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A-R/0031/2012

Kein Beitritt der Stadt Münster zur Rahmenvereinbarung der ÖPP Deutschland AG

Antrag an den Rat 19.06.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.06.2012, TOP 44.1

Originalantrag

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Originalantrag

4939 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0031/2012  
 
Seite 1 von 3 
DIE LINKE. Ratsfraktion  
Achtermannstraße 19 
48143 Münster 
Telefon 0251 / 9816051 
 
 
  
19. Juni 2012 
 
Antrag zur sofortigen Beschlussfassung  
Kein Beitritt der Stadt Münster zur Rahmenvereinbarung der ÖPP Deutschland AG 
 
Der Rat fordert den Oberbürgermeister auf, der Rahm envereinbarung mit der ÖPP 
Deutschland AG nicht beizutreten. 
 
Begründung: 
 
1. Die in 2008 geschlossene Rahmenvereinbarung mit der ÖPP Deutschland AG läuft 
in diesem Jahr aus. Das Bundesministerium für Finan zen hat sich über die 
kommunalen Spitzenverbände an alle Kommunen gewandt  und sie aufgefordert, bis 
zum 29. Juni 2012 dem Bund (BMF) ihr Interesse zum Beitritt der 
Rahmenvereinbarung zu bekunden. 
2. Zur Beratung der öffentlichen Hand in Bezug auf öffentlich-private Partnerschaften 
(Public-Private-Partnerships – PPP) wurde unter Fed erführung des 
Bundesministeriums der Finanzen sowie des Bundesmin isteriums für Verkehr, Bau 
und Stadtentwicklung am 11. November 2008 die ÖPP D eutschland AG 
(Partnerschaften Deutschland) gegründet. Das Angebo t an Beratungsleistungen 
umfasst dabei sowohl die Beratung in Bezug auf PPP im Planungsstadium (PPP-
Vorhaben), als auch in Bezug auf die rechtliche und  tatsächliche Umsetzung (PPP-
Projekte). Mit der ÖPP Deutschland AG verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den 
Anteil von PPP-Projekten bei öffentlichen Investiti onen zu erhöhen. Gleichzeitig soll 
die ÖPP Deutschland AG, an der auch ihrerseits im P PP-Geschäft tätige 
Privatunternehmen beteiligt sind, die öffentliche H and unabhängig beraten. Vor dem

Hintergrund dieses Zielkonflikts ist es offensichtl ich, dass eine unabhängige und 
neutrale Beratung nicht realisiert werden kann. 
3. Im September 2011 haben die Präsidentinnen und P räsidenten der Rechnungshöfe 
des Bundes und der Länder einen gemeinsamen Erfahru ngsbericht zur 
Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten vorgelegt. Der  Bericht richtet sich ausdrücklich 
auch an die politischen EntscheidungsträgerInnen in  Bund, Länder und Kommunen. 
Mit dem Bericht belegen die Rechnungshöfe, dass ins besondere folgende 
Grundsätze bei der Realisierung von ÖPP-Projekten n icht ausreichend 
berücksichtigt wurden: 
• ÖPP-Projekte, die sich die öffentliche Hand konven tionell finanziert nicht leisten 
kann, darf sie sich ebenso wenig alternativ finanzi ert leisten. Bei ÖPP-Projekten 
treten laufende Zahlungsverpflichtungen aus Projekt verträgen an die Stelle von 
Zins- und Tilgungslasten und belasten künftige Haus halte in gleicher oder 
ähnlicher Weise. 
• Die Wirtschaftlichkeit eines ÖPP-Projekts muss in jedem Einzelfall und über die 
gesamte Laufzeit hinweg (Lebenszyklusansatz) nachge wiesen sein. Die nur 
unzureichende Berücksichtigung dieser und weiterer Grundsätze, wie der 
objektiv und transparente Nachweis der Vorteilhafti gkeit eines PPP-Projektes 
lässt den Schluss zu, dass PPP generell in Frage ge stellt werden muss. Die 
öffentliche Kritik an dieser Beschaffungsvariante besteht zu Recht. 
  PPP-Projekte sind in der Regel nur deshalb gegenü ber der konventionellen Beschaf-
  fungsvariante für die öffentliche Hand von Vortei l, weil ungleiche Maßstäbe bei der 
  Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Beschaffungs varianten angelegt wurden. Die 
  Berechnungen der Verwaltung zum Bau von Kindertag esstätten haben kürzlich deut-
  lich gemacht, dass Bauvorhaben auf städtischen Gr undstücken bereits ab einer 
  Laufzeit von 40 Jahren bis zu 50% günstiger sind,  als Investorenlösungen und PPP-
  Projekte. Das betrifft ebenfalls die drei Turnhal len, die über PPP in Münster realisiert 
  wurden. Bei letzteren hat sich gezeigt, dass die Risiken überwiegen und PPP-Finan-
  zierungen teurer sind als eine herkömmliche Verga be. 
  Darüber hinaus wird die regionale Wirtschaft von der Auftragsvergabe für bis zu 30 
  Jahre ausgenommen. Die Befürchtungen, die Kritike rinnen und Kritiker gegen ÖPP-

Projekte vorbrachten und die in der Regel vom Tis ch gewischt wurden, haben sich 
  bewahrheitet. ÖPP ist weder effizienter noch nach haltiger. In Zeiten knapper Kassen 
  sollten sie deshalb untersagt werden.  
  Öffentlich-Private-Partnerschaften sind zudem dem okratiefeindlich, weil Wirtschaft-
  lichkeitsbetrachtungen und die Verträge nicht öff entlich gemacht werden. Eine öf-
  fentliche Einflussnahme ist nicht möglich. Politi k kann nur tatenlos zusehen und die 
  Risiken tragen. Öffentlich-Private-Partnerschafte n bedeuten Privatisierung nur in ei-
  nem anderen Gewand. Planen, Bauen, Sanieren, Fina nzieren und Betreiben von öf-
  fentlichen Einrichtungen werden in einem Zug für einen Zeitraum von 15 bis 30 Jah-
  ren an Private abgeben. Wenn sich dieser Trend du rchsetzt, hat der Rat der Stadt 
  Münster bald nichts mehr zu entscheiden. Er macht  sich überflüssig. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Iris Toulas   Raimund Köhn  Joachim Bruns 
DIE LINKE. Ratsfraktion Münster

Beratungsverlauf (1)

27.06.2012 Rat
TOP 44.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Achtermannstraße 19

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0031/2012
Typ
Antrag an den Rat
Datum
19.06.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37