A-R/0031/2012
Kein Beitritt der Stadt Münster zur Rahmenvereinbarung der ÖPP Deutschland AG
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Originalantrag
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0031/2012 Seite 1 von 3 DIE LINKE. Ratsfraktion Achtermannstraße 19 48143 Münster Telefon 0251 / 9816051 19. Juni 2012 Antrag zur sofortigen Beschlussfassung Kein Beitritt der Stadt Münster zur Rahmenvereinbarung der ÖPP Deutschland AG Der Rat fordert den Oberbürgermeister auf, der Rahm envereinbarung mit der ÖPP Deutschland AG nicht beizutreten. Begründung: 1. Die in 2008 geschlossene Rahmenvereinbarung mit der ÖPP Deutschland AG läuft in diesem Jahr aus. Das Bundesministerium für Finan zen hat sich über die kommunalen Spitzenverbände an alle Kommunen gewandt und sie aufgefordert, bis zum 29. Juni 2012 dem Bund (BMF) ihr Interesse zum Beitritt der Rahmenvereinbarung zu bekunden. 2. Zur Beratung der öffentlichen Hand in Bezug auf öffentlich-private Partnerschaften (Public-Private-Partnerships – PPP) wurde unter Fed erführung des Bundesministeriums der Finanzen sowie des Bundesmin isteriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am 11. November 2008 die ÖPP D eutschland AG (Partnerschaften Deutschland) gegründet. Das Angebo t an Beratungsleistungen umfasst dabei sowohl die Beratung in Bezug auf PPP im Planungsstadium (PPP- Vorhaben), als auch in Bezug auf die rechtliche und tatsächliche Umsetzung (PPP- Projekte). Mit der ÖPP Deutschland AG verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Anteil von PPP-Projekten bei öffentlichen Investiti onen zu erhöhen. Gleichzeitig soll die ÖPP Deutschland AG, an der auch ihrerseits im P PP-Geschäft tätige Privatunternehmen beteiligt sind, die öffentliche H and unabhängig beraten. Vor dem Hintergrund dieses Zielkonflikts ist es offensichtl ich, dass eine unabhängige und neutrale Beratung nicht realisiert werden kann. 3. Im September 2011 haben die Präsidentinnen und P räsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder einen gemeinsamen Erfahru ngsbericht zur Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten vorgelegt. Der Bericht richtet sich ausdrücklich auch an die politischen EntscheidungsträgerInnen in Bund, Länder und Kommunen. Mit dem Bericht belegen die Rechnungshöfe, dass ins besondere folgende Grundsätze bei der Realisierung von ÖPP-Projekten n icht ausreichend berücksichtigt wurden: • ÖPP-Projekte, die sich die öffentliche Hand konven tionell finanziert nicht leisten kann, darf sie sich ebenso wenig alternativ finanzi ert leisten. Bei ÖPP-Projekten treten laufende Zahlungsverpflichtungen aus Projekt verträgen an die Stelle von Zins- und Tilgungslasten und belasten künftige Haus halte in gleicher oder ähnlicher Weise. • Die Wirtschaftlichkeit eines ÖPP-Projekts muss in jedem Einzelfall und über die gesamte Laufzeit hinweg (Lebenszyklusansatz) nachge wiesen sein. Die nur unzureichende Berücksichtigung dieser und weiterer Grundsätze, wie der objektiv und transparente Nachweis der Vorteilhafti gkeit eines PPP-Projektes lässt den Schluss zu, dass PPP generell in Frage ge stellt werden muss. Die öffentliche Kritik an dieser Beschaffungsvariante besteht zu Recht. PPP-Projekte sind in der Regel nur deshalb gegenü ber der konventionellen Beschaf- fungsvariante für die öffentliche Hand von Vortei l, weil ungleiche Maßstäbe bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Beschaffungs varianten angelegt wurden. Die Berechnungen der Verwaltung zum Bau von Kindertag esstätten haben kürzlich deut- lich gemacht, dass Bauvorhaben auf städtischen Gr undstücken bereits ab einer Laufzeit von 40 Jahren bis zu 50% günstiger sind, als Investorenlösungen und PPP- Projekte. Das betrifft ebenfalls die drei Turnhal len, die über PPP in Münster realisiert wurden. Bei letzteren hat sich gezeigt, dass die Risiken überwiegen und PPP-Finan- zierungen teurer sind als eine herkömmliche Verga be. Darüber hinaus wird die regionale Wirtschaft von der Auftragsvergabe für bis zu 30 Jahre ausgenommen. Die Befürchtungen, die Kritike rinnen und Kritiker gegen ÖPP- Projekte vorbrachten und die in der Regel vom Tis ch gewischt wurden, haben sich bewahrheitet. ÖPP ist weder effizienter noch nach haltiger. In Zeiten knapper Kassen sollten sie deshalb untersagt werden. Öffentlich-Private-Partnerschaften sind zudem dem okratiefeindlich, weil Wirtschaft- lichkeitsbetrachtungen und die Verträge nicht öff entlich gemacht werden. Eine öf- fentliche Einflussnahme ist nicht möglich. Politi k kann nur tatenlos zusehen und die Risiken tragen. Öffentlich-Private-Partnerschafte n bedeuten Privatisierung nur in ei- nem anderen Gewand. Planen, Bauen, Sanieren, Fina nzieren und Betreiben von öf- fentlichen Einrichtungen werden in einem Zug für einen Zeitraum von 15 bis 30 Jah- ren an Private abgeben. Wenn sich dieser Trend du rchsetzt, hat der Rat der Stadt Münster bald nichts mehr zu entscheiden. Er macht sich überflüssig. Mit freundlichen Grüßen Iris Toulas Raimund Köhn Joachim Bruns DIE LINKE. Ratsfraktion Münster
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Achtermannstraße 19
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0031/2012
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 19.06.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37