V/0582/2014
Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2015
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Beschlussvorlage
3798 Zeichen
V/0582/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Münster für Haushaltsjahr 2015 Beratungsfolge 10.09.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Münster mit ihren Anlagen für das Haushalt sjahr 2015 wird zur Kenntnis genommen. Er wird den Bezirksvertretungen und den Fachausschü ssen zur Beratung überwiesen. Begründung: Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf der Hau s- haltssatzung mit ihren Anlagen ist dem Rat gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW zur Beratung zuzuleiten. Ergebnisplan Die Finanzsituation der Stadt Münster ist dadurch geprägt, dass einerseits trotz der eingele iteten Sparmaßnahmen weiter steigende Aufwendungen insbesondere in den Bereichen Kinderbetre u- ung und Soziales absehbar sind. Andererseits muss davon aus gegangen werden, dass die z u- nächst erwartete Verstetigung der Landeszuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsg esetz zumindest für das Jahr 2015 nicht eintreten wird. Die finanziellen Auswirkungen der Schäden, die durch das Unwetter am 28./29.07.2014 in weiten Teilen des Stadtgebietes der Stadt Münster sowohl im privaten Bereich als auch in vielen städt i- schen Einrichtungen entstanden sind, konnten zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltspla n- entwurfes 2015 noch nicht berücksichtigt werden. Neben dem aktuellen zusätzlichen Finanzbedarf für das laufende Haushaltsjahr, der über einen Nachtragshaushaltsplan 2014 finanziert we rden muss, ist auch für den Haushalt 2015 mit weiteren Belastungen sowohl im konsum tiven als auch im investiven Bereich zu rechnen. Die Verwaltung wird diesen zusätzlichen Bedarf über so g e- nannte Veränderungsblätter in das Haushaltsberatungsverfahren einbringen. Vorlagen-Nr.: V/0582/2014 Auskunft erteilt: Herr Winter Ruf: 492 20 30 E-Mail: WinterF@stadt-muenster.de Datum: 12.08.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0582/2014 Bereits ohne diese zusätzlichen Belastungen ist der Haushaltsplan 2015 nicht originär ausgegl i- chen, sondern weist zurzeit ein Defizit von - 27,9 Mio. € aus. Nach der bisherigen mittelfristigen Ergebnisplanung war für 2015 noch ein Defizit von - 31,9 Mio. € prognostiziert worden. D ie Pla- nung für die Folgejahre geht ebenfalls weiterhin von Defiziten aus, die für die Jahre 2016 bis 2018 insgesamt rd. 54,8 Mio. € betragen. Das beschlossene Handlungsprogramm zur dauerhaften Konsolidierung des städtischen Hau s- halts ist daher konsequent umzusetzen und darüber hinaus weiter zu entwickeln. Finanzplan Im Finanzplan werden die voraussichtlichen Zahlungsströme der Haushaltsjahre 201 5 bis 201 8 abgebildet. Im Jahr 201 5 übersteigen die laufenden Auszahlungen die Einzahlungen um 9,5 Mio. €. Dagegen ergibt sich aus heutiger Sicht in den Jahren 2016 bis 2018 ein positiver Saldo, so dass insgesamt im Zeitraum 2015 bis 2018 ein kleiner Liquiditätsüberschuss aus laufe nder Verwaltungstätigkeit in Höhe von 14,4 Mio. € erwartet wird. Das Investitionsvolumen für den Planungszeitraum 2015 bis 2018 beträgt rd. 290 Mio. €. Zur F i- nanzierung sind weitere Kreditaufnahmen von rd. 140 Mio. € erforderlich. Hiervon entfallen auf das Jahr 2015 zusätzliche Kredite von 29,7 Mio. €. Gegenüber der b isherigen Planung, die mittelfristig von einem leichten Schuldenabbau au sging, wird aufgrund des zurzeit gegebenen Kreditbedarfs zur Finanzierung der anstehenden Investiti o- nen die Verschuldung bis 2018 nahezu gleich bleiben. I. V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlagen: Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2015 (Auszug aus Band 1) Haushaltsplanentwurf 2015, Band 1 und 2
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0582/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.08.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37