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1957/2024

Mitteilung zu den Beschlüssen der Stadtarbeitsgemeinschaften Behindertenpolitik und Queerpolitik zu Ergänzung der Hauptsatzung, und der Geschäftsordnungen der Stadtarbeitsgemeinschaften Behindertenpolitik und Queerpolitik

Mitteilung Ausschuss 15.07.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 05.09.2024, TOP 2.1.2

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 2 Auszug Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik

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Anlage 1 Auszug Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik

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Mitteilung Ausschuss

2423 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161 
 
Vorlagen-Nummer 15.07.2024 
 1957/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 05.09.2024 
Mitteilung zu den Beschlüssen der Stadtarbeitsgemeinschaften Behindertenpolitik und 
Queerpolitik zur Ergänzung der Hauptsatzung und der Geschäftsordnungen der 
Stadtarbeitsgemeinschaften Behindertenpolitik und Queerpolitik 
Zusammenfassung in einfacher Sprache: 
Die beiden Stadtarbeitsgemeinschaften empfehlen, dass die stimmberechtigten Mit-
glieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und Queerpolitik für ihre eh-
renamtliche Arbeit für mehr Termine im Jahr Sitzungsgeld bekommen sollen. Über die 
Beschlüsse der Stadtarbeitsgemeinschaften wird der Ausschuss für Soziales, Senio-
rinnen und Senioren informiert. 
Mitteilungstext:  
Die Entschädigung der Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaften Behindertenpolitik, 
Queerpolitik und Seniorenpolitik durch Sitzungsgelder ist § 24 Absatz 10 der Haupt-
satzung geregelt.  
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und die Stadtarbeitsgemeinschaft 
Queerpolitik haben jeweils eine Empfehlung an den Ausschuss Soziales, Seniorinnen 
und Senioren sowie den Rat der Stadt Köln beschlossen, dass die stimmberechtigten 
Mitglieder der beiden Gremien „bei Teilnahme an weiteren Sitzungen, bei denen die 
Fachexpertise der Mitglieder aktiv abgefragt wird und im Vordergrund steht, die Zah-
lung von Sitzungsgeldern geltend machen können. Hierzu zählen die vorbereitenden 
Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaftsarbeitskreise sowie Konsultations- und Jury-
sitzungen, zu denen die Verwaltung die Mitglieder im Rahmen ihrer Tätigkeiten für die 
Stadtarbeitsgemeinschaft [Behindertenpolitik und Queerpolitik] einlädt. Ausgenommen 
sind Arbeitskreise der Ratsfraktionen. Pro Kalenderjahr können Mitglieder der Stadtar-
beitsgemeinschaft [Behindertenpolitik und Queerpolitik], neben den Teilnahmen an 
den regulären Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft, höchstens für 10 Sitzungen 
ein Sitzungsgeld erhalten.“ (siehe Anlage 1 und 2) 
 
Die Beschlüsse der Stadtarbeitsgemeinschaften werden gemäß § 23 a Absatz 2 bzw. 
§ 23 b Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Köln dem Ausschuss für Soziales, Senio-
rinnen und Senioren vorgelegt. 
 
 
Gez. Reker

2 
 
Anhang: 
Anlage 1  Auszug Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 
Anlage 2 Auszug Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik

Anlage 2 Auszug Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik

2183 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik 
Herr Burghof-Parkin 
Telefon: (0221) 221-22822 
Fax: (0221) 221-29166 
E-Mail: thiemo.burghof-parkin@stadt-
koeln.de
Datum: 01.02.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 12. Sitzung der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 21.11.2023 
öffentlich 
2.4 Antrag zum erweiterten Bezug von Sitzungsgeld für die Stadtarbeitsge-
meinschaft Behindertenpolitik  
hier: Antrag des stimmberechtigten Mitglieds Frank Feles 
Frau Baum erinnert daran, dass Herr Feles bereits in der vergangenen Sitzung das 
Thema Erweiterung des Bezugs von Sitzungsgeld angesprochen habe. Sie fragt, ob 
es Fragen oder Anmerkungen zum vorliegenden Antrage gebe. 
Herr Intveen äußert, dass der Antrag aufzeige, dass Vertreter*innen der Stadtarbeits-
gemeinschaft Behindertenpolitik in vielen Gremien gefragt seien und ihre Expertise 
einbrächten. Dies gehe weit über die vier öffentlichen Sitzungen dieses Gremiums hin-
aus. Er hoffe auf die Unterstützung von allen Politiker*innen, die diesen Weg begleite-
ten. 
Frau Baum verliest den Antragstext und leitet die Abstimmung ein. 
Beschluss: 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik empfiehlt dem Rat der Stadt Köln zu 
beschließen, dass die Mitglieder des Gremiums bei Teilnahme an weiteren Sitzungen, 
bei denen die Fachexpertise der Mitglieder aktiv abgefragt wird und im Vordergrund 
steht, die Zahlung von Sitzungsgeldern geltend machen können. Hierzu zählen die 
vorbereitenden Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaftsarbeitskreise sowie Konsulta-
tions- und Jurysitzungen, zu denen die Verwaltung die Mitglieder im Rahmen ihrer Tä-
tigkeiten für die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik einlädt. Ausgenommen 
sind Arbeitskreise der Ratsfraktionen. Pro Kalenderjahr können Mitglieder der Stadtar-
beitsgemeinschaft, neben den Teilnahmen an den regulären Sitzungen der Stadtar-
beitsgemeinschaft, höchstens für 10 Sitzungen ein Sitzungsgeld erhalten.

Die Hauptsatzung der Stadt Köln ist dafür zu ergänzen. 
Die Geschäftsordnung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik ist entspre-
chend zu ändern. 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Anlage 1 Auszug Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik

1645 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtarbeitsgemeinschaft 
Queerpolitik 
Jesse Hilverling 
Telefon: (0221) 221 21087 
Fax: (0221)  
E-Mail: jesse.hilverling@stadt-koeln.de 
Datum: 01.02.2024 
Auszug 
aus der Niederschrift der 12. Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Queerpolitik vom 23.11.2023 
öffentlich 
2.5 Erweiterter Bezug von Sitzungsgeldern für die Stadtarbeitsgemeinschaft 
Queerpolitik  
hier: Antrag von Uwe Weiler (ColognePride e.V.) 
Frau OB Reker bittet den Tagesordnungspunkt direkt zur Abstimmung. 
Beschluss: 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik empfiehlt dem Rat der Stadt Köln zu be-
schließen, dass die Mitglieder des Gremiums bei Teilnahme an weiteren Sitzungen, bei 
denen die Fachexpertise der Mitglieder aktiv abgefragt wird und im Vordergrund steht, 
die Zahlung von Sitzungsgeldern geltend machen können. Hierzu zählen die vorberei-
tenden Sitzungen der stimmberechtigten Mitglieder und ihrer Stellvertretungen, die Ar-
beitskreise der Stadtarbeitsgemeinschaft sowie Konsultations - und Jurysitzungen, zu 
denen die Verwaltung die Mitglieder im Rahmen ihrer Tätigkeiten für die Stadtarbeits-
gemeinschaft Queerpolitik einlädt. Ausgenommen sind Arbeitskreise der Ratsfraktio-
nen. Pro Kalenderjahr können Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft, neben den Teil-
nahmen an den regulären Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft, höchstens für 10 
Sitzungen ein Sitzungsgeld erhalten. 
Die Hauptsatzung der Stadt Köln ist dafür zu ergänzen. Die Geschäftsordnun g der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik bzw. Geschäftsordnung Stadtarbeitsgemein-
schaft LST ist entsprechend zu ändern. 
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt

Beratungsverlauf (1)

05.09.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 2.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1957/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
15.07.2024
Erstellt
14.06.2024 13:45