2021/0002
Protokoll 26. Sitzung Gestaltungsbeirat
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2021/0002
3449 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
14.01.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordne tenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0002
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Protokoll 26. Sitzung Gestaltungsbeirat
Vorlage vom: 15.12.2020
Beschlussvorschlag :
Das Protokoll der 26. Sitzung des Gestaltungsbeirates wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen: Protokoll 26. Sitzung Gestaltungsbeirat
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 05.01.2021
Im Dezember 2011 hat der Magistrat bzw. die Stadtverordnetenversammlung die Einrichtung
eines Gestaltungsbeirates beschlossen (Vorl. -Nr. 2011/ 0491). Mit der MV Nr. 2019/ 0076
vom 28.02.2019 wurde die Neubesetzung des Gestaltungsbeirates von der Stadtverordneten -
versammlung bestim mt.
Die 26. Sitzung des Gestaltungsbeirats fand am 04.12.2020 erstmalig als digitale Sitzung
statt. Hierzu war für den öffentlichen Teil für interessierte Bürgerinnen und Bürger eine
Anmeldung erforderlich; diese war bis zum 02.12. 2020 möglich. Die Sitzun g wurde über das
Tool „WebEx“ durchgeführt. Die Zugangsdaten und Zugangslinks wurden an die Bürgerinnen
und Bürger per Mail am 03.12. 2020 versendet, an die Mitglieder des Gestaltungsbeirates
und die eingeladenen Bauherren bzw. Architekten bereits am 01.12. 2020.
An der digitalen Sitzung nahmen die Mitglieder des Beirates, Vertreterinnen und Vertreter
der politischen Parteien, Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung sowie die Geschäfts -
stelle teil.
Im öffentlichen Teil waren interessierte Bürgerinnen und Bürger digital anwesend, ebenso
waren Interessengruppen , Verbände und die Presse eingeladen.
Insgesamt waren der Sitzung bis zu 33 Personen zugeschaltet.
Zu Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung begrüßte n die Planungsdezernentin Frau Dr.
Barbara Boczek und die Vorsitzende des Gestaltungsbeirates, Frau Prof. Christa Reicher, die
Mitglieder des Gestaltungsbeirates sowie die Gäste im digitalen Plenum.
Im Anschluss wurden die Vorhaben der Tagesordnung , Ernst-Ludwig-Straße 20-22 (Rückbau
und Neubau Wohn - und Geschäftshaus), Adelungstraße 18 (Abriss und Neubau Wohn - und
Geschäftshaus) und Elisabethenstraße 37 (Abriss und Neubau Wohn - und Geschäftshaus),
Geschäftshaus) durch die jeweiligen Architekt urbüros bzw. Bauherrschaften vorgestellt; es
folgten Rückfra gen und Verständnisfragen durch die Beiratsmitglieder sowie die
zugeschalteten Gäste.
Im darauf folgenden nicht -öffentlichen Sitzungsteil wurden die Projekte mit den jeweiligen
Bauherrschaften und den Architekt urbüros intensiv diskutiert und besprochen.
Der Stellungnahmen des Beirates zu den Projekten sind im anliegenden Protokoll ersichtlich.
Das Protokoll wird im Internet veröffentlicht.
Dezernat III
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
anlage 2
3502 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
14.01.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 61
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0002
Magistratsbeschluss-Nr.
40
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Protokoll 26. Sitzung Gestaltungsbeirat
Vorlage vom: 15.12.2020
Beschlussvorschlag:
Das Protokoll der 26. Sitzung des Gestaltungsbeirates wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen: Protokoll 26. Sitzung Gestaltungsbeirat
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 3 -
Beschluss des Magistrats vom 27.01.2021
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 05.01.2021
Im Dezember 2011 hat der Magistrat bzw. die Stadtverordnetenversammlung die Einrichtung
eines Gestaltungsbeirates beschlossen (Vorl. -Nr. 2011/ 0491). Mit der MV Nr. 2019/ 0076
vom 28.02.2019 wurde die Neubesetzung des Gestaltungsbeirates von der Stadtverordneten -
versammlung bestimmt.
Die 26. Sitzung des Gestaltungsbeirats fand am 04.12.2020 erstmalig als digitale Sitzung
statt. Hierzu war für den öffentlichen Teil für interessierte Bürgerinnen und Bürger eine
Anmeldung erforderlich; diese war bis zum 02.12. 2020 möglich. Die Sitzung wurde über das
Tool „WebEx“ durchgeführt. Die Zugangsdaten und Zugangslinks wurden an die Bürgerinnen
und Bürger per Mail am 03.12. 2020 versendet, an die Mitglieder des Gestaltungsbeirates
und die eingeladenen Bauherren bzw. Architekten bereits am 01.12.2020.
An der digitalen Sitzung nahmen die Mitglieder des Beirates, Vertreterinnen und Vertreter
der politischen Parteien, Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung sowie die Geschäfts -
stelle teil.
Im öffentlichen Teil waren interessierte Bürgerinnen und Bürger digit al anwesend, ebenso
waren Interessengruppen, Verbände und die Presse eingeladen.
Insgesamt waren der Sitzung bis zu 33 Personen zugeschaltet.
Zu Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung begrüßte n die Planungsdezernentin Frau Dr.
Barbara Boczek und die Vorsitzende des Gestaltungsbeirates, Frau Prof. Christa Reicher, die
Mitglieder des Gestaltungsbeirates sowie die Gäste im digitalen Plenum.
Im Anschluss wurden die Vorhaben der Tagesordnung , Ernst-Ludwig-Straße 20-22 (Rückbau
und Neubau Wohn- und Geschäftshaus), Adelungstraße 18 (Abriss und Neubau Wohn - und
Geschäftshaus) und Elisabethenstraße 37 (Abriss und Neubau Wohn - und Geschäftshaus),
Geschäftshaus) durch die jeweiligen Architekt urbüros bzw. Bauherrschaften vorgestellt; es
folgten Rückfragen und Verständnisfragen durch die Beiratsmitglieder sowie die
zugeschalteten Gäste.
Im darauf folgenden nicht-öffentlichen Sitzungsteil wurden die Projekte mit den jeweiligen
Bauherrschaften und den Architekturbüros intensiv diskutiert und besprochen.
Der Stellungnahmen des Beirates zu den Projekten sind im anliegenden Protokoll ersichtlich.
Das Protokoll wird im Internet veröffentlicht.
Dezernat III
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
anlage 1
16009 Zeichen
P R O T O K O L L
GESTALTUNGSBEIRAT DER STADT DARMSTADT
1
Sitzungstag: 04.12.2020
Beginn: 11.30 Uhr
Ende: 16.00 Uhr
Ort: digital
Teilnehmende:
Mitglieder des Prof. Christa Reicher (Vors.)
Gestaltungsbeirates Prof. Martina Baum
Dipl. Ing. Rebekka Junge
Prof. Alexander Reichel
Verwaltung Dr. Barbara Boczek, Dezernentin
Annette Laute, stellv. Amtsleiterin Stadtplanungsamt
Andrea Milosic, stellv. Amtsleiterin Bauaufsichtsamt
Andrea Haas, Stadtplanungsamt
Judith Wilms, Stadtplanungsamt
Stefanie Michels, Stadtplanungsamt
Politik Oliver Stienen, Stefan Opitz, Bündnis 90/ Die Grünen
Roland Desch, Alexander Schleith CDU
Martina Hübscher-Paul, Die Linke
Georg Hang, Uffbasse
Dr. Ursula Blaum, FDP
Siegfried Elbert, AFD
Entschuldigt: Prof. Thomas Knerer
Projekte
Abriss/ Neubau Ernst-Ludwig-Straße 20-22, Schubert und Seuß Architekten
Wohn-/Geschäftshaus BDA, Darmstadt, Hansainvest Hanseatische Investment
GmbH, Hamburg, vertr. d.: BMO Real Estate Partners
GmbH & Co.KG, München
Abriss/ Neubau - Canzler GmbH Architekt/Generalplanung, Frankfurt a.M.,
Wohn-/Geschäftshaus Neuapostolische Kirche, Dortmund
Abriss/ Neubau Elisabethenstraße 37, Jöckel Projektentwicklungs GmbH,
Wohn-/Geschäftshaus) Darmstadt
P R O T O K O L L
GESTALTUNGSBEIRAT DER STADT DARMSTADT
2
Am 04.12.2020 findet die 1. digitale Sitzung des Gestaltungsbeirates Darmstadt statt.
Hierzu war für den öffentlichen Teil für interessierte Bürgerinnen und Bürger eine An-
meldung erforderlich; die Anmeldung war bis zum 02.12.2020 möglich. Die Sitzung
wird über das Tool „WebEx“ durchgeführt. Die Zugangsdaten und Zugangslinks sind
an die Bürgerinnen und Bürger am 03.12.2020 per E-Mail versendet worden.
Nicht-öffentlicher Teil (11.30 Uhr – 12.30 Uhr)
Aufgrund der digitalen Durchführung des Gestaltungsbeirates können keine Ortsbe-
sichtigungen durchgeführt werden. Dem Gestaltungsbeirat sind im Vorfeld in Form von
Lageplan und Fotos Informationen zum Umfeld zur Verfügung gestellt worden. Auch
die Projektpräsentationen konnten dem Beirat vorab zur Verfügung gestellt werden.
Im nicht-öffentlichen Teil erfolgt die Erläuterung zur Situation im Bestand, den Ansatz
des Entwurfs sowie die stadträumliche Einbindung des jeweiligen Standortes durch die
zuständigen Sachbearbeiterinnen Frau Haas und Frau Wilms.
Öffentlicher Teil (13.00 Uhr – ca. 14.30 Uhr) :
Diskussion der Projekte im nicht-öffentlichen Teil (15.00 Uhr – 16.00 Uhr)
Die Begrüßung der Teilnehmer*innen und der Besucher*innen des Gestaltungsbeirates
sowie der Presse erfolgt durch Dr. Barbara Boczek, Stadträtin sowie die Vorsitzende
Prof. Christa Reicher.
Daran anschließend werden die Projekte der Tagesordnung durch die jeweiligen Archi-
tekt*innen bzw. der Bauherrschaft/ Investor vorgestellt. Rückfragen und Verständnis-
fragen durch die Teilnehmer, das Publikum und die Presse werden beantwortet. Die
Fragen werden teilweise mündlich oder per Chat gestellt. Zeitweilig sind der Sitzung
33 Personen zugeschaltet.
Eine intensive Diskussion mit den Architekt*innen und den Bauherrschaften/ Investo-
ren erfolgt im Anschluss im Rahmen des nicht-öffentlichen Teils der Sitzung.
Als weitere Termine für die nachfolgenden Sitzungen des Gestaltungsbeirats im Jahr
2021 sind festgelegt worden: (Freitags, Zeitfenster jw. ca. 10.00 – 17.00 Uhr)
05.03.2021 28.05.2021 10.09.2021 26.11.2021
Endgültige Zeiten können der Einladung zur Sitzung entnommen werden bzw. werden
unter http://gestaltungsbeirat.darmstadt.de veröffentlicht.
………………………………………………………….
gez. S. Michels, Geschäftsstelle Gestaltungsbeirat Darmstadt
Stadtplanungsamt, Darmstadt, 05.01.2021
………………………………………………………….
gez. Prof. Christa Reicher
Vorsitz Gestaltungsbeirat, Aachen, 14.12.2020
Anlage: Empfehlungen des Gestaltungsbeirates
Stadtplanungsamt Darmstadt
Gemeinsame Empfehlung
Projekt Ernst-Ludwig-Straße 20-22
Rückbau und Neubau eines Wohn- und Ge-
schäftshauses
Gestaltungsbeirat
Darmstadt
26. Sitzung – 04.12.2020
Gemeinsame Empfehlung des Gestaltungsbeirats Darmstadt 04.12.2020
Stadtplanungsamt Darmstadt
Entwurfsverfassende
Schubert und Seuss Architekten BDA, Darmstadt
Bauherrschaft
Hansainvest Hanseatische Investment GmbH w / Best Value Germany
vertreten durch: BMO Real Estate Partners GmbH & Co.KG
Beschreibung
Das bestehende Gebäude liegt zentral in der Innenstadt in der als Fußgängerzone
ausgewiesenen Ernst-Ludwig-Straße. Das Gebäude diente im Erdgeschoss und im
darüber liegenden Mezzaningeschoss als Ladenlokal, die beiden oberen Geschosse
sowie das Dach sind derzeit nicht genutzt.
Das Grundstück erstreckt sich fast dreieckig nach Nordosten und grenzt mit einer
zweigeschossigen Bebauung an die Ludwigs-Passage an. Der dazwischen liegende Hof
ist flächig ein- bis zweigeschossig überbaut.
Mit dem Neubau wird die Geschossigkeit verändert. Es werden ein überhöhtes Erdge-
schoss für ein Ladenlokal und drei darüber liegende Vollgeschosse sowie ein Dachge-
schoss für insgesamt 14 Apartments vorgesehen. Die Traufkante wird gegenüber dem
Bestand minimal erhöht.
Die Erschließung der Wohneinheiten soll über einen radikal entkernten und begrünten
Hof von der Ludwigs-Passage erfolgen ohne die dortige eingeschossige Bebauung zu
verändern.
Die Fassade wird sich mit großen horizontalen Fensterflächen zur Ernst-Ludwig-
Straße öffnen.
Empfehlung
Begrüßt wird der Neubau von Wohnungen in der Innenstadt unter dem gleichzeitigen
Erhalt der Nutzung im Erdgeschoss als Ladenlokal.
Die Erschließung der Wohnungen von der Hofseite aus wird hinsichtlich Orientierung
und Adressbildung hinterfragt. Das Argument der damit einhergehenden Privatheit
der Erschließungszone in der sehr belebten Innenstadtlage kann jedoch nachvollzogen
werden, dennoch bittet der Beirat, die Vor- und Nachteile noch einmal eingehend zu
prüfen. Eine qualitativ hochwertige und stark durchgrünte Hofgestaltung wird in der
weiteren Planung erwartet. Auch sollte die Brandwand, wenn sie nicht zu vermeiden
ist, mindestens begrünt werden. Die Bebauung bzw. die Fassade in der Passage, dem
neuen Eingang zum Hof also, sollte mittelfristig eine Aufwertung erfahren.
Die Fassade zur Ernst-Ludwig-Straße weist einen weitaus höheren Anteil an Fenster-
flächen zu Wandflächen auf. Die Größe der Fenster sowie die stark horizontale Gliede-
rung der Fassade wirken noch nicht stimmig, insbesondere gilt das für die durchge-
hende Dachgaube. Es wird darum gebeten, nicht nur den sommerlichen Wärmeschutz
zu beachten, sondern auch die großflächige Öffnung zur Ernst-Ludwig-Straße gegen-
über dem Bedürfnis nach Privatheit der Bewohner sorgfältig abzuwägen.
Gemeinsame Empfehlung des Gestaltungsbeirats Darmstadt 04.12.2020
Stadtplanungsamt Darmstadt
Die Qualität der Wohnungen wird als ein entscheidendes Merkmal für die langfristige
und nachhaltige Entwicklung in dieser Lage angesehen. Daher werden die zum Hof
orientierten Wohnungen hinsichtlich der Belichtung kritisch gesehen. Auch werden,
bis auf eine Wohnung mit Loggia, private Freisitze vermisst. Auch wenn die Zielgruppe
nicht Familienwohnen ist, sollten die Wohnungen für unterschiedliche Nutzergruppen
entwickelt werden.
Weiteres Vorgehen
Das Projekt trägt dazu bei, eine vielfältige, gemischt genutzte und belebte Innenstadt
zu erhalten. Eine hohe Qualität an die Wohnnutzung ist dafür Voraussetzung und soll-
te bei der weiteren Planung im Vordergrund stehen. Die genannten kritischen Punkte
sollten noch einmal überprüft werden.
Zusammenfassung der Rückmeldung
Eine Wiedervorstellung des Projektes ist gewünscht, aber nicht zwingend erforderlich.
Votum
gez. Rebekka Junge
Stadtplanungsamt Darmstadt
Gemeinsame Empfehlung
Projekt Adelungstraße 18
Abriss und Neubau Wohn- und Geschäftshaus
Gestaltungsbeirat
Darmstadt
26. Sitzung – 04.12.2020
Gemeinsame Empfehlung des Gestaltungsbeirats Darmstadt 04.12.2020
Stadtplanungsamt Darmstadt
Entwurfsverfassende
Canzler GmbH, Frankfurt
Bauherrschaft
Neuapostolische Kirche, Dortmund
Beschreibung
In der Mollerstadt wird eine Nachverdichtung der bestehenden Baustruktur durch Ab-
riss und Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses vorgeschlagen. Die Adelungstraße
befindet sich in zentraler Lage in der Stadt und ist geprägt durch eine dichte, urbane
Bebauung, insbesondere auch der Blockinnenbereiche. In den Erdgeschossen befin-
den sich in vielen Gebäuden Ladennutzungen. Sie ist Teil des Sanierungsgebietes
„Westliche Innenstadt – Mollerstadt“, welches seit 2005 in Kraft ist.
Der zum Abriss anvisierte Baukörper ist von der Straße zurückgesetzt, freistehend
und beherbergte mit der Neuapostolischen Kirche eine religiöse Nutzung. Das Grund-
stück befindet sich an einer Schnittstelle, an der die historische Breite der Adelung-
straße in den verbreiterten Ausbau übergeht.
Der vorliegende Entwurf rückt den neuen Baukörper in die Straßenflucht und schließt
damit die Bebauung des Blocks. Die Hauptnutzung des neuen Gebäudekomplexes ist
Wohnen mit einem Wohnungsangebot an unterschiedlichen Größen und Qualitäten. Im
Erdgeschoss befindet sich eine Ladenfläche.
Der Baukörper staffelt sich in der Höhenentwicklung von 6 Geschossen zur Adelung-
straße bis auf 3 Geschosse zum Innenhof hin ab. Ebenfalls staffelt und gliedert sich
der Baukörper in der Fassadenwirkung zur Straße durch den Rücksprung des Dachge-
schosses und einen 40 cm auskragenden Fassadenbereich.
Es werden 24 Wohnungen geschaffen. Im Untergeschoss werden Abstellräume, PKW-
sowie Fahrradstellplätze angeboten.
Von den Entwurfsverfassern wird vorgeschlagen, im Blockinnenbereich eine unversie-
gelte Freiraumzone zu entwickeln, an der sich über die Zeit alle Anrainer beteiligen
könnten.
Empfehlung
Der Gestaltungsbeirat begrüßt die Nachverdichtung der bestehenden Bausubstanz
durch Wohnnutzung und die Qualifizierung des Erscheinungsbildes. Dringend benötig-
ter Wohnraum kann so in zentraler Lage, aber städtebaulich verträglich realisiert wer-
den. Auch das Angebot, die Erdgeschosszone mit einer Nutzung zu belegen, die den
Stadtraum belebt, wird sehr gewürdigt.
Im vorliegenden Entwurf werden einige Aspekte diskutiert und für eine Überprüfung
durch den Architekten empfohlen.
Gemeinsame Empfehlung des Gestaltungsbeirats Darmstadt 04.12.2020
Stadtplanungsamt Darmstadt
Die Dichte der vorgeschlagenen Bebauung ist trotz baurechtlicher Möglichkeit im obe-
ren Bereich der Verträglichkeit, insbesondere was die Qualität von einigen Wohnungen
und den Freiflächen angeht. Die Empfehlung ist, den Entwurf nochmals im Hinblick
auf eine maßvolle und qualitätsvolle Verdichtung zu prüfen. Es sollten Wohnungen
realisiert werden, die durch die Qualität der Grundrisse, Belichtung und wohnungsna-
hen Freiflächen dauerhaft attraktiv und nachgefragt werden.
Die Größe und Höhenlage der Tiefgarage sollten in Bezug auf die begrüßenswerte Be-
grünung des Innenhofes geprüft werden. Nur ohne Unterbau sind eine versickerungs-
fähige Grünfläche und auch große Bäume möglich. Es wird darauf hingewiesen, das
notwendige Flächen für Kleinkinderspiel noch nicht dargestellt sind. Es wird zudem
angeregt, die Ablösung von Stellplätzen in schon vorhandenen Parkgaragen zu prüfen.
Die Aufnahme der Traufhöhe der Nachbarbebauung wird begrüßt. Über den Dachab-
schluss, dessen genaue Höhe und der Gestaltung der Absturzsicherung sollte noch-
mals nachgedacht werden, damit sich der Baukörper schlüssig und qualitätsvoll in
den Kontext einbindet.
Das zurückgesetzte Dachgeschoss wird als recht massiv wahrgenommen. Hier werden
Hinweise auf die Flugdächer der Architektur der 1950er Jahre als Inspiration gegeben.
Diese gestalterische Umsetzung ist im Umfeld zu finden.
Es wird zudem angeregt, neben den begrüßenswerten Dachbegrünungen auch Photo-
voltaik zu integrieren.
Die Erläuterungen zur Herleitung und dem Gestaltgedanken der Straßenfassade konn-
ten nachvollzogen werden. Der Notwendigkeit des Vorsprungs in der Fassade wurde
im Gremium diskutiert, das Hineinragen in den Straßenraum als eher kritisch wahrge-
nommen.
Zusammenfassung der Rückmeldung
Insgesamt würdigt und begrüßt der Gestaltungsbeirat den Vorschlag zur Nachverdich-
tung, zur Schaffung von Wohnraum in zentraler Stadtlage und Qualifizierung des Er-
scheinungsbildes.
Der Beirat empfiehlt, den vorliegenden Entwurf auf die Anmerkungen hin zu prüfen
und weiterzuentwickeln. Der weitere Prozess erfolgt in Abstimmung mit den städti-
schen Ämtern, eine Wiedervorstellung ist nicht notwendig.
Votum
gez. Martina Baum
Stadtplanungsamt Darmstadt
Gemeinsame Empfehlung
Projekt Elisabethenstraße 37
Abriss und Neubau eines Wohn- und Ge-
schäftshauses mit 16 WE und einer Gewerbe-
einheit
Gestaltungsbeirat
Darmstadt
26. Sitzung – 04.12.2020
Gemeinsame Empfehlung des Gestaltungsbeirats Darmstadt 04.12.2020
Stadtplanungsamt Darmstadt
Entwurfsverfassende und Bauherrschaft
Jöckel Projektentwicklungs GmbH, Darmstadt
Beschreibung
In der Innenstadt von Darmstadt, der sogenannten Mollerstadt, soll in einer Baulücke
ein Wohn- und Geschäftshaus mit 16 Wohnungen, hauptsächlich 1-2-Zimmer-
Wohnungen entstehen. Das Volumen erstreckt sich dabei entlang der Brandwand des
Nachgebäudes 35 über die gesamte Grundstückstiefe und staffelt sich über 7 Ge-
schosse, einschließlich begrünter Dachterrassen nach oben.
Die Straßenfassade nimmt dabei die Traufhöhe des Nachbarn und dessen 4-
geschossige Anmutung der mit einem Ziegelmauerwerk verkleideten Fassade auf, die
mithilfe von aus den Loggien herausragenden Pflanztrögen begrünt werden soll. Dabei
soll die Pflege und Bewässerung, analog zu einem Projekt des Bauherrn in der Pan-
kratiusstraße, zentral durch die Hausverwaltung ausgeführt werden, um eine durch-
laufende Qualität sicherzustellen.
Empfehlung
Die Schließung der Baulücke und Weiterentwicklung des Quartiers mit notwendigen
Wohnungen betrachtet der Gestaltungsbeirat als sinnvoll. Gleichzeitig bittet er auf
eine verträgliche und angemessene Dichte des Bauvolumens versus Freifläche und
Grünanteil zu achten. Ebenso bittet er, die Ausbildung der Pflanztröge in der weiteren
Entwicklung sorgfältig zu begleiten, um hier keine ungepflegten, abweisenden Fassa-
densituationen entstehen zu lassen. Eine Fassadenbegrünung an sich wird als ein re-
levanter Baustein im Rahmen des nachhaltigen Stadtumbaus empfunden.
Um einen nachhaltigen und langfristigen Erfolg der Mietwohnungen zu erzielen, muss
die Nutzung im Erdgeschoss hinsichtlich der Belichtung und Aufenthaltsqualitäten
überarbeitet werden, auch eine Erweiterung der Gewerbenutzungen ist denkbar. Die
Freiflächen der einzelnen Wohnungen sollten auf ausreichenden Abstand untereinan-
der und zu den Nachbarn hin geprüft werden.
In der weiteren Entwicklung soll darauf geachtet werden, dass die Qualität des gestal-
terischen Ausdrucks und Volumens im rückwärtigen Bereich nicht als Abdruck der
bauordnungsrechtlichen Vorgaben wahrgenommen wird. Ebenso bittet die Stadt
Darmstadt um Prüfung der Verwendung von PV-Modulen/ Anlagen, um den nachhalti-
gen Umgang mit Energie zu fördern.
Zusammenfassung der Rückmeldung
Der Gestaltungsbeirat begrüßt die Schaffung von innerstädtischem Wohnraum, bittet
aber um Prüfung der Nutzungen und Qualitäten der Wohngrundrisse im Erdgeschoss,
sowie um einen angemessenen Umgang mit dem durch den Entfall der Stellplätze zur
Verfügung stehenden Freiraum.
Die vorgestellte Lösung kann mit den entsprechenden Überarbeitungen so mit den
städtischen Gremien abgestimmt werden
Votum
gez. Alexander Reichel
Beratungsverlauf (1)
Orte (3)
- Ernst-Ludwig-Straße 20
- Adelungstraße 18
- Elisabethenstraße 37
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0002
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 15.12.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00