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Satzung zur Bezeichnung von Flächen, in denen die Stadt nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch ein besonderes Vorkaufsrecht beansprucht (Vorkaufsrechtssatzung 4) hier: Satzungsbeschluss

Sitzungsvorlage 2023/170 vom 05.07.2023

Stand: Am 15.08.2023 in der Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 15.08.2023 zuletzt

    Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz

    TOP 11, vorberatend.
  2. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 14, vorberatend.
  3. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 21, beschließend.

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