 
Antragsverfahren zurückgezogen worden ist. Begründe t wurde dies mit dem dringenden 
erforderlichen Start des Quartiersmanagement im Sta dtraum, damit zeitgleich zum Beginn 
der Baumaßnahme auf der Bahnhof Ostseite das Quarti ersmanagement seine Arbeit auf- 
nehmen konnte. Die Genehmigung eines förderunschädl ichen Maßnahmebeginns wurde 
vom Ministerium trotz Nachfrage nicht zugelassen, e benso fehlt bislang eine belastbare 
Aussage zum STEP 2018 mit der Entscheidung ob die M aßnahme zur Förderung grund- 
sätzlich zugelassen wird oder nicht.  
 
In dieser Anlage sind – bezogen auf die Stadt Münst er – gesamtstädtisch die in den letzten 
Jahren bereits bewilligten sowie die geplanten und 2018 zu beantragenden Maßnahmen und 
Förderprojekte aufgelistet. Ferner enthält die Über sicht einen gesamtstädtischen Überblick 
über den aktuellen Stand der Bearbeitung in Durchfü hrung, Planung oder Abrechnung be- 
findlicher Maßnahmen.

2 
 
Altstadt und Bahnhofsviertel 
 
Der Rat der Stadt Münster hat zur Sicherung der Ent wicklung in der Innenstadt für zusam- 
menhängende Bereiche der Altstadt mit dem Bahnhofsv iertel  einen Gebietsbezug „Aktives 
Zentrum Münster-Innenstadt“ im Sinne von § 171b (2)  BauGB beschlossen. Darauf aufbau- 
end wurde 2008 auch eine Maßnahmenübersicht mit ein em Integrierten Handlungskonzept 
für den Bereich „Aktives Stadt- und Ortsteilzentrum Münster-Innenst adt“ vorgelegt. Auf- 
grund einer Vielzahl aktueller Entwicklungen und Pr ojekte war es erforderlich geworden, die- 
se Punkte in das Integrierte Handlungskonzept mit aufzunehmen und das Konzept insgesamt 
zu aktualisieren. Dieses Integrierte Handlungskonzept wurde fortgeschrieben und ist vom Rat 
der Stadt Münster am 22.03.2017 beschlossen worden.  Mit dem Beschluss des Rates zur 
Dominikanerkirche und der dauerhaften Installation eines Kunstwerkes vom 04.07.2018 wur- 
de das Integrierte Handlungskonzept erneut fortgesc hrieben und um die Maßnahme Domini- 
kanerkirche ergänzt.  
 
Viele Maßnahmenvorschläge können aufgrund eines Imp ulses durch die örtlichen Anlieger in 
gemeinsamer Partnerschaft zwischen Privatwirtschaft  und Stadt entwickelt werden. Dabei 
übernehmen die privaten Partner als Anschub auch ei nen großen Finanzierungsanteil aus 
dem Eigenanteil, um das Anliegen entsprechend zu un terstützen. Viele Maßnahmen konnten 
zwischenzeitlich bereits, auch unter Inanspruchnahm e von Städtebaufördermitteln, realisiert 
werden.  
Mit der Initiative Starke Innenstadt (ISI) und der Immobilien- und Standortgemeinschaft 
Bahnhofsviertel Münster e.V. (ISG) sind zwei Organisationen engagiert, um Maßnahmen und 
Projekte in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel d urch privates Engagement zu unterstüt- 
zen.  
 
Bereits seit vielen Jahren ist die Verbesserung und  Aufwertung des unmittelbaren Umfeld es 
des Hauptbahnhof es Münster  ein Schwerpunkt der Stadterneuerung. Die abgestimm ten 
und grundlegenden Planungen und Konzepte dazu liege n alle seit langem vor und wurden 
aufgrund der Abhängigkeit zum Baufortschritt für de n Neu- bzw. Umbau des Empfangsge- 
bäudes durch die Deutsche Bahn AG mehrfach verschob en. Die Gestaltung des letzten Bau- 
abschnittes der Bahnhofstraße / des Berliner Platze s und die komplette Neugestaltung des 
Bahnhofsvorplatzes Ostseite  (Bremer Platz) sind unter Inanspruchnahme von Städ tebau- 
fördermitteln vorgesehen. Bereits vorliegende Bewil ligungen wurden aufgrund der Verzöge- 
rungen der Umsetzung in Absprache der Beteiligten vorerst zurückgegeben.  
 
Aufgrund der Gesamtthematik des Stadtraumes rund um  den Bahnhof hat der Rat der Stadt 
Münster 2017 beschlossen, einen Kümmerer in Form eines Quartiersmanagements zu instal- 
lieren. Aufgrund zeitlicher Abhängigkeiten zum Bauv orhaben auf der Ostseite und den bis- 
lang fehlenden Aussagen zum Stadterneuerungsprogram m 2018, hat die Verwaltung nach 
einer Entscheidung des Rates selbst das Engagement für das Quartiersmanagement über- 
nommen. Der gestellte Förderantrag wurde dahingehen d angepasst. Das dialogorientierte 
Planungs- und Workshopverfahren zur Neugestaltung d er Grünfläche Bremer Platz , unter 
Einbeziehung angrenzender Stadträume, soll zum Ende des Jahres 2018 starten. 
 
Die Nutzungs- und Gestaltungsanforderungen sowie di e Vielzahl an Interessenvertretern 
zeigen die Komplexität der Aufgabe, den Bremer Plat z zu einer urbanen Grünfläche zu ent- 
wickeln. Daher schlägt die Verwaltung vor, ein tran sparentes und bürgernahes Planungs- 
und Workshopverfahren in Form einer Planungswerkstatt durchzuführen. Ziel des Verfahrens 
ist es, unter Beteiligung aller Betroffenen, Planungsideen für den Bremer Platz zu entwickeln. 
Damit wird aus Sicht der Verwaltung sichergestellt, dass insgesamt ein attraktiver öffentlicher 
Raum entsteht, der sowohl gestalterisch als auch fu nktional den besonderen Anforderungen

3 
an einen Bahnhofsvorplatz entspricht. Die im Umfeld  existierende „Szene“ wird durch die 
Überlegungen zur Neugestaltung nicht verdrängt sondern in das Verfahren integriert. 
 
Das Empfangsgebäude der DB AG ist am 24.06.2017 erö ffnet worden. Die Neugestaltung 
des Vorplatzes auf der Westseite konnte nur in Teil bereichen zeitgerecht umgesetzt werden. 
Aufgrund von Abhängigkeiten zum Neubauvorhaben auf der Hauptbahnhof Ostseite, Einrich- 
tung von Provisorien, Verlagerung von Verkehrsbezie hungen, kann die endgültige Platzge- 
staltung auf der Westseite frühestens nach Ende der  Hochbauarbeiten auf der Ostseite vo- 
raussichtlich ab dem Jahr 2021 umgesetzt werden.  
 
Für die Ostseite des Hauptbahnhofes hatten die DB A G und die Stadt Münster gemeinsam 
einen Investorenwettbewerb durchgeführt, der durch die Bahnflächenentwicklungsgesell- 
schaft (BEG) des Landes NRW begleitet wurde. Die Um setzung des Wettbewerbsergebnis- 
ses, Neubau der Hauptbahnhof Ostseite, erfolgt seit  Mai 2018 und soll nach einer Bauzeit 
von rund zwei Jahren 2020 abgeschlossen sein. Eine Neugestaltung des direkten Bahnhofs- 
vorplatzes auf der Ostseite ist somit ab Mitte 2020  denkbar. Die Stadt Münster wird zeitnah 
entsprechende Förderanträge für die Platzgestaltung stellen.  
 
Schwerpunkt der Projekte und Aktivitäten in der Inn enstadt bzw. dem Bahnhofsquartier ist 
die kooperative Zusammenarbeit der einzelnen privat en Zusammenschlüsse untereinander 
wie auch die Verknüpfung dieser Zusammenschlüsse mi t dem Stadtraum im Gebiet der ISI 
bzw. der ISG. Einen besonderen Stellenwert nimmt hi erbei die Windthorststraße als Verbin- 
dungselement zwischen Hauptbahnhof und Altstadt ein , welche die beiden privaten Akteure 
ISI und ISG verbindet. Dazu sollte durch eine verän derte und verbesserte Gestaltung die 
Aufenthaltsqualität und Verweildauer in diesem Straßenabschnitt sowie in den angrenzenden 
Randbereichen erhöht werden.  
 
Der öffentliche Raum in der Altstadt ist durch viel fältige Nutzungsansprüche geprägt. Dabei 
ist es für eine weltoffene Stadt selbstverständlich , dass die öffentlich zugänglichen Platzräu- 
me, Straßen und Wege bespielt, inszeniert und genut zt werden. Gleichwohl soll die diese 
Räume umgebende Bebauung eine Beziehung zum öffentl ichen Raum aufweisen und mit 
diesem harmonieren. Dazu werden unter anderem die M öglichkeiten des Verfügungsfonds 
Münster-Innenstadt  genutzt, um kleinere bauliche und gestalterische M aßnahmen zeitnah 
umsetzten zu können. 
Der Mehrwert des Verfügungsfonds besteht darin, das s privates Engagement und öffentliche 
Mittel zusammengeführt werden. Maßnahmenträger können sowohl die Privaten als auch die 
Stadt sein. So können beispielsweise bauliche Verbe sserungen im öffentlichen Stadtraum 
verbunden werden mit komplementären Maßnahmen auf F lächen privater Eigentümer oder 
durch eine initiale Inszenierung bei der Übergabe an die öffentliche Nutzung. Um das Verfah- 
ren und die Maßnahmen im Verfügungsfonds Münster-In nenstadt zu optimieren und mög- 
lichst hohe Synergieeffekte – auch zu anderen Proje kten und Fördermaßnahmen - zu erzie- 
len, wurde der Verfügungsfonds mit Beschluss des Ra tes 2012 eingerichtet und unter ein 
Oberthema gestellt: „Neue Wege und Plätze - Maßnahm en zur Verbesserung von Aufent- 
haltsqualität und zur Attraktivitätssteigerung in der Innenstadt“.  
 
Weitere Projekte und Maßnahmen – die heute noch nic ht bekannt sein müssen – sowohl der 
privaten als auch der öffentlichen Akteure können g rundsätzlich über den Verfügungsfonds 
mit finanziert werden, sofern die Kriterien der Vergaberichtlinien zum Verfügungsfonds Müns- 
ter-Innenstadt und die Vorgaben aus den Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 eingehalten 
werden und die Finanzmittel des Verfügungsfonds ausreichend sind.  
 
Die Inwertsetzung der Dominikanerkirche  mittels einer Lichtinstallation ist im August 2018  
umgesetzt worden. Weitere Projekte aus dem Altstadt -Lichtkonzept, z.B. die sog. Lichttore 
an den Kreuzungspunkten der Promenade, werden in de n nächsten Jahren folgen. Aufgrund

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ihrer Lage in der Altstadt sowie ihrer besonderen i nnenräumlichen Qualität und Anlage bietet 
die  Dominikanerkirche  ein großes Potential für unterschiedlichste Nutzun gsmöglichkeiten, 
die ebenso der Bedeutung und Repräsentanz des Baude nkmals wie auch dem hochzentra- 
len Standort gerecht werden. Der Rat der Stadt Müns ter hat im Jahr 2017 das Kunstwerk 
„Foucault’sches Pendel“ als Geschenk des Künstlers Gerhard Richter an die Stadt ange- 
nommen. Nach entsprechender Vorbereitung wird diese s nun dauerhaft in der Dominikaner- 
kirche erlebbar sein. In einem zweiten Schritt soll  nun die Dominikanerkirche gemäß dem 
Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 04.07.201 8 als ein Ort der Begegnung, des 
Verweilens, der Kunst und Kultur, unter Inanspruchn ahme von Fördermitteln, dauerhaft her- 
gerichtet und nutzbar gemacht werden. Dazu sind in den nächsten Jahren verschiedene 
Maßnahmen zur Barrierefreiheit, zur energetischen E rtüchtigung sowie zur öffentlichen Nutz- 
barkeit erforderlich. 
 
Die Initiative Starke Innenstadt ist aktuell dabei, das Engagement für die Altstadt  durch 
den Einsatz eines professionellen Quartiersmanagements  weiter zu verbessern. Durch das 
Quartiersmanagement sollen, analog zur ISG Bahnhofsviertel, einzelne Projekte noch besser 
koordiniert und gemeinsam mit der Stadt die Entwick lungsmöglichkeiten und Chancen für die 
Altstadt aufzeigt werden. Derzeit bearbeiten Münste r Marketing und das Quartiersmanage- 
ment die einzelnen Aufgabenfelder, so dass ggf. sich daraus weitere Einzelmaßnahmen oder 
Förderprojekte ergeben könnten. 
 
Auf der Grundlage der Richtlinien Städtebauförderun g sollen verstärkt auch Investitionszu- 
schüsse zur funktionalen Verbesserung im Quartier i n den kommunalen Gebäudebestand 
der Kernhaushalte gelenkt werden. Zu diesen Gemeinb edarfseinrichtungen gehören insbe- 
sondere Bildungseinrichtungen, Jugend- und Altentre ffs, Sportstätten zur Unterstützung des 
Schul- und Breitensports, Stadtteil-Kultureinrichtungen und Verwaltungseinrichtungen.  
In diesem Zusammenhang fördert das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und 
Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKB G) daher verstärkt u.a. Maßnahmen 
zur Verringerung der CO²-Emissionen, der energetisc hen Sanierung und der Herstellung von 
Barrierefreiheit. Die anstehenden Sanierungen  und Umbaumaßnahmen  im Stadthaus 1  
umfassen auch Maßnahmen der energetischen Sanierung  im Gebäudeinneren nachdem die 
Fassaden in den letzten Jahren bereits entsprechend  hergerichtet wurden. Zum Thema Bar- 
rierefreiheit und Nutzerfreundlichkeit erfolgen im Gebäudeinneren zahlreiche Umbauten und 
Veränderungen, so dass durch die Veränderungen die Bürgerfreundlichkeit deutlich gestei- 
gert werden kann. Im Jahr 2017 konnten die ersten b eiden Bauabschnitte unter Inanspruch- 
nahme von Städtebaufördermitteln begonnen werden, w eitere Bauabschnitte werden suk- 
zessive beantragt und umgesetzt. Damit ergibt sich zukünftig eine uneingeschränkte öffentli- 
che Nutzbarkeit des Gebäudes mit vielfältigen Funktionen für die Bürgerschaft.  
 
 
Kinderhaus 
 
Das Land NRW fördert die funktionale Verbesserung  von Gemeinbedarfseinrichtungen  
im kommunalen Kernhaushalt über Investitionszuschüs se zur funktionalen Verbesserung der 
Einrichtungen im Quartier. Zu diesen Gemeinbedarfse inrichtungen gehören insbesondere 
Bildungseinrichtungen, Jugend- und Altentreffs, Spo rtstätten zur Unterstützung des Schul- 
und Breitensports, Stadtteil-Kultureinrichtungen un d Verwaltungseinrichtungen. In diesem 
Zusammenhang setzt das zuständige Landesministerium  verstärkt auf die funktionale Ver- 
besserung im kommunalen Gebäudebestand und fördert daher u.a. Maßnahmen zur Verrin- 
gerung der CO²-Emissionen, der energetischen Sanier ung und der Herstellung von Barriere- 
freiheit.  
 
Aufgrund der aktuellen Problemlage zum Bürgerhaus K inderhaus nach dem Starkregener- 
eignis vom Juli 2014 hat die Stadt, in Absprache mi t dem damaligen Ministerium für Bauen,

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Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr die ohnehin an stehenden Wiederherstellungs- und 
Ersatzbaumaßnahmen sowie die notwendigen Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen 
am Bürgerhaus Kinderhaus sowie dem  Hallenbad zu einem Städtebauförderungsantrag 
zusammen gefasst. Dieser ist im Jahr 2015 in einer ersten Tranche bewilligt worden. Weitere 
Tranchen sind in den Jahren 2016 und 2017 bewilligt  worden, so dass die wichtigsten Maß- 
nahmen damit finanziert sind und bis auf einige Res tarbeiten alle bereits erfolgreich umge- 
setzt werden konnten.  
 
 
Wolbeck / Gievenbeck 
 
Zur Sicherung der Entwicklung in den Stadtteilen ha t die Verwaltung entsprechend den Mög- 
lichkeiten der Städtebauförder-Richtlinien (FöRi 20 08) für zusammenhängende Bereiche in 
den Stadtteilen Wolbeck  und Gievenbeck  je einen Gebietsbezug als „ Aktives Stadt- und 
Ortsteilzentrum “ im Sinne von § 171b (2) BauGB vorbereitet, die je weils vom Rat der Stadt 
Münster beschlossen wurden.  
 
Darauf aufbauend wurde für Wolbeck  mit großem Engagement der Akteure vor Ort in einem  
breit angelegten Diskussions- und Moderationsprozes s ein Integriertes Handlungskonzept – 
mit Detailplanungen und Entwürfen – gemeinsam erarb eitet. Für die Umsetzung eines Teils 
der vorgeschlagenen Maßnahmen hat die Stadt Münster  im Jahr 2012 einen Städtebauför- 
derantrag gestellt, der im Jahr 2013 entsprechend b ewilligt wurde und Gestaltungs- und Ver- 
besserungsmaßnahmen im Zentrum von Wolbeck ermöglicht.  
Nach einigen Verzögerungen in Folge von Umplanungen  befindet sich die Neugestaltung  
des Marktplatz es derzeit in der Umsetzung und soll bis Anfang 201 9 abgeschlossen sein. 
Sobald Entscheidungen zum Thema Eschstraße getroffe n werden können, werden die Um- 
gestaltung der Münsterstraße im historischen Wigbol d sowie die ergänzende Platzgestaltung 
zur Antragsreife gebracht.  
 
 
Gremmendorf / Gievenbeck 
 
Für die Entwicklung ehemaliger Kasernenflächen  ist grundsätzlich die Inanspruchnahme 
von Städtebaufördermittel konzeptabhängig möglich. Darunter fallen auch Wettbewerbe, 
Bürgerbeteiligungen und Planungsverfahren. Sofern n icht ein anderer Maßnahmenträger die 
Kosten übernimmt, wären diese bei nachfolgenden inv estiven Maßnahmen grundsätzlich 
anrechnungsfähig. Die Bürgerbeteiligungsverfahren, Planungsworkshops und städtebauli- 
chen Wettbewerbe sind mittlerweile alle abgeschloss en und haben zu innovativen und krea- 
tiven Lösungsvorschlägen geführt, die von der Bürge rschaft mitgetragen werden und begin- 
nend ab dem Jahr 2019 baulich umgesetzt werden sollen.  
 
Sofern absehbar für die Entwicklung der Konversionsflächen  dauerhaft unrentierliche Kos- 
ten entstehen, soll versucht werden über das Progra mm Stadtumbau West eine entspre- 
chende Förderung zu erreichen. Ergänzend bemüht sic h die Stadt Münster um Aufnahme in 
das Förderprogramm „National bedeutsame Projekte de s Städtebaus“ des Bundes (Projek- 
taufruf 2018/2019).  
 
 
Stadthafen 
 
Nach den Zielsetzungen im Masterplan Stadthäfen ist  zukünftig eine öffentliche Nutzung der 
südlich des Stadthafen 1  gelegenen Kaiflächen vorgesehen, die dazu entsprec hend ausge- 
baut und hergerichtet werden sollen. Für die Gestaltung der südlichen Kaiflächen  ist eine 
Mehrfachbeauftragung mit Landschaftsarchitekten dur chgeführt worden. Gemäß dem prä-

6 
mierten Entwurf wird die Kaifläche zur öffentlichen Wege- und Aufenthaltsfläche (vgl. Vorlage 
V/0742/2018). Die noch vorhandenen baulichen Zeugni sse der ehem. Hafennutzung wie 
Schienen- und Siloanlagen, Kräne und Betonschütten werden integriert und in die Gesamt- 
konzeption mit einbezogen. Die eigentliche Herricht ung der hafentypischen Elemente erfolgt 
in einem zweiten Bauabschnitt, gemeinsam mit der Ve rlängerung der Wege- und Aufent- 
haltsfläche bis zur Wasserkante des Dortmund-Ems-Kanals. 
 
Gem. entsprechender Beschlussfassung der Vorlage V/0742/2018 im September 2018 sollen 
für die Gestaltungsmaßnahmen Städtebaufördermittel beantragt werden um eine attraktive, 
barrierefreie Verbindung mit hohem Gestalt- und Fre izeitwert zu realisieren. Als besondere 
Verweilzonen sind zwei über das Wasser auskragende Holzpodeste als Wasserterrassen 
vorgesehen. Ab Anfang 2020 soll der erste Bauabschnitt realisiert werden. 
 
Ebenfalls für den Zeitraum Ende 2019 Anfang 2020 is t der Baubeginn des Projektes „ Spei- 
cher 42 “ mit der B-Side  und dem Ruderverein vorgesehen. Ein Förderantrag z um Stichtag 
02.11.2018 über das Programm „Initiative ergreifen“ wird aktuell vorbereitet.  
 
Der Ursprung des Projekts „ B-Side “ lässt sich auf Impulse aus dem Jahr 2010 zurückführen. 
Die lokale freie Szene begann, den Ort mit einem se lbst organisierten und improvisierten Mix 
an Kunstformen zu prägen. Der raue, unfertige Charm e des Speichergebäudes ermöglichte 
eine Kunst zum Erfahren und Erleben. Mit dem Projekt B-Side  soll ein sozio-kulturelles Quar- 
tierszentrum in Trägerschaft einer gGmbH entstehen,  mit öffentlichen Räumen für die sich 
teils überschneidenden Bereiche Sozio-Kultur, Musik , darstellende & bildende Künste, Stadt- 
entwicklung, bürgerschaftliche Partizipation, Lebensweise & Ernährung sowie Bildung.  
In ein Raumprogramm übersetzt bedeuten diese Anlieg en die Einrichtung eines Quartier- 
wohnzimmers mit integrierten Bereichen für Ausstell ungen, untergeordneter Gastronomie, 
ein Veranstaltungsraum, ein Bewegungsraum, mehrere Gruppenräume und eine offene 
Stadtteilwerkstatt. Neben einem Coworking-Space für  Sozialunternehmer/Innen sollen zu- 
sätzlich möglichst günstige Werkräume für Künstler/ Innen und die Kreativwirtschaft geschaf- 
fen werden, sowie Büros für soziale und gemeinwohlo rientierte Initiativen und Proberäume 
für Musiker/Innen. Auf diese Weise soll ein selbstv erwalteter, sozialer gemeinnützig und sich 
selbst-tragender Ort entstehen. Aus der Mischung vo n gewerblichen und kreativwirtschaftli- 
chen Akteuren mit sozio-kulturellen Nutzungen wie z.B. Vereine, Initiativen, NROs und sozia- 
les Unternehmertum ergibt sich ein gesamtgesellschaftlicher Anspruch.  
 
Die überwiegenden Teile des Erdgeschosses des Speic hers 42 sind für die Nutzung durch 
den Ruderverein Münster von 1882 e.V. (RVM) vorgese hen. Der Verein betreibt den Ruder- 
sport sowohl im Breitensport als auch sehr erfolgreich im Leistungssport. 
Der Speicher 42 wird durch die räumliche Bündelung von sozio-kultureller Nutzung durch die 
B-Side und der sportlichen Vereinsnutzung durch den  RVM die Zielsetzung einer möglichst 
kleinteiligen Struktur mit größtmöglicher Nutzungsv ielfalt in einem wichtigen Teilbereich der 
Hafenentwicklung positiv befördern. Derzeit ist ein  Baubeginn Ende 2019 vorgesehen, so 
dass der Speicher 42 im Jahr 2021 seinen Nutzern übergeben werden könnte. 
 
 
Sonderprogramme 
 
Mit dem Sonderprogramm des Landes NRW " Hilfen im Städtebau für Kommunen zur 
Integration von Flüchtlingen " angesprochen ist insbesondere der Umbau von Wohn-  und 
Nichtwohngebäuden für Zwecke der Betreuung im Berei ch Bildung, Freizeit und Kultur. Die 
Einrichtungen sollen der Integration dienen, so das s neben Flüchtlingen alle Bewohner eines 
Quartiers davon profitieren können.  Neben investiv en, baulichen Maßnahmen können auch 
investitionsbegleitende Maßnahmen gefördert werden.

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Am heutigen Standort des Jugendausbildungszentrum (JAZ)  gGmbH JAZ in der Kinder- 
hauser Straße wurde durch Anbindung an einen freien  Träger im Auftrag der Stadt Münster 
eine bauliche Erweiterung der vorhandenen Einrichtu ng mit den Schwerpunkten Beratung, 
Berufsvorbereitung, Ausbildung und Qualifizierung r ealisiert, die sich insbesondere an nicht 
mehr schulpflichtige junge Erwachsene richtet. Dabe i sollen die Angebote schrittweise für 
weitere jugendliche Zielgruppen geöffnet werden, um  den Integrationsgedanken zu versteti- 
gen. 
 
Das Projekt „angekommen in deiner Stadt Münster“  unterstützt junge zugewanderte Men- 
schen im Alter von 15 bis 21 Jahren, damit diese in  Münster eine neue Heimat finden, sich 
schulisch und beruflich bilden, leben und arbeiten.  Wenngleich für minderjährige zugewan- 
derte Jugendliche eine Reihe von schulischen und sc hulnahen Unterstützungsangeboten 
existiert, so besteht insbesondere für nicht mehr s chulpflichtige junge Erwachsene hier eine 
Lücke, wenn diese einen Schulabschluss nachholen bz w. erwerben wollen und/oder eine 
berufliche Ausbildung und damit ein selbstständiges  und sozial integriertes Leben in der 
neuen Heimat Münster anstreben.  
 
Die Mittel aus dem Programm „Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden zur Förd e- 
rung von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbeda rf “ sind zweckgebunden in den 
Wohngebieten einzusetzen, in denen die Lebensbeding ungen der Bewohnerinnen und Be- 
wohner und insbesondere die Entwicklungschancen bzw . Sozialisationsbedingungen von 
Kindern und Jugendlichen durch negative Faktoren be stimmt werden. Im Mittelpunkt stehen 
Bildungs-, Integrations-, Gesundheits- und sozialpo litische Handlungsansätze, die ein gelin- 
gendes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen auch in schwierigem Umfeld ermöglichen 
sollen. 
Die Städtebauförderung flankiert diese Bemühungen m it baulichen Investitionen in den Sozi- 
alraum, sie wirkt der räumlichen Segregation benach teiligter Bevölkerung entgegen, sichert 
die Teilhabe am öffentlichen Leben und ermöglicht K indern und Jugendlichen einen Aus- 
gleich für schwierige familiäre Lebensumstände.  
 
Die Ev. Markus-Kindertageseinrichtung  befindet sich im Stadtteil Kinderhaus. Der Stadtte il 
ist aufgrund der Bevölkerungsstruktur ein Quartier mit besonderem Entwicklungsbedarf. Bei 
allen diesbezüglich relevanten statistischen Kennza hlen (Anteil SGB II-Empfänger, Auslän- 
deranteil etc.) liegt der Bereich weit über dem jew eiligen städtischen Durchschnitt. Aufgrund 
der besonderen Situation in Kinderhaus werden und w urden Maßnahmen zur Förderung und 
Partizipation von Kindern ergriffen. Hierzu zählen auch Maßnahmen wie „Stadtteilkoordinati- 
on Frühe Hilfen“, die im Rahmen der Landesinitiativ e „Kein Kind zurücklassen - Kommunen 
in NRW beugen vor“, umgesetzt werden.  
Eine bedarfsgerechte Betreuung und Förderung der Ki nder in Kindertageseinrichtungen und 
die Unterstützung der Eltern in der Erziehung ihrer  Kinder gehören ebenso dazu und werden 
auch in Familienzentren wie der Ev. Markus-Kindertageseinrichtung angeboten.  
Die Kita wurde im Jahre 1984 um einen Pavillon erwe itert, um die bedarfsgerechte Betreu- 
ung im Stadtteil zu verbessern. Derzeit wird der ab gängige Pavillon durch einen angemesse- 
nen Anbau ersetzt, um die Einrichtung damit zukunftsfähig aufzustellen. Damit wird gleichzei- 
tig das vorhandene, qualitativ hochwertige Angebot für den Wohnbereich dauerhaft gesi- 
chert.  
 
Das Programm „ Soziale Integration im Quartier “ wurde 2018 zum zweiten Mal aufgelegt 
und umfasst bundesweit ein Fördervolumen von rund 5 5 Mio Euro. Quartiere und Nachbar- 
schaften sind zentrale Orte des Zusammenlebens. Hie r entscheidet sich, ob Integration und 
gleiche Teilhabe für alle Menschen gelingen, unabhä ngig von ihrem Alter, ihrer Herkunft, ih- 
rem Einkommen oder ihrer Religionszugehörigkeit. Da s Angebot und die Qualität der sozia- 
len Infrastruktur im Wohnumfeld der Menschen spiele n dabei eine wichtige Rolle. Gerade in 
Quartieren mit besonderen Integrationsherausforderu ngen sind gelebte Nachbarschaft und

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Räume für Begegnung notwendig. Investitionen in der en Erweiterung, Sanierung und Neu- 
bau sind daher ebenso erforderlich wie die Verbesse rung begleitender personeller Ressour- 
cen. 
Mit dem Investitionspakt „Soziale Integration im Qu artier“ unterstützen Bund und Länder die 
Kommunen darin, Angebote der quartiersbezogenen Int egration und des sozialen Zusam- 
menhalts zu schaffen und als Orte der Integration z u qualifizieren. Dies können zum Beispiel 
Schulen, Bibliotheken und Kindertagesstätten oder a uch Bürgerhäuser, Quartierstreffs oder 
Sport- und Spielplätze sein. 
 
Grundsätzlich verfügt der Hansaplatz  über das Potenzial, für die Quartiersbevölkerung einen 
Beitrag zum sozialen Ausgleich zu leisten. Im Zuge der bisherigen Quartiersbeteiligung stell- 
te sich jedoch heraus, dass der Platz als nicht att raktiv bewertet wurde, so dass die Men- 
schen ihn gezielt aufsuchen und sich dort gerne auf halten. Ein grünes Wohnumfeld, Sitzge- 
legenheiten und öffentliches Grün für Kinderspiel w aren häufig genannte Aspekte, die die 
Bedürfnisse der Menschen im Hansaviertel widerspieg eln. Das Potenzial des Platzes wird in 
dieser Hinsicht bislang nicht ausgeschöpft. 
Unter Berücksichtigung der Handlungsempfehlungen de s Pilotprojektes soll der Hansaplatz  
konkret umgestaltet werden. Im Vordergrund steht da bei die soziale Komponente. Der Platz 
soll für alle Bevölkerungsgruppen im Quartier zu ei nem Ort der Begegnung, der Integration 
und des sozialen Austausches werden.

9 
 
 
 
 
Fördermaßnahme  Bearbeitungsstand  Fördersumme:  
 
Erneuerungsschwerpunkt Bereich Hauptbahnhof Münster 
 Hauptbahnhof Ostseite – Bremer Platz: Planungs- und Workshopver- 
fahren Grünfläche/Stadtraum Bremer Platz  
 
 
2017 
Bewilligung noch offen 
 
 
 
83.300,00 € 
 
 
Schwerpunkt City/Altstadt 
 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Verfügungsfonds 
Innenstadt, Fortsetzung 2014-2018 
 Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Initiative Starke 
Innenstadt, Einrichtung eines Quartiersmanagements als Geschäfts- 
stelle zur Unterstützung der ISI bei Ausweitung der Themenfelder 
und Illumination der Dominikanerkirche 
 Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Energetische 
Sanierung, Reduzierung des Ressourcen- und Energieverbrauchs, 
Barrierefreiheit, Funktionsverbesserung und Maßnahmen zur Ver- 
besserung der öffentlichen Nutzbarkeit des Stadthauses 1, 1.u.2. BA  
 Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Energetische 
Sanierung, Reduzierung des Ressourcen- und Energieverbrauchs, 
Barrierefreiheit, Funktionsverbesserung und Maßnahmen zur Ver- 
besserung der öffentlichen Nutzbarkeit des Stadthauses 1, 3.u.4. BA 
 Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Energetische 
Sanierung, Reduzierung des Ressourcen- und Energieverbrauchs, 
Barrierefreiheit, Funktionsverbesserung und Maßnahmen zur Ver- 
besserung der öffentlichen Nutzbarkeit des Stadthauses 1, 5. BA 
 Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Dominikanerkir- 
che – Dauerhafte Installation eines Kunstwerkes, Verbesserung der 
öffentlichen Nutzbarkeit, Energetische Sanierung, Reduzierung des 
Ressourcen- und Energieverbrauchs, Schaffung von Barrierefreiheit 
 
 
 
2014-2018 
Maßnahme in Durchführung 
2016-2020 
Maßnahme in Durchführung 
 
 
2017-2019 
Maßnahme in Durchführung 
 
 
2017 
Bewilligung noch offen 
 
 
2018 
Antragstellung 
 
 
2018 
Antragstellung  
 
 
 
180.000,00 € 
 
225.000,00 € 
 
 
 
713.000,00 € 
 
 
 
1.102.338,00 € 
 
Schwerpunkt Hafen/Halle Münsterland 
• Sanierungsgebiet Hafen / Halle Münsterland – Programm  Initiative 
Ergreifen: B-Side Münster - Gewächshaus der Ideen: Kre ativität, Kultur 
und Freiräume unter einem Dach.  Aus-, Um- und Neuba u des ehem. 
Hill-Speichers zu einem kreativ-kulturellen Treffpun kt in baulicher Kom- 
bination mit dem Ruderverein Münster, der ebenfalls  einen Teil des 
Speichers entwickeln wird 
• Sanierungsgebiet Hafen / Halle Münsterland: Freifläc hengestaltung der 
Hafensüdseite des  Stadthafen 1 – 1.Bauabschnitt, Her richtung bzw. 
Realisierung von öffentlichen Flächen als Ergebnis d er Mehrfachbeauf- 
tragung zur Neugestaltung der Kaiflächen mit besonde ren Gestaltungs- 
elementen (Balkonen), barrierefreier Ausbau. 
 
 
 
2018 
Antragstellung 
 
 
 
 
2018 
Antragstellung  
 
 
Kinderhaus 
• Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide: Energetische San ierung, 
Barrierefreiheit und Funktionsverbesserung des Bürgerhauses Kinder- 
haus mit Hallenbad, Reduzierung des Ressourcen und Energiever- 
brauchs, Optimierung der baulichen Strukturen, 1.und 2.BA 
• Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide: Energetische San ierung, 
Barrierefreiheit und Funktionsverbesserung des Bürgerhauses Kinder- 
haus, Reduzierung des Ressourcen und Energieverbrauchs, Optimie- 
rung der baulichen Strukturen, 3. und 4.BA 
• Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide: Energetische San ierung, 
Barrierefreiheit und Funktionsverbesserung des Bürgerhauses Kinder- 
haus, Reduzierung des Ressourcen- und Energieverbrauchs, Optimie- 
rung der baulichen Strukturen, 5.BA 
 
 
 
2015-2017 
Maßnahme abgeschlossen 
 
 
2016-2017 
Maßnahme abgeschlossen 
 
 
2017 
Maßnahme in Durchführung 
 
 
 
 
3.208.000,00 €
 
 
 
 
1.537.000,00 € 
 
 
 
1.240.000,00 € 
 
Wolbeck 
 Aktives Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck: Umsetzung des 
Entwicklungskonzeptes und Umgestaltung Marktplatz Wolbeck 
 
 
 
2017 
Maßnahme in Durchführung 
 
 
 
 
192.318,00 € 
 
 
Übersicht 2018  Städtebauförderung in Münster  
zu beantragende / bewilligte / laufende Maßnahmen:

10  
 
 
 
 
Fördermaßnahme  Bearbei tungsstand  Fördersumme:  
 
Sonderprogramme 
• Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration vo n Flüchtlingen 
„Angekommen in Deiner Stadt“ - Umbau und Erweiterung Jugend- 
ausbildungszentrum JAZ 
• Zuweisung für Investitionen zur Förderung von Quar tieren mit beson- 
derem Entwicklungsbedarf  „Anbau Kindertagesstätte der Markus-
Kirchengemeinde Kinderhaus“ 
• Investitionspakt Soziale Integration im Quartier, Umgestaltung Han- 
saplatz zu einem lebenswerten, attraktiven Mittelpunkt des Quartiers 
 
 
 
2016-2018 
Maßnahme in Durchführung 
 
2017-2018 
Maßnahme in Durchführung 
 
2018 
Antragstellung ist erfolgt 
 
 
 
228.900,00 € 
 
 
376.600,00 € 
 
Übersicht 2018  Städtebauförderung in Münster  
zu beantragende / bewilligte / laufende Maßnahmen:

Beschlussvorlage

16350 Zeichen

V/0785/2018 
V/0785/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand 2018 und Anträge 2019 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.10.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Sachstandsbericht 2018 zur Förderung von Stadterneuerungsprojekten in Münster wird 
zur Kenntnis genommen (vgl. Anlage 1). 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Anträge auf Städtebauförderung für das Programmjahr 2019, 
wie in Kapitel 2 der Begründung dieser Vorlage be nannt, auf der Basis der vorhandenen G e-
bietsbezüge im Rahmen der Vorgaben und Anforderungen der Städtebau -Förderrichtlinien 
2008 (FöRi 2008) zu stellen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für Förderanträge grundsätzlich Fol gekosten entstehen we r-
den: 
 Die entsprechenden Auszahlungsermächtigungen sind über die jeweiligen Fachämter siche r-
zustellen. Bei Förderanträgen für sog. Dritte ist der Eigenanteil (bis auf den städtischen Mi n-
destanteil von 10%) von diesen selbst aufzubringen. 
 Die Fachämter sorgen darüber hinaus für die Veranschlagung im Haushaltsplan der Stadt 
Münster sowie ggf. bei den Mitteln für Dritte für eine entsprechende Veranschlagung der E r-
träge und Aufwendungen im jeweiligen Fachbudget. 
 Die Darstellung der Haushalt smittel für die einzelnen Förderprojekte erfolgt projektbezogen 
über die zuständigen Fachämter im entsprechenden prognostizierten Haushaltsjahr, sobald 
der Bewilligungsbescheid bei der Stadt Münster vorliegt und rechtzeitig vor Beschluss des j e-
weiligen Haushaltsplanes. 
 Derzeit beträgt die Förderquote für Münster 60% der zuwendungsfähigen Kosten für inve stive 
Maßnahmen.  
 
Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
 
21.09.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Thiel 
Telefon: 492 61 80 
Thiel@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0785/2018 
Darüber hinaus wird zur Kenntnis genommen, dass mit dieser Vorlage noch keine Vorentscheidungen 
über die Bereitstellung von Haushaltsermäc htigungen und letztlich zur Durchführung der genan nten 
Fördermaßnahmen getroffen werden. Hierüber entscheidet letztlich der Rat im Rahmen der Beratung 
und Beschlussfassung des Haushaltsplanes unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der B e-
schlussfassung gegebenen Finanzlage der Stadt. 
 
Begründung: 
 
Rahmenbedingungen 
 
Mit dieser Vorlage wird gesamtstädtisch über den aktuellen Stand der Förderung von Stadterneu e-
rungsprojekten für die Stadt Münster berichtet. Letztmalig wurde mit der Vo rlage Nr. V/0894/2017 am 
06.12.2017 über den Stand der Maßnahmen berichtet . Der Sachstand sbericht 2018 zum Stand der 
Förderung von Stadterneuerungsprojekten in Münster befindet sich in der Anlage 1.  
 
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Antragsfrist für das Jahr 2019 auf den 02.11.2018 festgelegt. 
 
Gemäß den Förderrichtlinien Stadterneuerung (FöRi 2008) können nur Fördermaßnahmen bea ntragt 
werden, wenn vorher ein entsprechender Gebietsbezug durch einen Ratsbeschluss, nach den Mö g-
lichkeiten des Baugesetzbuches, definiert worden is t. Folgende Gebietskategorien sind derzeit – wie 
in den Vorjahren auch – grundsätzlich möglich, die jeweils eigenständig oder in Kombination Anwe n-
dung finden können: 
 Städtebauliches Sanierungsgebiet (§ 136ff BauGB), 
 Städtebauliches Entwicklungsgebiet (§ 169 BauGB), 
 Programmgebiet Stadtumbau West (§ 171a und b BauGB) 
 Programmgebiet Soziale Stadt (§ 171e BauGB) oder 
 Programmgebiet Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (§ 171b BauGB) 
 Programm Städtebaulicher Denkmalschutz (§ 172 BauGB). 
 
Entsprechende Einzelmaßnahmen müssen sich somit zukünftig einerseits fachlich -inhaltlich an den 
Schwerpunktbereichen der Förderung des Landes NRW orientieren und andererseits über einen der 
möglichen Gebietsbezüge definiert werden.  
 
Die aktuellen Förderrichtlinien können hier eingesehen werden: 
http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/pdf/FoeRi_Stadterneuerung_2008.pdf 
 
Insgesamt beträgt der Gesamtrahmen der Bundesfinanzhilfen für das Jah r 2018 rund 990 Mio. Euro, 
was gegenüber dem Jahr 2017 einen grundsätzlich gleichbleibenden Ansatz bedeutet. Neu hinzug e-
kommen sind die Mittel aus dem Investitionspakt soziale Integration im Quartier. Die Mittel ve rteilen 
sich nach Angaben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat wie folgt:  
 
 Soziale Stadt (zur Förderung benachteiligter Quartiere): 190 Mio. Euro  
 Stadtumbau (zur Anpassung an den demographischen und strukturellen Wandel) Neue Lä n-
der: 140 Mio. Euro, Alte Länder: 120 Mio. Euro  
 Städtebaulicher Denkmalschutz (zum Erhalt historischer Stadtkerne und Stadtquartiere) Neue 
Länder: 70 Mio. Euro, Alte Länder: 40 Mio. Euro  
 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (zur Förderung der Innenentwicklung): 110 Mio. Euro  
 Kleinere Städte und Gemeinden ( zur Sicherung der Daseinsvorsorge im ländlichen und dünn 
besiedelten Raum): 70 Mio. Euro  
 Zukunft Stadtgrün (zur Verbesserung städtischen Grüns) 50 Mio. Euro 
 Investitionspakt Soziale Integration im Quartier: 200 Mio. Euro 
 
Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt die bereit gestellten Bu ndesmittel und ergänzt ihren Anteil 
mit eigenen Landesmitteln. Daraus wird dann für NRW das Gesamtbudget der Städt ebauförderung 
gebildet.

- 3 - 
V/0785/2018 
Neben den o.g. Kernanliegen setzt NRW ergänzend folgende Förderschwerpunkte: 
 Öffentlicher Raum (Straßen/Wege/Plätze, Grün-, Frei- und Erholungsraum)  
 Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen 
 Energetische Erneuerung, Barrierefreiheit und quartiersbezogene Funktionsverbesserung 
kommunaler Gebäude als Gegenstand der Städtebauförderung  
 
Darüber hinaus hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes 
Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr erstmalig ein sog. Heimatförderprogramm aufgelegt. Ziel des 
Landes ist es, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern und die positiv geleb-
te Vielfalt im Land NRW deutlich sichtbar werden zu lassen. Heimat zu haben, heißt in den Aussagen 
des MHKBG unsichtbare Wurzeln in sich zu tragen – egal, wo ein Mensch herkommt und  egal wo sie 
oder er hingeht. Das Land NRW stellt daf ür insgesamt rund 150 Millionen Euro bis 2022 zur Verf ü-
gung. 
Die fünf Elemente der Heimatförderung sind: 
  
Heimat-Scheck 
Zur unbürokratischen Förderung von Projekten lokaler Vereine und Initiativen, die sich mit Heimat 
beschäftigen, werden jährlich 1.000 Heimat-Schecks à 2.000 Euro bereitgestellt. 
Der „Heimat-Scheck“ ist der Möglichmacher für all solche guten Ideen und kleinen Projekte, die e i-
gentlich gar nicht viel Geld kosten, aber einen großen Mehrwert in der Sache versprechen. A ntrag 
und Verwendungsnach weis werden auf ein Minimum reduziert, so dass Motivation sofort in Taten 
umgesetzt werden kann. 
  
Heimat-Preis 
Für innovative Heimatprojekte wird ab 2019 ein Preis ausgelobt, der die konkrete Arbeit belohnen und 
zugleich nachahmenswerte Praxisbeispiele liefern soll. Die Auszeichnungen sind eine Wertschätzung 
der (überwiegend) ehrenamtlich Engagierten. Kommunen sollen den Preis vergeben, die Sieger ste l-
len sich anschließend dem Wettbewerb auf Landesebene. Kleinere Gemeinden e rhalten vom Land 
 ein Preisgeld von 5.000 Euro, Kreise von 10.000 Euro, größeren Kommunen werden 15.000 Euro zur 
Verfügung gestellt, sofern sie sich per Rats- oder Kreistagsbeschluss zur Teilnahme entscheiden. 
  
Heimat-Werkstatt 
Ideen zum Thema Heimat sollen in „Werkstätten“ entwickelt u nd verwirklicht werden, damit eine i n-
haltliche Auseinandersetzung in Gang gesetzt werden kann. Denn jede Region – ob Stadtviertel oder 
eine Gemeinde im ländlichen Raum – hat prägende Besonderheiten, mit denen sich die Bewohneri n-
nen und Bewohner identifizie ren. Vertreter von Initiativen und anderen Organisationen, aber auch 
Bürgerinnen und Bürger direkt sollen sich in einen offenen, identitätsstiftenden Prozess einbringen. 
Der Diskurs in der Heimat -Werkstatt soll Gemeinsamkeiten herausarbeiten und das lokale  Gemein-
schaftsgefühl stärken. Zugleich wird mit der Gestaltung der öffentliche Raum aufgewertet. Der au f-
wändige Prozess wird je Projekt mit mindestens 40.000 Euro gefördert. Empfänger können Komm u-
nen, Private, Vereine und gemeinnützige Organisationen sein. 
 
Heimat-Fonds 
Initiativen, die ein Heimat -Projekt verwirklichen wollen, sollen durch den Heimat -Fonds unterstützt 
werden: Für jeden eingeworbenen Euro soll es je einen Euro vom Land dazugeben (bis maximal 
40.000 Euro), so dass sich Gutes verdoppelt. Förde rfähig sind Projekte von mindestens 5.000 E uro 
und maximal 80.000 Euro. Die Verwaltung des „Heimat -Fonds“ soll vor Ort über die Gemeinden und 
Gemeindeverbände erfolgen. Der Mindestanteil der Kommune beträgt 10 Prozent. Bei grenzübe r-
schreitenden Projekten m it mehreren beteiligten Kommunen können im Einzelfall auch Proje kte mit 
einem Volumen über 80.000 Euro gefördert werden. 
  
Heimat-Zeugnis 
Hier steht die Schaffung und Bewahrung von in herausragender Weise die lokale und regionale G e-
schichte prägender Bauwerke, Gebäude oder entsprechender Orte in der freien Natur im Fokus. Pr o-
jekte mit einem Volumen ab 100.000 Euro können mit maximal 90 % (Private) bzw. 80 % (Komm u-

- 4 - 
V/0785/2018 
nen) unterstützt werden. Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände s owie private 
und gemeinnützige Organisationen. 
 
Städtebauförderung in Münster 
 
Derzeit gibt es in Münster acht Bereiche/Quartiere, für die der Rat der Stadt Münster die erforderl i-
chen Gebietsbezüge beschlossen hat. Dazu zählen auch einige ältere Beschlüsse, die ergänzend  
verwendet werden können: 
 Bereich Altstadt/Bahnhofsviertel, Aktives Zentrum gem. § 171 b BauGB  
(vgl. Vorlage V/0902/2008) 
 Stadtteil Wolbeck, Aktives Stadtteilzentrum gem. § 171 b BauGB  
(vgl. Vorlage V/0239/2009) 
 Stadtteil Gievenbeck, Aktives Stadtteilzentrum gem. § 171 b BauGB 
(vgl. Vorlage V/0348/2009) 
 Stadtteil Kinderhaus-Brüningheide, Soziale Stadt gem. § 171 e BauGB  
(vgl. Vorlage V/0197/2005)  
 Stadtteil Angelmodde-Osthuesheide, Sanierungsgebiet gem. § 136 ff. BauGB  
(vgl. Vorlage V/0686/2005)   
 York-Kaserne Gremmendorf, Stadtumbau West gem. § 171 a bis d BauGB  
(vgl. Vorlage V/0386/2012) 
 Oxford-Kaserne Gievenbeck, Stadtumbau West gem. § 171 a bis d BauGB 
(vgl. Vorlage V/0386/2012) 
 Bereich Hafen/Halle Münsterland, Sanierungsgebiet gem. § 136 ff. BauGB  
(vgl. Vorlage V/0541/1992)  
 
Die Verwaltung wird bei aktuellem Anlass prüfen, ob ggf. für weitere Stadtteile oder Quartiere ein G e-
bietsbezug hergestellt werden sollte. Dazu sind neben der räumlichen Abgrenzung im Ra hmen der 
Integrierten Handlungskonzepte alle Maßnahmen der öffentlichen und privaten Partner darz ustellen, 
sofern sie Auswirkungen auf das Stadtquartier haben. Die integrierten Handlungskonzepte sollen d a-
bei die gesamtstädtische Entwicklung berücksichtigen sowie die Handlungserfordernisse klar a ufzei-
gen und mit Zielen, Konzepten und Maßnahmen (Projekten) Lösungen für deren Umsetzung darste l-
len. Dabei sollen nach Möglichkeit Prioritäten festgelegt und mit einem Zeitplan die Umsetzung hinter-
legt werden. Gleichzeitig sollen damit alle Maßnahmen (ega l welcher Träger) gebündelt und komb i-
niert werden, um eine möglichst hohe Woh lfahrtswirkung für den Stadtteil oder das Quartier erzielen 
zu können. Die private Beteiligung ist ausdrücklich vorgesehen. Auch rein privat finanzierte Maßna h-
men im Wirkungsverbund mit öffentlichen Maßnahmen sind darz ustellen, sofern diese Auswirkungen 
auf das Quartier haben werden.  
 
Die Anlage 1 zu dieser Vorlage gibt den Sachstand der Projekte im Jahr 2018 (zu beantragende, b e-
willigte und laufende Maßnahmen) wieder.  
 
Zukünftige Fördermaßnahmen in Münster 
 
Neben dem Sachstand 2018 stellt diese Vorlage nachfolgend die Projekte dar, für die gem. B e-
schlusspunkt 2 im Jahr 2018 ein Antrag auf Städtebauförderung für das Programmjahr 2019 g estellt 
werden soll: 
 
 Aktives Zentrum Münster -Altstadt/Bahnhofsviertel: Energetische Sanierung, Reduzierung des 
Ressourcen- und Energieverbrauchs, Barrierefreiheit, Funktionsverbesserung und Maßna h-
men zur Verbesserung der öffentlichen Nutzbarkeit des Stadthauses 1, Optimierung der bauli-
chen Strukturen, Folgeantrag.; 
 Aktives Zentrum Münster -Altstadt/Bahnhofsviertel: Dominikanerkirche – Dauerhafte Installati-
on eines Kunstwerkes von Gerhard Richter, Verbesserung der öffentlichen Nutzbarkeit, Ene r-
getische Sanierung,  Reduzierung des Ressourcen - und Energiev erbrauchs, Schaffung von 
Barrierefreiheit, Funktionsverbesserung und neues Nutzungskonzept, Neuantrag;

- 5 - 
V/0785/2018 
 Sanierungsgebiet Hafen / Halle Münsterland – Programm Initiative Ergreifen: B-Side Münster - 
Ein Gewächshaus der Ideen: Kreativität, Kultur und Freiräume unter einem Dach.  Aus-, Um- 
und Neubau des ehem. Hill-Speichers zu einem kreativ-kulturellen Treffpunkt für Münster und 
das Hansa-Quartier und zu einem Experim entierlabor für junge Kreative, in baulicher Komb i-
nation mit dem Ruderverein Münster, der eben falls einen Teil des Spe ichers entwickeln wird, 
Neuantrag; 
 Sanierungsgebiet Hafen / Halle Münsterland: Freiflächengestaltung der Hafensüdseite des  
Stadthafen 1 – 1.Bauabschnitt, Herrichtung bzw. Realisierung von öffentlichen Flächen als Er-
gebnis der Mehrf achbeauftragung zur Neugestaltung der Kaiflächen mit besonderen Gesta l-
tungselementen (Balkonen), barrierefreier Ausbau, Neuantrag. 
 
Derzeit sind weitere Projekte und Maßnahmen in Vorbereitung, die nach gegenwärtigem Stand 
grundsätzlich Aussicht auf Städtebauförderung haben könnten. Für diese Maßnahmen sollen zusät z-
lich zu den bereits bewilligten und geplanten Maßnahmen zu gegebener Zeit Anträge gestellt werden: 
 Aktives Zentrum Münster -Altstadt/Bahnhofsviertel: Um -/Neubau Erneuerungsschwerpunkt 
Hauptbahnhof Umfeld, Planungs - und Baukosten Vorplatz Ostseite (Bremer Platz); Ergä n-
zungsantrag; 
 Aktives Zentrum Münster -Altstadt/Bahnhofsviertel: Lichtkonzept Altstadt, Umsetzung weit erer 
Bausteine; z.B. St.Paulus Dom, Ergänzungsantrag; 
 Sanierungsgebiet Hafen / Halle Münsterland: Freiflächengestaltung der Hafensüdseite des  
Stadthafen 1 – 2.Bauabschnitt, Herrichtung bzw. Realisierung von öffentlichen Flächen als Er-
gebnis der Mehrfachbeauftragung zur Neugestaltung der Kaiflächen, barrierefreier Ausbau, 
incl. der Sanierung hafentypischer Elemente auf der Hafensüdseite , Ergänzungsantrag. 
 Stadtumbau West – Konversion Oxford-Kaserne, Oxford -Quartier: Städtebauliche Neuor d-
nung zur Wieder - und Zwischennutzung von Brachflächen und mindergenutzten Flächen, 
Aufwertung und Umbau des vorhandenen Gebäudebestandes für u.a. öffentliche Nutzungen, 
je nach Projektfortgang; Neuantrag; 
 Stadtumbau West – Konversion York-Kaserne, York-Quartier Städtebauliche Neuordnung zur 
Wieder- und Zwischennutzung von Brachflächen und mindergenutzten Flä chen, Aufwertung 
und Umbau des vorhandenen Gebäudebestandes für u.a. öffentliche Nutzungen, je nach Pr o-
jektfortgang; Neuantrag; 
 Soziale Stadt / Stadtumbau West Münster -Coerde: Integriertes Handlungskonzept Coerde - 
Verbesserung der Wohn - und Lebenssituation, Partizipation aller Alters - und herkunftsgrup-
pen, Schaffung einer kulturellen und sozialen Mitte, Verbesserung der städtebaulichen Qual i-
tät; Neuantrag incl. Beschluss zum Gebietsbezug. 
 
Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Möglichkeiten ergänzender Bund esprogramme oder von Sonder-
programmen des Landes NRW zu nutzen , um die vielschichtigen Maßnahmen i m Zusammenhang  
mit der Integration von Flüchtlingen und den Anforderungen der wachsenden Stadt zeitnah umsetzten 
zu können. Sofern Sonderprogramme zu bestimm ten Themenbereichen, z.B. „Miteinander im Qua r-
tier“ oder „Hilfen im Städtebau zur Integration von Flüchtlingen“ aufgelegt werden, wird die Stadt 
Münster sich maßnahme - und projektbezogen um einen entsprechenden Fördera ntrag bemühen, 
sofern nicht das klassi sche Städtebauförderprogramm zielführender ist. Die Verwaltung wird im ko n-
kreten Fall dann einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten.  
  
 
I.V. 
gez. 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlage 1: Sachstandsbericht 2018 – Städtebauförderung in Münster

Beratungsverlauf (2)

04.10.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Bahnhofstraße
  • Windthorststraße
  • Münsterstraße
  • Bremer Platz 2017
  • Hansaplatz
  • Brüningheide
  • Eschstraße
  • Kinderhaus
  • Promenade

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0785/2018
Typ
Vorlagen
Datum
07.09.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37