1957/2024
Mitteilung zu den Beschlüssen der Stadtarbeitsgemeinschaften Behindertenpolitik und Queerpolitik zu Ergänzung der Hauptsatzung, und der Geschäftsordnungen der Stadtarbeitsgemeinschaften Behindertenpolitik und Queerpolitik
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle OB/16/161 Vorlagen-Nummer 15.07.2024 1957/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 05.09.2024 Mitteilung zu den Beschlüssen der Stadtarbeitsgemeinschaften Behindertenpolitik und Queerpolitik zur Ergänzung der Hauptsatzung und der Geschäftsordnungen der Stadtarbeitsgemeinschaften Behindertenpolitik und Queerpolitik Zusammenfassung in einfacher Sprache: Die beiden Stadtarbeitsgemeinschaften empfehlen, dass die stimmberechtigten Mit- glieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und Queerpolitik für ihre eh- renamtliche Arbeit für mehr Termine im Jahr Sitzungsgeld bekommen sollen. Über die Beschlüsse der Stadtarbeitsgemeinschaften wird der Ausschuss für Soziales, Senio- rinnen und Senioren informiert. Mitteilungstext: Die Entschädigung der Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaften Behindertenpolitik, Queerpolitik und Seniorenpolitik durch Sitzungsgelder ist § 24 Absatz 10 der Haupt- satzung geregelt. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und die Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik haben jeweils eine Empfehlung an den Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren sowie den Rat der Stadt Köln beschlossen, dass die stimmberechtigten Mitglieder der beiden Gremien „bei Teilnahme an weiteren Sitzungen, bei denen die Fachexpertise der Mitglieder aktiv abgefragt wird und im Vordergrund steht, die Zah- lung von Sitzungsgeldern geltend machen können. Hierzu zählen die vorbereitenden Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaftsarbeitskreise sowie Konsultations- und Jury- sitzungen, zu denen die Verwaltung die Mitglieder im Rahmen ihrer Tätigkeiten für die Stadtarbeitsgemeinschaft [Behindertenpolitik und Queerpolitik] einlädt. Ausgenommen sind Arbeitskreise der Ratsfraktionen. Pro Kalenderjahr können Mitglieder der Stadtar- beitsgemeinschaft [Behindertenpolitik und Queerpolitik], neben den Teilnahmen an den regulären Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft, höchstens für 10 Sitzungen ein Sitzungsgeld erhalten.“ (siehe Anlage 1 und 2) Die Beschlüsse der Stadtarbeitsgemeinschaften werden gemäß § 23 a Absatz 2 bzw. § 23 b Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Köln dem Ausschuss für Soziales, Senio- rinnen und Senioren vorgelegt. Gez. Reker 2 Anhang: Anlage 1 Auszug Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik Anlage 2 Auszug Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
Anlage 2 Auszug Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
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Geschäftsführung Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Herr Burghof-Parkin Telefon: (0221) 221-22822 Fax: (0221) 221-29166 E-Mail: thiemo.burghof-parkin@stadt- koeln.de Datum: 01.02.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 12. Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 21.11.2023 öffentlich 2.4 Antrag zum erweiterten Bezug von Sitzungsgeld für die Stadtarbeitsge- meinschaft Behindertenpolitik hier: Antrag des stimmberechtigten Mitglieds Frank Feles Frau Baum erinnert daran, dass Herr Feles bereits in der vergangenen Sitzung das Thema Erweiterung des Bezugs von Sitzungsgeld angesprochen habe. Sie fragt, ob es Fragen oder Anmerkungen zum vorliegenden Antrage gebe. Herr Intveen äußert, dass der Antrag aufzeige, dass Vertreter*innen der Stadtarbeits- gemeinschaft Behindertenpolitik in vielen Gremien gefragt seien und ihre Expertise einbrächten. Dies gehe weit über die vier öffentlichen Sitzungen dieses Gremiums hin- aus. Er hoffe auf die Unterstützung von allen Politiker*innen, die diesen Weg begleite- ten. Frau Baum verliest den Antragstext und leitet die Abstimmung ein. Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik empfiehlt dem Rat der Stadt Köln zu beschließen, dass die Mitglieder des Gremiums bei Teilnahme an weiteren Sitzungen, bei denen die Fachexpertise der Mitglieder aktiv abgefragt wird und im Vordergrund steht, die Zahlung von Sitzungsgeldern geltend machen können. Hierzu zählen die vorbereitenden Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaftsarbeitskreise sowie Konsulta- tions- und Jurysitzungen, zu denen die Verwaltung die Mitglieder im Rahmen ihrer Tä- tigkeiten für die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik einlädt. Ausgenommen sind Arbeitskreise der Ratsfraktionen. Pro Kalenderjahr können Mitglieder der Stadtar- beitsgemeinschaft, neben den Teilnahmen an den regulären Sitzungen der Stadtar- beitsgemeinschaft, höchstens für 10 Sitzungen ein Sitzungsgeld erhalten. Die Hauptsatzung der Stadt Köln ist dafür zu ergänzen. Die Geschäftsordnung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik ist entspre- chend zu ändern. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Anlage 1 Auszug Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik
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Geschäftsführung Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik Jesse Hilverling Telefon: (0221) 221 21087 Fax: (0221) E-Mail: jesse.hilverling@stadt-koeln.de Datum: 01.02.2024 Auszug aus der Niederschrift der 12. Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik vom 23.11.2023 öffentlich 2.5 Erweiterter Bezug von Sitzungsgeldern für die Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik hier: Antrag von Uwe Weiler (ColognePride e.V.) Frau OB Reker bittet den Tagesordnungspunkt direkt zur Abstimmung. Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik empfiehlt dem Rat der Stadt Köln zu be- schließen, dass die Mitglieder des Gremiums bei Teilnahme an weiteren Sitzungen, bei denen die Fachexpertise der Mitglieder aktiv abgefragt wird und im Vordergrund steht, die Zahlung von Sitzungsgeldern geltend machen können. Hierzu zählen die vorberei- tenden Sitzungen der stimmberechtigten Mitglieder und ihrer Stellvertretungen, die Ar- beitskreise der Stadtarbeitsgemeinschaft sowie Konsultations - und Jurysitzungen, zu denen die Verwaltung die Mitglieder im Rahmen ihrer Tätigkeiten für die Stadtarbeits- gemeinschaft Queerpolitik einlädt. Ausgenommen sind Arbeitskreise der Ratsfraktio- nen. Pro Kalenderjahr können Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft, neben den Teil- nahmen an den regulären Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft, höchstens für 10 Sitzungen ein Sitzungsgeld erhalten. Die Hauptsatzung der Stadt Köln ist dafür zu ergänzen. Die Geschäftsordnun g der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik bzw. Geschäftsordnung Stadtarbeitsgemein- schaft LST ist entsprechend zu ändern. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1957/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 15.07.2024
- Erstellt
- 14.06.2024 13:45