Satzung zur Bezeichnung von Flächen, in denen die Stadt nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch ein besonderes Vorkaufsrecht beansprucht (Vorkaufsrechtssatzung 4) hier: Satzungsbeschluss
Sitzungsvorlage 2023/170 vom 05.07.2023
Stand: Am 15.08.2023 in der Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Dokumente
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2023/170
PDF 479.6 KB
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anlage 3
PDF 515.4 KB
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anlage 2
PDF 379.4 KB
Beratungsverlauf
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Termin unbekannt
Sitzung
TOP 14, vorberatend. -
Termin unbekannt
Sitzung
TOP 21, beschließend.
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